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Beschlussvorlage (Anlage 9 Artenschutzprüfung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
2,0 MB
Datum
05.09.2017
Erstellt
01.09.17, 11:00
Aktualisiert
01.09.17, 11:00

Inhalt der Datei

Anlage 9 zur Vorlage 747 X.L. raskin Umweltp l a n u n g und Umweltberatung GbR Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung (ASP) Titel: Bebauungsplan G14 Teilbereich „Auf Graben“ der Gemeinde Nettersheim Datum: 22.06.2017 Auftraggeber: Gemeinde Nettersheim Auftraggeber: Frau Alina Kurth (FB III) Auftrag vom: 16. Mai 2017 Projekt-Nr.: 37-17 Auftragnehmer: raskin • Umweltplanung und Umweltberatung GbR Projektbearbeitung: Dipl. M.Sc. Angew. Geogr. Verena Niedek Dipl. Umweltwiss. Sarah Geilenkirchen Qualitätssicherung: Dipl.-Biol. Dorothee Raskin Dorothee Raskin + Dr. Richard Raskin Kirberichshofer Weg 6, D-52066 Aachen Fon +49(0)241-53 43 39, Fax +49(0)241-54 36 18, info@raskin-ac.de raskin FBA zum BP “Auf Graben”, Nettersheim I INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 Veranlassung.......................................................................................................1 2 Vorgehensweise..................................................................................................1 3 Lage und Habitatausstattung des B-Plangebietes ...........................................3 4 Auswirkungen des Vorhabens ...........................................................................4 4.1 Vorhabensbeschreibung ...............................................................................4 4.2 Potentielle Auswirkungen auf die Tierwelt (Wirkfaktoren) .............................4 4.3 Vorbelastungen .............................................................................................4 5 Vorprüfung des Artenspektrums .......................................................................5 5.1 Potentielle Vorkommen im Plangebiet ..........................................................5 5.2 Fundorte planungsrelevanter Arten im Plangebiet und Umfeld .....................5 5.3 Einengung des Pools planungsrelevanter Arten ...........................................5 6 Erfassungsmethodik...........................................................................................6 7 Vorkommen europäischer Vogelarten im Untersuchungsgebiet....................7 8 Prüfung der Wirkfaktoren und Artenschutzfachliche Beurteilung..................8 9 Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände .............................11 10 Vermeidungsmaßnahme...................................................................................12 11 Zusammenfassende Schlussfolgerung...........................................................13 Quellenverzeichnis.................................................................................................14 raskin FBA zum BP “Auf Graben”, Nettersheim Dokumentation Tab. D1: Planungsrelevante Arten für den dritten Quadranten des Messtischblattquadranten 5505-2 (MTB Blankenheim) (LANUV 2017) Tab. D2: Gesamtartenliste der avifaunistischen Erfassung Karte 1: Vorkommen planungsrelevanter und zurückgehender Vogelarten im Untersuchungsgebiet Protokolle Gesamtprotokoll der Artenschutzprüfung „Art-für-Art-Protokolle“ I raskin 1 FBA zum BP “Auf Graben”, Nettersheim 1 Veranlassung Die Gemeinde Nettersheim plant die Entwicklung von Wohnbebauung auf Freiflächen am südwestlichen Ortsrand von Nettersheim (Abb. 1). Das Plangebiet wird derzeit als Kuhweide genutzt. Die Fläche liegt in der Gemarkung Nettersheim (4377), Flur 015 und umfasst die Flurstücke 183 und 194 Sowie die nördlich und südlich angrenzenden Wegeparzellen Nr. 182 und 184. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind artenschutzrechtliche Belange nach § 44 I BNatSchG zu beachten und die Durchführung einer Artenschutzprüfung notwendig. Die Gemeinde Nettersheim (Frau Kurth) hat die raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR am 16. Mai 2017 mit der Erstellung des Fachbeitrags zur Artenschutzprüfung beauftragt. 2 Vorgehensweise Der Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung (ASP) wird unter besonderer Berücksichtigung der Verwaltungsvorschrift Artenschutz (MKULNV 2016) und der Handlungsempfehlung „Artenschutz in der Bauleitplanung“ (MWEBWV & MKULNV 2010) durchgeführt. Weiterhin wird der diesjährig erschienene Leitfaden „Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in Nordrhein-Westfalen - Bestandserfassung und Monitoring" berücksichtigt (MKULNV 2017). Durch eine überschlägige Prognose wird zunächst geklärt, ob und gegebenenfalls bei welchen Arten durch das Bauvorhaben artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Vorprüfung des Artenspektrums (Stufe I.1) Hierzu wird in einem ersten Arbeitsschritt eine Vorprüfung des Artenspektrums durchgeführt. Aufgabe ist zu klären, ob Vorkommen europäisch geschützter Arten aktuell bekannt oder zu erwarten sind. Das Artenschutzregime bei Planungs- und Zulassungsverfahren ist nach der Novelle des BNatSchG auf die streng geschützten Arten und die europäischen Vogelarten beschränkt. Zu den europäischen Vogelarten zählen nach der VS-RL alle in Europa heimischen wildlebenden Vogelarten. Streng geschützt sind FFH-Anhang-IV-Arten sowie Arten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 BNatSchG aufgeführt sind. Zur Einengung des Pools planungsrelevanter Arten wurde das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ ausgewertet (LANUV 2017). Hierzu erfolgte zunächst eine Abfrage der auf dem zweiten Quadranten des Messtischblatts Blankenheim (5505-2) vorkommenden planungsrelevanten Arten. Durch die Verschneidung der Lebensraumansprüche der im Plangebiet vorkommenden Arten mit der Biotop- und Habitatausstattung im Plangebiet wird der Artenpool weiter eingeengt. Zur Ermittlung der Biotop- und Habitatausstattung er- raskin FBA zum BP “Auf Graben”, Nettersheim 2 folgte eine Begehung des Plangebietes am 09.05.2017. Darüber hinaus erfolgten eine konkrete Abfrage des Fundkatasters des LANUV (FOK @Linfos, Datenlieferung am 01.02.2017) und eine Anfrage bei der Biologischen Station im Kreis Euskirchen (Frau Zehlius) im Rahmen der geplanten Erschließung des südlich angrenzenden B-Plangebietes „Brotkiste“. Prüfung der Wirkfaktoren (Stufe I.2) Im zweiten Arbeitsschritt erfolgt eine Vorprüfung der Wirkfaktoren. Es wird beurteilt, bei welchen im Plangebiet verbreiteten planungsrelevanten Arten aufgrund der Wirkungen des Vorhabens Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Vorschriften möglich sind. Nach § 44 I BNatSchG ist es verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände Sollte das Eintreten von Zugriffsverboten des § 44 I BNatSchG durch die Umsetzung des Planvorhabens bei europäisch geschützten Arten möglich werden ist eine weiterführende Analyse in Form einer „Vertiefenden Prüfung der Verbotstatbestände (ASP Stufe II)“ erforderlich (MKULNV 2016). Für die entsprechenden Arten bzw. Artengruppen ist dann zunächst durch Erfassungen zu ermitteln, welche Arten tatsächlich im B-Plangebiet und seiner direkten Umgebung vorkommen. Im Anschluss ist eine potentielle Betroffenheit der tatsächlich im Plangebiet vorkommenden planungsrelevanten Arten und europäischen Vogelarten zu beurteilen. raskin FBA zum BP “Auf Graben”, Nettersheim 3 In diesem Zusammenhang werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen konzipiert. Anschließend wird geprüft, ob und wenn ja bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. 3 Lage und Habitatausstattung des B-Plangebietes Das Bebauungsplangebiet, das derzeit als Weidefläche genutzt wird, hat eine Größe von knapp 3 ha. Die schwach nach Südosten geneigte Fläche liegt zwischen 500 und 510 m+NN unmittelbar an der L 205 (Abb. 1). Am nördlichen Rand des Plangebietes schließt das Wohngebiet „Zur Klosterquelle“ an. Im Nordosten befindet sich ein Sportplatz, der von einem Gehölzbestand umgeben ist. Im Osten setzen sich die intensiv genutzten Weideflächen des Plangebietes hangabwärts fort bis zum Höhenweg, wo das Schulgelände der örtlichen Hauptschule derzeit den Siedlungsrand bildet. Im Süden grenzt eine Ackerfläche an, die von der Bauleitplanung zum Teilbereich „Brotkiste“ des Bebauungsplans G14 erfasst wird. Abb. 1: Lage des Plangebietes im Raum (Ausschnitt aus der digitalen DTK 10). raskin 4 FBA zum BP “Auf Graben”, Nettersheim 4 Auswirkungen des Vorhabens 4.1 Vorhabensbeschreibung Im Bereich des aufzustellenden Bebauungsplanes ist gemäß dem Bebauungsplanentwurf der C + K GOTTHARDT + KNIPPER INGENIEURGESELLSCHAFT MBH (2017) eine Bebauung in offener Bauweise mit freistehenden Einfamilienhäusern und Doppelhäusern vorgesehen. Rechtsverbindlich ist die Darstellung als „Allgemeines Wohngebiet“. Die im Gebiet befindlichen bzw. unmittelbar angrenzenden Gehölzstrukturen (mit Ausnahme eines Jungbaumes am Ostrand) sollen bei vorliegender Planung erhalten bleiben und befinden sich außerhalb der vorgesehenen Baugrenze. Im B-Plangebiet entstehen 5 streifen- bzw. ringförmige Baufelder von 18-25 m Breite. Entlang der L 205 wird eine private Grünfläche in einer Breite von 6 m festgesetzt, in die die zu erhaltenden / zu pflanzenden Gehölzbestände sowie eine Lärmschutzwand bzw. ein Lärmschutzwall integriert werden. Die Erschließung erfolgt von Norden über die beiden vorhandenen Straßen des Wohngebietes „Zur Klosterquelle“ 4.2 Potentielle Auswirkungen auf die Tierwelt (Wirkfaktoren) Zu den Wirkfaktoren auf die planungsrelevanten Tierarten gehört in erster Linie der dauerhafte Verlust von knapp 3 ha Wirtschaftsgrünland (Kuhweide) als potentielle Fortpflanzungs- und Ruhestätte und als Nahrungshabitat durch Versiegelung bzw. durch Umnutzung in Gärten und Grünanlagen. Weiterhin kann durch die geplanten Gebäude eine Kulisse entstehen, die für empfindliche Offenlandarten (insb. für die Feldlerche) eine Beeinträchtigung / Störwirkung entfaltet. Durch die zusätzliche Nutzung der umliegenden Feldflur durch Anwohner und deren Haustiere können sich weitere Störwirkungen und ein Prädationsrisiko für bodenbrütende Feldvogelarten ergeben (z.B. Kiebitz, Feldlerche, Wachtel, Rebhuhn, Wiesenschafstelze). Hinzu kommen temporäre optische und akustische Störungen und ein Tötungsrisiko von Einzelindividuen während der Bauarbeiten. 4.3 Vorbelastungen Im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf die Tierwelt ist darauf hinzuweisen, dass durch die Nachbarschaft zum bestehenden Ortsrand sowie der Nähe zu der westlich angrenzenden L 205 und der in etwa 180 m südlicher Entfernung verlaufenden K 59 bereits optische und akustische Störungen für die typischen Feldarten vorliegen. raskin 5 FBA zum BP “Auf Graben”, Nettersheim 5 Vorprüfung des Artenspektrums 5.1 Potentielle Vorkommen im Plangebiet Das Grundstück liegt auf dem zweiten Quadranten des Messtischblatts Blankenheim (5505-2). Für diesen sind insgesamt 34 planungsrelevante Arten gemeldet (Tab. D1). Das Gros der Arten stellen die Vögel mit 33 Arten. Hinzu kommt mit der Wildkatze (Felis sylvestris) eine Säugetierart. 5.2 Fundorte planungsrelevanter Arten im Plangebiet und Umfeld Das Fundortkataster @Linfos enthält keine Informationen zu konkreten Fundpunkten planungsrelevanter Arten im B-Plangebiet. Im Rahmen der B-Planaufstellung der südlich angrenzenden Ackerfläche „Brotkiste“ wurden im März und April 2017 vier Erfassungstermine zu Feldvogelvorkommen durchgeführt. Dabei wurden das B-Plangebiet und Teile seiner nahen Umgebung ebenfalls mit betrachtet. Im 100 m-Radius um die B-Plangebietsgrenze wurden dabei zwei Brutvorkommen der Feldlerche (Alauda arvensis) auf der angrenzenden Ackerfläche nachgewiesen (RASKIN 2017). Weiterhin wurden ein Steinschmätzer auf dem Durchzug und ein überfliegender Rotmilan erfasst. Laut Frau Zehlius (Biologische Station im Kreis Euskirchen e.V.) wurde bislang keine gezielte Brutvogelkartierung im B-Plangebiet und seiner Umgebung durchgeführt. Es liegen aber in diesem Bereich Kenntnisse zu Vorkommen von „Mäusebussard, Kranich, Weißstorch, Graureiher, Schwarzstorch und Rotmilan“ vor (schriftliche Mitteilung Frau Zehlius vom 13.01.2017). Bedeutend sei darüber hinaus, „dass der Raum zwischen Nettersheim und Marmagen auf jeden Fall von vielen Zugvögeln als Rastplatz genutzt“ werde. Des Weiteren sei z.B. auch mit der Feldlerche zu rechnen. 5.3 Einengung des Pools planungsrelevanter Arten Im Vorhabensgebiet ist der Lebensraumtyp „Fettwiesen und -weiden“, in seiner unmittelbaren die Biotoptypen „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken“, „Gärten, Parkanlagen und Siedlungsbrachen“ zu betrachten. In diesen Lebensraumtypen können 30 der auf den Messtischblattquadranten gemeldeten planungsrelevanten Arten potentiell vorkommen (vgl. Tab. D1). Bei vielen Arten kann ein Vorkommen aufgrund ihrer speziellen Habitatansprüche in Verschneidung mit der Habitatausstattung vor Ort jedoch im Vorhinein sicher ausgeschlossen werden. raskin FBA zum BP “Auf Graben”, Nettersheim 6 Vögel Eine potentielle Betroffenheit im Sinne einer erheblichen Störung, welche den Erhaltungszustand der Lokalpopulation verschlechtert, kann für die potentiell als Nahrungsgäste im Plangebiet vorkommenden Arten von vornherein ausgeschlossen werden. Die Umsetzung des Planvorhabens kann für diese Arten im Höchstfall eine „Beeinträchtigung nicht essentieller Nahrungs- und Jagdbereiche sowie nicht essentieller Flugrouten und Wanderkorridore“ nach sich ziehen. Dies erfüllt keinen Verbotstatbestand (vgl. MKULNV 2016). Unter den potentiellen Nahrungsgästen finden sich insgesamt 15 planungsrelevante Vogelarten (z.B. Uhu, Waldkauz und Waldohreule, Schwalben, Wespenbussard). Weiterhin sind Sichtungen von planungsrelevanten Zugvogelarten zu bewerten. Die biologische Station sieht eine Bedeutung des Raums zwischen Nettersheim und Marmagen als Rastplatz für Kraniche aufgrund der exponierten Höhenlage. Das B-Plangebiet selber ist aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Ortslage und der vorhandenen Vorbelastung nicht als geeignetes Rastgebiet für ziehende Kraniche anzusprechen. Es verbleiben somit vornehmlich Arten des Offen- und Halboffenlandes, für die ein Brutvorkommen im B-Plangebiet und seinen angrenzenden Strukturen im Vorhinein nicht vollkommen auszuschließen ist. Für diese Arten ist zunächst durch Erfassungen zu klären, ob sie tatsächlich im B-Plangebiet und seiner Umgebung vorkommen. Der eingeengte Artenpool ergibt sich daher aus den Ergebnissen der faunistischen Erfassungen vor Ort. 6 Erfassungsmethodik Die avifaunistische Erfassung erfolgte im B-Plangebiet und in der Feldflur im 150 m-Radius um die B-Plangebietsgrenze (Abb. 2). Es wurden im Mai 2017 zwei morgendliche Erfassungstermine durchgeführt. Ein weiterer Kartiertermin fand im Juni in den Abendstunden statt (Tab. 1). Darüber hinaus wurden weite Teile des Untersuchungsgebietes im Rahmen der faunistischen Kartierungen für das benachbarte B-Plangebiet an vier morgendlichen Terminen im März und April mit erfasst (s.o. und vgl. RASKIN 2017). Die Kartierungen richteten sich nach den von SÜDBECK et al. (2005) vorgegebenen Erfassungszeiträumen und Tageszeiten und fanden bei geeigneten Witterungsverhältnissen statt (kein Niederschlag, starker Wind oder Extremtemperaturen). Für jede Begehung wurde ein Tagesprotokoll gefertigt, in dem die jeweiligen Beobachtungen festgehalten wurden. Anhand der Tagesprotokolle wurden Status und Brutreviere der planungsrelevanten Arten nach den Wertungsgrenzen von SÜDBECK et al. (2005) ermittelt und die Papierrevierzentren kartographisch darge- raskin 7 FBA zum BP “Auf Graben”, Nettersheim stellt (Karte 1). Es wurde weiterhin eine Gesamtartenliste mit Gefährdungsgrad angefertigt (Tab. D1). Tab. 1: Erfassungstermine 2017 mit Angabe der Witterungsparameter 7 Datum Uhrzeit [MESZ/*MEZ] Temperatur [°C] Wind [m/s] Bewölkung [0/8 – 8/8] 09.05.2017 8:15 - 10:20 4-6 1-2 1/8 30.05.2017 8:50 - 9:30 25 1 1/8 11.06.2017 19:45 - 20:15 23 3-5 4/8 - 7/8 Vorkommen europäischer Vogelarten im Untersuchungsgebiet Im Rahmen der Begehungen wurden insgesamt 25 Vogelarten im Untersuchungsgebiet (150 m-Radius um die B-Plangebietsgrenze) nachgewiesen (Tab. D2). Von diesen zählen 5 zu den planungsrelevanten Arten, welche nach der BArtSchV streng geschützt und / oder landesweit gefährdet sind (Tab. 2). Keine der nachgewiesenen planungsrelevanten Arten brütet im B-Plangebiet. Zwei Revierzentren der Feldlerche wurden im südlich angrenzenden B-Plangebiet „Brotkiste“ in Entfernungen von gut 80 m - 90 m nachgewiesen. Zwei weitere Feldlerchenpaare brüten diesjährig nordwestlich des B-Plangebietes auf Getreidefeldern jenseits der L 205 in einer Entfernung von etwa 85 m und knapp 160 m zur Baugrenze. Gut 70 m nordwestlich besteht auch für die Wachtel Brutverdacht (Karte 1). Weiterhin konnten im Untersuchungsgebiet ein überfliegender Rotmilan sowie ein einzelner Steinschmätzer auf dem Durchzug nachgewiesen werden. Die Rauchschwalbe wurde als Nahrungsgast im B-Plangebiet erfasst. raskin 8 FBA zum BP “Auf Graben”, Nettersheim Tab. 2: Erfasste planungsrelevante Vogelarten mit Angabe von Schutz, Gefährdung und Erhaltungszustand Abkürzungen und Erläuterungen Status Schutz Gefährdung B = Brutvogel; NG = Nahrungsgast; Ü = Überflieger; D = Durchzügler § = besonders geschützt, §§ = streng geschützt nach BartSchV landesweit (NRW) / regional (Eifel/Siebengebirge) / 0 = ausgestorben; 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, S = dank Schutzmaßnahmen gleich, geringer o nicht mehr gefährdet (NWO & LANUV 2009), Erhaltungszustand (EHZ) in atlantischer Region U = ungünstig, S = schlecht, - = mit abnehmender Tendenz Art Feldlerche (Alauda arvensis) Rotmilan (Milvus milvus) Rauchschwalbe (Hirundo rustica) Steinschmätzer (Oenante oenante) Wachtel (Coturnix coturnix) Status Schutz Gefährdung EHZ (kon) (B) § 3 / 3S U- Ü §§ 3/1 U NG § 3S / 3 U- D § 1S / 0 S (B) § 2S/1S U- Hinzu kommen insgesamt fünf landesweit zurückgehende bzw. regional gefährdete Arten. Diese sind Bluthänfling, Star, Fitis, Bachstelze und Goldammer. Goldammer, Star, Bachstelze und Bluthänfling suchen das B-Plangebiet die Grünflächen im B-Plangebiet regelmäßig als Nahrungshabitat auf. Brutvorkommen der Goldammer liegen vermutlich in den umliegenden, die L 205 begleitenden Gehölzen. Brutvorkommen der übrigen Arten sind in den angrenzenden Siedlungsbereichen zu erwarten. Zwei Revierzentren des Fitis konnten in dem Gehölz an der nordöstlichen B-Plangebietsgrenze nachgewiesen werden. 