Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
148 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
07.09.17, 09:01
Aktualisiert
07.09.17, 09:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Pa
Vorlage 773 /X.L.
Datum: 07.09.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
12.09.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
19.09.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
26.09.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes unter Beteiligung der Wehrleitung, der Gemeindefeuerwehr
und des beiligten Fachberaters vorzunehmen sowie die noch notwendigen Abstimmungen mir den Fachberhörden einzuleiten.
Begründung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat den Brandschutzbedarfsplan in seiner
Sitzung am 11.10.2010 beschlossen. Gemäß § 3 Abs. 3 des Gesetzes über den
Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom
17.12.2015 ist er alle fünf Jahre fortzuschreiben.
Der Brandschutzbedarfsplan macht Aussagen über die Organisation, die Struktur
und die Ausstattung der Feuerwehr und legt letztlich Schutzziele unter Berücksichtigung der Belange der jeweiligen Kommune fest.
Unter Vorgaben von bestimmten zeitkritischen Ereignissen:
-
Wohnungsbrand mit eingeschlossener Person (Alarmstichwort/-stufe B3)
Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person (Alarmstichwort/-stufe H3),
die in vorgegeben Hilfsfristen mit einer bestimmten Anzahl an Personal/ Funktionen zu erreichen sind, werden die Personalstruktur und das Personalmanagement
speziell in Bezug auf die Tagesverfügbarkeit der Feuerwehrkameraden für Einsätze an Werktagen zwischen 06:00 und 18:00 Uhr betrachtet. Ebenso werden
Standorte und die Ausstattung (Gerätschaften und Fahrzeuge) überprüft. Zum
einen ergeben sich aus den Betrachtungen ggf. erforderliche organisatorische
Veränderungen innerhalb der Feuerwehr und zum anderen Investitionen, um die
Einsatzbereitschaft der Feuerwehr auch mittel- und langfristig zu sichern.
Gemeinsam mit dem Führungsstab der Feuerwehr und den einzelnen Löschgruppen wurden in den letzten Monaten die IST-Daten der einzelnen Löschgruppen
ermittelt und zusammengetragen, das Ergebnis bildet die Grundlage für die Entwicklung von Strategien zur Sicherstellung der Gefahrenabwehr. Zunächst wurde
eine Betrachtung der einzelnen Orte in ihrer Gesamtstruktur (Beispiele: Topographische Lage, Bauweisen, Verkehrsanbindung etc.) und ihrem individuellen Gefahrenpotential (Beispiele: Gewerbebetriebe; Autobahn, Alten- und Pflegeheim,
Schulen etc) durchgeführt. Die Personaldaten aller aktiven Feuerwehrkameraden
wurden mit Blick auf Ausbildung und vor allem auf die Tagesverfügbarkeit erfasst. Aus dieser Vielzahl von Daten wird erkennbar, ob die oben genannten zeit-
3
kritischen Einsätze innerhalb der vorgegebenen Hilfsfristen mit ausreichend und
entsprechend ausgebildetem Personal erreicht werden können.
Zur Unterstützung der genannten Arbeiten wurde ein Fachbüro aus Jülich hinzugezogen.
Die wesentlichen Daten stehen inzwischen zur Verfügung und wurden ausgewertet. Die für die zukünftige Entwicklung der Feuerwehr hieraus im Führungsstab
unter Beteiligung der externen Fachberatung erarbeiteten Strategien und erforderlichen Maßnahmen sollen den Führungskräften der Feuerwehr vorgestellt werden. Ziel ist es, nötige Maßnahmen gemeinsam mit den Feuerwehrkameraden
umzusetzen und die erforderliche Akzeptanz und Zustimmung zu erzielen. Hierzu
ist eine Brandmeisterdienstbesprechung mit der Wehrleitung, den Löschgruppenführer, Löschzugführen und dem Gemeindejugendwart sowie allen Stellvertretern
in diesen Funktionen unter Beteiligung der Fachberater terminiert. Im Anschluss
wird das erarbeitete Konzept dem Kreisbrandmeister vorgestellt und der Brandschutzbedarfsplan dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister