Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
222 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
30.08.17, 13:07
Aktualisiert
30.08.17, 13:07
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I – Wi, FB III - Cr
Vorlage 696 /X.L.
Datum: 30.08.2017
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
05.09.2017
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
12.09.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
19.09.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
26.09.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
hier: Sachstandsbericht
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht
Blankenheim-Nettersheim zustimmend zur Kenntnis.
zum
Schulzweckverband
Begründung:
Zum Sachstand Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim ist derzeit folgendes auszuführen:
1.
Beschulungssituation
1.1
Gesamtschule Eifel
Zwischenzeitlich wurden nun 91 Kinder an der Gesamtschule in das
5. Schuljahr eingeschult, so dass insgesamt 584 Schüler/innen die Schule besuchen. Die Schulleitung wird in der Sitzung weiteres berichten.
1.2
Realschule Blankenheim
Das 10. Schuljahr besuchen noch 64 Schüler/innen in zwei Klassen. Für den Unterricht stehen 11 Lehrer/innen zur Verfügung, so dass der Fachunterricht abgedeckt ist. Fünf davon sind ausschließlich an der Realschule beschäftigt, sechs
pendeln ein. Der Förderunterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch wird ab der dritten Woche nachmittags erteilt.
Der Schulleiter ist für acht Stunden (Di, Mi, Do in den ersten Stunden) an die Realschule Mechernich abgeordnet, damit dort die Schulleitung an allen Tagen besetzt werden kann, da der jetzige Schulleiter versetzt wurde. Im Anschluss wird
er in Blankenheim sein.
1.3
Hauptschule Nettersheim
Im letzten Jahrgang werden an der Hauptschule 35 Schüler/innen in zwei Klassen
beschult. Der Schulleiter wird in der Sitzung aktuell berichten.
2.
Schülerbeförderung
Mit Beginn des neuen Schuljahres wurden an der Gesamtschule Eifel und der Realschule Blankenheim die Schulzeiten um 10 Minuten verändert. Schulbeginn ist
jetzt um 7.45 Uhr (vorher: 7.35 Uhr). Die Ankunftszeit der Busse am Schulzentrum liegt nach mehreren Abstimmungsgesprächen mit dem Kreis Euskirchen,
dem Planungsbüro PGV Köln und der RVK 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn, so
dass fast alle Kinder nun später befördert – die meisten 20 Minuten später –
werden. Für die Hauptschule Nettersheim wurde dadurch eine Veränderung der
Schulanfangszeit auf 8.10 Uhr (bisher 8.00 Uhr) erforderlich. Die Schulzeiten des
Grundschulverbundes Gemeinde Nettersheim verändern sich nicht.
Die Schulzeiten für die folgenden Schuljahre, nach Auslaufen der Haupt-und Realschule, werden aktuell noch abgestimmt, um die Gesamtschule Eifel auch hinsichtlich der Schulzeiten attraktiv in der Schullandschaft zu gestalten.
3
3.
Bauliche Entwicklung
3.1
Schulzentrum Blankenheim
Die Vergabeverfahren und die Beauftragungen zu den Planungsleistungen sind
abgeschlossen. Die Bauantragsunterlagen wurden am 01.06.2017 beim Kreis
Euskirchen eingereicht, so dass die Prüfung seitens des Kreises im vollen Gange
ist.
Eine 1. Teilbaugenehmigung für den 1. Bauabschnitt, welcher die Erstellung des
Erweiterungsbaus umfasst, wurde bereits im August erteilt, so dass schon während der Sommerferien das betreffende Baufeld von Bewuchs freigeräumt werden konnte und nach der Auftragsvergabe an die Baufirmen mit den Bauarbeiten
begonnen werden kann. Hinsichtlich der Vergabe der ersten Bauleistungen wurden
die
öffentlichen
Ausschreibungen
für
die
Gewerke
Erdarbeiten/Entwässerungsarbeiten sowie Rohbauarbeiten am 08.08.2017 veröffentlicht.
Die Zuschlags-/Bindefrist endet am 14.09.2017, so dass der weitere Bauablauf
die Erdarbeiten in den Herbstferien vorsieht und anschließend mit den Rohbauarbeiten begonnen werden kann.
