Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
168 kB
Datum
05.09.2017
Erstellt
01.09.17, 11:00
Aktualisiert
01.09.17, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Kur.
Vorlage 747 /X.L.
Datum: 31.08.2017
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
05.09.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim sowie 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Auf Graben" im Parallelverfahren;
1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken und Anregungen im
Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen,
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
BauGB
2. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie § 4 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht
3. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen:
a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen im
Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der benachbarten
Kommunen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB werden die in der (Anlage 1) dargestellten Abwägungen vorgenommen und hierzu die in den Empfehlungen aufgeführten Beschlüsse gefasst.
b) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie
der Abstimmung mit den Nachbargemeinden im Rahmen der Öffentlichen
Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3
Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB, werden die in der Anlage 2 dargestellten Abwägungen vorgenommen und die in den Empfehlungen aufgeführten Beschlüsse gefasst.
c) Zu den Planentwürfen der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Eifelgemeinde Nettersheim (Anlage 3) sowie zur 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Auf Graben“ (Anlage 5) mit Änderungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe mit Begründung und Umweltbericht, wird der Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
d) Der Satzungsbeschluss ist in der vorgeschriebenen Form bekannt zu machen.
3
Begründung:
Im Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 14.03.2017 (s. Vorlage 609 / X.L.) wurde der Aufstellungsbeschluss zur 54. Änderung des
Flächennutzungplanes der Eifelgemeinde Nettersheim sowie zur 5. Änderung des
Bebauungsplan G 14, Nettersheim, Teilbereich „Auf Graben“ gefasst; gem. § 2
Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht, die benachbarten Gemeinden beteiligt
sowie die vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
durchgeführt. Die Rückmeldefrist endete zum 19. Mai 2017. Es wird empfohlen,
zu den eingegangenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen die in der
beigefügten Tabelle (Anlage 1) dargestellten Abwägungen vorzunehmen sowie
den Beschlussempfehlungen zuzustimmen.
Ebefalls hat der Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss in seiner
Sitzung am 14.03.2017 (s. Vorlage 609 / X.L.) beschlossen, nach Auswertung
der vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung
der Öffentlichkeit das Verfahren zur Öffentlichen Auslegung der Planentwürfe mit
Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4
Abs. 2 BauGB einzuleiten. Die Hinweise und Bedenken aus der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange
wurden entsprechend dem Beschlussvorschlag zu Anlage 1 in die Entwürfe eingearbeitet. Anschließend wurde das Offenlageverfahren eingeleitet.
Der Flächennutzungsplanentwurf zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes
(Anlage 3) mit:
-
dem Entwurf der Begründung (Anlage 4)
sowie der Entwurf zur 5. Änderun des Bebauungsplanes G14, Nettersheim, Teilbereich „Auf Graben“ (Anlage 5) mit:
-
dem Entwurf der Begründung (Anlage 6),
-
dem Entwurf der textlichen Festsetzungen mit Pflanzliste (Anlage 7),
-
dem Entwurf des Umweltberichts incl. der Bilanzierung gem. Landschaftsgesetz NRW (Anlage 8),
-
der artenschutzrechtlichen Prüfung, Stand: 22.06.2017 (Anlage 9),
4
-
des Landschaftspflegerischen Begleitplanes, Stand: 13.07.2017 (Anlage
10),
-
des Gutachtens Geräuschemissionen und –immissionen der Sport- und
Freizeitanlagen, Stand: 10.04.2017 (Anlage 11),
-
des Gutachtens Geräuschemissionen und –immissionen durch Straßenverkehr, Stand: 27.03.2017 (Anlage 12)
-
sowie des Geotechnischen Berichts zum Bauvorhaben, Stand: 03.02.2017
(Anlage 13)
lagen in der Zeit vom 17.07.2017-21.08.2017 zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Es wird vorgeschlagen, zu den eingegangen Stellungnahmen der Öffentlichkeit,
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Abstimmung
mit den Nachbargemeinden im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes, der Eifelgemeinde Nettersheim, sowie zur 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich „Auf Graben“, die in der Anlage 2
darestellten Abwägungen vorzunehmen und die in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse zu fassen.
Es wird empfohlen die Planentwürfe zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes
sowie zur 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich „Auf
Graben“ als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen.
Nach Beschlussfassung ist der Satzungsbeschluss in der vorgeschriebenen Form
bekannt zu machen.
gez. Pracht
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Bürgermeister