Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
226 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
02.06.17, 08:29
Aktualisiert
02.06.17, 08:29
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III -
Vorlage 184 /X.L. Z.3
Datum: 02.06.2017
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
06.06.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
27.06.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.07.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Neuordnung des kleinparzellierten land- und forstwirtschaftlichen
Grundbesitzes der Gemeinde Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zur Neuordnung des kleinparzellierten land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes zur Kenntnis.
Begründung:
In der 9. Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft am 07.03.2017,
Punkt 9 wurde zuletzt beraten, dass die Gemeinde zur Vermarktung der kleinparzellierten Grundstücke im Gemeindegebiet einen Hinweis im Gemeindeblatt aufnimmt.
Die Bevölkerung wurde zwischenzeitlich durch einen Aufruf im Gemeindeblatt informiert.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 24.03.2015 und am 23.06.2015 (Vorlage
184/X.L. und Vorlage 184/X.L. Z.1) folgenden Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat beschließt zur Neuordnung des kleinparzellierten
land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes, die folgende Vermarktungslinie:
1. Interessenaufruf im Gemeindeblatt
2. Kontaktaufnahme mit den Eigentümern angrenzender Flächen
3. Involvieren der Pächter gemeindlicher Nutzflächen im Bereich
Forst- und Landwirtschaft
4. Beteiligung der Akteure aus Forst- und Landwirtschaft
5. Öffentlichkeitsarbeit über neue Medien
6. Beteiligung der unteren Landschaftbehörde und der Biostation
im Kreis Euskirchen e.V.
7. Beteiligung und Einbindung der Jagdpächter
Auf dieser Grundlage wird der Bürgermeister die Verhandlungen führen,
damit der Gemeinderat im Anschluss die erforderlichen Einzelbeschlüsse
fassen kann.“
3
Aufgrund des vorgenannten Beschlusses hat die Gemeinde alle Fachbehörden
(Biologische Station im Kreis Euskirchen, Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Untere Landschaftsbehörde Kreis Euskirchen) beteiligt, um die vordergründigen Belange des Naturschutzes zu überprüfen.
Die Anfrage an den Landesbetrieb Wald und Holz NRW ergab, dass die Einholung
von Kaufangeboten für kommunale land- und forstwirtschaftliche Flächen zum
einen nicht der Satzung des Landesbetriebes Wald und Holz NRW entspricht und
zum anderen nicht ohne entsprechende Genehmigung der zuständigen Behörde
zulässig ist.
Mit der unteren Landschaftbehörde und der Biostation im Kreis Euskirchen e.V.
wurden erste Einzelparzellen bewertet. Einige Flächen sind im KULAP (Kulturlandschaftsprogramm) und im Vertragsnaturschutz zu sehen und sollen im Eigentum
der Gemeinde bleiben.
Daher sollte nur im Einzelfall auf Anfragen von Interessenten der Verkauf einer
Parzelle geprüft werden, da der ökologische Wert der Flächen nicht unerheblich
ist.
Aufgrund der aktuellen Baulandentwicklung ist ein neues Flächenmanagement im
Hinblick auf die Ersatzflächenverfügbarkeit, Baulandverfügbarkeit und unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte zu betreiben. In der Neuentwicklung
des Flächennutzungsplans können die Parzellen als biologische Ausgleichsflächen
zum Ausgleich für Siedlungsbereiche dienen. Der Schwerpunkt der Immobilienvermarktung liegt derzeit in der Baulandentwicklung, so dass ein ökologischer
Ausgleich durch die Vorhaltung von Ersatzflächen erfolgen muss.
Daher wird derzeit keine Bewerbung des Verkaufs von Parzellen durch die Gemeinde bevorzugt.
gez. Pracht
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Bürgermeister