Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
84 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
03.07.17, 12:22
Aktualisiert
03.07.17, 12:22
Stichworte
Inhalt der Datei
1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung
der Gemeinde Nettersheim für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666),
geändert durch Gesetz vom 25.6.2015 (GV. NRW. S. 495), hat der Rat der
Gemeinde
Nettersheim
mit
Beschluss
vom
04.07.2017
folgende
Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 13.12.2016 erlassen:
§1
Festsetzung des Haushalts
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
die bisherigen
festgesetzten
Gesamtbeträge
erhöht um
EUR
EUR
vermindert um
EUR
Ergebnisplan
Erträge
Aufwendungen
Finanzplan
aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit:
Einzahlungen
Auszahlungen
aus der
Investitionstätigkeit:
Einzahlungen
Auszahlungen
aus der
Finanzierungstätigkeit:
Einzahlungen
Auszahlungen
und damit der
Gesamtbetrag
des
Haushaltsplans
einschließlich
Nachträge
Festgesetzt auf
EUR
17.724.422
17.652.669
0
0
0
0
17.724.422
17.652.669
18.575.032
18.731.751
0
0
0
0
18.575.032
18.731.751
6.125.096
5.969.418
0
941.000
0
0
6.125.096
6.910.418
0
242.500
0
0
0
0
0
242.500
§2
Investitionskredite
Kredite für Investitionen werden weiterhin nicht veranschlagt.
1
§3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden weiterhin nicht veranschlagt.
§4
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll weiterhin nicht erfolgen.
§5
Liquiditätskredite
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch
genommen werden dürfen, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe
von 5.000.000 EUR um 1.000.000 EUR erhöht und damit auf 6.000.000 EUR
festgesetzt.
§6
Gemeindesteuern
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern gemäß Hebesatzsatzung der Gemeinde
Nettersheim in der Form der 3. Änderungssatzung vom 15.12.2015, die ohnehin
in der Haushaltssatzung nur deklaratorische Bedeutung haben, werden nicht
verändert.
§7
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Die
Regelungen
zu
den
überund
Aufwendungen/Auszahlungen werden nicht geändert.
Nettersheim, 04.07.2017
Wilfried Pracht
Bürgermeister
2
außerplanmäßigen
Aufstellungs- und Bestätigungsvermerk gemäß § 80 Absatz 1 GO NW
Nettersheim, 17.05.2017
Aufgestellt:
Bestätigt:
Daniela Glehn
Kämmerin
Wilfried Pracht
Bürgermeister
3