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Beschlussvorlage (Nachbesetzung von Ausschusssitzen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
219 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
17.05.17, 13:12
Aktualisiert
17.05.17, 13:12
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I - Z Vorlage 679 /X.L. Datum: 17.05.2017 An den Gemeinderat Sitzungstag: 04.07.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Nachbesetzung von Ausschusssitzen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Sachverhalt: Herr Franz Peter Mahlberg aus Tondorf, der bei den Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 in den Rat der Gemeinde Nettersheim gewählt wurde, ist am 19.03.2017 verstorben. Der Verstorbene wurde in der konstituierenden Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim zur X. Legislaturperiode am 24.06.2014 unter Punkt 9 der Tagesordnung einstimmig als Mitglied in den Haupt- und Finanzausschuss gewählt: Haupt- und Finanzausschuss Vertreter Stellvertreter Mahlberg, Franz-Peter (FDP) Schmidt, Bruno (CDU) Das Verfahren zur Neuwahl bzw. Umbesetzung in den Ausschüssen und Körperschaften richtet sich nach § 50 Abs. 3 Satz 5 der Gemeindeordnung NRW: „Scheidet jemand vorzeitig aus dem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe , welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger.“ Als fraktionsloses Ratsmitglied hatte Herr Mahlberg grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Sitz im Ausschuss. Ihm wurde aber durch o.g. einstimmigen Beschluss ein Sitz im Haupt- und Finanzausschuss eingeräumt. In diesem Fall kann nun die FDP einen Nachfolger für den entsprechenden Sitz vorschlagen, der dann nur durch den Rat bestätigt werden muss. Eine Neuzuteilung der Sitze ist auch nach Auskunft des Städte- und Gemeindebundes entbehrlich. Da der Haupt- und Finanzausschuss nur mit Ratsmitgliedern zu besetzen ist, ergibt sich hier folglich auch nur die Nachbesetzungsmöglichkeit über das neue Ratsmitglied. Nachfolger von Herrn Mahlberg als Mitglied im Rat der Gemeinde Nettersheim ist der bisherige sachkundige Bürger im Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss, Herr Ralf Heinrichs aus Zingsheim(s. auch Vorlage 678/X.L.). Dieser wurde ebenfalls durch o.g. einstimmigen Beschluss in den Ausschuss gewählt: Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Vertreter Stellvertreter Heinrichs, Ralf (SKB) Müller, Wilfried (SKB) 3 Da Ratsmitglieder in einem Ausschuss nicht als sachkundige Bürger Mitglied sein dürfen, hat Herr Heinrichs seinen Sitz als sachkundiger Bürger im Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss verloren. Dieser ist nun freigeworden und kann von der FDP neu besetzt werden – entweder mit einem sachkundigen Bürger oder auch mit dem neuen Ratsmitglied. In letzterem Fall ist auch eine Vertretung im Ausschuss durch einen sachkundigen Bürger möglich, so dass eine Änderung des in der konstituierenden Sitzung gewählten Stellvertreters nicht notwendig wäre. Lediglich nach § 58 Abs. 3 GO NRW muss im Gesamtgremium die Zahl der anwesenden stimmberechtigten Ratsmitglieder die der stimmberechtigten sachkundigen Bürger (auch für die Beschlussfähigkeit) überwiegen. Sollten seitens der FDP bis zur Ratssitzung entsprechende personelle Nachbesetzungsvorschläge eingereicht werden, so wird dies über eine Zusatzvorlage bekannt gegeben. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister