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Beschlussvorlage (Teichkläranlage Pesch hier: Verbindungssammler Pesch-Gilsdorf)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
145 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
14.06.17, 13:11
Aktualisiert
14.06.17, 13:11
Beschlussvorlage (Teichkläranlage Pesch
hier: Verbindungssammler Pesch-Gilsdorf) Beschlussvorlage (Teichkläranlage Pesch
hier: Verbindungssammler Pesch-Gilsdorf) Beschlussvorlage (Teichkläranlage Pesch
hier: Verbindungssammler Pesch-Gilsdorf)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – L/Kr. Vorlage 688 /X.L. Datum: 14.06.2017 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 20.06.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 27.06.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 04.07.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Teichkläranlage Pesch hier: Verbindungssammler Pesch-Gilsdorf Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die beabsichtigte Verlegung des Verbindungssammlers Pesch bis Gilsdorf durch den Erftverband zustimmend zur Kenntnis. Begründung: In den vergangenen Jahren wurde vermehrt über die beabsichtigte Außerbetriebnahme der Teichkläranlage Pesch und die zukünftige Ableitung der Abwässer der Ortslage Pesch zur Kläranlage Kirspenich informiert. Dies setzt jedoch die Verlegung des Verbindungssammlers Pesch bis Gilsdorf voraus. Nachdem hinsichtlich der Zuständigkeit für die Verlegung des Sammlers sowie der Kostenaufteilung zwischenzeitlich weitere Abstimmungsgespräche zwischen dem Erftverband, der Stadt Bad Münstereifel sowie der Bezirksregierung unter Einbeziehung des Ministeriums stattgefunden haben, konnte nunmehr Einigung erzielt werden, dass die Verlegung des Verbindungssammlers Pesch bis Gilsdorf durch den Erftverband auszuführen ist Des Weiteren liegt die Zustimmung vor, dass die Finanzierung des Sammlers entsprechend den Veranlagungsrichtlinien des Erftverbandes im Verhältnis der Gesamteinwohnerwerte der Kläranlage Kirspenich (27.000 EW) zu den zu berücksichtigenden Einwohnerwerten der Ortslage Pesch (800 EW) ausgeführt wird. Hinsichtlich der möglichen Trassierungen wurden zwischenzeitlich mehrere Varianten seiens des Erftverbandes untersucht. Nach Abstimmung mit den Fachbehörden sowie weiteren Gesprächen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW zeigt sich, dass die Trasse entlang der L 206 die kostengünstigste Lösung darstellt. Bei der vorgenannten Trasse kann die Verlegung als Freispiegelleitung erfolgen. Die Kosten für die Maßnahme werden auf ca. 1.300.000,00 € abgeschätzt Mit der Außerbetriebnahme der Teichkläranlage Pesch ist der notwendige Rückbau bzw. eine anderweitige Nutzung abschließend mit dem Erftverband noch ab- 3 zustimmen. Ggf. wird in die Entscheidung für die zukünftige Nutzung die Dorfbevölkerung von Pesch mit einbezogen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister