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Beschlussvorlage (Technische Überprüfung von Feuerwehrfahrzeugen hier: Löschfahrzeug Marmagen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
154 kB
Datum
05.09.2017
Erstellt
31.08.17, 13:18
Aktualisiert
31.08.17, 13:18
Beschlussvorlage (Technische Überprüfung von Feuerwehrfahrzeugen
hier: Löschfahrzeug Marmagen) Beschlussvorlage (Technische Überprüfung von Feuerwehrfahrzeugen
hier: Löschfahrzeug Marmagen) Beschlussvorlage (Technische Überprüfung von Feuerwehrfahrzeugen
hier: Löschfahrzeug Marmagen)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 761 /X.L. Datum: 31.08.2017 An den Gemeinderat Sitzungstag: 05.09.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Technische Überprüfung von Feuerwehrfahrzeugen hier: Löschfahrzeug Marmagen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, die Beseitigung von Korrosionsschäden am Löschgruppenfahrzeug der Löschgruppe Marmagen im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren an den Billigstbietenden zu beauftragen. Die hierfür benötigten Mittel sind überplanmäßig bereitzustellen. Begründung: Die Mängel laut Gebrauchsprüfung durch das Technische Kompetenzzentrum des Institutes der Feuerwehr NRW wurden in der Zwischenzeit weitestgehend in Kooperation zwischen der Löschgruppe Marmagen und dem Fachpersonal des gemeindlichen Bauhofes beseitigt. Im Rahmen eines Ortstermins mit der Löschgruppe Marmagen am 21.08.2017 wurde festgestellt, dass das Fahrzeug sehr gut gepflegt und grundsätzlich in einem guten Zustand ist. Zudem hat die Löschgruppe Marmagen bestätigt, dass sie mit dem Fahrzeug sehr zufrieden ist. Im Rahmen der Gebrauchsprüfung wurde aber auch darauf hingewiesen, dass aufgrund der beginnenden Korrosionsschäden Erhaltungsmaßnamen am Fahrzeug dringend angeraten sind. Die Korrosionsschäden finden sich vor allem an dem Fahrgestellrahmen. Darüber hinaus sind unter anderem aber auch die ausziehbaren Trittstufen stark betroffen. Für die Beseitigung dieser Korrosionsschäden ist die Hinzuziehung einer Fachfirma erforderlich. Diese Mängel können weder durch den gemeindlichen Bauhof noch durch die Löschgruppe Marmagen abgestellt werden. Das Löschgruppenfahrzeug der Löschgruppe Marmagen wurde im Jahre 2002 zu einem Preis in Höhe von 218.007,01 Euro beschafft und ist somit 15 Jahre alt. Die Nutzungsdauer wurde laut NKF-Abschreibungstabelle auf 20 Jahre festgelegt. Das Fahrzeug wurde mit einem Wert in Höhe von 163.442,64 und einer Restnutzungsdauer von 13 Jahren in die Eröffnungsbilanz eingestellt. Die jährliche Abschreibung beläuft sich auf 12.032,00 Euro. Der Restbuchwert zum 31.12.2016 liegt bei 67.179,00 Euro. Im Jahre 2023 wird das Fahrzeug komplett abgeschrieben sein. Aufgrund des guten Zustandes des Löschgruppenfahrzeugs ist davon auszugehen, dass dieses effektiv 25 bis 30 Jahre genutzt werden kann. Grundvoraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Korrosionsschäden jetzt beseitigt werden. Hierzu wurde in der Zwischenzeit eine Preisermittlung durchgeführt. Für die Beseitigung der Korrosionsschäden durch eine Fachfirma ist demnach ein Aufwand in Höhe von rund 16.000,00 Euro zu kalkulieren. Dieser jetzige Mehraufwand kann in den kommenden Jahren mehr als kompensiert werden, da - wie dargestellt - ab dem Jahre 2023 die jährliche Abschrei- 3 bungsbelastung in Höhe von 12.032,00 Euro wegfällt und die Ergebnisrechnung hiermit nicht mehr belastet wird. Aufgrund des Vorgenannten ist die Beseitigung von Korrosionsschäden am Löschgruppenfahrzeug der Löschgruppe Marmagen im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren an den Billigstbietenden zu beauftragen. Da bei der Kostenstelle 126100 „Feuerwehr allgemein – Haltung von Fahrzeugen“ keine ausreichenden Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen, ist der zusätzliche Finanzbedarf überplanmäßig bereitzustellen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister