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Beschlussvorlage (Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
148 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
07.09.17, 09:01
Aktualisiert
07.09.17, 09:01
Beschlussvorlage (Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan) Beschlussvorlage (Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan) Beschlussvorlage (Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Pa Vorlage 773 /X.L. Datum: 07.09.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 12.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 19.09.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 26.09.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes unter Beteiligung der Wehrleitung, der Gemeindefeuerwehr und des beiligten Fachberaters vorzunehmen sowie die noch notwendigen Abstimmungen mir den Fachberhörden einzuleiten. Begründung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat den Brandschutzbedarfsplan in seiner Sitzung am 11.10.2010 beschlossen. Gemäß § 3 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 ist er alle fünf Jahre fortzuschreiben. Der Brandschutzbedarfsplan macht Aussagen über die Organisation, die Struktur und die Ausstattung der Feuerwehr und legt letztlich Schutzziele unter Berücksichtigung der Belange der jeweiligen Kommune fest. Unter Vorgaben von bestimmten zeitkritischen Ereignissen: - Wohnungsbrand mit eingeschlossener Person (Alarmstichwort/-stufe B3) Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person (Alarmstichwort/-stufe H3), die in vorgegeben Hilfsfristen mit einer bestimmten Anzahl an Personal/ Funktionen zu erreichen sind, werden die Personalstruktur und das Personalmanagement speziell in Bezug auf die Tagesverfügbarkeit der Feuerwehrkameraden für Einsätze an Werktagen zwischen 06:00 und 18:00 Uhr betrachtet. Ebenso werden Standorte und die Ausstattung (Gerätschaften und Fahrzeuge) überprüft. Zum einen ergeben sich aus den Betrachtungen ggf. erforderliche organisatorische Veränderungen innerhalb der Feuerwehr und zum anderen Investitionen, um die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr auch mittel- und langfristig zu sichern. Gemeinsam mit dem Führungsstab der Feuerwehr und den einzelnen Löschgruppen wurden in den letzten Monaten die IST-Daten der einzelnen Löschgruppen ermittelt und zusammengetragen, das Ergebnis bildet die Grundlage für die Entwicklung von Strategien zur Sicherstellung der Gefahrenabwehr. Zunächst wurde eine Betrachtung der einzelnen Orte in ihrer Gesamtstruktur (Beispiele: Topographische Lage, Bauweisen, Verkehrsanbindung etc.) und ihrem individuellen Gefahrenpotential (Beispiele: Gewerbebetriebe; Autobahn, Alten- und Pflegeheim, Schulen etc) durchgeführt. Die Personaldaten aller aktiven Feuerwehrkameraden wurden mit Blick auf Ausbildung und vor allem auf die Tagesverfügbarkeit erfasst. Aus dieser Vielzahl von Daten wird erkennbar, ob die oben genannten zeit- 3 kritischen Einsätze innerhalb der vorgegebenen Hilfsfristen mit ausreichend und entsprechend ausgebildetem Personal erreicht werden können. Zur Unterstützung der genannten Arbeiten wurde ein Fachbüro aus Jülich hinzugezogen. Die wesentlichen Daten stehen inzwischen zur Verfügung und wurden ausgewertet. Die für die zukünftige Entwicklung der Feuerwehr hieraus im Führungsstab unter Beteiligung der externen Fachberatung erarbeiteten Strategien und erforderlichen Maßnahmen sollen den Führungskräften der Feuerwehr vorgestellt werden. Ziel ist es, nötige Maßnahmen gemeinsam mit den Feuerwehrkameraden umzusetzen und die erforderliche Akzeptanz und Zustimmung zu erzielen. Hierzu ist eine Brandmeisterdienstbesprechung mit der Wehrleitung, den Löschgruppenführer, Löschzugführen und dem Gemeindejugendwart sowie allen Stellvertretern in diesen Funktionen unter Beteiligung der Fachberater terminiert. Im Anschluss wird das erarbeitete Konzept dem Kreisbrandmeister vorgestellt und der Brandschutzbedarfsplan dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister