Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
273 kB
Datum
05.09.2017
Erstellt
04.09.17, 16:12
Aktualisiert
04.09.17, 16:12
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Kur.
Vorlage 748 /X.L. Z.1
Datum: 04.09.2017
ERWEITERUNG
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
05.09.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen "Die Acht
Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen,
"Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB
im Parallelverfahren;
1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der benachbarten Kommunen und sonstigen Träger
öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen:
a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit den
Nachbargemeinden im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB und
§ 4 Abs. 2 BauGB, werden die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungen
vorgenommen und die in den Empfehlungen aufgeführten Beschlüsse gefasst.
b) In Ergänzung der Anlage 1 zur Vorlage 748 / X.L., die im Rahmen der Stellungnahme der Eigentümer Gemarkung Marmagen, Flur 10, Nr. 375 vorgetragenen Bedenken zurückzuweisen. Auf die im Folgenden dargestellte Begründung wird verwiesen.
c) Zu den Planentwürfen der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen „Die Acht Morgen“ (Anlage 2) sowie zur Neuaufstellung.
des Bebauungsplanes F 7, Marmagen „Die Acht Morgen“ (Anlage 4)mit
Änderungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe mit
Begründung und Umweltbericht, wird der Satzungsbeschluss gem. § 10
Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
d) Der Satzungsbeschluss ist in der vorgeschriebenen Form bekannt zu machen.
Begründung:
Nach Ablauf der Offenlagefrist vom 17.07.2017-21.08.2017 ist eine weitere Stellungnahme zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen,
„Die Acht Morgen“, sowie zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7,
Marmagen, „Die Acht Morgen“ eingegangen. Der beschlussvorschlag wurde daher
um den Punkt b) ergänzt.
Stellungnahme Eigentümer Gemarkung Marmagen, Flur 10, Nr. 375.
Sie beabsichtigen den Verkehr in und aus dem neuen Baugebiet über
den Steinfelderweg/Wiesengrund und über die Jahnstraße zu- und abfließen zu lassen.
Gegen dieses Vorhaben wird Widerspruch eingelegt.
Begründung:
Wir sind der Meinung, dass durch das unvermeidbar höhere Verkehrsaufkommen die Sicherheit unserer Kinder erheblich gefährdet ist. Diese
3
Straßen werden als Schulweg der Grundschulkinder des Unterdorfs genutzt. Darüber hinaus sind Teile dieser Straße verkehrsberuhig und
werden nicht unerheblich oft von den zahlreichen dort wohnenden Kindern und deren Freunden zum spielen genutzt.
In der Bauphase wird es unvermeidbar zu einem noch dann höheren
Verkehrsaufkommen führen, da die Baufahrzeuge diese sowieso schon
sehr engen Straßen nutzen und auch beschädigen werden. Die Kosten
der Instandsetzung müssten wir als Anwohner tragen.
Dies alles ist ohne großen Aufwand vermeidbar, indem man die Verkehrsführung so wählt, dass die Absperrung im Steinfelderweg/Ecke
Kölner Str. (L 204) ca. 75 Meter vorgezogen wird, so dass ein Zu- und
Abfluß des Autoverkehrs in Richtung und aus der Richtung Urft/Kall geschehen kann.
So käme es weder zu einem höheren Vekrehrsaufkommen in den genannten Straßen und das Leben und die Gesundheit unserer Kinder und
anderer Nutzer wäre nicht höher gefährdet. Die Kosten der Umsetzung
unseres Vorschlages wären kaum erheblich.
Sollten sie aber an der von Ihnen geplanten verkehrsführung festhalten,
sind wir der Ansicht das die Geeminde diese Gefährdung willkürlich in
Kauf nimmt.
Abwägung der Gemeinde:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Stellungnahme nicht fristgerecht innerhalb
der Offenlagefrist vom 17.07.2017-21.08.2017 eingegangen ist.
Das geplante Wohngebiet umfasst ca. 40 Grundstücke. Mit der Begrenzung auf
Einzelhäuser und der Begrenzung der Zahl der Wohneinheiten ist keine unverhältnismäßige Verdichtung verbunden. Eine Verkehrszunahme in den Bestandsgebieten wird naturgemäß stattfinden. Da das Baugebiet über 2 Anliegerstraßen
erschlossen wird, wird sich das geringfügig höhere Verkehrsaufkommen jedoch
auf die beiden Straßen „Steinfelder Weg“ bzw. „Im Wiesengrund“ verteilen. Ziel
ist es jedoch auch, Bewohner von Baugebieten die am Rande einer Ortslage liegen, ins Dorfzentrum zu führen, damit eine örtliche Verbundenheit aufgebaut
wird. Um fußläufig in die landschaftliche Umgebung zu gelangen werden für die
Bewohner des Baugebietes und des gesamten Ortes fußläufige Verbindungen aus
dem Baugebiet in die Landschaft geschaffen.
Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes F 7 wurden bereits
frühzeitig die öffentlichen Behörden, u.a. der Landesbetrieb Straßenbau.NRW,
Euskirchen am Verfahren beteiligt. Dieser hat bereits frühzeitig gefordert, Einzelzufahrten von Wohngrundstücken zur L 204 (Marmagen –Bahrhaus) nicht zuzulassen und dafür Sorge zu tragen, dass die fußläufigen Verbindungen nicht durch
motorisierte Fahrzeuge genutzt werden.
4
Aufgrund des Bedarfs an Wohngrundstücken, der ordnungsgemäßen Abwicklung
der Neuverkehre, der städtebaulich und erschließungstechnisch geeigneten Lage
des Plangebietes und der Planungsabsicht, mit Entwicklung eines Wohngebietes
auch die bestehende Infrastruktur langfristig halten zu können, wird daher an der
Planung weiterhin festgehalten.
Ein schlüssiges Konzept für den Baustellenverkehr unter Berücksichtigung der
angrenzenden Bereiche wird im Rahmen der Straßenentwurfsplanung erstellt.
Aufgrund des o.g. wird der Wiederspruch zurückgewiesen.
Beschlussvorschlag:
Es wird empfohlen, den Widerspruch zurückzuweisen.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister