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Beschlussvorlage (53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen "Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren; 1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht 2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
273 kB
Datum
05.09.2017
Erstellt
04.09.17, 16:12
Aktualisiert
04.09.17, 16:12
Beschlussvorlage (53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen "Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren;
1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlussvorlage (53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen "Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren;
1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlussvorlage (53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen "Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren;
1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlussvorlage (53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen "Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren;
1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Kur. Vorlage 748 /X.L. Z.1 Datum: 04.09.2017 ERWEITERUNG An den Gemeinderat Sitzungstag: 05.09.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen "Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren; 1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht 2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen: a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit den Nachbargemeinden im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB, werden die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungen vorgenommen und die in den Empfehlungen aufgeführten Beschlüsse gefasst. b) In Ergänzung der Anlage 1 zur Vorlage 748 / X.L., die im Rahmen der Stellungnahme der Eigentümer Gemarkung Marmagen, Flur 10, Nr. 375 vorgetragenen Bedenken zurückzuweisen. Auf die im Folgenden dargestellte Begründung wird verwiesen. c) Zu den Planentwürfen der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen „Die Acht Morgen“ (Anlage 2) sowie zur Neuaufstellung. des Bebauungsplanes F 7, Marmagen „Die Acht Morgen“ (Anlage 4)mit Änderungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe mit Begründung und Umweltbericht, wird der Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. d) Der Satzungsbeschluss ist in der vorgeschriebenen Form bekannt zu machen. Begründung: Nach Ablauf der Offenlagefrist vom 17.07.2017-21.08.2017 ist eine weitere Stellungnahme zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen, „Die Acht Morgen“, sowie zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, „Die Acht Morgen“ eingegangen. Der beschlussvorschlag wurde daher um den Punkt b) ergänzt. Stellungnahme Eigentümer Gemarkung Marmagen, Flur 10, Nr. 375. Sie beabsichtigen den Verkehr in und aus dem neuen Baugebiet über den Steinfelderweg/Wiesengrund und über die Jahnstraße zu- und abfließen zu lassen. Gegen dieses Vorhaben wird Widerspruch eingelegt. Begründung: Wir sind der Meinung, dass durch das unvermeidbar höhere Verkehrsaufkommen die Sicherheit unserer Kinder erheblich gefährdet ist. Diese 3 Straßen werden als Schulweg der Grundschulkinder des Unterdorfs genutzt. Darüber hinaus sind Teile dieser Straße verkehrsberuhig und werden nicht unerheblich oft von den zahlreichen dort wohnenden Kindern und deren Freunden zum spielen genutzt. In der Bauphase wird es unvermeidbar zu einem noch dann höheren Verkehrsaufkommen führen, da die Baufahrzeuge diese sowieso schon sehr engen Straßen nutzen und auch beschädigen werden. Die Kosten der Instandsetzung müssten wir als Anwohner tragen. Dies alles ist ohne großen Aufwand vermeidbar, indem man die Verkehrsführung so wählt, dass die Absperrung im Steinfelderweg/Ecke Kölner Str. (L 204) ca. 75 Meter vorgezogen wird, so dass ein Zu- und Abfluß des Autoverkehrs in Richtung und aus der Richtung Urft/Kall geschehen kann. So käme es weder zu einem höheren Vekrehrsaufkommen in den genannten Straßen und das Leben und die Gesundheit unserer Kinder und anderer Nutzer wäre nicht höher gefährdet. Die Kosten der Umsetzung unseres Vorschlages wären kaum erheblich. Sollten sie aber an der von Ihnen geplanten verkehrsführung festhalten, sind wir der Ansicht das die Geeminde diese Gefährdung willkürlich in Kauf nimmt. Abwägung der Gemeinde: Es wird darauf hingewiesen, dass die Stellungnahme nicht fristgerecht innerhalb der Offenlagefrist vom 17.07.2017-21.08.2017 eingegangen ist. Das geplante Wohngebiet umfasst ca. 40 Grundstücke. Mit der Begrenzung auf Einzelhäuser und der Begrenzung der Zahl der Wohneinheiten ist keine unverhältnismäßige Verdichtung verbunden. Eine Verkehrszunahme in den Bestandsgebieten wird naturgemäß stattfinden. Da das Baugebiet über 2 Anliegerstraßen erschlossen wird, wird sich das geringfügig höhere Verkehrsaufkommen jedoch auf die beiden Straßen „Steinfelder Weg“ bzw. „Im Wiesengrund“ verteilen. Ziel ist es jedoch auch, Bewohner von Baugebieten die am Rande einer Ortslage liegen, ins Dorfzentrum zu führen, damit eine örtliche Verbundenheit aufgebaut wird. Um fußläufig in die landschaftliche Umgebung zu gelangen werden für die Bewohner des Baugebietes und des gesamten Ortes fußläufige Verbindungen aus dem Baugebiet in die Landschaft geschaffen. Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes F 7 wurden bereits frühzeitig die öffentlichen Behörden, u.a. der Landesbetrieb Straßenbau.NRW, Euskirchen am Verfahren beteiligt. Dieser hat bereits frühzeitig gefordert, Einzelzufahrten von Wohngrundstücken zur L 204 (Marmagen –Bahrhaus) nicht zuzulassen und dafür Sorge zu tragen, dass die fußläufigen Verbindungen nicht durch motorisierte Fahrzeuge genutzt werden. 4 Aufgrund des Bedarfs an Wohngrundstücken, der ordnungsgemäßen Abwicklung der Neuverkehre, der städtebaulich und erschließungstechnisch geeigneten Lage des Plangebietes und der Planungsabsicht, mit Entwicklung eines Wohngebietes auch die bestehende Infrastruktur langfristig halten zu können, wird daher an der Planung weiterhin festgehalten. Ein schlüssiges Konzept für den Baustellenverkehr unter Berücksichtigung der angrenzenden Bereiche wird im Rahmen der Straßenentwurfsplanung erstellt. Aufgrund des o.g. wird der Wiederspruch zurückgewiesen. Beschlussvorschlag: Es wird empfohlen, den Widerspruch zurückzuweisen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister