Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
143 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
05.09.17, 12:21
Aktualisiert
05.09.17, 12:21
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB Soz. - Br.
Vorlage 752 /X.L. Z.1
Datum: 05.09.2017
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
05.09.2017
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
12.09.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
19.09.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
26.09.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gebührenbedarfsberechnung zur Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und
Benutzung von Unterkünften für Asylbewerber/innen, Obdachlose und Spätaussiedler/innen in der Gemeinde Nettersheim;
Korrektur in der Darstellung der Gebührenbedarfsberechnung (Herleitung der
Kalkulationsgrundlagen)
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Gebührenbedarfsberechnung zur Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung von Unterkünften für Asylbewerber/innen,
Obdachlose und Spätaussiedler/innen in der Gemeinde Nettersheim nach dem,
mit Vorlage 752 vom 31.08.2017 eingebrachten, Entwurf unter Berücksichtigung
der beiliegenden Korrektur in der Darstellung der Gebührenbedarfsberechnung
(Übersicht zur Herleitung der Kalkulationsgrundlagen).
Begründung:
Mit Vorlage 752 wurde die Gebührenbedarfsberechnung zu o. g. Satzung eingebracht.
In der Darstellung der Herleitung der Kalkulationsgrundlagen hat sich bei nochmaliger Überprüfung nach Versand der Vorlage ein redaktioneller Korrekturbedarf
ergeben, der wie folgt erläutert wird:
Bei der Überleitung der zutreffenden Endzahlen aus der eigentlichen Gebührenbedarfsberechnung (siehe Seite 9 unten) hat sich im programmtechnischen
Übertragungsprozess ein Fehler beim Kopieren der Formeln ergeben, der zu einer
Verfremdung der Darstellung in der Herleitungstabelle (Seite 10 oben) geführt
hat.
Diese Zahlenkolonnen müssen, wie aus der Korrektur bei Vergleich der Seiten 9
und 10 jetzt deutlich wird, selbstverständlich übereinstimmen.
Die Korrektur hat keine Auswirkungen auf die fortgeführte Kalkulation oder deren
Herleitung und somit auch nicht auf die, im Satzungsentwurf angewandten, Gebührensätze.
Die betroffenen Austauschblätter sind beigelegt.
Es wird gebeten, den Fehler zu entschuldigen und die redaktionelle Berichtigung
bei der Beratung und Beschlussfassung zu berücksichtigen.
gez. Pracht
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Bürgermeister