Die Container wurden in der Zwischenzeit von vier auf acht Einheiten aufgestockt, so dass dem Raumbedarf der Gesamtschule auch während der Bauphase
entsprochen werden kann.
Zu den Bauabschnitten 2 und 3 (Erweiterung der Heizungsanlage, Lüftungsanlage, Aufzüge, Ver- und Entsorgungsleitungen etc.) sind weitere Einzelantragsstellungen erforderlich, die durch die Gemeinde Blankenheim als Belegenheitskommune entsprechend vorzubereiten sind.
3.2
Schulzentrum Nettersheim
3.2.1 Einzelantrag 2016
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 585):
Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Einzelantrag
für das Programmjahr 2016 bewilligt wurde und im Rahmen Städtebau
für die Sanierung der Außenhaut, die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen und für die multifunktionale Verbesserung des Schulzentrums
in Nettersheim eine Zuwendung in Höhe von 1.269.603,50 Euro zur Verfügung gestellt wird. Die Zuwendung ist förderkonform an den Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim weiterzuleiten.
Bezüglich des Weiterleitungsvertrages wird auf Vorlage 644 verwiesen.
Um die Maßnahmen zu forcieren und in die Umsetzung zu bringen, hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 05.04.2017 die Vergabe der hierfür notwendigen Planungsleistungen beschlossen. Die Aufträge wurden in der Zwischenzeit erteilt. Weiterhin wurden in der Zwischenzeit zu folgenden Gewerken die
Vergabeverfahren eingeleitet.
4
Gerüstbauarbeiten
Dachdecker- und Klempnerarbeiten
Wärmedämmverbundsystem
Holzfassade
Fenster und Türen
Sonnenschutzanlage
Betoninstandsetzung
Maurer-, Beton-, Abbruch- und Erdarbeiten
Die Submissionstermine sind Mitte September. Aufgrund der derzeitigen Konjunkturlage wurde jedoch festgelegt, dass die notwendigen Beauftragungen zwar
nach den Submissionsterminen vorgenommen werden, mit der Umsetzung aber
erst im kommenden Jahr begonnen wird.
Laut Weiterleitungsvertrag werden die baulichen Maßnahmen durch das Fachpersonal der Gemeinde Nettersheim vorbereitet, begleitet und abgewickelt. Die notwendigen Beauftragungen werden jedoch durch den Schulzweckverband vorgenommen. Hierzu liegt eine entsprechende Ermächtigung durch die Verbandsversammlung vor.
3.2.2 Einzelantrag 2018
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 05.04.2017 beschlossen, neben den Maßnahmen aus dem Einzelantrag 2016 einen Einzelantrag für das Programmjahr 2018 zu stellen. In Abstimmung mit der Schulleitung und der Gemeinde Nettersheim als Belegenheitskommune sind hierin alle übrigen Bereiche
aufzunehmen, die noch einer Überarbeitung bzw. Entwicklung bedürfen, um das
Schulzentrum zu optimieren sowie an zukünftige Bedarfe anzupassen. Der zukünftige schulische Entwicklungsbedarf wurde entsprechend der Vorlage 633
auch der Beschlussvorlage in der Verbandsversammlung zugrunde gelegt.
Weiterhin hat die Verbandsversammlung in der Sitzung die notwendigen Planungsleistungen für die Einzelantragsstellung 2018 beschlossen.
Seitdem wird intensiv an dem Planungskonzept gearbeitet. Hierzu sind in Kürze
weitere Abstimmungsgespräche mit den involvierten Planern sowie der Schulleitung geplant. Die Unterlagen (Kostenberechnung und Entwurfsplanung) müssen
bis Herbst dieses Jahres vorliegen, damit der Einzelantrag 2018 form- und fristgerecht eingereicht werden kann und eine Förderung für 2018 erreicht wird. Sobald die Unterlagen abschließend vorliegen, wird dem Gemeinderat eine Beschlussvorlage für die Einzelantragsstellung 2018 vorgelegt.
Die bauliche Umsetzung der Maßnahmen ist dann ab 2018 vorgesehen. Im Schuljahr 2018/2019 steht das Schulgebäude komplett leer, so dass in diesem Zeitraum auch der Schwerpunkt der Maßnahmenumsetzung geplant ist.
gez. Pracht
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Bürgermeister