Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage 2 Stellungnahmen_Abwägungen Offenlage)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
375 kB
Datum
05.09.2017
Erstellt
01.09.17, 11:00
Aktualisiert
01.09.17, 11:00

Inhalt der Datei

Eifelgemeinde Nettersheim Der Bürgermeister Nettersheim, 31.08.2017 Fb III – M/Kur Anlage 2 zur Vorlage 747 / X.L. 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim sowie 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Auf Graben“ im Parallelverfahren Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB Lfd.- Betroffener BürNr. ger/Behörde, Träger öffentlicher Belange Vorgebrachte Stellungnahme, Bedenken, Anregungen Abwägung der Gemeinde Beschluss 1 Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Daher ist eine Überprüfung des beantragten Bereichs auf Kampfmittel nicht erforderlich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Kenntnis nehmen. Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Mail vom 10. Juli 2017 Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. 2 Landschaftsverband Rheinland, LVR-Dezernat Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Umwelt, Energie, RBB, Schrei- Es liegt keine Betroffenheit bezogen auf Liegenschaften des LVR vor und daher werden keine Bedenken gegen die o.g. Maßnahme geäußert. Kenntnis nehmen. Seite 1 ben vom 05.07.2017 3 Deutsche Bahn AG, Schreiben vom 05.07.2017 Bezüglich der o.g. Bauleitplanung bestehen unsererseits keine Anregungen oder Bedenken. Kenntnis nehmen. 4 Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Schreiben vom 20.07.2017 Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme: Nach Prüfung der uns übermittelten Unterlagen bestehen unsererseits keine Anregungen oder Bedenken. Kenntnis nehmen. 5 PLEdoc GmbH, Mail vom 10.07.2017 und 19.07.2017 In dem von Ihnen angefragten Bereich sind keine von uns veralteten Versorgungsanlagen vorhanden. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Kenntnis nehmen. Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: Open Grid Europe GmbH, Essen Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Schwaig bei Nürnberg Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH &Co. KG, Straelen Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer Seite 2 erneuten Abstimmung mit uns. 6 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Schreiben vom 10.07.2017 Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken. Bei der Errichtung der Lärmschutzeinrichtung entlang der L 205 sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: - Die Entwässerungseinrichtungen der L 205 dürfen weder in Anspruch genommen (Unterhaltungsweg, Lärmschutzentwässerung usw.) noch in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Abwägung der Gemeinde: Die Inanspruchnahme von Entwässerungseinrichtungen der L 205 ist nicht vorgesehen. - Die Unterhaltungsarbeiten an der Lärmschutzeinrichtung dürfen nur rückwärtig und nicht von der L 205 aus vorgenommen werden. Abwägung der Gemeinde: Es wird ein 60 cm breiter Streifen innerhalb des Plangebietes zur L 205 hin angelegt, um Unterhaltungsarbeiten zu gewährleisten. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. - Der Hinweis ist im Rahmen der Erschließungsplanung umzusetzen. Bezüglich der in meiner Stellungnahme vom 18.04.2017 Aussage ist hinzuzufügen, dass die Aussagen zu Werbeanlagen auch für die Dauer der Bauarbeiten im Baugebiet gelten. Abwägung der Gemeinde: Der Hinweis wird in der weiteren Erschließungsplanung entsprechend berücksichtigt. - Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen Ein straßenseitiger Unterhaltungsweg von 1,0 m Breite ist vorzusehen. Der Weg ist nicht auf der Fläche des Landes NRW anzulegen. Abwägung der Gemeinde: Es wird ein 60 cm breiter Streifen auf den Flächen des Baugebietes hin zur L 205 angelegt, um Unterhaltungsarbeiten zu gewährleisten. Der Hinweis wird im Rahmen der Erschließungsplanung umgesetzt. - Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis ist in der weiteren Erschließungsplanung zu berücksichtigen. Ansonsten verweise ich auf meine Stellungnahme vom 18.04.2017. Seite 3 7 Gemeinde Dahlem, Schreiben vom 06.07.2017 Die vorgenannte Bauleitplanung kann gem. § 2 Abs. 2 BauGB als mit der Gemeinde Dahlem abgestimmt gelten. Kenntnis nehmen. 