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Beschlussvorlage (Inanspruchnahme der Erleichterungsregelung für die Gesamtabschlüsse 2011 - 2014)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
144 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
07.09.17, 09:01
Aktualisiert
07.09.17, 09:01
Beschlussvorlage (Inanspruchnahme der Erleichterungsregelung für die Gesamtabschlüsse 2011 - 2014) Beschlussvorlage (Inanspruchnahme der Erleichterungsregelung für die Gesamtabschlüsse 2011 - 2014) Beschlussvorlage (Inanspruchnahme der Erleichterungsregelung für die Gesamtabschlüsse 2011 - 2014)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 774 /X.L. Datum: 06.09.2017 An den Rechnungsprüfungsausschuss Sitzungstag: 19.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 19.09.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 26.09.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Inanspruchnahme der Erleichterungsregelung für die Gesamtabschlüsse 2011 2014 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass auf der Grundlage des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse dem Gesamtabschluss des Haushaltsjahres 2015 die Gesamtabschlüsse der Haushaltsjahre 2011 bis 2014 beigefügt werden, da diese bisher noch nicht der Aufsichtsbehörde angezeigt wurden. Begründung: Die Kommunen hatten spätestens zum 31.12.2010 den ersten Gesamtabschluss nach § 116 GO NRW aufzustellen (s. § 2 NKFEG NRW). Der jährliche Gesamtabschluss entsteht aus dem Jahresabschluss der Kernverwaltung (Muttereinheit) und den Jahresabschlüssen der öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Betriebe (Tochtereinheiten), da die Kommune eine wirtschaftliche Einheit darstellt. Mit dem Gesamtabschluss wird daher ein vollständiger Überblick über die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage bei den Kommunen geschaffen. In der aktuellen Sitzungsphase liegt der erste Gesamtabschluss der Gemeinde Nettersheim zum Stichtag 31.12.2010 in der geprüften Form zur Beschlussfassung vor. Eine aktuelle Umfrage des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes zeigt, dass nach wie vor große Rückstände bei den Gesamtabschlüssen im Land vorliegen. Etwa ein Viertel der Kommunen in NRW haben bisher keinen Gesamtabschluss für das Jahr 2010 und somit auch für die nachfolgenden Jahre aufgestellt. Um diese Situation zu entschärfen wurde das Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse erlassen, wonach die Gesamtabschlüsse der Jahre 2011 bis 2014 im vom Bürgermeister bestätigten Entwurf der Anzeige des Gesamtabschlusses 2015 beizufügen sind, soweit diese noch nicht nach § 116 Absatz 1 in Verbindung mit § 96 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung NRW der Aufsichtsbehörde angezeigt worden sind. Dieses Gesetz wurde am 25. Juni 2015 erlassen und im Jahr 2017 in seiner Gesetzeskraft noch bis zum 30.06.2019 verlängert, um den Kommunen weiterhin die Möglichkeit der Aufstellung im beschleunigten Verfahren zu geben. Von dieser Erleichterungsregelung machen zwischenzeitlich die Mehrzahl der Kommunen Gebrauch. Auch für die Gemeinde Nettersheim kommt dieses Gesetz für die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2015 zur Anwendung, da bisher noch keine Anzeige an die Kommunalaufsicht erfolgt ist. Dies bedeutet, dass folglich – wie seinerzeit im Rahmen der Erleichterungsregelung für die Jahresabschlüsse des Kernhaushaltes im Rahmen des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes – für die Gesamtabschlüsse der Jahre 2011 bis 2014 sämtliche Verfahrensschritte zwischen der Bestätigung des Entwurfs durch den Bürgermeister und der Anzeige bei der Kommunalaufsicht entfallen, so dass weder eine Prüfung noch eine Feststellung dieser Gesamtabschlüsse oder eine Entlastung der Verwaltung stattfindet. Eine Vollprüfung des Gesamtabschlusses findet damit erst wieder beim Gesamtabschluss 2015 statt, so dass erst mit diesem Abschluss wieder sämtliche Prüfungsschritte sowie 3 die Feststellung, die Entlastung und die Anzeige an die Kommunalaufsicht erfolgen. Die Gemeinde Nettersheim befindet sich auf der Grundlage der Erkenntnisse des ersten Gesamtabschlusses 2010 zwischenzeitlich in der Erstellung aller noch fehlenden Gesamtabschlüsse. Es wird vorgeschlagen, zur Kenntnis zu nehmen, dass dieses gesetzliche Beschleunigungsverfahren für die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014 in Anspruch genommen wird. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister