Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
2,3 MB
Datum
19.09.2017
Erstellt
12.09.17, 12:41
Aktualisiert
12.09.17, 12:41
Stichworte
Inhalt der Datei
MITTELRHEINISCHE TREUHAND GMBH
WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT - STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
GEGRÜNDET 1913
Gemeinde Nettersheim
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016
und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2016
Elektronische Kopie des original gezeichneten
Prüfungsberichts
Ausfertigung vom 08. September 2017
____________________________
0814020029/216019086/01092017
Gemeinde Nettersheim
Inhaltsverzeichnis
Seite
A. Prüfungsauftrag ........................................................................................................................1
B. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den Bürgermeister.................................................. 2
C. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse .............................................................................. 3
D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................................................................................ 4
E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung ......................................................... 7
I.
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ........................................................................ 7
1.
Buchführung, Inventur, Inventar, Festlegung der örtlichen Nutzungsdauer von
Vermögensgegenständen ........................................................................................... 7
II.
F.
2.
Jahresabschluss ......................................................................................................... 8
3.
Lagebericht .................................................................................................................8
Gesamtaussage des Jahresabschlusses ........................................................................... 8
1.
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses ...................................... 8
2.
Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen ...................................... 8
Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage ................................................. 9
I.
Vermögens- und Schuldenlage .......................................................................................... 9
II.
Finanzlage ....................................................................................................................... 13
III. Ertragslage ...................................................................................................................... 15
G. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags ....................................................... 17
H. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung ............................................ 18
I.
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks........................................................................... 18
II.
Schlussbemerkung .......................................................................................................... 19
Anlagen (siehe gesondertes Verzeichnis)
____________________________
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Druckdatum 08.09.2017
-I-
Gemeinde Nettersheim
Abkürzungsverzeichnis
ARAP
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
BeamtVG
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
DRK
Deutsches Rotes Kreuz
EigVO
Eigenbetriebsverordnung
e.G.
eingetragene Genossenschaft
EU
Europäische Union
e. V.
eingetragener Verein
GemHVO
Gemeindehaushaltsverordnung
GEZ
Gebühreneinzahlungszentrale
GFG
Gemeindefinanzierungsgesetz
GG
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GO
Gemeindeordnung
GPA
Gemeindeprüfungsanstalt
GWG
Geringwertiges Wirtschaftsgut
HGB
Handelsgesetzbuch
IDW
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf
IT NRW
Information und Technik Nordrhein-Westfalen
JGH
Jugendgästehaus
KDVZ
Kommunale Datenverarbeitungszentrale
Kiga
Kindergarten
KVbQ
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote
KVR-Fonds
Kommunaler Versorgungsrücklagen-Fonds
N’heim
Nettersheim
NKF
Neues Kommunales Finanzmanagement
NKFWG
Erstes Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen
NRW
Nordrhein-Westfalen
OD
Ortsdurchfahrt
OT
Ortsteil
ÖPNV
Öffentlicher Personennahverkehr
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- II -
Gemeinde Nettersheim
PRAP
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
PS
Prüfungsstandard
RHB
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
SGB XII
Zwölftes Sozialgesetzbuch
Sopo
Sonderposten
StGB
Strafgesetzbuch
U
Umbuchung
UStG
Umsatzsteuergesetz
Verf.
Verfassung
VERPA
Vertreter der öffentlichen Rechnungsprüfung
VLVG
Versorgungslastenverteilungsgesetz
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- III -
Gemeinde Nettersheim
A. Prüfungsauftrag
1. Der Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, Herr Wilfried Pracht, erteilte uns, mit Zustimmung
des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Nettersheim vom 20. September 2016, mit
Vertrag vom 14. August 2017 den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember
2016 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2016 der
Gemeinde Nettersheim
(im Folgenden „Gemeinde“ genannt).
2. Der Jahresabschluss und der Lagebericht unterliegen gemäß § 101 der GO NRW der jährlichen
Prüfungspflicht. In die Prüfung des Jahresabschlusses sind die Buchführung, die Inventur, das
Inventar sowie die Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen.
3. Die Prüfung des Jahresabschlusses wurde erweitert um die Durchführung der vom Kreis
Euskirchen auf den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Nettersheim delegierte Prüfung
des Aufgabebereiches Soziales. Wir verweisen auf unsere Berichterstattung in Abschnitt G. und in
dem gesondert erstellten Prüfungsbericht.
4. Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu
Dritten, die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer
und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 01. Januar 2017 maßgebend.
5. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir in Übereinstimmung
mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei
Abschlussprüfungen (IDW PS 450) diesen Bericht, dem der geprüfte Jahresabschluss sowie der
geprüfte Lagebericht als Anlagen 1 bis 5 beigefügt sind.
6. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die Teilergebnisrechnungen sowie die Teilfinanzrechnungen A und B, getrennt nach Teilplänen, in einem gesonderten Band II beigefügt.
7. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4 a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
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Gemeinde Nettersheim
B. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den Bürgermeister
8. Nachfolgend stellen wir zusammengefasst die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage sowie die
zukünftige Entwicklung der Gemeinde Nettersheim mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken
durch den Bürgermeister (siehe Anlage 5) dar:
−
Die Finanzlage der Gemeinde Nettersheim fügt sich in das allgemeine Bild der wirtschaftlichen
Lage des Landes Nordrhein-Westfalen ein.
−
Die Gemeinde Nettersheim profitiert von der guten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung durch
höhere Erträge bei der Gewerbe-, Einkommen- und Umsatzsteuer.
−
Die Ergebnisrechnung weist für das Haushaltsjahr 2016 ein Jahresergebnis von T€ 333 (Vorjahr: - T€ 56) aus. Der Jahresüberschuss ist dabei zum Teil durch Einmaleffekte wie z. B. die
Auflösung nicht mehr benötigter Instandhaltungsrückstellungen sowie die Aktivierung von
Eigenleistungen im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes für die Förderkulisse im
Städtebau bzw. der Dorferneuerung und der Investitionsmaßnahme Bahnhof und Kloster
Nettersheim beeinflusst worden.
−
Das Eigenkapital der Gemeinde beträgt zum 31. Dezember 2016 T€ 72.431 und setzt sich aus
der Allgemeinen Rücklage, der Ausgleichsrücklage und dem Jahresergebnis zusammen. Der
Jahresverlust 2015 wurde durch die Ausgleichsrücklage gedeckt.
−
Eine vollständige Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage durch künftige Jahresfehlbeträge
wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgeschlossen, sodass die haushaltsrechtlichen Konsequenzen eines Haushaltssicherungskonzeptes nicht befürchtet werden müssen.
−
Zur Sicherung der notwendigen Liquidität und des gegenwärtig niedrigen Zinsniveaus wurde in
der Haushaltssatzung 2016 ein Kreditrahmen in Höhe von T€ 5.000 festgesetzt. Dieser wurde
im Haushaltsjahr 2016 in Höhe von T€ 2.700 in Anspruch genommen.
−
Die Steuern und ähnlichen Erträge entwickelten sich bei einem Ergebnis von T€ 7.551 um ca.
T€ 1.082 über dem Planansatz.
−
Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit beträgt T€ 347 und überschreitet den Vorjahreswert um T€ 1.033.
−
Insgesamt wird die Lage der Gemeinde Nettersheim vom Bürgermeister als ein wenig entspannter als im Vorjahr eingestuft, da durch den Jahresgewinn ein tatsächlicher Haushaltsausgleich möglich war und die Liquiditätsentwicklung sich ebenfalls verbessert hat.
−
Chancen für eine positive Entwicklung sieht der Bürgermeister in der Fortentwicklung des
Tourismus, hierzu wurden in der Vergangenheit dementsprechende Einrichtungen gegründet
und es werden auch zukünftig neue Angebote geschaffen.
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Gemeinde Nettersheim
−
Durch die Schaffung eines familien- und kinderfreundlichen Infrastrukturangebotes soll dem
demographischen Wandel begegnet werden. In diesem Zusammenhang wurde zur Sicherung
der Grundschulangebote ein Grundschulverbund mit den Standorten Marmagen und
Zingsheim beschlossen.
−
Risiken werden insbesondere in den zwar derzeit wieder angestiegenen, aber nur schwer planbaren Gewerbesteuereinnahmen sowie den hohen Ausgabenbelastungen im sozialen Bereich
durch die Kreisumlage gesehen.
−
Die Erträge aus der Grundsteuer A und B sind weitestgehend stabil.
−
Für das Haushaltsjahr 2017 erwartet der Bürgermeister einen Jahresfehlbetrag in Höhe von
T€ 72.
9. Die Beurteilung der Lage der Gemeinde, insbesondere die Beurteilung der Chancen und Risiken
der zukünftigen Entwicklung der Gemeinde, sind plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem
Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung des
Bürgermeisters dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.
C. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse
10. Hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen und den wirtschaftlichen Verhältnissen verweisen wir auf
die Anlage 7.
