Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
145 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
14.06.17, 13:11
Aktualisiert
14.06.17, 13:11
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – L/Kr.
Vorlage 688 /X.L.
Datum: 14.06.2017
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
20.06.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
27.06.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.07.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Teichkläranlage Pesch
hier: Verbindungssammler Pesch-Gilsdorf
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die beabsichtigte Verlegung des Verbindungssammlers Pesch bis
Gilsdorf durch den Erftverband zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
In
den
vergangenen
Jahren
wurde
vermehrt
über
die
beabsichtigte
Außerbetriebnahme der Teichkläranlage Pesch und die zukünftige Ableitung der
Abwässer der Ortslage Pesch zur Kläranlage Kirspenich informiert. Dies setzt jedoch die Verlegung des Verbindungssammlers Pesch bis Gilsdorf voraus.
Nachdem hinsichtlich der Zuständigkeit für die Verlegung des Sammlers sowie
der Kostenaufteilung zwischenzeitlich weitere Abstimmungsgespräche zwischen
dem Erftverband, der Stadt Bad Münstereifel sowie der Bezirksregierung unter
Einbeziehung des Ministeriums stattgefunden haben, konnte nunmehr Einigung
erzielt werden, dass die Verlegung des Verbindungssammlers Pesch bis Gilsdorf
durch den Erftverband auszuführen ist Des Weiteren liegt die Zustimmung vor,
dass die Finanzierung des Sammlers entsprechend den Veranlagungsrichtlinien
des Erftverbandes im Verhältnis der Gesamteinwohnerwerte der Kläranlage
Kirspenich (27.000 EW) zu den zu berücksichtigenden Einwohnerwerten der Ortslage Pesch (800 EW) ausgeführt wird.
Hinsichtlich der möglichen Trassierungen wurden zwischenzeitlich mehrere Varianten seiens des Erftverbandes untersucht. Nach Abstimmung mit den Fachbehörden sowie weiteren Gesprächen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW
zeigt sich, dass die Trasse entlang der L 206 die kostengünstigste Lösung darstellt. Bei der vorgenannten Trasse kann die Verlegung als Freispiegelleitung erfolgen.
Die Kosten für die Maßnahme werden auf ca. 1.300.000,00 € abgeschätzt
Mit der Außerbetriebnahme der Teichkläranlage Pesch ist der notwendige Rückbau bzw. eine anderweitige Nutzung abschließend mit dem Erftverband noch ab-
3
zustimmen. Ggf. wird in die Entscheidung für die zukünftige Nutzung die Dorfbevölkerung von Pesch mit einbezogen.
gez. Pracht
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Bürgermeister