8 Prüfung der Wirkfaktoren und Artenschutzfachliche Beurteilung Grundsätzlich können sich durch die Umwandlung von Ackerland in Intensivgrünland, versiegelte Flächen und Gebäude sowie durch optisch - akustische Störungen während der Bauphase Beeinträchtigungen der planungsrelevanten Vogelarten ergeben (Kap. 4.2). Die erfassten allgemein häufigen und „nur“ besonders geschützten Arten (Tab. D2) brüten in den randlich aufwachsenden und umliegenden Gehölz- und Siedlungsstrukturen. Diese bleiben bei Umsetzung des Planvorhabens weitestgehend erhalten. Eine erhebliche Störung mit Auswirkungen auf die lokale Population, die ein Zugriffsverbot nach § 44 I Nr. 2 BNatSchG auslösen würde ist nicht gegeben, da es sich um „Allerweltsarten mit einem landesweit günstigen Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit“ handelt. „Im Regelfall kann raskin FBA zum BP “Auf Graben”, Nettersheim 9 bei diesen Arten davon ausgegangen werden, dass nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird (d.h. keine erhebliche Störung der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko)“ (MKULNV 2016). Insgesamt 12 Arten wurden als Nahrungsgäste im Untersuchungsgebiet erfasst (Tab. D1), darunter die Rauchschwalbe als planungsrelevante Art sowie fünf landesweit zurückgehende und/oder regional gefährdete Arten (s. Kap. 7). Hinzu kommen der planungsrelevante Steinschmätzer, der an einem Kartiertermin als Durchzügler nachgewiesen wurde, und ein überfliegender Rotmilan. Nahrungsgäste, Durchzügler oder Überflieger sind, wie in Kap. 5.3 erläutert, nicht von den Planungen betroffen und müssen daher nachfolgend nicht vertiefend betrachtet werden. Der eingeengte Artenpool beschränkt sich auf die bodenbrütenden Feldvogelarten Feldlerche, und Wachtel. Weiterhin sind Brutvorkommen des landesweit zurückgehenden Fitis an der B-Plangebietsgrenze zu berücksichtigen. Die Feldlerche ist eine charakteristische Art der offenen Feldflur. Aufgrund ihres deutlichen Rückgangs infolge einer immer intensiveren Flächenbewirtschaftung wurde sie in der Roten Liste von NRW als gefährdete Art eingestuft (NWO & LANUV 2008). Im Untersuchungsgebiet wurden insgesamt vier Reviere der Feldlerche erfasst, keines davon lag im B-Plangebiet (Karte 1). Die Feldlerche reagiert auf optische Störreize, indem sie zu Störquellen und potenziellen Gefahren einen Sicherheitsabstand einhält. Neben Straßen werden insbesondere höhere Vertikalstrukturen wie Waldränder, Feldgehölze und Siedlungsstrukturen gemieden. Dies zeigt sich in dem deutlichen Abstand zu solchen Strukturen (ZENKER 1982, ORTWIN et al. 2003, BMVBS 2010). In Niedersachsen stellte OELKE (1968) eine Korrelation zwischen Abstand und Größe sowie Höhe eines Baumbestandes fest. Je nach Größe der Waldfläche lagen die Feldlerchenreviere mindestens 60 m bis maximal 200 m vom Waldrand entfernt. In der Kölner Bucht hält die Feldlerche nach ZENKER (1982) meist einen Abstand von 200 m zu Wäldern und Ortschaften ein. Bei größeren Weilern lag der Abstand unter 200 m, zu einzelnen Bauernhöfen hält die Feldlerche keine Distanz ein. Pappelreihen näherte sich die Feldlerche bis auf weniger als 50 m. Mit einer geplanten Höhe der Wohnhäuser von maximal 9 m (Firsthöhe) mit durchgrünten Gartengrundstücken ist die Kulissenwirkung im Vergleich zu Waldrändern und größeren zusammenhängenden Gebäudekulissen als weniger intensiv einzustufen. Diese Annahme bestätigt auch das nördlich der bestehenden lockeren Wohnbebauung im Bereich „In den sechs Morgen“ gelegene Revierzentrum, das nur etwa 80 m vom Ortsrand entfernt liegt (Karte 1). Zusätzlich wird dieses Feldlerchenrevier durch die L 205 und ihr Straßenbegleitgehölz bereits räumlich und auch optisch vom B-Plangebiet abgeschirmt, so dass es bei Umsetzung raskin FBA zum BP “Auf Graben”, Nettersheim 10 des Planvorhabens zu keiner erheblichen Störung im Vergleich zum Ist-Zustand kommt. In Verschneidung der Habitatausstattung vor Ort, der vorliegenden Planunterlagen und der Auswertung der o.g. Literaturdaten lässt ist westlich der Baugrenze eine Kulissenwirkung von bis zu 125 m zu erwarten (vgl. auch RASKIN 2017). Für das westlich in einer Entfernung von gut 150 m zur Baugrenze liegende Feldlerchenrevier ergibt sich somit ebenfalls keine erhebliche Störung mit Auswirkungen auf die lokale Population, die ein Zugriffsverbot nach § 44 I Nr. 2 BNatSchG auslösen würde. Die im südwestlich angrenzenden geplanten B-Plangebiet „Brotkiste“ brütenden Feldlerchenpaare wurden bereits im Rahmen des zugehörigen artenschutzrechtlichen Fachbeitrags (RASKIN 2017) berücksichtigt und die Erfordernis eines Vorgezogenen artenschutzrechtlichen Ausgleichs in einer Größenordnung von 2 ha Extensivgrünland festgelegt. Wachtel Für die Wachtel besteht Brutverdacht gut 70 m nordwestlich der geplanten Baugrenze. Auch hier haben die bestehende Straße und ihr Begleitgehölz eine abschirmende Wirkung zum geplanten Neubaugebiet. Hinzu kommt, dass die Straße in diesem Bereich etwa 5 m tiefer liegt als die angrenzende Feldflur und das Grünland des B-Plangebietes. Hierdurch verstärkt sich die Barrierewirkung der Straße. Eine Beeinträchtigung der Wachtel durch das geplante Baugebiet ist nicht gegeben, da sich keine nennenswerten optischen oder akustischen Störungen im Vergleich zum Ist-Zustand ergeben, die eine Entwertung des benachbarten Wachtelreviers nach sich ziehen würden. Auch das Risiko einer Tötung von Einzelindividuen während der Bauarbeiten besteht aufgrund der räumlichen Trennung nicht. Fitis Im Untersuchungsgebiet wurden zwei Revierzenten des Fitis festgestellt. Die Art ist zwar nicht planungsrelevant, gehört