Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
169 kB
Datum
05.09.2017
Erstellt
01.09.17, 11:59
Aktualisiert
01.09.17, 11:59
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Kur.
Vorlage 748 /X.L.
Datum: 01.09.2017
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
05.09.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen "Die Acht
Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen,
"Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB
im Parallelverfahren;
1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der benachbarten Kommunen und sonstigen Träger
öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen:
a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit den
Nachbargemeinden im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB und
§ 4 Abs. 2 BauGB, werden die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungen
vorgenommen und die in den Empfehlungen aufgeführten Beschlüsse gefasst.
b) Zu den Planentwürfen der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen „Die Acht Morgen“ (Anlage 2) sowie zur Neuaufstellung.
des Bebauungsplanes F 7, Marmagen „Die Acht Morgen“ (Anlage 4)mit
Änderungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe mit
Begründung und Umweltbericht, wird der Satzungsbeschluss gem. § 10
Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
c) Der Satzungsbeschluss ist in der vorgeschriebenen Form bekannt zu machen.
Begründung:
Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim hat in seiner Sitzung am 04.07.2017,
Vorlage 689/X.L Z.3, beschlossen, die Planentwürfe der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen, „Die Acht Morgen“ sowie der Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, „Die Acht Morgen“ mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Entwurf der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde
Nettersheim (Anlage 2) mit:
-
dem Entwurf der Begründung (Anlage 3)
3
sowie der Entwurf des Bebauungsplanes F 7, Marmagen „Die Acht Morgen“ (Anlage 4) mit:
-
dem Entwurf der Begründung (Anlage 5),
dem Entwurf der textlichen Festsetzungen einschließlich der Pflanzliste
(Anlage 6),
-
dem Entwurf des Umweltberichts incl. der Bilanzierung gem. Landschaftsgesetz NRW (Anlage 7),
-
der artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP I), Stand: 10.03.2017 (Anlage 8),
-
der
vertiefenden
artenschutzrechtlichen
Prüfung
(ASP
II),
Stand:
23.06.2017 (Anlage 9),
-
des Landschaftspflegerischen Begleitplanes, Stand: 13.07.2017 (Anlage
10),
-
des Gutachtens Geräuschemissionen und –immissionen durch Sportanlagen und Straßenverkehr, Stand:27.03.2017 mit dem 1. Nachtrag zum
Stand: 10.04.2017 (Anlage 11)
-
sowie des Geotechnischen Berichts zum Bauvorhaben, Stand: 27.04.2017
(Anlage 12)
lagen in der Zeit vom 17.07.2017-21.08.2017 zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Es wird vorgeschlagen, zu den eingegangen Stellungnahmen der Öffentlichkeit,
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Abstimmung
mit den Nachbargemeinden im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen, „Die Acht Morgen“ sowie zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, „Die Acht Morgen“, die in der Anlage 1 darestellten Abwägungen vorzunehmen und die in Spalte 4 empfohlenen
Beschlüsse zu fassen.
Es wird empfohlen, die Planentwürfe zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, „Die Acht
Morgen“ als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen.
4
Nach Beschlussfassung ist der Satzungsbeschluss in der vorgeschriebenen Form
bekannt zu machen.
Die Glasfaseranbindung bis zum Gebäude (FTTH) im Baugebiet F 7, Marmagen,
„Die Acht Morgen“ ist über die Firma innogy beabsichtigt, die auch bereits in der
Ortslage Marmagen Glasfaseranbindungen durchgeführt hat.
gez. Pracht
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Bürgermeister