Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
149 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
05.09.17, 11:01
Aktualisiert
05.09.17, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 733 /X.L. Z.1
Datum: 05.09.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
12.09.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Jahnstraße/Im Auel/
Steinfelder Weg/Im Wiesengrund;
Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen,
1. zum Bebauungsplan F 5, Marmagen, die 1. Änderung vorzunehmen mit den
nachfolgenden Inhalten:
a) Erweiterung der überbaubaren Fläche auf dem Grundstück Gemarkung
Marmagen, Flur 10 Nr. 390 bis zur nördlichen Grundstücksgrenze.
b) Reduzierung des Gewässerschutzstreifens entlang des namenlosen Fluters
von 5,0 m auf 2,0 m auf den Grundstücken Gemarkung Marmagen, Flur 10
Nr. 160, 162 und 164.
c) Festsetzung der Dachneigung im gesamten Plangebiet auf 30° – 48°.
Die zeichnerischen Änderungen sind dem der Vorlage 733/X.L. beigefügten Plan
skizziert dargestellt und bleiben unverändert bestehen. Der Aufstellungsbeschluss
gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit neu gefasst.
2. Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, ist das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB anzuwenden. Es ist darauf hinzuweisen, dass
von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
4. Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2. und 3. ist eine öffentliche Auslegung des Planentwurfes mit Begründung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen.
5. Der Auftrag zur Durchführung des Bebauungsplanänderungsverfahrens ist an
die Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper entsprechend dem vorliegenden
Honorarangebot zu erteilen.
Begründung:
In der Vorlage 733/X.L. wurden die Inhalte der 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Teilbereich Jahnstraße, erläutert. Dabei war zunächst vorgesehen, dass die textlichen Festsetzungen unverändert beibehalten werden soll-
3
ten. Aus den Erfahrungen der jüngsten Bauberatungen wurde jedoch festgestellt,
dass die derzeit im Bebauungsplan F 5 festgesetzte Dachneigung von 40° - 48°
in Bezug auf die untere Grenze von 40° kaum der modernen Bauweise bei einer
zweigeschossigen Ausführung realisierbar ist, ohne dass eine über die vorhandenen Firsthöhen überragende Firsthöhe, die sich in dem Entwurf des Bebauungsplanes F 7 auf 8,50 m beläuft, entsteht.
Es wird daher angeregt, im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes F 5
die textliche Festsetzung dahingehend zu ändern, dass die Dachneigung von 30°
- 48° im Rahmen des 1. Änderungsverfahrens festgesetzt wird. Alle übrigen Inhalte der 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5 (s. Beschlussvorschlag) sollen
beibehalten werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes F 5 ist aus der beigefügten Übersichtskarte ersichtlich.
gez. Pracht
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Bürgermeister