aber zu den landesweit und regional zurückgehenden Arten. Die Revierzentren liegen im Bereich des südlich des bestehenden Sportplatzes angrenzenden Gehölzstreifens. Dieser wird bei Umsetzung der Planung erhalten, so dass seine Fortpflanzungs- und Ruhestätten nicht tangiert werden. Der Fitis bewohnt lichte, aufgelockerte Waldbestände, Waldränder und sonnige Gebüsche (GLUTZ VON BLOTZHEIM 2005). Die geplante Entstehung von durchgrünter Wohnbebauung mit Gärten wird die Habitatqualität für den Fitis daher nicht herabsetzen. Im Gegenteil kann in den Gärten der Anwohner ggf. neuer Lebensraum für die Art entstehen. raskin 9 FBA zum BP “Auf Graben”, Nettersheim 11 Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände Vor dem Hintergrund der vorgenannten fachlichen Beurteilung ergibt sich für die Verbotstatbestände des § 44 I BNatSchG folgende Einschätzung: Tatbestand des § 44 I Nr. 1 BNatSchG (Tötungsverbot) Nach § 44 I Nr. 1 BNatSchG ist es verboten, „wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören“. Der genannte Tatbestand des Tötungsverbotes setzt nach der Rechtsprechung des BVerwG (grundlegend BVerwG 126, 166 - Stralsund; 9.7.2008 – Bad Oeynhausen; BverwG 130, 299 – Hessisch Lichtenau II; 18.3.2009 – A 44 – Velbert; Urt. V. 13.5.2009 – A 4 Braunkohlentagebau Hambach) ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko voraus. Bei nicht nachgewiesenen und allenfalls vereinzelt im Untersuchungsraum vorkommenden Arten scheidet dies schon von vorneherein aus. Innerhalb des B-Plangebietes konnten diesjährig keine Brutvorkommen von europäischen Vogelarten nachgewiesen werden. Darüber hinaus werden Tötungen von Einzelindividuen vorsorglich vermieden, indem die Baufeldräumung außerhalb der Zeiten erfolgt, in denen die Lebensstätten genutzt werden (s. Kap. 10). Tatbestand des § 44 I Nr. 2 BNatSchG (Störungsverbot) Nach § 44 I Nr. 2 BNatSchG ist es verboten, „wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert.“ Die Baufeldräumung erfolgt außerhalb der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten, die baubedingten Wirkungen sind zeitlich beschränkt (s. Kap. 10). Eine erhebliche Störung, durch die sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert (vgl. auch VV Artenschutz des MKULNV 2016), ist unter Einhaltung eines Zeitfensters für die Baufeldräumung (s. Kap. 10) für alle vorkommenden europäischen Vogelarten sicher auszuschließen. Der Tatbestand des Störungsverbotes nach § 44 I Nr. 2 BNatSchG ist somit nicht erfüllt. raskin FBA zum BP “Auf Graben”, Nettersheim 12 Tatbestand des § 44 I Nr. 3 BNatSchG (Beeinträchtigung von Lebensstätten) Nach § 44 I Nr. 3 BNatSchG ist es verboten, „Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören“. Durch die Anlage des geplanten Wohngebietes kann es für zwei südlich liegende Feldlerchenreviere zu optischen Beeinträchtigungen kommen, die die Fortpflanzungs- und Ruhestätten vollständig entwerten (Kulissenwirkung der geplanten Wohnbebauung). Die Revierzentren liegen im Bereich des benachbarten in der Aufstellung befindlichen B-Plangebietes („Brotkiste“). Für beide Reviere wird im Rahmen des zugehörigen artenschutzrechtlichen Fachbeitrags funktionaler Ersatz geschaffen, so dass die artenschutzrechtlichen Belange bereits Berücksichtigung finden (RASKIN 2017). Daher ist eine weitergehende artenschutzrechtliche Beurteilung dieser beiden angrenzenden Reviere hier nicht erforderlich. Der Tatbestand des Beeinträchtigens oder Zerstörens von Lebensstätten nach § 44 I Nr. 3 BNATSCHG ist somit nicht erfüllt. 10 Vermeidungsmaßnahme Das Eintreten artenschutzrechtlicher Zugriffsverbote nach § 44 I BNatSchG kann für die Gruppe der Vögel durch die nachfolgend aufgeführte Maßnahme zur Baufeldräumung sicher ausgeschlossen werden: Die Räumung des geplanten Neubaugebietes sollte vorsorglich in den Zeitbereich nach der Brutperiode der europäischen Vogelarten gelegt werden. Somit ist unter Berücksichtigung von Nachgelegen ab August bis spätestens Ende Februar mit der Baufeldräumung bzw. dem Bau zu beginnen. Damit wird die Wahrscheinlichkeit des Eintretens artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände durch das Vernichten von Bruten bereits vorab ausgeschlossen. raskin 11 FBA zum BP “Auf Graben”, Nettersheim 13 Zusammenfassende Schlussfolgerung Zur Berücksichtigung der Vorschriften zum besonderen Artschutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz wurde der artenschutzrechtliche Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung (ASP) durchgeführt. In diesem Rahmen war die Erfassung von Vögeln erforderlich. Es wurden Vorkommen von insgesamt 5 planungsrelevanten Vogelarten nachgewiesen, darunter alleinig die Feldlerche mit Brutvogelstatus im Untersuchungsgebiet. Es wurde geprüft, ob artenschutzrechtliche Verbotstatbestände bei Realisierung des Vorhabens eintreten können. Unter Beachtung eines Zeitfensters für die Baufeldräumung und unter Berücksichtigung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen für die Feldlerche im Rahmen der B-Planaufstellung „Brotkiste“ lassen sich artenschutzrechtliche Konflikte nach § 44 I BNatSchG bei Realisierung des Vorhabens ausschließen. Aachen, 22.06.2017 Dipl. Umweltwiss. Sarah Geilenkirchen Dipl. Biol. Dorothee Raskin raskin FBA zum BP “Auf Graben”, Nettersheim 14 Quellenverzeichnis BMVBS (BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG) (2010): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr. – Ergebnis des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens FE 02.286/2007/LRB. – Bearbeiter: Garniel, A. & Mierwald, U.; KIfL Kiel. C+ K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH (2017): Bebauungsplanentwurf mit Begründung zum B-Plan Stand 29. Mai 2017, i.A. der Gemeinde Nettersheim. GLUTZ VON BLOTZHEIM, U. N., BAUER, K. M. & BEZZEL, E. (2001): Handbuch der Vögel Mitteleuropas.. – Wiesbaden (Aula-Verlag), 839 S. 