Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
144 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
07.09.17, 09:01
Aktualisiert
07.09.17, 09:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 774 /X.L.
Datum: 06.09.2017
An den
Rechnungsprüfungsausschuss
Sitzungstag:
19.09.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
19.09.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
26.09.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Inanspruchnahme der Erleichterungsregelung für die Gesamtabschlüsse 2011 2014
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass auf der Grundlage des Gesetzes zur
Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse dem Gesamtabschluss des Haushaltsjahres 2015 die Gesamtabschlüsse der Haushaltsjahre 2011
bis 2014 beigefügt werden, da diese bisher noch nicht der Aufsichtsbehörde angezeigt wurden.
Begründung:
Die Kommunen hatten spätestens zum 31.12.2010 den ersten Gesamtabschluss
nach § 116 GO NRW aufzustellen (s. § 2 NKFEG NRW). Der jährliche Gesamtabschluss entsteht aus dem Jahresabschluss der Kernverwaltung (Muttereinheit)
und den Jahresabschlüssen der öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Betriebe (Tochtereinheiten), da die Kommune eine wirtschaftliche Einheit darstellt.
Mit dem Gesamtabschluss wird daher ein vollständiger Überblick über die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage bei den Kommunen geschaffen.
In der aktuellen Sitzungsphase liegt der erste Gesamtabschluss der Gemeinde
Nettersheim zum Stichtag 31.12.2010 in der geprüften Form zur Beschlussfassung vor.
Eine aktuelle Umfrage des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes
zeigt, dass nach wie vor große Rückstände bei den Gesamtabschlüssen im Land
vorliegen. Etwa ein Viertel der Kommunen in NRW haben bisher keinen Gesamtabschluss für das Jahr 2010 und somit auch für die nachfolgenden Jahre aufgestellt.
Um diese Situation zu entschärfen wurde das Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse erlassen, wonach die Gesamtabschlüsse
der Jahre 2011 bis 2014 im vom Bürgermeister bestätigten Entwurf der Anzeige
des Gesamtabschlusses 2015 beizufügen sind, soweit diese noch nicht nach §
116 Absatz 1 in Verbindung mit § 96 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung NRW der
Aufsichtsbehörde angezeigt worden sind. Dieses Gesetz wurde am 25. Juni 2015
erlassen und im Jahr 2017 in seiner Gesetzeskraft noch bis zum 30.06.2019 verlängert, um den Kommunen weiterhin die Möglichkeit der Aufstellung im beschleunigten Verfahren zu geben.
Von dieser Erleichterungsregelung machen zwischenzeitlich die Mehrzahl der
Kommunen Gebrauch.
Auch für die Gemeinde Nettersheim kommt dieses Gesetz für die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2015 zur Anwendung, da bisher noch keine Anzeige an die
Kommunalaufsicht erfolgt ist. Dies bedeutet, dass folglich – wie seinerzeit im
Rahmen der Erleichterungsregelung für die Jahresabschlüsse des Kernhaushaltes
im Rahmen des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes – für die Gesamtabschlüsse
der Jahre 2011 bis 2014 sämtliche Verfahrensschritte zwischen der Bestätigung
des Entwurfs durch den Bürgermeister und der Anzeige bei der Kommunalaufsicht entfallen, so dass weder eine Prüfung noch eine Feststellung dieser Gesamtabschlüsse oder eine Entlastung der Verwaltung stattfindet. Eine Vollprüfung
des Gesamtabschlusses findet damit erst wieder beim Gesamtabschluss 2015
statt, so dass erst mit diesem Abschluss wieder sämtliche Prüfungsschritte sowie
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die Feststellung, die Entlastung und die Anzeige an die Kommunalaufsicht erfolgen.
Die Gemeinde Nettersheim befindet sich auf der Grundlage der Erkenntnisse des
ersten Gesamtabschlusses 2010 zwischenzeitlich in der Erstellung aller noch fehlenden Gesamtabschlüsse.
Es wird vorgeschlagen, zur Kenntnis zu nehmen, dass dieses gesetzliche Beschleunigungsverfahren für die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014 in Anspruch
genommen wird.
gez. Pracht
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Bürgermeister