Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
219 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
17.05.17, 13:12
Aktualisiert
17.05.17, 13:12
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I - Z
Vorlage 679 /X.L.
Datum: 17.05.2017
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.07.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Nachbesetzung von Ausschusssitzen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Sachverhalt:
Herr Franz Peter Mahlberg aus Tondorf, der bei den Kommunalwahlen am 25. Mai
2014 in den Rat der Gemeinde Nettersheim gewählt wurde, ist am 19.03.2017
verstorben.
Der Verstorbene wurde in der konstituierenden Sitzung des Rates der Gemeinde
Nettersheim zur X. Legislaturperiode am 24.06.2014 unter Punkt 9 der Tagesordnung einstimmig als Mitglied in den Haupt- und Finanzausschuss gewählt:
Haupt- und Finanzausschuss
Vertreter
Stellvertreter
Mahlberg, Franz-Peter (FDP)
Schmidt, Bruno (CDU)
Das Verfahren zur Neuwahl bzw. Umbesetzung in den Ausschüssen und Körperschaften richtet sich nach § 50 Abs. 3 Satz 5 der Gemeindeordnung NRW:
„Scheidet jemand vorzeitig aus dem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe , welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger.“
Als fraktionsloses Ratsmitglied hatte Herr Mahlberg grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Sitz im Ausschuss. Ihm wurde aber durch o.g. einstimmigen
Beschluss ein Sitz im Haupt- und Finanzausschuss eingeräumt. In diesem Fall
kann nun die FDP einen Nachfolger für den entsprechenden Sitz vorschlagen, der
dann nur durch den Rat bestätigt werden muss. Eine Neuzuteilung der Sitze ist
auch nach Auskunft des Städte- und Gemeindebundes entbehrlich.
Da der Haupt- und Finanzausschuss nur mit Ratsmitgliedern zu besetzen ist,
ergibt sich hier folglich auch nur die Nachbesetzungsmöglichkeit über das neue
Ratsmitglied.
Nachfolger von Herrn Mahlberg als Mitglied im Rat der Gemeinde Nettersheim ist
der bisherige sachkundige Bürger im Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss, Herr Ralf Heinrichs aus Zingsheim(s. auch Vorlage 678/X.L.).
Dieser wurde ebenfalls durch o.g. einstimmigen Beschluss in den Ausschuss gewählt:
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Vertreter
Stellvertreter
Heinrichs, Ralf (SKB)
Müller, Wilfried (SKB)
3
Da Ratsmitglieder in einem Ausschuss nicht als sachkundige Bürger Mitglied sein
dürfen, hat Herr Heinrichs seinen Sitz als sachkundiger Bürger im Entwicklungs-,
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss verloren. Dieser ist nun freigeworden und
kann von der FDP neu besetzt werden – entweder mit einem sachkundigen Bürger oder auch mit dem neuen Ratsmitglied. In letzterem Fall ist auch eine Vertretung im Ausschuss durch einen sachkundigen Bürger möglich, so dass eine Änderung des in der konstituierenden Sitzung gewählten Stellvertreters nicht notwendig wäre. Lediglich nach § 58 Abs. 3 GO NRW muss im Gesamtgremium die Zahl
der anwesenden stimmberechtigten Ratsmitglieder die der stimmberechtigten
sachkundigen Bürger (auch für die Beschlussfähigkeit) überwiegen.
Sollten seitens der FDP bis zur Ratssitzung entsprechende personelle Nachbesetzungsvorschläge eingereicht werden, so wird dies über eine Zusatzvorlage bekannt gegeben.
gez. Pracht
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Bürgermeister