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Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Jahnstraße/Im Auel/ Steinfelder Weg/Im Wiesengrund; Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
149 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
05.09.17, 11:01
Aktualisiert
05.09.17, 11:01
Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Jahnstraße/Im Auel/ Steinfelder Weg/Im Wiesengrund;
Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Jahnstraße/Im Auel/ Steinfelder Weg/Im Wiesengrund;
Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Jahnstraße/Im Auel/ Steinfelder Weg/Im Wiesengrund;
Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 733 /X.L. Z.1 Datum: 05.09.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 12.09.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Jahnstraße/Im Auel/ Steinfelder Weg/Im Wiesengrund; Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, 1. zum Bebauungsplan F 5, Marmagen, die 1. Änderung vorzunehmen mit den nachfolgenden Inhalten: a) Erweiterung der überbaubaren Fläche auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 390 bis zur nördlichen Grundstücksgrenze. b) Reduzierung des Gewässerschutzstreifens entlang des namenlosen Fluters von 5,0 m auf 2,0 m auf den Grundstücken Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 160, 162 und 164. c) Festsetzung der Dachneigung im gesamten Plangebiet auf 30° – 48°. Die zeichnerischen Änderungen sind dem der Vorlage 733/X.L. beigefügten Plan skizziert dargestellt und bleiben unverändert bestehen. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit neu gefasst. 2. Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, ist das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB anzuwenden. Es ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. 3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 4. Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2. und 3. ist eine öffentliche Auslegung des Planentwurfes mit Begründung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen. 5. Der Auftrag zur Durchführung des Bebauungsplanänderungsverfahrens ist an die Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper entsprechend dem vorliegenden Honorarangebot zu erteilen. Begründung: In der Vorlage 733/X.L. wurden die Inhalte der 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Teilbereich Jahnstraße, erläutert. Dabei war zunächst vorgesehen, dass die textlichen Festsetzungen unverändert beibehalten werden soll- 3 ten. Aus den Erfahrungen der jüngsten Bauberatungen wurde jedoch festgestellt, dass die derzeit im Bebauungsplan F 5 festgesetzte Dachneigung von 40° - 48° in Bezug auf die untere Grenze von 40° kaum der modernen Bauweise bei einer zweigeschossigen Ausführung realisierbar ist, ohne dass eine über die vorhandenen Firsthöhen überragende Firsthöhe, die sich in dem Entwurf des Bebauungsplanes F 7 auf 8,50 m beläuft, entsteht. Es wird daher angeregt, im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes F 5 die textliche Festsetzung dahingehend zu ändern, dass die Dachneigung von 30° - 48° im Rahmen des 1. Änderungsverfahrens festgesetzt wird. Alle übrigen Inhalte der 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5 (s. Beschlussvorschlag) sollen beibehalten werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes F 5 ist aus der beigefügten Übersichtskarte ersichtlich. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister