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Beschlussvorlage (Straßenbeleuchtung innerhalb des Gemeindegebietes hier: Umstellung auf LED-Technik)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
167 kB
Datum
05.09.2017
Erstellt
24.08.17, 11:00
Aktualisiert
24.08.17, 11:00
Beschlussvorlage (Straßenbeleuchtung innerhalb des Gemeindegebietes
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III –L/Kr Vorlage 738 /X.L. Datum: 24.08.2017 An den Gemeinderat Sitzungstag: 05.09.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Straßenbeleuchtung innerhalb des Gemeindegebietes hier: Umstellung auf LED-Technik Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, hinsichtlich der Umstellung der Straßenbeleuchtungsanlagen innerhalb des Gemeindegebietes auf LED einen Förderantrag bis zum 30.09.2017 bei der zuständigen Fachbehörde einzureichen und nach Vorlage des Förderbescheides die notwendigen Arbeiten beschränkt auszuschreiben. Weiterhin beschließt der Rat, die notwendigen Mittel für die Umstellung der Straßenbeleuchtungsanlagen auf LED im Haushaltsplan 2018 zu berücksichtigen. Begründung: Der Rat wurde zuletzt in seiner Sitzung am 05.07.2016 (Vorlage 456) über den Sachstand zur Straßenbeleuchtung innerhalb des Gemeindegebietes informiert. Hierbei wurde erklärt, dass neben der Umstellung der Beleuchtung auf LED unter Einbeziehung von Fördermitteln auch alternativ die Möglichkeit besteht, durch vertragliche Bindung im Rahmen eines LED-Contractingvertrages die Umrüstung über eine Fachfirma zu gewährleisten. Hierbei werden sämtliche Leistungen für die Projektierung und Umsetzung einschließlich Finanzierung durch die Fachfirma erbracht. Die Gemeinde zahlt eine jährliche Contracting-Rate von durchschnittlich rd. 75.000 € beispielsweise über einen Zeitraum von 10 Jahren, also insgesamt rd. 750.000 €. Nach Abschluss dieser Laufzeit geht die Anlage kostenfrei auf die Gemeinde über. Während der Contracting-Laufzeit ist die beauftragte Fachfirma für die Unterhaltung des Leuchtkörpers verantwortlich. In der Zwischenzeit sind weitere Untersuchungen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und Gespräche mit Fachfirmen erfolgt. Hierbei zeigt sich, dass bei den vorliegenden Berechnungen zur jährlichen Contracting-Rate davon ausgegangen wird, dass für den Zeitraum des Contracting-Vertrages keine Wartungskosten auf die Gemeinde zukommen. Da sich die Wartung über den Contracting-Vertrag jedoch lediglich auf den Lichtkörper und nicht auf die Maste und vorhandenen Straßenbeleuchtungskabel bezieht, muss weiterhin von jährlichen zusätzlichen Wartungskosten ausgegangen werden. 3 Des Weiteren gibt im Rahmen eines Contracting-Vertrages die betreffende Fachfirma den Lampentyp vor, so dass hier konkrete Vergleichsberechnungen abschließend nicht möglich sind. Aufgrund der vorgenannten Situation und bestehenden Fördermöglichkeiten geht die Gemeinde derzeit davon aus, dass unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Umstellung der Straßenbeleuchtungsanlagen ohne Inanspruchnahme eines Contracting-Vertrages und damit in Eigenregie die wirtschaftlichere Lösung darstellt. Nach derzeitigen Berechnungen wird für die Umrüstung auf LEDTechnologie eine Gesamtinvestitionssumme von rd. 400.000 € zugrunde gelegt, wobei unter Berücksichtigung einer 20%igen Förderung ein gemeindlicher Kostenanteil in Höhe von rd. 320.000 € verbleiben würde. Grundlage der Berechnungen ist ein Abschreibungszeitraum von 25 Jahren für die Leuchten, so dass sich jährliche Abschreibungskosten in Höhe von rd. 16.000 € ergeben, denen in Anbetracht der Förderung ein jährlicher Sonderposten von rd. 3.200 € ertragswirksam gegenübersteht. Hinzu kommen bei Inanspruchnahme eines Darlehens mit einer Laufzeit von 10 Jahren und einem angenommenen Zinssatz von rd. 1 % Zinskosten für den Gesamtzeitraum von rd. 22.000 €, die anfänglich bei rd. 4.000 € jährlich und dann ratierlich abnehmend lägen. Die Tilgungssumme von jährlich 40.000 € würde lediglich als Mittelabfluss die Finanzrechnung aber nicht die Ergebnisrechnung der Gemeinde belasten. Auf dieser Grundlage würde sich nach diesen Berechnungen im Rahmen dieser Investitionsmaßnahme eine jährliche Belastung im gemeindlichen Haushalt in den ersten 10 Jahren von rd. 15.000 € ergeben. Nach Tilgung des Darlehens im Jahr 11 würde sich diese Belastung für die restliche Nutzungsdauer auf 12.800 € reduzieren. Ziel dieser Umrüstungsmaßnahme sind die energetische Einsparmöglichkeiten. So würden sich die derzeitigen jährlichen Gesamtkosten für Stromverbrauch und Wartungskosten in Höhe von rd. 91.000 € nach Umrüstung auf ca. 33.500 € reduzieren, so dass sich eine jährliche Betriebskostenersparnis von anfänglich rd. 57.500 € ergibt, die unter Berücksichtigung von Strompreissteigerungen in den Folgejahren sogar noch weiter ansteigt. 4 Unter Berücksichtigung der oben dargelegten Investitionskosten (Abschreibung abzgl. Sonderposten zzgl. Zinsaufwendungen) von rd. 15.000 € jährlich (bei Inanspruchnahme einer 20 %igen Förderung) und einer jährlichen Betriebskostenersparnis von 57.500 € verbleibt ein jährlicher Minderaufwand von 42.500 €, so dass sich die Investition in rd. 9,5 Jahren amortisiert hätte. Es wird daher vorgeschlagen, bis zum 30.09.2017 einen Förderantrag zur Umstellung der Straßenbeleuchtungsanlagen auf LED-Technologie zu stellen und nach Eingang des Förderbescheides eine beschränkte Ausschreibung zu veranlassen. Derzeit findet eine Vor-Ort-Aufnahme des Ist-Zustandes der Beleuchtungsanlagen in den jeweiligen Ortslagen durch eine Fachfirma statt. Zudem wird vorgeschlagen, für die Umsetzung dieser Umrüstungsmaßnahme im Haushaltsplan 2018 entsprechende Mittel zu veranschlagen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister