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Beschlussvorlage (Anlage 12 Lärmgutachten - Verkehr)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
5,0 MB
Datum
05.09.2017
Erstellt
01.09.17, 11:00
Aktualisiert
01.09.17, 11:00

Inhalt der Datei

Anlage 12 zur Vorlage 747 X.L. S y s t e ms G.-Nr. SEI-0333/16 A.-Nr. 8114249257 Datum 27.03.2017 Zeichen Ov TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG Bereich Energietechnik Gruppe Immissionsschutz Am Technologiepark 1 45307 Essen Tel.: 0201/825-33 68 www.tuev-nord.de Amtsgericht Hamburg HRA 102137 Gutachten Geräuschemissionen und –immissionen durch Straßenverkehr im Plangebiet „Brotkiste“ in Nettersheim Auftraggeber Geschäftsführung Rudolf Wieland (Sprecher) Dr. Ralf Jung Silvio Konrad Ulf Theike TÜV® Eifelgemeinde Nettersheim Krausstr. 2 53947 Nettersheim Gewerbelärm Betreff Immissionsschutz - Lärm Verkehrslärm Fluglärm Sport-/Freizeitlärm Umfang 16 Seiten davon 5 Seiten Anhang Geräuschemissionen Bau- und Raumakustik Lärm am Arbeitsplatz Für den Inhalt Dipl.-Phys.Ing. Frank Overdick Erschütterungen Thermografie, Luftdichtheit Olfaktometrie Immissionsprognose Umweltverträglichkeit Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Prüfverfahren. Das Labor ist darüberhinaus bekanntgegebene Messstelle nach § 29b BImSchG Dieses Dokument wurde im Rahmen des erteilten Auftrages für das oben genannte Projekt erstellt und unterliegt dem Urheberrecht. Jede anderweitige Verwendung, Mitteilung oder Weitergabe an Dritte sowie die Bereitstellung im Internet – sei es vollständig oder auszugsweise – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Urhebers. 16_0333g002.docx Gutachten SEI-0333/16 vom 27.03.2017 Plangebiet „Brotkiste“ G14 - Straßenverkehrslärm Inhalt S y s t e ms Seite 1 Aufgabenstellung .................................................................................... 3 2 2.1 2.2 2.3 Beurteilungsgrundlagen .......................................................................... 4 Verordnungen, Normen, Richtlinien, Fachveröffentlichungen ................. 4 Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ ............ 5 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen ............. 6 3 Geräuschemissionen .............................................................................. 8 4 Geräuschimmissionen ............................................................................ 9 5 Beurteilung ........................................................................................... 10 6 Lärmschutzmaßnahmen ....................................................................... 10 16_0333g002.docx Seite 2 von 16 Gutachten SEI-0333/16 vom 27.03.2017 Plangebiet „Brotkiste“ G14 - Straßenverkehrslärm 1 S y s t e ms Aufgabenstellung Die Eifelgemeinde Nettersheim beabsichtigt, auf einer Teilfläche des Bebauungsplanes G 14 in Nettersheim Wohnbebauung zu entwickeln. Die Lage des Plangebietes zeigt Bild 1 im Anhang. Das Plangebiet wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Aufgabe der vorliegenden Untersuchung ist es, die Geräuschimmissionen durch den Straßenverkehr auf der L 205 und der Bahnhofstraße zu ermitteln und zu beurteilen. Die Ermittlung erfolgt rechnerisch anhand der RLS-90. Für die Schutzbedürftigkeit des Plangebietes gehen wir aufgrund der geplanten Nutzungscharakteristik von einem allgemeinen Wohngebiet (WA) aus. 16_0333g002.docx Seite 3 von 16 Gutachten SEI-0333/16 vom 27.03.2017 Plangebiet „Brotkiste“ G14 - Straßenverkehrslärm 2 Beurteilungsgrundlagen 2.1 Verordnungen, Normen, Richtlinien, Fachveröffentlichungen S y s t e ms Im Rahmen dieser Untersuchung werden die folgenden Verordnungen und Regelwerke zugrunde gelegt: [1] Berücksichtigung von Emissionen und Immissionen bei der Bauleitplanung sowie der Genehmigung von Vorhaben (Planungserlass)1 Gem. RdErl. d. Ministers für Landes- und Stadtentwicklung, d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales und d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr vom 08.07.1982 [2] DIN 18005-1, Ausgabe Juli 2002 Schallschutz im Städtebau - Grundlagen und Hinweise für die Planung [3] Beiblatt 1 zur DIN 18005 Teil 1, Ausgabe Mai 1987, Schallschutz im Städtebau, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung [4] DIN 18005, Teil 2, Ausgabe September 1991, Schallschutz im Städtebau, Lärmkarten - Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen [5] DIN ISO 9613-2, Ausgabe Oktober 1999 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren [6] DIN 4109, Ausgabe November 1989 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise [7] VDI 2719, Ausgabe August 1987 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen [8] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) Bundesminister für Verkehr, April 1990 1 Der Runderlass wurde zwar zwischenzeitlich zurückgezogen, seine Aussagen zur Beurteilung von Geräuschen bei der Bauleitplanung wurde aber in Ermangelung anderer rechtsverbindlicher Regelungen im Rahmen dieser Untersuchung berücksichtigt. Die in ihm beschriebene Vorgehensweise entspricht der derzeitigen Verwaltungspraxis und Rechtssprechung in Nordrhein-Westfalen. 16_0333g002.docx Seite 4 von 16 Gutachten SEI-0333/16 vom 27.03.2017 Plangebiet „Brotkiste“ G14 - Straßenverkehrslärm 2.2 S y s t e ms Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ Der Planungserlass enthält keine quantitativen Vorgaben zur Beurteilung von Geräuschimmissionen im Rahmen der Bauleitplanung. Bis zu einer anderweitigen Festlegung können zur Beurteilung die Angaben der DIN 18005 herangezogen werden. Im Beiblatt zur DIN 18005 werden in Abhängigkeit von der Gebietsausweisung die folgenden Orientierungswerte für eine angemessene Berücksichtigung des Schallschutzes in der städtebaulichen Planung genannt2: Gebiet Reines Wohngebiet WR Allgemeines Wohngebiet WA Mischgebiet/ Dorfgebiet MI/MD tags dB(A) 50 55 60 nachts dB(A) 40 / 35 45 / 40 50 / 45 Bei den beiden angegebenen Nachtwerten gilt der niedrigere für Industrie-, Gewerbeund Freizeitlärm, der höhere für Verkehrslärm. Der Belang des Schallschutzes ist bei der erforderlichen Abwägung als ein wichtiger Gesichtspunkt neben anderen Belangen zu verstehen. Die Abwägung kann bei Überwiegen anderer Belange zu einer entsprechenden Zurückstufung des Schallschutzes führen. Wenn im Rahmen der Abwägung von den Orientierungswerten abgewichen wird, sollte ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Beispielsweise hat das OVG Münster hat mit seinem Urteil vom 23.10.2009 (Az. 7 D 106/08.NE) die Wirksamkeit eines Bebauungsplans für ein Neubaugebiet (allgemeines Wohngebiet) trotz bestehender Lärmvorbelastung bestätigt. Danach ist die Einhaltung bzw. Unterschreitung der Orientierungswerte gemäß DIN 18005 lediglich „wünschenswert“. Im Rahmen der Abwägung können die Orientierungswerte zur Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung lediglich als Orientierungshilfe herangezogen werden. Eine Überschreitung der Orientierungswerte um bis zu 5 dB(A) kann deshalb durchaus das Ergebnis einer gerechten Abwägung sein. 2 Die im vorliegenden Fall maßgeblichen Werte sind durch Fettdruck hervorgehoben. 16_0333g002.docx Seite 5 von 16 Gutachten SEI-0333/16 vom 27.03.2017 Plangebiet „Brotkiste“ G14 - Straßenverkehrslärm 2.3 S y s t e ms Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen Die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen bei Neubauten sind in der Norm DIN 4109 festgelegt. In Abhängigkeit vom maßgeblichen Außenlärmpegel werden Lärmpegelbereiche genannt, aus denen sich die erforderlichen SchalldämmMaße der Wände, Dächer und Fenster ergeben. Tabelle 8 der DIN 4109 gibt für Aufenthaltsräume von Wohnungen sowie für Büroräume folgende erforderliche resultierende Schalldämm-Maße der gesamten Außenwand in Abhängigkeit vom maßgeblichen Außenlärmpegel an: Lärmpegelbereich I II III IV V VI Maßgeblicher Außenlärmpegel dB(A) bis 55 56 bis 60 61 bis 65 66 bis 70 71 bis 75 76 bis 80 erforderliches resultierendes Bauschalldämm-Maß R’w,res [dB] Wohnräume Büroräume 30 30 30 35 30 40 35 45 40 50 45 Die Außenlärmpegel sind gemäß DIN 4109 zur Tageszeit zu ermitteln. Eine zusätzliche Regelung für die Nachtzeit ist nicht vorgesehen. In DIN 4109 erfolgt die Zuordnung auf der Grundlage des maßgeblichen Außenlärmpegels, der 3 dB(A) höher ist als der Beurteilungspegel. Bei einem Fensterflächenanteil der Außenwände von ca. 40 % sind in Abhängigkeit vom Beurteilungspegel für Wohnund Schlafräume folgende Dämmungen erforderlich: Lärmpegelbereich I II III IV V VI 3 Beurteilungspegel Lr tags dB(A) bis 52 53 bis 57 58 bis 62 63 bis 67 68 bis 72 73 bis 77 Beurteilungspegel Lr nachts dB(A) bis 42 43 bis 47 48 bis 52 53 bis 57 57 bis 62 63 bis 67 Wohnräume erford. Schalldämmmaß Rw',erf Wand / Dach Fenster 3/ Tür dB dB 35 25 (1) 35 25 (1) 40 30 (2) 45 35 (3) 50 40 (4) 55 45 (5) Für Fenster wird zusätzlich in Klammern noch die entsprechende Schallschutzklasse nach VDI 2719 angegeben. 16_0333g002.docx Seite 6 von 16 Gutachten SEI-0333/16 vom 27.03.2017 Plangebiet „Brotkiste“ G14 - Straßenverkehrslärm S y s t e ms Die genannten erforderlichen Schalldämm-Maße sind unabhängig von der Gebietsausweisung. Bei Fensteranteilen von wesentlich mehr als 40 % sollten in der Regel Fenster der jeweils nächsthöheren Schallschutzklasse vorgesehen werden. Das Schalldämm-Maß für Wände gilt auch für die Dachhaut (inkl. Dachgauben) bei ausgebauten Dachgeschossen. Schallschutzfenster sind nur im geschlossenen Zustand wirksam. Im Allgemeinen wird zur Tageszeit eine Stoßlüftung durch kurzzeitiges Öffnen als zumutbar angesehen (siehe VDI 2719, VLärmSchR 97). Nachts ist eine Stoßlüftung aus naheliegenden Gründen nicht möglich. DIN 4109 enthält keinerlei Aussagen zur Erfordernis einer zusätzlichen mechanischen Lüftungseinrichtung. Die übrigen einschlägigen Normen und Richtlinien für die Beurteilung von Verkehrsgeräuschen machen keine einheitliche Aussage dazu, bei welcher Nutzungsart und bei welchen Außenpegeln mechanische Lüftungseinrichtungen erforderlich sind.  In DIN 18005-1 wird ein Beurteilungspegel von 45 dB(A) zur Nachtzeit genannt, bis zu dem ein ungestörter Schlaf bei gekipptem Fenster möglich ist.  In der Richtlinie VDI 2719 wird eine zusätzliche schallgedämpfte Lüftungseinrichtung bei einem Beurteilungspegel Lr  50 dB(A) für erforderlich gehalten.  In der 16. BImSchV werden zusätzliche Lärmminderungsmaßnahmen erst ab einem Beurteilungspegel zur Nachtzeit von 50 dB(A) für erforderlich gehalten. Eine zusätzliche schallgedämpfte Lüftungseinrichtung halten wir bei einem Beurteilungspegel von 50 dB(A) und mehr zur Nachtzeit für empfehlenswert. Wird dieser Wert überschritten, sollte daher unseres Erachtens der Einbau von schallgedämpften Lüftungseinrichtungen geprüft werden. Schalldämmlüfter sind bei der Lärmvorsorge oder Sanierung von unterschiedlichen Verkehrswegen üblich. Sie führen zu keiner relevanten Verringerung des resultierenden Bauschalldämmmaßes des Außenbauteils. Die Investitionskosten liegen bei wesentlich weniger als 1.000 € pro Lüfter. Aufgrund der derzeitigen Rechtslage stellt der Einbau von Schallschutzfenstern lediglich bei Verkehrsgeräuschen eine zulässige Ersatzmaßnahme dar, wenn die Orientierungswerte überschritten werden. 