Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
69 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
20.06.11, 18:02
Aktualisiert
21.06.11, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 10.06.2011
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 488-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
28.06.2011
Rat
19.07.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 "Nöthen-Süd"
hier: Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 488-IX
1. Sachverhalt:
Aufgrund des Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses erfolgte in der Zeit vom 9.5. bis
9.6.2011 die Beteiligung der Öffentlichkeit. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Die während dieser Verfahren
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind zur
Kenntnisnahme beigefügt.
Im weiteren Verfahren sind hierzu die erforderlichen Abwägungsbeschlüsse zu fassen.
Zum Abschluss des Verfahrens ist der Satzungsbeschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Planungskosten werden vom Antragsteller getragen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche
Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Es werden Baumöglichkeiten zur Verfügung gestellt, die von Familien genutzt werden können.
7. Beschlussvorschlag:
1. Über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher
Belange werden die beigefügten
Abwägungsbeschlüsse gefasst.
2. Aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL.I.S.2414)
in Verbindung mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in
der zurzeit gültigen Fassung wird die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Nöthen-Süd“
beschlossen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Änderung des Bebauungsplanes bekannt zu machen.