Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
164 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
01.09.17, 08:02
Aktualisiert
01.09.17, 08:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I - Wi
Vorlage 755 /X.L.
Datum: 31.08.2017
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
05.09.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
19.09.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
26.09.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gute Schule 2020
hier: Maßnahmen Gesamtschule
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und
stimmt der Übertragung des Kontingents aus dem Förderprogramm „Gute Schule
2020“, das im Haushalt 2017 für Maßnahmen der Gesamtschule Eifel vorgesehen
war, in das Jahr 2018 zu. Die hierdurch bei der Berechnung der Verbandsumlage
der Gemeinde Nettersheim im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 ggf. entstehende Überschreitung ist überplanmäßig bereitzustellen.
Das übertragene Kreditkontingent in Höhe von 58.292,50 € ist im Rahmen der
Verbandsumlage für Maßnahmen des Schulzweckverbandes BlankenheimNettersheim für die Gesamtschule Eifel in 2018 zu verwenden.
Begründung:
Am 13.12.2016 hat der Rat der Gemeinde Nettersheim beschlossen,
1. das mit dem Programm „NRW:BANK Gute Schule 2020“ für die Gemeinde
Nettersheim eingeräumte Kreditkontingent und die diesbezügliche Schuldendiensthilfe in Höhe von insgesamt 466.341 €, bzw. jährlich 116.585 €,
in den Jahren 2017 bis 2020 in Anspruch zu nehmen.
2. den hälftigen Anteil in Höhe von jährlich 58.292,50 € im Rahmen der
Schulzweckverbandsumlage in Maßnahmen des Schulzweckverbandes
Blankenheim-Nettersheim für die Gesamtschule Eifel einfließen zu lassen.
Da das von der Gesamtschule Eifel vorgelegte Medienkonzept nach Abstimmung
mit der Medienberatung des Kreises Euskirchen noch weiterer Ausarbeitung bedarf, sieht der Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim keine Möglichkeit,
in diesem Jahr noch Maßnahmen umzusetzen, sondern bittet um Übertragung
des Kontingents in das nächste Jahr.
Die für dieses Jahr vorgesehenen weiteren Maßnahmen werden im Rahmen der
Städtebauförderung abgewickelt.
Laut den Richtlinien der Förderung ist „eine Abweichung von den jährlichen Kreditkontingenten nur insofern möglich, als dass nicht genutzte Mittel einer Kommune im jeweiligen Folgejahr für sie noch verfügbar sind. Werden die Mittel dann
nicht abgerufen, verfallen diese. Eine Übertragung der Kontingente auf das Jahr
2021 ist ausgeschlossen. Die letzte Auszahlung erfolgt im Jahr 2020.“
Im Rahmen der Haushaltsplanerstellung 2017 des Schulzweckverbandes
Blankenheim-Nettersheim wurde das anteilig für die Gesamtschule vorgesehene
Kreditkontingent als umlagemindernd für die Gemeinde Nettersheim angesetzt.
Da diese Mittel nunmehr allerdings ins Folgejahr verschoben werden sollen und
derzeit keine Sanierungs- bzw. Digitalisierungsmaßnahmen in 2017 hierüber abgewickelt werden können, wird es bei Ausschöpfung der übrigen Ansätze zu einer
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höheren Verbandsumlage für die Gemeinde Nettersheim in 2017 kommen, die
folglich überplanmäßig bereit gestellt werden muss.
gez. Pracht
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Bürgermeister