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Beschlussvorlage (Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung in der Fassung vom 04.07.2017)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
84 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
03.07.17, 12:22
Aktualisiert
03.07.17, 12:22
Beschlussvorlage (Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung in der Fassung vom 04.07.2017) Beschlussvorlage (Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung in der Fassung vom 04.07.2017) Beschlussvorlage (Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung in der Fassung vom 04.07.2017)

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Inhalt der Datei

1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), geändert durch Gesetz vom 25.6.2015 (GV. NRW. S. 495), hat der Rat der Gemeinde Nettersheim mit Beschluss vom 04.07.2017 folgende Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 13.12.2016 erlassen: §1 Festsetzung des Haushalts Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge erhöht um EUR EUR vermindert um EUR Ergebnisplan Erträge Aufwendungen Finanzplan aus der laufenden Verwaltungstätigkeit: Einzahlungen Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit: Einzahlungen Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit: Einzahlungen Auszahlungen und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich Nachträge Festgesetzt auf EUR 17.724.422 17.652.669 0 0 0 0 17.724.422 17.652.669 18.575.032 18.731.751 0 0 0 0 18.575.032 18.731.751 6.125.096 5.969.418 0 941.000 0 0 6.125.096 6.910.418 0 242.500 0 0 0 0 0 242.500 §2 Investitionskredite Kredite für Investitionen werden weiterhin nicht veranschlagt. 1 §3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden weiterhin nicht veranschlagt. §4 Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll weiterhin nicht erfolgen. §5 Liquiditätskredite Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 5.000.000 EUR um 1.000.000 EUR erhöht und damit auf 6.000.000 EUR festgesetzt. §6 Gemeindesteuern Die Steuersätze für die Gemeindesteuern gemäß Hebesatzsatzung der Gemeinde Nettersheim in der Form der 3. Änderungssatzung vom 15.12.2015, die ohnehin in der Haushaltssatzung nur deklaratorische Bedeutung haben, werden nicht verändert. §7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Die Regelungen zu den überund Aufwendungen/Auszahlungen werden nicht geändert. Nettersheim, 04.07.2017 Wilfried Pracht Bürgermeister 2 außerplanmäßigen Aufstellungs- und Bestätigungsvermerk gemäß § 80 Absatz 1 GO NW Nettersheim, 17.05.2017 Aufgestellt: Bestätigt: Daniela Glehn Kämmerin Wilfried Pracht Bürgermeister 3