Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
5,0 MB
Datum
05.09.2017
Erstellt
01.09.17, 11:00
Aktualisiert
01.09.17, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 12 zur
Vorlage 747 X.L.
S y s t e ms
G.-Nr.
SEI-0333/16
A.-Nr.
8114249257
Datum
27.03.2017
Zeichen
Ov
TÜV NORD Systems
GmbH & Co. KG
Bereich Energietechnik
Gruppe Immissionsschutz
Am Technologiepark 1
45307 Essen
Tel.: 0201/825-33 68
www.tuev-nord.de
Amtsgericht Hamburg
HRA 102137
Gutachten
Geräuschemissionen und –immissionen
durch Straßenverkehr im Plangebiet „Brotkiste“
in Nettersheim
Auftraggeber
Geschäftsführung
Rudolf Wieland (Sprecher)
Dr. Ralf Jung
Silvio Konrad
Ulf Theike
TÜV®
Eifelgemeinde Nettersheim
Krausstr. 2
53947 Nettersheim
Gewerbelärm
Betreff
Immissionsschutz - Lärm
Verkehrslärm
Fluglärm
Sport-/Freizeitlärm
Umfang
16 Seiten
davon 5 Seiten Anhang
Geräuschemissionen
Bau- und Raumakustik
Lärm am Arbeitsplatz
Für den Inhalt
Dipl.-Phys.Ing. Frank Overdick
Erschütterungen
Thermografie, Luftdichtheit
Olfaktometrie
Immissionsprognose
Umweltverträglichkeit
Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025
akkreditiertes Prüflaboratorium.
Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde
aufgeführten Prüfverfahren.
Das Labor ist darüberhinaus
bekanntgegebene Messstelle
nach § 29b BImSchG
Dieses Dokument wurde im Rahmen des erteilten Auftrages für das oben genannte Projekt erstellt und unterliegt dem
Urheberrecht. Jede anderweitige Verwendung, Mitteilung oder Weitergabe an Dritte sowie die Bereitstellung im Internet – sei es
vollständig oder auszugsweise – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Urhebers.
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Gutachten SEI-0333/16 vom 27.03.2017
Plangebiet „Brotkiste“ G14 - Straßenverkehrslärm
Inhalt
S y s t e ms
Seite
1
Aufgabenstellung .................................................................................... 3
2
2.1
2.2
2.3
Beurteilungsgrundlagen .......................................................................... 4
Verordnungen, Normen, Richtlinien, Fachveröffentlichungen ................. 4
Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ ............ 5
Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen ............. 6
3
Geräuschemissionen .............................................................................. 8
4
Geräuschimmissionen ............................................................................ 9
5
Beurteilung ........................................................................................... 10
6
Lärmschutzmaßnahmen ....................................................................... 10
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Gutachten SEI-0333/16 vom 27.03.2017
Plangebiet „Brotkiste“ G14 - Straßenverkehrslärm
1
S y s t e ms
Aufgabenstellung
Die Eifelgemeinde Nettersheim beabsichtigt, auf einer Teilfläche des Bebauungsplanes
G 14 in Nettersheim Wohnbebauung zu entwickeln. Die Lage des Plangebietes zeigt
Bild 1 im Anhang. Das Plangebiet wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt.
Aufgabe der vorliegenden Untersuchung ist es, die Geräuschimmissionen durch den
Straßenverkehr auf der L 205 und der Bahnhofstraße zu ermitteln und zu beurteilen.
Die Ermittlung erfolgt rechnerisch anhand der RLS-90.
Für die Schutzbedürftigkeit des Plangebietes gehen wir aufgrund der geplanten
Nutzungscharakteristik von einem allgemeinen Wohngebiet (WA) aus.
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Plangebiet „Brotkiste“ G14 - Straßenverkehrslärm
2
Beurteilungsgrundlagen
2.1
Verordnungen, Normen, Richtlinien, Fachveröffentlichungen
S y s t e ms
Im Rahmen dieser Untersuchung werden die folgenden Verordnungen und Regelwerke
zugrunde gelegt:
[1]
Berücksichtigung von Emissionen und Immissionen bei der Bauleitplanung sowie
der Genehmigung von Vorhaben (Planungserlass)1
Gem. RdErl. d. Ministers für Landes- und Stadtentwicklung, d. Ministers für Arbeit,
Gesundheit und Soziales und d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr
vom 08.07.1982
[2]
DIN 18005-1, Ausgabe Juli 2002
Schallschutz im Städtebau - Grundlagen und Hinweise für die Planung
[3]
Beiblatt 1 zur DIN 18005 Teil 1, Ausgabe Mai 1987, Schallschutz im Städtebau,
Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung
[4]
DIN 18005, Teil 2, Ausgabe September 1991, Schallschutz im Städtebau,
Lärmkarten - Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen
[5]
DIN ISO 9613-2, Ausgabe Oktober 1999
Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien
Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren
[6]
DIN 4109, Ausgabe November 1989
Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise
[7]
VDI 2719, Ausgabe August 1987
Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen
[8]
Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90)
Bundesminister für Verkehr, April 1990
1
Der Runderlass wurde zwar zwischenzeitlich zurückgezogen, seine Aussagen zur Beurteilung von
Geräuschen bei der Bauleitplanung wurde aber in Ermangelung anderer rechtsverbindlicher Regelungen im Rahmen dieser Untersuchung berücksichtigt. Die in ihm beschriebene Vorgehensweise entspricht der derzeitigen Verwaltungspraxis und Rechtssprechung in Nordrhein-Westfalen.
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2.2
S y s t e ms
Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“
Der Planungserlass enthält keine quantitativen Vorgaben zur Beurteilung von
Geräuschimmissionen im Rahmen der Bauleitplanung. Bis zu einer anderweitigen
Festlegung können zur Beurteilung die Angaben der DIN 18005 herangezogen werden.
Im Beiblatt zur DIN 18005 werden in Abhängigkeit von der Gebietsausweisung die
folgenden Orientierungswerte für eine angemessene Berücksichtigung des Schallschutzes in der städtebaulichen Planung genannt2:
Gebiet
Reines Wohngebiet
WR
Allgemeines Wohngebiet WA
Mischgebiet/ Dorfgebiet
MI/MD
tags
dB(A)
50
55
60
nachts
dB(A)
40 / 35
45 / 40
50 / 45
Bei den beiden angegebenen Nachtwerten gilt der niedrigere für Industrie-, Gewerbeund Freizeitlärm, der höhere für Verkehrslärm.
Der Belang des Schallschutzes ist bei der erforderlichen Abwägung als ein wichtiger
Gesichtspunkt neben anderen Belangen zu verstehen. Die Abwägung kann bei
Überwiegen anderer Belange zu einer entsprechenden Zurückstufung des Schallschutzes führen. Wenn im Rahmen der Abwägung von den Orientierungswerten
abgewichen wird, sollte ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen vorgesehen
und planungsrechtlich abgesichert werden.
Beispielsweise hat das OVG Münster hat mit seinem Urteil vom 23.10.2009 (Az. 7 D
106/08.NE) die Wirksamkeit eines Bebauungsplans für ein Neubaugebiet (allgemeines
Wohngebiet) trotz bestehender Lärmvorbelastung bestätigt. Danach ist die Einhaltung
bzw. Unterschreitung der Orientierungswerte gemäß DIN 18005 lediglich
„wünschenswert“. Im Rahmen der Abwägung können die Orientierungswerte zur
Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung lediglich als Orientierungshilfe herangezogen werden. Eine Überschreitung der Orientierungswerte um bis zu 5 dB(A) kann
deshalb durchaus das Ergebnis einer gerechten Abwägung sein.
2
Die im vorliegenden Fall maßgeblichen Werte sind durch Fettdruck hervorgehoben.
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2.3
S y s t e ms
Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen
Die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen bei Neubauten sind
in der Norm DIN 4109 festgelegt. In Abhängigkeit vom maßgeblichen Außenlärmpegel
werden Lärmpegelbereiche genannt, aus denen sich die erforderlichen SchalldämmMaße der Wände, Dächer und Fenster ergeben. Tabelle 8 der DIN 4109 gibt für Aufenthaltsräume von Wohnungen sowie für Büroräume folgende erforderliche resultierende Schalldämm-Maße der gesamten Außenwand in Abhängigkeit vom maßgeblichen Außenlärmpegel an:
Lärmpegelbereich
I
II
III
IV
V
VI
Maßgeblicher
Außenlärmpegel
dB(A)
bis 55
56 bis 60
61 bis 65
66 bis 70
71 bis 75
76 bis 80
erforderliches resultierendes
Bauschalldämm-Maß R’w,res [dB]
Wohnräume
Büroräume
30
30
30
35
30
40
35
45
40
50
45
Die Außenlärmpegel sind gemäß DIN 4109 zur Tageszeit zu ermitteln. Eine zusätzliche
Regelung für die Nachtzeit ist nicht vorgesehen.
In DIN 4109 erfolgt die Zuordnung auf der Grundlage des maßgeblichen Außenlärmpegels, der 3 dB(A) höher ist als der Beurteilungspegel. Bei einem Fensterflächenanteil
der Außenwände von ca. 40 % sind in Abhängigkeit vom Beurteilungspegel für Wohnund Schlafräume folgende Dämmungen erforderlich:
Lärmpegelbereich
I
II
III
IV
V
VI
3
Beurteilungspegel Lr
tags
dB(A)
bis 52
53 bis 57
58 bis 62
63 bis 67
68 bis 72
73 bis 77
Beurteilungspegel Lr
nachts
dB(A)
bis 42
43 bis 47
48 bis 52
53 bis 57
57 bis 62
63 bis 67
Wohnräume
erford. Schalldämmmaß Rw',erf
Wand / Dach
Fenster 3/ Tür
dB
dB
35
25 (1)
35
25 (1)
40
30 (2)
45
35 (3)
50
40 (4)
55
45 (5)
Für Fenster wird zusätzlich in Klammern noch die entsprechende Schallschutzklasse nach VDI 2719
angegeben.
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S y s t e ms
Die genannten erforderlichen Schalldämm-Maße sind unabhängig von der Gebietsausweisung.
Bei Fensteranteilen von wesentlich mehr als 40 % sollten in der Regel Fenster der jeweils nächsthöheren Schallschutzklasse vorgesehen werden.
Das Schalldämm-Maß für Wände gilt auch für die Dachhaut (inkl. Dachgauben) bei
ausgebauten Dachgeschossen.
Schallschutzfenster sind nur im geschlossenen Zustand wirksam. Im Allgemeinen wird
zur Tageszeit eine Stoßlüftung durch kurzzeitiges Öffnen als zumutbar angesehen
(siehe VDI 2719, VLärmSchR 97). Nachts ist eine Stoßlüftung aus naheliegenden
Gründen nicht möglich.
DIN 4109 enthält keinerlei Aussagen zur Erfordernis einer zusätzlichen mechanischen
Lüftungseinrichtung. Die übrigen einschlägigen Normen und Richtlinien für die Beurteilung von Verkehrsgeräuschen machen keine einheitliche Aussage dazu, bei welcher
Nutzungsart und bei welchen Außenpegeln mechanische Lüftungseinrichtungen erforderlich sind.
In DIN 18005-1 wird ein Beurteilungspegel von 45 dB(A) zur Nachtzeit genannt, bis
zu dem ein ungestörter Schlaf bei gekipptem Fenster möglich ist.
In der Richtlinie VDI 2719 wird eine zusätzliche schallgedämpfte Lüftungseinrichtung bei einem Beurteilungspegel Lr 50 dB(A) für erforderlich gehalten.
In der 16. BImSchV werden zusätzliche Lärmminderungsmaßnahmen erst ab einem
Beurteilungspegel zur Nachtzeit von 50 dB(A) für erforderlich gehalten.
Eine
zusätzliche
schallgedämpfte
Lüftungseinrichtung
halten
wir
bei
einem
Beurteilungspegel von 50 dB(A) und mehr zur Nachtzeit für empfehlenswert. Wird
dieser Wert überschritten, sollte daher unseres Erachtens der Einbau von schallgedämpften Lüftungseinrichtungen geprüft werden. Schalldämmlüfter sind bei der
Lärmvorsorge oder Sanierung von unterschiedlichen Verkehrswegen üblich. Sie führen
zu keiner relevanten Verringerung des resultierenden Bauschalldämmmaßes des Außenbauteils. Die Investitionskosten liegen bei wesentlich weniger als 1.000 € pro Lüfter.
Aufgrund der derzeitigen Rechtslage stellt der Einbau von Schallschutzfenstern lediglich bei Verkehrsgeräuschen eine zulässige Ersatzmaßnahme dar, wenn die Orientierungswerte überschritten werden.
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3
S y s t e ms
Geräuschemissionen
Wesentliche Geräuschemissionen durch Straßenverkehr gehen von der L 205 nördlich
des Plangebietes sowie der Bahnhofstraße westlich und südlich des Plangebietes aus.
Die Geräuschemissionen vom Straßenverkehr werden nach RLS-90 durch
Emissionspegel in 25 m Abstand zur Mitte der beiden jeweils äußeren Fahrstreifen beschrieben. Die Berechnung der Emissionspegel erfolgt nach der 16.BImSchV und den
RLS-90 getrennt für die 16-stündige Tageszeit (6 .. 22 Uhr) und die 8-stündige
Nachtzeit (22 .. 6 Uhr) nach folgender Beziehung:
Lm,E = 37,3 + 10 lg [ M ( 1 + 0,082 · p)] + Dv + DStrO + DStg + DE.
mit
Lm,E
M
p
Dv
DStrO
DStg
DE
Emissionspegel
Verkehrsstärke in Kfz/h
Lkw-Anteil
Geschwindigkeitskorrektur
100 10 0,1D 1 p
D v L Pkw - 37,3 10 lg
100 8,23 p
mit
LPkw = 27,7 + 10 lg [1+(0,02 · vPkw)³]
LLkw = 23,1 + 12,5 lg (vPkw)
D = LLkw - LPkw
Korrektur für die Straßenoberfläche (im vorliegenden Fall: 0 dB(A)
Korrektur für Steigungen von mehr als 5 %
Korrektur für Spiegelschallquellen
Für die L 205 können uns aus der Verkehrsstärkenkarte 2010 von StraßenNRW
folgende durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken zur Verfügung gestellt werden:
DTV = 3.522 Kfz/d
davon 98 Lkw
Für die Bahnhofstraße (K 59) in diesem Bereich wurde uns eine Verkehrsmenge
genannt von
DTV = 1.500 Kfz/d.
Die Verteilung der Verkehrsstärke auf die Tages- und Nachtzeit erfolgt anhand der
pauschalen Angaben der RLS-90. Danach ist von folgenden Emissionspegeln
auszugehen:
Emissionspegel in dB(A)
Tag
Nacht
L 205 [70 km/h]
58,4
49,7
K 59 (Bahnhofstraße) [70 km/h]
57,4
47,5
K 59 (Bahnhofstraße) [50 km/h]
55,3
45,1
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4
S y s t e ms
Geräuschimmissionen
Die Ausbreitungsrechnung nach dem Teilstückverfahren der RLS-90 erfolgte mit Hilfe
des Rechenprogramms „Cadna/A“, Version 4.6. Die Koordinaten der Quellen und
Hindernisse sowie das Immissionsgebiet für die Ausbreitungsrechnung wurden anhand
der eingescannten Karten digitalisiert. Linienquellen und Immissionsgebiet wurden bei
der Digitalisierung durch Polygonzüge beschrieben. Bei Linienquellen erfolgte die
Aufteilung in Punktschallquellen selbsttätig innerhalb des Programms für jeden
Immissionsort bzw. Rasterpunkt getrennt nach einem Projektionsverfahren. Dadurch
war es möglich, die Abschirmung der Linienquellen durch Hindernisse mit endlichen
Abmessungen exakt zu berechnen. Der Mittelungspegel Lm,i von einem Teilstück
berechnet sich gemäß RLS-90 nach folgender Beziehung:
Lm,i = Lm,E + Dl + Ds + DBM + DB
mit
Lm,E
DI
Ds
DBM
DB
Emissionspegel
Korrektur für Teilstücklänge Dl = 10 lg (l)
mit l = Teilstücklänge
Pegeländerung durch Abstand und Luftabsorption
Ds = 11,2 – 20 lg (s) – s/200
mit s = Abstand
Pegeländerung durch Boden- und Meteorologiedämpfung
DBM = (hm/s) . (34 + 600/s) -4,8 ≤ 0
mit hm = mittlere Höhe
Pegeländerung durch Topografie und Baukörper
Die Ausbreitungsberechnungen für die flächenhafte Darstellung wurden in einem 1 mRaster für eine Aufpunkthöhe von 2 m über Boden (Außenwohnbereiche) durchgeführt.
Die Bilder 2 und 3 im Anhang zeigen die flächenhaften Darstellungen der Geräuschimmissionen für die Tages- und Nachtzeit. Die Darstellung der Flächen gleichen
Schalldruckpegels erfolgt mit einer Stufung von 5 dB(A). Die Farbgebung wurde dabei
soweit wie möglich den Vorgaben der DIN 18005, Teil 2 angepasst:
Immissionspegel
35 .. 40 dB(A)
40 .. 45 dB(A)
45 .. 50 dB(A)
50 .. 55 dB(A)
55 .. 60 dB(A)
60 .. 65 dB(A)
65 .. 70 dB(A)
Farbe
gelbgrün
türkisgrün
schwefelgelb
braunbeige
pastellorange
verkehrsrot
rubinrot
Innerhalb der jeweiligen Farbstufen sind in 1 dB(A)-Schritten die Linien gleichen Schalldruckpegels eingetragen.
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5
S y s t e ms
Beurteilung
Die in den Bildern 2 und 3 im Anhang dargestellten Mittelungspegel entsprechen den
Beurteilungspegeln. Demnach werden die Orientierungswerte der DIN 18005 (tags
55 dB(A)/nachts 45 dB(A) für allgemeine Wohngebiete) ab einem Abstand von ca. 40 m
zur Mitte der L 205 und ab einem Abstand von ca. 30 m zur Mitte der K 59 eingehalten.
Aufgrund der Überschreitungen in kleineren Abständen sollten die Außenwohnbereiche
der Grundstücke im Nahbereich der Straßen durch eine abschirmend wirkende Wand
oder einen Wall geschützt werden.
6
Aktive
Lärmschutzmaßnahmen
Lärmschutzmaßnahmen
in
Form
einer
Lärmschutzwand
oder
eines
Lärmschutzwalles sollten aufgrund der topografischen Gegebenheiten mit der
Straßenhochlage im Einmündungsbereich auf einer Anschüttung an der Straße auf
Straßenniveau errichtet werden.
Eine
ergänzende
Schallausbreitungsrechnung
wurde
mit
einer
1,5
m
über
Straßenniveau hohen Lärmschutzwand oder –wall durchgeführt. Bild 4 im Anhang zeigt
die entsprechende farbige Lärmkarte für die Außenwohnbereiche im Plangebiet. Damit
wird der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete an der geplanten Baugrenze
eingehalten. Sollte diese mögliche Lärmschutzmaßnahme als Wand ausgeführt
werden, so sollte ein Schalldämm-Maß R’w von mindestens 25 dB eingehalten werden.
Dieses Schalldämm-Maß ist bereits durch eine blickdichte Wand aus Holzbohlen
(25 mm) erzielbar. Eine absorbierende Ausführung ist im vorliegenden Fall nicht
erforderlich.
Für die oberen Geschosse werden ergänzend passive Lärmschutzmaßnahmen zum
Schutz der Innenräume dimensioniert. Die Dimensionierung der Anforderungen an die
Luftschalldämmung der Außenbauteile erfolgt gemäß DIN 4109 nach dem in Abschnitt
2.3 beschriebenen Verfahren.
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Gutachten SEI-0333/16 vom 27.03.2017
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S y s t e ms
In Bild 5 im Anhang sind die Lärmpegelbereiche im Plangebiet gemäß DIN 4109 farbig
gekennzeichnet. Die Anforderungen der im Lärmpegelbereich III erforderlichen Fenster
der Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719 werden in aller Regel bereits durch die aus
Energieeinsparungsgründen bei Neubauten erforderlichen Fenster eingehalten.
Für den Inhalt
Dipl.-Phys.Ing. Frank Overdick
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Bild 1:
S y s t e ms
Übersichtsplan
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Bild 2:
S y s t e ms
Farbige Darstellung der Geräuschimmissionen – Tageszeit - Freiflächen
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Anlage Seite 2
Gutachten SEI-0333/16 vom 27.03.2017
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Bild 3:
S y s t e ms
Farbige Darstellung der Geräuschimmissionen – Nachtzeit - Freiflächen
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Anlage Seite 3
Gutachten SEI-0333/16 vom 27.03.2017
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Bild 4:
S y s t e ms
Farbige Darstellung der Geräuschimmissionen – Tageszeit – mit Wall/Wand
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Anlage Seite 5