Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
147 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
11.09.17, 13:28
Aktualisiert
11.09.17, 13:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Bestätigungsvermerk
des Rechnungsprüfungsausschusses zum Gesamtabschluss 2010
der Gemeinde Nettersheim (§ 116 i. V. m. § 101 GO NRW)
Die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2010 schließt mit dem folgenden
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk (§ 101 Abs. 3 GO NRW) ab:
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Nettersheim hat in seiner Sitzung am 19. September 2017 den Gesamtabschluss 2010 – bestehend aus Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung und Gesamtanhang - sowie den Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 geprüft.
Gemäß § 59 Absatz 3 i. V. m. § 103 Absatz 3 GO NRW und § 101 Abs. 8 GO
NRW hat er sich einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses bedient.
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 05.07.2016 wurde der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz der Auftrag zur Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 erteilt.
Der Prüfbericht der Mittelrheinischen Treuhand GmbH vom 31.03.2017, der mit
einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 101 Abs. 4 GO NRW abschließt, wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem Prüfergebnis und dem vorgelegten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der Mittelrheinischen Treuhand GmbH Koblenz, vollinhaltlich an.
Der Bürgermeister hat auf die Abgabe einer Stellungnahme (§ 101 Abs. 2 GO
NRW) zum vorgelegten Prüfbericht der Mittelrheinischen Treuhand GmbH Koblenz verzichtet.
Der vollständige Wortlaut des Bestätigungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz vom 31. März 2017 ist Bestandteil dieses Bestätigungsvermerks und wird als Anlage beigefügt und veröffentlicht.
Auf der Grundlage des o.a. Bestätigungsvermerks der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinischen Treuhand GmbH Koblenz wird zusammenfassend festgestellt, dass
- die durchgeführte Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 und seiner Bestandteile zu keinen Beanstandungen geführt hat,
- der Gesamtabschluss 2010 auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen
entspricht (§ 92 Abs. 4 GO NRW) und
- der Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung zum Bilanzstichtag 31.12.2010 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde Nettersheim
vermittelt (§ 92 Abs. 2 GO NRW).
Nettersheim, 19. September 2017
--------------------------------------------------------------------------Roland Bannert
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
(Unterzeichnung gem. § 101 Abs. 7 GO NRW)
Anlage:
Bestätigungsvermerk der Mittelrheinischen Treuhand vom 31. März 2017 zur Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 der Gemeinde Nettersheim