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Beschlussvorlage (Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
222 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
30.08.17, 13:07
Aktualisiert
30.08.17, 13:07
Beschlussvorlage (Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I – Wi, FB III - Cr Vorlage 696 /X.L. Datum: 30.08.2017 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 05.09.2017 Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 12.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 19.09.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 26.09.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim hier: Sachstandsbericht Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht Blankenheim-Nettersheim zustimmend zur Kenntnis. zum Schulzweckverband Begründung: Zum Sachstand Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim ist derzeit folgendes auszuführen: 1. Beschulungssituation 1.1 Gesamtschule Eifel Zwischenzeitlich wurden nun 91 Kinder an der Gesamtschule in das 5. Schuljahr eingeschult, so dass insgesamt 584 Schüler/innen die Schule besuchen. Die Schulleitung wird in der Sitzung weiteres berichten. 1.2 Realschule Blankenheim Das 10. Schuljahr besuchen noch 64 Schüler/innen in zwei Klassen. Für den Unterricht stehen 11 Lehrer/innen zur Verfügung, so dass der Fachunterricht abgedeckt ist. Fünf davon sind ausschließlich an der Realschule beschäftigt, sechs pendeln ein. Der Förderunterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch wird ab der dritten Woche nachmittags erteilt. Der Schulleiter ist für acht Stunden (Di, Mi, Do in den ersten Stunden) an die Realschule Mechernich abgeordnet, damit dort die Schulleitung an allen Tagen besetzt werden kann, da der jetzige Schulleiter versetzt wurde. Im Anschluss wird er in Blankenheim sein. 1.3 Hauptschule Nettersheim Im letzten Jahrgang werden an der Hauptschule 35 Schüler/innen in zwei Klassen beschult. Der Schulleiter wird in der Sitzung aktuell berichten. 2. Schülerbeförderung Mit Beginn des neuen Schuljahres wurden an der Gesamtschule Eifel und der Realschule Blankenheim die Schulzeiten um 10 Minuten verändert. Schulbeginn ist jetzt um 7.45 Uhr (vorher: 7.35 Uhr). Die Ankunftszeit der Busse am Schulzentrum liegt nach mehreren Abstimmungsgesprächen mit dem Kreis Euskirchen, dem Planungsbüro PGV Köln und der RVK 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn, so dass fast alle Kinder nun später befördert – die meisten 20 Minuten später – werden. Für die Hauptschule Nettersheim wurde dadurch eine Veränderung der Schulanfangszeit auf 8.10 Uhr (bisher 8.00 Uhr) erforderlich. Die Schulzeiten des Grundschulverbundes Gemeinde Nettersheim verändern sich nicht. Die Schulzeiten für die folgenden Schuljahre, nach Auslaufen der Haupt-und Realschule, werden aktuell noch abgestimmt, um die Gesamtschule Eifel auch hinsichtlich der Schulzeiten attraktiv in der Schullandschaft zu gestalten. 3 3. Bauliche Entwicklung 3.1 Schulzentrum Blankenheim Die Vergabeverfahren und die Beauftragungen zu den Planungsleistungen sind abgeschlossen. Die Bauantragsunterlagen wurden am 01.06.2017 beim Kreis Euskirchen eingereicht, so dass die Prüfung seitens des Kreises im vollen Gange ist. Eine 1. Teilbaugenehmigung für den 1. Bauabschnitt, welcher die Erstellung des Erweiterungsbaus umfasst, wurde bereits im August erteilt, so dass schon während der Sommerferien das betreffende Baufeld von Bewuchs freigeräumt werden konnte und nach der Auftragsvergabe an die Baufirmen mit den Bauarbeiten begonnen werden kann. Hinsichtlich der Vergabe der ersten Bauleistungen wurden die öffentlichen Ausschreibungen für die Gewerke Erdarbeiten/Entwässerungsarbeiten sowie Rohbauarbeiten am 08.08.2017 veröffentlicht. Die Zuschlags-/Bindefrist endet am 14.09.2017, so dass der weitere Bauablauf die Erdarbeiten in