16_0333g002.docx Seite 7 von 16 Gutachten SEI-0333/16 vom 27.03.2017 Plangebiet „Brotkiste“ G14 - Straßenverkehrslärm 3 S y s t e ms Geräuschemissionen Wesentliche Geräuschemissionen durch Straßenverkehr gehen von der L 205 nördlich des Plangebietes sowie der Bahnhofstraße westlich und südlich des Plangebietes aus. Die Geräuschemissionen vom Straßenverkehr werden nach RLS-90 durch Emissionspegel in 25 m Abstand zur Mitte der beiden jeweils äußeren Fahrstreifen beschrieben. Die Berechnung der Emissionspegel erfolgt nach der 16.BImSchV und den RLS-90 getrennt für die 16-stündige Tageszeit (6 .. 22 Uhr) und die 8-stündige Nachtzeit (22 .. 6 Uhr) nach folgender Beziehung: Lm,E = 37,3 + 10 lg [ M ( 1 + 0,082 · p)] + Dv + DStrO + DStg + DE. mit Lm,E M p Dv DStrO DStg DE Emissionspegel Verkehrsstärke in Kfz/h Lkw-Anteil Geschwindigkeitskorrektur 100  10 0,1D  1  p  D v  L Pkw - 37,3  10 lg    100  8,23  p  mit LPkw = 27,7 + 10 lg [1+(0,02 · vPkw)³] LLkw = 23,1 + 12,5 lg (vPkw) D = LLkw - LPkw Korrektur für die Straßenoberfläche (im vorliegenden Fall: 0 dB(A) Korrektur für Steigungen von mehr als 5 % Korrektur für Spiegelschallquellen   Für die L 205 können uns aus der Verkehrsstärkenkarte 2010 von StraßenNRW folgende durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken zur Verfügung gestellt werden: DTV = 3.522 Kfz/d davon 98 Lkw Für die Bahnhofstraße (K 59) in diesem Bereich wurde uns eine Verkehrsmenge genannt von DTV = 1.500 Kfz/d. Die Verteilung der Verkehrsstärke auf die Tages- und Nachtzeit erfolgt anhand der pauschalen Angaben der RLS-90. Danach ist von folgenden Emissionspegeln auszugehen: Emissionspegel in dB(A) Tag Nacht L 205 [70 km/h] 58,4 49,7 K 59 (Bahnhofstraße) [70 km/h] 57,4 47,5 K 59 (Bahnhofstraße) [50 km/h] 55,3 45,1 16_0333g002.docx Seite 8 von 16 Gutachten SEI-0333/16 vom 27.03.2017 Plangebiet „Brotkiste“ G14 - Straßenverkehrslärm 4 S y s t e ms Geräuschimmissionen Die Ausbreitungsrechnung nach dem Teilstückverfahren der RLS-90 erfolgte mit Hilfe des Rechenprogramms „Cadna/A“, Version 4.6. Die Koordinaten der Quellen und Hindernisse sowie das Immissionsgebiet für die Ausbreitungsrechnung wurden anhand der eingescannten Karten digitalisiert. Linienquellen und Immissionsgebiet wurden bei der Digitalisierung durch Polygonzüge beschrieben. Bei Linienquellen erfolgte die Aufteilung in Punktschallquellen selbsttätig innerhalb des Programms für jeden Immissionsort bzw. Rasterpunkt getrennt nach einem Projektionsverfahren. Dadurch war es möglich, die Abschirmung der Linienquellen durch Hindernisse mit endlichen Abmessungen exakt zu berechnen. Der Mittelungspegel Lm,i von einem Teilstück berechnet sich gemäß RLS-90 nach folgender Beziehung: Lm,i = Lm,E + Dl + Ds + DBM + DB mit Lm,E DI Ds DBM DB Emissionspegel Korrektur für Teilstücklänge Dl = 10 lg (l) mit l = Teilstücklänge Pegeländerung durch Abstand und Luftabsorption Ds = 11,2 – 20 lg (s) – s/200 mit s = Abstand Pegeländerung durch Boden- und Meteorologiedämpfung DBM = (hm/s) . (34 + 600/s) -4,8 ≤ 0 mit hm = mittlere Höhe Pegeländerung durch Topografie und Baukörper Die Ausbreitungsberechnungen für die flächenhafte Darstellung wurden in einem 1 mRaster für eine Aufpunkthöhe von 2 m über Boden (Außenwohnbereiche) durchgeführt. Die Bilder 2 und 3 im Anhang zeigen die flächenhaften Darstellungen der Geräuschimmissionen für die Tages- und Nachtzeit. Die Darstellung der Flächen gleichen Schalldruckpegels erfolgt mit einer Stufung von 5 dB(A). Die Farbgebung wurde dabei soweit wie möglich den Vorgaben der DIN 18005, Teil 2 angepasst: Immissionspegel 35 .. 40 dB(A) 40 .. 45 dB(A) 45 .. 50 dB(A) 50 .. 55 dB(A) 55 .. 60 dB(A) 60 .. 65 dB(A) 65 .. 70 dB(A) Farbe gelbgrün türkisgrün schwefelgelb braunbeige pastellorange verkehrsrot rubinrot Innerhalb der jeweiligen Farbstufen sind in 1 dB(A)-Schritten die Linien gleichen Schalldruckpegels eingetragen. 16_0333g002.docx Seite 9 von 16 Gutachten SEI-0333/16 vom 27.03.2017 Plangebiet „Brotkiste“ G14 - Straßenverkehrslärm 5 S y s t e ms Beurteilung Die in den Bildern 2 und 3 im Anhang dargestellten Mittelungspegel entsprechen den Beurteilungspegeln. Demnach werden die Orientierungswerte der DIN 18005 (tags 55 dB(A)/nachts 45 dB(A) für allgemeine Wohngebiete) ab einem Abstand von ca. 40 m zur Mitte der L 205 und ab einem Abstand von ca. 30 m zur Mitte der K 59 eingehalten. Aufgrund der Überschreitungen in kleineren Abständen sollten die Außenwohnbereiche der Grundstücke im Nahbereich der Straßen durch eine abschirmend wirkende Wand oder einen Wall geschützt werden. 6 Aktive Lärmschutzmaßnahmen Lärmschutzmaßnahmen in Form einer Lärmschutzwand oder eines Lärmschutzwalles sollten aufgrund der topografischen Gegebenheiten mit der Straßenhochlage im Einmündungsbereich auf einer Anschüttung an der Straße auf Straßenniveau errichtet werden. Eine ergänzende Schallausbreitungsrechnung wurde mit einer 1,5 m über Straßenniveau hohen Lärmschutzwand oder –wall durchgeführt. Bild 4 im Anhang zeigt die entsprechende farbige Lärmkarte für die Außenwohnbereiche im Plangebiet. Damit wird der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete an der geplanten Baugrenze eingehalten. Sollte diese mögliche Lärmschutzmaßnahme als Wand ausgeführt werden, so sollte ein Schalldämm-Maß R’w von mindestens 25 dB eingehalten werden. Dieses Schalldämm-Maß ist bereits durch eine blickdichte Wand aus Holzbohlen (25 mm) erzielbar. Eine absorbierende Ausführung ist im vorliegenden Fall nicht erforderlich. Für die oberen Geschosse werden ergänzend passive Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der Innenräume dimensioniert. Die Dimensionierung der Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile erfolgt gemäß DIN 4109 nach dem in Abschnitt 2.3 beschriebenen Verfahren. 16_0333g002.docx Seite 10 von 16 Gutachten SEI-0333/16 vom 27.03.2017 Plangebiet „Brotkiste“ G14 - Straßenverkehrslärm S y s t e ms In Bild 5 im Anhang sind die Lärmpegelbereiche im Plangebiet gemäß DIN 4109 farbig gekennzeichnet. Die Anforderungen der im Lärmpegelbereich III erforderlichen Fenster der Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719 werden in aller Regel bereits durch die aus Energieeinsparungsgründen bei Neubauten erforderlichen Fenster eingehalten. Für den Inhalt Dipl.-Phys.Ing. Frank Overdick 16_0333g002.docx Seite 11 von 16 Gutachten SEI-0333/16 vom 27.03.2017 Plangebiet „Brotkiste“ G14 - Straßenverkehrslärm Bild 1: S y s t e ms Übersichtsplan 16_0333g002.docx Anlage Seite 1 Gutachten SEI-0333/16 vom 27.03.2017 Plangebiet „Brotkiste“ G14 - Straßenverkehrslärm Bild 2: S y s t e ms Farbige Darstellung der Geräuschimmissionen – Tageszeit - Freiflächen 16_0333g002.docx Anlage Seite 2 Gutachten SEI-0333/16 vom 27.03.2017 Plangebiet „Brotkiste“ G14 - Straßenverkehrslärm Bild 3: S y s t e ms Farbige Darstellung der Geräuschimmissionen – Nachtzeit - Freiflächen 16_0333g002.docx Anlage Seite 3 Gutachten SEI-0333/16 vom 27.03.2017 Plangebiet „Brotkiste“ G14 - Straßenverkehrslärm Bild 4: S y s t e ms Farbige Darstellung der Geräuschimmissionen – Tageszeit – mit Wall/Wand 16_0333g002.docx Anlage Seite 4 Gutachten SEI-0333/16 vom 27.03.2017 Plangebiet „Brotkiste“ G14 - Straßenverkehrslärm 16_0333g002.docx S y s t e ms Anlage Seite 5