8 Gemeinde Blankenheim, Schreiben vom 17.07.2017 Zu dem Entwurf der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14 – Teilbereich „Auf Graben“ wird keine Stellungnahme abgegeben, da Belange der Gemeinde Blankenheim nicht betroffen sind. Kenntnis nehmen. 9 Erftverband, Schreiben vom 26.07.2017 Gegen die o.g. Maßnahmen bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes derzeit keine Bedenken. Abwägung der Gemeinde: Abwasseranlagen des Erftverbandes werden nicht betroffen sein, daher wird die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Kenntnis nehmen. Kenntnis nehmen. 10 Bezirksregierung Köln, Dezernat 54 – Obere Wasserbehörde, Mail vom 17.07.2017 Gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Änderung des Bebauungsplanes bestehen aus Sicht des Dezernates 54 –Obere Wasserbehörde– keine Bedenken. 11 Bezirksregierung Arnsberg, Schreiben vom 27.07.2017 Der Änderungsbereich befindet sich über dem auf Eisenerz verliehenen inzwischen erloschenen Bergwerksfeld „Fortunat“. Die letzte Eigentümerin dieser erloschenen Bergbauberechtigung ist nach meinen Kenntnissen nicht mehr erreichbar. Bergbau ist im Bereich der Planfläche in den hier vorliegenden Unterlagen nicht dokumentiert. Aus hiesiger Sicht werden daher keine Bedenken oder Anregungen vorgetragen. Bearbeitungshinweise: Diese Stellungnahme wurde bezüglich der bergbaulichen Verhältnisse auf Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes erarbeitet. Die Bezirksregierung Arnsberg hat die zugrunde liegenden Daten mit der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt erhoben und zusammengestellt. Die fortschreitenden Auswertung und Überprüfung der vorhandenen Unterlagen sowie neue Erkenntnisse können zur Folge haben, dass es im Zeitverlauf zu abweichenden Informationsgrundlagen auch in Bezug auf den hier geprüften Seite 4 Vorhabens- oder Planbereich kommt. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Daten kann insoweit nicht übernommen werden. Soweit Sie als berechtigte öffentliche Stelle Zugang zur Behördenversion des Fachinformationssystems „Gefährdungspotenziale des Untergrundes in NRW“ (FIS GDU) besitzen, haben Sie hierdurch die Möglichkeit, den jeweils aktuellen Stand der hiesigen Erkenntnisse zur bergbaulichen Situation zu überprüfen. Details über die Zugangs- und Informationsmöglichkeiten dieses Auskunftssystems finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung Arnsberg (www.bra.nrw.de) mithilfe des Suchbegriffs „Behördenversion GDU“ Abwägung der Gemeinde: Die Baugrundbeschaffenheit des Plangebietes wurde im Zuge eines Bodengutachtens durch das Büro Geotechnik West im Gutachten vom 05.03.2017 bewertet. 12 e-regio, Mail vom 07.08.2017 Kenntnis nehmen. Bezugnehmend auf o.g. Anfrage teilen wir Ihnen als Eigentümerin des ErdgasVersorgungsnetzes mit, dass unsererseits gegen das beabsichtigte Verfahren keine Bedenken bestehen. Innerhalb des dargestellten Planbereichs sind Leitungsanlagen der e-regio zur Erdgasversorgung derzeit nicht vorhanden. - Im Zuge der weiteren Entwicklung des Planbereiches könnte das Erdgas-Versorgungsnetz –den Bedürfnissen entsprechend- von der bestehenden Versorgungsanlage in der Bahnhofstraße aus, erweitert werden. - Alternativ zur konventionellen Erdgasversorgung wäre auch ein Nahwärmekonzept –evtl. zusammen mit dem Parallelgebiet „Brotkiste“ – denkbar. Gerne beraten wir Sie hierzu und unterbreiten Ihnen auch ein entsprechendes Angebot. - Hinweise für die Verlegung von Versorgungsleitungen: Um spätere Aufbrüche in Fahrbahnen zu vermeiden empfehlen wir, die Versorgungsleitungen gebündelt in den Nebenanlagen (Gehweg, Parkstreifen o.ä.) unterzubringen. Die Breite dieser Nebenanlagen ist so zu dimensionieren, dass die geforderten Sicherheitsabstände der Versorgungsleitungen untereinander eingehalten werden können. Als Richtmaß sollte hier eine Mindestbreite von 1,50 m für Gas-, Wasser-, Strom- und Kommunikationsleitungen gelten. - Hinweis zu Baumstandorten / Bepflanzungen: Seite 5 Wir weisen darauf hin, dass eventuell geplante Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere das Anpflanzen von Bäumen, grundsätzlich außerhalb von Leitungstrassen anzustreben sind. Weitere Informationen hierzu enthält das technische Merkblatt DVGW GW 125 „Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“, aktualisiert erschienen im Februar 2013, ergänzt durch das Beiblatt zu GW 125, erschienen im März 2016. Es Gilt, Präventivmaßnahmen zu ergreifen zum Schutz von Ver- und Entsorgungsleitungen vor dynamischen und statischen Belastungen durch Baumwurzeln. Der Präventivschutz reicht von der BaumartAuswahl bis zu sinnvollen und wirksamen technischen Schutzmaßnahmen. Zu den kritischen Baumarten zählen nach derzeitigem Kenntnisstand: Ahorn, Götterbaum, Rosskastanie, Pappel, Platane und Blauzeder. Wir bitten, dies bei der Aufstellung der Pflanzliste entsprechend zu berücksichtigen. Abwägung der Gemeinde: Im Plangebiet war zunächst eine Versorgung mit Erdgas vorgesehen. Aufgrund der Stellungnahme der e-Regio werden nun Möglichkeiten zu einer Versorgung des Plangebietes mit Nahwärme untersucht. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Vorlage 757 / X.L.. 13 Kreis Euskirchen, Schreiben vom 14.08.2017 Seitens des Kreises Euskirchen bestehen gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes keine grundsätzlichen Bedenken. Die Versorgung des Plangebietes mit Nahwärme ist im Rahmen der weiteren Erschließungsplanung zu berücksichtigen. Kenntnis nehmen. Ich bitte jedoch die nachfolgend aufgeführten Anregungen und Stellungnahmen der Fachabteilungen zu berücksichtigen: 13.1 Straßenverkehrsamt - Gegen die Planung bestehen aus verkehrsrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken. Nach derzeitiger Planung besteht eine Erschließung des Gebietes nur in Richtung Wohngebiet Zur Klosterquelle/In den Sechs Morgen und künftig in das Gebiet „Brotkiste“. Eine Anbindung und Erschließung zum Höhenweg hin ist nur über dargestellte Fußwege geplant. Damit erfolgt die Gesamterschließung entweder zum Kreisverkehr der Steinfelder Straße oder zum künftigen Kreisverkehr K 59 (Brotkiste). - Die Zahl von 1,5 Stellplätzen je Wohneinheit wird als zu gering angesehen, da jede Einheit in der Regel über mindestens 2 Fahrzeuge ver- Kenntnis nehmen. Seite 6 fügt. Die Unterbringung der Fahrzeuge wird damit zu Lasten der öffentlichen Verkehrsfläche gehen. Abwägung der Gemeinde: Je Wohnung sind in den allgemeinen Wohngebieten 1,5 Stellplätze nachzuweisen. Die Grundstücksgrößen und Zuschnitte erlauben einen ausreichenden Spielraum zum Bau von Garagen und Stellplätzen, wie es im ländlichen Raum in der Regel umgesetzt wird. Erfahrungsgemäß – wie die Entwicklung in den neusten Wohngebieten zeigt – werden 2 Stellplätze pro Grundstück errichtet und Kapazitätsprobleme hinsichtlich der Unterbringung des ruhenden Verkehrs treten nicht auf. Inwieweit eine Unterbringung von öffentlichen Stellplätzen im Straßenraum erfolgt, wird auf Ebene der nachfolgenden Entwurfsplanung überprüft. Auch bei einem Regelquerschnitt von 6,50 m und den großzügigen Grundstücksbreiten ist diese noch möglich. 13.2 Untere Bodenschutzbehörde Aus Sicht der Altlastenproblematik ist festzuhalten, dass – wie im B-PlanGebiet selber – mit der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahme auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 13, Flurstück 184 keine Flächen tangiert werden, die im Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten bzw. nach den gemäß § 5 LBodSchG zu erfassenden schädlichen Bodenveränderungen bzw. nach den gemäß § 5 LBodSchG zu erfassenden schädlichen Bodenveränderungen bzw. entsprechenden Verdachtsflächen geführt werden. Im Übrigen haben bodenschutzrechtliche Belange sachgerechten Eingang und Berücksichtigung in dem Planungsvorhaben gefunden, so dass zusammenfassend keine Bedenken bestehen. 13.3 Immissionsschutz Die Umsetzung der, in den Schallgutachten zum Sport- und Verkehrslärm vorgeschlagenen Lärmminderungsmaßnahmen (Schallschutzwände) wird empfohlen. Abwägung der Gemeinde: Es werden entsprechende Lärmminderungsmaßnahmen in Form eines Lärmschutzwalls mit einer Lärmschutzwand erfolgen. 13.4 Untere Wasserbehörde Die Bedenken hinsichtlich ruhendem Verkehr werden zurückgewiesen. Kenntnis nehmen. Der Hinweis wird berücksichtigt. Aus abwassertechnischer Sicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Die Seite 7 Entsorgung (geplantes Trennsystem) ist mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Für die Einleitung ist eine Erlaubnis gemäß §§ 8.9 und 10 WHG erforderlich. Abwägung der Gemeinde: Auf die erforderlichen wasserwirtschaftlichen Verfahren und Genehmigungen wurde in der Begründung der Planung bereits hingewiesen. Für die Einleitstelle in die Urft liegt bereits zum Plangebiet G 14 „Klosterquelle“ eine Einleiterlaubnis vor. Darin ist bereits rd. 50% der Fläche des Plangebietes „Auf Graben“ mit enthalten. Die Restfläche muss aus hydraulischen Gründen über ein Rückhaltebecken angeschlossen werden. Damit kann die Einleitmenge weiter reduziert werden. Die weiteren Regelungen erfolgen im nachgelagerten wasserwirtschaftlichen Verfahren. 13.5 Untere Naturschutzbehörde Kenntnis nehmen. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde bestehen gegen die vorliegende Planung der Gemeinde Nettersheim keine Bedenken. Der Vertrag zu Bewirtschaftung der Ausgleichsfläche ist zeitlich so abzuschließen, dass bereits im nächsten Jahr mit der Extensivierung der Fläche begonnen wird: Die vorgesehene Ausgleichsfläche darf weder gleichzeitig Bestandteil einer Fördermaßnahme (auch KULAP) noch mit sonstigen Einschränkungen bezüglich der Bewirtschaftung oder Nutzung belastet sein. Abwägung der Gemeinde: Die Bewirtschaftungshinweise der Unteren Naturschutzbehörde werden im Pachtvertrag aufgenommen, sodass der Hinweis zur Kenntnis zu nehmen ist. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 13.6 Träger der Landschaftsplanung Der Planung wird nicht widersprochen. Kenntnis nehmen. 13.7 Straßenbaulastträger Bei Berücksichtigung der im Verfahren vorangegangenen Stellungnahmen bestehen seitens des Straßenbaulastträgers für Kreisstraßen keine weiteren Bedenken. Kenntnis nehmen. 14 Ene Unternehmensgruppe, Schreiben vom 16.08.2017 - Gegen die 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Auf Graben“ bestehen unsererseits keine Bedenken. Unsere Hinweise hat die Gemeinde Nettersheim, im Schreiben vom 12.07.2017 festgehalten. Seite 8 Abwägung der Gemeinde: Die Hinweise wurden bereits mit Schreiben vom 12.07.2017 (Anlage A zur Anlage 2 der Vorlage 747 / X.L) der ene Unternehmensgruppe zugesichert. - Bitte setzen Sie sich frühzeitig im Rahmen der Erschließungsmaßnahme mit uns in Verbindung. Abwägung der Gemeinde: Im Rahmen der Erschließungsplanung wird die ene Unternehmensgruppe frühzeitig beteiligt. 15 NABU Kreisverband Euskirchen e.V., Schreiben vom 21.08.2017 Kenntnis nehmen. Der Hinweis ist im Rahmen der Erschließungsplanung zu berücksichtigen. Der NABU Euskirchen hat die ihm zugänglich gemachten Unterlagen gesichtet und bewertet. Darauf basierend wird folgenden Stellungnahme abgegeben: - Auf Seite 9 des Landschaftspflegerischen Begleitplans wird ein Kompensationsdefizit von 39.116 Punkten angegeben. Auf Seite 10 werden die Ausgleichsmaßnahmen nicht hinreichend konkretisiert. Ohne hinreichende Konkretisierung der Fläche(n), auf denen der Ausgleich des Eingriffs in die Biotopfunktion stattfinden soll, sind die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die 5. Änderung des Bebauungsplanes nicht umsetzungsfähig. Abwägung der Gemeinde: Die Stellungnahme des NABU bemängelt das Fehlen konkreter Ausgleichsmaßnahmen im LPB und kritisiert Entsiegelungsmaßnahmen an der Eifelhöhenklinik als nicht umsetzbar. Daraus ist ersichtlich, dass dem NABU zur Zeit der Stellungnahme nicht der aktuelle Stand des LPB vom 13.07.2017 vorlag. Im aktuellen Stand vom 13.07.2017 sind für beide laufenden Verfahren (G 14, Nettersheim, Teilbereich „Auf Graben“ sowie F 7, Marmagen „Die Acht Morgen) jeweils in Kapitel 9 Ausgleichsmaßnahmen konkretisiert und zuvor mit der Biostation und der UNB des Kreises Euskirchen abgestimmt worden. Da die aktuellen Unterlagen wurden am 14.07.2017 noch vor Beginn der Offenlage versendet. Die Hinweise werden daher zurückgewiesen. - Die Hinweise werden zurückgewiesen. Die avifaunistische Erfassungen im B-Plangebiet wurden erst deutlich nach Sonnenaufgang durchgeführt. (s. Tabelle 1 auf S. 7) Die Vorgaben des „Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutsch- Seite 9 lands“ wurden zudem nicht eingehalten. Pro Lebensraumtyp und Artengruppe ergeben sich 3 Tag- bzw. 2 Nachtbegehungen. Die Bearbeitung des gesamten Artenspektrums ist mit max. 6 Tag- und 5 Nachtbegehungen abgedeckt. Die avifaunistischen Erfassungen sind daher vor der Entscheidungsfindung zu wiederholen. Ausserdem sind die Zeitpunkte der Begehungen nicht repräsentativ. (www,dda-web.de). Es hätten aufgrund der von der Biologischen Station im Kreis Euskirchen genannten Vogelarten die Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands angewandt werden müssen. Eine Raumnutzungsanalyse zum Rotmilan wurde ebenfalls nicht durchgeführt. Abwägung der Gemeinde: Bezüglich des Fachbeitrags Artenschutz wird bemängelt, dass die avifaunistischen Erfassungen methodisch nicht korrekt durchgeführt wurden. Der NABU beruft sich hierbei auf die Standardbegehungen gemäß den Methodenstandards nach SÜDBECK et al. (2005). Wie im Fachbeitrag zur ASP ausführlich dargestellt, wurden bereits ab März avifaunistische Erfassungen für die unmittelbar angrenzende Planfläche „Brotkiste“ mit umgebenden Flächen – damit auch aufgrund der Kleinflächigkeit das Plangebiet „Auf Graben“ – durchgeführt. Alle Begehungszeiten richten sich nach den in SÜDBECK et al. (2005) angegebenen Erfassungszeiten und der artspezifischen Tagesperiodik. Wie dort aufgeführt (und dem NABU bekannt sein sollte) sind die Arten auch mehrere Stunden nach Sonnenaufgang bis ganztägig aktiv. Weiterhin weisen wir auf unsere Stellungnahme im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange hingewiesen. Die Durchführung einer Raumnutzungsanalyse für den Rotmilan, welcher im Rahmen der insgesamt 6 avifaunistischen Erfassungstermine einmalig überfliegend beobachtet werden konnte, wäre völlig überzogen. Es ist vollkommen unverständlich, welches Ergebnis der NABU sich hiervon versprechen würde. Der Rotmilan horstet als Baumbrüter hoch in Bäumen in lichten Beständen (v.a. alte Buchen und Eichen) gerne im Waldrandbereich sowie auch in kleineren Feldgehölzen; ein Horst im Plangebiet ist auszuschließen. Sein Aktionsraum umfasst mehrere km² (LANUV 2017) – somit ist auch das Vorliegen eines essentiellen Nahrungshabitats sicher auszuschließen und ebenfalls jede weitere Beeinträchtigung durch das Planvorhaben. Die Hinweise werden zurückgewiesen. Die Hinweise werden zurückgewiesen. Seite 10 16 Anlieger Gemarkung Nettersheim, Flur 15, Nr. 288, Gespräch vom 18.08.2017 Es wurden Bedenken zur verkehrlichen Anbindung des Baugebietes „Auf Graben“ geäußert. Bei der damaligen Anligerversammlung im Holzkompetenzzentrum wurde versichert, dass keine verkehrliche Anbindung des Baugebietes „Auf Graben“ zum Baugebiet „Klosterquelle“ entstehen wird. Es wird befürchtet, dass das bereits heute hohe Verkehrsaufkommen im Baugebiet „Klosterquelle“ sich durch das Neubaugebiet stark erhöhen werde und gerade durch den Bau- und Erschließungsverkehr die Straßen erheblich beschädigt werden. Abwägung der Gemeinde: Vorerst ist keine verkehrliche Anbindung an das Baugebiet Klosterquelle vorgesehen. Der Erschließungsverkehr wird über eine Baustraße von der Bahnhofstraße aus erfolgen. Der anfallende Bauverkehr wird ebenfalls in den ersten Jahren ausschließlich von der Bahnhofstraße erfolgen. Die Bedenken sind in der weiteren Erschließungsplanung zu berücksichtigen. Seite 11