Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
5,1 MB
Datum
19.09.2017
Erstellt
11.09.17, 13:28
Aktualisiert
11.09.17, 13:28
Stichworte
Inhalt der Datei
MITTELRHEINISCHE TREUHAND GMBH
WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT - STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
GEGRÜNDET 1913
Gemeinde Nettersheim
Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2010
und des Gesamtlageberichtes für das Haushaltsjahr 2010
Elektronische Kopie des original gezeichneten
Prüfungsberichts
MT - Ausfertigung vom 05. April 2017
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Gemeinde Nettersheim
Inhaltsverzeichnis
Seite
A. Prüfungsauftrag ........................................................................................................................1
B. Grundsätzliche Feststellungen.................................................................................................. 2
I.
Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den Bürgermeister ........................................... 2
II.
Überschreitung der Aufstellungs- und Feststellungsfristen................................................. 3
C. Wirtschaftliche Verhältnisse des Konzerns Gemeinde Nettersheim .......................................... 3
D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................................................................................ 3
E. Feststellungen und Erläuterungen zur Gesamtrechnungslegung .............................................. 7
I.
II.
F.
Ordnungsmäßigkeit der Gesamtrechnungslegung ............................................................. 7
1.
Konsolidierungskreis und Gesamtabschluss-Stichtag ................................................. 7
2.
Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Abschlüsse ............. 7
3.
Gesamtabschlussbuchführung sowie Konsolidierungsmaßnahmen ............................ 7
4.
Gesamtabschluss ....................................................................................................... 9
5.
Gesamtlagebericht .................................................................................................... 10
Gesamtaussage des Gesamtabschlusses ....................................................................... 10
1.
Wesentliche Bewertungs- und Konsolidierungsgrundlagen ....................................... 10
2.
Feststellung zur Gesamtaussage des Gesamtabschlusses ...................................... 10
Analyse der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage ............................................... 11
I.
Vermögens- und Schuldenlage ........................................................................................ 11
II.
Finanzlage ....................................................................................................................... 12
III. Ertragslage ...................................................................................................................... 13
G. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung ............................................ 15
I.
Bestätigungsvermerk ....................................................................................................... 15
II.
Schlussbemerkung .......................................................................................................... 16
Anlagen (siehe gesondertes Verzeichnis)
Hinweis:
Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu
den sich mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten.
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-I-
Gemeinde Nettersheim
Abkürzungsverzeichnis
Abs.
Absatz
DRS
Deutsche Rechnungslegungs Standards
DRSC
Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e. V., Berlin
ff.
fortfolgende
GemHVO NRW
Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen
GewSt
Gewerbesteuer
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbHG
GmbH-Gesetz
GO NRW
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
HB II
Handelsbilanz II
HGB
Handelsgesetzbuch
IDW
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf
IDW PS
IDW Prüfungsstandard
Konzern Gemeinde
Nettersheim
Gemeinde Nettersheim und ihre verselbständigten Aufgabenbereiche
NKF
Neues kommunales Finanzmanagement
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- II -
Gemeinde Nettersheim
A. Prüfungsauftrag
1. Der Bürgermeister der
Gemeinde Nettersheim
(im Folgenden auch kurz „Gemeinde“ genannt)
hat uns mit Zustimmung des Rates der Gemeinde Nettersheim mit Beschluss vom 05. Juli 2016
und mit Vertrag vom 23. März / 27. März 2017 den Auftrag erteilt, den Gesamtabschluss zum
31. Dezember 2010 und den Gesamtlagebericht gemäß § 116 Abs. 6 i. V. m. § 103 Abs. 5 GO
NRW zu prüfen.
2. Die Gemeinde Nettersheim ist nach § 116 Abs. 1 GO NRW verpflichtet, einen Gesamtabschluss
und einen Gesamtlagebericht aufzustellen und diesen nach § 116 Abs. 6 GO NRW prüfen zu
lassen sowie nach § 116 Abs. 1 i. V. m. § 96 Abs. 2 GO NRW den Gesamtabschluss und
Gesamtlagebericht öffentlich bekannt zu machen und zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Der
Gesamtjahresabschluss und der Gesamtlagebericht wurden zum 31. Dezember 2010 erstmals
aufgestellt und geprüft.
3. Wir bestätigen nach § 321 Abs. 4 a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren
Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
4. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir in Übereinstimmung
mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei
Abschlussprüfungen (IDW PS 450) diesen Bericht, dem der von uns geprüfte Gesamtabschluss
sowie der geprüfte Gesamtlagebericht als Anlagen 1 bis 4 beigefügt sind. Anlage 3 enthält dabei
den Gesamtanhang sowie Anlage 4 den Gesamtlagebericht. Der Beteiligungsbericht nach § 117
GO NRW (Anlage 6) war nicht Gegenstand der Gesamtabschlussprüfung.
5. Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu
Dritten, die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer
und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 01. Januar 2017 vereinbart. Die Höhe
unserer Haftung bestimmt sich nach § 323 Abs. 2 HGB. Im Verhältnis zu Dritten sind Nr. 1 Abs. 2
und Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen maßgebend.
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Gemeinde Nettersheim
B. Grundsätzliche Feststellungen
I.
Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den Bürgermeister
6. Nachfolgend stellen wir zusammengefasst die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage sowie die
zukünftige Entwicklung des Konzerns Gemeinde Nettersheim mit seinen wesentlichen Chancen
und Risiken durch den Bürgermeister (siehe Anlage 4) dar:
−
Die Gemeinde Nettersheim hat in 2010 insgesamt einen Gesamtjahresverlust von
€ 362.906,11 erwirtschaftet. Die ordentlichen Erträge sind geprägt von den Steuern und ähnlichen Abgaben, den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen, den öffentlich-rechtlichen
Leistungsentgelten und den privatrechtlichen Leistungsentgelten. Demgegenüber stehen auf
der Aufwandsseite insbesondere Personalaufwendungen, Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen sowie Transferaufwendungen.
−
Der Bürgermeister zeigt in der Analyse der Finanzlage, dass trotz des erhöhten Finanzmittelfonds zum 31. Dezember 2010 die Aufnahme von kurzfristigen Krediten zur Sicherung der
Liquidität erforderlich war.
−
Die Vermögenslage ist geprägt durch einen sehr hohen Anteil langfristigen Vermögens am
Gesamtvermögen der Gemeinde (95,50 % der Bilanzsumme). Diesem Vermögen steht nur
wirtschaftliches Eigenkapital von 78,36 % der Bilanzsumme gegenüber.
−
Der Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim sieht in dem Ausbau der Holz- und Forstwirtschaft sowie den mit ihr verbundenen Einrichtungen eine wesentliche Chance zur Sicherung
der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gemeinde. Weitere positive Aspekte werden in der
räumlichen Lage und verkehrstechnischen Anbindung der Gemeinde sowie dem bürgerschaftlichen Engagement der Einwohner gesehen. Darüber hinaus sollen durch familiengerechte
Leistungsangebote (Kindergärten, Schulen) Anreize für Zuzug junger Familien geschaffen
werden.
−
Der Bürgermeister sieht hierin die Möglichkeit, den Herausforderungen des demographischen
Wandels begegnen zu können.
7. Die Darstellung und Beurteilung der Lage des Konzerns Gemeinde Nettersheim, insbesondere die
Beurteilung der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung des Konzerns Gemeinde
Nettersheim, ist plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den
dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung des Bürgermeisters dem Umfang nach
angemessen und inhaltlich zutreffend.
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Gemeinde Nettersheim
II.
Überschreitung der Aufstellungs- und Feststellungsfristen
8. Der Gesamtabschluss der Gemeinde Nettersheim wurde entgegen § 116 Abs. 5 GO NRW nicht
innerhalb der ersten neun Monate nach dem Abschlussstichtag aufgestellt. Zudem wurde der
Gesamtabschluss nicht innerhalb der Frist des § 116 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 96 Abs. 1
GO NRW durch den Rat festgestellt.
C. Wirtschaftliche Verhältnisse des Konzerns Gemeinde Nettersheim
9. Der Konzern Gemeinde Nettersheim erfüllt insbesondere Aufgaben aus den folgenden Bereichen:
−
Sicherheit und Ordnung,
−
Schulträgeraufgaben,
−
Kultur und Wissenschaft,
−
Soziale Leistungen,
−
Sportförderung,
−
Räumliche Planung und Entwicklung,
−
Bauen und Wohnen,
−
Ver- und Entsorgung,
−
Verkehrsflächen und Anlagen sowie ÖPNV,
−
Natur- und Landschaftspflege,
−
Umweltschutz,
−
Wirtschaft und Tourismus.
10. Das Betätigungsfeld des Konzerns Gemeinde Nettersheim wird dominiert von den Pflichtaufgaben
der kommunalen Selbstverwaltung sowie den Aufgaben der Daseinsvorsorge.
D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
11. Wir haben den Gesamtabschluss, bestehend aus Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung,
Gesamtanhang sowie Gesamtlagebericht der Gemeinde Nettersheim für das zum 31. Dezember
2010 endende Haushaltsjahr geprüft. Die Aufstellung von Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht nach den Vorschriften der GO NRW, der GemHVO NRW und dem HGB sowie die uns
erteilten Aufklärungen und Nachweise liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der
Gemeinde Nettersheim. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten
Prüfung und der uns erteilten Aufklärungen und Nachweise ein Urteil über den Gesamtabschluss
und den Gesamtlagebericht abzugeben.
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12. Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehört nur insoweit zu den Aufgaben
der Gesamtabschlussprüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf den Gesamtabschluss oder den Gesamtlagebericht ergeben.
13. Unsere Prüfung haben wir im März 2017 in den Verwaltungsräumen des Rathauses der Gemeinde
Nettersheim sowie anschließend in unseren Geschäftsräumen durchgeführt.
14. Bei der Durchführung unserer Gesamtabschlussprüfung haben wir die Vorschriften des § 116
Abs. 6 GO NRW und der §§ 317 ff. HGB und die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet.
15. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die
sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Gesamtlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens,
Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage im Sinne des § 116 Abs. 6 GO NRW wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Gegenstand unseres Auftrags waren nicht
die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie zum Beispiel Unterschlagungen
oder sonstige Untreuehandlungen, und außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten. Prüfungsplanung und Prüfungsdurchführung haben wir jedoch so angelegt, dass
diejenigen Unregelmäßigkeiten, die für die Rechnungslegung wesentlich sind, mit hinreichender
Sicherheit aufgedeckt werden. Die Verantwortung für die Vermeidung und die Aufdeckung von
Unregelmäßigkeiten liegt bei dem Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim. Im Rahmen der
Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben
in Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten
Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts. Wir sind
der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser Prüfungsurteil
bildet.
16. Auf der Grundlage eines risiko- und systemorientierten Prüfungsansatzes haben wir im Rahmen
der Prüfungsplanung zunächst eine Prüfungsstrategie erarbeitet.
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17. Die hierzu erforderliche Risikoanalyse basiert auf:
−
unserem Verständnis des Konzerns Gemeinde Nettersheim, seines Umfelds und seiner
wesentlichen Ziele und Strategien,
−
unserem Verständnis der damit verbundenen Geschäftsrisiken, die wesentliche falsche Angaben im Gesamtabschluss zur Folge haben können,
−
analytischen Prüfungshandlungen zur vorläufigen Einschätzung der Lage des Konzerns
Gemeinde Nettersheim,
−
einer Beurteilung der Auswahl und Anwendung von Rechnungslegungsmethoden,
−
unserem Verständnis der Messung und Überwachung des wirtschaftlichen Erfolgs des
Konzerns Gemeinde Nettersheim sowie
−
einer Beurteilung des internen Kontrollsystems und des Risikomanagements soweit dies für die
Gesamtabschlussprüfung relevant ist.
18. Bei der Beurteilung des Risikos einer wesentlichen Fehlaussage im Gesamtabschluss oder
Gesamtlagebericht haben wir sowohl Risiken auf Ebene des Abschlusses insgesamt als auch
Risiken auf Aussageebene, das heißt für die Abbildung einzelner Arten von Geschäftsvorfällen und
für einzelne Abschlussangaben, eingeschätzt. Dieses Vorgehen diente zugleich der Identifizierung
bedeutsamer Risiken, die einer besonderen Berücksichtigung bei der Prüfung bedürfen.
19. Auf Grundlage der Risikobeurteilung wurden daraufhin einzelne Prüfungsziele identifiziert und ein
entsprechendes Prüfungsprogramm entwickelt. In diesem Prüfungsprogramm wurden neben den
Schwerpunkten der Gesamtabschlussprüfung für jedes Prüfungsziel der anzuwendende Prüfungsansatz sowie die Art und der Umfang der Prüfungshandlungen festgelegt. Dabei wurden auch die
zeitliche Abfolge der Gesamtabschlussprüfung und der Mitarbeitereinsatz geplant.
20. Als Ergebnis des Risikobeurteilungsprozesses sowie der Festlegung von Prüfungsstrategie und
Prüfungszielen haben wir folgende Schwerpunkte unserer Prüfung festgelegt:
−
Analyse des Prozesses der Gesamtabschlusserstellung,
−
Abgrenzung des Konsolidierungskreises,
−
Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse,
−
Richtigkeit der Übernahme der nach konzerneinheitlichen Grundsätzen aufgestellten und in
den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse,
−
Kapitalkonsolidierung,
−
Ordnungsmäßigkeit der Gesamtkapitalflussrechnung,
−
Plausibilität der prognostischen Angaben im Gesamtlagebericht.
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21. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der Gemeinde Nettersheim wurde auf der Grundlage eines Beschlusses des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Nettersheim vom
11. Dezember 2012, der die Anwendung der Erleichterungsvorschriften des Artikels 8, § 4 des
NKF Weiterentwicklungsgesetzes NRW (NKFWG) vom 18. September 2012 vorsieht, nicht nach
§ 101 Abs. 1 GO NRW und entsprechend § 317 HGB geprüft.
22. Wir haben zusätzliche Prüfungshandlungen durchgeführt, um eine hinreichende Sicherheit darüber
zu erlangen, dass die nicht von uns geprüften Werte des Jahresabschlusses 2010 der Gemeinde
Nettersheim keine wesentlichen Fehler enthalten.
23. Die Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche wurden von der WIROG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn, geprüft und mit
einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungen erfolgten nach den
Grundsätzen der GO NRW beziehungsweise entsprechend den §§ 316 ff. HGB.
24. Die Arbeitsergebnisse aller Jahresabschlüsse bei in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereichen haben wir nach einer kritischen Durchsicht der jeweils erstellten
Prüfungsberichte übernommen.
25. Unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit umfassten die
Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen analytische Prüfungshandlungen
sowie Einzelfallprüfungen.
26. Gegenstand unserer Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung des Gesamtlageberichts war,
ob der Gesamtlagebericht mit dem Gesamtabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnissen in Einklang steht und ob der Gesamtlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von
der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Gemeinde Nettersheim
vermittelt. Ferner haben wir geprüft, ob die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung im
Gesamtlagebericht zutreffend dargestellt sind.
27. Alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise sind erteilt worden. Der Bürgermeister der
Gemeinde Nettersheim hat uns die Vollständigkeit dieser Aufklärungen und Nachweise sowie des
Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichtes schriftlich bestätigt.
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E. Feststellungen und Erläuterungen zur Gesamtrechnungslegung
I.
Ordnungsmäßigkeit der Gesamtrechnungslegung
1.
Konsolidierungskreis und Gesamtabschluss-Stichtag
28. Der Kreis der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche ist
zutreffend ermittelt und im Gesamtanhang (Anlage 3) dargestellt. Die Vorschriften zur Nichteinbeziehung (§ 116 Abs. 3 GO NRW) und zur Equity-Bilanzierung (§ 50 Abs. 3 GemHVO NRW
i. V. m. § 311 HGB) wurden beachtet. Zum Konsolidierungskreis verweisen wir auf den Gesamtanhang.
29. Die Stichtage der Jahresabschlüsse aller in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche entsprechen dem Gesamtabschluss-Stichtag.
2.
Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Abschlüsse
30. Nach § 116 Abs. 7 GO NRW müssen die Jahresabschlüsse von verselbständigten Aufgabenbereichen nicht in die Prüfung des Gesamtabschlusses einbezogen werden, wenn diese nach
gesetzlichen Vorschriften geprüft worden sind. Alle weiteren notwendigen Schritte im Rahmen der
Erstellung des Gesamtabschlusses, insbesondere die konsolidierungsbedingten Anpassungen,
sind dagegen in entsprechender Anwendung des § 317 HGB in die Prüfung des Gesamtabschlusses einzubeziehen.
31. Die Jahresabschlüsse der verselbständigten Aufgabenbereiche und der Gemeinde Nettersheim
wurden von der WIROG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn, geprüft. Alle Jahresabschlüsse haben einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten.
32. Anpassungen der Abschlüsse an die im Gesamtabschluss geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien (HB II) waren nicht erforderlich, da die Bewertungsunterschiede zwischen den
nach den Vorschriften des HGB aufgestellten Jahresabschlüssen der Eigenbetriebe und den
Bewertungsvorschriften des nach der GemHVO aufgestellten Gesamtjahresabschlusses geringfügig sind.
3.
Gesamtabschlussbuchführung sowie Konsolidierungsmaßnahmen
Erstellung
33. Die Erstellung des Gesamtabschlusses erfolgt mit einem Tabellenkalkulationsprogramm. Dabei
werden die Konsolidierungsvorgänge manuell durchgeführt.
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34. Die einzelnen Konsolidierungsvorgänge sind ordnungsgemäß nachgewiesen und protokolliert.
35. Die Konsolidierungsmaßnahmen wurden in einer Buchungsliste erfasst und in gesonderten
Konsolidierungsspalten, aufbauend auf der Summenbilanz für jeden Abschlussposten gesondert
verarbeitet.
36. Die Werte für die Aufwands-, Ertrags- und Schuldenkonsolidierung wurden für jeden Abschlussposten gesondert erfasst, verprobt und danach als Summenwerte gebucht. Die Dokumentation der
gesamtabschlusserheblichen Wertermittlungen ist klar und übersichtlich aufgebaut.
37. Die Organisation der Gesamtabschlussrechnungslegung, des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems der Gemeinde Nettersheim und der Datenfluss ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle auch
im Gesamtabschluss. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert, das Belegwesen ist klar und
übersichtlich geordnet.
38. Die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommen wurden, führen zu einer
ordnungsgemäßen Abbildung im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht.
39. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Gesamtabschlussbuchführung (Konsolidierungsunterlagen) und die weiteren geprüften Unterlagen (einschließlich Belegwesen und internes Kontrollsystem) nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.
Kapitalkonsolidierung
40. Die Kapitalkonsolidierung wurde unter Anwendung der Buchwertmethode in der Weise vorgenommen, dass der Wertansatz der der Gemeinde Nettersheim gehörenden Anteile mit dem
spiegelbildlichen Eigenkapital der verselbständigten Aufgabenbereiche verrechnet wird.
41. Für die erstmalige Kapitalkonsolidierung zum 01. Januar 2010 wurde gemäß § 50 Abs. 1
GemHVO NRW i. V. m. § 301 Abs. 2 HGB auf die Wertansätze zum (fiktiven) Zeitpunkt des
Erwerbs der Anteile abgestellt. Hierbei entspricht der (fiktive) Zeitpunkt des Erwerbs für Zwecke
der kommunalen Rechnungslegung dem kommunalen Eröffnungsbilanzstichtag (01. Januar 2009).
Zwischenergebniseliminierung
42. Eliminierungspflichtige Zwischengewinne und -verluste lagen nicht vor.
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Sonstige Konsolidierungsmaßnahmen und -verfahren
43. Die Schuldenkonsolidierung wird gemäß § 50 Abs. 3 GemHVO NRW i. V. m. § 303 HGB vorgenommen. Die gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten der in den Gesamtabschluss
einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche und der Gemeinde sind erfolgsneutral gegeneinander aufgerechnet worden.
44. In der Gesamtergebnisrechnung sind die Aufwendungen und Erträge nach Verrechnung von
gesamtabschlussinternen Vorgängen gemäß § 50 Abs. 3 GemHVO NRW i. V. m. § 305 HGB ausgewiesen.
Währungsumrechnung
45. Sämtliche in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse werden in Euro aufgestellt.
4.
Gesamtabschluss
46. Der uns zur Prüfung vorgelegte Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde ordnungsmäßig
aus den Jahresabschlüssen der Gemeinde sowie der verselbständigten Aufgabenbereiche und
den ergänzenden Nachweisen zu den Konsolidierungsmaßnahmen abgeleitet. Die angewendeten
Konsolidierungsmethoden entsprechen den gesetzlichen Vorschriften der GO NRW und der
GemHVO NRW sowie den ergänzenden Satzungen und ortsrechtlichen Bestimmungen. Sie sind
im Gesamtanhang vollständig und zutreffend dargestellt.
47. Die Gesamt-Kapitalflussrechnung ist ordnungsgemäß aufgestellt.
48. Die gesetzlich geforderten Angaben des Gesamtanhangs sind vollständig und zutreffend dargestellt.
49. Der Gesamtabschluss bestehend aus Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung und Gesamtanhang (einschließlich Gesamt-Kapitalflussrechnung) wurde ordnungsgemäß aus den einbezogenen Jahresabschlüssen abgeleitet. Der Gesamtabschluss entspricht damit nach unseren
Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Satzungen und ortsrechtlichen Bestimmungen einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Die Prüfung
ergab keine Beanstandungen.
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5.
Gesamtlagebericht
50. Der Gesamtlagebericht des Bürgermeisters entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Der Gesamtlagebericht steht in Einklang mit dem Gesamtabschluss sowie mit den von uns bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnissen. Er vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Konzerns Gemeinde Nettersheim. Unsere Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass im Gesamtlagebericht die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind, und dass die Angaben nach § 51 Abs. 1 GemHVO NRW sowie nach § 116 Abs. 4
GO NRW vollständig und zutreffend sind.
II.
Gesamtaussage des Gesamtabschlusses
1.
Wesentliche Bewertungs- und Konsolidierungsgrundlagen
51. Die wesentlichen Bewertungs- und Konsolidierungsgrundlagen sind im Gesamtanhang erläutert.
Hervorzuheben sind insbesondere die folgenden Aspekte:
Bei der erstmaligen Kapitalkonsolidierung erfolgte die Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte
der Gemeinde mit dem spiegelbildlichen Eigenkapital der verselbständigten Aufgabenbereiche.
Abgestellt wurde hierbei auf die Wertansätze zum (fiktiven) Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile,
wobei dieser Zeitpunkt für Zwecke der kommunalen Rechnungslegung dem kommunalen
Eröffnungsbilanzstichtag (01. Januar 2009) entsprach. Insgesamt ergab sich aus den Konsolidierungsbuchungen ein negativer Unterschiedsbetrag, der aus zwischenzeitlichen Gewinn- und
Verlustvorträgen resultierte und dementsprechend mit dem Verlustvortrag verrechnet wurde.
2.
Feststellung zur Gesamtaussage des Gesamtabschlusses
52. In Gesamtwürdigung der zuvor beschriebenen Bewertungsgrundlagen sind wir der Überzeugung,
dass der Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Gemeinde Nettersheim vermittelt. § 297 Abs. 2
HGB wurde beachtet.
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F.
Analyse der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage
I.
Vermögens- und Schuldenlage
53. In der folgenden Darstellung wurden die Zahlen der Gesamtbilanz zum 31. Dezember 2010 nach
betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliedert. Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen werden insgesamt - auch hinsichtlich des im folgenden Jahr fälligen Tilgungsanteils - dem
langfristigen Fremdkapital zugeordnet.
31.12.2010
T€
%
Aktiva
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen
Finanzanlagevermögen
Anlagevermögen
Vorräte
Forderungen
Flüssige Mittel
Übrige Aktiva
Umlaufvermögen
Summe Aktiva
Passiva
Eigenkapital
Langfristige Sonderposten
Wirtschaftliches Eigenkapital
Rückstellung für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
Langfristiges Fremdkapital
Instandhaltungsrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Übrige Passiva
Kurz- und mittelfristiges Fremdkapital
Summe Passiva
18
119.739
1.042
120.799
146
1.095
3.986
464
5.691
126.490
0,0
94,7
0,8
95,5
0,1
0,9
3,1
0,4
4,5
100,0
66.141
32.980
99.121
52,3
26,1
78,4
5.548
6.524
12.072
6.365
1.438
4,4
5,1
9,5
5,0
1,1
5.648
1.846
15.297
126.490
4,5
1,5
12,1
100,0
54. Hinsichtlich der Zusammensetzung der einzelnen Positionen verweisen wir auf die Erläuterungen
im Anhang und im Lagebericht.
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II.
Finanzlage
55. Die Veränderung des Finanzmittelfonds sowie die dafür ursächlichen Mittelbewegungen werden
anhand der im Gesamtanhang (Anlage 3) enthaltenen Kapitalflussrechnung (Anlage 2) aufgezeigt.
2010
T€
Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
+2
-49
+222
+175
+3.811
+3.986
56. Der Finanzmittelfonds beinhaltet ausschließlich flüssige Mittel. Der Finanzmittelfonds des Vorjahres enthielt darüber hinaus noch T€ 15 kurzfristige Liquiditätskredite.
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Gemeinde Nettersheim
III. Ertragslage
57. In folgender Übersicht haben wir die Gesamtergebnisrechnung 2010 - nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zusammengefasst - dargestellt.
2010
T€
%
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Sonstige Erträge
Ordentliche Erträge
4.587
1.806
3.375
2.435
3.487
15.690
29,2
11,5
21,5
15,6
22,2
100,0
Personalaufwand, Versorgungsaufwand
Sach- und Dienstleistungsaufwand
Abschreibungen
Transferaufwendungen
Sonstige Aufwendungen
Ordentliche Aufwendungen
Ordentliches Ergebnis
4.521
3.939
1.648
4.896
845
15.849
-159
28,8
25,1
10,5
31,2
5,4
101,0
1,0
155
358
-203
-362
-1
363
1,0
2,3
1,3
2,3
0,0
2,3
Finanzerträge
Finanzaufwendungen
Beteiligungs- und Finanzergebnis
Ergebnis der Verwaltungstätigkeit
Außerordentliches Ergebnis
Gesamtjahresfehlbetrag
58. Die Steuern und ähnlichen Abgaben enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Gewerbesteuer
(T€ 908), aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (T€ 2.253) sowie aus der Grundsteuer (T€ 932).
59. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen entfallen insbesondere auf die Schlüsselzuweisungen vom Land (T€ 1.140) sowie auf die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus
Zuwendungen (T€ 359).
60. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte betreffen überwiegend Müll- und Containergebühren
(T€ 505), Erlöse aus der Wasserabgabe (T€ 470), Schmutzwassergebühren (T€ 1.073) und
Gebühren der Niederschlagswasserbeseitigung (T€ 527).
61. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte beinhalten insbesondere Erlöse aus dem Holzverkauf
(T€ 703), Nutzungsentschädigungen (T€ 609) sowie Mieten und Pachten (T€ 371).
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Gemeinde Nettersheim
62. Die sonstigen Erträge beinhalten im Wesentlichen Verkaufserlöse aus Grundstücksverkäufen
(T€ 343), Personal- und Sachkostenerstattungen von Dritten (T€ 634), Auflösungen der sonstigen
Sonderposten (T€ 524) sowie Konzessionsabgaben (T€ 236).
63. Die Personalaufwendungen fielen wie folgt bei der Gemeinde sowie den verselbständigten
Aufgabenbereichen an:
2010
T€
4.035
245
197
13
4.490
Gemeinde
Eigenbetrieb Abwasser
Gemeindewasserwerk
Eigenbetrieb Biowärme
64. Der Sach- und Dienstleistungsaufwand beinhaltet insbesondere Energiekosten (T€ 456), Schülerbeförderungskosten (T€ 206), Abfallbeseitigung (T€ 320) sowie Umlagen an den Wasserverband
Eifel-Rur (T€ 1.148).
65. Die Transferaufwendungen beinhalten im Wesentlichen die Kreisumlage (T€ 4.106), Umlagen an
Gemeinden und Gemeindeverbände (T€ 182) sowie die Gewerbesteuerumlage (T€ 142).
66. Die sonstigen Aufwendungen beinhalten unter anderem Steuern und Versicherungen (T€ 158),
Kfz-Reparaturkosten (T€ 89), Beiträge (T€ 67), Büromaterial (T€ 54), Mieten und Pachten (T€ 59)
und ähnliche Aufwendungen.
67. Die Zinsaufwendungen betreffen im Wesentlichen Darlehenszinsen.
-.-.-.-.-.-
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Gemeinde Nettersheim
G. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung
I.
Bestätigungsvermerk
68. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember
2010 und des Gesamtlageberichtes für das Haushaltsjahr 2010 haben wir mit Datum vom 31. März
2017 den nachfolgend wiedergegebenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An die Gemeinde Nettersheim:
Wir haben den von der
Gemeinde Nettersheim
aufgestellten Gesamtabschluss - bestehend aus Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung und
Gesamtanhang - sowie den Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2010 bis
31. Dezember 2010 geprüft. Die Aufstellung von Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht nach
den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde Nettersheim. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage
der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Gesamtabschluss und den
Gesamtlagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Gesamtabschlussprüfung nach § 116 Abs. 6 GO NRW und entsprechend § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des
durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
durch den Gesamtlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzgesamtlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde und ihrer verselbständigten Aufgabenbereiche
sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
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- 15 -
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Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche, der
Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Gemeinde sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts. Wir sind
der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung
bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Gesamtabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der
Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde und ihrer verselbstständigten Aufgabenbereiche. Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde einschließlich
der verselbständigten Aufgabenbereiche und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
II.
Schlussbemerkung
Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Gemeinde Nettersheim
für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010 und des Gesamtlageberichts für dieses Haushaltsjahr erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen
(IDW PS 450).
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Anlagen
Anlage
Gesamtbilanz zum 31. Dezember 2010
1
Gesamtergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2010
2
Gesamtanhang zum Gesamtabschluss 2010
3
Gesamtlagebericht zum Gesamtabschluss 2010
4
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
5
Beteiligungsbericht zum Gesamtabschluss 2010
6
Summenbilanz zum 31. Dezember 2010 und
Summen-Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2010
7
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
8
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Gesamtbilanz zum 31. Dezember 2010
Aktivseite
€
1. Anlagevermögen
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
Software
1.2 Sachanlagen
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1 Grünflächen
1.2.1.2 Ackerland
1.2.1.3 Wald, Forsten
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
1.2.2
1.2.2.1
1.2.2.2
1.2.2.3
1.2.2.4
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Schulen
Wohnbauten
Sonstige Gebäude
1.2.3
1.2.3.1
1.2.3.2
1.2.3.3
1.2.3.4
Infrastrukturvermögen
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
Wasserversorgungsanlagen
Straßennetz mit Wegen, Plätzen und
Verkehrslenkungsanlagen
1.2.3.5 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
1.2.4
1.2.5
1.2.6
1.2.7
€
18.578,88
3.499.865,86
2.314.324,85
27.463.447,10
2.231.773,88
35.509.411,69
1.820.553,58
4.977.588,62
222.793,36
7.785.440,30
14.806.375,86
35.509.411,69
14.806.375,86
15.228.282,13
24.014.050,45
4.346.446,20
17.805.337,00
2.224.449,60
63.618.565,38
Bauten auf fremdem Grund und Boden
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
970.094,35
71.647,80
1.041.742,15
Summe Anlagevermögen
2.2.1.1
2.2.1.2
2.2.1.3
2.2.1.4
Umlaufvermögen
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen
aus Transferleistungen
Gebühren
Steuern
Forderungen aus Transferleistungen
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen
2.2.2.1 Forderungen gegenüber dem privaten Bereich
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände
2.3 Liquide Mittel
Summe Umlaufvermögen
3. Aktive Rechnungsabgrenzung
1.
1.1
1.2
1.3
1.4
119.738.705,54
Eigenkapital
Allgemeine Rücklage
Ausgleichsrücklage
Verlustvortrag
Gesamtjahresfehlbetrag
Summe Eigenkapital
2.
2.1
2.2
2.3
Sonderposten
Sonderposten für Zuwendungen
Sonderposten für Beiträge
Sonstige Sonderposten
3.
3.1
3.2
3.3
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen
Instandhaltungsrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
4.
4.1
4.1.1
4.1.2
4.2
4.3
4.4
63.618.565,38
26.436,00
1.769.843,13
415.800,00
3.592.273,48
119.738.705,54
1.3 Finanzanlagen
1.3.1 Beteiligungen
1.3.2 Wertpapiere des Anlagevermögens
2.
2.1
2.1.1
2.2
2.2.1
€
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
vom öffentlichen Kreditmarkt
vom privaten Kreditmarkt
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Summe Verbindlichkeiten
5. Passive Rechnungsabgrenzung
€
€
65.131.397,43
1.613.871,85
-241.416,93
-362.906,11
66.140.946,24
66.140.946,24
22.051.342,61
8.600.725,72
2.328.243,86
32.980.312,19
32.980.312,19
5.547.905,00
6.365.063,28
1.438.150,22
13.351.118,50
13.351.118,50
4.912.794,37
1.610.648,56
5.648.280,35
683.673,10
488.165,82
13.343.562,20
13.343.562,20
674.425,31
1.041.742,15
120.799.026,57
145.851,22
160.564,34
322.990,54
19.907,34
84.354,83
587.817,05
587.817,05
507.018,65
191.851,68
1.286.687,38
3.986.439,06
5.418.977,66
5.418.977,66
272.360,21
126.490.364,44
126.490.364,44
Anlage 1
Gemeinde Nettersheim
Gesamtergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2010
Ergebnis des
Haushaltsjahres
€
1. Steuern und ähnliche Abgaben
4.587.271,37
2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen
1.806.341,94
3. Sonstige Transfererträge
1.200,00
4. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
3.374.573,96
5. Privatrechtliche Leistungsentgelte
2.434.990,57
6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen
1.395.966,39
7. Sonstige ordentliche Erträge
1.389.550,25
8. Aktivierte Eigenleistungen
9. Ordentliche Gesamterträge
10. Personalaufwendungen
11. Versorgungsaufwendungen
700.180,80
15.690.075,28
4.489.618,31
31.422,27
12. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
3.938.742,57
13. Bilanzielle Abschreibungen
1.648.284,16
14. Transferaufwendungen
4.896.528,88
15. Sonstige ordentliche Aufwendungen
16. Ordentliche Gesamtaufwendungen
17. Ordentliches Gesamtergebnis
844.599,12
15.849.195,31
-159.120,03
18. Finanzerträge
155.233,11
19. Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
357.909,21
20. Gesamtfinanzergebnis
-202.676,10
21. Gesamtergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
-361.796,13
22. Außerordentliche Erträge
23. Außerordentliche Aufwendungen
24. Außerordentliches Gesamtergebnis
25. Gesamtjahresfehlbetrag
0,00
1.109,98
-1.109,98
-362.906,11
Anlage 2
FB II
VERBINDLICHKEITENSPIEGEL zum Gesamtabschluss
zum
31. Dezember 2010
Gemeinde Nettersheim, Nettersheim
Gesamt
Gesamt
Gesamt
Gesamt
Gesamtbetrag
des
Haushaltsjahres
EUR
Gesamtbetrag
Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
EUR
Restlaufzeit
1 bis 5 Jahre
EUR
Restlaufzeit
über 5 Jahre
EUR
0,00
0,00
1.2 vom öffentlichen Bereich
1.2.1 vom sonstigen öffentlichen
Bereich
4.912.794,37
161.956,61
910.586,83
3.840.250,93
1.3 vom privaten Kreditmarkt
1.3.1 von Banken und
Kreditinstituten
1.610.648,56
145.995,14
840.465,38
624.188,04
2. Verbindlichkeiten aus Krediten
zur Liquiditätssicherung
5.648.280,35
5.648.280,35
0,00
0,00
683.673,10
488.165,82
683.673,10
473.305,85
0,00
4.457,99
0,00
10.401,98
13.343.562,20
7.113.211,05
1.755.510,20
4.474.840,95
1. Verbindlichkeiten aus Krediten
für Investitionen
1.1 von Sondervermögen
3. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
4. Sonstige Verbindlichkeiten
5. Summe aller Verbindlichkeiten
Anlage 1 zum Anhang
Gemeinde Nettersheim
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An die Gemeinde Nettersheim:
Wir haben den von der
Gemeinde Nettersheim
aufgestellten Gesamtabschluss - bestehend aus Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung und
Gesamtanhang - sowie den Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2010 bis
31. Dezember 2010 geprüft. Die Aufstellung von Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht nach
den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde Nettersheim. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage
der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Gesamtabschluss und den
Gesamtlagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Gesamtabschlussprüfung nach § 116 Abs. 6 GO NRW und entsprechend § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des
durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
durch den Gesamtlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzgesamtlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde und ihrer verselbständigten Aufgabenbereiche
sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche, der
Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Gemeinde sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts. Wir sind
der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung
bildet.
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Druckdatum 05.04.2017
Anlage
Seite
5
1
Gemeinde Nettersheim
Summenbilanz zum 31. Dezember 2010
AKTIVA
1.
Anlagevermögen
1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2
Sachanlagen
1.2.1
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Eigenbetrieb
Abwasser
Gemeindewasserwerk
Eigenbetrieb
Biowärme
Gesamtbetrag
€
€
€
€
€
Korrekturen
zur konzerneinheitlichen
Bilanzierung
€
Gesamt vor
Konsolidierung
Konsolidierungen
Gesamt nach
Konsolidierung
€
€
€
5.228,00
10.035,00
3.315,88
0,00
18.578,88
0,00
18.578,88
0,00
18.578,88
1.2.1.1 Grünflächen
3.499.865,86
0,00
0,00
0,00
3.499.865,86
0,00
3.499.865,86
0,00
3.499.865,86
1.2.1.2. Ackerland
2.314.324,85
0,00
0,00
0,00
2.314.324,85
0,00
2.314.324,85
0,00
2.314.324,85
1.2.1.3 Wald, Forsten
27.463.447,10
0,00
0,00
0,00
27.463.447,10
0,00
27.463.447,10
0,00
27.463.447,10
2.231.773,88
0,00
0,00
0,00
2.231.773,88
0,00
2.231.773,88
0,00
2.231.773,88
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen
1.820.553,58
0,00
0,00
0,00
1.820.553,58
0,00
1.820.553,58
0,00
1.820.553,58
1.2.2.2 Schulen
4.977.588,62
0,00
0,00
0,00
4.977.588,62
0,00
4.977.588,62
0,00
4.977.588,62
222.793,36
0,00
0,00
0,00
222.793,36
0,00
222.793,36
0,00
222.793,36
7.387.638,48
152.867,28
30.701,54
214.233,00
7.785.440,30
0,00
7.785.440,30
0,00
7.785.440,30
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
1.2.2
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.3 Wohnbauten
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
1.2.3
Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
1.2.3.2 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
1.2.3.3 Wasserversorgungsanlagen
1.2.3.4 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
1.2.3.5 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
1.2.4
Bauten auf fremdem Grund und Boden
1.2.5
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
1.2.6
Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.2.7
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Summe Sachanlagen
1.3
15.228.282,13
0,00
0,00
0,00
15.228.282,13
0,00
15.228.282,13
0,00
15.228.282,13
0,00
24.014.050,45
0,00
0,00
24.014.050,45
0,00
24.014.050,45
0,00
24.014.050,45
4.346.446,20
0,00
4.346.446,20
0,00
4.346.446,20
0,00
4.346.446,20
17.805.337,00
0,00
0,00
0,00
17.805.337,00
0,00
17.805.337,00
0,00
17.805.337,00
2.224.449,60
0,00
0,00
0,00
0,00
2.224.449,60
0,00
2.224.449,60
0,00
2.224.449,60
26.436,00
0,00
0,00
0,00
26.436,00
0,00
26.436,00
0,00
26.436,00
990.100,13
0,00
0,00
779.743,00
1.769.843,13
0,00
1.769.843,13
0,00
1.769.843,13
415.800,00
0,00
415.800,00
0,00
1.464.904,51
1.448.678,06
589.340,58
89.350,33
3.592.273,48
0,00
3.592.273,48
0,00
3.592.273,48
88.046.516,10
389.021,00
25.615.857,79
262,00
4.993.005,32
26.517,00
1.083.326,33
0,00
119.738.705,54
0,00
119.738.705,54
0,00
119.738.705,54
415.800,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
970.094,35
0,00
0,00
0,00
970.094,35
0,00
970.094,35
0,00
970.094,35
Finanzanlagen
1.3.1
Anteile an verbundenen Unternehmen
1.3.2
Beteiligungen
1.3.3
Sondervermögen
1.3.4
Wertpapiere des Anlagevermögens
1.3.5
Ausleihungen
13.215.743,38
0,00
0,00
0,00
13.215.743,38
0,00
13.215.743,38
-13.215.743,38
0,00
71.647,80
0,00
0,00
0,00
71.647,80
0,00
71.647,80
0,00
71.647,80
1.3.5.1 Sonstige Ausleihungen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Summe Finanzanlagen
14.257.485,53
0,00
0,00
0,00
14.257.485,53
0,00
14.257.485,53
-13.215.743,38
1.041.742,15
102.309.229,63
25.625.892,79
4.996.321,20
1.083.326,33
134.014.769,95
0,00
134.014.769,95
-13.215.743,38
120.799.026,57
64.510,63
3.875,09
63.574,31
13.891,19
145.851,22
0,00
145.851,22
0,00
145.851,22
2.2.1.1. Gebühren
2.2.1.2 Beiträge
146.080,94
12.882,80
1.600,60
0,00
160.564,34
0,00
160.564,34
0,00
160.564,34
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.2.1.3 Steuern
2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen
322.990,54
0,00
0,00
0,00
322.990,54
0,00
322.990,54
0,00
322.990,54
Summe Anlagevermögen
2.
Umlaufvermögen
2.1
Vorräte
2.1.1.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
2.2
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.2.1
Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen
aus Transferleistungen
2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
2.2.2
19.907,34
0,00
0,00
0,00
19.907,34
0,00
19.907,34
0,00
19.907,34
84.354,83
0,00
0,00
0,00
84.354,83
0,00
84.354,83
0,00
84.354,83
0,00
24.255,60
1.089.496,31
0,00
1.089.496,31
-582.477,66
507.018,65
Privatrechtliche Forderungen
2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich
2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich
2.2.2.3 gegen Gemeinde
2.2.2.4 gegen Sondervermögen
1.065.240,71
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
573.355,60
254.954,26
18.479,75
846.789,61
0,00
846.789,61
-846.789,61
0,00
0,00
0,00
9.376,98
28.001,88
37.378,86
0,00
37.378,86
-37.378,86
0,00
2.2.3
Sonstige Vermögensgegenstände
143.297,61
90,00
8.787,92
39.676,15
191.851,68
0,00
191.851,68
0,00
191.851,68
2.3
Liquide Mittel
2.097.542,77
1.393.809,82
364.560,10
130.526,37
3.986.439,06
0,00
3.986.439,06
0,00
3.986.439,06
Summe Umlaufvermögen
3.943.925,37
1.984.013,31
702.854,17
254.830,94
6.885.623,79
0,00
6.885.623,79
-1.466.646,13
5.418.977,66
26.285,18
0,00
0,00
246.075,03
272.360,21
0,00
272.360,21
0,00
272.360,21
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
106.279.440,18
27.609.906,10
5.699.175,37
1.584.232,30
141.172.753,95
0,00
141.172.753,95
-14.682.389,51
126.490.364,44
3.
Aktive Rechnungsabgrenzung
4.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Summe AKTIVA
____________________________
0814020029/210018866/31032017
Druckdatum 24.03.2017
Gemeinde
Nettersheim
(Kernhaushalt)
Anlage 7
Seite 1
Gemeinde Nettersheim
Summenbilanz zum 31. Dezember 2010
PASSIVA
1.
Eigenkapital
1.1
Allgemeine Rücklage
-
Sonderrücklagen
1.2
Ausgleichsrücklage
Gemeinde
Nettersheim
(Kernhaushalt)
Eigenbetrieb
Abwasser
Gemeindewasserwerk
Eigenbetrieb
Biowärme
Gesamtbetrag
€
€
€
€
€
Korrekturen
zur konzerneinheitlichen
Bilanzierung
€
Gesamt vor
Konsolidierung
(HB II)
Konsolidierungen
Verrechnung
mit
Verlustvortrag
Gesamt nach
Konsolidierung
€
€
€
€
65.131.397,43
1.278.000,00
407.000,00
25.000,00
66.841.397,43
0,00
66.841.397,43
-1.710.000,00
0,00
0,00
7.904.069,36
3.435.304,54
148.409,44
11.487.783,34
0,00
11.487.783,34
-11.505.743,38
17.960,04
65.131.397,43
0,00
1.613.871,85
0,00
0,00
0,00
1.613.871,85
0,00
1.613.871,85
0,00
0,00
1.613.871,85
-
Sonderposten aus Konsolidierungsbuchungen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.3
Gewinnvortrag (+) / Verlustvortrag (-)
0,00
-34.991,78
-74.782,01
-113.683,10
-223.456,89
0,00
-223.456,89
0,00
-17.960,04
-241.416,93
1.4
Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-)
-153.884,34
-38.947,02
-162.066,54
-8.008,21
-362.906,11
0,00
-362.906,11
0,00
0,00
-362.906,11
-
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.5
Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
66.591.384,94
9.108.130,56
3.605.455,99
51.718,13
79.356.689,62
0,00
79.356.689,62
-13.215.743,38
0,00
66.140.946,24
Summe Eigenkapital
2
Sonderposten
2.1
für Zuwendungen
2.2
für Beiträge
2.3
für den Gebührenausgleich
2.4
3.
Rückstellungen
3.1
Pensionsrückstellungen
5.547.905,00
0,00
0,00
0,00
5.547.905,00
0,00
5.547.905,00
0,00
0,00
5.547.905,00
3.2
Instandhaltungsrückstellungen
6.365.063,28
0,00
0,00
0,00
6.365.063,28
0,00
6.365.063,28
0,00
0,00
6.365.063,28
3.3
Sonstige Rückstellungen
1.343.891,02
39.215,62
43.631,08
11.412,50
1.438.150,22
0,00
1.438.150,22
0,00
0,00
1.438.150,22
Summe Rückstellungen
13.256.859,30
39.215,62
43.631,08
11.412,50
13.351.118,50
0,00
13.351.118,50
0,00
0,00
13.351.118,50
4.1.1 vom öffentlichen Kreditmarkt
2.024.022,07
2.888.772,30
0,00
0,00
4.912.794,37
0,00
4.912.794,37
0,00
0,00
4.912.794,37
4.1.2 vom privaten Kreditmarkt
1.610.648,56
0,00
0,00
0,00
1.610.648,56
0,00
1.610.648,56
0,00
0,00
1.610.648,56
0,00
3.575.399,57
1.206.624,25
866.256,53
5.648.280,35
0,00
5.648.280,35
0,00
0,00
5.648.280,35
566.016,35
108.685,15
14.996,99
12.578,14
702.276,63
0,00
702.276,63
-18.603,53
0,00
683.673,10
13.940.187,34
7.550.511,06
0,00
560.644,21
22.051.342,61
0,00
22.051.342,61
0,00
0,00
22.051.342,61
4.039.166,75
4.057.949,38
503.609,59
0,00
8.600.725,72
0,00
8.600.725,72
0,00
0,00
8.600.725,72
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Sonstige Sonderposten
2.328.243,86
0,00
0,00
0,00
2.328.243,86
0,00
2.328.243,86
0,00
0,00
2.328.243,86
Summe Sonderposten
20.307.597,95
11.608.460,44
503.609,59
560.644,21
32.980.312,19
0,00
32.980.312,19
0,00
0,00
32.980.312,19
4.
Verbindlichkeiten
4.1
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
4.2
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
4.3
-
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde und
Sondervermögen
0,00
258.281,11
309.463,06
52.112,35
619.856,52
0,00
619.856,52
-619.856,52
0,00
0,00
4.5
Sonstige Verbindlichkeiten
1.248.485,70
22.961,35
15.394,41
29.510,44
1.316.351,90
0,00
1.316.351,90
-828.186,08
0,00
488.165,82
Summe Verbindlichkeiten
5.449.172,68
6.854.099,48
1.546.478,71
960.457,46
14.810.208,33
0,00
14.810.208,33
-1.466.646,13
0,00
13.343.562,20
674.425,31
0,00
0,00
0,00
674.425,31
0,00
674.425,31
0,00
0,00
674.425,31
106.279.440,18
27.609.906,10
5.699.175,37
1.584.232,30
141.172.753,95
0,00
141.172.753,95
-14.682.389,51
0,00
126.490.364,44
5.
Passive Rechnungsabgrenzung
Summe PASSIVA
____________________________
0814020029/210018866/31032017
Druckdatum 24.03.2017
Anlage 7
Seite 2
Gemeinde Nettersheim
Summen-Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2010
Gemeinde
Eigenbetrieb
Gemeinde-
Eigenbetrieb
Gesamt-
Korrekturen
Jahresergebnis
Nettersheim
Abwasser
wasserwerk
Biowärme
betrag
zur konzern-
vor
nach
einheitlichen
Konsolidierung
Konsolidierung
(Kernhaushalt)
Konsolidierung
Jahresergebnis
Bilanzierung
€
€
€
1. Steuern und ähnliche Abgaben
4.587.271,37
0,00
2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen
1.637.084,59
1.200,00
927.114,55
3. Sonstige Transfererträge
4. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
€
€
€
0,00
0,00
4.587.271,37
124.739,39
0,00
44.517,96
0,00
0,00
0,00
1.893.570,20
553.889,21
€
€
€
0,00
4.587.271,37
0,00
4.587.271,37
1.806.341,94
0,00
1.806.341,94
0,00
1.806.341,94
1.200,00
0,00
1.200,00
0,00
1.200,00
0,00
3.374.573,96
0,00
3.374.573,96
0,00
3.374.573,96
2.434.990,57
5. Privatrechtliche Leistungsentgelte
2.155.426,35
0,00
0,00
279.564,22
2.434.990,57
0,00
2.434.990,57
0,00
6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen
2.013.965,58
0,00
0,00
0,00
2.013.965,58
0,00
2.013.965,58
-617.999,19
1.395.966,39
7. Sonstige ordentliche Erträge
1.993.772,41
982,24
1.230,18
615,67
1.996.600,50
0,00
1.996.600,50
-607.050,25
1.389.550,25
439.052,10
178.073,01
83.055,69
0,00
700.180,80
0,00
700.180,80
0,00
700.180,80
13.754.886,95
2.197.364,84
638.175,08
324.697,85
16.915.124,72
0,00
16.915.124,72
-1.225.049,44
15.690.075,28
4.496.158,53
245.022,80
197.008,09
13.030,27
4.951.219,69
0,00
4.951.219,69
-461.601,38
4.489.618,31
31.422,27
0,00
0,00
0,00
31.422,27
0,00
31.422,27
0,00
31.422,27
2.678.061,70
1.269.833,63
189.462,66
170.837,17
4.308.195,16
0,00
4.308.195,16
-369.452,59
3.938.742,57
875.007,53
505.166,00
234.847,60
33.263,03
1.648.284,16
0,00
1.648.284,16
0,00
1.648.284,16
4.896.528,88
0,00
0,00
0,00
4.896.528,88
0,00
4.896.528,88
0,00
4.896.528,88
836.823,18
104.098,88
176.454,95
111.910,69
1.229.287,70
0,00
1.229.287,70
-384.688,58
844.599,12
13.814.002,09
2.124.121,31
797.773,30
329.041,16
17.064.937,86
0,00
17.064.937,86
-1.215.742,55
15.849.195,31
8. Aktivierte Eigenleistungen
9. Ordentliche Erträge
10. Personalaufwendungen
11. Versorgungsaufwendungen
12. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
13. Bilanzielle Abschreibungen
14. Transferaufwendungen
15. Sonstige ordentliche Aufwendungen
16. Ordentliche Aufwendungen
17. Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
-59.115,14
73.243,53
-159.598,22
-4.343,31
-149.813,14
0,00
-149.813,14
-9.306,89
-159.120,03
18. Finanzerträge
140.854,14
19.745,33
13.293,80
10.026,06
183.919,33
0,00
183.919,33
-28.686,22
155.233,11
19. Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
235.623,34
131.477,84
15.304,08
13.497,06
395.902,32
0,00
395.902,32
-37.993,11
357.909,21
20. Finanzergebnis
-94.769,20
-111.732,51
-2.010,28
-3.471,00
-211.982,99
0,00
-211.982,99
9.306,89
-202.676,10
-153.884,34
-38.488,98
-161.608,50
-7.814,31
-361.796,13
0,00
-361.796,13
0,00
-361.796,13
21. Ordentliches Ergebnis
22. Außerordentliche Erträge
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
23. Außerordentliche Aufwendungen
0,00
458,04
458,04
193,90
1.109,98
0,00
1.109,98
0,00
1.109,98
0,00
-153.884,34
-458,04
-38.947,02
-458,04
-162.066,54
-193,90
-8.008,21
-1.109,98
-362.906,11
0,00
0,00
-1.109,98
-362.906,11
0,00
0,00
-1.109,98
-362.906,11
24. Außerordentliches Ergebnis
25. Gesamtjahresfehlbetrag / Gesamtjahresüberschuss
____________________________
0814020029/210018866/31032017
Druckdatum 05.04.2017
Anlage 7
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