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Beschlussvorlage (7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 "Nöthen-Süd" hier: Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
69 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
20.06.11, 18:02
Aktualisiert
21.06.11, 18:05
Beschlussvorlage (7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 "Nöthen-Süd"
hier: Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 "Nöthen-Süd"
hier: Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 10.06.2011 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 488-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2011 Rat 19.07.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 "Nöthen-Süd" hier: Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 488-IX 1. Sachverhalt: Aufgrund des Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses erfolgte in der Zeit vom 9.5. bis 9.6.2011 die Beteiligung der Öffentlichkeit. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Die während dieser Verfahren eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind zur Kenntnisnahme beigefügt. Im weiteren Verfahren sind hierzu die erforderlichen Abwägungsbeschlüsse zu fassen. Zum Abschluss des Verfahrens ist der Satzungsbeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Planungskosten werden vom Antragsteller getragen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Es werden Baumöglichkeiten zur Verfügung gestellt, die von Familien genutzt werden können. 7. Beschlussvorschlag: 1. Über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL.I.S.2414) in Verbindung mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung wird die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Nöthen-Süd“ beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Änderung des Bebauungsplanes bekannt zu machen.