Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
375 kB
Datum
05.09.2017
Erstellt
01.09.17, 11:00
Aktualisiert
01.09.17, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Eifelgemeinde Nettersheim
Der Bürgermeister
Nettersheim, 31.08.2017
Fb III – M/Kur
Anlage 2 zur Vorlage 747 / X.L.
54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim sowie 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Auf Graben“ im Parallelverfahren
Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen im Rahmen der
öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und Umweltbericht
gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB
Lfd.- Betroffener BürNr.
ger/Behörde, Träger öffentlicher Belange
Vorgebrachte Stellungnahme, Bedenken, Anregungen
Abwägung der Gemeinde
Beschluss
1
Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere historische Unterlagen
liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Daher ist eine Überprüfung des beantragten Bereichs auf
Kampfmittel nicht erforderlich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann
gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind
die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder
eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen.
Kenntnis nehmen.
Bezirksregierung Düsseldorf,
Kampfmittelbeseitigungsdienst,
Mail vom 10. Juli 2017
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das
Merkblatt für Baugrundeingriffe.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite.
2
Landschaftsverband Rheinland,
LVR-Dezernat Gebäude- und
Liegenschaftsmanagement,
Umwelt, Energie, RBB, Schrei-
Es liegt keine Betroffenheit bezogen auf Liegenschaften des LVR vor und daher werden keine Bedenken gegen die o.g. Maßnahme geäußert.
Kenntnis nehmen.
Seite 1
ben vom 05.07.2017
3
Deutsche Bahn AG, Schreiben
vom 05.07.2017
Bezüglich der o.g. Bauleitplanung bestehen unsererseits keine Anregungen
oder Bedenken.
Kenntnis nehmen.
4
Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Schreiben vom
20.07.2017
Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme:
Nach Prüfung der uns übermittelten Unterlagen bestehen unsererseits keine
Anregungen oder Bedenken.
Kenntnis nehmen.
5
PLEdoc GmbH, Mail vom
10.07.2017 und 19.07.2017
In dem von Ihnen angefragten Bereich sind keine von uns veralteten Versorgungsanlagen vorhanden. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit
uns Kontakt auf.
Kenntnis nehmen.
Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber:
Open Grid Europe GmbH, Essen
Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Schwaig bei Nürnberg
Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG
(NETG), Dortmund
Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen
GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH &Co. KG, Straelen
Viatel GmbH, Frankfurt
Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungseinrichtungen
der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer
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erneuten Abstimmung mit uns.
6
Landesbetrieb Straßenbau
Nordrhein-Westfalen, Schreiben vom 10.07.2017
Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung
grundsätzlich keine Bedenken. Bei der Errichtung der Lärmschutzeinrichtung
entlang der L 205 sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
-
Die Entwässerungseinrichtungen der L 205 dürfen weder in Anspruch
genommen (Unterhaltungsweg, Lärmschutzentwässerung usw.) noch
in ihrer Funktion beeinträchtigt werden.
Abwägung der Gemeinde:
Die Inanspruchnahme von Entwässerungseinrichtungen der L 205 ist
nicht vorgesehen.
-
Die Unterhaltungsarbeiten an der Lärmschutzeinrichtung dürfen nur
rückwärtig und nicht von der L 205 aus vorgenommen werden.
Abwägung der Gemeinde:
Es wird ein 60 cm breiter Streifen innerhalb des Plangebietes zur L
205 hin angelegt, um Unterhaltungsarbeiten zu gewährleisten. Der
Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
-
Der Hinweis ist im Rahmen der
Erschließungsplanung umzusetzen.
Bezüglich der in meiner Stellungnahme vom 18.04.2017 Aussage ist
hinzuzufügen, dass die Aussagen zu Werbeanlagen auch für die Dauer
der Bauarbeiten im Baugebiet gelten.
Abwägung der Gemeinde:
Der Hinweis wird in der weiteren Erschließungsplanung entsprechend
berücksichtigt.
-
Der Hinweis wird zur Kenntnis
genommen
Ein straßenseitiger Unterhaltungsweg von 1,0 m Breite ist vorzusehen.
Der Weg ist nicht auf der Fläche des Landes NRW anzulegen.
Abwägung der Gemeinde:
Es wird ein 60 cm breiter Streifen auf den Flächen des Baugebietes hin
zur L 205 angelegt, um Unterhaltungsarbeiten zu gewährleisten. Der
Hinweis wird im Rahmen der Erschließungsplanung umgesetzt.
-
Der Hinweis wird zur Kenntnis
genommen.
Der Hinweis ist in der weiteren
Erschließungsplanung zu berücksichtigen.
Ansonsten verweise ich auf meine Stellungnahme vom 18.04.2017.
Seite 3
7
Gemeinde Dahlem, Schreiben
vom 06.07.2017
Die vorgenannte Bauleitplanung kann gem. § 2 Abs. 2 BauGB als mit der Gemeinde Dahlem abgestimmt gelten.
Kenntnis nehmen.
8
Gemeinde Blankenheim,
Schreiben vom 17.07.2017
Zu dem Entwurf der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14 – Teilbereich „Auf Graben“
wird keine Stellungnahme abgegeben, da Belange der Gemeinde Blankenheim
nicht betroffen sind.
Kenntnis nehmen.
9
Erftverband, Schreiben vom
26.07.2017
Gegen die o.g. Maßnahmen bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens
des Erftverbandes derzeit keine Bedenken.
Abwägung der Gemeinde:
Abwasseranlagen des Erftverbandes werden nicht betroffen sein, daher wird
die Stellungnahme zur Kenntnis genommen.
Kenntnis nehmen.
Kenntnis nehmen.
10
Bezirksregierung Köln, Dezernat 54 – Obere Wasserbehörde, Mail vom 17.07.2017
Gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Änderung des Bebauungsplanes bestehen aus Sicht des Dezernates 54 –Obere Wasserbehörde– keine Bedenken.
11
Bezirksregierung Arnsberg,
Schreiben vom 27.07.2017
Der Änderungsbereich befindet sich über dem auf Eisenerz verliehenen inzwischen erloschenen Bergwerksfeld „Fortunat“. Die letzte Eigentümerin dieser
erloschenen Bergbauberechtigung ist nach meinen Kenntnissen nicht mehr
erreichbar.
Bergbau ist im Bereich der Planfläche in den hier vorliegenden Unterlagen
nicht dokumentiert. Aus hiesiger Sicht werden daher keine Bedenken oder
Anregungen vorgetragen.
Bearbeitungshinweise:
Diese Stellungnahme wurde bezüglich der bergbaulichen Verhältnisse auf
Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes erarbeitet. Die Bezirksregierung
Arnsberg hat die zugrunde liegenden Daten mit der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt erhoben und zusammengestellt. Die
fortschreitenden Auswertung und Überprüfung der vorhandenen Unterlagen
sowie neue Erkenntnisse können zur Folge haben, dass es im Zeitverlauf zu
abweichenden Informationsgrundlagen auch in Bezug auf den hier geprüften
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Vorhabens- oder Planbereich kommt. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Daten kann insoweit nicht übernommen werden. Soweit Sie als berechtigte öffentliche Stelle Zugang zur Behördenversion
des Fachinformationssystems „Gefährdungspotenziale des Untergrundes in
NRW“ (FIS GDU) besitzen, haben Sie hierdurch die Möglichkeit, den jeweils
aktuellen Stand der hiesigen Erkenntnisse zur bergbaulichen Situation zu
überprüfen. Details über die Zugangs- und Informationsmöglichkeiten dieses
Auskunftssystems finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung
Arnsberg (www.bra.nrw.de) mithilfe des Suchbegriffs „Behördenversion GDU“
Abwägung der Gemeinde:
Die Baugrundbeschaffenheit des Plangebietes wurde im Zuge eines Bodengutachtens durch das Büro Geotechnik West im Gutachten vom 05.03.2017 bewertet.
12
e-regio, Mail vom 07.08.2017
Kenntnis nehmen.
Bezugnehmend auf o.g. Anfrage teilen wir Ihnen als Eigentümerin des ErdgasVersorgungsnetzes mit, dass unsererseits gegen das beabsichtigte Verfahren
keine Bedenken bestehen. Innerhalb des dargestellten Planbereichs sind Leitungsanlagen der e-regio zur Erdgasversorgung derzeit nicht vorhanden.
-
Im Zuge der weiteren Entwicklung des Planbereiches könnte das Erdgas-Versorgungsnetz –den Bedürfnissen entsprechend- von der bestehenden Versorgungsanlage in der Bahnhofstraße aus, erweitert
werden.
-
Alternativ zur konventionellen Erdgasversorgung wäre auch ein Nahwärmekonzept –evtl. zusammen mit dem Parallelgebiet „Brotkiste“ –
denkbar. Gerne beraten wir Sie hierzu und unterbreiten Ihnen auch
ein entsprechendes Angebot.
-
Hinweise für die Verlegung von Versorgungsleitungen:
Um spätere Aufbrüche in Fahrbahnen zu vermeiden empfehlen wir, die
Versorgungsleitungen gebündelt in den Nebenanlagen (Gehweg, Parkstreifen o.ä.) unterzubringen. Die Breite dieser Nebenanlagen ist so zu
dimensionieren, dass die geforderten Sicherheitsabstände der Versorgungsleitungen untereinander eingehalten werden können. Als Richtmaß sollte hier eine Mindestbreite von 1,50 m für Gas-, Wasser-,
Strom- und Kommunikationsleitungen gelten.
-
Hinweis zu Baumstandorten / Bepflanzungen:
Seite 5
Wir weisen darauf hin, dass eventuell geplante Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere das Anpflanzen von Bäumen, grundsätzlich außerhalb von Leitungstrassen anzustreben sind. Weitere Informationen
hierzu enthält das technische Merkblatt DVGW GW 125 „Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“, aktualisiert erschienen im Februar
2013, ergänzt durch das Beiblatt zu GW 125, erschienen im März
2016.
Es Gilt, Präventivmaßnahmen zu ergreifen zum Schutz von Ver- und
Entsorgungsleitungen vor dynamischen und statischen Belastungen
durch Baumwurzeln. Der Präventivschutz reicht von der BaumartAuswahl bis zu sinnvollen und wirksamen technischen Schutzmaßnahmen. Zu den kritischen Baumarten zählen nach derzeitigem
Kenntnisstand: Ahorn, Götterbaum, Rosskastanie, Pappel, Platane und
Blauzeder. Wir bitten, dies bei der Aufstellung der Pflanzliste entsprechend zu berücksichtigen.
Abwägung der Gemeinde:
Im Plangebiet war zunächst eine Versorgung mit Erdgas vorgesehen.
Aufgrund der Stellungnahme der e-Regio werden nun Möglichkeiten zu
einer Versorgung des Plangebietes mit Nahwärme untersucht. Nähere
Einzelheiten ergeben sich aus der Vorlage 757 / X.L..
13
Kreis Euskirchen, Schreiben
vom 14.08.2017
Seitens des Kreises Euskirchen bestehen gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes keine grundsätzlichen Bedenken.
Die Versorgung des Plangebietes
mit Nahwärme ist im Rahmen
der weiteren Erschließungsplanung zu berücksichtigen.
Kenntnis nehmen.
Ich bitte jedoch die nachfolgend aufgeführten Anregungen und Stellungnahmen der Fachabteilungen zu berücksichtigen:
13.1
Straßenverkehrsamt
-
Gegen die Planung bestehen aus verkehrsrechtlicher Sicht keine
grundsätzlichen Bedenken. Nach derzeitiger Planung besteht eine Erschließung des Gebietes nur in Richtung Wohngebiet Zur Klosterquelle/In den Sechs Morgen und künftig in das Gebiet „Brotkiste“. Eine
Anbindung und Erschließung zum Höhenweg hin ist nur über dargestellte Fußwege geplant. Damit erfolgt die Gesamterschließung entweder zum Kreisverkehr der Steinfelder Straße oder zum künftigen
Kreisverkehr K 59 (Brotkiste).
-
Die Zahl von 1,5 Stellplätzen je Wohneinheit wird als zu gering angesehen, da jede Einheit in der Regel über mindestens 2 Fahrzeuge ver-
Kenntnis nehmen.
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fügt. Die Unterbringung der Fahrzeuge wird damit zu Lasten der öffentlichen Verkehrsfläche gehen.
Abwägung der Gemeinde:
Je Wohnung sind in den allgemeinen Wohngebieten 1,5 Stellplätze
nachzuweisen. Die Grundstücksgrößen und Zuschnitte erlauben einen
ausreichenden Spielraum zum Bau von Garagen und Stellplätzen, wie
es im ländlichen Raum in der Regel umgesetzt wird. Erfahrungsgemäß
– wie die Entwicklung in den neusten Wohngebieten zeigt – werden 2
Stellplätze pro Grundstück errichtet und Kapazitätsprobleme hinsichtlich der Unterbringung des ruhenden Verkehrs treten nicht auf. Inwieweit eine Unterbringung von öffentlichen Stellplätzen im Straßenraum
erfolgt, wird auf Ebene der nachfolgenden Entwurfsplanung überprüft.
Auch bei einem Regelquerschnitt von 6,50 m und den großzügigen
Grundstücksbreiten ist diese noch möglich.
13.2
Untere Bodenschutzbehörde
Aus Sicht der Altlastenproblematik ist festzuhalten, dass – wie im B-PlanGebiet selber – mit der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahme auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 13, Flurstück 184 keine Flächen tangiert
werden, die im Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten bzw.
nach den gemäß § 5 LBodSchG zu erfassenden schädlichen Bodenveränderungen bzw. nach den gemäß § 5 LBodSchG zu erfassenden schädlichen Bodenveränderungen bzw. entsprechenden Verdachtsflächen geführt werden. Im
Übrigen haben bodenschutzrechtliche Belange sachgerechten Eingang und
Berücksichtigung in dem Planungsvorhaben gefunden, so dass zusammenfassend keine Bedenken bestehen.
13.3
Immissionsschutz
Die Umsetzung der, in den Schallgutachten zum Sport- und Verkehrslärm
vorgeschlagenen Lärmminderungsmaßnahmen (Schallschutzwände) wird
empfohlen.
Abwägung der Gemeinde:
Es werden entsprechende Lärmminderungsmaßnahmen in Form eines Lärmschutzwalls mit einer Lärmschutzwand erfolgen.
13.4
Untere Wasserbehörde
Die Bedenken hinsichtlich ruhendem Verkehr werden zurückgewiesen.
Kenntnis nehmen.
Der Hinweis wird berücksichtigt.
Aus abwassertechnischer Sicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Die
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Entsorgung (geplantes Trennsystem) ist mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Für die Einleitung ist eine Erlaubnis gemäß §§ 8.9 und 10 WHG
erforderlich.
Abwägung der Gemeinde:
Auf die erforderlichen wasserwirtschaftlichen Verfahren und Genehmigungen
wurde in der Begründung der Planung bereits hingewiesen.
Für die Einleitstelle in die Urft liegt bereits zum Plangebiet G 14 „Klosterquelle“ eine Einleiterlaubnis vor. Darin ist bereits rd. 50% der Fläche des Plangebietes „Auf Graben“ mit enthalten. Die Restfläche muss aus hydraulischen
Gründen über ein Rückhaltebecken angeschlossen werden. Damit kann die
Einleitmenge weiter reduziert werden. Die weiteren Regelungen erfolgen im
nachgelagerten wasserwirtschaftlichen Verfahren.
13.5
Untere Naturschutzbehörde
Kenntnis nehmen.
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde bestehen gegen die vorliegende
Planung der Gemeinde Nettersheim keine Bedenken.
Der Vertrag zu Bewirtschaftung der Ausgleichsfläche ist zeitlich so abzuschließen, dass bereits im nächsten Jahr mit der Extensivierung der Fläche begonnen wird:
Die vorgesehene Ausgleichsfläche darf weder gleichzeitig Bestandteil einer
Fördermaßnahme (auch KULAP) noch mit sonstigen Einschränkungen bezüglich der Bewirtschaftung oder Nutzung belastet sein.
Abwägung der Gemeinde:
Die Bewirtschaftungshinweise der Unteren Naturschutzbehörde werden im
Pachtvertrag aufgenommen, sodass der Hinweis zur Kenntnis zu nehmen ist.
Der Hinweis wird zur Kenntnis
genommen.
13.6
Träger der Landschaftsplanung
Der Planung wird nicht widersprochen.
Kenntnis nehmen.
13.7
Straßenbaulastträger
Bei Berücksichtigung der im Verfahren vorangegangenen Stellungnahmen
bestehen seitens des Straßenbaulastträgers für Kreisstraßen keine weiteren
Bedenken.
Kenntnis nehmen.
14
Ene Unternehmensgruppe,
Schreiben vom 16.08.2017
-
Gegen die 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Auf
Graben“ bestehen unsererseits keine Bedenken. Unsere Hinweise hat
die Gemeinde Nettersheim, im Schreiben vom 12.07.2017 festgehalten.
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Abwägung der Gemeinde:
Die Hinweise wurden bereits mit Schreiben vom 12.07.2017 (Anlage A
zur Anlage 2 der Vorlage 747 / X.L) der ene Unternehmensgruppe zugesichert.
-
Bitte setzen Sie sich frühzeitig im Rahmen der Erschließungsmaßnahme mit uns in Verbindung.
Abwägung der Gemeinde:
Im Rahmen der Erschließungsplanung wird die ene Unternehmensgruppe frühzeitig beteiligt.
15
NABU Kreisverband Euskirchen
e.V., Schreiben vom
21.08.2017
Kenntnis nehmen.
Der Hinweis ist im Rahmen der
Erschließungsplanung zu berücksichtigen.
Der NABU Euskirchen hat die ihm zugänglich gemachten Unterlagen gesichtet
und bewertet. Darauf basierend wird folgenden Stellungnahme abgegeben:
-
Auf Seite 9 des Landschaftspflegerischen Begleitplans wird ein Kompensationsdefizit von 39.116 Punkten angegeben. Auf Seite 10 werden die Ausgleichsmaßnahmen nicht hinreichend konkretisiert. Ohne
hinreichende Konkretisierung der Fläche(n), auf denen der Ausgleich
des Eingriffs in die Biotopfunktion stattfinden soll, sind die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die 5. Änderung des Bebauungsplanes nicht umsetzungsfähig.
Abwägung der Gemeinde:
Die Stellungnahme des NABU bemängelt das Fehlen konkreter Ausgleichsmaßnahmen im LPB und kritisiert Entsiegelungsmaßnahmen an
der Eifelhöhenklinik als nicht umsetzbar. Daraus ist ersichtlich, dass
dem NABU zur Zeit der Stellungnahme nicht der aktuelle Stand des
LPB vom 13.07.2017 vorlag. Im aktuellen Stand vom 13.07.2017 sind
für beide laufenden Verfahren (G 14, Nettersheim, Teilbereich „Auf
Graben“ sowie F 7, Marmagen „Die Acht Morgen) jeweils in Kapitel 9
Ausgleichsmaßnahmen konkretisiert und zuvor mit der Biostation und
der UNB des Kreises Euskirchen abgestimmt worden. Da die aktuellen
Unterlagen wurden am 14.07.2017 noch vor Beginn der Offenlage
versendet. Die Hinweise werden daher zurückgewiesen.
-
Die Hinweise werden zurückgewiesen.
Die avifaunistische Erfassungen im B-Plangebiet wurden erst deutlich
nach Sonnenaufgang durchgeführt. (s. Tabelle 1 auf S. 7) Die Vorgaben des „Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutsch-
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lands“ wurden zudem nicht eingehalten. Pro Lebensraumtyp und Artengruppe ergeben sich 3 Tag- bzw. 2 Nachtbegehungen. Die Bearbeitung des gesamten Artenspektrums ist mit max. 6 Tag- und 5 Nachtbegehungen abgedeckt. Die avifaunistischen Erfassungen sind daher
vor der Entscheidungsfindung zu wiederholen. Ausserdem sind die
Zeitpunkte der Begehungen nicht repräsentativ. (www,dda-web.de).
Es hätten aufgrund der von der Biologischen Station im Kreis Euskirchen genannten Vogelarten die Methodenstandards zur Erfassung der
Brutvögel Deutschlands angewandt werden müssen. Eine Raumnutzungsanalyse zum Rotmilan wurde ebenfalls nicht durchgeführt.
Abwägung der Gemeinde:
Bezüglich des Fachbeitrags Artenschutz wird bemängelt, dass die
avifaunistischen Erfassungen methodisch nicht korrekt durchgeführt
wurden. Der NABU beruft sich hierbei auf die Standardbegehungen
gemäß den Methodenstandards nach SÜDBECK et al. (2005). Wie im
Fachbeitrag zur ASP ausführlich dargestellt, wurden bereits ab März
avifaunistische Erfassungen für die unmittelbar angrenzende Planfläche „Brotkiste“ mit umgebenden Flächen – damit auch aufgrund der
Kleinflächigkeit das Plangebiet „Auf Graben“ – durchgeführt. Alle Begehungszeiten richten sich nach den in SÜDBECK et al. (2005) angegebenen Erfassungszeiten und der artspezifischen Tagesperiodik. Wie
dort aufgeführt (und dem NABU bekannt sein sollte) sind die Arten
auch mehrere Stunden nach Sonnenaufgang bis ganztägig aktiv. Weiterhin weisen wir auf unsere Stellungnahme im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange hingewiesen.
Die Durchführung einer Raumnutzungsanalyse für den Rotmilan, welcher im Rahmen der insgesamt 6 avifaunistischen Erfassungstermine
einmalig überfliegend beobachtet werden konnte, wäre völlig überzogen. Es ist vollkommen unverständlich, welches Ergebnis der NABU
sich hiervon versprechen würde. Der Rotmilan horstet als Baumbrüter
hoch in Bäumen in lichten Beständen (v.a. alte Buchen und Eichen)
gerne im Waldrandbereich sowie auch in kleineren Feldgehölzen; ein
Horst im Plangebiet ist auszuschließen. Sein Aktionsraum umfasst
mehrere km² (LANUV 2017) – somit ist auch das Vorliegen eines essentiellen Nahrungshabitats sicher auszuschließen und ebenfalls jede
weitere Beeinträchtigung durch das Planvorhaben.
Die Hinweise werden zurückgewiesen.
Die Hinweise werden zurückgewiesen.
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Anlieger Gemarkung Nettersheim, Flur 15, Nr. 288, Gespräch vom 18.08.2017
Es wurden Bedenken zur verkehrlichen Anbindung des Baugebietes „Auf Graben“ geäußert.
Bei der damaligen Anligerversammlung im Holzkompetenzzentrum wurde
versichert, dass keine verkehrliche Anbindung des Baugebietes „Auf Graben“
zum Baugebiet „Klosterquelle“ entstehen wird.
Es wird befürchtet, dass das bereits heute hohe Verkehrsaufkommen im Baugebiet „Klosterquelle“ sich durch das Neubaugebiet stark erhöhen werde und
gerade durch den Bau- und Erschließungsverkehr die Straßen erheblich beschädigt werden.
Abwägung der Gemeinde:
Vorerst ist keine verkehrliche Anbindung an das Baugebiet Klosterquelle vorgesehen. Der Erschließungsverkehr wird über eine Baustraße von der Bahnhofstraße aus erfolgen. Der anfallende Bauverkehr wird ebenfalls in den ersten Jahren ausschließlich von der Bahnhofstraße erfolgen.
Die Bedenken sind in der weiteren Erschließungsplanung zu
berücksichtigen.
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