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Beschlussvorlage (53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen "Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren; 1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht 2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
169 kB
Datum
05.09.2017
Erstellt
01.09.17, 11:59
Aktualisiert
01.09.17, 11:59
Beschlussvorlage (53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen "Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren;
1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlussvorlage (53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen "Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren;
1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlussvorlage (53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen "Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren;
1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlussvorlage (53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen "Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren;
1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Kur. Vorlage 748 /X.L. Datum: 01.09.2017 An den Gemeinderat Sitzungstag: 05.09.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen "Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren; 1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht 2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen: a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit den Nachbargemeinden im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB, werden die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungen vorgenommen und die in den Empfehlungen aufgeführten Beschlüsse gefasst. b) Zu den Planentwürfen der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen „Die Acht Morgen“ (Anlage 2) sowie zur Neuaufstellung. des Bebauungsplanes F 7, Marmagen „Die Acht Morgen“ (Anlage 4)mit Änderungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe mit Begründung und Umweltbericht, wird der Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. c) Der Satzungsbeschluss ist in der vorgeschriebenen Form bekannt zu machen. Begründung: Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim hat in seiner Sitzung am 04.07.2017, Vorlage 689/X.L Z.3, beschlossen, die Planentwürfe der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen, „Die Acht Morgen“ sowie der Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, „Die Acht Morgen“ mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Entwurf der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim (Anlage 2) mit: - dem Entwurf der Begründung (Anlage 3) 3 sowie der Entwurf des Bebauungsplanes F 7, Marmagen „Die Acht Morgen“ (Anlage 4) mit: - dem Entwurf der Begründung (Anlage 5), dem Entwurf der textlichen Festsetzungen einschließlich der Pflanzliste (Anlage 6), - dem Entwurf des Umweltberichts incl. der Bilanzierung gem. Landschaftsgesetz NRW (Anlage 7), - der artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP I), Stand: 10.03.2017 (Anlage 8), - der vertiefenden artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP II), Stand: 23.06.2017 (Anlage 9), - des Landschaftspflegerischen Begleitplanes, Stand: 13.07.2017 (Anlage 10), - des Gutachtens Geräuschemissionen und –immissionen durch Sportanlagen und Straßenverkehr, Stand:27.03.2017 mit dem 1. Nachtrag zum Stand: 10.04.2017 (Anlage 11) - sowie des Geotechnischen Berichts zum Bauvorhaben, Stand: 27.04.2017 (Anlage 12) lagen in der Zeit vom 17.07.2017-21.08.2017 zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Es wird vorgeschlagen, zu den eingegangen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit den Nachbargemeinden im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen, „Die Acht Morgen“ sowie zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, „Die Acht Morgen“, die in der Anlage 1 darestellten Abwägungen vorzunehmen und die in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse zu fassen. Es wird empfohlen, die Planentwürfe zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, „Die Acht Morgen“ als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen. 4 Nach Beschlussfassung ist der Satzungsbeschluss in der vorgeschriebenen Form bekannt zu machen. Die Glasfaseranbindung bis zum Gebäude (FTTH) im Baugebiet F 7, Marmagen, „Die Acht Morgen“ ist über die Firma innogy beabsichtigt, die auch bereits in der Ortslage Marmagen Glasfaseranbindungen durchgeführt hat. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister