Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Prüfbericht MRT Gemeinde Nettersheim GA 2010)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
5,1 MB
Datum
19.09.2017
Erstellt
11.09.17, 13:28
Aktualisiert
11.09.17, 13:28

Inhalt der Datei

MITTELRHEINISCHE TREUHAND GMBH WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT - STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT GEGRÜNDET 1913 Gemeinde Nettersheim Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2010 und des Gesamtlageberichtes für das Haushaltsjahr 2010 Elektronische Kopie des original gezeichneten Prüfungsberichts MT - Ausfertigung vom 05. April 2017 ____________________________ 0814020029/210018866/31032017 Gemeinde Nettersheim Inhaltsverzeichnis Seite A. Prüfungsauftrag ........................................................................................................................1 B. Grundsätzliche Feststellungen.................................................................................................. 2 I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den Bürgermeister ........................................... 2 II. Überschreitung der Aufstellungs- und Feststellungsfristen................................................. 3 C. Wirtschaftliche Verhältnisse des Konzerns Gemeinde Nettersheim .......................................... 3 D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................................................................................ 3 E. Feststellungen und Erläuterungen zur Gesamtrechnungslegung .............................................. 7 I. II. F. Ordnungsmäßigkeit der Gesamtrechnungslegung ............................................................. 7 1. Konsolidierungskreis und Gesamtabschluss-Stichtag ................................................. 7 2. Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Abschlüsse ............. 7 3. Gesamtabschlussbuchführung sowie Konsolidierungsmaßnahmen ............................ 7 4. Gesamtabschluss ....................................................................................................... 9 5. Gesamtlagebericht .................................................................................................... 10 Gesamtaussage des Gesamtabschlusses ....................................................................... 10 1. Wesentliche Bewertungs- und Konsolidierungsgrundlagen ....................................... 10 2. Feststellung zur Gesamtaussage des Gesamtabschlusses ...................................... 10 Analyse der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage ............................................... 11 I. Vermögens- und Schuldenlage ........................................................................................ 11 II. Finanzlage ....................................................................................................................... 12 III. Ertragslage ...................................................................................................................... 13 G. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung ............................................ 15 I. Bestätigungsvermerk ....................................................................................................... 15 II. Schlussbemerkung .......................................................................................................... 16 Anlagen (siehe gesondertes Verzeichnis) Hinweis: Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten. ____________________________ 0814020029/210018866/31032017 Druckdatum 05.04.2017 -I- Gemeinde Nettersheim Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz DRS Deutsche Rechnungslegungs Standards DRSC Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e. V., Berlin ff. fortfolgende GemHVO NRW Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen GewSt Gewerbesteuer GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbHG GmbH-Gesetz GO NRW Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen HB II Handelsbilanz II HGB Handelsgesetzbuch IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf IDW PS IDW Prüfungsstandard Konzern Gemeinde Nettersheim Gemeinde Nettersheim und ihre verselbständigten Aufgabenbereiche NKF Neues kommunales Finanzmanagement ____________________________ 0814020029/210018866/31032017 Druckdatum 05.04.2017 - II - Gemeinde Nettersheim A. Prüfungsauftrag 1. Der Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim (im Folgenden auch kurz „Gemeinde“ genannt) hat uns mit Zustimmung des Rates der Gemeinde Nettersheim mit Beschluss vom 05. Juli 2016 und mit Vertrag vom 23. März / 27. März 2017 den Auftrag erteilt, den Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2010 und den Gesamtlagebericht gemäß § 116 Abs. 6 i. V. m. § 103 Abs. 5 GO NRW zu prüfen. 2. Die Gemeinde Nettersheim ist nach § 116 Abs. 1 GO NRW verpflichtet, einen Gesamtabschluss und einen Gesamtlagebericht aufzustellen und diesen nach § 116 Abs. 6 GO NRW prüfen zu lassen sowie nach § 116 Abs. 1 i. V. m. § 96 Abs. 2 GO NRW den Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht öffentlich bekannt zu machen und zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Der Gesamtjahresabschluss und der Gesamtlagebericht wurden zum 31. Dezember 2010 erstmals aufgestellt und geprüft. 3. Wir bestätigen nach § 321 Abs. 4 a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. 4. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) diesen Bericht, dem der von uns geprüfte Gesamtabschluss sowie der geprüfte Gesamtlagebericht als Anlagen 1 bis 4 beigefügt sind. Anlage 3 enthält dabei den Gesamtanhang sowie Anlage 4 den Gesamtlagebericht. Der Beteiligungsbericht nach § 117 GO NRW (Anlage 6) war nicht Gegenstand der Gesamtabschlussprüfung. 5. Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 01. Januar 2017 vereinbart. Die Höhe unserer Haftung bestimmt sich nach § 323 Abs. 2 HGB. Im Verhältnis zu Dritten sind Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen maßgebend. ____________________________ 0814020029/210018866/31032017 Druckdatum 05.04.2017 -1- Gemeinde Nettersheim B. Grundsätzliche Feststellungen I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den Bürgermeister 6. Nachfolgend stellen wir zusammengefasst die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage sowie die zukünftige Entwicklung des Konzerns Gemeinde Nettersheim mit seinen wesentlichen Chancen und Risiken durch den Bürgermeister (siehe Anlage 4) dar: − Die Gemeinde Nettersheim hat in 2010 insgesamt einen Gesamtjahresverlust von € 362.906,11 erwirtschaftet. Die ordentlichen Erträge sind geprägt von den Steuern und ähnlichen Abgaben, den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen, den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten und den privatrechtlichen Leistungsentgelten. Demgegenüber stehen auf der Aufwandsseite insbesondere Personalaufwendungen, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie Transferaufwendungen. − Der Bürgermeister zeigt in der Analyse der Finanzlage, dass trotz des erhöhten Finanzmittelfonds zum 31. Dezember 2010 die Aufnahme von kurzfristigen Krediten zur Sicherung der Liquidität erforderlich war. − Die Vermögenslage ist geprägt durch einen sehr hohen Anteil langfristigen Vermögens am Gesamtvermögen der Gemeinde (95,50 % der Bilanzsumme). Diesem Vermögen steht nur wirtschaftliches Eigenkapital von 78,36 % der Bilanzsumme gegenüber. − Der Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim sieht in dem Ausbau der Holz- und Forstwirtschaft sowie den mit ihr verbundenen Einrichtungen eine wesentliche Chance zur Sicherung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gemeinde. Weitere positive Aspekte werden in der räumlichen Lage und verkehrstechnischen Anbindung der Gemeinde sowie dem bürgerschaftlichen Engagement der Einwohner gesehen. Darüber hinaus sollen durch familiengerechte Leistungsangebote (Kindergärten, Schulen) Anreize für Zuzug junger Familien geschaffen werden. − Der Bürgermeister sieht hierin die Möglichkeit, den Herausforderungen des demographischen Wandels begegnen zu können. 7. Die Darstellung und Beurteilung der Lage des Konzerns Gemeinde Nettersheim, insbesondere die Beurteilung der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung des Konzerns Gemeinde Nettersheim, ist plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung des Bürgermeisters dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. ____________________________ 0814020029/210018866/31032017 Druckdatum 05.04.2017 -2- Gemeinde Nettersheim II. Überschreitung der Aufstellungs- und Feststellungsfristen 8. Der Gesamtabschluss der Gemeinde Nettersheim wurde entgegen § 116 Abs. 5 GO NRW nicht innerhalb der ersten neun Monate nach dem Abschlussstichtag aufgestellt. Zudem wurde der Gesamtabschluss nicht innerhalb der Frist des § 116 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW durch den Rat festgestellt. C. Wirtschaftliche Verhältnisse des Konzerns Gemeinde Nettersheim 9. Der Konzern Gemeinde Nettersheim erfüllt insbesondere Aufgaben aus den folgenden Bereichen: − Sicherheit und Ordnung, − Schulträgeraufgaben, − Kultur und Wissenschaft, − Soziale Leistungen, − Sportförderung, − Räumliche Planung und Entwicklung, − Bauen und Wohnen, − Ver- und Entsorgung, − Verkehrsflächen und Anlagen sowie ÖPNV, − Natur- und Landschaftspflege, − Umweltschutz, − Wirtschaft und Tourismus. 10. Das Betätigungsfeld des Konzerns Gemeinde Nettersheim wird dominiert von den Pflichtaufgaben der kommunalen Selbstverwaltung sowie den Aufgaben der Daseinsvorsorge. D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 11. Wir haben den Gesamtabschluss, bestehend aus Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtanhang sowie Gesamtlagebericht der Gemeinde Nettersheim für das zum 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr geprüft. Die Aufstellung von Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht nach den Vorschriften der GO NRW, der GemHVO NRW und dem HGB sowie die uns erteilten Aufklärungen und Nachweise liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde Nettersheim. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung und der uns erteilten Aufklärungen und Nachweise ein Urteil über den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht abzugeben. ____________________________ 0814020029/210018866/31032017 Druckdatum 05.04.2017 -3- Gemeinde Nettersheim 12. Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehört nur insoweit zu den Aufgaben der Gesamtabschlussprüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf den Gesamtabschluss oder den Gesamtlagebericht ergeben. 13. Unsere Prüfung haben wir im März 2017 in den Verwaltungsräumen des Rathauses der Gemeinde Nettersheim sowie anschließend in unseren Geschäftsräumen durchgeführt. 14. Bei der Durchführung unserer Gesamtabschlussprüfung haben wir die Vorschriften des § 116 Abs. 6 GO NRW und der §§ 317 ff. HGB und die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. 15. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Gesamtlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage im Sinne des § 116 Abs. 6 GO NRW wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Gegenstand unseres Auftrags waren nicht die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie zum Beispiel Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, und außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten. Prüfungsplanung und Prüfungsdurchführung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die für die Rechnungslegung wesentlich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden. Die Verantwortung für die Vermeidung und die Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten liegt bei dem Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser Prüfungsurteil bildet. 16. Auf der Grundlage eines risiko- und systemorientierten Prüfungsansatzes haben wir im Rahmen der Prüfungsplanung zunächst eine Prüfungsstrategie erarbeitet. ____________________________ 0814020029/210018866/31032017 Druckdatum 05.04.2017 -4- Gemeinde Nettersheim 17. Die hierzu erforderliche Risikoanalyse basiert auf: − unserem Verständnis des Konzerns Gemeinde Nettersheim, seines Umfelds und seiner wesentlichen Ziele und Strategien, − unserem Verständnis der damit verbundenen Geschäftsrisiken, die wesentliche falsche Angaben im Gesamtabschluss zur Folge haben können, − analytischen Prüfungshandlungen zur vorläufigen Einschätzung der Lage des Konzerns Gemeinde Nettersheim, − einer Beurteilung der Auswahl und Anwendung von Rechnungslegungsmethoden, − unserem Verständnis der Messung und Überwachung des wirtschaftlichen Erfolgs des Konzerns Gemeinde Nettersheim sowie − einer Beurteilung des internen Kontrollsystems und des Risikomanagements soweit dies für die Gesamtabschlussprüfung relevant ist. 18. Bei der Beurteilung des Risikos einer wesentlichen Fehlaussage im Gesamtabschluss oder Gesamtlagebericht haben wir sowohl Risiken auf Ebene des Abschlusses insgesamt als auch Risiken auf Aussageebene, das heißt für die Abbildung einzelner Arten von Geschäftsvorfällen und für einzelne Abschlussangaben, eingeschätzt. Dieses Vorgehen diente zugleich der Identifizierung bedeutsamer Risiken, die einer besonderen Berücksichtigung bei der Prüfung bedürfen. 19. Auf Grundlage der Risikobeurteilung wurden daraufhin einzelne Prüfungsziele identifiziert und ein entsprechendes Prüfungsprogramm entwickelt. In diesem Prüfungsprogramm wurden neben den Schwerpunkten der Gesamtabschlussprüfung für jedes Prüfungsziel der anzuwendende Prüfungsansatz sowie die Art und der Umfang der Prüfungshandlungen festgelegt. Dabei wurden auch die zeitliche Abfolge der Gesamtabschlussprüfung und der Mitarbeitereinsatz geplant. 20. Als Ergebnis des Risikobeurteilungsprozesses sowie der Festlegung von Prüfungsstrategie und Prüfungszielen haben wir folgende Schwerpunkte unserer Prüfung festgelegt: − Analyse des Prozesses der Gesamtabschlusserstellung, − Abgrenzung des Konsolidierungskreises, − Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse, − Richtigkeit der Übernahme der nach konzerneinheitlichen Grundsätzen aufgestellten und in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse, − Kapitalkonsolidierung, − Ordnungsmäßigkeit der Gesamtkapitalflussrechnung, − Plausibilität der prognostischen Angaben im Gesamtlagebericht. ____________________________ 0814020029/210018866/31032017 Druckdatum 05.04.2017 -5- Gemeinde Nettersheim 21. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der Gemeinde Nettersheim wurde auf der Grundlage eines Beschlusses des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Nettersheim vom 11. Dezember 2012, der die Anwendung der Erleichterungsvorschriften des Artikels 8, § 4 des NKF Weiterentwicklungsgesetzes NRW (NKFWG) vom 18. September 2012 vorsieht, nicht nach § 101 Abs. 1 GO NRW und entsprechend § 317 HGB geprüft. 22. Wir haben zusätzliche Prüfungshandlungen durchgeführt, um eine hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, dass die nicht von uns geprüften Werte des Jahresabschlusses 2010 der Gemeinde Nettersheim keine wesentlichen Fehler enthalten. 23. Die Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche wurden von der WIROG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungen erfolgten nach den Grundsätzen der GO NRW beziehungsweise entsprechend den §§ 316 ff. HGB. 24. Die Arbeitsergebnisse aller Jahresabschlüsse bei in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereichen haben wir nach einer kritischen Durchsicht der jeweils erstellten Prüfungsberichte übernommen. 25. Unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit umfassten die Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen analytische Prüfungshandlungen sowie Einzelfallprüfungen. 26. Gegenstand unserer Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung des Gesamtlageberichts war, ob der Gesamtlagebericht mit dem Gesamtabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob der Gesamtlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Gemeinde Nettersheim vermittelt. Ferner haben wir geprüft, ob die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung im Gesamtlagebericht zutreffend dargestellt sind. 27. Alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise sind erteilt worden. Der Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim hat uns die Vollständigkeit dieser Aufklärungen und Nachweise sowie des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichtes schriftlich bestätigt. ____________________________ 0814020029/210018866/31032017 Druckdatum 05.04.2017 -6- Gemeinde Nettersheim E. Feststellungen und Erläuterungen zur Gesamtrechnungslegung I. Ordnungsmäßigkeit der Gesamtrechnungslegung 1. Konsolidierungskreis und Gesamtabschluss-Stichtag 28. Der Kreis der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche ist zutreffend ermittelt und im Gesamtanhang (Anlage 3) dargestellt. Die Vorschriften zur Nichteinbeziehung (§ 116 Abs. 3 GO NRW) und zur Equity-Bilanzierung (§ 50 Abs. 3 GemHVO NRW i. V. m. § 311 HGB) wurden beachtet. Zum Konsolidierungskreis verweisen wir auf den Gesamtanhang. 29. Die Stichtage der Jahresabschlüsse aller in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche entsprechen dem Gesamtabschluss-Stichtag. 2. Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Abschlüsse 30. Nach § 116 Abs. 7 GO NRW müssen die Jahresabschlüsse von verselbständigten Aufgabenbereichen nicht in die Prüfung des Gesamtabschlusses einbezogen werden, wenn diese nach gesetzlichen Vorschriften geprüft worden sind. Alle weiteren notwendigen Schritte im Rahmen der Erstellung des Gesamtabschlusses, insbesondere die konsolidierungsbedingten Anpassungen, sind dagegen in entsprechender Anwendung des § 317 HGB in die Prüfung des Gesamtabschlusses einzubeziehen. 31. Die Jahresabschlüsse der verselbständigten Aufgabenbereiche und der Gemeinde Nettersheim wurden von der WIROG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn, geprüft. Alle Jahresabschlüsse haben einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten. 32. Anpassungen der Abschlüsse an die im Gesamtabschluss geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien (HB II) waren nicht erforderlich, da die Bewertungsunterschiede zwischen den nach den Vorschriften des HGB aufgestellten Jahresabschlüssen der Eigenbetriebe und den Bewertungsvorschriften des nach der GemHVO aufgestellten Gesamtjahresabschlusses geringfügig sind. 3. Gesamtabschlussbuchführung sowie Konsolidierungsmaßnahmen Erstellung 33. Die Erstellung des Gesamtabschlusses erfolgt mit einem Tabellenkalkulationsprogramm. Dabei werden die Konsolidierungsvorgänge manuell durchgeführt. ____________________________ 0814020029/210018866/31032017 Druckdatum 05.04.2017 -7- Gemeinde Nettersheim 34. Die einzelnen Konsolidierungsvorgänge sind ordnungsgemäß nachgewiesen und protokolliert. 35. Die Konsolidierungsmaßnahmen wurden in einer Buchungsliste erfasst und in gesonderten Konsolidierungsspalten, aufbauend auf der Summenbilanz für jeden Abschlussposten gesondert verarbeitet. 36. Die Werte für die Aufwands-, Ertrags- und Schuldenkonsolidierung wurden für jeden Abschlussposten gesondert erfasst, verprobt und danach als Summenwerte gebucht. Die Dokumentation der gesamtabschlusserheblichen Wertermittlungen ist klar und übersichtlich aufgebaut. 37. Die Organisation der Gesamtabschlussrechnungslegung, des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems der Gemeinde Nettersheim und der Datenfluss ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle auch im Gesamtabschluss. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert, das Belegwesen ist klar und übersichtlich geordnet. 38. Die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommen wurden, führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht. 39. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Gesamtabschlussbuchführung (Konsolidierungsunterlagen) und die weiteren geprüften Unterlagen (einschließlich Belegwesen und internes Kontrollsystem) nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen. Kapitalkonsolidierung 40. Die Kapitalkonsolidierung wurde unter Anwendung der Buchwertmethode in der Weise vorgenommen, dass der Wertansatz der der Gemeinde Nettersheim gehörenden Anteile mit dem spiegelbildlichen Eigenkapital der verselbständigten Aufgabenbereiche verrechnet wird. 41. Für die erstmalige Kapitalkonsolidierung zum 01. Januar 2010 wurde gemäß § 50 Abs. 1 GemHVO NRW i. V. m. § 301 Abs. 2 HGB auf die Wertansätze zum (fiktiven) Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile abgestellt. Hierbei entspricht der (fiktive) Zeitpunkt des Erwerbs für Zwecke der kommunalen Rechnungslegung dem kommunalen Eröffnungsbilanzstichtag (01. Januar 2009). Zwischenergebniseliminierung 42. Eliminierungspflichtige Zwischengewinne und -verluste lagen nicht vor. ____________________________ 0814020029/210018866/31032017 Druckdatum 05.04.2017 -8- Gemeinde Nettersheim Sonstige Konsolidierungsmaßnahmen und -verfahren 43. Die Schuldenkonsolidierung wird gemäß § 50 Abs. 3 GemHVO NRW i. V. m. § 303 HGB vorgenommen. Die gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche und der Gemeinde sind erfolgsneutral gegeneinander aufgerechnet worden. 44. In der Gesamtergebnisrechnung sind die Aufwendungen und Erträge nach Verrechnung von gesamtabschlussinternen Vorgängen gemäß § 50 Abs. 3 GemHVO NRW i. V. m. § 305 HGB ausgewiesen. Währungsumrechnung 45. Sämtliche in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse werden in Euro aufgestellt. 4. Gesamtabschluss 46. Der uns zur Prüfung vorgelegte Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde ordnungsmäßig aus den Jahresabschlüssen der Gemeinde sowie der verselbständigten Aufgabenbereiche und den ergänzenden Nachweisen zu den Konsolidierungsmaßnahmen abgeleitet. Die angewendeten Konsolidierungsmethoden entsprechen den gesetzlichen Vorschriften der GO NRW und der GemHVO NRW sowie den ergänzenden Satzungen und ortsrechtlichen Bestimmungen. Sie sind im Gesamtanhang vollständig und zutreffend dargestellt. 47. Die Gesamt-Kapitalflussrechnung ist ordnungsgemäß aufgestellt. 48. Die gesetzlich geforderten Angaben des Gesamtanhangs sind vollständig und zutreffend dargestellt. 49. Der Gesamtabschluss bestehend aus Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung und Gesamtanhang (einschließlich Gesamt-Kapitalflussrechnung) wurde ordnungsgemäß aus den einbezogenen Jahresabschlüssen abgeleitet. Der Gesamtabschluss entspricht damit nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Satzungen und ortsrechtlichen Bestimmungen einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen. ____________________________ 0814020029/210018866/31032017 Druckdatum 05.04.2017 -9- Gemeinde Nettersheim 5. Gesamtlagebericht 50. Der Gesamtlagebericht des Bürgermeisters entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Der Gesamtlagebericht steht in Einklang mit dem Gesamtabschluss sowie mit den von uns bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen. Er vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns Gemeinde Nettersheim. Unsere Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass im Gesamtlagebericht die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind, und dass die Angaben nach § 51 Abs. 1 GemHVO NRW sowie nach § 116 Abs. 4 GO NRW vollständig und zutreffend sind. II. Gesamtaussage des Gesamtabschlusses 1. Wesentliche Bewertungs- und Konsolidierungsgrundlagen 51. Die wesentlichen Bewertungs- und Konsolidierungsgrundlagen sind im Gesamtanhang erläutert. Hervorzuheben sind insbesondere die folgenden Aspekte:  Bei der erstmaligen Kapitalkonsolidierung erfolgte die Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte der Gemeinde mit dem spiegelbildlichen Eigenkapital der verselbständigten Aufgabenbereiche. Abgestellt wurde hierbei auf die Wertansätze zum (fiktiven) Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile, wobei dieser Zeitpunkt für Zwecke der kommunalen Rechnungslegung dem kommunalen Eröffnungsbilanzstichtag (01. Januar 2009) entsprach. Insgesamt ergab sich aus den Konsolidierungsbuchungen ein negativer Unterschiedsbetrag, der aus zwischenzeitlichen Gewinn- und Verlustvorträgen resultierte und dementsprechend mit dem Verlustvortrag verrechnet wurde. 2. Feststellung zur Gesamtaussage des Gesamtabschlusses 52. In Gesamtwürdigung der zuvor beschriebenen Bewertungsgrundlagen sind wir der Überzeugung, dass der Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Gemeinde Nettersheim vermittelt. § 297 Abs. 2 HGB wurde beachtet. ____________________________ 0814020029/210018866/31032017 Druckdatum 05.04.2017 - 10 - Gemeinde Nettersheim F. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage I. Vermögens- und Schuldenlage 53. In der folgenden Darstellung wurden die Zahlen der Gesamtbilanz zum 31. Dezember 2010 nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliedert. Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen werden insgesamt - auch hinsichtlich des im folgenden Jahr fälligen Tilgungsanteils - dem langfristigen Fremdkapital zugeordnet. 31.12.2010 T€ % Aktiva Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Finanzanlagevermögen Anlagevermögen Vorräte Forderungen Flüssige Mittel Übrige Aktiva Umlaufvermögen Summe Aktiva Passiva Eigenkapital Langfristige Sonderposten Wirtschaftliches Eigenkapital Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Langfristiges Fremdkapital Instandhaltungsrückstellungen Sonstige Rückstellungen Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Übrige Passiva Kurz- und mittelfristiges Fremdkapital Summe Passiva 18 119.739 1.042 120.799 146 1.095 3.986 464 5.691 126.490 0,0 94,7 0,8 95,5 0,1 0,9 3,1 0,4 4,5 100,0 66.141 32.980 99.121 52,3 26,1 78,4 5.548 6.524 12.072 6.365 1.438 4,4 5,1 9,5 5,0 1,1 5.648 1.846 15.297 126.490 4,5 1,5 12,1 100,0 54. Hinsichtlich der Zusammensetzung der einzelnen Positionen verweisen wir auf die Erläuterungen im Anhang und im Lagebericht. ____________________________ 0814020029/210018866/31032017 Druckdatum 05.04.2017 - 11 - Gemeinde Nettersheim II. Finanzlage 55. Die Veränderung des Finanzmittelfonds sowie die dafür ursächlichen Mittelbewegungen werden anhand der im Gesamtanhang (Anlage 3) enthaltenen Kapitalflussrechnung (Anlage 2) aufgezeigt. 2010 T€ Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit Cashflow aus der Investitionstätigkeit Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds Finanzmittelfonds am Anfang der Periode Finanzmittelfonds am Ende der Periode +2 -49 +222 +175 +3.811 +3.986 56. Der Finanzmittelfonds beinhaltet ausschließlich flüssige Mittel. Der Finanzmittelfonds des Vorjahres enthielt darüber hinaus noch T€ 15 kurzfristige Liquiditätskredite. ____________________________ 0814020029/210018866/31032017 Druckdatum 05.04.2017 - 12 - Gemeinde Nettersheim III. Ertragslage 57. In folgender Übersicht haben wir die Gesamtergebnisrechnung 2010 - nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zusammengefasst - dargestellt. 2010 T€ % Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Sonstige Erträge Ordentliche Erträge 4.587 1.806 3.375 2.435 3.487 15.690 29,2 11,5 21,5 15,6 22,2 100,0 Personalaufwand, Versorgungsaufwand Sach- und Dienstleistungsaufwand Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen Ordentliches Ergebnis 4.521 3.939 1.648 4.896 845 15.849 -159 28,8 25,1 10,5 31,2 5,4 101,0 1,0 155 358 -203 -362 -1 363 1,0 2,3 1,3 2,3 0,0 2,3 Finanzerträge Finanzaufwendungen Beteiligungs- und Finanzergebnis Ergebnis der Verwaltungstätigkeit Außerordentliches Ergebnis Gesamtjahresfehlbetrag 58. Die Steuern und ähnlichen Abgaben enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Gewerbesteuer (T€ 908), aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (T€ 2.253) sowie aus der Grundsteuer (T€ 932). 59. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen entfallen insbesondere auf die Schlüsselzuweisungen vom Land (T€ 1.140) sowie auf die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen (T€ 359). 60. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte betreffen überwiegend Müll- und Containergebühren (T€ 505), Erlöse aus der Wasserabgabe (T€ 470), Schmutzwassergebühren (T€ 1.073) und Gebühren der Niederschlagswasserbeseitigung (T€ 527). 61. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte beinhalten insbesondere Erlöse aus dem Holzverkauf (T€ 703), Nutzungsentschädigungen (T€ 609) sowie Mieten und Pachten (T€ 371). ____________________________ 0814020029/210018866/31032017 Druckdatum 05.04.2017 - 13 - Gemeinde Nettersheim 62. Die sonstigen Erträge beinhalten im Wesentlichen Verkaufserlöse aus Grundstücksverkäufen (T€ 343), Personal- und Sachkostenerstattungen von Dritten (T€ 634), Auflösungen der sonstigen Sonderposten (T€ 524) sowie Konzessionsabgaben (T€ 236). 63. Die Personalaufwendungen fielen wie folgt bei der Gemeinde sowie den verselbständigten Aufgabenbereichen an: 2010 T€ 4.035 245 197 13 4.490 Gemeinde Eigenbetrieb Abwasser Gemeindewasserwerk Eigenbetrieb Biowärme 64. Der Sach- und Dienstleistungsaufwand beinhaltet insbesondere Energiekosten (T€ 456), Schülerbeförderungskosten (T€ 206), Abfallbeseitigung (T€ 320) sowie Umlagen an den Wasserverband Eifel-Rur (T€ 1.148). 65. Die Transferaufwendungen beinhalten im Wesentlichen die Kreisumlage (T€ 4.106), Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände (T€ 182) sowie die Gewerbesteuerumlage (T€ 142). 66. Die sonstigen Aufwendungen beinhalten unter anderem Steuern und Versicherungen (T€ 158), Kfz-Reparaturkosten (T€ 89), Beiträge (T€ 67), Büromaterial (T€ 54), Mieten und Pachten (T€ 59) und ähnliche Aufwendungen. 67. Die Zinsaufwendungen betreffen im Wesentlichen Darlehenszinsen. -.-.-.-.-.- ____________________________ 0814020029/210018866/31032017 Druckdatum 05.04.2017 - 14 - Gemeinde Nettersheim G. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung I. Bestätigungsvermerk 68. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2010 und des Gesamtlageberichtes für das Haushaltsjahr 2010 haben wir mit Datum vom 31. März 2017 den nachfolgend wiedergegebenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: „Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An die Gemeinde Nettersheim: Wir haben den von der Gemeinde Nettersheim aufgestellten Gesamtabschluss - bestehend aus Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung und Gesamtanhang - sowie den Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Aufstellung von Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde Nettersheim. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Gesamtabschlussprüfung nach § 116 Abs. 6 GO NRW und entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Gesamtlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde und ihrer verselbständigten Aufgabenbereiche sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. ____________________________ 0814020029/210018866/31032017 Druckdatum 05.04.2017 - 15 - Gemeinde Nettersheim Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Gesamtabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde und ihrer verselbstständigten Aufgabenbereiche. Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ II. Schlussbemerkung Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Gemeinde Nettersheim für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010 und des Gesamtlageberichts für dieses Haushaltsjahr erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450). ____________________________ 0814020029/210018866/31032017 Druckdatum 05.04.2017 - 16 - Gemeinde Nettersheim Anlagen Anlage Gesamtbilanz zum 31. Dezember 2010 1 Gesamtergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2010 2 Gesamtanhang zum Gesamtabschluss 2010 3 Gesamtlagebericht zum Gesamtabschluss 2010 4 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 5 Beteiligungsbericht zum Gesamtabschluss 2010 6 Summenbilanz zum 31. Dezember 2010 und Summen-Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2010 7 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften 8 ____________________________ 0814020029/210018866/31032017 Druckdatum 05.04.2017 Gemeinde Nettersheim Gesamtbilanz zum 31. Dezember 2010 Aktivseite € 1. Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Software 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.1 Grünflächen 1.2.1.2 Ackerland 1.2.1.3 Wald, Forsten 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 1.2.2 1.2.2.1 1.2.2.2 1.2.2.3 1.2.2.4 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Kinder- und Jugendeinrichtungen Schulen Wohnbauten Sonstige Gebäude 1.2.3 1.2.3.1 1.2.3.2 1.2.3.3 1.2.3.4 Infrastrukturvermögen Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen Wasserversorgungsanlagen Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 1.2.3.5 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 1.2.4 1.2.5 1.2.6 1.2.7 € 18.578,88 3.499.865,86 2.314.324,85 27.463.447,10 2.231.773,88 35.509.411,69 1.820.553,58 4.977.588,62 222.793,36 7.785.440,30 14.806.375,86 35.509.411,69 14.806.375,86 15.228.282,13 24.014.050,45 4.346.446,20 17.805.337,00 2.224.449,60 63.618.565,38 Bauten auf fremdem Grund und Boden Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 970.094,35 71.647,80 1.041.742,15 Summe Anlagevermögen 2.2.1.1 2.2.1.2 2.2.1.3 2.2.1.4 Umlaufvermögen Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Gebühren Steuern Forderungen aus Transferleistungen Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.2.1 Forderungen gegenüber dem privaten Bereich 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 2.3 Liquide Mittel Summe Umlaufvermögen 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 1. 1.1 1.2 1.3 1.4 119.738.705,54 Eigenkapital Allgemeine Rücklage Ausgleichsrücklage Verlustvortrag Gesamtjahresfehlbetrag Summe Eigenkapital 2. 2.1 2.2 2.3 Sonderposten Sonderposten für Zuwendungen Sonderposten für Beiträge Sonstige Sonderposten 3. 3.1 3.2 3.3 Rückstellungen Pensionsrückstellungen Instandhaltungsrückstellungen Sonstige Rückstellungen 4. 4.1 4.1.1 4.1.2 4.2 4.3 4.4 63.618.565,38 26.436,00 1.769.843,13 415.800,00 3.592.273,48 119.738.705,54 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Beteiligungen 1.3.2 Wertpapiere des Anlagevermögens 2. 2.1 2.1.1 2.2 2.2.1 € Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen vom öffentlichen Kreditmarkt vom privaten Kreditmarkt Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Verbindlichkeiten Summe Verbindlichkeiten 5. Passive Rechnungsabgrenzung € € 65.131.397,43 1.613.871,85 -241.416,93 -362.906,11 66.140.946,24 66.140.946,24 22.051.342,61 8.600.725,72 2.328.243,86 32.980.312,19 32.980.312,19 5.547.905,00 6.365.063,28 1.438.150,22 13.351.118,50 13.351.118,50 4.912.794,37 1.610.648,56 5.648.280,35 683.673,10 488.165,82 13.343.562,20 13.343.562,20 674.425,31 1.041.742,15 120.799.026,57 145.851,22 160.564,34 322.990,54 19.907,34 84.354,83 587.817,05 587.817,05 507.018,65 191.851,68 1.286.687,38 3.986.439,06 5.418.977,66 5.418.977,66 272.360,21 126.490.364,44 126.490.364,44 Anlage 1 Gemeinde Nettersheim Gesamtergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2010 Ergebnis des Haushaltsjahres € 1. Steuern und ähnliche Abgaben 4.587.271,37 2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen 1.806.341,94 3. Sonstige Transfererträge 1.200,00 4. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 3.374.573,96 5. Privatrechtliche Leistungsentgelte 2.434.990,57 6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen 1.395.966,39 7. Sonstige ordentliche Erträge 1.389.550,25 8. Aktivierte Eigenleistungen 9. Ordentliche Gesamterträge 10. Personalaufwendungen 11. Versorgungsaufwendungen 700.180,80 15.690.075,28 4.489.618,31 31.422,27 12. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 3.938.742,57 13. Bilanzielle Abschreibungen 1.648.284,16 14. Transferaufwendungen 4.896.528,88 15. Sonstige ordentliche Aufwendungen 16. Ordentliche Gesamtaufwendungen 17. Ordentliches Gesamtergebnis 844.599,12 15.849.195,31 -159.120,03 18. Finanzerträge 155.233,11 19. Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 357.909,21 20. Gesamtfinanzergebnis -202.676,10 21. Gesamtergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit -361.796,13 22. Außerordentliche Erträge 23. Außerordentliche Aufwendungen 24. Außerordentliches Gesamtergebnis 25. Gesamtjahresfehlbetrag 0,00 1.109,98 -1.109,98 -362.906,11 Anlage 2 FB II VERBINDLICHKEITENSPIEGEL zum Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2010 Gemeinde Nettersheim, Nettersheim Gesamt Gesamt Gesamt Gesamt Gesamtbetrag des Haushaltsjahres EUR Gesamtbetrag Restlaufzeit bis zu 1 Jahr EUR Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre EUR Restlaufzeit über 5 Jahre EUR 0,00 0,00 1.2 vom öffentlichen Bereich 1.2.1 vom sonstigen öffentlichen Bereich 4.912.794,37 161.956,61 910.586,83 3.840.250,93 1.3 vom privaten Kreditmarkt 1.3.1 von Banken und Kreditinstituten 1.610.648,56 145.995,14 840.465,38 624.188,04 2. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 5.648.280,35 5.648.280,35 0,00 0,00 683.673,10 488.165,82 683.673,10 473.305,85 0,00 4.457,99 0,00 10.401,98 13.343.562,20 7.113.211,05 1.755.510,20 4.474.840,95 1. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.1 von Sondervermögen 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4. Sonstige Verbindlichkeiten 5. Summe aller Verbindlichkeiten Anlage 1 zum Anhang Gemeinde Nettersheim Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An die Gemeinde Nettersheim: Wir haben den von der Gemeinde Nettersheim aufgestellten Gesamtabschluss - bestehend aus Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung und Gesamtanhang - sowie den Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Aufstellung von Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde Nettersheim. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Gesamtabschlussprüfung nach § 116 Abs. 6 GO NRW und entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Gesamtlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde und ihrer verselbständigten Aufgabenbereiche sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. ____________________________ 0814020029/210018866/31032017 Druckdatum 05.04.2017 Anlage Seite 5 1 Gemeinde Nettersheim Summenbilanz zum 31. Dezember 2010 AKTIVA 1. Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Eigenbetrieb Abwasser Gemeindewasserwerk Eigenbetrieb Biowärme Gesamtbetrag € € € € € Korrekturen zur konzerneinheitlichen Bilanzierung € Gesamt vor Konsolidierung Konsolidierungen Gesamt nach Konsolidierung € € € 5.228,00 10.035,00 3.315,88 0,00 18.578,88 0,00 18.578,88 0,00 18.578,88 1.2.1.1 Grünflächen 3.499.865,86 0,00 0,00 0,00 3.499.865,86 0,00 3.499.865,86 0,00 3.499.865,86 1.2.1.2. Ackerland 2.314.324,85 0,00 0,00 0,00 2.314.324,85 0,00 2.314.324,85 0,00 2.314.324,85 1.2.1.3 Wald, Forsten 27.463.447,10 0,00 0,00 0,00 27.463.447,10 0,00 27.463.447,10 0,00 27.463.447,10 2.231.773,88 0,00 0,00 0,00 2.231.773,88 0,00 2.231.773,88 0,00 2.231.773,88 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 1.820.553,58 0,00 0,00 0,00 1.820.553,58 0,00 1.820.553,58 0,00 1.820.553,58 1.2.2.2 Schulen 4.977.588,62 0,00 0,00 0,00 4.977.588,62 0,00 4.977.588,62 0,00 4.977.588,62 222.793,36 0,00 0,00 0,00 222.793,36 0,00 222.793,36 0,00 222.793,36 7.387.638,48 152.867,28 30.701,54 214.233,00 7.785.440,30 0,00 7.785.440,30 0,00 7.785.440,30 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.3 Wohnbauten 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 1.2.3.3 Wasserversorgungsanlagen 1.2.3.4 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 1.2.3.5 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 1.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.2.7 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Summe Sachanlagen 1.3 15.228.282,13 0,00 0,00 0,00 15.228.282,13 0,00 15.228.282,13 0,00 15.228.282,13 0,00 24.014.050,45 0,00 0,00 24.014.050,45 0,00 24.014.050,45 0,00 24.014.050,45 4.346.446,20 0,00 4.346.446,20 0,00 4.346.446,20 0,00 4.346.446,20 17.805.337,00 0,00 0,00 0,00 17.805.337,00 0,00 17.805.337,00 0,00 17.805.337,00 2.224.449,60 0,00 0,00 0,00 0,00 2.224.449,60 0,00 2.224.449,60 0,00 2.224.449,60 26.436,00 0,00 0,00 0,00 26.436,00 0,00 26.436,00 0,00 26.436,00 990.100,13 0,00 0,00 779.743,00 1.769.843,13 0,00 1.769.843,13 0,00 1.769.843,13 415.800,00 0,00 415.800,00 0,00 1.464.904,51 1.448.678,06 589.340,58 89.350,33 3.592.273,48 0,00 3.592.273,48 0,00 3.592.273,48 88.046.516,10 389.021,00 25.615.857,79 262,00 4.993.005,32 26.517,00 1.083.326,33 0,00 119.738.705,54 0,00 119.738.705,54 0,00 119.738.705,54 415.800,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 970.094,35 0,00 0,00 0,00 970.094,35 0,00 970.094,35 0,00 970.094,35 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.2 Beteiligungen 1.3.3 Sondervermögen 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.5 Ausleihungen 13.215.743,38 0,00 0,00 0,00 13.215.743,38 0,00 13.215.743,38 -13.215.743,38 0,00 71.647,80 0,00 0,00 0,00 71.647,80 0,00 71.647,80 0,00 71.647,80 1.3.5.1 Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe Finanzanlagen 14.257.485,53 0,00 0,00 0,00 14.257.485,53 0,00 14.257.485,53 -13.215.743,38 1.041.742,15 102.309.229,63 25.625.892,79 4.996.321,20 1.083.326,33 134.014.769,95 0,00 134.014.769,95 -13.215.743,38 120.799.026,57 64.510,63 3.875,09 63.574,31 13.891,19 145.851,22 0,00 145.851,22 0,00 145.851,22 2.2.1.1. Gebühren 2.2.1.2 Beiträge 146.080,94 12.882,80 1.600,60 0,00 160.564,34 0,00 160.564,34 0,00 160.564,34 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.2.1.3 Steuern 2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen 322.990,54 0,00 0,00 0,00 322.990,54 0,00 322.990,54 0,00 322.990,54 Summe Anlagevermögen 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 2.1.1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 2.2.2 19.907,34 0,00 0,00 0,00 19.907,34 0,00 19.907,34 0,00 19.907,34 84.354,83 0,00 0,00 0,00 84.354,83 0,00 84.354,83 0,00 84.354,83 0,00 24.255,60 1.089.496,31 0,00 1.089.496,31 -582.477,66 507.018,65 Privatrechtliche Forderungen 2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.2.2.3 gegen Gemeinde 2.2.2.4 gegen Sondervermögen 1.065.240,71 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 573.355,60 254.954,26 18.479,75 846.789,61 0,00 846.789,61 -846.789,61 0,00 0,00 0,00 9.376,98 28.001,88 37.378,86 0,00 37.378,86 -37.378,86 0,00 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 143.297,61 90,00 8.787,92 39.676,15 191.851,68 0,00 191.851,68 0,00 191.851,68 2.3 Liquide Mittel 2.097.542,77 1.393.809,82 364.560,10 130.526,37 3.986.439,06 0,00 3.986.439,06 0,00 3.986.439,06 Summe Umlaufvermögen 3.943.925,37 1.984.013,31 702.854,17 254.830,94 6.885.623,79 0,00 6.885.623,79 -1.466.646,13 5.418.977,66 26.285,18 0,00 0,00 246.075,03 272.360,21 0,00 272.360,21 0,00 272.360,21 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 106.279.440,18 27.609.906,10 5.699.175,37 1.584.232,30 141.172.753,95 0,00 141.172.753,95 -14.682.389,51 126.490.364,44 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Summe AKTIVA ____________________________ 0814020029/210018866/31032017 Druckdatum 24.03.2017 Gemeinde Nettersheim (Kernhaushalt) Anlage 7 Seite 1 Gemeinde Nettersheim Summenbilanz zum 31. Dezember 2010 PASSIVA 1. Eigenkapital 1.1 Allgemeine Rücklage - Sonderrücklagen 1.2 Ausgleichsrücklage Gemeinde Nettersheim (Kernhaushalt) Eigenbetrieb Abwasser Gemeindewasserwerk Eigenbetrieb Biowärme Gesamtbetrag € € € € € Korrekturen zur konzerneinheitlichen Bilanzierung € Gesamt vor Konsolidierung (HB II) Konsolidierungen Verrechnung mit Verlustvortrag Gesamt nach Konsolidierung € € € € 65.131.397,43 1.278.000,00 407.000,00 25.000,00 66.841.397,43 0,00 66.841.397,43 -1.710.000,00 0,00 0,00 7.904.069,36 3.435.304,54 148.409,44 11.487.783,34 0,00 11.487.783,34 -11.505.743,38 17.960,04 65.131.397,43 0,00 1.613.871,85 0,00 0,00 0,00 1.613.871,85 0,00 1.613.871,85 0,00 0,00 1.613.871,85 - Sonderposten aus Konsolidierungsbuchungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.3 Gewinnvortrag (+) / Verlustvortrag (-) 0,00 -34.991,78 -74.782,01 -113.683,10 -223.456,89 0,00 -223.456,89 0,00 -17.960,04 -241.416,93 1.4 Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-) -153.884,34 -38.947,02 -162.066,54 -8.008,21 -362.906,11 0,00 -362.906,11 0,00 0,00 -362.906,11 - Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.5 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 66.591.384,94 9.108.130,56 3.605.455,99 51.718,13 79.356.689,62 0,00 79.356.689,62 -13.215.743,38 0,00 66.140.946,24 Summe Eigenkapital 2 Sonderposten 2.1 für Zuwendungen 2.2 für Beiträge 2.3 für den Gebührenausgleich 2.4 3. Rückstellungen 3.1 Pensionsrückstellungen 5.547.905,00 0,00 0,00 0,00 5.547.905,00 0,00 5.547.905,00 0,00 0,00 5.547.905,00 3.2 Instandhaltungsrückstellungen 6.365.063,28 0,00 0,00 0,00 6.365.063,28 0,00 6.365.063,28 0,00 0,00 6.365.063,28 3.3 Sonstige Rückstellungen 1.343.891,02 39.215,62 43.631,08 11.412,50 1.438.150,22 0,00 1.438.150,22 0,00 0,00 1.438.150,22 Summe Rückstellungen 13.256.859,30 39.215,62 43.631,08 11.412,50 13.351.118,50 0,00 13.351.118,50 0,00 0,00 13.351.118,50 4.1.1 vom öffentlichen Kreditmarkt 2.024.022,07 2.888.772,30 0,00 0,00 4.912.794,37 0,00 4.912.794,37 0,00 0,00 4.912.794,37 4.1.2 vom privaten Kreditmarkt 1.610.648,56 0,00 0,00 0,00 1.610.648,56 0,00 1.610.648,56 0,00 0,00 1.610.648,56 0,00 3.575.399,57 1.206.624,25 866.256,53 5.648.280,35 0,00 5.648.280,35 0,00 0,00 5.648.280,35 566.016,35 108.685,15 14.996,99 12.578,14 702.276,63 0,00 702.276,63 -18.603,53 0,00 683.673,10 13.940.187,34 7.550.511,06 0,00 560.644,21 22.051.342,61 0,00 22.051.342,61 0,00 0,00 22.051.342,61 4.039.166,75 4.057.949,38 503.609,59 0,00 8.600.725,72 0,00 8.600.725,72 0,00 0,00 8.600.725,72 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Sonstige Sonderposten 2.328.243,86 0,00 0,00 0,00 2.328.243,86 0,00 2.328.243,86 0,00 0,00 2.328.243,86 Summe Sonderposten 20.307.597,95 11.608.460,44 503.609,59 560.644,21 32.980.312,19 0,00 32.980.312,19 0,00 0,00 32.980.312,19 4. Verbindlichkeiten 4.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 4.3 - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde und Sondervermögen 0,00 258.281,11 309.463,06 52.112,35 619.856,52 0,00 619.856,52 -619.856,52 0,00 0,00 4.5 Sonstige Verbindlichkeiten 1.248.485,70 22.961,35 15.394,41 29.510,44 1.316.351,90 0,00 1.316.351,90 -828.186,08 0,00 488.165,82 Summe Verbindlichkeiten 5.449.172,68 6.854.099,48 1.546.478,71 960.457,46 14.810.208,33 0,00 14.810.208,33 -1.466.646,13 0,00 13.343.562,20 674.425,31 0,00 0,00 0,00 674.425,31 0,00 674.425,31 0,00 0,00 674.425,31 106.279.440,18 27.609.906,10 5.699.175,37 1.584.232,30 141.172.753,95 0,00 141.172.753,95 -14.682.389,51 0,00 126.490.364,44 5. Passive Rechnungsabgrenzung Summe PASSIVA ____________________________ 0814020029/210018866/31032017 Druckdatum 24.03.2017 Anlage 7 Seite 2 Gemeinde Nettersheim Summen-Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2010 Gemeinde Eigenbetrieb Gemeinde- Eigenbetrieb Gesamt- Korrekturen Jahresergebnis Nettersheim Abwasser wasserwerk Biowärme betrag zur konzern- vor nach einheitlichen Konsolidierung Konsolidierung (Kernhaushalt) Konsolidierung Jahresergebnis Bilanzierung € € € 1. Steuern und ähnliche Abgaben 4.587.271,37 0,00 2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen 1.637.084,59 1.200,00 927.114,55 3. Sonstige Transfererträge 4. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte € € € 0,00 0,00 4.587.271,37 124.739,39 0,00 44.517,96 0,00 0,00 0,00 1.893.570,20 553.889,21 € € € 0,00 4.587.271,37 0,00 4.587.271,37 1.806.341,94 0,00 1.806.341,94 0,00 1.806.341,94 1.200,00 0,00 1.200,00 0,00 1.200,00 0,00 3.374.573,96 0,00 3.374.573,96 0,00 3.374.573,96 2.434.990,57 5. Privatrechtliche Leistungsentgelte 2.155.426,35 0,00 0,00 279.564,22 2.434.990,57 0,00 2.434.990,57 0,00 6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2.013.965,58 0,00 0,00 0,00 2.013.965,58 0,00 2.013.965,58 -617.999,19 1.395.966,39 7. Sonstige ordentliche Erträge 1.993.772,41 982,24 1.230,18 615,67 1.996.600,50 0,00 1.996.600,50 -607.050,25 1.389.550,25 439.052,10 178.073,01 83.055,69 0,00 700.180,80 0,00 700.180,80 0,00 700.180,80 13.754.886,95 2.197.364,84 638.175,08 324.697,85 16.915.124,72 0,00 16.915.124,72 -1.225.049,44 15.690.075,28 4.496.158,53 245.022,80 197.008,09 13.030,27 4.951.219,69 0,00 4.951.219,69 -461.601,38 4.489.618,31 31.422,27 0,00 0,00 0,00 31.422,27 0,00 31.422,27 0,00 31.422,27 2.678.061,70 1.269.833,63 189.462,66 170.837,17 4.308.195,16 0,00 4.308.195,16 -369.452,59 3.938.742,57 875.007,53 505.166,00 234.847,60 33.263,03 1.648.284,16 0,00 1.648.284,16 0,00 1.648.284,16 4.896.528,88 0,00 0,00 0,00 4.896.528,88 0,00 4.896.528,88 0,00 4.896.528,88 836.823,18 104.098,88 176.454,95 111.910,69 1.229.287,70 0,00 1.229.287,70 -384.688,58 844.599,12 13.814.002,09 2.124.121,31 797.773,30 329.041,16 17.064.937,86 0,00 17.064.937,86 -1.215.742,55 15.849.195,31 8. Aktivierte Eigenleistungen 9. Ordentliche Erträge 10. Personalaufwendungen 11. Versorgungsaufwendungen 12. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 13. Bilanzielle Abschreibungen 14. Transferaufwendungen 15. Sonstige ordentliche Aufwendungen 16. Ordentliche Aufwendungen 17. Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit -59.115,14 73.243,53 -159.598,22 -4.343,31 -149.813,14 0,00 -149.813,14 -9.306,89 -159.120,03 18. Finanzerträge 140.854,14 19.745,33 13.293,80 10.026,06 183.919,33 0,00 183.919,33 -28.686,22 155.233,11 19. Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 235.623,34 131.477,84 15.304,08 13.497,06 395.902,32 0,00 395.902,32 -37.993,11 357.909,21 20. Finanzergebnis -94.769,20 -111.732,51 -2.010,28 -3.471,00 -211.982,99 0,00 -211.982,99 9.306,89 -202.676,10 -153.884,34 -38.488,98 -161.608,50 -7.814,31 -361.796,13 0,00 -361.796,13 0,00 -361.796,13 21. Ordentliches Ergebnis 22. Außerordentliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 23. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 458,04 458,04 193,90 1.109,98 0,00 1.109,98 0,00 1.109,98 0,00 -153.884,34 -458,04 -38.947,02 -458,04 -162.066,54 -193,90 -8.008,21 -1.109,98 -362.906,11 0,00 0,00 -1.109,98 -362.906,11 0,00 0,00 -1.109,98 -362.906,11 24. Außerordentliches Ergebnis 25. Gesamtjahresfehlbetrag / Gesamtjahresüberschuss ____________________________ 0814020029/210018866/31032017 Druckdatum 05.04.2017 Anlage 7 Seite 3