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Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW v. 09.03.2017, - III 4 - 616.06.01.17 –Düsseldorf. MWEBWV (Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen) & MKULNV (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen) (2010): Handlungsempfehlung „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben“. – Düsseldorf, Stand 22.12.2010. NWO (Nordrhein-Westfälische Ornithologengesellschaft) & LANUV (Vogelschutzwarte im Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) (Hrsg.) (2008): Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten in NRW. – 5. Fassung, Stand Dezember 2008. OELKE, H. (1968): Wo beginnt bzw. wo endet der Biotop der Feldlerche? – Journal of Ornithology, Vol. 109 (1: 25-29). ORTWIN, E., DAWO, B., HOFFMANN, J., SCHITTEK, K., SCHWARTING, A., STRAßER, C., TSCHEPE, M. 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D2: Gesamtartenliste der avifaunistischen Erfassung Karte 1: Vorkommen planungsrelevanter und zurückgehender Vogelarten im Untersuchungsgebiet Protokolle Gesamtprotokoll der Artenschutzprüfung „Art-für-Art-Protokolle“ raskin Dok. FBA zum BP “Auf Graben”, Nettersheim Tab. D1: Planungsrelevante Arten für den Messtischblattquadranten 5105-3 (MTB Nörvenich) (LANUV 2014) Erläuterungen: Status: Nv = Nachweis ab 2000 vorhanden, Bv = Nachweis Brutvorkommen ab 2000 vorhanden grau = nicht in den vorhandenen Lebensraumtypen vorkommend EHZ (KON) = Erhaltungszustand in der kontinentalen Region von NRW, G = gut, U = ungünstig, S = schlecht, - = Tendenz abnehmend Biotopbindung: FoRu - Fortpflanzung- und Ruhestätte (Vorkommen im Lebensraum), (FoRu) - Fortpflanzung- und Ruhestätte (potentielles Vorkommen im Lebensraum), FoRu! = Fortpflanzung- und Ruhestätte (Hauptvorkommen im Lebensraum), (Ru) = Ruhestätte (potenzielles Vorkommen im Lebensraum), Na - Nahrungshabitat (Vorkommen im Lebensraum), (Na) - Nahrungshabitat (potenzielles Vorkommen im Lebensraum) alle Angaben nach LANUV (2017). Art wissenschaftlich Säugetiere Felis silvestris Vögel Accipiter gentilis Accipiter nisus Alauda arvensis Alcedo atthis Anthus pratensis Anthus trivialis Asio otus Bubo bubo Buteo buteo Charadrius dubius Ciconia nigra Coturnix coturnix Delichon urbicum Dendrocopos medius Status EHZ Fettwiesen Kleingehölze Wildkatze Nv U+ (Na) (FoRu), Na Habicht Sperber Feldlerche Eisvogel Wiesenpieper Baumpieper Waldohreule Uhu Mäusebussard Flussregenpfeifer Schwarzstorch Wachtel Mehlschwalbe Mittelspecht Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv G G UG S U U G G U G U U G (Na) (Na) FoRu! (FoRu), Na (FoRu), Na Säume Gärten deutsch Na FoRu Na Na (Na) FoRu (Na) (Na) Na (FoRu) (Na) FoRu Na (FoRu) FoRu (FoRu) (Na) (Na) (Na) FoRu! (Na) Na Na raskin Art wissenschaftlich Dryobates minor Dryocopus martius Falco subbuteo Falco tinnunculus Hirundo rustica Lanius collurio Milvus milvus Passer montanus Pernis apivorus Phoenicurus phoenicurus Phylloscopus sibilatrix Picus canus Riparia riparia Saxicola rubetra Saxicola rubicola Scolopax rusticola Streptopelia turtur Strix aluco Vanellus vanellus Dok. FBA zum BP “Auf Graben”, Nettersheim deutsch Kleinspecht Schwarzspecht Baumfalke Turmfalke Rauchschwalbe Neuntöter Rotmilan Feldsperling Wespenbussard Gartenrotschwanz Waldlaubsänger Grauspecht Uferschwalbe Braunkehlchen Schwarzkehlchen Waldschnepfe Turteltaube Waldkauz Kiebitz Status EHZ Fettwiesen Kleingehölze Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv G G U G UGU U U U G UU S U+ G UG S (Na) (Na) Na (Na) (FoRu) (FoRu) (Na) FoRu! (FoRu) (Na) Na FoRu Na Na (Na) Na Na (Na) (Na) (Na) (Na) (FoRu) (FoRu) (Na) (Na) FoRu (Na) FoRu (FoRu) FoRu Na Säume Gärten Na Na (Na) Na (Na) Na (Na) Na Na (Na) Na Na Na FoRu Na (Na) FoRu! FoRu! (Na) Na (Na) Na raskin Dok. FBA zum BP “Auf Graben”, Nettersheim Tab. D2: Gesamtartenliste der avifaunistischen Erfassung Abkürzungen und Erläuterungen: Schrift fett Status Gefährdung planungsrelevante Art B -Brutvogel, NG -Nahrungsgast, Ü -Überflieger, (B) -Brutvogel außerhalb der B-Plangebietsgrenze landesweit/regional: 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, S = dank Schutzmaßnahmen gleich, geringer o. nicht mehr gefährdet; - = ungefährdet Art Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Amsel Status Gefährdung (NRW / EI/SG) Turdus merula (B) -/- Bachstelze Motacilla alba NG V/V Blaumeise Parus caeruleus (B) -/- Bluthänfling Carduelis cannabina NG V/3 Buchfink Fringilla coelebs (B) -/- Dohle Corvus monedula Ü -/- Dorngrasmücke Sylvia communis (B) -/- Elster Pica pica NG -/- Feldlerche Alauda arvensis (B) 3S/3 Fitis Phylloscopus trochilus (B) V/V Goldammer Emberiza citrinella NG V/- Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros (B) -/- Hohltaube Columba oenas NG -/- Kohlmeise Parus major (B) -/- Mauersegler Apus apus NG -/- Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla (B) -/- Rabenkrähe Corvus corone NG -/- Rauchschwalbe Hirundo rustica NG 3S/3 Ringeltaube Columba palumbus NG -/- Rotmilan Milvus milvus Ü 3/1 Star Steinschmätzer Sturnus vulgaris NG VS/V D 1S / 0 Stieglitz Carduelis carduelis NG -/- Wacholderdrossel Turdus pilaris NG -/- Wachtel Oenanthe oenanthe Coturnix coturnix (B) 2S/1S Zaunkönig Troglodydes troglodydes (B) -/- Zilpzalp Phylloscopus collybita (B) -/- raskin Dok. FBA zum BP “Auf Graben”, Nettersheim Gesamtprotokoll der Artenschutzprüfung Angaben zum Plan/Vorhaben Allgemeine Angaben Plan/Vorhaben (Bezeichnung): Bebauungsplan „Auf Graben“, Nettersheim Plan/Vorhabenträger (Name): Gemeinde Nettersheim Antragstellung (Datum): Die Gemeinde Nettersheim plant die Entwicklung von Wohnbebauung auf Freiflächen am südwestlichen Ortsrand von Nettersheim (Abb. 1). Das Plangebiet wird derzeit als Kuhweide genutzt. Die Fläche liegt in der Gemarkung Nettersheim (4377), Flur 015 und umfasst die Flurstücke 183 und 194 Sowie die nördlich und südlich angrenzenden Wegeparzellen Nr. 182 und 184. Die maßgeblichen potentiellen Auswirkungen auf die Tierwelt bei Realisierung der Vorhabensplanung sind folgende:  Verlust von 3 ha Fettweide, mäßig intensiv  optische und akustische Störungen durch Baufeldräumung, Bau und Betrieb,  Zerstörung von Brutplätzen / Tötungen bei Baufeldräumung. Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum/Wirkfaktoren) Ist es möglich, dass bei FFH-Anhang IV-Arten oder europäischen Vogelarten die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG bei Umsetzung des Plans bzw. Realisierung des Vorhabens ausgelöst werden? x ja nein Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände (unter Vorraussetzung der bei Anlage „Art für Art Protokolle“ beschriebenen Maßnahmen und Gründe) Nur wenn Frage in Stufe I „ja“: Wird der Plan bzw. das Vorhaben gegen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen (ggf. trotz Vermeidungsmaßnahmen inkl. vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen oder eines Risikomanagements)? ja x nein raskin Dok. FBA zum BP “Auf Graben”, Nettersheim Arten, die nicht im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung einzeln geprüft wurden: Begründung: Bei den folgenden Arten liegt kein Verstoß gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG vor (d.h. keine erhebliche Störung der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko). Es handelt sich um Irrgäste bzw. um Allerweltsarten mit einem landesweit günstigen Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit. Außerdem liegen keine ernst zu nehmende Hinweise auf einen nennenswerten Bestand der Arten im Bereich des Plans/Vorhabens vor, die eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung rechtfertigen würden Eine Auflistung der nicht einzeln geprüften Arten ist Tab. D2 zu entnehmen. Stufe III: Ausnahmeverfahren Nur wenn Frage in Stufe II „ja“: 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? 3. Wird der Erhaltungszustand der Population bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben? ja nein ja nein ja nein Kurze Darstellung der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses und Begründung warum diese dem Artenschutzinteresse im Rang vorgehen; ggf. Darlegung warum sich der ungünstige Erhaltungszustand nicht weiter verschlechtern wird und die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes nicht behindert wird; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. Kurze Darstellung der geprüften Alternativen, und Bewertung bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. raskin Dok. FBA zum BP “Auf Graben”, Nettersheim Anlage „Art-für-Art-Protokolle“ Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Feldlerche (Alauda arvensis) Schutz- und Gefährdungsstatus der Art Rote Liste Status FFH–Anhang IV-Art x Messtischblatt - Deutschland 5505-2 europäische Vogelart 3S Nordrhein- Erhaltungszustand in NordrheinWestfalen Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr. 2) atlantische Region x grün gelb rot X kontinentale Region günstig ungünstig / unzureichend ungünstig / schlecht Arbeitsschritt II.1: A B C günstig ungünstig / unzureichend ungünstig / schlecht oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren (III)) Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Die Feldlerche ist eine charakteristische Art der offenen Feldflur. Aufgrund ihres deutlichen Rückgangs in Folge einer immer intensiveren Flächenbewirtschaftung wurde sie in der Roten Liste von NRW als gefährdete Art eingestuft (NWO & LANUV 2008). Im Untersuchungsgebiet wurden insgesamt vier Reviere der Feldlerche erfasst, davon keines im B-Plangebiet (Karte 1). Zwei Revierzentren wurden im südlich angrenzenden B-Plangebiet „Brotkiste“ nachgewiesen. Zwei weitere Paare brüten diesjährig nordwestlich des B-Plangebietes auf Getreidefeldern jenseits der L 205.Die Kulissenwirkung im Vergleich zu Waldrändern und größeren zusammenhängenden Gebäudekulissen als weniger intensiv einzustufen. Diese Annahme bestätigt auch das nördlich der bestehenden lockeren Wohnbebauung im Bereich „In den sechs Morgen“ gelegene Revierzentrum, das nur etwa 80 m vom Ortsrand entfernt liegt (Karte 1). Zusätzlich wird dieses Feldlerchenrevier durch die L 205 und ihr Straßenbegleitgehölz bereits räumlich und auch optisch vom B-Plangebiet abgeschirmt, so dass es bei Umsetzung des Planvorhabens zu keiner erheblichen Störung im Vergleich zum Ist-Zustand kommt. Für das westlich in einer Entfernung von gut 150 m zur Baugrenze liegende Feldlerchenrevier ergibt sich keine erhebliche Störung mit Auswirkungen auf die lokale Population, die ein Zugriffsverbot nach § 44 I Nr. 2 BNatSchG auslösen würde.Die im südwestlich angrenzenden geplanten B-Plangebiet „Brotkiste“ brütenden Feldlerchenpaare wurden bereits im Rahmen des zugehörigen artenschutzrechtlichen Fachbeitrags (Raskin 2017) berücksichtigt und die Erfordernis eines Vorgezogenen artenschutzrechtlichen Ausgleichs in einer Größenordnung von 2 ha Extensivgrünland festgelegt. raskin Dok. FBA zum BP “Auf Graben”, Nettersheim Arbeitsschritt II.2: nagements Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikoma- Das Eintreten artenschutzrechtlicher Zugriffsverbote nach § 44 I BNatSchG kann für die Gruppe der Vögel durch die Einhaltung eines Bauzeitenfensters ausgeschlossen werden. Hierzu ist ein Zeitraum von August bis Februar für die Baufeldfreimachung vorzusehen. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Unter Beachtung eines Zeitfensters für die Baufeldräumung und unter Berücksichtigung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen für die Feldlerche im Rahmen der B-Planaufstellung „Brotkiste“ lassen sich artenschutzrechtliche Konflikte nach § 44 I BNatSchG bei Realisierung des Vorhabens ausschließen. 