den Herbstferien vorsieht und anschließend mit den Rohbauarbeiten begonnen werden kann. Die Container wurden in der Zwischenzeit von vier auf acht Einheiten aufgestockt, so dass dem Raumbedarf der Gesamtschule auch während der Bauphase entsprochen werden kann. Zu den Bauabschnitten 2 und 3 (Erweiterung der Heizungsanlage, Lüftungsanlage, Aufzüge, Ver- und Entsorgungsleitungen etc.) sind weitere Einzelantragsstellungen erforderlich, die durch die Gemeinde Blankenheim als Belegenheitskommune entsprechend vorzubereiten sind. 3.2 Schulzentrum Nettersheim 3.2.1 Einzelantrag 2016 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 585): Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Einzelantrag für das Programmjahr 2016 bewilligt wurde und im Rahmen Städtebau für die Sanierung der Außenhaut, die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen und für die multifunktionale Verbesserung des Schulzentrums in Nettersheim eine Zuwendung in Höhe von 1.269.603,50 Euro zur Verfügung gestellt wird. Die Zuwendung ist förderkonform an den Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim weiterzuleiten. Bezüglich des Weiterleitungsvertrages wird auf Vorlage 644 verwiesen. Um die Maßnahmen zu forcieren und in die Umsetzung zu bringen, hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 05.04.2017 die Vergabe der hierfür notwendigen Planungsleistungen beschlossen. Die Aufträge wurden in der Zwischenzeit erteilt. Weiterhin wurden in der Zwischenzeit zu folgenden Gewerken die Vergabeverfahren eingeleitet. 4         Gerüstbauarbeiten Dachdecker- und Klempnerarbeiten Wärmedämmverbundsystem Holzfassade Fenster und Türen Sonnenschutzanlage Betoninstandsetzung Maurer-, Beton-, Abbruch- und Erdarbeiten Die Submissionstermine sind Mitte September. Aufgrund der derzeitigen Konjunkturlage wurde jedoch festgelegt, dass die notwendigen Beauftragungen zwar nach den Submissionsterminen vorgenommen werden, mit der Umsetzung aber erst im kommenden Jahr begonnen wird. Laut Weiterleitungsvertrag werden die baulichen Maßnahmen durch das Fachpersonal der Gemeinde Nettersheim vorbereitet, begleitet und abgewickelt. Die notwendigen Beauftragungen werden jedoch durch den Schulzweckverband vorgenommen. Hierzu liegt eine entsprechende Ermächtigung durch die Verbandsversammlung vor. 3.2.2 Einzelantrag 2018 Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 05.04.2017 beschlossen, neben den Maßnahmen aus dem Einzelantrag 2016 einen Einzelantrag für das Programmjahr 2018 zu stellen. In Abstimmung mit der Schulleitung und der Gemeinde Nettersheim als Belegenheitskommune sind hierin alle übrigen Bereiche aufzunehmen, die noch einer Überarbeitung bzw. Entwicklung bedürfen, um das Schulzentrum zu optimieren sowie an zukünftige Bedarfe anzupassen. Der zukünftige schulische Entwicklungsbedarf wurde entsprechend der Vorlage 633 auch der Beschlussvorlage in der Verbandsversammlung zugrunde gelegt. Weiterhin hat die Verbandsversammlung in der Sitzung die notwendigen Planungsleistungen für die Einzelantragsstellung 2018 beschlossen. Seitdem wird intensiv an dem Planungskonzept gearbeitet. Hierzu sind in Kürze weitere Abstimmungsgespräche mit den involvierten Planern sowie der Schulleitung geplant. Die Unterlagen (Kostenberechnung und Entwurfsplanung) müssen bis Herbst dieses Jahres vorliegen, damit der Einzelantrag 2018 form- und fristgerecht eingereicht werden kann und eine Förderung für 2018 erreicht wird. Sobald die Unterlagen abschließend vorliegen, wird dem Gemeinderat eine Beschlussvorlage für die Einzelantragsstellung 2018 vorgelegt. Die bauliche Umsetzung der Maßnahmen ist dann ab 2018 vorgesehen. Im Schuljahr 2018/2019 steht das Schulgebäude komplett leer, so dass in diesem Zeitraum auch der Schwerpunkt der Maßnahmenumsetzung geplant ist. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister