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Beschlussvorlage (Gemeinde Nettersheim JA 2016 endgültig)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
2,3 MB
Datum
19.09.2017
Erstellt
12.09.17, 12:41
Aktualisiert
12.09.17, 12:41

Inhalt der Datei

MITTELRHEINISCHE TREUHAND GMBH WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT - STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT GEGRÜNDET 1913 Gemeinde Nettersheim Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2016 Elektronische Kopie des original gezeichneten Prüfungsberichts Ausfertigung vom 08. September 2017 ____________________________ 0814020029/216019086/01092017 Gemeinde Nettersheim Inhaltsverzeichnis Seite A. Prüfungsauftrag ........................................................................................................................1 B. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den Bürgermeister.................................................. 2 C. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse .............................................................................. 3 D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................................................................................ 4 E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung ......................................................... 7 I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ........................................................................ 7 1. Buchführung, Inventur, Inventar, Festlegung der örtlichen Nutzungsdauer von Vermögensgegenständen ........................................................................................... 7 II. F. 2. Jahresabschluss ......................................................................................................... 8 3. Lagebericht .................................................................................................................8 Gesamtaussage des Jahresabschlusses ........................................................................... 8 1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses ...................................... 8 2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen ...................................... 8 Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage ................................................. 9 I. Vermögens- und Schuldenlage .......................................................................................... 9 II. Finanzlage ....................................................................................................................... 13 III. Ertragslage ...................................................................................................................... 15 G. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags ....................................................... 17 H. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung ............................................ 18 I. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks........................................................................... 18 II. Schlussbemerkung .......................................................................................................... 19 Anlagen (siehe gesondertes Verzeichnis) ____________________________ 0814020029/216019086/01092017 Druckdatum 08.09.2017 -I- Gemeinde Nettersheim Abkürzungsverzeichnis ARAP Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten BeamtVG Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes DRK Deutsches Rotes Kreuz EigVO Eigenbetriebsverordnung e.G. eingetragene Genossenschaft EU Europäische Union e. V. eingetragener Verein GemHVO Gemeindehaushaltsverordnung GEZ Gebühreneinzahlungszentrale GFG Gemeindefinanzierungsgesetz GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GO Gemeindeordnung GPA Gemeindeprüfungsanstalt GWG Geringwertiges Wirtschaftsgut HGB Handelsgesetzbuch IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf IT NRW Information und Technik Nordrhein-Westfalen JGH Jugendgästehaus KDVZ Kommunale Datenverarbeitungszentrale Kiga Kindergarten KVbQ Kurzfristige Verbindlichkeitsquote KVR-Fonds Kommunaler Versorgungsrücklagen-Fonds N’heim Nettersheim NKF Neues Kommunales Finanzmanagement NKFWG Erstes Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen NRW Nordrhein-Westfalen OD Ortsdurchfahrt OT Ortsteil ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr ____________________________ 0814020029/216019086/01092017 Druckdatum 08.09.2017 - II - Gemeinde Nettersheim PRAP Passiver Rechnungsabgrenzungsposten PS Prüfungsstandard RHB Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe SGB XII Zwölftes Sozialgesetzbuch Sopo Sonderposten StGB Strafgesetzbuch U Umbuchung UStG Umsatzsteuergesetz Verf. Verfassung VERPA Vertreter der öffentlichen Rechnungsprüfung VLVG Versorgungslastenverteilungsgesetz ____________________________ 0814020029/216019086/01092017 Druckdatum 08.09.2017 - III - Gemeinde Nettersheim A. Prüfungsauftrag 1. Der Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, Herr Wilfried Pracht, erteilte uns, mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Nettersheim vom 20. September 2016, mit Vertrag vom 14. August 2017 den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2016 der Gemeinde Nettersheim (im Folgenden „Gemeinde“ genannt). 2. Der Jahresabschluss und der Lagebericht unterliegen gemäß § 101 der GO NRW der jährlichen Prüfungspflicht. In die Prüfung des Jahresabschlusses sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar sowie die Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. 3. Die Prüfung des Jahresabschlusses wurde erweitert um die Durchführung der vom Kreis Euskirchen auf den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Nettersheim delegierte Prüfung des Aufgabebereiches Soziales. Wir verweisen auf unsere Berichterstattung in Abschnitt G. und in dem gesondert erstellten Prüfungsbericht. 4. Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 01. Januar 2017 maßgebend. 5. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) diesen Bericht, dem der geprüfte Jahresabschluss sowie der geprüfte Lagebericht als Anlagen 1 bis 5 beigefügt sind. 6. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die Teilergebnisrechnungen sowie die Teilfinanzrechnungen A und B, getrennt nach Teilplänen, in einem gesonderten Band II beigefügt. 7. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4 a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. ____________________________ 0814020029/216019086/01092017 Druckdatum 08.09.2017 -1- Gemeinde Nettersheim B. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den Bürgermeister 8. Nachfolgend stellen wir zusammengefasst die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage sowie die zukünftige Entwicklung der Gemeinde Nettersheim mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken durch den Bürgermeister (siehe Anlage 5) dar: − Die Finanzlage der Gemeinde Nettersheim fügt sich in das allgemeine Bild der wirtschaftlichen Lage des Landes Nordrhein-Westfalen ein. − Die Gemeinde Nettersheim profitiert von der guten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung durch höhere Erträge bei der Gewerbe-, Einkommen- und Umsatzsteuer. − Die Ergebnisrechnung weist für das Haushaltsjahr 2016 ein Jahresergebnis von T€ 333 (Vorjahr: - T€ 56) aus. Der Jahresüberschuss ist dabei zum Teil durch Einmaleffekte wie z. B. die Auflösung nicht mehr benötigter Instandhaltungsrückstellungen sowie die Aktivierung von Eigenleistungen im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes für die Förderkulisse im Städtebau bzw. der Dorferneuerung und der Investitionsmaßnahme Bahnhof und Kloster Nettersheim beeinflusst worden. − Das Eigenkapital der Gemeinde beträgt zum 31. Dezember 2016 T€ 72.431 und setzt sich aus der Allgemeinen Rücklage, der Ausgleichsrücklage und dem Jahresergebnis zusammen. Der Jahresverlust 2015 wurde durch die Ausgleichsrücklage gedeckt. − Eine vollständige Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage durch künftige Jahresfehlbeträge wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgeschlossen, sodass die haushaltsrechtlichen Konsequenzen eines Haushaltssicherungskonzeptes nicht befürchtet werden müssen. − Zur Sicherung der notwendigen Liquidität und des gegenwärtig niedrigen Zinsniveaus wurde in der Haushaltssatzung 2016 ein Kreditrahmen in Höhe von T€ 5.000 festgesetzt. Dieser wurde im Haushaltsjahr 2016 in Höhe von T€ 2.700 in Anspruch genommen. − Die Steuern und ähnlichen Erträge entwickelten sich bei einem Ergebnis von T€ 7.551 um ca. T€ 1.082 über dem Planansatz. − Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit beträgt T€ 347 und überschreitet den Vorjahreswert um T€ 1.033. − Insgesamt wird die Lage der Gemeinde Nettersheim vom Bürgermeister als ein wenig entspannter als im Vorjahr eingestuft, da durch den Jahresgewinn ein tatsächlicher Haushaltsausgleich möglich war und die Liquiditätsentwicklung sich ebenfalls verbessert hat. − Chancen für eine positive Entwicklung sieht der Bürgermeister in der Fortentwicklung des Tourismus, hierzu wurden in der Vergangenheit dementsprechende Einrichtungen gegründet und es werden auch zukünftig neue Angebote geschaffen. ____________________________ 0814020029/216019086/01092017 Druckdatum 08.09.2017 -2- Gemeinde Nettersheim − Durch die Schaffung eines familien- und kinderfreundlichen Infrastrukturangebotes soll dem demographischen Wandel begegnet werden. In diesem Zusammenhang wurde zur Sicherung der Grundschulangebote ein Grundschulverbund mit den Standorten Marmagen und Zingsheim beschlossen. − Risiken werden insbesondere in den zwar derzeit wieder angestiegenen, aber nur schwer planbaren Gewerbesteuereinnahmen sowie den hohen Ausgabenbelastungen im sozialen Bereich durch die Kreisumlage gesehen. − Die Erträge aus der Grundsteuer A und B sind weitestgehend stabil. − Für das Haushaltsjahr 2017 erwartet der Bürgermeister einen Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 72. 9. Die Beurteilung der Lage der Gemeinde, insbesondere die Beurteilung der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der Gemeinde, sind plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung des Bürgermeisters dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. C. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse 10. Hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen und den wirtschaftlichen Verhältnissen verweisen wir auf die Anlage 7. 11. Ein Mehrjahresvergleich ergibt folgendes Bild: Anzahl Einwohner Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Fristenkongruente Finanzierung (%) Durchschnittlicher Abschreibungssatz (%) Eigenkapitalquote (%) Kredite zur Liquiditätssicherung Durchschnittliche Mitarbeiterzahl Ordentliche Erträge (T€) Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit Jahresergebnis (T€) 2016 7.504 +347 96,4 0,9 83,0 2.700 185 17.462 2015 7.509 -687 92,4 0,9 79,5 3.650 184 16.250 2014 7.432 -1.192 92,2 0,8 80,0 3.000 173 14.702 2013 7.450 -1.514 92,8 0,9 81,2 1.500 172 14.680 2012 7.495 -1.959 93,9 0,8 83,1 92 166 14.656 +333 -56 -499 -87 +109 12. Die Liquidität der Gemeinde konnte im Berichtsjahr nur durch Liquiditätskredite gesichert werden. ____________________________ 0814020029/216019086/01092017 Druckdatum 08.09.2017 -3- Gemeinde Nettersheim D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 13. Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, die Inventur, das Inventar, die örtliche Festlegung der Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände, der nach den gemeinderechtlichen Vorschriften (GemHVO NRW und GO NRW) aufgestellte Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2016 und der Lagebericht für dieses Haushaltsjahr. Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit von Buchführung, Inventur, die Vollständigkeit des Inventars, die örtliche Festlegung der Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht tragen die gesetzlichen Vertreter der Gemeinde. Unsere Aufgabe war es, die Unterlagen einer Prüfung dahingehend zu unterziehen, ob die gemeinderechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung beachtet worden sind. Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt. Dabei haben wir auch geprüft, ob im Lagebericht die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind und alle Angabepflichten erfüllt sind. 14. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß auch die vom Kreis Euskirchen auf den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Nettersheim delegierte Prüfung des Aufgabebereiches Soziales durchgeführt. Dabei lagen die vom Kreis Euskirchen mit der Rundverfügung vom 25. September 2014 herausgegebenen kompletten Prüfungsschemata für die Bereiche Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel und Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII zu Grunde. 15. Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes war nicht Gegenstand des uns erteilten Auftrages zur Jahresabschlussprüfung. 16. Die Prüfung wurde im August 2017 in den Verwaltungsräumen der Gemeinde durchgeführt. Die Berichtsabfassung erfolgte anschließend in unseren Büroräumen. 17. Ausgangspunkt war der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2015. Er wurde am 27. September 2016 vom Gemeinderat festgestellt. Die Offenlegung erfolgte entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. 18. Bei Durchführung der Prüfung haben wir die Vorschriften des § 101 GO NRW und der §§ 317 ff. HGB und die in den Prüfungsstandards des IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. Danach haben wir unsere Prüfung so angelegt, dass wir Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und ____________________________ 0814020029/216019086/01092017 Druckdatum 08.09.2017 -4- Gemeinde Nettersheim Ertragslage wesentlich auswirken, erkennen konnten. Gegenstand unseres Auftrags waren nicht die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie zum Beispiel Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, und außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten. Prüfungsplanung und Prüfungsdurchführung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die für die Rechnungslegung wesentlich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden. Die Verantwortung für die Vermeidung und die Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten liegt bei dem Bürgermeister der Gemeinde. 19. Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir uns zunächst einen aktuellen Überblick über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde verschafft. Darauf aufbauend haben wir uns ausgehend von der Organisation der Gemeinde mit den Zielen und Strategien beschäftigt, um die Geschäftsrisiken zu bestimmen, die zu wesentlichen Fehlern in der Rechnungslegung führen können. Durch Gespräche mit dem Bürgermeister und der Kämmerin und durch Einsichtnahme in Organisationsunterlagen der Gemeinde haben wir anschließend untersucht, welche Maßnahmen die Gemeinde ergriffen hat, um diese Geschäftsrisiken zu bewältigen. In diesem Zusammenhang haben wir eine Prüfung der Angemessenheit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems der Gemeinde durchgeführt. 20. Die Prüfung des internen Kontrollsystems erstreckte sich vor allem auf folgende Bereiche: − Kontrollumfeld der Gemeinde, − Prozess der Analyse der Geschäftsrisiken durch die Vertretung der Gemeinde, − Buchführungssystem, − Gebührenveranlagung. 21. Das Ziel der vorstehend beschriebenen Prüfungshandlungen bestand insbesondere darin, die Geschäftsrisiken festzustellen, die eine besondere Gefahrenquelle für wesentliche Fehler in der Rechnungslegung darstellen. Diese Kenntnisse haben wir bei der Bestimmung unseres weiteren Prüfungsvorgehens berücksichtigt. 22. In den Bereichen, in denen die Vertretung der Gemeinde angemessene organisatorische Maßnahmen zur Begrenzung dieser Risiken eingerichtet hat, haben wir Funktionsprüfungen durchgeführt, um uns von der kontinuierlichen Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu überzeugen. Der Grad der Wirksamkeit dieser Maßnahmen bestimmte anschließend Art und Umfang unserer Prüfung einzelner Geschäftsvorfälle und Bestände sowie der von uns durchgeführten analytischen Prüfungshandlungen. Soweit wir aufgrund der Wirksamkeit der bei der Gemeinde eingerichteten organisatorischen Maßnahmen von der Richtigkeit des zu überprüfenden Zahlenmaterials ausgehen konnten, haben wir die Untersuchung von Einzelvorgängen weitgehend eingeschränkt. Ins- ____________________________ 0814020029/216019086/01092017 Druckdatum 08.09.2017 -5- Gemeinde Nettersheim besondere bei Geschäftsvorfällen, die nach ihrer Art in größerer Zahl nach identischen Verfahren erfasst und - nach unseren bisherigen Feststellungen - im Rahmen eines wirksamen internen Kontrollsystems abgewickelt wurden, trat die Prüfung der stetigen Anwendung der maßgeblichen organisatorischen Maßnahmen der Gemeinde in den Vordergrund. In den übrigen Bereichen haben wir im Wesentlichen Einzelfallprüfungen auf der Basis von Stichproben mit bewusster Auswahl und analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. 23. Die Prüfungshandlungen zum internen Kontrollsystem haben wir schwerpunktmäßig in den gemeindlichen Funktionen durchgeführt, die einen engen Bezug zur Rechnungslegung haben. 24. Die Erkenntnisse aus der Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems haben wir bei der Festlegung der analytischen Prüfungshandlungen (Plausibilitätsbeurteilungen) und der Einzelfallprüfungen hinsichtlich der Bestandsnachweise, des Ansatzes, des Ausweises und der Bewertung im Jahresabschluss berücksichtigt. 25. Unsere Prüfungsstrategie für das Berichtsjahr 2016 hat zu folgenden Schwerpunkten des Prüfungsprogramms geführt: − Anlagevermögen, − Sonderposten, − Rückstellungen, − Verbindlichkeiten, − Veranlagung der Steuern und Abgaben. 26. Ziel unserer Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung des Lageberichtes war es festzustellen, ob der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gemeinde vermittelt und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. In diesem Rahmen waren die Vollständigkeit und - soweit es sich um prognostische Angaben handelt - Plausibilität der Angaben zu prüfen. Wir haben die Angaben unter Berücksichtigung unserer Erkenntnisse, die wir während der Abschlussprüfung gewonnen haben, beurteilt. 27. Zur Prüfung der Posten des Jahresabschlusses der Gemeinde haben wir Liefer- und Leistungsverträge, Darlehensverträge sowie sonstige Geschäftsunterlagen eingesehen. 28. Wesentliche Risiken aus bestehenden Rechtsstreitigkeiten oder steuerliche Probleme liegen auskunftsgemäß sowie nach unserer Feststellung zum Bilanzstichtag und zum Prüfungszeitpunkt (August 2017) nicht vor. Auf die Einholung einer Rechtsanwaltsbestätigung bzw. Steuerberaterbestätigung wurde daher verzichtet. ____________________________ 0814020029/216019086/01092017 Druckdatum 08.09.2017 -6- Gemeinde Nettersheim 29. Saldenbestätigungen zur Prüfung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden eingeholt. 30. Ferner haben wir uns Bankbestätigungen zukommen lassen. 31. Der Bürgermeister hat uns in der berufsüblichen Vollständigkeitserklärung schriftlich bestätigt, dass in der Buchführung und im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten und alle Angaben gemacht sind. Der Bürgermeister hat hierin ferner erklärt, dass der Lagebericht auch hinsichtlich erwarteter Entwicklungen alle für die Beurteilung der Lage der Gemeinde wesentlichen Gesichtspunkte sowie die nach § 48 GemHVO NRW erforderlichen Angaben enthält. 32. Die im Prüfungsbericht enthaltenen Daten zu den wirtschaftlichen und technischen Grundlagen beruhen auf Angaben der Gemeinde und haben auftragsgemäß nicht der Prüfung unterlegen. E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Buchführung, Inventur, Inventar, Festlegung der örtlichen Nutzungsdauer von Vermögensgegenständen 33. Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen ordnungsgemäß und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unseren Feststellungen grundsätzlich dazu geeignet, die vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation und Sicherung des Buchungsstoffs zu gewährleisten. 34. Die Inventur der Vorräte auf den Bilanzstichtag erfolgte zulässigerweise in Form einer vorverlegten Stichtagsinventur. Das Inventar ist nach den Ergebnissen unserer Prüfung vollständig. 35. Die Festlegung der Nutzungsdauern für die Vermögensgegenstände ist nach unseren Feststellungen sachgerecht. ____________________________ 0814020029/216019086/01092017 Druckdatum 08.09.2017 -7- Gemeinde Nettersheim 2. Jahresabschluss 36. Im Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2016 der Gemeinde wurden die gesetzlichen Vorschriften und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr wurde nach den gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes NRW aufgestellt. Die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die Teilrechnungen wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften der GemHVO NRW eingehalten. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 32 Abs. 1 Nr. 5 GemHVO NRW) wurde beachtet. Die im Anhang gemachten Angaben entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. 3. Lagebericht 37. Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften (§ 48 GemHVO NRW). Er steht mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang. Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde. Nach unserer Auffassung sind im Lagebericht die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt. II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 38. Der Jahresabschluss insgesamt vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde. 2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen 39. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge und Aufwendungen wurden die gemeinderechtlichen Vorschriften von NRW beachtet. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. 40. Sämtliche Bewertungsgrundlagen sind dem Anhang (Anlage 4) zu entnehmen. Für die Gesamtaussage des Jahresabschlusses wesentlich sind folgende Bewertungsgrundlagen: ____________________________ 0814020029/216019086/01092017 Druckdatum 08.09.2017 -8- Gemeinde Nettersheim Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte zu fortgeschriebenen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten zeitanteilig nach der linearen Methode. Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410,00 wurden gemäß § 33 Abs. 4 GemHVO NRW im Haushaltsjahr vollständig abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel wurden mit dem Nennwert angesetzt. Forderungen, deren Werthaltigkeit unsicher war, wurden in voller Höhe wertberichtigt. Die Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen zukünftigen Inanspruchnahme bilanziert. Die Pensions- und Beihilferückstellungen wurden auf der Grundlage eines Gutachtens der Rheinischen Versorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände angesetzt. F. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage I. Vermögens- und Schuldenlage 41. In der folgenden Darstellung wurden die Zahlen der Bilanz zum 31. Dezember 2016 nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliedert und den Vorjahreszahlen gegenübergestellt. 42. Dabei wurden Vermögens- und Schuldposten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr als langfristig eingestuft. Darlehensverbindlichkeiten wurden vollständig als mittel- und langfristig angesehen. Das Eigenkapital wird differenziert nach dem bilanziellen Eigenkapital und dem wirtschaftlichen Eigenkapital ausgewiesen. Das wirtschaftliche Eigenkapital enthält zusätzlich zum bilanziellen Eigenkapital die erhaltenen Ertrags- und Investitionszuschüsse. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich wurde mit den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten verrechnet. ____________________________ 0814020029/216019086/01092017 Druckdatum 08.09.2017 -9- Gemeinde Nettersheim 31.12.2016 % T€ Aktiva Immaterielle Vermögensgegenstände Unbebaute Grundstücke Bebaute Grundstücke Infrastrukturvermögen Bauten auf fremdem Grund und Boden Bewegliches Anlagevermögen Anlagen im Bau Finanzanlagen Langfristig gebundenes Vermögen Vorräte Öffentlich-rechtliche Forderungen Privatrechtliche Forderungen Sonstige Vermögensgegenstände Liquide Mittel Aktive Rechnungsabgrenzung Kurzfristig gebundenes Umlaufvermögen Gemeindevermögen Passiva Allgemeine Rücklage Ausgleichsrücklage Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-) Bilanzielles Eigenkapital Sonderposten für Investitionszuschüsse (langfristig) Wirtschaftliches Eigenkapital Pensionsrückstellungen Investitionskredite Mittel- und langfristiges Kapital Kurzfristige Rückstellungen Kredite zur Liquiditätssicherung Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung Kurzfristiges Fremdkapital Gemeindekapital ____________________________ 0814020029/216019086/01092017 Druckdatum 08.09.2017 31.12.2015 % T€ +/T€ 8 43.614 14.431 34.993 4.146 1.807 1.706 14.255 114.960 34 428 432 508 2.840 127 4.369 119.329 0,0 36,6 12,1 29,3 3,5 1,5 1,4 11,9 96,3 0,0 0,4 0,4 0,4 2,4 0,1 3,7 100,0 4 43.442 14.268 35.467 21 1.832 5.512 14.253 114.799 42 506 394 403 2.581 128 4.054 118.853 0,0 36,5 12,0 29,9 0,0 1,6 4,6 12,0 96,6 0,0 0,4 0,3 0,4 2,2 0,1 3,4 100,0 +4 +172 +163 -474 +4.125 -25 -3.806 +2 +161 -8 -78 +38 +105 +259 -1 +315 +476 70.711 1.387 +333 72.431 59,2 1,2 0,3 60,7 70.747 1.443 -56 72.134 59,5 1,2 0,0 60,7 -36 -56 +389 +297 26.598 99.029 6.138 5.709 110.876 899 2.700 22,3 83,0 5,1 4,8 92,9 0,7 2,3 22.298 94.432 5.631 6.032 106.095 1.090 3.650 18,8 79,5 4,7 5,1 89,3 0,9 3,1 +4.300 +4.597 +507 -323 +4.781 -191 -950 740 3.191 923 8.453 119.329 0,6 2,7 0,8 7,1 100,0 716 6.458 844 12.758 118.853 0,6 5,4 0,7 10,7 100,0 +24 -3.267 +79 -4.305 +476 - 10 - Gemeinde Nettersheim 43. Den Zugängen zum Anlagevermögen in Höhe von T€ 1.649 stehen T€ 1.152 Abschreibungen sowie T€ 336 Abgänge gegenüber, so dass sich die Restbuchwerte im Vorjahresvergleich um T€ 161 erhöhten. 44. Die Zugänge zum Anlagevermögen setzen sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen: T€ Masterplan Nettersheim Kloster Kloster Nettersheim Bahnhof Nettersheim Baugebiet T4, Akazienstraßen Ratzenbüchel Integriertes Handlungskonzept Städtebau Wohnheime für Asylbewerber Betriebs- und Geschäftsausstattung Masterplan Nettersheim Zugänge unter T€ 50 306 261 169 144 122 82 57 51 457 1.649 45. Die Finanzierung der Investitionen erfolgte aus Investitionszuschüssen, Beiträgen und durch die Aufnahme von Fremdkapital. 46. Der Rückgang der Vorräte (T€ 34; Vorjahr: T€ 42) liegt in der Reduzierung des Warenbestandes sowohl im Museumsshop als auch in der Küche im Jugendgästehaus begründet. 47. Der Rückgang der öffentlich-rechtlichen Forderungen (T€ 428; Vorjahr: T€ 506) resultiert vornehmlich aus einem Rückgang der Forderungen aus Steuern (T€ 104; Vorjahr: T€ 125), sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen (T€ 61; Vorjahr: T€ 79), Gebührenforderungen (T€ 256; Vorjahr: T€ 267) sowie Forderungen aus Transferleistungen (T€ 1; Vorjahr: T€ 28). Der Rückgang ist sitchtagsbedingt. 48. Der Anstieg der privatrechtlichen Forderungen (T€ 432; Vorjahr: T€ 394) ist stichtagsbedingt. 49. Der Anstieg der sonstigen Vermögensgegenstände (T€ 508; Vorjahr: T€ 403) liegt im Wesentlichen in dem Anstieg der Forderungen gegenüber dem Förderverein (T€ 146; Vorjahr: T€ 17) und den gestiegenen debitorischen Kreditoren (T€ 13; Vorjahr: T€ 11) begründet. Dagegen steht der Rückgang der Forderungen gegenüber dem Schulzweckverband (T€ 348; Vorjahr: T€ 389). 50. Hinsichtlich der Einflussfaktoren, die zu der Veränderung der liquiden Mittel geführt haben, verweisen wir auf die beiliegende Finanzrechnung. 51. Der Anstieg des Eigenkapitals (T€ 72.431; Vorjahr: T€ 72.134) resultiert aus dem Jahresgewinn 2016 (T€ 333) sowie den ergebnisneutralen Verrechnungen mit der Allgemeinen Rücklage (- T€ 36). ____________________________ 0814020029/216019086/01092017 Druckdatum 08.09.2017 - 11 - Gemeinde Nettersheim 52. Bei den Sonderposten (T€ 26.598; Vorjahr: T€ 22.298) standen Zuführungen in Höhe von T€ 5.298 den Auflösungen von T€ 998 gegenüber, sodass sich insgesamt eine Erhöhung von T€ 4.300 ergibt. 53. Der Anstieg der Pensionsrückstellungen ist im Wesentlichen auf die vorzeitige Pensionierung einer Beamtin in 2016 zurückzuführen. 54. Die Investitionskredite (T€ 5.709; Vorjahr: T€ 6.032) haben sich durch planmäßige Tilgung von T€ 321 sowie einer Veränderung der Zinsabgrenzung von - T€ 2 insgesamt um T€ 323 verringert. 55. Die Reduzierung der kurzfristigen Rückstellungen (T€ 899; Vorjahr: T€ 1.090) in Höhe von - T€ 191 liegt im Wesentlichen in der Auflösung (T€ 267) sowie dem Verbrauch (T€ 12) von Instandhaltungsrückstellungen sowie des letztmaligen Verbrauchs der Rückstellung für Altersteilzeit (T€ 16) begründet. Demgegenüber stand eine deutliche Erhöhung der Urlaubsrückstellungen (T€ 70). 56. Bei den Krediten zur Liquiditätssicherung (T€ 2.700; Vorjahr: T€ 3.650) standen Kreditaufnahmen in Höhe von T€ 4.150 Rückzahlungen in Höhe von T€ 5.100 gegenüber, sodass sich zum Ende des Haushaltsjahres der Bestand aufgrund der günstigen wirtschaftlichen Entwicklung in 2016 um T€ 950 verringert hat. 57. Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (T€ 740; Vorjahr: T€ 716) ist stichtagsbedingt. 58. Der Rückgang der übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten (T€ 3.191; Vorjahr: T€ 6.458) betrifft im Wesentlichen die in den erhaltenen Anzahlungen enthaltenen und noch nicht verwendeten Zuweisungen und Zuwendungen. Der Rückgang betrifft insbesondere die Fertigstellung des Bahnhofs sowie Park-and-Ride-Parkplatzes Nettersheim; hier wurden T€ 3.969 dem Sonderposten zugeführt. ____________________________ 0814020029/216019086/01092017 Druckdatum 08.09.2017 - 12 - Gemeinde Nettersheim II. Finanzlage 59. Die nachfolgende Finanzrechnung wurde zusammengefasst nach den Regeln der GemHVO NRW erstellt. = = = = Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Saldo aus Investitionstätigkeit Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung Tilgung und Gewährung von Darlehen Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung Saldo aus Finanzierungstätigkeit Änderungen des Bestands an eigenen Finanzierungsmitteln Anfangsbestand an Finanzmitteln Endbestand an Finanzmitteln Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln Liquide Mittel ____________________________ 0814020029/216019086/01092017 Druckdatum 08.09.2017 2016 T€ +18.874 -18.527 +347 +2.590 -1.389 +1.201 ±0 +4.150 -321 -5.100 -1.271 +277 +2.581 +2.858 -18 +2.840 2015 T€ +17.197 -17.883 -686 +2.904 -2.181 +723 +934 +8.050 -312 -7.400 +1.272 +1.309 +1.263 +2.572 +9 +2.581 - 13 - Gemeinde Nettersheim 60. In der nachfolgenden Liquiditätsrechnung haben wir kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten gegenübergestellt: 31.12.2016 T€ Kurzfristige Mittel (ohne ARAP) Vorräte Öffentlich-rechtliche Forderungen Privatrechtliche Forderungen Sonstige Vermögensgegenstände Liquide Mittel Kurzfristiger Mittelbedarf (ohne PRAP) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Liquiditätskredite Kurzfristige Rückstellungen Sonstige Verbindlichkeiten Netto-Umlaufvermögen 31.12.2015 T€ +/T€ 34 428 432 42 506 394 -8 -78 +38 508 2.840 4.242 403 2.581 3.926 +105 +259 +316 740 2.700 899 3.191 7.530 -3.288 716 3.650 1.090 6.458 11.914 -7.988 +24 -950 -191 -3.267 -4.384 -4.700 61. Zum Bilanzstichtag hat sich das Netto-Umlaufvermögen um T€ 4.700 verbessert. 62. Die Gemeinde Nettersheim konnte ihren Zahlungsverpflichtungen im Haushaltsjahr 2016 nur durch die Inanspruchnahme von Kassenkrediten nachkommen. ____________________________ 0814020029/216019086/01092017 Druckdatum 08.09.2017 - 14 - Gemeinde Nettersheim III. Ertragslage 63. In folgender Übersicht haben wir die Ergebnisrechnung nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zusammengefasst und den Vorjahreswerten gegenübergestellt: 2016 Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfererträge Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen Ordentliche Erträge Personalaufwendungen / Versorgung Sach- / Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen Ordentliches Ergebnis Finanzerträge Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Finanzergebnis Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit Jahresergebnis T€ 7.551 2.371 0 3.210 2.751 1.535 52 -8 17.462 5.498 2.756 1.152 6.357 1.239 17.002 +460 29 156 -127 +333 +333 2015 % 43,2 13,5 0,0 18,4 15,8 8,8 0,3 0,0 100,0 31,5 15,8 6,6 36,4 7,1 97,4 2,6 0,2 0,9 0,7 1,9 1,9 T€ 6.859 1.584 1 3.356 2.780 1.592 82 -4 16.250 5.201 2.635 1.087 6.105 1.137 16.165 +85 31 172 -141 -56 -56 % 42,2 9,7 0,0 20,7 17,1 9,8 0,5 0,0 100,0 32,0 16,2 6,7 37,6 7,0 99,5 0,5 0,2 1,1 0,9 0,4 0,4 +/T€ +692 +787 -1 -146 -29 -57 -30 -4 +1.212 +297 +121 +65 +252 +102 +837 +375 -2 -16 +14 +389 +389 2015 T€ 3.030 2.148 1.070 224 304 83 6.859 +/T€ +99 +501 +76 +7 +10 -1 +692 64. Die Steuern und sonstigen Abgaben setzen sich wie folgt zusammen: Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gewerbesteuer Grundsteuern Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Kompensationsleistungen Übrige Einnahmen ____________________________ 0814020029/216019086/01092017 Druckdatum 08.09.2017 2016 T€ 3.129 2.649 1.146 231 314 82 7.551 - 15 - Gemeinde Nettersheim 65. Der Anstieg der Gewerbesteuer ist im Wesentlichen auf die verbesserte konjunkturelle Situation, die auch bei den örtlichen Gewerbetreibenden zu höheren Abgaben führten und höhere Vorauszahlungsbescheide zurückzuführen. 66. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen (T€ 2.372; Vorjahr: T€ 1.584) enthalten im Wesentlichen die Schlüsselzuweisung vom Land (T€ 1.831; Vorjahr: T€ 1.060) und die Auflösung der Sonderposten (T€ 458; Vorjahr: T€ 429). 67. Die Leistungsentgelte (T€ 3.210; Vorjahr: T€ 3.356) setzen sich vor allem aus den Erträgen aus der Auflösung des Sonderposten für Beiträge (T€ 102; Vorjahr: T€ 102), Abfallgebühren (T€ 604; Vorjahr: T€ 590), Straßenreinigungsgebühren (T€ 131; Vorjahr: T€ 130), Holzverkauf (T€ 692; Vorjahr: T€ 899), Nutzungsentschädigungen (T€ 611; Vorjahr: T€ 581), sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten (T€ 169; Vorjahr: T€ 177) und Mieten und Pachten (T€ 200; Vorjahr: T€ 182) zusammen. 68. Der Rückgang der Kostenerstattungen und Kostenumlagen (T€ 2.751; Vorjahr: T€ 2.780) betrifft im Wesentlichen die Kostenerstattungen Eigenbetriebe (T€ 178; Vorjahr: T€ 563), Personal- und Sachkostenerstattungen (T€ 1.187; Vorjahr: T€ 1.206), Ausgleichserstattungen für ökologische und landschaftsästhetische Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des Bebauungsplans „Windkraftkonzentrationszone“ (T€ 0; Vorjahr: T€ 200), periodenfremden Erträgen (T€ 156; Vorjahr: T€ 220) und die Kostenerstattungen Forstverband (T€ 28; Vorjahr: T€ 59). Dem entgegen stehen höhere Kostenerstattungen des Bundes und Landes in Rahmen der Unterstützung zur Aufnahme von Asylbewerbern (T€ 1.135; Vorjahr: T€ 441). 69. Der Rückgang der sonstigen ordentlichen Erträge (T€ 1.535; Vorjahr: T€ 1.592) um - T€ 57 resultiert im Wesentlichen aus geringeren Auflösungen von Pensionsrückstellungen, Rückstellungen für Baumaßnahmen sowie Restbuchwerte für Grundstücke und Gebäude. Dagegen stehen gestiegene Veräußerungserlöse von Grundstücken und Gebäuden. 70. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen (T€ 5.498; Vorjahr: T€ 5.201) sind im Wesentlichen aufgrund von höheren Zuführungen zu Pensionsrückstellungen (T€ 434; Vorjahr: T€ 232) und Beihilferückstellungen (T€ 112; Vorjahr: T€ 49) angestiegen. 71. Der Anstieg der bilanziellen Abschreibungen (T€ 1.152; Vorjahr: T€ 1.087) resultiert im Wesentlichen aus den im Berichtsjahr fertiggestellten Investitionsmaßnahmen. ____________________________ 0814020029/216019086/01092017 Druckdatum 08.09.2017 - 16 - Gemeinde Nettersheim 72. Der Anstieg der Transferaufwendungen (T€ 6.357; Vorjahr: T€ 6.105) resultiert im Wesentlichen aus den gestiegenen Leistungsgewährungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (T€ 762; Vorjahr: T€ 346) sowie der gestiegenen Gewerbesteuerumlage (T€ 392, Vorjahr: T€ 311). Im Gegensatz dazu sind die Umlage an den Schulzweckverband (T€ 462, Vorjahr: T€ 585) und die Kreisumlagen (T€ 4.362; Vorjahr: T€ 4.456) im Vergleich zum Vorjahr gesunken. 73. Der Anstieg der sonstigen ordentlichen Aufwendungen (T€ 1.239; Vorjahr: T€ 1.137) resultiert im Wesentlichen aus den Zuführungen Sonderposten für Gebührenausgleich (T€ 137; Vorjahr: T€ 0), aus der Bildung einer Rückstellung für eine mögliche Nachzahlung aus Grundstücksverkauf (T€ 40; Vorjahr: T€ 0) und den gestiegenen Mietnebenkosten (T€ 52; Vorjahr: T€ 24). Die Forderungsausbuchungen (T€ 11; Vorjahr: T€ 68) sowie Aufwendungen für den Forstverband (T€ 15; Vorjahr: T€ 59) und periodenfremden Aufwendungen (T€ 109; Vorjahr: T€ 133) sind im Gegenzug dazu gesunken. 74. Der Rückgang der Finanzerträge (T€ 29; Vorjahr: T€ 31) resultiert im Wesentlichen aus niedrigeren Verzugszinsen für Gewerbesteuernachzahlungen (T€ 15; Vorjahr: T€ 18). 75. Bei den Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen (T€ 156; Vorjahr: T€ 172) führen vornehmlich geringere Zinsaufwendungen an Kreditinstitute (T€ 86; Vorjahr: T€ 98) sowie geringere Zinsaufwendungen an den sonstigen öffentlichen Bereich (T€ 39; Vorjahr: T€ 42) zu einer Gesamtreduktion von T€ 16. 76. Das Jahresergebnis ist mit T€ 333 positiv (Vorjahr: - T€ 56). G. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags 77. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß auch die vom Kreis Euskirchen auf den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Nettersheim delegierte Prüfung des Aufgabenbereichs Soziales durchgeführt. 78. Der Prüfung lagen die vom Kreis Euskirchen mit Rundverfügung vom 25. September 2014 zur Verfügung gestellten kompletten Prüfungsschemata für die Bereiche Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel und Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des SGB XII zu Grunde. 79. Die erforderlichen Feststellungen haben wir in dem gesondert erstellten Prüfungsbericht über die Prüfung des Aufgabenbereichs Soziales dargestellt. Über die dort getroffenen Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Hinweise auf Verstöße der Gemeinde Nettersheim gegen die Bereiche Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII ergeben. ____________________________ 0814020029/216019086/01092017 Druckdatum 08.09.2017 - 17 - Gemeinde Nettersheim H. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung I. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 80. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 01. September 2017 den nachfolgend wiedergegebenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: „Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An die Gemeinde Nettersheim: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Gemeinde Nettersheim für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von NordrheinWestfalen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 101 Abs. 1 GO NRW und entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. ____________________________ 0814020029/216019086/01092017 Druckdatum 08.09.2017 - 18 - Gemeinde Nettersheim Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ II. Schlussbemerkung Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Nettersheim für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2016 und des Lageberichts für dieses Haushaltsjahr erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450). ____________________________ 0814020029/216019086/01092017 Druckdatum 08.09.2017 - 19 - Gemeinde Nettersheim Anlagen Anlage Bilanz zum 31. Dezember 2016 1 Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2016 2 Teil-Ergebnisrechnungen für das Haushaltsjahr 2016 (Zusammenfassung) 2a Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2016 3 Anhang zum Jahresabschluss 2016 4 Lagebericht zur Jahresrechnung 2016 5 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 6 Rechtliche Grundlagen 7 Zusammensetzung und Entwicklung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (ohne Abgrenzungen) 8 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften 9 ____________________________ 0814020029/216019086/01092017 Druckdatum 08.09.2017 Gemeinde Nettersheim Bilanz zum 31. Dezember 2016 Aktivseite € € 1. Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 1.2.1 1.2.1.1 1.2.1.2 1.2.1.3 1.2.1.4 1.2.2 1.2.2.1 1.2.2.2 1.2.2.3 1.2.2.4 Sachanlagen Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Grünflächen Ackerland Wald, Forsten Sonstige unbebaute Grundstücke Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen Grundstücke mit Schulen Grundstücke mit Wohnbauten Grundstücke mit sonstigen Dienst-, Geschäfts-, und anderen Betriebsgebäuden 1.2.3 1.2.3.1 1.2.3.2 1.2.3.3 Infrastrukturvermögen Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Brücken und Tunnel Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 1.2.3.4 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 1.2.4 1.2.5 1.2.6 1.2.7 1.3 1.3.1 1.3.2 1.3.3 1.3.4 1.3.4.1 7.997,00 6.285.843,99 2.250.428,16 33.357.762,34 1.719.787,77 43.613.822,26 2.2.1.1 2.2.1.2 2.2.1.3 2.2.1.4 2.2.1.5 1.789.619,16 3.216.331,07 545.443,70 8.905.249,74 14.431.229,33 8.716.169,48 14.267.563,41 14.431.229,33 15.240.060,58 851.216,00 16.775.137,00 2.126.135,60 34.992.549,18 Finanzanlagen Beteiligungen Sondervermögen Wertpapiere des Anlagevermögens Ausleihungen Sonstige Ausleihungen 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.2.1 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich 2.2.2.2 Privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 2.3 Liquide Mittel Summe Umlaufvermögen 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 4.537,00 1.776.017,16 3.144.843,07 605.119,36 Bauten auf fremdem Grund und Boden Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Umlaufvermögen Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Gebühren Beiträge Steuern Forderungen aus Transferleistungen Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 31.12.2015 € 5.784.128,99 2.251.876,76 33.362.424,10 2.043.860,70 43.442.290,55 43.613.822,26 15.240.293,38 886.708,00 34.992.549,18 17.195.743,00 2.143.882,60 35.466.626,98 4.146.107,00 1.213.783,06 593.487,00 1.706.587,73 100.697.565,56 21.156,00 1.294.429,06 537.472,00 5.512.056,93 100.541.594,93 100.697.565,56 971.794,35 13.215.743,38 66.848,37 250,00 14.254.636,10 Summe Anlagevermögen 2. 2.1 2.1.1 2.2 2.2.1 € € 1. 1.1 1.2 1.3 Eigenkapital Allgemeine Rücklage Ausgleichsrücklage Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-) Summe Eigenkapital 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 Sonderposten Sonderposten für Zuwendungen Sonderposten für Beiträge Sonderposten für den Gebührenausgleich Sonstige Sonderposten 3. 3.1 3.2 3.3 Rückstellungen Pensionsrückstellungen Instandhaltungsrückstellungen Sonstige Rückstellungen 4. 4.1 4.1.1 4.1.2 4.2 4.2.1 4.3 4.4 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen vom öffentlichen Bereich vom privaten Kreditmarkt Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung vom öffentlichen Bereich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Verbindlichkeiten Summe Verbindlichkeiten 5. Passive Rechnungsabgrenzung € 70.710.739,32 1.386.963,28 +332.936,28 72.430.638,88 19.761.646,56 3.478.235,00 137.461,84 3.358.149,14 26.735.492,54 6.137.996,00 582.445,76 316.611,01 7.037.052,77 3.104.737,92 2.604.507,23 € Passivseite 31.12.2015 € 72.430.638,88 70.746.792,32 1.442.704,33 -55.741,05 72.133.755,60 26.735.492,54 16.049.581,00 3.580.299,00 0,00 2.667.923,28 22.297.803,28 7.037.052,77 5.630.956,00 861.241,44 228.757,53 6.720.954,97 5.709.245,15 3.187.153,29 2.845.270,91 2.700.000,00 740.486,74 3.053.547,02 12.203.278,91 12.203.278,91 3.650.000,00 715.999,33 6.457.828,90 16.856.252,43 922.601,35 843.745,11 119.329.064,45 118.852.511,39 970.094,35 13.215.743,38 66.832,43 14.254.636,10 250,00 14.252.920,16 114.960.198,66 114.799.052,09 33.787,50 41.804,15 256.040,12 5.427,65 104.085,84 1.154,19 61.341,97 428.049,77 428.049,77 267.215,56 6.662,64 125.362,06 28.171,56 79.086,58 506.498,40 308.397,24 123.065,03 431.462,27 431.462,27 307.897,98 85.833,65 393.731,63 508.318,21 402.699,65 2.840.466,21 4.242.083,96 2.580.622,59 3.925.356,42 4.242.083,96 126.781,83 128.102,88 119.329.064,45 118.852.511,39 Anlage 1 Gemeinde Nettersheim Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2016 Ergebnis des Vorjahres € Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres € Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres € Vergleich Ansatz / Ist € 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen Ordentliche Erträge 6.858.570,22 1.583.483,31 1.200,00 1.010.849,77 2.345.253,41 2.779.896,63 1.591.573,90 82.462,91 -3.631,19 16.249.658,96 6.468.830,00 2.371.694,00 0,00 1.164.130,00 2.680.815,00 4.028.100,00 1.121.280,00 50.000,00 0,00 17.884.849,00 7.550.489,10 2.371.772,52 0,00 1.013.398,54 2.196.913,08 2.750.848,95 1.534.317,47 52.296,01 -8.016,65 17.462.019,02 1.081.659,10 78,52 0,00 -150.731,46 -483.901,92 -1.277.251,05 413.037,47 2.296,01 -8.016,65 -422.829,98 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen 5.168.072,32 32.728,83 2.635.430,49 1.086.901,68 6.104.731,03 1.137.050,37 16.164.914,72 4.844.317,00 52.134,00 3.361.480,00 1.100.210,00 7.181.020,00 1.265.365,00 17.804.526,00 5.457.589,29 39.964,54 2.756.019,95 1.151.896,43 6.357.434,32 1.239.217,88 17.002.122,41 613.272,29 -12.169,46 -605.460,05 51.686,43 -823.585,68 -26.147,12 -802.403,59 84.744,24 +80.323,00 +459.896,61 +379.573,61 31.049,18 171.534,47 -140.485,29 25.940,00 177.700,00 -151.760,00 28.852,26 155.812,59 -126.960,33 2.912,26 -21.887,41 +24.799,67 22. Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit -55.741,05 -71.437,00 +332.936,28 +404.373,28 23. Ergebnis vor Berücksichtigung interner Leistungsbeziehungen -55.741,05 -71.437,00 +332.936,28 +404.373,28 24. Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 25. Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 169.522,68 169.522,68 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 26. Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-) -55.741,05 -71.437,00 +332.936,28 +404.373,28 4.527,00 0,00 714,00 714,00 330,00 0,00 4.603,00 4.603,00 4.197,00 0,00 -3.889,00 -3.889,00 18. Ordentliches Ergebnis 19. Finanzerträge 20. Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21. Finanzergebnis Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage 27. Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen 28. Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen 29. Verrechnungssaldo Anlage 2 Gemeinde Nettersheim Teil-Ergebnisrechnungen für das Haushaltsjahr 2016 (Zusammenfassung) Ergebnis des Vorjahres € 111110 111111 111211 111214 111216 111219 111230 111311 111316 111411 122420 573331 121110 122110 122410 126100 211000 212110 218000 221110 241110 252100 252140 263110 272110 261100 281100 281110 311110 313110 315311 315312 315313 315314 315315 315316 315317 315318 315319 315320 315321 315322 315323 315324 315330 361100 361110 361310 361410 361510 361610 362100 362120 366130 366160 362190 362150 362130 411110 421110 424110 424111 424112 521110 523110 531110 532110 537120 533110 524110 537110 541110 541111 541112 547110 551110 552100 553100 555111 571110 571300 573112 573311 573312 111222 111223 551111 575110 575300 611110 612110 Politische Gremien Fraktionen Personalverwaltung Archiv Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Allgemeine Verwaltung Technik, TUIV, Hauswart Kämmerei, Finanzbuchhaltung Kasse Gebäudemanagement Sonstiges Grundvermögen Schlachthof Wahlen Allgemeine öffentliche Ordnung Melde- und Personenstandswesen Feuerwehr allgemein Grundschulverbund Nettersheim Hauptschule Nettersheim Schulzweckverband Blankenheim - Nettersheim Sonderschulzweckverband Schülerbeförderung Einrichtungen d. Natur u. Umweltschutzes Kunst u. Kulturforum Bahnhof/ Kuba Musikschulzweckverband Literaturhaus, Bücherei Theaterstarter Verwaltung kult. Angelegenheiten Heimatpflege Soziale Angelegenheiten Leistungen Asylbewerber Asylbewerberheim Weidenstraße Asylbewerberheim Blankenheimer Straße Asylbewerberheim Kölner Str. Asylbewerberheim Kölner Straße 71, Marmagen Asylbewerberheim Euskirchener Straße 26, Tondorf Asylbewerberheim Rosenthalstraße 11 Asylbewerberheim Erftstraße 38 Asylbewerberheim Auf der Heide 10, Zingsheim Asylbewerberheim Buschgasse 15, Marmagen Asylbewerberheim Euskirchener Str. 19, Tondorf Asylbewerberheim Euskirchener Straße 24, Tondorf Asylbewerberheim Münstereifeler Straße 15, Bouderath Asylbewerberheim Hornstraße 4, Frohngau Asylbewerberheim Hilbergartenstraße 3, Roderath Quartierzentrum Kloster Kindergarten allgemein Kindergarten Engelgau Kindergarten Marmagen Kindergarten Nettersheim Kindergarten Tondorf Kindergarten Zingsheim Naturzentrum Jugendgästehaus Jugendzeltplatz Eifelhaus Verwaltung der Jugendhilfe Familienzentrum Archäologischer Landschaftspark Krankenhäuser Förderung des Sports Sportstätten allgemein Turn- und Schwimmhalle Nettersheim Turnhalle Zingsheim Bauordnung Denkmalschutz Elektrizitätsversorgung Gasversorgung Abwasser Wasserversorgung Fernwärmeversorgung Abfallwirtschaft Gemeindestraßen Straßenbeleuchtung Straßenreinigung ÖPNV Parkanlagen allg. Gewässer Friedhof/ Leichenhallen allgemein Wirtschaftswege Wirtschaftsförderung Wirtschaftsförderung/ Eifelpräventiv Holzkompetenzzentrum Forstbetrieb Holzenergiehof Bauhof Fuhrpark/ Masch. Geräte allg. Wohnmobilhafen Fremdenverkehr/ Tourismus Tourismus/ Kulturlandschaft aktiv Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Jahresergebnis Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres € Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres € Vergleich Ansatz / Ist € -385.289,12 -5.850,52 -65.010,48 -14.808,54 -38.791,20 -106.033,19 -162.059,36 -151.233,18 -92.970,86 65.213,45 198.002,71 11.494,44 -22.566,59 -56.980,04 -41.088,35 -201.755,56 -213.309,25 -693,79 -396.003,64 -57.330,75 -80.582,80 -38.204,34 -2.492,27 -4.741,36 -45.590,04 1.837,58 -25.420,66 -19.436,42 -80.829,95 -80.467,83 64.285,18 -13.986,37 -14.173,58 -8.060,78 -8.467,15 -6.643,36 -7.738,67 -18.859,71 -14.301,81 -13.627,05 -11.519,36 -11.675,93 -5.514,20 -5.430,86 0,00 -43.982,13 -18.870,22 -13.065,59 -13.959,26 -13.458,44 -30.769,22 -37.722,37 48.664,75 22.168,41 31.383,06 -1.493.333,40 -6.180,60 -17.579,91 -88.660,00 -22.224,26 -19.825,91 -60.128,09 -30.176,18 282.238,80 -1.157,50 201.820,51 10.943,80 -19.037,03 -8.573,05 -3.408,19 -926,74 -496.039,86 -109.362,17 499,72 -339.384,42 -67.637,75 -100.631,25 -4.714,35 -27.919,18 -83.713,02 64.919,48 24.195,29 332.166,38 -3.183,53 -200.691,26 -146.393,14 12.886,71 -116.442,09 0,00 4.876.749,99 -136.522,28 -407.365,00 0,00 0,00 -11.990,00 -40.374,00 -295.259,00 -187.479,00 -169.056,00 -66.790,00 226.469,00 4.715,00 12.525,00 0,00 -52.372,00 -43.398,00 -232.071,00 -159.064,00 976,00 -358.110,00 -69.015,00 -84.000,00 -22.216,00 -10.372,00 -7.900,00 -51.496,00 0,00 0,00 -64.127,00 -41.618,00 -91.243,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -83.775,00 -11.880,00 -13.100,00 -6.316,00 -23.845,00 -15.786,00 -1.094,00 55.901,00 5.475,00 22.055,00 -1.532.869,00 718,00 10.481,00 -84.560,00 0,00 -66.070,00 -54.327,00 -29.136,00 -116.059,00 -6.800,00 199.900,00 9.600,00 0,00 0,00 0,00 -119,00 -515.570,00 -83.484,00 -31.872,00 -226.136,00 -65.128,00 -101.955,00 -18.958,00 -31.333,00 -68.395,00 3.000,00 29.054,00 371.118,00 13.940,00 -219.668,00 -126.854,00 9.320,00 -130.454,00 -10.100,00 5.263.274,00 -169.000,00 -380.696,24 0,00 0,00 -23.411,74 -35.939,83 -921.848,08 -174.536,99 -151.302,66 -70.070,14 -32.521,44 306.775,78 13.079,36 -14.919,19 -69.060,22 -40.583,87 -103.276,13 -165.342,61 9.186,07 -212.567,04 -56.743,60 -80.335,60 -38.614,62 -4.801,06 -7.850,84 -50.718,90 0,00 0,00 -48.151,20 -46.363,06 32.313,23 -7.308,28 -16.515,39 -9.557,13 -12.501,76 -17.059,04 -10.531,44 -7.551,12 -18.432,58 -16.071,30 -7.218,36 -8.184,63 -21.928,71 -20.465,30 -28.898,05 -7.311,57 -90.860,18 -8.190,51 -14.220,41 -21.303,03 -16.499,80 -12.484,67 -30.245,30 65.776,46 1.962,47 35.135,64 -1.437.348,56 -5.104,41 -25.244,34 -86.731,00 0,00 -29.359,38 -61.547,96 41.639,69 -72.054,83 -5.360,34 203.066,18 13.554,56 -16.699,30 341,42 -2.652,24 0,00 -508.123,40 -88.922,54 -117.110,06 -188.685,23 -87.343,48 -103.757,82 -51.967,56 -34.672,99 -76.013,53 -214,19 5.758,58 131.846,80 8.398,44 -236.607,50 -92.307,74 13.535,71 -126.805,23 -402,22 6.160.519,36 -121.924,00 26.668,76 0,00 0,00 -11.421,74 4.434,17 -626.589,08 12.942,01 17.753,34 -3.280,14 -258.990,44 302.060,78 554,36 -14.919,19 -16.688,22 2.814,13 128.794,87 -6.278,61 8.210,07 145.542,96 12.271,40 3.664,40 -16.398,62 5.570,94 49,16 777,10 0,00 0,00 15.975,80 -4.745,06 123.556,23 -7.308,28 -16.515,39 -9.557,13 -12.501,76 -17.059,04 -10.531,44 -7.551,12 -18.432,58 -16.071,30 -7.218,36 -8.184,63 -21.928,71 -20.465,30 -28.898,05 -7.311,57 -7.085,18 3.689,49 -1.120,41 -14.987,03 7.345,20 3.301,33 -29.151,30 9.875,46 -3.512,53 13.080,64 95.520,44 -5.822,41 -35.725,34 -2.171,00 0,00 36.710,62 -7.220,96 70.775,69 44.004,17 1.439,66 3.166,18 3.954,56 -16.699,30 341,42 -2.652,24 119,00 7.446,60 -5.438,54 -85.238,06 37.450,77 -22.215,48 -1.802,82 -33.009,56 -3.339,99 -7.618,53 -3.214,19 -23.295,42 -239.271,20 -5.541,56 -16.939,50 34.546,26 4.215,71 3.648,77 9.697,78 897.245,36 47.076,00 -55.741,05 -71.437,00 332.936,28 +404.373,28 % -6,55% k.A. k.A. 95,26% -10,98% 212,22% -6,90% -10,50% 4,91% -114,36% 6406,38% 4,43% k.A. 31,86% -6,48% -55,50% 3,95% 841,20% -40,64% -17,78% -4,36% 73,81% -53,71% -0,62% -1,51% k.A. k.A. -24,91% 11,40% -135,41% k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 8,46% -31,06% 8,55% 237,29% -30,80% -20,91% 2664,65% 17,67% -64,16% 59,31% -6,23% -810,92% -340,86% 2,57% k.A. -55,56% 13,29% -242,91% -37,92% -21,17% 1,58% 41,19% k.A. k.A. k.A. -100,00% -1,44% 6,51% 267,44% -16,56% 34,11% 1,77% 174,12% 10,66% 11,14% -107,14% -80,18% -64,47% -39,75% 7,71% -27,23% 45,23% -2,80% -96,02% 17,05% -27,86% Anlage 2 a Gemeinde Nettersheim Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2016 Fortgeschriebener Ist-Ergebnis Ergebnis des Ansatz des des Vergleich Vorjahres Haushaltsjahres Haushaltsjahres Ansatz / Ist € € € € 1. Steuern und ähnliche Abgaben 6.809.484,64 6.468.830,00 7.563.237,98 1.094.407,98 2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen 1.177.187,60 1.917.374,00 1.915.621,78 -1.752,22 3. Sonstige Transfereinzahlungen 2.457.874,97 2.186.700,00 3.035.516,55 848.816,55 983.814,63 1.109.250,00 961.714,94 -147.535,06 5. Privatrechtliche Leistungsentgelte 2.426.492,53 2.695.815,00 2.369.229,28 -326.585,72 6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen 3.070.995,47 4.028.100,00 2.704.277,63 -1.323.822,37 247.564,14 354.900,00 296.052,54 -58.847,46 23.441,81 25.940,00 28.768,84 2.828,84 17.196.855,79 18.786.909,00 18.874.419,54 87.510,54 4.951.631,15 4.637.262,00 5.204.500,05 567.238,05 4. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 7. Sonstige Einzahlungen 8. Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 9. Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 10. Personalausgaben 11. Versorgungsauszahlungen 12. Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 13. Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14. Transferaufwendungen 15. Sonstige Auszahlungen 16. Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 17. Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 59.104,65 52.134,00 35.627,80 -16.506,20 3.024.491,23 3.361.480,00 2.846.534,22 -514.945,78 315.533,50 278.700,00 299.330,68 20.630,68 8.588.342,69 9.343.020,00 9.125.000,62 -218.019,38 944.327,40 1.145.365,00 1.016.323,25 -129.041,75 17.883.430,62 18.817.961,00 18.527.316,62 -290.644,38 -686.574,83 -31.052,00 347.102,92 378.154,92 2.617.817,73 3.199.682,00 1.933.338,35 -1.266.343,65 285.801,83 850.000,00 656.109,94 -193.890,06 0,00 0,00 0,00 0,00 18. Einzahlungen aus Zuwendungen und Zuschüssen für Investitionen 19. Einzahlungen aus der Veräußerung von Anlagen 20. Einzahlungen aus Beiträgen und Entgelten 21. Sonstige Investitionseinzahlungen 22. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 23. Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken 0,00 0,00 0,00 0,00 2.903.619,56 4.049.682,00 2.589.448,29 -1.460.233,71 213.964,15 405.000,00 257.140,55 -147.859,45 1.449.018,13 2.455.000,00 1.014.522,65 -1.440.477,35 von beweglichem Anlagevermögen 517.554,67 111.500,00 116.932,19 5.432,19 26. Sonstige Investitionsauszahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 2.180.536,95 2.971.500,00 1.388.595,39 -1.582.904,61 723.082,61 1.078.182,00 1.200.852,90 122.670,90 36.507,78 1.047.130,00 1.547.955,82 500.825,82 24. Auszahlungen für Baumaßnahmen 25. Auszahlungen für den Erwerb 27. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 28. Saldo aus Investitionstätigkeit 29. Finanzmittelüberschuss 30. Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 31. Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung 32. Tilgung und Gewährung von Darlehen 934.727,13 0,00 392,64 392,64 8.050.000,00 0,00 4.150.000,00 4.150.000,00 -312.151,61 -321.335,00 -321.332,73 2,27 33. Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung -7.400.000,00 0,00 -5.100.000,00 -5.100.000,00 34. Saldo aus Finanzierungstätigkeit +1.272.575,52 -321.335,00 -1.270.940,09 -949.605,09 35. Änderung des Bestandes an eigenen +1.309.083,30 725.795,00 +277.015,73 -448.779,27 1.263.218,35 0,00 2.580.622,59 2.580.622,59 Finanzmitteln 36. Anfangsbestand an Finanzmitteln 37. Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 8.320,94 0,00 -17.172,11 -17.172,11 38. Liquide Mittel +2.580.622,59 725.795,00 +2.840.466,21 +2.114.671,21 Anlage 3 Anhang zum Jahresabschluss 2016 Anhang zum Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Nettersheim gem. § 44 GemHVO NRW Anlage Seite 4 1 Anhang zum Jahresabschluss 2016 A Grundsätzliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Gemeinde Nettersheim wurde unter Anwendung des § 95 NRW (GO NRW) sowie den Bestimmungen des fünften und sechsten Abschnitts der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) aufgestellt. Die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden richtet sich nach den Bestimmungen der §§ 32 bis 36 GemHVO NRW sowie den Bestimmungen der §§ 41 und 43 GemHVO. Die in der Eröffnungsbilanz angesetzten Werte für Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten, die nach den Sonderbestimmungen für die erstmalige Bewertung von Vermögensgegenständen gemäß den §§ 53 bis 57 GemHVO NRW bewertet wurden, gelten gemäß § 92 Abs. 3 GO NRW für die künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungs- und Herstellungskosten. Sofern Wertansätze nach § 92 Abs. 7 GO NRW i. V. m. § 57 GemHVO NRW berichtigt wurden, ist dies im Anhang gesondert aufzuführen. Die Bewertungsmethoden der Eröffnungsbilanz wurden auch in den folgenden Jahresverläufen beibehalten. Vermögensgegenstände und Schulden werden einzeln bewertet. Etwaige Abweichungen zu den jeweiligen Bilanzpositionen werden nachfolgend erläutert. Alle Aufwendungen und Erträge, die dem Haushaltsjahr 2016 zuzuordnen waren, sind im Jahresabschluss 2016 unabhängig von der tatsächlichen Zahlung berücksichtigt worden. Forderungen, soweit deren Zahlungseingang gefährdet erscheint, wurden einzelwertberichtigt. Darüber hinaus ist das allgemeine Ausfallrisiko durch die Bil- dung einer Pauschalwertberichtigung auf Forderungen berücksichtigt. Die einzelnen Bilanzierungs-und Bewertungsgrundsätze zu den einzelnen Bilanzpositionen werden in den folgenden Abschnitten B. und C. erläutert. B Aktiva 1. Anlagevermögen Neu angeschaffte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden grundsätzlich zu Anschaffungs- und Herstellungskosten (§ 33 GemHVO) bewertet. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten unter 410 EUR (netto) werden einzeln bewertet und grundsätzlich im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Anlage Seite 4 2 Anhang zum Jahresabschluss 2016 Von Bewertungsvereinfachungen durch Bildung von Festwerten oder Gruppenbewertungen wurde teilweise Gebrauch gemacht. Die wesentlichen Zugänge, Umbuchungen von Anlagen im Bau, Abgänge und Umgliederungen werden nachfolgend im Einzelnen erläutert. Die regelmäßigen Nutzungsdauern sind in einer Abschreibungstabelle für die Gemeinde Nettersheim dokumentiert. Bezüglich der Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den Anlagenspiegel verwiesen, der als Anlage zu diesem Anhang beigefügt ist. 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Im Haushaltsjahr entgeltlich erworbene immaterielle Anlagenwerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Veränderung 2016 (+ 3,5 TEUR) resultiert neben den planmäßigen Abschreibungen von Software und Lizenzen für die Einrichtungen der Gemeinde aus 3 neu erworbenen Lizenzen für die Bereiche Bauhof, Feuerwehr und Soziales. Für die Lizenzen im Zuge der Windows 7 Umstellung und die neue Lizenz für das Naturzentrum waren im geringen Umfang Nachaktivierungen notwendig. 1.2 Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit sie sich abnutzen, um planmäßige Abschreibungen gemindert. 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.1 Grünflächen In dieser Bilanzposition sind folgende gemeindliche Flächen enthalten: • • • • • Parkanlagen Friedhöfe Spiel- und Sportplätze Wasserflächen Unland Die Positionen haben sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt geändert: • • • • • Parkanlagen 4.702.971,27 EUR (527,7 TEUR) Friedhöfe 421.827,79 EUR (-2,6 TEUR) Spiel- und Sportplätze 698.976,76 EUR (-22,5 TEUR) Wasserflächen 186.178,67 EUR (- 0,9 TEUR) Unland 275.889,50 EUR (keine Veränderungen) Anlage Seite 4 3 Anhang zum Jahresabschluss 2016 In der Bilanzposition haben sich im Wesentlichen folgende Veränderungen ergeben: Die Veränderung bei den Parkanlagen resultiert aus planmäßigen Abschreibungen sowie dem Zugang der fertiggestellten Investitionsmaßnahme „P+R Parkplatz am Bahnhof“ in Nettersheim. Bei den Friedhöfen resultiert die Wertveränderung aus planmäßigen Abschreibungen. Bei den Spiel- und Sportplätzen ergibt sich die Wertveränderung aus planmäßigen Abschreibungen. Bei den Wasserflächen resultiert die Veränderung aus planmäßigen Abschreibungen. Beim Unland haben sich keine Veränderungen ergeben. 1.2.1.2 Ackerland Die Veränderung (-1,5 TEUR) ergibt sich durch den Verkauf von 2 Grundstücksflächen in Nettersheim. Der Buchwert zum 31.12.2016 beträgt 2.250.428,16 Euro. 1.2.1.3 Wald , Forsten Im laufenden Kalenderjahr ergibt sich die Veränderung aus dem Verkauf jeweils einer Fläche in Pesch und in Zingsheim. 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke Zu den sonstigen unbebauten Grundstücken zählen folgende Flächen: • • • Bauland 592.253,96 Euro ( -324,1 TEUR) Gewerbeflächen 1.088.208,00 Euro ( keine Veränderung) Andere Freiflächen 39.325,81 Euro (keine Veränderung) Die Wertveränderung beim Bauland ergibt sich durch den Verkauf von 3 Grundstücksflächen in Marmagen und einer Grundstücksfläche in Zingsheim. Bei den Gewerbeflächen und den anderen Freiflächen haben sich im Laufe des Jahres keine Wertveränderungen ergeben. Anlage Seite 4 4 Anhang zum Jahresabschluss 2016 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen Die Wertveränderung ergibt sich neben den planmäßigen Abschreibungen aus dem Zugang einer neuen Heizungsanlage für den Kindergarten in Tondorf. 1.2.2.2 Grundstücke mit Schulen Die Veränderungen resultieren aus den planmäßigen Abschreibungen. 1.2.2.3 Grundstücke mit Wohnbauten Die eingetretenen Veränderungen resultieren aus Abschreibungen und dem Zugang durch Ankauf einer Flüchtlingsunterkunft in Tondorf sowie einer Nachaktivierung für die Flüchtlingsunterkunft in Frohngau. 1.2.2.4 Grundstücke mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäuden Hier liegen zum einen die Wertveränderungen in den Abschreibungen begründet, zum anderen ergibt sich die Wertveränderung im Wesentlichen durch den Erwerb des Klosters in Nettersheim und der Fertigstellung der Investitionsmaßnahmen „Toilettenanlage Alte Schule Holzmülheim“ und „Umbau Feuerwehrgerätehaus“ in Nettersheim. 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Die geringfügige Wertveränderung resultiert aus der Zerlegung und Neuordnung einer Grundstücksfläche in Zingsheim. 1.2.3.2 Brücken und Tunnel Bei der Wertveränderung handelt es sich um die planmäßigen Abschreibungen der Brückenbauwerke. 1.2.3.3 Straßennetze mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen Die Wertveränderung ergibt sich, neben den planmäßigen Abschreibungen, durch Nachaktivierungen im Zusammenhang mit den Investitionsmaßnahmen „Ausbau B51 in Tondorf“ und „Endausbau Erschließungsgebiet G14 in Nettersheim“. 1.2.3.4 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Die Wertveränderung ergibt sich aus der planmäßigen Abschreibung der Wartehäuser. Anlage Seite 4 5 Anhang zum Jahresabschluss 2016 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden Die Wertveränderung ergibt aus der Abschreibung für den Aussichtsturm „Eifelblick“ in Nettersheim-Marmagen und dem Zugang der Investitionsmaßnahme „Bahnhof Nettersheim“. 1.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Die Wertveränderungen ergeben sich neben den Abschreibungen und Umbuchungen aus nachstehenden Zugängen: Bezeichnung Ordnungsamtfahrzeug (EU-GN 82) Betrag 8.498,84 EUR Kindergartenbus (EU-GN 160) 27.071,20 EUR Nachaktivierung (EU-GN 910) 558,19 EUR Bauhoffahrzeug (EU-GN 10) Summe: 1.573,41 EUR 37.701,64 EUR 1.2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung Neben den Wertveränderungen durch Abschreibungen und Umbuchungen erklären sich die Veränderungen im Wesentlichen durch den Zukauf folgender Ausstattungsgegenstände in 2016: Bezeichnung Tragkraftspritze Löschgruppe Pesch Betrag 15.508,20 EUR Beschallungshalle HKZ 3.411,25 EUR Küche Annex 2.600,00 EUR Schulküche, Grundschule Zingsheim 7.776,38 EUR Kühlschrank Eifelhaus IT Anlage Naturzentrum 585,00 EUR 19.217,39 EUR Frankiermaschine 1.654,10 EUR Parkautomat 4.795,70 EUR Geschwindigkeitsmessanlage 2.445,88 EUR Wärmebildkamera 4.956,35 EUR 4 Stück Atemschutzgeräte Tondorf 5.970,39 EUR Trockner, Eifelhaus 583,98 EUR Anlage Seite 4 6 Anhang zum Jahresabschluss 2016 Beamer, Naturzentrum 2.479,51 EUR 2 Stück Sicherheitstrupptaschen 1.901,62 EUR Betriebs- u. Geschäftsausstattung (GWG 2016) Hardware Verwaltung 21.462,84EUR Hardware Verwaltung (GWG 2016) 1.134,66 EUR Hochdruckreiniger 3.107,21 EUR Tauchpumpe 1.085,28 EUR 6.995,35 EUR Stihl Freischneider 753,37 EUR Zelt 1.118,60 EUR Viking Rasenmäher 1.749,30 EUR Hochdruckreiniger Kaltwasser 630,40 EUR Maschinen (GWG 2016) 2.355,15 EUR Zukäufe Festwert Feuerwehr Summe: 20.644,76 EUR 134.922,67 EUR 1.2.7 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau In den Anlagen im Bau sind die laufenden Baumaßnahmen, die vor dem 31.12.2016 begonnen, aber noch nicht beendet worden sind, enthalten. Es handelt sich um folgende Buchwerte: Bezeichnung Friedhof Zingsheim Holzentwicklungspark Integriertes Handlungskonzept Dorfentwicklung Betrag 14.737,08 EUR 545.444,69 EUR 41.934,51 EUR Integriertes Handlungskonzept Städtebau 186.623,72 EUR Kloster Nettersheim 261.279,80 EUR Kloster Nettersheim – Ausstattung- 1.934,80 EUR Ausbau Eifeler Kräuterpfad 1.539,86 EUR Steinfelder Str. 9/9a 32.236,12 EUR Umbau Alte Schule Buir 72.895,71 EUR Umbau Vereinshaus Engelgau 21.903,68 EUR Anlage Seite 4 7 Anhang zum Jahresabschluss 2016 Umbau U3 Kindergarten Zingsheim Baugebiet T 4, Akazienstraße/Ratzenbüchel 39.298,14 EUR 174.357,89 EUR Masterplan Nettersheim 91.749,27 EUR Anbau Dorfsaal Tondorf 56.805,39 EUR Windkraftanlagen 81.798,19 EUR Turnhalle Marmagen 8.376,03 EUR Umbau Alte Schule Pesch 3.255,91 EUR Masterplan Sport und Gesundheit 23.443,40 EUR Teilverrohrung Hirschbergbach Zingsheim 5.355,00 EUR Naherholungsgebiet Marmagen Wanderwerg Gillesbach 4.015,42 EUR EU Wasserrahmenrichtlinie 8.015,36 EUR Überdachung Jugendzeltplatz 1.606,50 EUR Energ. Stadtsanierung, „Integ. Quartierskonzept“ GESAMT 27.981,26 EUR 1.706.587,73 EUR 1.3 Finanzanlagen Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet. 1.3.1 Beteiligungen Hier sind Anteilswerte der Gemeinde Nettersheim am Wasserverband Oleftal, Musikschulzweckverband Schleiden und der KDVZ erfasst. Weiterhin erfolgten Nachaktivierungen der Beteiligungen an der Eegon und der Nordeifel Tourismus GmbH. Beteiligung Wasserverband Oleftal (7,6 %) Betrag 965.595,43 EUR Musikschulzweckverband (9,88%) 4.497,92 EUR Nordeifel Tourismus GmbH 1.200,00 EUR Eegon 500,00 EUR KDVZ 1,00 EUR GESAMT 971.794,35 EUR Anlage Seite 4 8 Anhang zum Jahresabschluss 2016 Die Bewertung der Anteile erfolgte in Abstimmung mit den weiteren beteiligten Kommunen gemäß § 55 Abs. 6 GemHVO mit dem anteiligen Eigenkapital bzw. vorsichtig geschätzten Zeitwert bzw. bei neu erworbenen Beteiligungen mit den Anschaffungskosten. Im Übrigen ist die Gemeinde Mitglied im Wasserbeschaffungsverband Hermesberg und im Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim. 1.3.2 Sondervermögen Die Eigenbetriebe der Gemeinde Nettersheim, das Gemeindewasserwerk, der Eigenbetrieb Abwasser und der Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim sind hier unverändert mit dem Wert des Eigenkapitals zum Eröffnungsbilanzstichtag erfasst. 1.3.3 Wertpapiere des Anlagevermögens Unter der Position Wertpapiere des Anlagevermögens befindet sich die Versorgungsrücklage, die im KVR-Fonds angelegt ist. Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Wertzuwächse werden erst bei Verkauf realisiert. 1.3.4 Ausleihungen 1.3.4.1 Sonstige Ausleihungen Die sonstigen Ausleihungen umfassen den Genossenschaftsanteil der Gemeinde an der VR Bank Nordeifel eG mit 250,00 EUR. 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren Der in der Bilanz ausgewiesene Betrag für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurde anhand der Inventur ermittelt. Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips unter Berücksichtigung der Wiederbeschaffungskosten. Die Wertveränderungen der RHB, Waren, hier: Warenbestand Lebensmittel Küche JGH und Warenbestand Museumsshop stellen sich zum 31.12.2016 wie folgt dar: Bezeichnung Lebensmittel Museumsshop Wert 01.01.2016 Warenbestandsminderung(-) /mehrung (+) Wert 31.12.2016 4.735,60 EUR 2.143,76 EUR 2.591,84 EUR 37.068,55 EUR -5.872,89 EUR 31.195,66 EUR Anlage Seite 4 9 Anhang zum Jahresabschluss 2016 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert. Spezielle Risiken sind durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für allgemeine Risiken wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Zu den Restlaufzeiten der Forderungen wird auf den Forderungsspiegel, der als Anlage zu diesem Anhang beigefügt ist, verwiesen. 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1.1 Gebühren Zum 31.12.2016 betrugen die offenen Gebührenforderungen unter Berücksichtigung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen EUR 256.040,12. 2.2.1.2 Beiträge Zum 31.12.2016 betrugen die offenen Beitragsforderungen EUR 5.427,65. 2.2.1.3 Steuern Bei diesen Forderungen handelt es sich um Steuerforderungen. Ihr Wert liegt nach Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigung bei EUR 104.085,84. 2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Forderungen aus Zuschüssen und Sozialleistungen, deren Wert zum 31.12.2016 bei EUR 1.154,19 liegt. 2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen Zum 31.12.2016 betrugen die offenen sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen unter Berücksichtigung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen EUR 61.341,97. 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.2.1 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich Bei dieser Bilanzposition werden die privatrechtlichen Forderungen ausgewiesen. Sie beinhalten insbesondere Forderungen aus Verkaufserlösen, Mieten und Pachten und aus Reservierungs- und Seminargebühren. Der Wert liegt zum 31.12.2016 bei EUR 308.397,24. 2.2.2.2 Privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen Bei dieser Bilanzposition werden die Forderungen gegenüber den drei Eigenbetrieben ausgewiesen. Ihr Wert liegt zum 31.12.2016 bei EUR 123.065,03. Anlage 4 Seite 10 Anhang zum Jahresabschluss 2016 2.2.3. Sonstige Vermögensgegenstände Bei dieser Bilanzposition werden insbesondere die debitorischen Kreditoren, Transferleistungen und die Mietforderung ggü. dem Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim ausgewiesen. Der Wert liegt zum 31.12.2016 bei EUR 508.318,21. 2.3 Liquide Mittel 3. Aktive Rechnungsabgrenzung (RAP) Als liquide Mittel werden die Bestände der Bankkonten, Fest- und Tagesgelder sowie der Barkasse ausgewiesen. Die liquiden Mittel werden zum Nennwert angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Neben den Rechnungsabgrenzungsposten wie z. B. im Bereich der Mieten wurde ein Aktivposten für die bereits im Dezember 2016 ausgezahlten Beamtengehälter für Januar 2017 gebildet. C 1. Passiva Eigenkapital 1.1 Allgemeine Rücklage Die Allgemeine Rücklage beträgt zum Stichtag 31.12.2016 EUR 70.710.739,32. Gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO NKFWG sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Absatz 3 Satz 1 GO mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Mit der Regelung soll erreicht werden, dass Geschäftsvorfälle, die nicht der laufenden Verwaltungstätigkeit zuzurechnen sind, keine Auswirkungen auf das Jahresergebnis haben. Die Allgemeine Rücklage hat sich im Haushaltsjahr 2016 wie folgt verändert: Stand zum 01.01.2016 Nachaktivierung Beteiligungen Korrektur Grundstücksbewertung Aufwendungen aus Abgängen von Anlagevermögen Erträge aus Abgängen von Anlagevermögen Stand zum 31.12.2016 EUR 70.746.792,32 1.700,00 -33.864,00 -4.603,00 714,00 70.710.739,32 Anlage 4 Seite 11 Anhang zum Jahresabschluss 2016 1.2 Ausgleichsrücklage 1.3 Jahresüberschuss 2. Sonderposten In der Bilanz wurde eine Ausgleichsrücklage zusätzlich zur allgemeinen Rücklage als gesonderter Posten des Eigenkapitals gebildet. Sie besitzt eine Pufferfunktion für die doppischen Jahresabschlüsse, d.h. Fehlbeträge aus der Ergebnisrechnung können mit der Ausgleichsrücklage verrechnet werden. Die Ausgleichsrücklage beträgt nach Verrechnung des Jahresfehlbetrages 2015 EUR 1.386.963,28 und wird nach Zuführung des Jahresüberschusses 2016 bei EUR 1.719.899,56 liegen. Hier wird der aktuelle Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung 2016 ausgewiesen. Er liegt bei EUR 332.936,28. Die Sonderposten beinhalten vereinnahmte Investitionspauschalen, zweckgebundene Zuwendungen und Zuschüsse sowie vereinnahmte Beiträge. Die Sonderposten werden entsprechend der Restnutzungsdauer der damit finanzierten Anlagegüter aufgelöst. Darüber hinaus wurde im Haushaltsjahr 2016 erstmals ein Sonderposten für den Gebührenausgleich bilanziert. Die Auflösung des Sonderpostens wird in den nächsten vier Jahren erfolgen. Zugänge der Mittel im Haushaltsjahr werden mit dem Nennbetrag erfasst, der auf die finanzierten Anlagegüter entfällt. Die Entwicklung der Sonderposten zum 31.12.2016 stellt sich wie folgt dar: Sopo f. Zuwendungen Sopo f. Beiträge Sopo f. Gebührenausgleich Sonstige Sopo INSGESAMT 2.1 Stand 31.12.2015 TEUR 16.049,6 3.580,3 Zuführung TEUR 4.169,57 0,00 Auflösung TEUR 457,51 102,06 Abgang TEUR 0,00 0,00 Stand 31.12.2016 TEUR 19.761,66 3.478,24 0,00 2.667,9 22.297,8 137,46 1.128,27 5.435,30 0,00 438,04 997,61 0,00 0,00 0,00 137,46 3.358,13 26.735,49 Sonderposten für Zuwendungen Hierbei handelt es sich um Zuwendungen und Leistungen Dritter in Form von Fördermitteln für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens. Sie wurden gebildet für Straßen, Dorferneuerung, Infrastrukturmaßnahmen, Bücherei, Gebäude, Wartehäuser, Forst, Kindergärten, Schulen sowie Feuerwehr. Die Sonderposten für Zuwendungen zum Stichtag 31.12.2015 betrugen EUR 16.049.581. Aufgrund von Sonderpostenauflösungen und teilweise Neubildungen (Fertigstellung u.a. P+R Parkplatz Nettersheim, Bahnhof Nettersheim, Küche Annex und Erwerb Kloster Nettersheim) innerhalb des Jahres 2016 ergibt sich zum Stichtag 31.12.2016 ein Betrag i. H. v. EUR 19.761.646,56. Anlage 4 Seite 12 Anhang zum Jahresabschluss 2016 2.2 Sonderposten für Beiträge Es handelt sich hierbei um Beitragszahlungen der Anlieger im Wesentlichen für Straßen. Nach Auflösung der Sonderposten liegt diese Position zum 31.12.2016 bei EUR 3.478.235,00. 2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich Hier sind die haushaltsmäßigen Überdeckungen aus einzelnen gemeindlichen Aufgabenbereichen anzusetzen, die aufgrund einer Gebührenkalkulation nach dem Kommunalabgabengesetz entstanden und entsprechend dieser rechtlichen Grundlage von der Gemeinde gegenüber den Gebührenzahlern wieder auszugleichen sind (vgl. § 6 Absatz 2 KAG NRW). Die Gemeinde ist verpflichtet, eine bei einer kostenrechnenden Einrichtung am Ende eines Kalkulationszeitraums bestehende Kostenüberdeckung innerhalb der nächsten 4 Jahre wieder auszugleichen (§ 6 Absatz 3 KAG NRW). Ein solcher Überschuss ist durch die Bildung eines Sonderpostens für den Gebührenausgleich auf der Passivseite der Bilanz darzustellen. Im Rahmen der Gebührennachkalkulation 2016 für den Regiebetrieb Abfall hat sich bei der Restmüllgebühr ein Gebührenüberschuss in Höhe von 29.828,49 € und bei der Biomüllgebühr eine Gebührenunterdeckung in Höhe von 5.311,75 € ergeben. Eine Subventionierung der Biomüllgebühren wurde bei seinerzeitiger Anpassung der Abfallgebühren als rechtlich und sachlich vertretbar beschlossen. Der hierdurch verbleibende Jahresüberschuss 2016 von 24.516,74 € ist entsprechend den gesetzlichen Vorschriften dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zugeführt worden. Im Gebührenhaushalt Straßenreinigung wurde nach § 6 KAG NRW ein dreijähriger Kalkulationszeitraum (Jahre 2014 – 2016) zugrunde gelegt. Die entsprechende Gebührennachkalkulation über diesen Zeitraum hat insgesamt aufgrund der für die hiesige Region außergewöhnlich milden Winterperioden eine Gesamtüberdeckung in Höhe von 112.945,10 € ergeben, die ebenfalls dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zugeführt wurde und deren Auflösung im Rahmen der nächsten Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum zu berücksichtigen ist. 2.4 Sonstige Sonderposten Zuwendungen für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen, welche weder unter die Sonderposten für Zuwendungen noch für Beiträge fallen, werden den sonstigen Sonderposten zugeordnet. Anlage 4 Seite 13 Anhang zum Jahresabschluss 2016 Zum 31.12.2016 liegen diese Sonderposten nach Auflösung und Neubildung bei EUR 3.358.149,14. Die noch nicht verwendeten Beträge der Schulpauschale, der Sportpauschale, der Allgemeinen Investitionspauschale sowie der Feuerschutzpauschale werden in Höhe von insgesamt EUR 1.964.687,28 im Haushaltsjahr 2016 unter den sonstigen Verbindlichkeiten als erhaltene Anzahlungen ausgewiesen. 3. Rückstellungen 3.1 Pensionsrückstellungen Die Rückstellungen werden nach dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht für sämtliche erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen gebildet. Die Pensionsrückstellungen beinhalten neben den künftigen Versorgungslasten auch die Ansprüche auf Beihilfen nach § 88 Landesbeamtengesetz. Der Wert für die Pensionsrückstellungen wurde auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens nach Heubeck von der Rheinischen Versorgungskasse ermittelt. Dabei wird eine kalkulatorische Gleichverteilung der Belastungen aus den Pensions- bzw. Beihilfeverpflichtungen über die Dauer des aktiven Dienstverhältnisses unterstellt. Als Finanzierungsbeginn wurde dabei der Beginn des Kalenderjahres angesetzt, im Verlauf dessen das Dienstverhältnis beim ersten Dienstherrn begonnen hat. Der Rechnungszins beträgt in Übereinstimmung mit § 36 GemHVO 5%. Als Biometrische Rechungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck. Für die Höhe der Versorgung werden die zum 31.12.2016 maßgeblichen Werte in Ansatz gebracht. Das rechnungsmäßige Pensionierungsalter wurde für die Beamtinnen und Beamten mit der auf volle Jahre gerundeten Regelaltersgrenze gemäß § 31 Landesbeamtengesetz NRW angesetzt. Der Wert der Pensionsrückstellungen beträgt nach Auflösung bzw. Verbrauch und entsprechender Zuführung zum 31.12.2016 EUR 4.683.222,00. Die Bewertung der Beihilfeverpflichtung beschränkt sich auf die Verpflichtungen ab Eintritt des Versorgungsfalles. Die versicherungsmathematische Bewertung der Beihilfeverpflichtungen erfolgt auf der Grundlage von Kopfschadenstatistiken unter Berücksichtigung eines altersabhängig steigenden Schadenprofils. Mit den Wahrscheinlichkeitstafeln 2013 wurden die Kopfschadenstatistiken auf eine neue, erweiterte Datenbasis umgestellt. Da die neuen Statistiken insbesondere in höheren Altern einen signifikant anderen Verlauf aufweisen als die bisherigen Wahrscheinlichkeitstafeln war zum 31.12.2014 eine Bewertungsanpassung erforderlich. Die Bewertung erfolgt nun unter Einschluss der Statistiken für ambulante und stationäre Pflege. Der Wert der Beihilferückstellung beträgt zum 31.12.2016 EUR 1.454.774,00. Die Wertsteigerung gegenüber dem Vorjahr hat sich im Wesentlichen durch die krankheitsbedingte vorzeitige Pensionierung einer Beamtin in 2016 ergeben. Anlage 4 Seite 14 Anhang zum Jahresabschluss 2016 3.2 Instandhaltungsrückstellungen Für unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen ist gem. § 36 Absatz 3 GemHVO NRW dann eine Rückstellung zu bilden, wenn die Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt ist und die Instandhaltung als bisher unterlassen bewertet werden muss. Eine unterlassene Instandhaltung liegt immer dann vor, wenn eine Maßnahme trotz Notwendigkeit über den Bilanzzeitraum hinaus verschoben wird. Die Rückstellungen zum 31.12.2016 setzen sich wie folgt zusammen: Wert in EUR 31.12.2016 Bezeichnung Dach Grundschule Marmagen 149.419,40 Fenst.,Tür.,Sonnens. Altbau GS Mar 89.296,25 Kücheneinrichtung Jugendgästehaus 36.000,00 Außenfass./Fenster FWHaus Zingsheim 0,00 Toranlage FW-Haus Zingsheim 0,00 Flachdach FW-Haus Zingsheim 0,00 Beseitig. winterbedingter Straßenschäden 702,54 Heizungsanlage Bauhof Auf Helwen 37.971,80 Dach Bauhof Auf Helwen 46.928,09 Brückenbauwerke energetische Rückstellungen 1.240,57 220.887,11 582.445,76 3.3 Sonstige Rückstellungen Nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO NRW wurden im Wesentlichen folgende Rückstellungen gebildet: a. Urlaubsrückstellungen Für nicht beanspruchten Urlaub der Beschäftigten zum Bilanzstichtag besteht die Verpflichtung, entsprechende Rückstellungen zu bilden. Die Rückstellungen belaufen sich zum 31.12.2016 auf EUR 140.317,65. Die Ermittlung erfolgt anhand von individuell auf Grundlage der Bruttopersonalkosten ermittelten Stundensätzen der Mitarbeiter. Aufgrund teilweiser hoher Resturlaubsbestände erfolgte hier in 2016 ein erhöhter Wertzuwachs. Anlage 4 Seite 15 Anhang zum Jahresabschluss 2016 b. Rückstellungen für Altersteilzeit Bei tariflich Beschäftigten wurden Vereinbarungen über Altersteilzeit geschlossen. Mit dem Zeitpunkt der geschlossenen Vereinbarung sowie während der sogenannten "Arbeitsphase" wurden in diesen Fällen Rückstellungen für anfallende Aufwendungen in der Zeit der Freistellung angesammelt. Die Ermittlung der Höhe erfolgte auf der Grundlage der Vergütung je betroffenen Mitarbeiter. Die Wertveränderung zur Schlussbilanz des Vorjahres resultiert aus einer entsprechenden Inanspruchnahme der Beträge für die betroffenen Beschäftigten in der sog. „Freizeitphase“. Die Rückstellungen wurden zum 31.12.2016 vollständig verbraucht. c. Rückstellung für Verpfl. § 107 b BeamtVG Ein Rückstellungsansatz in der gemeindlichen Bilanz wegen der Beteiligung der Gemeinde an künftigen Versorgungslasten anderer Dienstherrn von Beamtinnen und Beamten kann wegen mehrerer beamtenrechtlicher Rechtsvorschriften notwendig werden. So ist eine Gemeinde nach dem Versorgungslastenverteilungsgesetz (VLVG NRW) oder nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag (vorher: § 107b des Beamtenversorgungsgesetz) verpflichtet, sich an den künftigen Versorgungslasten des neuen Dienstherrn einer abgegebenen Beamtin oder eines abgegebenen Beamten zu beteiligen, soweit von ihr nicht bereits vorher eine Ausgleichsleistung oder eine Abfindung gezahlt wurde. Die Rückstellungen belaufen sich zum 31.12.2016 auf EUR 6.729,00. d. Rückstellungen für Prüfungen und Sonstige Sachverhalte Die Rückstellungen beinhalten Aufwendungen für einen anhängigen Rechtsstreit in Sachen GEZ-Gebührenpflicht für Rundfunkempfänger in Feuerwehrfahrzeugen und eine rechtliche Überprüfung umsatzsteuerrechtlicher Sachverhalte für die Jahre 2010 bis 2012. Weiterhin wurden im laufenden Kalenderjahr Mittel für die Jahresabschlussprüfung 2016 zugeführt sowie eine Rückstellung für eine ungewisse Verbindlichkeit im Rahmen eines Grundstückserwerbs gebildet. Die Rückstellungen belaufen sich zum 31.12.2016 auf EUR 68.964,36. e. Archivierungskosten Die Rückstellungen betreffen die Kosten für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen der Gemeinde in Höhe von EUR 100.600,00. Anlage 4 Seite 16 Anhang zum Jahresabschluss 2016 4. Verbindlichkeiten Der Ansatz der Verbindlichkeiten entspricht ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind aus dem als Anlage beigefügten Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich. 4.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 4.1.1 vom öffentlichen Bereich Unter diesem Bilanzposten sind die Kredite ausgewiesen, die von der Gemeinde vom öffentlichen Bereich aufgenommen wurden. 4.1.2 vom privaten Kreditmarkt Hier sind die Kredite ausgewiesen, die am privaten Kreditmarkt aufgenommen wurden. 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Hier ist ein Liquiditätskredit über den Jahreswechsel hinaus bei der Kreissparkasse Euskirchen erfasst. 4.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Hierunter fallen Verbindlichkeiten aus dem laufenden Geschäftsbetrieb (Lieferanten). 4.4 sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen (2.414,68 TEUR), gegenüber den Eigenbetrieben Abwasser und Gemeindewasserwerk (194,76 TEUR), Personalverbindlichkeiten (26,6 TEUR), Verbindlichkeiten ggü. Kreis Euskirchen aus Kindergartenbeiträgen (26,5 TEUR) und Sozialleistungen (62,8 TEUR) sowie dem Eigenanteil am Konjunkturpaket II (27,9 TEUR). Darüber hinaus beinhalten die sonstigen Verbindlichkeiten die kreditorischen Debitoren in Höhe von 122,8 TEUR. Anlage 4 Seite 17 Anhang zum Jahresabschluss 2016 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden vor dem Bilanzstichtag erhaltene Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Position umfasst Friedhofsgebühren für Grabnutzungsrechte, die von den Erwerbern zum Zeitpunkt des Erwerbs in voller Höhe für den gesamten Nutzungszeitraum entrichtet werden. Die hier ausgewiesenen Beträge wurden bereits vor dem Bilanzstichtag vereinnahmt und werden ratierlich entsprechend der Nutzungszeit erfolgswirksam aufgelöst. D. Ergebnisrechnung Die Ergebnisrechnung wurde unter Beachtung des § 38 GemHVO NRW erstellt. 1. Ordentliche Erträge Die Steuern und ähnlichen Abgaben belaufen sich auf TEUR 7.550 und enthalten im Wesentlichen Gewerbesteuer (TEUR 2.649), den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (TEUR 3.129) und die Grundsteuer B (TEUR 1.081). Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen mit insgesamt TEUR 2.372 umfassen im Wesentlichen die Schlüsselzuweisungen mit TEUR 1.831 und die Auflösung aus Sonderposten für Zuwendungen in Höhe von TEUR 458. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte in Höhe von 1.013 TEUR beinhalten mit TEUR 102 Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Beiträge, Gebühren für die Straßenreinigung in Höhe von TEUR 130 sowie für Abfall in Höhe von insgesamt TEUR 604. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte in Höhe von TEUR 2.197 setzen sich im Wesentlichen aus Erträgen für Übernachtungen (TEUR 611), Miet- und Pachteinnahmen in Höhe von TEUR 406 sowie Erlösen aus Holz- und Hackschnitzelverkäufen in Höhe von TEUR 825 zusammen. Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen in Höhe von TEUR 2.751 umfassen mit TEUR 1.187 Personal- und Sachkostenerstattungen sowie mit TEUR 178 Kostenerstattungen der Eigenbetriebe. Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen mit TEUR 1.534 sind neben den Konzessionsabgaben mit TEUR 215 vor allem die Auflösung sonstiger Sonderposten wie z. B. aus der Investitionspauschale, Schul- und Sportpauschale in Höhe von TEUR 438 und aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von insgesamt TEUR 369 enthalten. Anlage 4 Seite 18 Anhang zum Jahresabschluss 2016 2. Ordentliche Aufwendungen Die Personalaufwendungen beinhalten die Löhne, Gehälter und Bezüge für die im Jahresdurchschnitt 185 Beschäftigten der Gemeinde Nettersheim. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mit TEUR 2.756 betreffen unter anderem Aufwendungen im Zusammenhang mit der Straßenentwässerung (TEUR 226), Energiekosten (TEUR 433), Schülerbeförderungskosten (TEUR 81), Betriebskosten für Hauung und Rücken (TEUR 272) sowie sonstige Abfallbeseitigungskosten (TEUR 224). Die gesamten Transferaufwendungen mit TEUR 6.357 beinhalten hauptsächlich mit TEUR 4.362 die Kreisumlage sowie die Gewerbesteuerumlage (TEUR 392) und Allgemeine Umlagen (z. B. Erftverbandsumlage und KDVZ-Umlage) mit TEUR 166. Weiterhin ist darin die Umlage an den Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim (TEUR 462) enthalten. E. Finanzrechnung In der Finanzrechnung werden entsprechend § 39 GemHVO die Einzahlungen und Auszahlungen jeweils für die Teilbereiche Verwaltungstätigkeit, Investitionstätigkeit sowie Finanztätigkeit gesondert ausgewiesen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zur Finanzrechnung im Lagebericht verwiesen. F. Teilrechnungen Die jeweiligen Teilrechnungen zur Ergebnis- und Finanzrechnung wurden entsprechend den gemäß § 4 GemHVO NRW aufgestellten Teilplänen erstellt (§ 40 GemHVO NRW). G Sonstige Angaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gemeinde hat sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen in Höhe von TEUR 465,8. Anlage 4 Seite 19 FORDERUNGSSPIEGEL zum 31. Dezember 2016 Gemeinde Nettersheim, Nettersheim Gesamtbetrag des Haushaltsjahres EUR Restlaufzeit bis zu 1 Jahr EUR Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre EUR Restlaufzeit über 5 Jahre EUR Gesamtbetrag des Vorjahres EUR 256.040,12 5.427,65 104.085,84 243.480,93 1.114,35 101.447,48 11.896,31 4.313,30 2.453,94 662,88 0,00 184,42 267.215,56 6.662,64 125.362,06 1.154,19 1.154,19 0,00 0,00 28.171,56 61.341,97 46.475,05 10.750,38 4.116,54 79.086,58 2. Privatrechtliche Forderungen 2.1 gegenüber dem privaten Bereich 2.2 gegen Sondervermögen 308.397,24 123.065,03 298.728,80 123.065,03 5.810,89 0,00 3.857,55 0,00 307.897,98 85.833,65 3. Summe aller Forderungen 859.512,04 815.465,83 35.224,82 8.821,39 900.230,03 1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 1.1 Gebühren 1.2 Beiträge 1.3 Steuern 1.4 Forderungen aus Transferleistungen 1.5 Sonstige öffentlichrechtliche Forderungen Anlage 1 zum Anhang VERBINDLICHKEITENSPIEGEL zum 31. Dezember 2016 Gemeinde Nettersheim, Nettersheim Gesamtbetrag des Haushaltsjahres EUR Restlaufzeit bis zu 1 Jahr EUR Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre EUR Restlaufzeit über 5 Jahre EUR Gesamtbetrag des Vorjahres EUR 1.1 vom öffentlichen Bereich 1.1.1 vom sonstigen öffentlichen Bereich 3.104.737,92 93.680,92 629.304,00 2.381.753,00 3.187.153,29 1.2 vom privaten Kreditmarkt 1.2.1 von Banken und Kreditinstituten 2.604.507,23 158.093,43 357.077,31 2.089.336,49 2.845.270,91 2. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 2.1 vom öffentlichen Bereich 2.700.000,00 2.700.000,00 0,00 0,00 3.650.000,00 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 740.486,74 740.486,74 0,00 0,00 715.999,33 4. Sonstige Verbindlichkeiten 3.053.547,02 3.031.267,02 22.280,00 0,00 6.457.828,90 12.203.278,91 6.723.528,11 1.008.661,31 4.471.089,49 16.856.252,43 1. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 5. Summe aller Verbindlichkeiten Für die ausgewiesenen Verbindlichkeiten wurden keine Sicherheiten gestellt. Anlage 2 zum Anhang Gemeinde Nettersheim Anlagennachweis zum 31. Dezember 2016 1 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Stand 31.12.2015 € 2 Anschaffungs- und Herstellungskosten Abgang Zugang U= Umbuchung € € 4 3 26.276,99 Stand 31.12.2016 € 5 Stand 31.12.2015 € 6 Abschreibungen Abgang Zugang € 7 € 8 Stand 31.12.2016 € 9 Restbuchwert Stand Stand 31.12.2016 31.12.2015 € € 10 11 6.372,61 0,00 32.649,60 21.739,99 2.912,61 0,00 24.652,60 7.997,00 4.537,00 0,00 585.966,85 0,00 232,80 0,00 0,00 6.488.763,88 118.668,04 84.251,85 0,00 202.919,89 6.285.843,99 5.784.128,99 1.681,40 2.250.428,16 0,00 0,00 0,00 0,00 2.250.428,16 2.251.876,76 4.661,76 33.357.762,34 0,00 0,00 0,00 0,00 33.357.762,34 33.362.424,10 1.2 Sachanlagen Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.1 Grünflächen 5.902.797,03 1.2.1.2 Ackerland 2.251.876,76 U= U= 1.2.1.3 Wald, Forsten 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke Summe 1.2.1 33.362.424,10 2.043.860,70 793,45 324.866,38 1.719.787,77 0,00 0,00 0,00 0,00 1.719.787,77 2.043.860,70 43.560.958,59 793,45 586.199,65 331.209,54 43.816.742,15 118.668,04 84.251,85 0,00 202.919,89 43.613.822,26 43.442.290,55 12.147,82 0,00 81.779,95 0,00 0,00 0,00 1.977.554,64 3.715.699,83 677.801,83 175.787,66 499.368,76 50.578,18 25.749,82 71.488,00 22.104,29 0,00 0,00 0,00 201.537,48 570.856,76 72.682,47 1.776.017,16 3.144.843,07 605.119,36 1.789.619,16 3.216.331,07 545.443,70 U= Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen 1.2.2.2 Grundstücke mit Schulen 1.2.2.3 Grundstücke mit Wohnbauten 1.2.2 1.2.2.4 Grundstücke mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 1.965.406,82 3.715.699,83 596.021,88 9.441.740,07 U= Summe 1.2.2 15.718.868,60 U= 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 15.240.293,38 305.684,26 19.903,71 399.612,03 19.903,71 0,00 9.767.328,04 725.570,59 136.507,71 0,00 862.078,30 8.905.249,74 8.716.169,48 0,00 16.138.384,34 1.451.305,19 255.849,82 0,00 1.707.155,01 14.431.229,33 14.267.563,41 15.240.293,38 15.240.060,58 0,00 0,00 0,00 0,00 15.240.060,58 1.064.168,00 0,00 -232,80 0,00 0,00 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 1.2.3.3 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 0,00 1.064.168,00 177.460,00 35.492,00 0,00 212.952,00 851.216,00 886.708,00 20.413.887,36 62.367,81 0,00 20.476.255,17 3.218.144,36 482.973,81 0,00 3.701.118,17 16.775.137,00 17.195.743,00 1.2.3.4 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Summe 1.2.3 2.273.831,90 38.992.180,64 0,00 62.367,81 -232,80 0,00 0,00 2.273.831,90 39.054.315,65 129.949,30 3.525.553,66 17.747,00 536.212,81 0,00 0,00 147.696,30 4.061.766,47 2.126.135,60 34.992.549,18 2.143.882,60 35.466.626,98 U= 0,00 4.153.699,95 0,00 4.182.247,96 7.392,01 28.748,95 0,00 36.140,96 4.146.107,00 21.156,00 U= 37.701,64 28.125,87 9.564,68 2.178.795,03 828.103,14 142.190,51 5.281,68 965.011,97 1.213.783,06 1.294.429,06 U= 144.870,09 13.194,79 47.251,51 951.747,95 303.462,58 101.729,88 46.931,51 358.260,95 593.487,00 537.472,00 U= 995.421,97 -4.800.891,17 0,00 1.706.587,73 0,00 0,00 0,00 0,00 1.706.587,73 5.512.056,93 U= 1.640.766,99 0,00 388.025,73 108.028.820,81 6.234.484,62 1.148.983,82 52.213,19 7.331.255,25 100.697.565,56 100.541.594,93 U= 1.700,00 0,00 15,94 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 971.794,35 13.215.743,38 66.848,37 250,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 971.794,35 13.215.743,38 66.848,37 250,00 970.094,35 13.215.743,38 66.832,43 250,00 U= 1.2.4 1.2.5 1.2.6 1.2.7 Bauten auf fremdem Grund und Boden Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Summe 1.2 1.3 1.3.1 1.3.2 1.3.3 1.3.4 Finanzanlagen Beteiligungen Sondervermögen Wertpapiere des Anlagevermögens Sonstige Ausleihungen Summe 1.3 Summe Anlagevermögen 28.548,01 2.122.532,20 840.934,58 5.512.056,93 106.776.079,55 970.094,35 13.215.743,38 66.832,43 250,00 14.252.920,16 1.715,94 0,00 14.254.636,10 0,00 0,00 0,00 0,00 14.254.636,10 14.252.920,16 121.055.276,70 1.648.855,54 388.025,73 122.316.106,51 6.256.224,61 1.151.896,43 52.213,19 7.355.907,85 114.960.198,66 114.799.052,09 114960198,7 0,00 113.500.148,44 118.754.567,03 5154418,59 161.146,57 335.812,54 161.146,57 Anlage 3 zum Anhang RÜCKSTELLUNGSSPIEGEL zum 31.12.2016 Gemeinde Nettersheim Stand zum 01.01.2016 Verbrauch/ Auflösung 2016 Zuführung 2016 Stand zum 31.12.2016 Art der Rückstellung Euro Pensionsrückstellung Beihilferückstellung Instandhaltungsrückstellungen Rückstellung f. Prallschutz Rückstellung Altersteilzeit Rückstellung Verpfl. § 107b BeamtVG Rückstellung Urlaub Rückstellung Archivierung Rückstellung f. Prüfungsk./Sonstiges Summe 4.278.429,00 1.352.527,00 861.241,44 0,00 15.991,78 13.724,00 69.502,39 100.600,00 28.939,36 6.720.954,97 Euro 29.224,00 9.504,00 278.795,68 0,00 15.991,78 6.995,00 69.502,39 10.060,00 14.280,00 434.352,85 Euro 434.017,00 111.751,00 0,00 0,00 0,00 0,00 140.317,65 10.060,00 54.305,00 750.450,65 Euro 4.683.222,00 1.454.774,00 582.445,76 0,00 0,00 6.729,00 140.317,65 100.600,00 68.964,36 7.037.052,77 296191,99 Anlage 4 zum Anhang Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 Lagebericht zur Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Nettersheim gem. § 37 Abs. 1 i. V. m. § 48 GemHVO NRW Anlage 5 Seite 1 Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 Vorbemerkung Gemäß § 95 der Gemeindeordnung NW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Die Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung NW (GO NW), insbesondere der VI. Abschnitt (§§ 37 bis 48 GemHVO), sind dabei zu beachten. Die Bilanz muss ein den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens- und Schuldenlage entsprechendes Bild vermitteln. Nach § 37 GemHVO ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht nach § 48 beizufügen. Der Lagebericht soll einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr geben und so gefasst werden, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt wird. Dazu ist ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung auch solcher, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu enthalten. In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO NRW, soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. Auch ist auf Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen; zu Grunde liegende Annahmen sind anzugeben. Bei den nachstehenden Ausführungen handelt es sich um den Lagebericht des achten NKF-Abschlusses für das Haushaltsjahr 2016. Anlage 5 Seite 2 Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 Allgemeine Rahmenbedingungen Strukturdaten Einwohnerstand der Gemeinde Nettersheim 2008 Bouderath Buir Engelgau Frohngau Holzmülheim Marmagen Nettersheim Pesch Roderath Tondorf Zingsheim 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 279 226 628 470 272 274 235 613 449 257 274 235 598 449 255 276 231 596 449 245 270 226 598 449 242 269 227 589 447 224 272 226 592 437 225 278 225 590 429 239 271 223 588 445 228 1.661 1.786 1.636 1.776 1.610 1.758 1.605 1.755 1.589 1.708 1.573 1.711 1.577 1.706 1.601 1.718 1.589 1.728 570 178 861 870 7.801 581 179 843 852 7.695 562 176 838 849 7.604 569 175 815 859 7.575 558 185 839 831 7.495 540 187 835 848 7.450 533 186 835 843 7.432 523 182 879 845 7.509 521 193 874 844 7.504 Fläche nach Nutzungsarten Ortschaften Fläche des Gemeindegebietes insgesamt 11 9.435 ha Diese untergliedert sich in a) Siedlungs- und Verkehrsflächen 1.062 ha Gebäude- und Freiflächen, Betriebsflächen Erholungsflächen Verkehrsflächen b) Freiflächen außerhalb der Siedlungs- und Verkehrsflächen Landwirtschaftsflächen Waldflächen Wasserflächen Moor, Heide, Umland, andere Nutzungen 417 38 606 ha ha ha 8.374 ha 4.292 ha 4.007 ha 59 ha 11 ha 5 ha Anlage 5 Seite 3 Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 Schulwesen Stand Grundschulen/Grundschulverbund Marmagen Zingsheim 08.2015 08.2016 96 151 99 150 Hauptschule Nettersheim (integriert im Schulzweckverband Blankenheim/Nettersheim seit dem Schuljahr 2013/14) 149 68 Kindergärten Gemeindliche Einrichtungen Kindergarten Nettersheim Kindergarten Tondorf Kindergarten Zingsheim 46 39 33 49 42 35 19 36 23 38 Einrichtungen sonstiger Trägerschaften Kindergarten Engelgau ( DRK ) Kindergarten Marmagen ( kirchlich ) Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte im Gemeindegebiet Nettersheim (Arbeitsort) Quelle: IT NRW insgesamt davon männlich davon weiblich Stichtag Stichtag Stichtag Stichtag Stichtag Stichtag Stichtag 30.06.2015 30.06.2014 30.06.2013 30.06.2012 30.06.2011 30.06.2010 30.06.2009 1.677 1.340 1.310 1.235 1.207 1.205 1.279 818 655 631 593 598 581 859 685 679 642 609 624 627 652 Beim Nachweis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach dem Arbeitsortprinzip werden die Beschäftigten der Gemeinde zugeordnet, in der der Betrieb liegt, in dem sie beschäftigt sind. Die Statistikauswertung zum Stichtag 30.06.2016 liegt bei Erstellung des Lageberichts leider noch nicht vor. Anlage 5 Seite 4 Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 Interne Organisation Das Finanz– und Rechnungswesen ist bei der Gemeinde Nettersheim im Fachbereich II angesiedelt. Die Finanzbuchhaltung unterteilt sich in die Geschäftsbuchhaltung (ehem. Kämmerei) und die Zahlungsabwicklung (Gemeindekasse). Die Geschäftsbuchhaltung beinhaltet die Aufgabenfelder • • • • • • Haushaltsplanung und Jahresabschluss Haushaltsausführung Zentrale Buchungsstelle Anlagenbuchhaltung Kosten- und Leistungsrechnung Controlling und Berichtswesen Die Zahlungsabwicklung erfasst insbesondere • Ausführung des Zahlungsverkehrs (Annahme von Einzahlungen und Leistung von Auszahlungen) • Offene-Posten-Verwaltung einschließlich Mahnwesen und Zwangsvollstreckung Sowohl für die Geschäftsbuchhaltung als auch für die Zahlungsabwicklung wurden gem. § 93 Abs. 2 und unter Beachtung des Absatzes 5 der GO NRW je ein Verantwortlicher und ein Stellvertreter benannt. Dem Bürgermeister obliegt die Aufsicht über die Finanzbuchhaltung. Wirtschaftliche Lage der Gemeinde Gesamtwirtschaftliche Lage und kommunale Finanzentwicklung Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2016 in einem unruhigen außenwirtschaftlichen Umfeld solide gewachsen. Vor allem die staatlichen und privaten Konsumausgaben, aber auch die Bauinvestitionen legten kräftig zu. Die Investitionen in Ausrüstungen erhöhten sich ebenfalls, aber verhaltener. Mit der starken Binnennachfrage nahmen die Importe stärker zu als die Exporte. Das positive Jahresergebnis unterstreicht, dass sich die Konjunktur in Deutschland im Jahresschlussquartal 2016 belebt hat. Die Aussichten für die Weltwirtschaft haben sich tendenziell verbessert. Die weltweite Industrieproduktion nimmt weiter zu. Der Arbeitsmarkt entwickelte sich erfreulich und auch der Ausblick bleibt positiv. (Auszüge aus der Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie zur wirtschaftlichen Lage 2016 vom 12.01.2017). Anlage 5 Seite 5 Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 Entwicklung der kommunalen Finanzen 2016: Die Haushaltssituation der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ist nach wie vor kritisch. Dies belegt die aktuelle Haushaltsumfrage des Städte- und Gemeindebundes NRW, an der sich alle 359 kreisangehörigen Mitgliedskommunen mit rund 9,4 Mio. Einwohnern beteiligt haben. "Trotz der wieder erfreulichen Steuereinnahmen, vor allem bei der Gewerbesteuer, und der hohen Schlüsselzuweisungen kann für die Kommunalfinanzen keine grundlegende Trendwende festgestellt werden", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW bei der Vorstellung der Umfrageergebnisse. Steigende Ausgaben insbesondere im Sozialbereich zehrten die guten Steuererträge wieder auf. Hinzu kommen Lasten durch die steigende Zahl von Flüchtlingen und weiterer Konsolidierungsdruck durch gestiegene Personalkosten. Daher forderten die NRW-Kommunen: - Eine bessere Dotierung und gerechtere Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs - die Weiterentwicklung des Stärkungspaktes Stadtfinanzen - eine nachhaltige und kostendeckende Unterstützung durch Bund und Land bei der Bewältigung der Flüchtlingsproblematik. "Die andauernde strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen in NRW führt dazu, dass im Jahr 2017 nur 41 Mitglieder des Verbandes einen strukturellen Haushaltsausgleich erreichen können - weniger als noch im letzten Jahr", machte Schneider deutlich. Dies bedeute, dass den gesetzlich geforderten Normalfall nur etwa jede achte Mitgliedskommune erreichen könne. Alle anderen Kommunen schafften den Haushaltsausgleich nur, indem sie ihr Eigenkapital aufzehrten. Der Städte- und Gemeindebund macht in seiner Berichterstattung auch auf einen Rekordstand an Liquiditätskrediten aufmerksam. Die bloßen Kredite zur Liquiditätssicherung - ohne Anleihen und sonstige Wertpapierschulden - seien trotz harter Konsolidierungsmaßnahmen abermals auf einen neuen Rekordstand angewachsen, wodurch die anhaltend schwierige Lage der Kommunalfinanzen noch einmal deutlich werde. Zum 3. Quartal 2016 verzeichneten die NRW-Kommunen und Gemeindeverbände einen Kassenkreditstand von 26,7 Mrd. Euro. Ende 2015 hatte dieser Wert noch 25,9 Mrd. Euro betragen, was einer Steigerung von rund 800 Millionen Euro innerhalb eines Dreivierteljahres entspreche. Auf der Ertragsseite profitiere die Gewerbesteuer weiterhin von der guten wirtschaftlichen Entwicklung, wobei diese in den einzelnen Städten und Gemeinden unterschiedlich ausgeprägt sei. In den Haushaltsplanungen 2017 gingen die Kämmereien von einem weiteren Zuwachs des Gewerbesteueraufkommens um 1,64 Prozent gegenüber 2016 auf rund 4,2 Mrd. Euro aus. Der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz liege 2017 in den StGB NRW-Mitgliedskommunen bei 445 Prozentpunkten. Damit komme es zu einer Anhebung von drei Punkten gegenüber dem Vorjahr. Dies lasse sich auch mit der Anhebung der fiktiven Hebesätze im Gemeindefinanzierungsgesetz durch das Land und mit den Konsolidierungsvorgaben aus dem Stärkungspaktgesetz erklären. Deutlicher als bei der Gewerbesteuer zeige sich der Konsolidierungsdruck in den Kommunalhaushalten bei der Grundsteuer B. Hier gebe es 2017 wieder einen deutlichen Anstieg der durchschnittlichen Hebesätze um 17 Punkte auf 527 Prozentpunkte. Anlage 5 Seite 6 Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 Ein signifikanter Zusammenhang bestehe zwischen Realsteuerhebesätzen und Gemeindegröße. Die tatsächliche Staffelung belege das unterschiedliche Hebesatzpotenzial der kommunalen Familie. Denn Kommunen im kreisangehörigen Raum müssten den Anreiz niedriger Gewerbesteuerhebesätze bieten, damit sie im landesweiten Standortwettbewerb um Unternehmen, Arbeitskräfte und Wertschöpfungspotenzial - sprich: im Bemühen um eine positive Entwicklung ihres Gemeinwesens - erfolgreich bestehen und Nachteile, die sich aus Lage oder Größe der Kommune ergäben, zum Teil kompensieren können. Entscheidende Ursache für die andauernde strukturelle Unterfinanzierung der Städte und Gemeinden sei der Anstieg der Sozialkosten. Die jährlichen Aufwendungen für soziale Leistungen - Sozialtransferauszahlungen - beliefen sich für die NRW-Kommunen im Jahre 2016 auf gut 19,4 Mrd. Euro, was gegenüber 2015 einem Zuwachs von fast acht Prozent entspreche. Die Kreisumlage bilde auch 2017 einen wesentlichen Ausgabenblock der kreisangehörigen Kommunen. (Auszüge aus der Berichterstattung des NWStGB zur Haushaltsumfrage 2017) In mehreren Stellungnahmen des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes geht dieser darauf ein, dass das Ziel interkommunaler Verteilungsgerechtigkeit im kommunalen Finanzausgleich zunehmend verfehlt werde. Dies hänge vor allem damit zusammen, dass das System der Einwohnerveredelung einwohnerstarke Städte durch die Anerkennung realer Ausgaben als Bedarf favorisiere, während bei der Berechnung der Steuerkraft erhebliche Einnahmevorteile der größeren Städte durch die Wirkung einheitlicher fiktiver Realsteuerhebesätze "weggerechnet" würden. Dies führe dazu, dass die für einen Einwohner im kreisfreien Bereich und im kreisangehörigen Bereich zur Verfügung stehenden Ressourcen immer weiter auseinanderklafften. Über den kommunalen Finanzausgleich erfolgte eine sich verstärkende Umverteilung von Mitteln in den kreisfreien Bereich, die dort verausgabt und nach der Logik des Verteilungssystems wiederum als Indikatoren für einen höheren Bedarf gewertet würden. Der Städte- und Gemeindebund NRW geht in seinem Positionspapier vor allem auch auf die Auswirkungen der strukturellen Ungleichbehandlung und der Benachteiligung des ländlichen Raums für die Städte und Gemeinden und deren Bürgerinnen und Bürger ein und erklärt richtigerweise, dass für die Bürgerinnen und Bürger in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden die dargestellten Ungleichgewichte zu einer Verstärkung bzw. Verfestigung unterschiedlicher Lebensverhältnisse führe. Der aktuell von der Bertelsmann Stiftung veröffentlichte Kommunale Finanzreport 2017 zeigt auf, dass das Gefälle zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen weiter zunimmt. In einer Pressemitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 09.08.2017 wird dargelegt, dass viele der in der Studie erwähnten finanzschwachen Kommunen in NRW liegen. Speziell die Lage der NRW-Kommunen werde durch die bundesweiten Trends aktuell nicht realitätsnah wiedergegeben. Gleichwohl würden die regionalen Unterschiede in der Studie herausgestellt, etwa mit Blick auf den immens hohen Bestand an Kassenkrediten der nordrhein-westfälischen Kommunen. Anlage 5 Seite 7 Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 Diejenigen Kommunen, denen es finanziell schlecht gehe, könnten sich wegen der negativen Begleitumstände häufig nicht aus dieser Lage befreien. So bestätigt die Studie schlechtere Ausgangsbedingungen bei Infrastruktur und Standortqualität für viele NRW-Kommunen. Darüber hinaus sind diese typischerweise gezwungen, ihre Steuersätze hoch anzusetzen, und werden von hohen Sozialausgaben belastet. So sind die kommunalen Sozialausgaben bundesweit 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 5,3 Mrd. Euro auf 59,3 Mrd. Euro angestiegen. Der kommunale Investitionsrückstand beträgt bundesweit mehr als 126 Mrd. Euro. Außerdem birgt die hohe Kreditlast wegen der zu erwartenden Steigerung der Zinsen ein enormes Risiko. Die nachgewiesenen Unterschiede in der Wirtschaftskraft zwischen den Kommunen und die Tatsache, dass viele NRW-Kommunen trotz größter Anstrengungen ihre Altschulden nicht reduzieren können, machten deutlich, dass es ein dauerhaftes und nachhaltiges Engagement aller staatlichen Ebenen braucht, um den Kommunen die notwendigen Spielräume zurückzugeben. "Das Auseinanderdriften der kommunalen Familie beweist, dass Einzelprogramme wie der Stärkungspakt Stadtfinanzen, der bisher zu großen Teilen von den Kommunen selbst finanziert wird, nur punktuell helfen können", legte der Städte- und Gemeindebund dar. Angesichts zunehmender Aufgaben und weiterer Kostensteigerungen - insbesondere im Sozialbereich - seien zusätzliche Entlastungen nötig. Deren Volumen müsse an die Entwicklung der Ausgaben gekoppelt sein. "Ansonsten droht uns eine kommunale Zweiklassengesellschaft aus denjenigen, die sich gerade noch über Wasser halten können, und denjenigen, die das nicht schaffen", warnte der NWStGB. Eine flächendeckende Konsolidierung sei absolut dringlich vor dem Hintergrund, dass eine Rettung finanzschwacher Kommunen bei nachlassender Konjunktur zunehmend unrealistischer werde. Die Finanzlage der Gemeinde Nettersheim fügt sich in das Bild der Kommunen des ländlichen Raums in Nordrhein-Westfalen ein. Die zunehmende Finanznot vor allem der ländlichen Kommunen zeigt sich auch im Kreis Euskirchen, so dass hier etliche Städte und Gemeinden bereits seit Jahren ihre Ausgleichsrücklage aufgezehrt haben und ihre Allgemeine Rücklage verringern bzw. sich gar in der Haushaltssicherung befinden. Die mit der strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen einhergehende zunehmende Verschuldung schränkt zudem die Handlungsmöglichkeiten kommender Generationen erheblich ein. In dem im Januar 2014 für den Kreis Euskirchen veröffentlichten Sozialbericht wird hinsichtlich der Demografie- und Arbeitsmarktsituation der Gemeinde Nettersheim zusammenfassend empirisch dargestellt, dass Nettersheim eine rückläufige Bevölkerungsentwicklung, mit Wanderungsverlusten gegenüber dem Kreis Euskirchen und den Umlandkreisen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie dem sonstigen Deutschland habe. Die Gemeinde Nettersheim zeigt für den Zeitraum der empirischen Untersuchung (Jahre 2006 bis 2012) eine konstante Beschäftigungsentwicklung bei niedriger Arbeitslosigkeit. Dieser Sozialbericht soll den Auftakt für eine datengestützte laufende integrierte Beobachtung sozialer, demografischer, bildungsbezogener, arbeitsmarktbezogener, wohnungsbezogener und gesundheitsbezogener Entwicklungen darstellen, anhand dessen Handlungsempfehlungen und Zielvorgaben gegeben werden. Anlage 5 Seite 8 Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 Die positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung Deutschlands spiegelte sich auch in der Gemeinde Nettersheim in einem Mehrertrag aus Gewerbesteuer wie auch beim Anteil an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer wieder. So lagen die Gewerbesteuererträge rd. 500 TEUR über denen des Vorjahres und die aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer überstiegen das Vorjahr um rd. 105 TEUR. Die Hebesätze für die Grundsteuer wurden zum 01.01.2016 erhöht, und zwar bei der Grundsteuer A von 325 v. H. auf 342 v. H. und bei der Grundsteuer B von 433 v. H. auf 450 v. H. Entsprechend den Umlagekriterien des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2016 erhöhte sich die Schlüsselzuweisung des Landes gegenüber dem Vorjahr um rd. 771 TEUR. Der Anteil der Gemeinde an der Allgemeinen Kreisumlage, der Jugendamtslage und der VHS-Umlage stieg in 2016 ggü. dem Vorjahr mit rd. 57 TEUR auf einen Betrag von rd. 4,18 Mio. EUR. Die ÖPNV-Umlage sank rd. 151 TEUR ggü. der des Vorjahres. Wichtige Ergebnisse und Entwicklungen in der Gemeinde in 2016 Das Haushaltsjahr 2016 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 332.936,28 EUR. Das Ergebnis ist zum Teil durch Einmaleffekte wie die Auflösung nicht mehr benötigter Instandhaltungsrückstellung sowie die Aktivierung von Eigenleistungen im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes für die Förderkulisse im Städtebau bzw. der Dorferneuerung und der Investitionsmaßnahme Bahnhof und Kloster Nettersheim beeinflusst worden. Ohne diese ertragswirksamen Buchungen wäre das Jahresergebnis 2016 rd. 290 TEUR schlechter ausgefallen. Zum Haushaltsverlauf im Einzelnen wird auf die nachstehenden Ausführungen verwiesen. Im Zuge der Einbringung des Haushalts 2016 und der vorangegangenen Zusammenarbeit in der Haushaltskommission des Rates der Gemeinde Nettersheim wurde verdeutlicht, dass die Veränderungen ggü. der Planungen des Vorjahres im Wesentlichen mit den Auswirkungen der Flüchtlingsunterbringung und –betreuung zusammenhängen. Die positive Entwicklung bei den Gewerbesteuereinnahmen wie auch die für 2016 angekündigte höheren GFG-Mittel des Landes wurden im Rahmen der Planungen bereits berücksichtigt ebenso wie eine positive Entwicklung im Bereich der Grundstücksveräußerungen, die die Planungen 2016 bereits in eine günstigere Ausgangslage als die des Vorjahres versetzten. In Anbetracht einer nach wie vor schwierigen Liquiditätslage der Gemeinde und die hiermit einhergehende Notwendigkeit von Kassenkrediten für Aufwendungen im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit erforderte auch die Planung 2016 weiterhin einen Ermächtigungsrahmen von 5 Mio. EUR. Mit Aufstellung des Haushalts 2016 wurde von einem Jahresfehlbetrag von rd. 71,5 TEUR ausgegangen. Zudem wurden in Anbetracht der noch bestehenden AusAnlage 5 Seite 9 Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 gleichsrücklage auch für den überschaubaren Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung nicht die Gefahr eines Haushaltssicherungskonzeptes und damit die Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung prognostiziert. Wie in den Vorjahren wurde auch mit Einbringung des Haushalts 2016 deutlich gemacht, dass neben konstanten Sparbemühungen, einer stetigen Aufgabenkritik und einem effektiven und kontinuierlichen Immobilienmanagement in der Zukunft entscheidende Bedeutung für die Konsolidierung des Haushalts der Gemeinde zukomme. Laut Finanzplan 2016 sollte - wie bereits in den beiden Vorjahren - kein Bestand mehr an eigenen Finanzmitteln zur Verfügung stehen und zum Jahresschluss bzw. über den Jahreswechsel hinaus die Inanspruchnahme eines Liquiditätskredites erforderlich sein. Vor dem Hintergrund des im weiteren Bericht näher bezeichneten tatsächlichen Jahresverlaufs und des bereits aus dem Vorjahr mitgeführten, d. h. nicht getilgten Kassenkredites von 3,65 Mio. EUR lag der Stand der Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung zum 31.12.2016 bei 2,7 Mio. EUR. Zur Sicherung der notwendigen Liquidität wurde in der Haushaltssatzung ein entsprechender Kreditrahmen von 5,0 Mio. EUR festgesetzt. Mit der Haushaltssatzung 2016 wurde kein Ermächtigungsrahmen für die Aufnahme von Investitionskrediten eingeräumt. Im Haushalt 2016 wurden Investitionsmaßnahmen in Höhe von rd. 3 Mio. EUR bei erwarteten höchstmöglichen Zuschüssen in Höhe von rd. 2,1 Mio. EUR und einer zusätzlichen Allgemeinen Investitionspauschale von rd. 805 TEUR geplant. Tatsächlich wurden im Jahr 2016 Investitionsauszahlungen in Höhe von rd. 1,4 Mio. EUR, denen Investitionseinzahlungen von rd. 1,9 Mio. EUR gegenüberstanden, getätigt. Auf die Ausführungen im späteren Berichtsverlauf wird verwiesen. Zur detaillierten Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2016 wird auf die nachfolgenden Analysen zur Bilanz, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung sowie den Abschnitt Chancen und Risiken verwiesen. Anlage 5 Seite 10 Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 Vermögens- und Kapitalstruktur Die Schlussbilanz zum Stichtag 31.12.2016 weist in Aktiva und Passiva eine Bilanzsumme von EUR 119.329.064,45 aus. Dabei beläuft sich die Allgemeine Rücklage, das Eigenkapital im engeren Sinne, auf EUR 70.710.739,32. Aggregiert stellen sich die Bilanzwerte wie folgt dar: AKTIVA 1. Anlagevermögen (immateriell und materiell) 2. Finanzanlagen 3. Umlaufvermögen 4. Aktive Rechnungsabgrenzung 31.12.2016 100.705.562,56 31.12.2015 100.546.131,93 14.254.636,10 14.252.920,16 4.242.083,96 3.925.356,42 126.781,83 128.102,88 PASSIVA 1. Eigenkapital davon Allgemeine Rücklage Ausgleichsrücklage Jahresüberschuss/fehlbetrag 2. Sonderposten 3. Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten 5. Passive Rechnungsabgrenzung Summe 119.329.064,45 118.852.511,39 31.12.2016 72.430.638,88 31.12.2015 72.133.755,60 70.710.739,32 1.386.963,28 332.936,28 70.746.792,32 1.442.704,33 -55.741,05 26.735.492,54 22.297.803,28 7.037.052,77 6.720.954,97 12.203.278,91 16.856.252,42 922.601,35 843.745,11 119.329.064,45 118.852.511,39 Aktiva Vermögensstruktur Die Vermögensstruktur hat sich im Haushaltsjahr 2016 gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. Das immaterielle und materielle Anlagevermögen bildet mit rd. 84,4 % (Vorjahr: 84,6 %) betraglich den größten Posten der Bilanz. Zum Anlagevermögen zählen Vermögensgegenstände, die nicht nur vorübergehend gehalten werden, sondern dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb der Gemeinde zu dienen. Ein hoher Wert beim Anlagevermögen ist Indiz für langfristig gebundenes Kapital. Innerhalb des Anlagevermögens stellt das Sachanlagevermögen den mit Abstand größten Vermögenswert des gesamten Anlagevermögens dar. Der Anteil des Umlaufvermögens an der Bilanzsumme kann mit rd. 4,2 Mio. EUR oder 3,6 % (Vorjahr: 3,3 %) als eher geringfügig bezeichnet werden. Die Erhöhung um rd. TEUR 318 resultiert im Wesentlichen aus einem Anstieg der liquiden Mittel. Anlage 5 Seite 11 Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 Passiva Kapitalstruktur Die Passivseite der Bilanz gibt Auskunft darüber, wie das Vermögen finanziert wurde. Ein hoher Fremdkapitalanteil verursacht in Zeiten eines erholten Zins- und Kapitalmarktes hohe Zinsaufwendungen, die die Ergebnisplanung / Ergebnisrechnung belasten. Das Eigenkapital der Gemeinde Nettersheim von rd. 72,4 Mio. EUR setzt sich zusammen aus der Allgemeinen Rücklage, der Ausgleichsrücklage und dem Jahresergebnis. Die Höhe der Ausgleichsrücklage in der Eröffnungsbilanz belief sich nach Korrektur auf 3.275.913,790 EUR. Die Jahresfehlbeträge 2009, 2010, 2013, 2014 und 2015 konnten bilanziell über diese Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Die Jahresüberschüsse 2011 und 2012 wurden dieser Rücklage wiederum zum Ausgleich von Fehlbeträgen in künftigen Jahren zugeführt. Die Ausgleichsrücklage im Haushaltsjahr 2016 lag bei 1.386.963,28 EUR. Wenngleich bei einer unveränderten strukturellen Unterfinanzierung die Haushaltslage der Gemeinde kritisch bleibt und auch in Folgejahren teilweise Fehlbeträge erwartet werden müssen, so wird derzeit über den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung noch nicht von einem vollständigen Aufzehren der noch bestehenden Ausgleichsrücklage ausgegangen. Somit müssen für diesen Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung noch nicht die haushaltsrechtlichen Konsequenzen eines Haushaltssicherungskonzeptes befürchtet werden. Die Sonderposten umfassen mit insgesamt ca. 26,7 Mio. EUR einen Anteil an der Bilanzsumme von rd. 22,4 % (Vorjahr: 18,8 %), und verteilen sich mit rd. 19,8 Mio. EUR auf die Sonderposten für Zuwendungen, rd. 3,5 Mio. EUR auf Sonderposten für Beiträge, rd. 2,4 Mio. EUR auf die sonstigen Sonderposten und rd. 137 TEUR auf Sonderposten für den Gebührenausgleich. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich setzt sich zusammen aus einer Gebührenüberdeckung im Regiebetrieb Abfall in 2016 in Höhe von 24.516,74 € und einer Gebührenüberdeckung im Bereich Straßenreinigung/Winterdienst über den Kalkulationszeitraum 2014-2016 in Höhe von insgesamt 112.945,10 €. Diese Gebührenüberschüsse werden von der Gemeinde in den nächsten betreffenden Gebührenkalkulationen berücksichtigt, da sie den Bestimmungen über den Ausgleich der Kostenüber- bzw. –unterdeckungen nach § 6 Absatz 2 Satz 3 KAG NRW unterliegen. Die gebildeten Rückstellungen haben sich einerseits durch die Inanspruchnahme und Auflösung von Instandhaltungsrückstellungen (Reduzierung um rd. TEUR 279) reduziert, die Pensions- und sonstigen Rückstellungen allerdings wegen hoher Zuführungen Anlage 5 Seite 12 Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 im Bereich der Pensionen (aufgrund einer vorzeitigen Pensionierung) und der Urlaubsrückstellungen (hoher Restbestand an Urlaubstagen) in diesem Bereich erhöht. Die Entwicklung der Rückstellungen ist im Rückstellungsspiegel zum 31.12.2016 (Anlage zum Anhang) ersichtlich. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich durch die ordentliche jährliche Tilgung und durch die Reduzierung der Inanspruchnahme der Liquiditätskredite im Jahresverlauf von 3,65 Mio. EUR auf 2,7 Mio. EUR verringert. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben sich zum Vorjahr vor allem im Bereich der noch nicht verwendeten Investitionszuschüsse (erhaltene Anzahlungen) und Pauschalen verringert, und zwar im Gesamten um über 3 Mio. EUR. Unter der Bilanzposition Passive Rechnungsabgrenzung sind Einnahmen vor dem Stichtag der Schlussbilanz passiviert, die einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Dies sind überwiegend die über die Laufzeit abzugrenzenden Zahlungen für die Grabnutzungsrechte. Bilanzkennzahlen Für vergleichende Betrachtungen auch im interkommunalen Austausch wurden anhand des NKF- Kennzahlensets nachfolgende Kennzahlen ermittelt: Vermögenslage: Anlagenintensität Die Anlagenintensität stellt ein Verhältnis zwischen dem Anlagevermögen und dem Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her. Die Anlagenintensität gibt Hinweise auf die finanzielle Anpassungsfähigkeit und Flexibilität einer Kommune. Eine hohe Anlagenintensität hat in der Regel hohe Fixkosten in Form von Abschreibungen zur Folge. Anlagenintensität = Anlagevermögen X 100 = x % Bilanzsumme Die Quote der Gemeinde Nettersheim beträgt 84,40 %. Im Vergleich zur Schlussbilanz des Vorjahres hat sich die Quote um rd. 0,20 %-Punkte verringert. Anlage 5 Seite 13 Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 Infrastrukturquote Die Infrastrukturquote beleuchtet als Verfeinerung der Kennzahl "Anlagenintensität" das bei der Gemeinde vorhandene Infrastrukturvermögen. Die Infrastrukturquote verdeutlicht, in welchem Umfang das kommunale Vermögen in der Infrastruktur gebunden ist. Da das Infrastrukturvermögen in der Regel nur schwer veräußerbar ist, kann die Quote nur langfristig beeinflusst werden. Infrastrukturquote = Infrastrukturvermögen X 100 = x % Bilanzsumme Die Infrastrukturquote der Gemeinde Nettersheim liegt bei 29,32 %. Die Quote hat sich im Vergleich zur Schlussbilanz des Vorjahres um 0,52 %-Punkte verringert. Finanzlage: Eigenkapitalquote I Die Eigenkapitalquote I misst den Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Die Eigenkapitalquote kann bei einer Kommune ein wichtiger Bonitätsindikator sein. Je höher die Eigenkapitalquote, desto unabhängiger ist die Kommune von externen Kapitalgebern. Eigenkapitalquote I = Eigenkapital X 100 = x % Bilanzsumme Die Eigenkapitalquote I der Gemeinde Nettersheim beträgt 60,7 %. Sie hat sich im Vergleich zur Schlussbilanz des Vorjahres um 0,01 %-Punkte erhöht. Eigenkapitalquote II Die Eigenkapitalquote II misst den Anteil des "wirtschaftlichen Eigenkapitals" am Gesamtkapital auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Weil bei den Kommunen die Sonderposten als Bilanzposten mit Eigenkapitalcharakter einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße "Eigenkapital" um die "langfristigen" Sonderposten erweitert. Bei den Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen sowie den "Sonstigen Sonderposten" handelt es sich um Beträge, die i.d.R. nicht zurückzuzahlen und nicht zu verzinsen sind. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich wird hierbei nicht berücksichtigt, da er innerhalb einer festgelegten Frist an den Gebührenzahler zurück zu zahlen ist. Anlage 5 Seite 14 Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 Eigenkapitalquote II = Eigenkapital + SOPO X 100 = x % Bilanzsumme Die Eigenkapitalquote II der Gemeinde Nettersheim beträgt 82,99 %. Zum Schlussbilanzstichtag des Vorjahres lag die Eigenkapitalquote II bei 79,45 %. Fremdkapitalquote Die Fremdkapitalquote gibt an, wie hoch der Anteil des Fremdkapitals am Gesamtkapital ist. Die Verbindlichkeiten und Rückstellungen bilden zusammen das "Fremdkapital" zur Ermittlung der Fremdkapitalquote. Fremdkapitalquote II = Fremdkapital X 100 = x % Bilanzsumme Die Fremdkapitalquote der Gemeinde Nettersheim beträgt 16,12 %. Sie lag in der Schlussbilanz des Vorjahres bei 19,88 %. Kurzfristige Verbindlichkeitsquote (KVbQ) Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird, kann mit Hilfe der Kennzahl „Kurzfristige Verbindlichkeitsquote“ beurteilt werden. Kurzfristige Verbindlichkeitenquote = Kurzfristige Verbindlichkeiten X 100 = x % Bilanzsumme Unter der Wertgröße „Kurzfristige Verbindlichkeiten“ sind die Teilansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO zu erfassen, die eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben. Diese Teilansätze sind dem Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO zu entnehmen. Die kurzfristige Verbindlichkeitenquote der Gemeinde, die im Vorjahr bei 9,36 % lag, beträgt zum 31.12.2016 5,63 %. Anlage 5 Seite 15 Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 Analyse der Ertragslage Erläuterungen zur Ergebnisrechnung: Die Steuern und ähnlich Abgaben fielen mit einem Gesamtergebnis von TEUR 7.551 in 2016 rd. TEUR 1.082 besser aus als dies bei Planveranschlagung erwartet wurde. Dies basiert allein in Höhe von rd. TEUR 1.049 im Bereich der Gewerbesteuern aufgrund entsprechender rückwirkender Erhöhung von Gewerbesteuermessbeträgen in zahlreichen Fällen und höherer Vorauszahlungsbescheide. Hinzu kamen durch Art- und Wertfortschreibungen auch im Bereich der Grundsteuer B höhere Erträge als erwartet, und zwar in Höhe von rd. TEUR 33. Bei der Gewerbesteuer wirkten sich rückwirkende Erhöhungen von Gewerbesteuermessbeträgen bei gleichzeitiger Anpassung der Vorausleistungsbescheide für das aktuelle Veranlagungsjahr positiv aus. Nachdem im Vorjahr Gewerbesteuererträge in Höhe von 2.148.318,66 EUR verzeichnet wurden, lag der Ertrag in 2016 bei insgesamt 2.682.014,68 EUR, was einen Anteil von 15,36 % (Vorjahr 13,22 %) aller ordentlichen Erträge der Gemeinde ausmachte. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit EUR 3.128.506,07 lag entsprechend der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung mit rd. TEUR 8 unter den Erwartungen. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer mit EUR 230.818,82 bewegte sich im Rahmen des Planansatzes und beinhaltete den entsprechenden auf die Gemeinde entfallenden Anteil aus der Entlastungsmilliarde des Bundes. Die Kompensationsleistungen fielen mit 313.546,49 EUR rd. TEUR 5 höher als erwartet aus. Während sich Zweitwohnungssteuer und Vergnügungssteuer weitestgehend im Bereich der Planansätze bewegten, lagen die Erträge aus der Hundesteuer rd. 2,6 TEUR über dem Planansatz. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen umfassen im Wesentlichen mit rd. TEUR 1.831 die Schlüsselzuweisung des Landes und mit rd. TEUR 458 die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten. Die Schlüsselzuweisung fiel gemäß den Umlagegrundlagen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2016 rd. TEUR 771 höher als im Vorjahr aus. Im Rahmen der Aktivierung von Anlagevermögen im Zuge von Fördermaßnahmen erzielte die Gemeinde ggü. dem Vorjahr rd. TEUR 28 höhere Auflösungen aus Sonderposten. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte liegen mit TEUR 1.013 rd. TEUR 2,5 über dem Vorjahresergebnis. Hier werden Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Straßenbaubeiträge in Höhe von TEUR 102 ausgewiesen. Zudem werden hier die Abfallgebühren mit TEUR 604, die Straßenreinigungs- bzw. Winterdienstgebühren mit TEUR 130, die Friedhofsgebühren mit TEUR 19, das Essensgeld mit TEUR 73, die Benutzungsgebühren mit TEUR 37 sowie die Standesamts- und Verwaltungsgebühren mit TEUR 49 gebucht. Anlage 5 Seite 16 Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 Im Bereich der privatrechtlichen Leistungsentgelte wurden die Erträge um rd. TEUR 484 gegenüber dem Planansatz unterschritten. Ursächlich hierfür waren hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückgebliebene Mieterträge (im Rahmen der Flüchtlingsversorgung), wie auch Holzverkäufe und mit den Übernachtungszahlen korrespondierend unter den Ansätzen bleibende Erträge in den Naturerlebniseinrichtungen. Grund dieser in den letzten Jahren rückläufigen bzw. stagnierenden Erträge im Bereich des Jugendgästehauses ist u. a. der zwischenzeitliche Wegfall des Alleinstellungsmerkmals im Bereich der Umweltbildung. In den letzten Jahren haben sich in der Region andere Einrichtungen etabliert, die ein ähnlich qualifiziertes Umweltprogrammangebot bereithalten, so dass die Konkurrenz am Markt erheblich gewachsen ist. Hinzu kommen die zusätzlichen Auswirkungen des demografischen Wandels, da in Anbetracht zurückgehender Kinderzahlen auch die Klassenstärken zurückgegangen sind. Hinzu kommt zudem, dass die angesetzten Erträge aus Veranstaltungen nicht wie geplant generiert werden konnten. Denen stehen allerdings auf Aufwandsseite auch geringere Kosten gegenüber. Im Bereich der Kostenerstattungen und Kostenumlagen wurde der Planansatz um rd. TEUR 1.277 unterschritten, deren Hauptgrund mit rd. TEUR 982 in einer unter den Erwartungen bleibenden erforderlichen Unterbringung von Flüchtlingen und den hierfür angesetzten Kostenerstattungspauschalen des Landes nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz lag. Hinzu kam, dass die Verhandlungen zur Ausgleichserstattung für die Verbesserung der Quartiers- und Nahrungsraumfunktion zum speziellen Artenschutz im Rahmen des geplanten Weiterbaus der BAB 1 in 2016 noch nicht zum Abschluss gebracht werden konnte. Im Bereich der periodenfremden Erträge schlugen neben der Erstattung der Überzahlung gemäß Endabrechnung des Jahresabschlusses 2015 mit dem Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim, Betriebskostenabrechnungen für Vorjahre und Einzelfallhilfen für Vorjahre im Rahmen der integrativen Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder zu Buche. Die sonstigen ordentlichen Erträge in Höhe von rd. TEUR 1.534 liegen rd. TEUR 413 über den Plansätzen. Dies rührt im Wesentlichen aus einem um rd. TEUR 200 höheren Erlös aus der Veräußerung von Grundstücken und einer um rd. TEUR 187 höheren Auflösung aus Instandhaltungsrückstellungen, da die hierüber geplanten Maßnahmen größtenteils zwischenzeitlich im Rahmen des Interkommunalen Entwicklungskonzeptes Blankenheim-Nettersheim und der hierfür beantragten Förderungen abgewickelt werden sollen. Im Zuge der Abwicklung der Investitionsmaßnahmen Bahnhof Nettersheim, Kloster Nettersheim wie auch der Erarbeitung von integrierten Handlungskonzepten wurden Eigenleistungen in Höhe von rd. TEUR 52 aktiviert und somit ertragswirksam verbucht. Diese werden nach Fertigstellung der jeweiligen Investitionsmaßnahmen über die Nutzungsdauer des geschaffenen Anlagevermögens als Anschaffungs- und Herstellungskosten mit abgeschrieben. Anlage 5 Seite 17 Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 Aufgrund der obigen Darlegungen fielen die ordentlichen Erträge insgesamt rd. 423 TEUR niedriger als geplant aus. Die Personalaufwendungen überschreiten mit rd. TEUR 613 den geplanten Ansatz. Diese Überschreitung begründet sich alleine bereits mit rd. TEUR 339 in einer den Planansatz überschreitenden Zuführung zur Pensions- und Beihilferückstellung im Zusammenhang mit der krankheitsbedingten vorzeitigen Zurruhesetzung einer Beamtin, mit TEUR 90 in einer höheren Zuführung zur Urlaubsrückstellung im Rahmen von höheren Resturlaubsbeständen des Personals, mit rd. TEUR 50 in einer nicht möglichen Verrechnung von Personalaufwendungen für Instandhaltungsaufwendungen, da diese nicht durchgeführt wurden, mit rd. TEUR 36 in einer höheren Versorgungsumlage für Beamte aufgrund entsprechender Neueinstellungen und mit rd. TEUR 100 in einer im Rahmen von Fördermaßnahmen erfolgten Verstärkung des Personals. Die Ursache für die Planunterschreitung der Versorgungsaufwendungen mit rd. TEUR 12 liegt überwiegend in den Planansatz unterschreitenden Beihilfeaufwendungen für die Ruhestandsbeamten. Die Ursache für die Plan-Ist Abweichung von -605 TEUR bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen liegt im Wesentlichen in Minderaufwendungen für den Bereich der Naturerlebniseinrichtungen, geringere Energieaufwendungen überwiegend durch eine geringere Inanspruchnahme von Flüchtlingsunterkünften in Anbetracht geringerer Flüchtlingszahlen und auch hiermit verbundenen geringeren Unterhaltungsaufwendungen. Zudem wurden aufgrund des milden Winters die Aufwandsansätze für den Winterdienst erneut unterschritten. Bei den Planansätzen der Abschreibungen resultieren die Abweichungen von rd. 52 TEUR im Wesentlichen aus einer noch nicht an die aktualisierten Ansätze des Anlagevermögens angepasste Planung und zusätzlichen Abschreibungsaufwand aufgrund fertiggestellter Investitionsmaßnahmen sowie aus der Abschreibung auf Festwerte. Die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten belaufen sich auf insgesamt 998 TEUR. Der gegenüberstehende Abschreibungsaufwand lag bei TEUR 1.152. Die Transferaufwendungen in Höhe von rd. TEUR 6.357 beinhalten mit rd. 4.362 TEUR die Kreisumlage einschließlich der ÖPNV-Umlage, mit rd. 392 TEUR die Gewerbesteuerumlage, mit rd. 166 TEUR die Umlagen an den Erftverband und die KDVZ und mit 462 TEUR die Umlagevorauszahlung an den Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim, die Krankenhausumlage mit rd. 87 TEUR und die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz i. H. v. rd. TEUR 770. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen in Höhe von rd. TEUR 1.239 beinhalten im Wesentlichen Aufwandsentschädigungen (TEUR 132), allgemeine Betriebs-, Büround Verwaltungskosten (TEUR 130), Fuhrparkkosten (TEUR 121), Grundbesitzabgaben, Versicherungskosten und Schadensfälle (TEUR 246) und die Nebenkostenerstattung (56 TEUR) für die Mitnutzung der an den Schulzweckverband ins wirtschaftliche EigenAnlage 5 Seite 18 Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 tum übertragenen Gebäude (Hauptschulgebäude und Turn- und Schwimmhallengebäude Nettersheim). Zudem sind dort die Miet- und Mietnebenkosten (122 TEUR) für Asylunterkünfte und für das Bürogebäude der Fa. Schmitz verbucht. Auch fallen hier die Forstverbandsaufwendungen (15 TEUR) zu Buche. Desweiteren sind periodenfremde Aufwendungen (109 TEUR) entstanden, die im Wesentlichen mit 36 TEUR aus der Endabrechnung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes 2014, mit 16 TEUR aus der Spitzabrechnung der Umlagezahlung an den Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim für 2013 und 2014 und aus verschiedensten Endabrechnungen für Vorjahre entstanden sind. Das ordentliche Jahresergebnis beträgt rd. TEUR 460 und liegt damit um TEUR 380 über dem Ansatz bzw. rd. TEUR 375 besser als im Vorjahr. Ohne Berücksichtigung der Einmaleffekte aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von insgesamt TEUR 369 und der Aktivierung von Eigenleistungen von rd. TEUR 52 hätte sich nur ein Jahresgewinn von rd. TEUR 39 ergeben. Die Finanzerträge der Gemeinde lagen mit rd. 29 TEUR rd. 3 TEUR über dem geplanten Ansatz. Dies resultiert überwiegend aus einer höheren Veranlagung von Nachzahlungszinsen im Zuge von Gewerbesteuernachveranlagungen für Vorjahre. Die Zins- und sonstigen Finanzaufwendungen mit TEUR 156 liegen um TEUR 22 unter dem Planansatz, was vor allem mit geringeren Aufwendungen für die Inanspruchnahme der Liquiditätskredite zusammenhing. Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit stellt ein Abbild des wirtschaftlichen Handelns der Gemeinde dar. Es zeigt sich, dass aufgrund der oben dargelegten Ausführungen das Jahresergebnis 2016 mit einem Überschuss von 332.936,28 EUR rund 404 TEUR besser als die Planungen lag. Dieser Überschuss kann der Ausgleichsrücklage zur Deckung von Fehlbeträgen in Folgejahren zugeführt werden. Anlage 5 Seite 19 Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 NKF-Kennzahlen: Die kommunalen Haushalte sollen auf Basis der bestehenden rechtlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Haushaltsbewirtschaftung erstellt werden. Um den Kommunen die Einhaltung dieser Vorgaben zu erleichtern, ist in gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden der Kommunen (GV) sowie der GPA NRW und Vertretern der örtlichen Rechnungsprüfung (VERPA) unter Federführung des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW ein NKF-Kennzahlenset erstellt worden, welches die sachgerechte Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Kommunen in NRW anhand einheitlicher Kriterien ermöglichen soll. Nachstehend erfolgt die Darstellung dieser NKF-Kennzahlen zur Beurteilung der Ertrags- und Aufwandslage der Gemeinde Nettersheim im Vergleich der Jahre 2015 und 2016: NKF-Kennzahl 2016 2015 0,92% 1,06% (Steuererträge - GewSt.Umlage - Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit) / (ordentliche Erträge - GeNetto-Steuerquote bzw. wSt.Umlage - Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit) x 100 bzw. alternativ bei Kreisen u. GemeindeverbänAllgem. Umlagenquote den (Allgemeine Umlage / ordentliche Erträge) x 100 41,83% 41% Zuwendungsquote (Erträge aus Zuwendungen / ordentliche Erträge) x 100 13,58% 9,7% Personalintensität (Personalaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) x 100 32,10% 32,0% Sach- und Dienstleis(Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen / ordentliche Aufwendungen) x 100 tungsintensität 16,21% 16,3% Transferaufwandsquote 37,39% 37,8% Zinslastquote (Finanzaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) x 100 (Transferaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) x 100 Anlage 5 Seite 20 Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 Analyse der Finanzlage Erläuterungen zur Finanzrechnung: Die Gesamtfinanzrechnung zeigt eine Veränderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln in Höhe von 277.015,73 EUR, so dass der Endbestand an liquiden Mitteln unter Berücksichtigung des veränderten Bestandes beim Jagdpachtsammelkonto als fremder Finanzmittel bei 2.840.466,21 EUR lag. Hierin ist zu berücksichtigen, dass dieser Liquiditätsbestand die zum 31.12.2016 nicht getilgten Liquiditätskredite in Höhe von insgesamt 2,7 Mio. EUR nicht berücksichtigt. Der konkrete Liquiditätsbestand der Gemeinde (nach Abzug des Jagdpachtsammelkontos mit einem Bestand zum 31.12. von 62.241,09 EUR) lag damit zum 31.12.2016 bei 78.225,12 EUR (Vorjahr: -1.148.790,61 EUR). Wesentliche Abweichungen werden zu den einzelnen Ergebnispositionen erläutert. Bezüglich der Einzahlungen für Steuern und ähnliche Abgaben wird auf die obigen Erläuterungen zu den entsprechenden Erträgen der Ergebnisrechnung verwiesen. Die betragsmäßigen Abweichungen hängen mit nicht ertragswirksamem und jahresübergreifendem Zahlungsverkehr zusammen. Die Plan-Ist-Abweichung bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen in Höhe von rd. 2 TEUR hängt mit jahresübergreifendem Zahlungsverkehr zusammen. Die Abweichung bei den sonstigen Transfereinzahlungen in Höhe von TEUR 849 hängt neben jahresübergreifenden Zahlungen mit der separaten Ausweisung des Zahlungsflusses zwischen Kreis und Gemeinde hinsichtlich der delegierten Aufgaben im Bereich Soziales und dem Zahlungsverkehr zwischen den Konten des Kernhaushalts und der drei Eigenbetriebe zusammen. Die Differenz zwischen den Plan-Ist-Ansätzen in Höhe von rd. -148 TEUR bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten beruht im Wesentlichen auf der nicht erfolgten Umsetzung der Dorferneuerungsmaßnahme an der Turnhalle in Marmagen, die nunmehr im Jahr 2017 im Rahmen der geförderten ländlichen Entwicklung umgesetzt wird. Hinsichtlich der Ursache für die Differenz bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten in Höhe von -327 TEUR wird auf die Erläuterungen zum korrespondierenden Ansatz bei den Erträgen der Ergebnisrechnung verwiesen. Hinzu kommen Differenzen aufgrund von jahresübergreifendem Zahlungsverkehr. Auch zur Plan-Ist-Abweichung bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen mit TEUR -1.324 wird auf die obigen Ausführungen zu den korrespondierenden Konten der Ergebnisrechnung und auf Differenzen aufgrund von jahresübergreifendem Zahlungsverkehr verwiesen. Anlage 5 Seite 21 Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 Bezüglich der sonstigen Einzahlungen wird auf die obigen Ausführungen zu den entsprechenden Erträgen in der Ergebnisrechnung verwiesen. Abweichungen ggü. der Ergebnisrechnung ergeben sich überwiegend aus dem Ausweis der Einzahlungen aus Grundstücksveräußerungen in der Finanzrechnung unter dem Zahlungsverkehr für Investitionstätigkeit. Die Zinsen und sonstigen Finanzeinzahlungen bewegen sich insgesamt im Rahmen des Ansatzes. Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ergibt sich eine höhere Einzahlung aus laufender Verwaltungstätigkeit gegenüber dem Planansatz in Höhe von rd. TEUR 88. Bezüglich der Personalauszahlungen wird auf die entsprechenden Ausführungen zur Analyse der Aufwandslage verwiesen. Die Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen betragen 2.847 TEUR und liegen somit rd. TEUR 515 unter dem Planansatz. Zur Begründung wir auch hier auf die Ausführungen zu den entsprechenden Aufwandspositionen der Ergebnisrechnung verwiesen. Weitere Abweichungen gegenüber den Aufwandskonten ergeben sich aufgrund des jahresübergreifenden Zahlungsverkehrs. Die Überschreitung des Planansatzes bei den Zinsen und sonstigen Finanzauszahlungen von rd. TEUR 21 hängt überwiegend mit periodenfremden Auszahlungen zusammen. In Anbetracht der zur Ergebnisrechnung dargelegten Planabweichungen im Bereich der Transferaufwendungen ist auch in der Finanzrechnung bei den Transferauszahlungen eine Planabweichung in Höhe von rd. TEUR -218 entstanden. Auch hier schlägt jahresübergreifender Zahlungsverkehr zu Buche. Bezüglich des Inhalts und der Zusammensetzung der Position sonstige Auszahlungen wird auf die Erläuterungen zu der korrespondierenden Aufwandsposition der Ergebnisrechnung verwiesen. Die oben dargelegten Ausführungen spiegeln sich in Minderauszahlungen im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit gegenüber dem Planansatz in Höhe von rd. TEUR 291 wieder. Es zeigt sich, dass die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit die Auszahlungen in 2016 überstiegen haben, so dass sich ein positiver Saldo aus Verwaltungstätigkeit i. H. v. rd. TEUR 347 ergeben hat. Hierdurch hat sich die kritische Liquiditätslage der Gemeinde in 2016 verbessert, so dass zu den 3,65 Mio. € Kassenkreditsumme zu Beginn des Jahres im Laufe des Jahres Tilgungen möglich waren und mit Ablauf des Jahres nur noch 2,7 Mio. € in Anspruch genommen wurden. Auch diese hätten rein rechnerisch in Anbetracht des oben beschriebenen Bestandes an eigenen FiAnlage 5 Seite 22 Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 nanzmitteln getilgt werden können, was allerdings in Anbetracht einer gesicherten täglichen Zahlungsfähigkeit de facto nicht möglich war. Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit Im Haushaltsjahr 2016 konnten zwar diverse geplante Investitionsvorhaben nicht realisiert werden, jedoch wurden insgesamt TEUR 2.589 an Investitionseinzahlungen und insgesamt TEUR 1.389 an Investitionsauszahlungen verzeichnet. In Anbetracht der tatsächlich begonnenen bzw. durchgeführten Investitionsvorhaben konnten einschließlich der Pauschalförderungen in Form der Allgemeinen Investitionspauschale, der Schul- und Bildungspauschale, der Sportpauschale und Feuerschutzpauschale Gesamtfördermittel in Höhe von TEUR 1.933 und Einzahlungen aus Grundstücksveräußerungen in Höhe von TEUR 655 verzeichnet werden. Es entstand ein Saldo aus der Investitionstätigkeit von TEUR 1.201, was unter Berücksichtigung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit zu einem Finanzmittelüberschuss von rd. TEUR 1.548 führte. Der Saldo aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von rd. TEUR -1.271 umfasst überwiegend die Aufnahme der Liquiditätskredite der Gemeinde sowie die Tilgungsleistungen der Kommunalen Darlehen und Liquiditätskredite. Mit dem Jahresabschluss 2016 wurden keine Ermächtigungsübertragungen nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung NW vorgenommen. Gesamtbeurteilung zur Lage der Gemeinde Die Lage der Gemeinde im Haushaltsjahr 2016 hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht entspannt, so dass mit einem Überschuss von rd. TEUR 333 ein tatsächlicher Haushaltsausgleich möglich wurde und nicht nur ein fiktiver über die Ausgleichsrücklage wie im Vorjahr. Auch die Liquiditätslage der Gemeinde hat sich in 2016 wieder verbessert, wenngleich zwecks Gewährleistung einer täglichen Zahlungsfähigkeit der Gemeinde nach wie vor die Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten erforderlich war. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Gemeinde Nettersheim/Prognosebericht Chancen und allgemeine Maßnahmen Die Gemeinde Nettersheim hat sich – wie überhaupt der ländliche Raum - zunehmend seiner Kernkompetenzen besonnen und begonnen, diese konsequent für eine zukunftsfähige regionale Entwicklung auszubauen. Die Stärke der Eifel sind vor allem die hervorragenden räumlichen Potenziale der einzigartigen Mittelgebirgslandschaft. Hierdurch nimmt der Tourismus inzwischen einen der wichtigsten Wirtschaftszweige der Region ein. Die Gemeinde Nettersheim hat diese Chance, die sich hieraus bietet, erkannt und Anlage 5 Seite 23 Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 mit ihren Einrichtungen wie dem Naturzentrum, dem Jugendgästehaus und dem Holzkompetenzzentrum eine Initialwirkung für die örtliche Infrastruktur und das hiesige Gewerbe erreicht. Es konnten hierdurch wirtschaftliche Rahmenbedingungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen aber auch zur Ansiedlung von Unterkunftsbetrieben, von Einzelhandelsgeschäften und Kleingewerbebetrieben geschaffen werden. Daneben konnten die positiven Entwicklungsmöglichkeiten der Forst- und Holzwirtschaft durch den Aufbau eines regionalen Netzwerks genutzt werden, um die Potenziale, die sich in diesem Bereich für die gesamte Region bieten, weiter zu entwickeln und zusätzliche Einkommens- wie Beschäftigungsmöglichkeiten für die Region aufzutun. Dabei geht es neben der stofflichen Nutzung vor allem auch um die energetische Nutzung von Holz und anderen regenerativen Energiequellen. Diese werden über den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim einer wachsenden Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern sowie gemeindlichen Gebäuden zur Verfügung gestellt. Frühzeitig wurde auch der Wert der naturräumlichen und historischen Besonderheiten erkannt. Ihrem Erhalt und insbesondere der Vermittlung dieser Schätze an eine breite Öffentlichkeit wird seit vielen Jahren eine hohe Bedeutung beigemessen. Mit dem im Jahr 2014 neu eröffneten Archäologischen Landschaftspark und der Beteiligung am „Erlebnisraum Römerstraße“ hat die Gemeinde Nettersheim hier eine weitere touristische Belebung geschaffen. Damit einher geht die kontinuierliche Entwicklung eines naturnahen und erlebnisorientierten Tourismus sowie der Ausbau von Bildungseinrichtungen mit dem Naturzentrum Eifel als Herzstück. Gerade in den letzten Jahren wurde ergänzend das Angebot im Bereich Kultur ausgebaut. Naturzentrum, Bildungswerk, Literaturhaus, Kulturbahnhof und Familienzentrum bilden hier die wesentlichen Bausteine. Die Stabilisierung und die weiterhin angestrebte Steigerung der Besucherzahlen im Naturzentrum und Archäologischen Landschaftspark lassen auch für die Zukunft eine konstante Entwicklung erhoffen. Dauerhaft müssen Teilbereiche, deren Aufwand- bzw. Ertragslage nicht zufriedenstellend sind, analysiert und wenn möglich über den Förderverein Naturschutz, Heimatund Kulturpflege e. V. oder ehrenamtlich Tätige abgewickelt werden. Ebenso sind alle Mitarbeiter aufgerufen, neue Einnahmequellen mit zu erschließen und Ideen, die am Kundenwunsch orientiert sind, zu entwickeln. Vorrangiges Ziel ist es, die haushaltswirtschaftliche Situation stabil auszurichten und hierdurch eine nachhaltige wirtschaftliche Sicherung der Einrichtungen zu erreichen. Die Gemeinde Nettersheim zeichnet sich zudem durch ein ausgeprägtes bürgerschaftliches Engagement aus. Bürgerinnen und Bürger unterstützen die Gemeindeverwaltung durch Eigenleistungen bei Infrastrukturmaßnahmen. Ferner kann die Gemeinde Nettersheim in Relation zu Kommunen vergleichbarer Größenordnung ein überaus aktives Vereinsleben vorweisen. Die Eigeninitiative und vielfältigen Aktivitäten der Vereine tragen zu einer Entlastung des gemeindlichen Haushalts bei und verhindern zusätzliche Mehrbelastungen der Privathaushalte. Hierdurch werden die Konsequenzen des demografischen Wandels und die Auswirkungen der sogenannten „Landflucht“ der letzten Jahre etwas abgemildert. Anlage 5 Seite 24 Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 Den zunehmenden Auswirkungen des demografischen Wandels stellt sich die Gemeinde Nettersheim sehr offensiv. Bereits erkennbarem bzw. zu erwartendem strukturellen Leerstand wird mit einem optimierten Leerstandsmanagement begegnet. So werden die Probleme und Ursachen für den Leerstand analysiert, in einem weiteren Schritt der Handlungsbedarf zur Verbesserung der Leerstandsproblematik eruiert und gemeinsam mit den Akteuren vor Ort über neue Nutzungskonzepte und –ideen nachgedacht. Ein erfolgreiches Leerstandsmanagement wirkt sich hierbei auf die positive Wahrnehmung und Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinde aus. Zahlreiche diesbezügliche auch geförderte Maßnahmen wurden über den sogenannten Masterplan Nettersheim durchgeführt. Zudem begegnet die Gemeinde dem demografischen Wandel mit einer Stärkung der Familien- und Kinderfreundlichkeit und zukunftsorientierten Maßnahmen und Angeboten für Senioren. Die Gemeinde Nettersheim stellt mit ihrer direkten Anbindung an die Bundesautobahn A 1 und ihrer in den letzten Jahren noch optimierten Bahnanbindung für die Bevölkerung des Köln-Bonner-Raumes wie auch der Aachener Region einen attraktiven Wohnstandort dar. Dies zeigt sich aktuell in einem erheblich gewachsenen Interesse an Baulandflächen in der Gemeinde Nettersheim, denen sich die Gemeinde Nettersheim aufgrund entsprechender Beschlüsse des Gemeinderates in 2016 und 2017 durch den Ankauf größerer Flächen in den Ortslagen Marmagen, Nettersheim und Zingsheim und die entsprechende Ausweisung als neue Baulandflächen stellt. Durch eine permanente Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanungen und des permanenten Ausbaus der Betreuungsmöglichkeiten in Kindergärten und Schulen erfährt die Gemeinde Nettersheim gerade auch durch junge Familien einen guten Zuspruch. Diese Familienfreundlichkeit, die sich auch durch die Bezuschussung im Bereich der Kindergartenbeförderung, der Mittagsmahlzeiten und des Kindergartenbeitrags der Eltern bei Inanspruchnahme des höchsten Betreuungsumfangs zeigt, gilt es – soweit die Haushaltslage dies weiterhin zulässt – auch in den Folgejahren aufrecht zu erhalten. Für den Schulbereich befindet sich die Gemeinde Nettersheim darüber hinaus in einem regionalen Verbund, der sich mit der diesbezüglichen Entwicklungsplanung regional und damit gemeindeübergreifend auseinandersetzt, um hier frühzeitig Alternativen bezüglich rückläufiger Schülerzahlen zu entwickeln und den Schulstandort Nettersheim für die Zukunft im interkommunalem Verbund durch alternative Schulformen zu sichern. Mit den intensiven Bemühungen zur Einrichtung einer Gesamtschule mit der Gemeinde Blankenheim im Sinne eines alternativen, zukunfts- und bedarfsorientierten Schulangebotes im Südkreis konnte schließlich im Jahr 2012 mit der Genehmigung einer solchen Schule bei Auslaufen der Hauptschule ein entsprechender Erfolg verzeichnet werden und dadurch auch im Bereich der schulischen Bildung die Region zukunftssicher gestaltet werden. In Anbetracht rückläufiger Geburten- und damit auch Grundschülerzahlen hat die Gemeinde Nettersheim zum Schuljahr 2013/14 zur Sicherung beider Grundschulstandorte die Bildung eines Grundschulverbundes Gemeinde Nettersheim mit den Standorten Marmagen und Zingsheim beschlossen. Anlage 5 Seite 25 Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 Wie oben bereits beschrieben sind in den letzten Jahren große Anstrengungen von Seiten der Gemeinde Nettersheim, vor allem auch mit der Nachbargemeinde Blankenheim, unternommen worden, um Synergieeffekte zu erzielen und sich als Standorte für Tourismus und Bildung zu positionieren. Ebenso wurden in den letzten Jahren bereits Investitionen in den Gebäudebestand der kommunalen Einrichtungen vorgenommen. Das große Infrastrukturprojekt Eifel-Bahnhof Nettersheim wurde in 2015 weitestgehend fertiggestellt. Zudem beteiligt sich die Gemeinde an in die Gesamtstrategie passenden Verbundprojekten wie z. B. Eifel-Vital, dem interkommunalen Klimaschutzmanagement und LitEifel. Zudem hat Nettersheim in weitere kommunale Infrastrukturmaßnahmen investiert z.T. unter erheblicher Beteiligung der Vereine -, und zwar von der Stärkung der Sportund Freizeiteinrichtungen – zu nennen ist hier vor allem das Kunstrasenprojekt in Nettersheim im Jahr 2015 – bis hin zur Ertüchtigung von Wasser- und Nahwärmenetzen in den drei zentralen Ortslagen Marmagen, Nettersheim und Zingsheim. Auch der Breitbandausbau wurde unter immenser Beteiligung der Bevölkerung in den letzten Jahren erfolgreich forciert. Die Eifelgemeinde Nettersheim sah sich wie die überwiegende Anzahl der Kommunen in der Region in den letzten Jahren mit sinkenden Einwohnerzahlen konfrontiert. Unter anderem sind es Abwanderung und Alterung der Bevölkerung, die es zunehmend erschweren, die Daseinsvorsorge aufrecht zu erhalten bzw. Anpassungen erforderlich machen. Um einem fortschreitenden Funktions- und Attraktivitätsverlust der zentralen Ortslagen als Versorgungs-, Arbeits-, Kultur- und Bildungsstandorte zu begegnen, der im schlimmsten Fall zu einer weiteren Verstärkung der Abwanderung hätte führen können, haben die Gemeinden Blankenheim und Nettersheim beschlossen, sich den Herausforderungen gemeinsam zu stellen sowie Kräfte zu bündeln und ein interkommunales Entwicklungskonzept zu erarbeiten. Im Rahmen interkommunaler Zukunftskonferenzen wurde ein interkommunales Leitbild mit differenzierten Zielsetzungen in verschiedenen Handlungsfeldern entwickelt. Diese gemeinsam getragenen Zielsetzungen gilt es nunmehr auf lokaler Ebene umzusetzen. Hierbei rücken – auch vor dem Hintergrund der Zielsetzung einer nachhaltigen Raumentwicklung – die bestehenden Siedlungsschwerpunkte in den Fokus der Betrachtungen, die für das jeweilige Gemeindegebiet zentrale Funktionen wahrnehmen. Deshalb wurden bei der Erarbeitung des integrierten interkommunalen Entwicklungskonzeptes die Zentralorte Blankenheim (Gemeinde Blankenheim) und die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim (jeweils Gemeinde Nettersheim) als relevante Vertiefungsbereiche identifiziert. In diesen Ortsteilen, die im Gesamtgefüge beider Kommunen wichtige wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zentren darstellen, ist die Funktionsfähigkeit angesichts der genannten Herausforderungen gefährdet, so dass vor allem dort Maßnahmen ergriffen werden sollen, die die Daseinsvorsorge nachhaltig sichern und stärken. Auf der Grundlage des im Jahr 2015 entwickelten Interkommunalen Entwicklungskonzeptes Blankenheim-Nettersheim werden nunmehr in den Jahren 2016 bis 2023 umfangreiche Maßnahmen unter Inanspruchnahme von Fördermitteln aus der neuen Förderkulisse der Städtebauförderung unter Aufbringung des jeweiligen kommunalen Finanzierungsanteils kontinuierlich umgesetzt. Anlage 5 Seite 26 Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 Risiken und künftige Entwicklung der Gemeinde Nettersheim Wenngleich die Gemeinde Nettersheim analog zur konjunkturellen Lage des Landes in den Jahren 2015 und 2016 wieder höhere Gewerbesteuereinnahmen verzeichnen konnte, wird nicht mehr das hohe Niveau der letzten kameralen Jahre erreicht. In der Gemeinde werden 39 % der derzeit 405 gewerbesteuerpflichtigen Betriebe nach Abzug entsprechender Freibeträge zur Gewerbesteuer veranlagt, wobei allein fünf Betriebe rd. 44 % der Gesamtgewerbesteuererträge aufbringen. Die Gewerbesteuer ist nach wie vor wichtiger Bestandteil der Gemeindefinanzierung. Je nach gesamtwirtschaftlicher Entwicklung unterliegt sie jedoch starken Schwankungen und ist deshalb nur schwer planbar. Hinzu kommt die Belastung durch die hohen Aufwendungen und Auszahlungen insbesondere im sozialen Bereich, die überwiegend über die Umlageverbände (Kreisumlage und Landschaftsumlage) der Gemeinde belastet werden und deren Entwicklung von der Gemeinde nicht beeinflusst bzw. gesteuert werden kann. Die Entwicklungen im Bereich der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und die in 2015 krisenhafte Zuspitzung der Anzahl neuankommender Geflüchteter führt seither auf kommunaler Ebene durch die finanziellen wie auch räumlich begrenzten Ressourcen zu erheblichen finanziellen wie organisatorischen Herausforderungen. Der Städte- und Gemeindebund NRW legt seit Jahren in seinen Stellungnahmen zu den Gemeindefinanzierungsgesetzen richtigerweise dar, dass die kommunale Unterfinanzierung das Hauptproblem der Kommunen ist. Als zentrale Ursache hierfür lässt sich die Absenkung des Verbundsatzes seit Anfang der achtziger Jahre ausmachen, da die hierdurch in den GFG 1982 bis 2016 den Kommunen vorenthaltene Finanzausgleichsmasse vollständig dem Volumen der kommunalen Gesamtverschuldung in NordrheinWestfalen entspricht. Deshalb stellen zwischenzeitlich viele Kommunen wie auch der Städte- und Gemeindebund NRW die Forderung, den Verbundsatz mittelfristig wieder auf das bis Anfang der achtziger Jahre bestehende Niveau von 28,5 v.H. anzuheben. Der derzeitige Verbundsatz von nur noch nominell 23 v. H. entzieht den Kommunen derzeit jährlich etwa 2,3 Mrd. Euro. Zudem hat sich die Verteilung der Schlüsselzuweisungen im Vergleich zu der des GFG 2000 einseitig zugunsten kreisfreier Städte verschoben, die inzwischen je Einwohner 70 Prozent mehr an Schlüsselzuweisungen erhalten als der kreisangehörige Raum. Die wesentlichen Positionen im Haushalt der Gemeinde Nettersheim sind auf Ertragsseite der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, die Gewerbesteuer sowie die Schlüsselzuweisungen des Landes und auf Aufwandsseite die Kreisumlage. Diese stehen alle in deutlicher Abhängigkeit zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung unseres Landes und sind damit nicht autark zu beeinflussen. Anlage 5 Seite 27 Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 Eine stabile Ertragssituation bei den kommunalen Steuererträgen ist wichtige Voraussetzung für eine langfristig geordnete Haushaltswirtschaft. Unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung und damit weitestgehend stabil sind die Erträge aus den Grundsteuern A und B. Die Grundsteuer A weist das geringste Aufkommen bei den Realsteuern aus. Die Grundsteuer B erweist sich als stabiler Ertragsfaktor, die anders als die Gewerbesteuer keinen starken Schwankungen unterliegt. Mit der Aufstellung des Haushaltsplans 2016 wurde zwecks Haushaltskonsolidierung eine Anhebung der Realsteuerhebesätze vorgenommen. So wurden die Realsteuerhebesätze für die Grundsteurer A von 325 v. H. auf 342 v. H. und für die Grundsteurer B von 433 v. H. auf 450 v. H. beschlossen. Die Gewerbesteuer wurde nach ihrer Erhöhung zum 01.01.2015 auf 433 v. H. in 2016 nicht erneut angehoben. Im Haushaltsjahr 2017 blieben diese Hebesätze unverändert. Die Anteile an den Gemeinschaftssteuern (Umsatzsteuer und Einkommensteuer) stellen einen wichtigen Baustein der Gemeindefinanzierung dar, sind jedoch nicht unmittelbar über Hebesätze durch die Kommune beeinflussbar. Der Hauptaufwandsposten des gemeindlichen Haushalts ist die Kreisumlage, die sich aufgrund einer niedrigeren ÖPNV-Umlage in 2016 ggü. dem Vorjahr um rd. TEUR 94 reduziert hat. In 2017 wird sich die Kreisumlage mit insgesamt rd. 4,5 Mio. EUR erneut erhöhen. Bewertung der Haushaltssituation und Reaktionen auf bestehende Risiken Der Haushalt 2016 war der 8. Haushalt nach den Vorschriften für das Neue Kommunale Finanzmanagement. Die Gemeinde Nettersheim hat in Anbetracht der hohen Steuerkraftmesszahl in 2009 keine Schlüsselzuweisungen erhalten. Seit 2010 ist das Recht auf Schlüsselzuweisungen wegen der gesunkenen Eigensteuerkraft wieder aufgelebt. Die Schlüsselzuweisung lag zwar in 2016 ggü. dem Vorjahr rd. 770 TEUR höher, erreicht jedoch durch die geänderten Kriterien des Länderfinanzausgleichs nicht mehr das Niveau der letzten kameralen Haushaltsjahre. Um die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Nettersheim zu stabilisieren, wurde bei erkennbar werdender Haushaltslage bereits im Frühherbst 2009 eine „Haushaltssicherungsgruppe“ bzw. „Haushaltskommission“ eingerichtet, die seither jährlich im Zuge der Haushaltsplanungen aktiv ist. In dieser Gruppe, welche sowohl aus Ratsvertretern einzelner Fraktionen und Mitarbeitern aus der Verwaltung besteht, werden Möglichkeiten der Ertragsverbesserungen, Aufwandsreduzierungen sowie alternative Finanzierungsmöglichkeiten im Pflichtaufgaben- wie auch im freiwilligen Aufgabenbereich z. B. über Fördervereine bzw. -kreise und ehrenamtliche Tätigkeiten eruiert, um weitere Entwicklungsmöglichkeiten aufzutun bzw. ein Festhalten an den in den letzten Jahrzehnten mühevoll erarbeiteten Standards zu ermöglichen. Sämtliche HaushaltspositioAnlage 5 Seite 28 Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 nen werden hierbei kontinuierlich auf ihr Erfordernis überprüft und nach Dringlichkeit kategorisiert. Im Zuge dieser Haushaltskommission wurde entschieden, dass ein Masterplan für Sport und Gesundheit sowie ein Klimaschutzkonzept erstellt, Umstrukturierungen im ÖPNV überprüft, ein Mehr an Holzeinschlag realisiert sowie sich an ein regionales Netz von Verbünden bzw. zentralen Verwaltungsstellen angeschlossen werden soll. Auch wurden die Lehrschwimmbecken einer kritischen Kosten-Nutzen- wie auch Bedarfsanalyse unterworfen und das Lehrschwimmbecken Zingsheim auf dieser Basis geschlossen. Auch wurden die Realsteuern sowie Gebühren in einigen Gebührenhaushalten im verträglichen Umfang angehoben. Im Zusammenhang mit einem stetigen Einwohnerrückgang in den letzten Jahren und dem demografischen Wandel hat sich die Gemeinde seit 2009 den neuen Herausforderungen gestellt und befindet sich seither in einem stetigen Prozess der Verwaltungsoptimierung wie auch in der Entwicklung neuer Kompetenzen. Hierbei werden auch zunehmend Möglichkeiten der Optimierung und Kompetenzbündelungen in Form interkommunaler Zusammenarbeit geprüft, die auch zum Teil schon umgesetzt wurden. Genannt seien hier beispielhaft der Bereich der schulischen Zusammenarbeit, der touristischen Zusammenarbeit, des Klimaschutzes und des Projektes „Eifel vital“ mit Nachbarkommunen sowie das oben beschriebene interkommunale Entwicklungskonzept mit der Gemeinde Blankenheim im Rahmen der Städtebauförderung. Zur Stabilisierung der Haushaltswirtschaft der Gemeinde wurden in den Eigenbetrieben wie auch im Bereich der Realsteuern und der Gebühren moderate Erhöhungen vorgenommen. In den Bereichen Sport und Gesundheit wurden in den letzten Jahren Maßnahmen auf der Grundlage von Kosten-Nutzen-Analysen und dem aktuellen Bedarf der örtlichen Vereine umgesetzt. Im Bereich der Gesundheitsförderung und der weiteren touristischen Entwicklung der Gemeinde und der Region wurde in 2012 in Kooperation mit Nachbarkommunen das Projekt „Eifel vital“ etabliert. Das Lehrschwimmbecken in Zingsheim wurde im Verlauf des Jahres 2011 aus Sanierungsgründen geschlossen und auf der Basis aktueller Kosten-Nutzen-Analysen nicht mehr in Betrieb genommen. Auf Grundlage der aktuellen Haushaltsplandaten der Gemeinde und der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2020 wird derzeit ab dem Haushaltsjahr 2019 mit weiteren ausgeglichenen Haushalten gerechnet, so dass ein Aufzehren der Ausgleichsrücklage wie auch die Erforderlichkeit eines Haushaltssicherungskonzeptes nicht erwartet werden. Nach Jahren des reinen Schuldenabbaus wurde in 2012 zur Finanzierung des Waldkaufs ein langfristiger Kredit von TEUR 970 aufgenommen. Im Haushaltsjahr 2013 wurden dann neben Liquiditätsdarlehen in Höhe von 1,5 Mio. EUR zur Abwicklung der Investitionsmaßnahmen Förderdarlehen in Höhe von 1,02 Mio. EUR aufgenommen. Im Haushaltsjahr 2014 wurden die Liquiditätskredite um 1,5 Mio. EUR auf insgesamt 3 Mio. EUR aufgestockt und aus dem noch vorhandenen Ermächtigungsrahmen des Vorjahres TEUR 980 an sehr zinsgünstigen Förderdarlehen aufgenommen. Im HausAnlage 5 Seite 29 Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 haltsjahr 2015 wurden Verträge über zusätzliche Kassenkreditmittel in Höhe von weiteren TEUR 650 und über weitere zinsgünstige – bzw.-lose Förderkredite von TEUR 860 abgeschlossen. Im Haushaltsjahr 2016 konnte die Gemeinde Nettersheim aufgrund der oben beschriebenen günstigeren Liquiditätslage die Kassenkredite auf 2,7 Mio. EUR reduzieren. Investitionsdarlehen wurde keine neuen abgeschlossen. Künftige Entwicklung des Haushalts In der Haushaltsplanung 2017 in Form des 1. Nachtrags wird mit einem Überschuss von rd. TEUR 72 geplant. Die Finanzzuweisungen des GFG 2017 liegen wieder ungefähr auf dem Niveau des Jahres 2015 und damit rd. TEUR 700 unter denen des Haushaltsjahres 2016, dies herrührend aus der wieder angestiegenen Steuerkraft der Gemeinde im Referenzzeitraum. Diese Finanzlücke kann jedoch durch Ausgleichsleistungen im Forstbereich von rd. 670 TEUR und höheren Grundstückserlösen aufgefangen werden. In den Folgejahren wird bei Wegfall der Einmaleffekte und gleichbleibend geringen Schlüsselzuweisungen einer hiermit verbundenen Verschlechterung der Haushaltslage der Gemeinde durch einen erwarteten Mehrerlös aus Grundstücksveräußerungen im Rahmen des Neuerwerbs und der Neuausweisung von Baulandflächen in Marmagen, Nettersheim und Zingsheim begegnet. Mit der Haushaltsplanung 2017 in Form der 1. Nachtragssatzung wurden Investitionsauszahlungen in Höhe von rd. 6,9 Mio. EUR eingeplant, denen neben der Allgemeinen Investitionspauschale mit dem GFG 2017 i. H. v. rd. TEUR 842 konkrete Einzelförderungen von rd. 3,9 Mio. EUR und Grundstückserlöse von rd. TEUR 830 gegenüber stehen werden. Entwicklung der Ausgleichrücklage 2012 bis 2017 Auf der Grundlage der ordentlichen Jahresergebnisse der Vorjahre, des aktuell ausgewiesenen Jahresergebnisses 2016 und des laut Haushaltsplan vorgesehenen Ergebnisses 2017 zeigt sich nachstehende Entwicklung des Bestandes der Ausgleichsrücklage: Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Jahresergebnis in TEUR Stand Ausgleichsrücklage 01.01. in TEUR 109 -87 -499 -56 333 72 1.919 2.029 1.942 1.443 1.387 1.720 zum Anlage 5 Seite 30 Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag haben sich nicht ergeben. Verantwortlichkeiten in 2016 Angaben gemäß § 95 Abs. 2 GO NRW Name, Vorname Beruf / Funktion Pracht, Wilfried Bürgermeister Piehler, Alfred Allg. Vertreter Bannert, Roland Rechtsanwalt Breitbach Werner Falkenberg, Herbert Selbständig Falkenberg, Josef Geißler, Ferdi Bauüberwachung-/ Betreuung in einem Hochbau- Planungsbüro Diplom-Ingenieur Rentner Mitgliedschaften in den Verbandsversammlungen/Mitgliederversammlungen/Genossenschaftsversammlungen (Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form) - Förderschulzweckverband Blankenheim, Dahlem, Nettersheim - Musikschulzweckverband Schleiden - Zweckverband der kdvz - Wasserverband Oleftal - Energiebeirat „Elektrizität“ - Wasserbeschaffungsverband Hermesberg - Städte- und Gemeindebund NW - Fischereigenossenschaft - Förderschulzweckverband Blankenheim, Dahlem, Nettersheim - Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim - Musikschulzweckverband Schleiden - Zweckverband kdvz - Wasserverband Oleftal - Energiebeirat „Elektrizität“ - Wasserbeschaffungsverband Hermesberg - Städte- und Gemeindebund NW - Fischereigenossenschaft - Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim - Wasserverband Oleftal - Jagdgenossenschaft Marmagen/Wald - Jagdgenossenschaft Marmagen/Feld - Angliederungsgenossenschaft Steinfeld ./. - Schulzweckverband Blankenheim-Netttersheim - Jagdgenossenschaft Tondorf - Angliederungsgenossenschaft Engelswiesen/Auel Tondorf - Wasserbeschaffungsverband Hermesberg - Jagdgenossenschaft Roderath/Bouderath - Jagdgenossenschaft Holzmülheim - Städte- und Gemeindebund NW - Förderschulzweckverband Blankenheim, Dahlem, Nettersheim - Jagdgenossenschaft Nettersheim/Feld - Jagdgenossenschaft Engelgau/Nettersheim - Angliederungsgenossenschaft Eigenjagdbezirk Müller, Engelgau und Angliederungsgenossenschaft Mürel - Fischereigenossenschaft - Wasserbeschaffungsverband Hermesberg - Verbandsversammlung Wasserverband Eifel-Rur Anlage 5 Seite 31 Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 Hickert, Christiane Hilger, Franz Josef Joepen, Michael Kaufm. Angestellte Kurth,Guido Industriemeister Mahlberg, Franz Peter Mayer, Gerhard Techn. Angestellter Müllenborn, Albert Pospig, Dirk Poth, Edwin Berater für Vorsorge und Versicherungen Dipl.-Physiker Landesrechnungshofbeamter Techniker/Sachbearbeiter Reuter, Karl Pensionär Diplom-Finanzwirt KFZ-Sachverständiger Rosenbaum, Burkhard Drucker/Sachbearbeiter Schmidt, Bruno Stukkateurmeister Schmitz, Ralf Energieanlagenelektroniker Schruff, Gertrud Dipl.-Sozialpädagogin Zingsheim, Franz-Josef Landwirtschaftsmeister - Förderschulzweckverband Blankenheim, Dahlem, Nettersheim - Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim - Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim - Städte- und Gemeindebund NW - Jagdgenossenschaft Buir - Jagdgenossenschaft Tondorf - Angliederungsgenossenschaft Engelswiesen/Auel Tondorf - Städte- und Gemeindebund NW - Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim - Jagdgenossenschaft Engelgau/Frohngau - Jagdgenossenschaft Roderath/Bouderath - Jagdgenossenschaft Holzmülheim - Jagdgenossenschaft Buir ./. - Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim - Energiebeirat „Elektrizität“ - Wasserbeschaffungsverband Hermesberg - Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim - Städte- und Gemeindebund NW - Wasserbeschaffungsverband Hermesberg - Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim - Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim - Jagdgenossenschaft Nettersheim/Feld - Jagdgenossenschaft Engelgau/Nettersheim - Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim - Musikschulzweckverband Schleiden - Jagdgenossenschaft Zingsheim/Feld - Jagdgenossenschaft Pesch - Jagdgenossenschaft Mechernich/Weyer I - Anliegergenossenschaft Eigenjagdbezirk der Gemeinde Zingsheim/Wald - Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim - Wasserverband Oleftal - Jagdgenossenschaft Marmagen/Wald - Jagdgenossenschaft Marmagen/Feld - Anliegergenossenschaft Eigenjagdbezirk des Staates Steinfeld - Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim - Energiebeirat „Elektrizität“ - Jagdgenossenschaft Zingsheim/Feld - Jagdgenossenschaft Pesch - Jagdgenossenschaft Mechernich/Weyer I - Verbandsvorsteher Wasserbeschaffungsverband Hermesberg - Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim - Musikschulzweckverband Schleiden - Angliederungsgenossenschaft Eigenjagdbezirk Müller, Engelgau und Angliederungsgenossenschaft Mürel - Angliederungsgenossenschaft Eigenjagdbezirk der Gemeinde Zingsheim/Wald - Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim Anlage 5 Seite 32 Gemeinde Nettersheim Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An die Gemeinde Nettersheim: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Gemeinde Nettersheim für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von NordrheinWestfalen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 101 Abs. 1 GO NRW und entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. ____________________________ 0814020029/216019086/01092017 Druckdatum 08.09.2017 Anlage Seite 6 1 Gemeinde Nettersheim Rechtliche Grundlagen Name: Gemeinde Nettersheim Gründung: Durch Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes vom 14. Dezember 1972 (GV NRW, S. 414). Kreiszugehörigkeit: Kreis Euskirchen Satzung: Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim vom 27. Oktober 2009, zuletzt geändert am 13. Dezember 2016 Bürgermeister: Wilfried Pracht Kämmerin: Daniela Glehn Ratsmitglieder: Hinsichtlich der Zusammensetzung des Gemeinderates verweisen wir auf den Lagebericht der Gemeinde. Ortschaften Bouderath Buir Engelgau Frohngau Holzmülheim Marmagen Nettersheim Pesch Roderath Tondorf Zingsheim ____________________________ 0814020029/216019086/01092017 Druckdatum 08.09.2017 31.12.2016 31.12.2015 31.12.2014 31.12.2013 31.12.2012 Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner 271 278 272 269 270 223 225 226 227 226 588 590 592 589 598 445 429 437 447 449 228 239 225 224 242 1.589 1.601 1.577 1.573 1.589 1.728 1.718 1.706 1.711 1.708 521 523 533 540 558 193 182 186 187 185 874 879 835 835 839 844 845 843 848 831 7.504 7.509 7.432 7.450 7.495 Anlage Seite 7 1 Gemeinde Nettersheim Finanzanlagen und Beteiligungen einschließlich Sondervermögen − Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk (100 %), − Eigenbetrieb Abwasser (100 %), − Eigenbetrieb Biowärme (100 %), − Musikschulzweckverband Schleiden (9,88 %), − Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim, − Wasserverband Oleftal (7,60 %), − Nordeifel Tourismus GmbH, − Eegon, − Rheinische Versorgungskasse (KVR-Fonds: 884,522 Fondsanteile), − Genossenschaftsanteil VR Bank Nordeifel. -.-.-.-.-.- ____________________________ 0814020029/216019086/01092017 Druckdatum 08.09.2017 Anlage Seite 7 2 Gemeinde Nettersheim Zusammensetzung und Entwicklung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (ohne Abgrenzungen) Darlehensgeber Stand 31.12.2015 Stand 31.12.2016 Ursprüngliche Darlehenshöhe Auszahlungskurs Zinsen Tilgung zzgl. e. Z. Zinsbindung Tilgung Zinsaufwand € € € € % % % bis € 45.210,61 45.210,57 0,04 629.437,27 100,00 4,71 3,58 2016 1.001,29 17.11.2004 KfW 4745438 277.299,00 14.596,00 262.703,00 437.855,00 96,67 2,15 3,33 2025 12.555,04 14.10.2005 NRW Bank 4200867382 165.000,00 2.430,00 162.570,00 165.000,00 100,00 1,93 5,00 ab 2017 2023 3.184,52 04.06.2014 NRW Bank 4200867374 340.000,00 5.000,00 335.000,00 340.000,00 100,00 1,93 5,00 ab 2017 2023 6.562,00 04.06.2014 NRW Bank 4200721233 515.000,00 15.160,00 499.840,00 515.000,00 100,00 1,39 5,00 ab 2016 2024 7.132,17 04.06.2013 NRW Bank 4201393974 770.000,00 0,00 770.000,00 770.000,00 100,00 0,75 2024 5.775,00 22.10.2014 NRW Bank 4201393933 210.000,00 0,00 210.000,00 210.000,00 100,00 0,75 2024 1.575,00 22.10.2014 NRW Bank 4201911585 656.000,00 0,00 656.000,00 656.000,00 100,00 0,00 2026 0,00 09.12.2015 NRW Bank 4201647064 130.000,00 0,00 130.000,00 130.000,00 100,00 0,44 572,00 04.06.2013 74.000,00 100,00 0,42 310,80 04.06.2013 öffentliche Hand NRW Bank 3007870722 NRW Bank 4201656875 74.000,00 0,00 74.000,00 3.182.509,61 82.396,57 3.100.113,04 75.009,92 52.719,47 22.290,45 441.007,76 100,00 3,00 8,14886 2017 2.745,47 19.07.2004 DG Hyp 3217100100 209.442,86 10.740,68 198.702,18 322.220,00 100,00 3,67 3,00 2035 7.538,74 23.06.2005 DG Hyp 3217100101 108.800,00 6.400,00 102.400,00 128.000,00 100,00 2,12 5,00 2022 2.272,64 04.09.2012 DG Hyp 3217100102 201.450,00 11.850,00 189.600,00 237.000,00 100,00 2,12 5,00 2022 4.207,94 04.06.2014 Commerzbank 7073224870 151.013,92 103.941,07 47.072,85 1.133.776,33 100,00 5,26 4,49 2017 6.594,25 30.04.1998 Postbank 6128879004 372.813,52 16.690,96 356.122,56 528.361,00 100,00 5,49 1,50 2017 20.241,48 04.06.2002 VR Bank 2000208216 891.591,74 21.695,92 869.895,82 970.000,00 100,00 2,6 2,00 2022 22.924,04 12.04.2012 828.751,76 2.838.873,72 6.021.383,33 14.898,06 238.936,16 321.332,73 813.853,70 2.599.937,56 5.700.050,60 850.398,00 100,00 2,56 Öffentliche Hand Insgesamt Privater Kreditmarkt WL Bank 28071900 WL Bank 28071902 Privater Kreditmarkt Insgesamt Insgesamt ____________________________ 0814020029/216019086/01092017 Druckdatum 08.09.2017 3,00 ab 2019 Datum der Schuldurkunde 38.667,82 21.073,78 87.598,34 126.266,16 Anlage 8