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja x nein 2. Werden eventuell Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? ja x nein 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? ja x nein 4. ja x nein (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhten Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) Werden wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? raskin Dok. FBA zum BP “Auf Graben”, Nettersheim Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Wachtel (Coturnix coturnix) Schutz- und Gefährdungsstatus der Art Rote Liste Status FFH–Anhang IV-Art x Messtischblatt - Deutschland 5505-2 europäische Vogelart Nordrhein-Westfalen Erhaltungszustand in NordrheinWestfalen 2S Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr. 2) atlantische Region x grün gelb rot X kontinentale Region günstig ungünstig / unzureichend ungünstig / schlecht Arbeitsschritt II.1: A B C günstig ungünstig / unzureichend ungünstig / schlecht oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren (III)) Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Die Wachtel kommt in offenen, gehölzarmen Kulturlandschaften mit ausgedehnten Ackerflächen vor. Besiedelt werden Ackerbrachen, Getreidefelder und Grünländer mit einer hohen Krautschicht, die ausreichend Deckung bieten (LANUV 2017). (Karte 1). Für die Wachtel besteht Brutverdacht gut 70 m nordwestlich der geplanten Baugrenze. Hier haben die bestehende Straße und ihr Begleitgehölz eine abschirmende Wirkung zum geplanten Neubaugebiet. Hinzu kommt, dass die Straße in diesem Bereich etwa 5 m tiefer liegt als die angrenzende Feldflur und das Grünland des B-Plangebietes. Hierdurch verstärkt sich die Barrierewirkung der Straße. Eine Beeinträchtigung der Wachtel durch das geplante Baugebiet ist nicht gegeben, da sich keine nennenswerten optischen oder akustischen Störungen im Vergleich zum Ist-Zustand ergeben, die eine Entwertung des benachbarten Wachtelreviers nach sich ziehen würden. Auch das Risiko einer Tötung von Einzelindividuen während der Bauarbeiten besteht aufgrund der räumlichen Trennung nicht. raskin Dok. FBA zum BP “Auf Graben”, Nettersheim Arbeitsschritt II.2: nagements Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikoma- Das Eintreten artenschutzrechtlicher Zugriffsverbote nach § 44 I BNatSchG kann für die Gruppe der Vögel durch die Einhaltung eines Bauzeitenfensters ausgeschlossen werden. Hierzu ist ein Zeitraum von August bis Februar für die Baufeldfreimachung vorzusehen. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Artenschutzrechtliche Konflikte nach § 44 I BNatSchG sind bei Realisierung des Vorhabens auszuschließen. 5. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja x nein 6. Werden eventuell Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? ja x nein 7. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? ja x nein 8. ja x nein (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhten Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) Werden wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? raskin Dok. FBA zum BP “Auf Graben”, Nettersheim Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Fitis (Phylloscopus trochilus) Schutz- und Gefährdungsstatus der Art Rote Liste Status FFH–Anhang IV-Art x Messtischblatt V Deutschland 5505-2 europäische Vogelart Nordrhein-Westfalen Erhaltungszustand in NordrheinWestfalen V Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr. 2) atlantische Region x grün gelb rot X kontinentale Region günstig ungünstig / unzureichend ungünstig / schlecht Arbeitsschritt II.1: A B C günstig ungünstig / unzureichend ungünstig / schlecht oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren (III)) Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Im Untersuchungsgebiet wurden zwei Revierzenten des Fitis festgestellt. Die Art ist zwar nicht planungsrelevant, gehört aber zu den landesweit und regional zurückgehenden Arten. Die Revierzentren liegen im Bereich des südlich des bestehenden Sportplatzes angrenzenden Gehölzstreifens. Dieser wird bei Umsetzung der Planung erhalten, so dass seine Fortpflanzungsund Ruhestätten nicht tangiert werden. Der Fitis bewohnt lichte, aufgelockerte Waldbestände, Waldränder und sonnige Gebüsche (Glutz von Blotzheim 2005). Die geplante Entstehung von durchgrünter Wohnbebauung mit Gärten wird die Habitatqualität für den Fitis daher nicht herabsetzen. Im Gegenteil kann in den Gärten der Anwohner ggf. neuer Lebensraum für die Art entstehen. raskin Dok. FBA zum BP “Auf Graben”, Nettersheim Arbeitsschritt II.2: nagements Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikoma- Das Eintreten artenschutzrechtlicher Zugriffsverbote nach § 44 I BNatSchG kann für die Gruppe der Vögel durch die Einhaltung eines Bauzeitenfensters ausgeschlossen werden. Hierzu ist ein Zeitraum von August bis Februar für die Baufeldfreimachung vorzusehen. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Artenschutzrechtliche Konflikte nach § 44 I BNatSchG sind bei Realisierung des Vorhabens auszuschließen. 9. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja x nein 10. Werden eventuell Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? ja x nein 11. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? ja x nein 12. Werden wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? ja x nein (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhten Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 331000 331500 Legende Fl ! ( Wa ! ( B-Plangebiet Baugrenze 2Ba " ) Fl ! ( 8S " ) 2 Hä " ) ! ( Status ( ) 5 Hä " ) Brutvogel/Brutverdacht Nahrungsgast * Durchzügler , Überflieger (( ( Brutkolonie 2 Hä , % Planungsrelevante Art Zurückgehende Art G " ) Fl ! ( Kürzel Ba Fi Fl G Hä Rm Rs S Sts Wa 12 S " ) # * Sts Rm , % Artname Bachstelze Fitis Feldlerche Goldammer Bluthänfling Rotmilan Rauchschwalbe Star Steinschmätzer Wachtel Art. wiss. Motacilla alba Phylloscopus trochilus Alauda arvensis Emberiza citrinella Carduelis cannabina Milvus milvus Hirundo rustica Sturnus vulgaris Oenanthe oenanthe Coturnix coturnix Gemeinde Nettersheim Bebauungsplan G14 Teilbereich „Auf Graben“ der Gemeinde Nettersheim Karte 1 60 Vorkommen planungsrelevanter und zurückgehender Vogelarten im Untersuchungsgebiet 120 Meter © Geobasisdaten: Landesvermessungsamt NRW, Bonn 331000 331500 5595500 0 5595500 E:\GIS\ArcView9\vorlagen\map\A3_Q_GK2.m xt, 080507 Fi ! ( Fi Rs " ) Fl ! ( 5596000 5596000 Untersuchungsgebiet (150 m-Radius) entworfen : SG gezeichnet : SG geprüft : DR Datum : Jun 2017 1:3.000 Maßstab : Format : DIN A3