Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
185 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
11.09.17, 13:28
Aktualisiert
11.09.17, 13:28
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 675 /X.L.
Datum: 11.09.2017
An den
Rechnungsprüfungsausschuss
Sitzungstag:
19.09.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 durch den Rechnungsprüfungsausschuss
und Abgabe eines Bestätigungsvermerks gem. § 116 (6) i.V.m. § 101 (2) - (8)
GO NRW
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Prüfbericht Gesamtabschluss zum 31.12.2010
2
Beschlussvorschlag:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz über
die Prüfung des ersten Gesamtabschlusses der Gemeinde Nettersheim zum
31.12.2010 und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu Eigen
und fasst das Ergebnis seiner Beratungen in dem beigefügten eigenen Bestätigungsvermerk zusammen.
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat gemäß § 116 (1)
i. V. m. § 96 (1) GO NRW die Feststellung des Gesamtabschlusses 2010 in
der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung. Der ausgewiesene Gesamtjahresfehlbetrag beträgt 362.906,11 €.
3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat gemäß
§ 116 GO NRW i. V. m. § 96 Absatz 1 GO NRW die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters zu erteilen.
Begründung:
Mit Schreiben vom 02.05.2017 wurde dem Gemeinderat die bestätigte und bis
dahin bereits geprüfte Fassung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2010 zugeleitet.
Die Prüfung des Gesamtabschlusses obliegt gemäß § 59 Absatz 3 i. V. m. § 116
(6) GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss.
Gemäß § 116 (6) GO NRW ist der Gesamtabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung ordnungsgemäßer Buchführung darstellt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet
worden sind. Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche
Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der
Gemeinde erwecken.
Über Art und Umfang und das Ergebnis der Prüfung ist ein Bericht zu erstellen.
Ein Bestätigungsvermerk, ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk oder ein
Vermerk über die Versagung ist in den Prüfbericht aufzunehmen.
Gemäß § 59 Absatz 3 GO NRW bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss für
die Prüfung des Gesamtabschlusses der örtlichen Rechnungsprüfung bzw. – soweit eine solche nicht besteht – kann er sich Dritter gemäß § 103 Absatz 5 bedienen.
Auf der Grundlage von Vorlage 487 fasste der Gemeinderat am 05.07.2016 den
Beschluss, dass sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2010 Dritter bedient, und zwar der Wirtschafts- und
Steuerberatungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz. Die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2010 hat im März 2017 stattgefunden.
3
Gegenstand der Prüfung war der Gesamtabschluss, bestehend aus Gesamtbilanz,
Gesamtergebnisrechnung, Gesamtanhang sowie Gesamtlagebericht der Gemeinde Nettersheim für das zum 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr.
Zu weiteren Details der Prüfung wird auf den eigentlichen Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verwiesen, der dieser Vorlage beigefügt ist.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kommt in ihrem Bericht zu dem dieser Vorlage beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Zum Hergang und den Ergebnissen der ersten Gesamtabschlussprüfung wird der
Wirtschaftsprüfer in der Rechnungsprüfungsausschusssitzung am 19. September
2017 berichten.
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des § 101 (2) – (8) GO NRW berät der
Rechnungsprüfungsausschuss das Ergebnis der Prüfung. Das Ergebnis seiner Beratungen hat der Rechnungsprüfungsausschuss in einem eigenen Bestätigungsvermerk zusammenzufassen, welcher vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen ist.
Hierzu wurde der als Anlage beigefügte Bestätigungsvermerk vorbereitet.
Gemäß § 116 GO i. V. m. § 96 (1) GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss durch Beschluss fest.
Der Beschluss muss zum Ausdruck bringen, ob der Rat mit dem Gesamtabschluss
2010, wie er sich nach der Prüfung darstellt, einverstanden ist und ob er das Prüfungsergebnis billigt.
Mit dem Feststellungsbeschluss haben die Ratsmitglieder auch über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.
Hierzu wird auf die separate Vorlage 676 für den Haupt- und Finanzausschuss
und Gemeinderat verwiesen.
gez. Pracht
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Bürgermeister