11. Ein Mehrjahresvergleich ergibt folgendes Bild:
Anzahl Einwohner
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
Fristenkongruente Finanzierung (%)
Durchschnittlicher Abschreibungssatz (%)
Eigenkapitalquote (%)
Kredite zur Liquiditätssicherung
Durchschnittliche Mitarbeiterzahl
Ordentliche Erträge (T€)
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
Jahresergebnis (T€)
2016
7.504
+347
96,4
0,9
83,0
2.700
185
17.462
2015
7.509
-687
92,4
0,9
79,5
3.650
184
16.250
2014
7.432
-1.192
92,2
0,8
80,0
3.000
173
14.702
2013
7.450
-1.514
92,8
0,9
81,2
1.500
172
14.680
2012
7.495
-1.959
93,9
0,8
83,1
92
166
14.656
+333
-56
-499
-87
+109
12. Die Liquidität der Gemeinde konnte im Berichtsjahr nur durch Liquiditätskredite gesichert werden.
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Gemeinde Nettersheim
D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
13. Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, die Inventur, das Inventar, die örtliche
Festlegung der Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände, der nach den gemeinderechtlichen
Vorschriften (GemHVO NRW und GO NRW) aufgestellte Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz,
Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang für das Haushaltsjahr vom
01. Januar bis zum 31. Dezember 2016 und der Lagebericht für dieses Haushaltsjahr. Die
Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit von Buchführung, Inventur, die Vollständigkeit des
Inventars, die örtliche Festlegung der Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht tragen die gesetzlichen Vertreter der Gemeinde. Unsere Aufgabe war
es, die Unterlagen einer Prüfung dahingehend zu unterziehen, ob die gemeinderechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung beachtet worden sind. Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im
Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt. Dabei
haben wir auch geprüft, ob im Lagebericht die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dargestellt sind und alle Angabepflichten erfüllt sind.
14. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß auch die vom Kreis Euskirchen auf den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Nettersheim delegierte Prüfung des Aufgabebereiches Soziales
durchgeführt. Dabei lagen die vom Kreis Euskirchen mit der Rundverfügung vom 25. September
2014 herausgegebenen kompletten Prüfungsschemata für die Bereiche Hilfe zum Lebensunterhalt
nach dem 3. Kapitel und Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII zu Grunde.
15. Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes war nicht Gegenstand des uns
erteilten Auftrages zur Jahresabschlussprüfung.
16. Die Prüfung wurde im August 2017 in den Verwaltungsräumen der Gemeinde durchgeführt. Die
Berichtsabfassung erfolgte anschließend in unseren Büroräumen.
17. Ausgangspunkt war der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
versehene Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2015. Er
wurde am 27. September 2016 vom Gemeinderat festgestellt. Die Offenlegung erfolgte entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.
18. Bei Durchführung der Prüfung haben wir die Vorschriften des § 101 GO NRW und der
§§ 317 ff. HGB und die in den Prüfungsstandards des IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. Danach haben wir unsere Prüfung so angelegt, dass wir
Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und
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Ertragslage wesentlich auswirken, erkennen konnten. Gegenstand unseres Auftrags waren nicht
die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie zum Beispiel Unterschlagungen
oder sonstige Untreuehandlungen, und außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten. Prüfungsplanung und Prüfungsdurchführung haben wir jedoch so angelegt, dass
diejenigen Unregelmäßigkeiten, die für die Rechnungslegung wesentlich sind, mit hinreichender
Sicherheit aufgedeckt werden. Die Verantwortung für die Vermeidung und die Aufdeckung von
Unregelmäßigkeiten liegt bei dem Bürgermeister der Gemeinde.
19. Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir uns zunächst einen aktuellen
Überblick über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde verschafft. Darauf aufbauend haben wir uns ausgehend von der Organisation der Gemeinde mit den Zielen und Strategien beschäftigt, um die Geschäftsrisiken zu bestimmen, die zu wesentlichen Fehlern in der
Rechnungslegung führen können. Durch Gespräche mit dem Bürgermeister und der Kämmerin
und durch Einsichtnahme in Organisationsunterlagen der Gemeinde haben wir anschließend
untersucht, welche Maßnahmen die Gemeinde ergriffen hat, um diese Geschäftsrisiken zu bewältigen. In diesem Zusammenhang haben wir eine Prüfung der Angemessenheit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems der Gemeinde durchgeführt.
20. Die Prüfung des internen Kontrollsystems erstreckte sich vor allem auf folgende Bereiche:
−
Kontrollumfeld der Gemeinde,
−
Prozess der Analyse der Geschäftsrisiken durch die Vertretung der Gemeinde,
−
Buchführungssystem,
−
Gebührenveranlagung.
21. Das Ziel der vorstehend beschriebenen Prüfungshandlungen bestand insbesondere darin, die
Geschäftsrisiken festzustellen, die eine besondere Gefahrenquelle für wesentliche Fehler in der
Rechnungslegung darstellen. Diese Kenntnisse haben wir bei der Bestimmung unseres weiteren
Prüfungsvorgehens berücksichtigt.
22. In den Bereichen, in denen die Vertretung der Gemeinde angemessene organisatorische Maßnahmen zur Begrenzung dieser Risiken eingerichtet hat, haben wir Funktionsprüfungen durchgeführt, um uns von der kontinuierlichen Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu überzeugen. Der
Grad der Wirksamkeit dieser Maßnahmen bestimmte anschließend Art und Umfang unserer
Prüfung einzelner Geschäftsvorfälle und Bestände sowie der von uns durchgeführten analytischen
Prüfungshandlungen. Soweit wir aufgrund der Wirksamkeit der bei der Gemeinde eingerichteten
organisatorischen Maßnahmen von der Richtigkeit des zu überprüfenden Zahlenmaterials ausgehen konnten, haben wir die Untersuchung von Einzelvorgängen weitgehend eingeschränkt. Ins-
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besondere bei Geschäftsvorfällen, die nach ihrer Art in größerer Zahl nach identischen Verfahren
erfasst und - nach unseren bisherigen Feststellungen - im Rahmen eines wirksamen internen
Kontrollsystems abgewickelt wurden, trat die Prüfung der stetigen Anwendung der maßgeblichen
organisatorischen Maßnahmen der Gemeinde in den Vordergrund. In den übrigen Bereichen
haben wir im Wesentlichen Einzelfallprüfungen auf der Basis von Stichproben mit bewusster Auswahl und analytische Prüfungshandlungen durchgeführt.
23. Die Prüfungshandlungen zum internen Kontrollsystem haben wir schwerpunktmäßig in den
gemeindlichen Funktionen durchgeführt, die einen engen Bezug zur Rechnungslegung haben.
24. Die Erkenntnisse aus der Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems
haben wir bei der Festlegung der analytischen Prüfungshandlungen (Plausibilitätsbeurteilungen)
und der Einzelfallprüfungen hinsichtlich der Bestandsnachweise, des Ansatzes, des Ausweises
und der Bewertung im Jahresabschluss berücksichtigt.
25. Unsere Prüfungsstrategie für das Berichtsjahr 2016 hat zu folgenden Schwerpunkten des
Prüfungsprogramms geführt:
−
Anlagevermögen,
−
Sonderposten,
−
Rückstellungen,
−
Verbindlichkeiten,
−
Veranlagung der Steuern und Abgaben.
26. Ziel unserer Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung des Lageberichtes war es festzustellen,
ob der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und eine zutreffende Vorstellung
von der Lage der Gemeinde vermittelt und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. In diesem Rahmen waren die Vollständigkeit und - soweit es sich um
prognostische Angaben handelt - Plausibilität der Angaben zu prüfen. Wir haben die Angaben
unter Berücksichtigung unserer Erkenntnisse, die wir während der Abschlussprüfung gewonnen
haben, beurteilt.
27. Zur Prüfung der Posten des Jahresabschlusses der Gemeinde haben wir Liefer- und Leistungsverträge, Darlehensverträge sowie sonstige Geschäftsunterlagen eingesehen.
28. Wesentliche Risiken aus bestehenden Rechtsstreitigkeiten oder steuerliche Probleme liegen
auskunftsgemäß sowie nach unserer Feststellung zum Bilanzstichtag und zum Prüfungszeitpunkt
(August 2017) nicht vor. Auf die Einholung einer Rechtsanwaltsbestätigung bzw. Steuerberaterbestätigung wurde daher verzichtet.
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29. Saldenbestätigungen zur Prüfung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden
eingeholt.
30. Ferner haben wir uns Bankbestätigungen zukommen lassen.
31. Der Bürgermeister hat uns in der berufsüblichen Vollständigkeitserklärung schriftlich bestätigt,
dass in der Buchführung und im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten und alle Angaben gemacht sind. Der Bürgermeister hat
hierin ferner erklärt, dass der Lagebericht auch hinsichtlich erwarteter Entwicklungen alle für die
Beurteilung der Lage der Gemeinde wesentlichen Gesichtspunkte sowie die nach § 48
GemHVO NRW erforderlichen Angaben enthält.
32. Die im Prüfungsbericht enthaltenen Daten zu den wirtschaftlichen und technischen Grundlagen beruhen auf Angaben der Gemeinde und haben auftragsgemäß nicht der Prüfung unterlegen.
E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
I.
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
1.
Buchführung, Inventur, Inventar, Festlegung der örtlichen Nutzungsdauer von Vermögensgegenständen
33. Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen ordnungsgemäß und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem
ist nach unseren Feststellungen grundsätzlich dazu geeignet, die vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation und Sicherung des Buchungsstoffs zu gewährleisten.
34. Die Inventur der Vorräte auf den Bilanzstichtag erfolgte zulässigerweise in Form einer vorverlegten
Stichtagsinventur. Das Inventar ist nach den Ergebnissen unserer Prüfung vollständig.
35. Die Festlegung der Nutzungsdauern für die Vermögensgegenstände ist nach unseren Feststellungen sachgerecht.
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2.
Jahresabschluss
36. Im Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2016 der
Gemeinde wurden die gesetzlichen Vorschriften und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr wurde nach den gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes NRW aufgestellt. Die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die Teilrechnungen wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung und den
weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften der GemHVO NRW eingehalten. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 32 Abs. 1
Nr. 5 GemHVO NRW) wurde beachtet. Die im Anhang gemachten Angaben entsprechen den
gesetzlichen Vorschriften.
3.
Lagebericht
37. Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften (§ 48 GemHVO NRW). Er steht mit dem
Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang. Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde. Nach unserer Auffassung sind im Lagebericht die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dargestellt.
II.
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
1.
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
38. Der Jahresabschluss insgesamt vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde.
2.
Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen
39. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,
Erträge und Aufwendungen wurden die gemeinderechtlichen Vorschriften von NRW beachtet. Die
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
40. Sämtliche Bewertungsgrundlagen sind dem Anhang (Anlage 4) zu entnehmen. Für die Gesamtaussage des Jahresabschlusses wesentlich sind folgende Bewertungsgrundlagen:
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Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte zu fortgeschriebenen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten zeitanteilig nach der linearen
Methode. Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410,00 wurden gemäß
§ 33 Abs. 4 GemHVO NRW im Haushaltsjahr vollständig abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel wurden mit dem
Nennwert angesetzt. Forderungen, deren Werthaltigkeit unsicher war, wurden in voller Höhe wertberichtigt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen zukünftigen Inanspruchnahme bilanziert.
Die Pensions- und Beihilferückstellungen wurden auf der Grundlage eines Gutachtens der
Rheinischen Versorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände angesetzt.
F.
Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
I.
Vermögens- und Schuldenlage
41. In der folgenden Darstellung wurden die Zahlen der Bilanz zum 31. Dezember 2016 nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliedert und den Vorjahreszahlen gegenübergestellt.
42. Dabei wurden Vermögens- und Schuldposten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr als langfristig eingestuft. Darlehensverbindlichkeiten wurden vollständig als mittel- und langfristig angesehen. Das Eigenkapital wird differenziert nach dem bilanziellen Eigenkapital und dem wirtschaftlichen Eigenkapital ausgewiesen. Das wirtschaftliche Eigenkapital enthält zusätzlich zum bilanziellen Eigenkapital die erhaltenen Ertrags- und Investitionszuschüsse. Der Sonderposten für den
Gebührenausgleich wurde mit den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten verrechnet.
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31.12.2016
%
T€
Aktiva
Immaterielle Vermögensgegenstände
Unbebaute Grundstücke
Bebaute Grundstücke
Infrastrukturvermögen
Bauten auf fremdem Grund und Boden
Bewegliches Anlagevermögen
Anlagen im Bau
Finanzanlagen
Langfristig gebundenes Vermögen
Vorräte
Öffentlich-rechtliche Forderungen
Privatrechtliche Forderungen
Sonstige Vermögensgegenstände
Liquide Mittel
Aktive Rechnungsabgrenzung
Kurzfristig gebundenes Umlaufvermögen
Gemeindevermögen
Passiva
Allgemeine Rücklage
Ausgleichsrücklage
Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-)
Bilanzielles Eigenkapital
Sonderposten für Investitionszuschüsse
(langfristig)
Wirtschaftliches Eigenkapital
Pensionsrückstellungen
Investitionskredite
Mittel- und langfristiges Kapital
Kurzfristige Rückstellungen
Kredite zur Liquiditätssicherung
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten
Passive Rechnungsabgrenzung
Kurzfristiges Fremdkapital
Gemeindekapital
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31.12.2015
%
T€
+/T€
8
43.614
14.431
34.993
4.146
1.807
1.706
14.255
114.960
34
428
432
508
2.840
127
4.369
119.329
0,0
36,6
12,1
29,3
3,5
1,5
1,4
11,9
96,3
0,0
0,4
0,4
0,4
2,4
0,1
3,7
100,0
4
43.442
14.268
35.467
21
1.832
5.512
14.253
114.799
42
506
394
403
2.581
128
4.054
118.853
0,0
36,5
12,0
29,9
0,0
1,6
4,6
12,0
96,6
0,0
0,4
0,3
0,4
2,2
0,1
3,4
100,0
+4
+172
+163
-474
+4.125
-25
-3.806
+2
+161
-8
-78
+38
+105
+259
-1
+315
+476
70.711
1.387
+333
72.431
59,2
1,2
0,3
60,7
70.747
1.443
-56
72.134
59,5
1,2
0,0
60,7
-36
-56
+389
+297
26.598
99.029
6.138
5.709
110.876
899
2.700
22,3
83,0
5,1
4,8
92,9
0,7
2,3
22.298
94.432
5.631
6.032
106.095
1.090
3.650
18,8
79,5
4,7
5,1
89,3
0,9
3,1
+4.300
+4.597
+507
-323
+4.781
-191
-950
740
3.191
923
8.453
119.329
0,6
2,7
0,8
7,1
100,0
716
6.458
844
12.758
118.853
0,6
5,4
0,7
10,7
100,0
+24
-3.267
+79
-4.305
+476
- 10 -
Gemeinde Nettersheim
43. Den Zugängen zum Anlagevermögen in Höhe von T€ 1.649 stehen T€ 1.152 Abschreibungen
sowie T€ 336 Abgänge gegenüber, so dass sich die Restbuchwerte im Vorjahresvergleich um
T€ 161 erhöhten.
44. Die Zugänge zum Anlagevermögen setzen sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:
T€
Masterplan Nettersheim Kloster
Kloster Nettersheim
Bahnhof Nettersheim
Baugebiet T4, Akazienstraßen Ratzenbüchel
Integriertes Handlungskonzept Städtebau
Wohnheime für Asylbewerber
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Masterplan Nettersheim
Zugänge unter T€ 50
306
261
169
144
122
82
57
51
457
1.649
45. Die Finanzierung der Investitionen erfolgte aus Investitionszuschüssen, Beiträgen und durch die
Aufnahme von Fremdkapital.
46. Der Rückgang der Vorräte (T€ 34; Vorjahr: T€ 42) liegt in der Reduzierung des Warenbestandes
sowohl im Museumsshop als auch in der Küche im Jugendgästehaus begründet.
47. Der Rückgang der öffentlich-rechtlichen Forderungen (T€ 428; Vorjahr: T€ 506) resultiert vornehmlich aus einem Rückgang der Forderungen aus Steuern (T€ 104; Vorjahr: T€ 125), sonstigen
öffentlich-rechtlichen Forderungen (T€ 61; Vorjahr: T€ 79), Gebührenforderungen (T€ 256; Vorjahr:
T€ 267) sowie Forderungen aus Transferleistungen (T€ 1; Vorjahr: T€ 28). Der Rückgang ist
sitchtagsbedingt.
48. Der Anstieg der privatrechtlichen Forderungen (T€ 432; Vorjahr: T€ 394) ist stichtagsbedingt.
49. Der Anstieg der sonstigen Vermögensgegenstände (T€ 508; Vorjahr: T€ 403) liegt im Wesentlichen in dem Anstieg der Forderungen gegenüber dem Förderverein (T€ 146; Vorjahr: T€ 17) und
den gestiegenen debitorischen Kreditoren (T€ 13; Vorjahr: T€ 11) begründet. Dagegen steht der
Rückgang der Forderungen gegenüber dem Schulzweckverband (T€ 348; Vorjahr: T€ 389).
50. Hinsichtlich der Einflussfaktoren, die zu der Veränderung der liquiden Mittel geführt haben,
verweisen wir auf die beiliegende Finanzrechnung.
51. Der Anstieg des Eigenkapitals (T€ 72.431; Vorjahr: T€ 72.134) resultiert aus dem Jahresgewinn
2016 (T€ 333) sowie den ergebnisneutralen Verrechnungen mit der Allgemeinen Rücklage
(- T€ 36).
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- 11 -
Gemeinde Nettersheim
52. Bei den Sonderposten (T€ 26.598; Vorjahr: T€ 22.298) standen Zuführungen in Höhe von
T€ 5.298 den Auflösungen von T€ 998 gegenüber, sodass sich insgesamt eine Erhöhung von
T€ 4.300 ergibt.
53. Der Anstieg der Pensionsrückstellungen ist im Wesentlichen auf die vorzeitige Pensionierung einer
Beamtin in 2016 zurückzuführen.
54. Die Investitionskredite (T€ 5.709; Vorjahr: T€ 6.032) haben sich durch planmäßige Tilgung von
T€ 321 sowie einer Veränderung der Zinsabgrenzung von - T€ 2 insgesamt um T€ 323 verringert.
55. Die Reduzierung der kurzfristigen Rückstellungen (T€ 899; Vorjahr: T€ 1.090) in Höhe
von - T€ 191 liegt im Wesentlichen in der Auflösung (T€ 267) sowie dem Verbrauch (T€ 12) von
Instandhaltungsrückstellungen sowie des letztmaligen Verbrauchs der Rückstellung für Altersteilzeit (T€ 16) begründet. Demgegenüber stand eine deutliche Erhöhung der Urlaubsrückstellungen
(T€ 70).
56. Bei den Krediten zur Liquiditätssicherung (T€ 2.700; Vorjahr: T€ 3.650) standen Kreditaufnahmen
in Höhe von T€ 4.150 Rückzahlungen in Höhe von T€ 5.100 gegenüber, sodass sich zum Ende
des Haushaltsjahres der Bestand aufgrund der günstigen wirtschaftlichen Entwicklung in 2016 um
T€ 950 verringert hat.
57. Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (T€ 740; Vorjahr: T€ 716) ist
stichtagsbedingt.
58. Der Rückgang der übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten (T€ 3.191; Vorjahr: T€ 6.458) betrifft im
Wesentlichen die in den erhaltenen Anzahlungen enthaltenen und noch nicht verwendeten Zuweisungen und Zuwendungen. Der Rückgang betrifft insbesondere die Fertigstellung des Bahnhofs sowie Park-and-Ride-Parkplatzes Nettersheim; hier wurden T€ 3.969 dem Sonderposten zugeführt.
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- 12 -
Gemeinde Nettersheim
II.
Finanzlage
59. Die nachfolgende Finanzrechnung wurde zusammengefasst nach den Regeln der GemHVO NRW
erstellt.
=
=
=
=
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Saldo aus Investitionstätigkeit
Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen
Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung
Tilgung und Gewährung von Darlehen
Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
Änderungen des Bestands an eigenen Finanzierungsmitteln
Anfangsbestand an Finanzmitteln
Endbestand an Finanzmitteln
Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln
Liquide Mittel
____________________________
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2016
T€
+18.874
-18.527
+347
+2.590
-1.389
+1.201
±0
+4.150
-321
-5.100
-1.271
+277
+2.581
+2.858
-18
+2.840
2015
T€
+17.197
-17.883
-686
+2.904
-2.181
+723
+934
+8.050
-312
-7.400
+1.272
+1.309
+1.263
+2.572
+9
+2.581
- 13 -
Gemeinde Nettersheim
60. In der nachfolgenden Liquiditätsrechnung haben wir kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten gegenübergestellt:
31.12.2016
T€
Kurzfristige Mittel (ohne ARAP)
Vorräte
Öffentlich-rechtliche Forderungen
Privatrechtliche Forderungen
Sonstige Vermögensgegenstände
Liquide Mittel
Kurzfristiger Mittelbedarf (ohne PRAP)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Liquiditätskredite
Kurzfristige Rückstellungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Netto-Umlaufvermögen
31.12.2015
T€
+/T€
34
428
432
42
506
394
-8
-78
+38
508
2.840
4.242
403
2.581
3.926
+105
+259
+316
740
2.700
899
3.191
7.530
-3.288
716
3.650
1.090
6.458
11.914
-7.988
+24
-950
-191
-3.267
-4.384
-4.700
61. Zum Bilanzstichtag hat sich das Netto-Umlaufvermögen um T€ 4.700 verbessert.
62. Die Gemeinde Nettersheim konnte ihren Zahlungsverpflichtungen im Haushaltsjahr 2016 nur durch
die Inanspruchnahme von Kassenkrediten nachkommen.
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Gemeinde Nettersheim
III. Ertragslage
63. In folgender Übersicht haben wir die Ergebnisrechnung nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zusammengefasst und den Vorjahreswerten gegenübergestellt:
2016
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Sonstige Transfererträge
Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige ordentliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen
Bestandsveränderungen
Ordentliche Erträge
Personalaufwendungen / Versorgung
Sach- / Dienstleistungen
Bilanzielle Abschreibungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Ordentliche Aufwendungen
Ordentliches Ergebnis
Finanzerträge
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
Finanzergebnis
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
Jahresergebnis
T€
7.551
2.371
0
3.210
2.751
1.535
52
-8
17.462
5.498
2.756
1.152
6.357
1.239
17.002
+460
29
156
-127
+333
+333
2015
%
43,2
13,5
0,0
18,4
15,8
8,8
0,3
0,0
100,0
31,5
15,8
6,6
36,4
7,1
97,4
2,6
0,2
0,9
0,7
1,9
1,9
T€
6.859
1.584
1
3.356
2.780
1.592
82
-4
16.250
5.201
2.635
1.087
6.105
1.137
16.165
+85
31
172
-141
-56
-56
%
42,2
9,7
0,0
20,7
17,1
9,8
0,5
0,0
100,0
32,0
16,2
6,7
37,6
7,0
99,5
0,5
0,2
1,1
0,9
0,4
0,4
+/T€
+692
+787
-1
-146
-29
-57
-30
-4
+1.212
+297
+121
+65
+252
+102
+837
+375
-2
-16
+14
+389
+389
2015
T€
3.030
2.148
1.070
224
304
83
6.859
+/T€
+99
+501
+76
+7
+10
-1
+692
64. Die Steuern und sonstigen Abgaben setzen sich wie folgt zusammen:
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gewerbesteuer
Grundsteuern
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Kompensationsleistungen
Übrige Einnahmen
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2016
T€
3.129
2.649
1.146
231
314
82
7.551
- 15 -
Gemeinde Nettersheim
65. Der Anstieg der Gewerbesteuer ist im Wesentlichen auf die verbesserte konjunkturelle Situation,
die auch bei den örtlichen Gewerbetreibenden zu höheren Abgaben führten und höhere Vorauszahlungsbescheide zurückzuführen.
66. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen (T€ 2.372; Vorjahr: T€ 1.584) enthalten im Wesentlichen die Schlüsselzuweisung vom Land (T€ 1.831; Vorjahr: T€ 1.060) und die Auflösung der
Sonderposten (T€ 458; Vorjahr: T€ 429).
67. Die Leistungsentgelte (T€ 3.210; Vorjahr: T€ 3.356) setzen sich vor allem aus den Erträgen aus
der Auflösung des Sonderposten für Beiträge (T€ 102; Vorjahr: T€ 102), Abfallgebühren (T€ 604;
Vorjahr: T€ 590), Straßenreinigungsgebühren (T€ 131; Vorjahr: T€ 130), Holzverkauf (T€ 692;
Vorjahr: T€ 899), Nutzungsentschädigungen (T€ 611; Vorjahr: T€ 581), sonstigen privatrechtlichen
Leistungsentgelten (T€ 169; Vorjahr: T€ 177) und Mieten und Pachten (T€ 200; Vorjahr: T€ 182)
zusammen.
68. Der Rückgang der Kostenerstattungen und Kostenumlagen (T€ 2.751; Vorjahr: T€ 2.780) betrifft im
Wesentlichen die Kostenerstattungen Eigenbetriebe (T€ 178; Vorjahr: T€ 563),
Personal- und
Sachkostenerstattungen (T€ 1.187; Vorjahr: T€ 1.206), Ausgleichserstattungen für ökologische
und
landschaftsästhetische
Ausgleichsmaßnahmen
im
Rahmen
des
Bebauungsplans
„Windkraftkonzentrationszone“ (T€ 0; Vorjahr: T€ 200), periodenfremden Erträgen (T€ 156; Vorjahr: T€ 220) und die Kostenerstattungen Forstverband (T€ 28; Vorjahr: T€ 59). Dem entgegen
stehen höhere Kostenerstattungen des Bundes und Landes in Rahmen der Unterstützung zur
Aufnahme von Asylbewerbern (T€ 1.135; Vorjahr: T€ 441).
69. Der Rückgang der sonstigen ordentlichen Erträge (T€ 1.535; Vorjahr: T€ 1.592) um - T€ 57
resultiert im Wesentlichen aus geringeren Auflösungen von Pensionsrückstellungen, Rückstellungen für Baumaßnahmen sowie Restbuchwerte für Grundstücke und Gebäude. Dagegen
stehen gestiegene Veräußerungserlöse von Grundstücken und Gebäuden.
70. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen (T€ 5.498; Vorjahr: T€ 5.201) sind im Wesentlichen
aufgrund von höheren Zuführungen zu Pensionsrückstellungen (T€ 434; Vorjahr: T€ 232) und
Beihilferückstellungen (T€ 112; Vorjahr: T€ 49) angestiegen.
71. Der Anstieg der bilanziellen Abschreibungen (T€ 1.152; Vorjahr: T€ 1.087) resultiert im Wesentlichen aus den im Berichtsjahr fertiggestellten Investitionsmaßnahmen.
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Gemeinde Nettersheim
72. Der Anstieg der Transferaufwendungen (T€ 6.357; Vorjahr: T€ 6.105) resultiert im Wesentlichen
aus den gestiegenen Leistungsgewährungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (T€ 762;
Vorjahr: T€ 346) sowie der gestiegenen Gewerbesteuerumlage (T€ 392, Vorjahr: T€ 311). Im
Gegensatz dazu sind die Umlage an den Schulzweckverband (T€ 462, Vorjahr: T€ 585) und die
Kreisumlagen (T€ 4.362; Vorjahr: T€ 4.456) im Vergleich zum Vorjahr gesunken.
73. Der Anstieg der sonstigen ordentlichen Aufwendungen (T€ 1.239; Vorjahr: T€ 1.137) resultiert im
Wesentlichen aus den Zuführungen Sonderposten für Gebührenausgleich (T€ 137; Vorjahr: T€ 0),
aus der Bildung einer Rückstellung für eine mögliche Nachzahlung aus Grundstücksverkauf
(T€ 40; Vorjahr: T€ 0) und den gestiegenen Mietnebenkosten (T€ 52; Vorjahr: T€ 24). Die
Forderungsausbuchungen (T€ 11; Vorjahr: T€ 68) sowie Aufwendungen für den Forstverband
(T€ 15; Vorjahr: T€ 59) und periodenfremden Aufwendungen (T€ 109; Vorjahr: T€ 133) sind im
Gegenzug dazu gesunken.
74. Der Rückgang der Finanzerträge (T€ 29; Vorjahr: T€ 31) resultiert im Wesentlichen aus niedrigeren Verzugszinsen für Gewerbesteuernachzahlungen (T€ 15; Vorjahr: T€ 18).
75. Bei den Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen (T€ 156; Vorjahr: T€ 172) führen vornehmlich
geringere Zinsaufwendungen an Kreditinstitute (T€ 86; Vorjahr: T€ 98) sowie geringere Zinsaufwendungen an den sonstigen öffentlichen Bereich (T€ 39; Vorjahr: T€ 42) zu einer Gesamtreduktion von T€ 16.
76. Das Jahresergebnis ist mit T€ 333 positiv (Vorjahr: - T€ 56).
G. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags
77. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß auch die vom Kreis Euskirchen auf den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Nettersheim delegierte Prüfung des Aufgabenbereichs Soziales
durchgeführt.
78. Der Prüfung lagen die vom Kreis Euskirchen mit Rundverfügung vom 25. September 2014 zur
Verfügung gestellten kompletten Prüfungsschemata für die Bereiche Hilfe zum Lebensunterhalt
nach dem 3. Kapitel und Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des SGB XII zu Grunde.
79. Die erforderlichen Feststellungen haben wir in dem gesondert erstellten Prüfungsbericht über die
Prüfung des Aufgabenbereichs Soziales dargestellt. Über die dort getroffenen Feststellungen
hinaus hat unsere Prüfung keine Hinweise auf Verstöße der Gemeinde Nettersheim gegen die
Bereiche Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII sowie Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII ergeben.
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- 17 -
Gemeinde Nettersheim
H. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung
I.
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
80. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 01. September
2017 den nachfolgend wiedergegebenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An die Gemeinde Nettersheim:
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung,
die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der
Gemeinde Nettersheim
für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die
Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von NordrheinWestfalen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde. Unsere Aufgabe ist es,
auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht
über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht
abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 101 Abs. 1 GO NRW und entsprechend § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des
durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
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0814020029/216019086/01092017
Druckdatum 08.09.2017
- 18 -
Gemeinde Nettersheim
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich
festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der
Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für
unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde. Der Lagebericht steht in Einklang mit
dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde und stellt
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
II.
Schlussbemerkung
Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Nettersheim für
das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2016 und des Lageberichts für dieses
Haushaltsjahr erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450).
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Gemeinde Nettersheim
Anlagen
Anlage
Bilanz zum 31. Dezember 2016
1
Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2016
2
Teil-Ergebnisrechnungen für das Haushaltsjahr 2016 (Zusammenfassung)
2a
Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2016
3
Anhang zum Jahresabschluss 2016
4
Lagebericht zur Jahresrechnung 2016
5
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
6
Rechtliche Grundlagen
7
Zusammensetzung und Entwicklung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
(ohne Abgrenzungen)
8
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
9
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Gemeinde Nettersheim
Bilanz zum 31. Dezember 2016
Aktivseite
€
€
1. Anlagevermögen
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2
1.2.1
1.2.1.1
1.2.1.2
1.2.1.3
1.2.1.4
1.2.2
1.2.2.1
1.2.2.2
1.2.2.3
1.2.2.4
Sachanlagen
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Grünflächen
Ackerland
Wald, Forsten
Sonstige unbebaute Grundstücke
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen
Grundstücke mit Schulen
Grundstücke mit Wohnbauten
Grundstücke mit sonstigen Dienst-, Geschäfts-,
und anderen Betriebsgebäuden
1.2.3
1.2.3.1
1.2.3.2
1.2.3.3
Infrastrukturvermögen
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
Brücken und Tunnel
Straßennetz mit Wegen, Plätzen und
Verkehrslenkungsanlagen
1.2.3.4 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
1.2.4
1.2.5
1.2.6
1.2.7
1.3
1.3.1
1.3.2
1.3.3
1.3.4
1.3.4.1
7.997,00
6.285.843,99
2.250.428,16
33.357.762,34
1.719.787,77
43.613.822,26
2.2.1.1
2.2.1.2
2.2.1.3
2.2.1.4
2.2.1.5
1.789.619,16
3.216.331,07
545.443,70
8.905.249,74
14.431.229,33
8.716.169,48
14.267.563,41
14.431.229,33
15.240.060,58
851.216,00
16.775.137,00
2.126.135,60
34.992.549,18
Finanzanlagen
Beteiligungen
Sondervermögen
Wertpapiere des Anlagevermögens
Ausleihungen
Sonstige Ausleihungen
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen
2.2.2.1 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich
2.2.2.2 Privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände
2.3 Liquide Mittel
Summe Umlaufvermögen
3. Aktive Rechnungsabgrenzung
4.537,00
1.776.017,16
3.144.843,07
605.119,36
Bauten auf fremdem Grund und Boden
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Umlaufvermögen
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen
aus Transferleistungen
Gebühren
Beiträge
Steuern
Forderungen aus Transferleistungen
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
31.12.2015
€
5.784.128,99
2.251.876,76
33.362.424,10
2.043.860,70
43.442.290,55
43.613.822,26
15.240.293,38
886.708,00
34.992.549,18
17.195.743,00
2.143.882,60
35.466.626,98
4.146.107,00
1.213.783,06
593.487,00
1.706.587,73
100.697.565,56
21.156,00
1.294.429,06
537.472,00
5.512.056,93
100.541.594,93
100.697.565,56
971.794,35
13.215.743,38
66.848,37
250,00
14.254.636,10
Summe Anlagevermögen
2.
2.1
2.1.1
2.2
2.2.1
€
€
1.
1.1
1.2
1.3
Eigenkapital
Allgemeine Rücklage
Ausgleichsrücklage
Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-)
Summe Eigenkapital
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
Sonderposten
Sonderposten für Zuwendungen
Sonderposten für Beiträge
Sonderposten für den Gebührenausgleich
Sonstige Sonderposten
3.
3.1
3.2
3.3
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen
Instandhaltungsrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
4.
4.1
4.1.1
4.1.2
4.2
4.2.1
4.3
4.4
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
vom öffentlichen Bereich
vom privaten Kreditmarkt
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
vom öffentlichen Bereich
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Summe Verbindlichkeiten
5. Passive Rechnungsabgrenzung
€
70.710.739,32
1.386.963,28
+332.936,28
72.430.638,88
19.761.646,56
3.478.235,00
137.461,84
3.358.149,14
26.735.492,54
6.137.996,00
582.445,76
316.611,01
7.037.052,77
3.104.737,92
2.604.507,23
€
Passivseite
31.12.2015
€
72.430.638,88
70.746.792,32
1.442.704,33
-55.741,05
72.133.755,60
26.735.492,54
16.049.581,00
3.580.299,00
0,00
2.667.923,28
22.297.803,28
7.037.052,77
5.630.956,00
861.241,44
228.757,53
6.720.954,97
5.709.245,15
3.187.153,29
2.845.270,91
2.700.000,00
740.486,74
3.053.547,02
12.203.278,91
12.203.278,91
3.650.000,00
715.999,33
6.457.828,90
16.856.252,43
922.601,35
843.745,11
119.329.064,45
118.852.511,39
970.094,35
13.215.743,38
66.832,43
14.254.636,10
250,00
14.252.920,16
114.960.198,66
114.799.052,09
33.787,50
41.804,15
256.040,12
5.427,65
104.085,84
1.154,19
61.341,97
428.049,77
428.049,77
267.215,56
6.662,64
125.362,06
28.171,56
79.086,58
506.498,40
308.397,24
123.065,03
431.462,27
431.462,27
307.897,98
85.833,65
393.731,63
508.318,21
402.699,65
2.840.466,21
4.242.083,96
2.580.622,59
3.925.356,42
4.242.083,96
126.781,83
128.102,88
119.329.064,45
118.852.511,39
Anlage 1
Gemeinde Nettersheim
Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2016
Ergebnis des
Vorjahres
€
Fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
€
Ist-Ergebnis
des
Haushaltsjahres
€
Vergleich
Ansatz / Ist
€
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Sonstige Transfererträge
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige ordentliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen
Bestandsveränderungen
Ordentliche Erträge
6.858.570,22
1.583.483,31
1.200,00
1.010.849,77
2.345.253,41
2.779.896,63
1.591.573,90
82.462,91
-3.631,19
16.249.658,96
6.468.830,00
2.371.694,00
0,00
1.164.130,00
2.680.815,00
4.028.100,00
1.121.280,00
50.000,00
0,00
17.884.849,00
7.550.489,10
2.371.772,52
0,00
1.013.398,54
2.196.913,08
2.750.848,95
1.534.317,47
52.296,01
-8.016,65
17.462.019,02
1.081.659,10
78,52
0,00
-150.731,46
-483.901,92
-1.277.251,05
413.037,47
2.296,01
-8.016,65
-422.829,98
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
Personalaufwendungen
Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Bilanzielle Abschreibungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Ordentliche Aufwendungen
5.168.072,32
32.728,83
2.635.430,49
1.086.901,68
6.104.731,03
1.137.050,37
16.164.914,72
4.844.317,00
52.134,00
3.361.480,00
1.100.210,00
7.181.020,00
1.265.365,00
17.804.526,00
5.457.589,29
39.964,54
2.756.019,95
1.151.896,43
6.357.434,32
1.239.217,88
17.002.122,41
613.272,29
-12.169,46
-605.460,05
51.686,43
-823.585,68
-26.147,12
-802.403,59
84.744,24
+80.323,00
+459.896,61
+379.573,61
31.049,18
171.534,47
-140.485,29
25.940,00
177.700,00
-151.760,00
28.852,26
155.812,59
-126.960,33
2.912,26
-21.887,41
+24.799,67
22. Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
-55.741,05
-71.437,00
+332.936,28
+404.373,28
23. Ergebnis vor Berücksichtigung interner
Leistungsbeziehungen
-55.741,05
-71.437,00
+332.936,28
+404.373,28
24. Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
25. Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
169.522,68
169.522,68
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
26. Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-)
-55.741,05
-71.437,00
+332.936,28
+404.373,28
4.527,00
0,00
714,00
714,00
330,00
0,00
4.603,00
4.603,00
4.197,00
0,00
-3.889,00
-3.889,00
18. Ordentliches Ergebnis
19. Finanzerträge
20. Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21. Finanzergebnis
Nachrichtlich:
Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen
mit der allgemeinen Rücklage
27. Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen
28. Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen
29. Verrechnungssaldo
Anlage 2
Gemeinde Nettersheim
Teil-Ergebnisrechnungen für das Haushaltsjahr 2016 (Zusammenfassung)
Ergebnis des
Vorjahres
€
111110
111111
111211
111214
111216
111219
111230
111311
111316
111411
122420
573331
121110
122110
122410
126100
211000
212110
218000
221110
241110
252100
252140
263110
272110
261100
281100
281110
311110
313110
315311
315312
315313
315314
315315
315316
315317
315318
315319
315320
315321
315322
315323
315324
315330
361100
361110
361310
361410
361510
361610
362100
362120
366130
366160
362190
362150
362130
411110
421110
424110
424111
424112
521110
523110
531110
532110
537120
533110
524110
537110
541110
541111
541112
547110
551110
552100
553100
555111
571110
571300
573112
573311
573312
111222
111223
551111
575110
575300
611110
612110
Politische Gremien
Fraktionen
Personalverwaltung
Archiv
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Allgemeine Verwaltung
Technik, TUIV, Hauswart
Kämmerei, Finanzbuchhaltung
Kasse
Gebäudemanagement
Sonstiges Grundvermögen
Schlachthof
Wahlen
Allgemeine öffentliche Ordnung
Melde- und Personenstandswesen
Feuerwehr allgemein
Grundschulverbund Nettersheim
Hauptschule Nettersheim
Schulzweckverband Blankenheim - Nettersheim
Sonderschulzweckverband
Schülerbeförderung
Einrichtungen d. Natur u. Umweltschutzes
Kunst u. Kulturforum Bahnhof/ Kuba
Musikschulzweckverband
Literaturhaus, Bücherei
Theaterstarter
Verwaltung kult. Angelegenheiten
Heimatpflege
Soziale Angelegenheiten
Leistungen Asylbewerber
Asylbewerberheim Weidenstraße
Asylbewerberheim Blankenheimer Straße
Asylbewerberheim Kölner Str.
Asylbewerberheim Kölner Straße 71, Marmagen
Asylbewerberheim Euskirchener Straße 26, Tondorf
Asylbewerberheim Rosenthalstraße 11
Asylbewerberheim Erftstraße 38
Asylbewerberheim Auf der Heide 10, Zingsheim
Asylbewerberheim Buschgasse 15, Marmagen
Asylbewerberheim Euskirchener Str. 19, Tondorf
Asylbewerberheim Euskirchener Straße 24, Tondorf
Asylbewerberheim Münstereifeler Straße 15, Bouderath
Asylbewerberheim Hornstraße 4, Frohngau
Asylbewerberheim Hilbergartenstraße 3, Roderath
Quartierzentrum Kloster
Kindergarten allgemein
Kindergarten Engelgau
Kindergarten Marmagen
Kindergarten Nettersheim
Kindergarten Tondorf
Kindergarten Zingsheim
Naturzentrum
Jugendgästehaus
Jugendzeltplatz
Eifelhaus
Verwaltung der Jugendhilfe
Familienzentrum
Archäologischer Landschaftspark
Krankenhäuser
Förderung des Sports
Sportstätten allgemein
Turn- und Schwimmhalle Nettersheim
Turnhalle Zingsheim
Bauordnung
Denkmalschutz
Elektrizitätsversorgung
Gasversorgung
Abwasser
Wasserversorgung
Fernwärmeversorgung
Abfallwirtschaft
Gemeindestraßen
Straßenbeleuchtung
Straßenreinigung
ÖPNV
Parkanlagen allg.
Gewässer
Friedhof/ Leichenhallen allgemein
Wirtschaftswege
Wirtschaftsförderung
Wirtschaftsförderung/ Eifelpräventiv
Holzkompetenzzentrum
Forstbetrieb
Holzenergiehof
Bauhof
Fuhrpark/ Masch. Geräte allg.
Wohnmobilhafen
Fremdenverkehr/ Tourismus
Tourismus/ Kulturlandschaft aktiv
Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen
Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
Jahresergebnis
Fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
€
Ist-Ergebnis
des
Haushaltsjahres
€
Vergleich
Ansatz / Ist
€
-385.289,12
-5.850,52
-65.010,48
-14.808,54
-38.791,20
-106.033,19
-162.059,36
-151.233,18
-92.970,86
65.213,45
198.002,71
11.494,44
-22.566,59
-56.980,04
-41.088,35
-201.755,56
-213.309,25
-693,79
-396.003,64
-57.330,75
-80.582,80
-38.204,34
-2.492,27
-4.741,36
-45.590,04
1.837,58
-25.420,66
-19.436,42
-80.829,95
-80.467,83
64.285,18
-13.986,37
-14.173,58
-8.060,78
-8.467,15
-6.643,36
-7.738,67
-18.859,71
-14.301,81
-13.627,05
-11.519,36
-11.675,93
-5.514,20
-5.430,86
0,00
-43.982,13
-18.870,22
-13.065,59
-13.959,26
-13.458,44
-30.769,22
-37.722,37
48.664,75
22.168,41
31.383,06
-1.493.333,40
-6.180,60
-17.579,91
-88.660,00
-22.224,26
-19.825,91
-60.128,09
-30.176,18
282.238,80
-1.157,50
201.820,51
10.943,80
-19.037,03
-8.573,05
-3.408,19
-926,74
-496.039,86
-109.362,17
499,72
-339.384,42
-67.637,75
-100.631,25
-4.714,35
-27.919,18
-83.713,02
64.919,48
24.195,29
332.166,38
-3.183,53
-200.691,26
-146.393,14
12.886,71
-116.442,09
0,00
4.876.749,99
-136.522,28
-407.365,00
0,00
0,00
-11.990,00
-40.374,00
-295.259,00
-187.479,00
-169.056,00
-66.790,00
226.469,00
4.715,00
12.525,00
0,00
-52.372,00
-43.398,00
-232.071,00
-159.064,00
976,00
-358.110,00
-69.015,00
-84.000,00
-22.216,00
-10.372,00
-7.900,00
-51.496,00
0,00
0,00
-64.127,00
-41.618,00
-91.243,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-83.775,00
-11.880,00
-13.100,00
-6.316,00
-23.845,00
-15.786,00
-1.094,00
55.901,00
5.475,00
22.055,00
-1.532.869,00
718,00
10.481,00
-84.560,00
0,00
-66.070,00
-54.327,00
-29.136,00
-116.059,00
-6.800,00
199.900,00
9.600,00
0,00
0,00
0,00
-119,00
-515.570,00
-83.484,00
-31.872,00
-226.136,00
-65.128,00
-101.955,00
-18.958,00
-31.333,00
-68.395,00
3.000,00
29.054,00
371.118,00
13.940,00
-219.668,00
-126.854,00
9.320,00
-130.454,00
-10.100,00
5.263.274,00
-169.000,00
-380.696,24
0,00
0,00
-23.411,74
-35.939,83
-921.848,08
-174.536,99
-151.302,66
-70.070,14
-32.521,44
306.775,78
13.079,36
-14.919,19
-69.060,22
-40.583,87
-103.276,13
-165.342,61
9.186,07
-212.567,04
-56.743,60
-80.335,60
-38.614,62
-4.801,06
-7.850,84
-50.718,90
0,00
0,00
-48.151,20
-46.363,06
32.313,23
-7.308,28
-16.515,39
-9.557,13
-12.501,76
-17.059,04
-10.531,44
-7.551,12
-18.432,58
-16.071,30
-7.218,36
-8.184,63
-21.928,71
-20.465,30
-28.898,05
-7.311,57
-90.860,18
-8.190,51
-14.220,41
-21.303,03
-16.499,80
-12.484,67
-30.245,30
65.776,46
1.962,47
35.135,64
-1.437.348,56
-5.104,41
-25.244,34
-86.731,00
0,00
-29.359,38
-61.547,96
41.639,69
-72.054,83
-5.360,34
203.066,18
13.554,56
-16.699,30
341,42
-2.652,24
0,00
-508.123,40
-88.922,54
-117.110,06
-188.685,23
-87.343,48
-103.757,82
-51.967,56
-34.672,99
-76.013,53
-214,19
5.758,58
131.846,80
8.398,44
-236.607,50
-92.307,74
13.535,71
-126.805,23
-402,22
6.160.519,36
-121.924,00
26.668,76
0,00
0,00
-11.421,74
4.434,17
-626.589,08
12.942,01
17.753,34
-3.280,14
-258.990,44
302.060,78
554,36
-14.919,19
-16.688,22
2.814,13
128.794,87
-6.278,61
8.210,07
145.542,96
12.271,40
3.664,40
-16.398,62
5.570,94
49,16
777,10
0,00
0,00
15.975,80
-4.745,06
123.556,23
-7.308,28
-16.515,39
-9.557,13
-12.501,76
-17.059,04
-10.531,44
-7.551,12
-18.432,58
-16.071,30
-7.218,36
-8.184,63
-21.928,71
-20.465,30
-28.898,05
-7.311,57
-7.085,18
3.689,49
-1.120,41
-14.987,03
7.345,20
3.301,33
-29.151,30
9.875,46
-3.512,53
13.080,64
95.520,44
-5.822,41
-35.725,34
-2.171,00
0,00
36.710,62
-7.220,96
70.775,69
44.004,17
1.439,66
3.166,18
3.954,56
-16.699,30
341,42
-2.652,24
119,00
7.446,60
-5.438,54
-85.238,06
37.450,77
-22.215,48
-1.802,82
-33.009,56
-3.339,99
-7.618,53
-3.214,19
-23.295,42
-239.271,20
-5.541,56
-16.939,50
34.546,26
4.215,71
3.648,77
9.697,78
897.245,36
47.076,00
-55.741,05
-71.437,00
332.936,28
+404.373,28
%
-6,55%
k.A.
k.A.
95,26%
-10,98%
212,22%
-6,90%
-10,50%
4,91%
-114,36%
6406,38%
4,43%
k.A.
31,86%
-6,48%
-55,50%
3,95%
841,20%
-40,64%
-17,78%
-4,36%
73,81%
-53,71%
-0,62%
-1,51%
k.A.
k.A.
-24,91%
11,40%
-135,41%
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
8,46%
-31,06%
8,55%
237,29%
-30,80%
-20,91%
2664,65%
17,67%
-64,16%
59,31%
-6,23%
-810,92%
-340,86%
2,57%
k.A.
-55,56%
13,29%
-242,91%
-37,92%
-21,17%
1,58%
41,19%
k.A.
k.A.
k.A.
-100,00%
-1,44%
6,51%
267,44%
-16,56%
34,11%
1,77%
174,12%
10,66%
11,14%
-107,14%
-80,18%
-64,47%
-39,75%
7,71%
-27,23%
45,23%
-2,80%
-96,02%
17,05%
-27,86%
Anlage 2 a
Gemeinde Nettersheim
Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2016
Fortgeschriebener
Ist-Ergebnis
Ergebnis des
Ansatz des
des
Vergleich
Vorjahres
Haushaltsjahres
Haushaltsjahres
Ansatz / Ist
€
€
€
€
1. Steuern und ähnliche Abgaben
6.809.484,64
6.468.830,00
7.563.237,98
1.094.407,98
2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen
1.177.187,60
1.917.374,00
1.915.621,78
-1.752,22
3. Sonstige Transfereinzahlungen
2.457.874,97
2.186.700,00
3.035.516,55
848.816,55
983.814,63
1.109.250,00
961.714,94
-147.535,06
5. Privatrechtliche Leistungsentgelte
2.426.492,53
2.695.815,00
2.369.229,28
-326.585,72
6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen
3.070.995,47
4.028.100,00
2.704.277,63
-1.323.822,37
247.564,14
354.900,00
296.052,54
-58.847,46
23.441,81
25.940,00
28.768,84
2.828,84
17.196.855,79
18.786.909,00
18.874.419,54
87.510,54
4.951.631,15
4.637.262,00
5.204.500,05
567.238,05
4. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
7. Sonstige Einzahlungen
8. Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
9. Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
10. Personalausgaben
11. Versorgungsauszahlungen
12. Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen
13. Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14. Transferaufwendungen
15. Sonstige Auszahlungen
16. Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
17. Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
59.104,65
52.134,00
35.627,80
-16.506,20
3.024.491,23
3.361.480,00
2.846.534,22
-514.945,78
315.533,50
278.700,00
299.330,68
20.630,68
8.588.342,69
9.343.020,00
9.125.000,62
-218.019,38
944.327,40
1.145.365,00
1.016.323,25
-129.041,75
17.883.430,62
18.817.961,00
18.527.316,62
-290.644,38
-686.574,83
-31.052,00
347.102,92
378.154,92
2.617.817,73
3.199.682,00
1.933.338,35
-1.266.343,65
285.801,83
850.000,00
656.109,94
-193.890,06
0,00
0,00
0,00
0,00
18. Einzahlungen aus Zuwendungen und Zuschüssen
für Investitionen
19. Einzahlungen aus der Veräußerung von Anlagen
20. Einzahlungen aus Beiträgen und Entgelten
21. Sonstige Investitionseinzahlungen
22. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
23. Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken
0,00
0,00
0,00
0,00
2.903.619,56
4.049.682,00
2.589.448,29
-1.460.233,71
213.964,15
405.000,00
257.140,55
-147.859,45
1.449.018,13
2.455.000,00
1.014.522,65
-1.440.477,35
von beweglichem Anlagevermögen
517.554,67
111.500,00
116.932,19
5.432,19
26. Sonstige Investitionsauszahlungen
0,00
0,00
0,00
0,00
2.180.536,95
2.971.500,00
1.388.595,39
-1.582.904,61
723.082,61
1.078.182,00
1.200.852,90
122.670,90
36.507,78
1.047.130,00
1.547.955,82
500.825,82
24. Auszahlungen für Baumaßnahmen
25. Auszahlungen für den Erwerb
27. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
28. Saldo aus Investitionstätigkeit
29. Finanzmittelüberschuss
30. Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen
31. Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung
32. Tilgung und Gewährung von Darlehen
934.727,13
0,00
392,64
392,64
8.050.000,00
0,00
4.150.000,00
4.150.000,00
-312.151,61
-321.335,00
-321.332,73
2,27
33. Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung
-7.400.000,00
0,00
-5.100.000,00
-5.100.000,00
34. Saldo aus Finanzierungstätigkeit
+1.272.575,52
-321.335,00
-1.270.940,09
-949.605,09
35. Änderung des Bestandes an eigenen
+1.309.083,30
725.795,00
+277.015,73
-448.779,27
1.263.218,35
0,00
2.580.622,59
2.580.622,59
Finanzmitteln
36. Anfangsbestand an Finanzmitteln
37. Änderung des Bestandes an fremden
Finanzmitteln
8.320,94
0,00
-17.172,11
-17.172,11
38. Liquide Mittel
+2.580.622,59
725.795,00
+2.840.466,21
+2.114.671,21
Anlage 3
Anhang zum Jahresabschluss 2016
Anhang
zum Jahresabschluss 2016
der Gemeinde Nettersheim
gem. § 44 GemHVO NRW
Anlage
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4
1
Anhang zum Jahresabschluss 2016
A Grundsätzliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gemeinde Nettersheim wurde unter Anwendung des
§ 95 NRW (GO NRW) sowie den Bestimmungen des fünften und sechsten Abschnitts der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) aufgestellt.
Die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden richtet sich nach
den Bestimmungen der §§ 32 bis 36 GemHVO NRW sowie den Bestimmungen
der §§ 41 und 43 GemHVO.
Die in der Eröffnungsbilanz angesetzten Werte für Vermögensgegenstände,
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten, die nach den Sonderbestimmungen für die erstmalige Bewertung von Vermögensgegenständen gemäß den
§§ 53 bis 57 GemHVO NRW bewertet wurden, gelten gemäß § 92 Abs. 3 GO
NRW für die künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungs- und Herstellungskosten.
Sofern Wertansätze nach § 92 Abs. 7 GO NRW i. V. m. § 57 GemHVO NRW
berichtigt wurden, ist dies im Anhang gesondert aufzuführen.
Die Bewertungsmethoden der Eröffnungsbilanz wurden auch in den folgenden
Jahresverläufen beibehalten.
Vermögensgegenstände und Schulden werden einzeln bewertet. Etwaige Abweichungen zu den jeweiligen Bilanzpositionen werden nachfolgend erläutert.
Alle Aufwendungen und Erträge, die dem Haushaltsjahr 2016 zuzuordnen waren, sind im Jahresabschluss 2016 unabhängig von der tatsächlichen Zahlung
berücksichtigt worden.
Forderungen, soweit deren Zahlungseingang gefährdet erscheint, wurden einzelwertberichtigt. Darüber hinaus ist das allgemeine Ausfallrisiko durch die Bil-
dung einer Pauschalwertberichtigung auf Forderungen berücksichtigt.
Die einzelnen Bilanzierungs-und Bewertungsgrundsätze zu den einzelnen Bilanzpositionen werden in den folgenden Abschnitten B. und C. erläutert.
B Aktiva
1. Anlagevermögen
Neu angeschaffte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden
grundsätzlich zu Anschaffungs- und Herstellungskosten (§ 33 GemHVO) bewertet. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten unter
410 EUR (netto) werden einzeln bewertet und grundsätzlich im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Anlage
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4
2
Anhang zum Jahresabschluss 2016
Von Bewertungsvereinfachungen durch Bildung von Festwerten oder Gruppenbewertungen wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Die wesentlichen Zugänge, Umbuchungen von Anlagen im Bau, Abgänge und
Umgliederungen werden nachfolgend im Einzelnen erläutert.
Die regelmäßigen Nutzungsdauern sind in einer Abschreibungstabelle für die
Gemeinde Nettersheim dokumentiert.
Bezüglich der Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den Anlagenspiegel
verwiesen, der als Anlage zu diesem Anhang beigefügt ist.
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
Im Haushaltsjahr entgeltlich erworbene immaterielle Anlagenwerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Veränderung 2016 (+ 3,5 TEUR) resultiert neben den planmäßigen Abschreibungen von Software und Lizenzen für die Einrichtungen der Gemeinde
aus 3 neu erworbenen Lizenzen für die Bereiche Bauhof, Feuerwehr und Soziales. Für die Lizenzen im Zuge der Windows 7 Umstellung und die neue Lizenz
für das Naturzentrum waren im geringen Umfang Nachaktivierungen notwendig.
1.2 Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit sie sich abnutzen, um planmäßige Abschreibungen gemindert.
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1 Grünflächen
In dieser Bilanzposition sind folgende gemeindliche Flächen enthalten:
•
•
•
•
•
Parkanlagen
Friedhöfe
Spiel- und Sportplätze
Wasserflächen
Unland
Die Positionen haben sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt geändert:
•
•
•
•
•
Parkanlagen 4.702.971,27 EUR (527,7 TEUR)
Friedhöfe 421.827,79 EUR (-2,6 TEUR)
Spiel- und Sportplätze 698.976,76 EUR (-22,5 TEUR)
Wasserflächen 186.178,67 EUR (- 0,9 TEUR)
Unland 275.889,50 EUR (keine Veränderungen)
Anlage
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4
3
Anhang zum Jahresabschluss 2016
In der Bilanzposition haben sich im Wesentlichen folgende Veränderungen ergeben:
Die Veränderung bei den Parkanlagen resultiert aus planmäßigen Abschreibungen sowie dem Zugang der fertiggestellten Investitionsmaßnahme „P+R
Parkplatz am Bahnhof“ in Nettersheim.
Bei den Friedhöfen resultiert die Wertveränderung aus planmäßigen Abschreibungen.
Bei den Spiel- und Sportplätzen ergibt sich die Wertveränderung aus planmäßigen Abschreibungen.
Bei den Wasserflächen resultiert die Veränderung aus planmäßigen Abschreibungen.
Beim Unland haben sich keine Veränderungen ergeben.
1.2.1.2 Ackerland
Die Veränderung (-1,5 TEUR) ergibt sich durch den Verkauf von 2 Grundstücksflächen in Nettersheim. Der Buchwert zum 31.12.2016 beträgt
2.250.428,16 Euro.
1.2.1.3 Wald , Forsten
Im laufenden Kalenderjahr ergibt sich die Veränderung aus dem Verkauf jeweils einer Fläche in Pesch und in Zingsheim.
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
Zu den sonstigen unbebauten Grundstücken zählen folgende Flächen:
•
•
•
Bauland 592.253,96 Euro ( -324,1 TEUR)
Gewerbeflächen 1.088.208,00 Euro ( keine Veränderung)
Andere Freiflächen 39.325,81 Euro (keine Veränderung)
Die Wertveränderung beim Bauland ergibt sich durch den Verkauf von
3 Grundstücksflächen in Marmagen und einer Grundstücksfläche in Zingsheim.
Bei den Gewerbeflächen und den anderen Freiflächen haben sich im Laufe des
Jahres keine Wertveränderungen ergeben.
Anlage
Seite
4
4
Anhang zum Jahresabschluss 2016
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen
Die Wertveränderung ergibt sich neben den planmäßigen Abschreibungen aus
dem Zugang einer neuen Heizungsanlage für den Kindergarten in Tondorf.
1.2.2.2 Grundstücke mit Schulen
Die Veränderungen resultieren aus den planmäßigen Abschreibungen.
1.2.2.3 Grundstücke mit Wohnbauten
Die eingetretenen Veränderungen resultieren aus Abschreibungen und dem
Zugang durch Ankauf einer Flüchtlingsunterkunft in Tondorf sowie einer Nachaktivierung für die Flüchtlingsunterkunft in Frohngau.
1.2.2.4 Grundstücke mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäuden
Hier liegen zum einen die Wertveränderungen in den Abschreibungen begründet, zum anderen ergibt sich die Wertveränderung im Wesentlichen durch den
Erwerb des Klosters in Nettersheim und der Fertigstellung der Investitionsmaßnahmen „Toilettenanlage Alte Schule Holzmülheim“ und „Umbau Feuerwehrgerätehaus“ in Nettersheim.
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
Die geringfügige Wertveränderung resultiert aus der Zerlegung und Neuordnung einer Grundstücksfläche in Zingsheim.
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
Bei der Wertveränderung handelt es sich um die planmäßigen Abschreibungen
der Brückenbauwerke.
1.2.3.3 Straßennetze mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
Die Wertveränderung ergibt sich, neben den planmäßigen Abschreibungen,
durch Nachaktivierungen im Zusammenhang mit den Investitionsmaßnahmen
„Ausbau B51 in Tondorf“ und „Endausbau Erschließungsgebiet G14 in Nettersheim“.
1.2.3.4 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
Die Wertveränderung ergibt sich aus der planmäßigen Abschreibung der Wartehäuser.
Anlage
Seite
4
5
Anhang zum Jahresabschluss 2016
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden
Die Wertveränderung ergibt aus der Abschreibung für den Aussichtsturm „Eifelblick“ in Nettersheim-Marmagen und dem Zugang der Investitionsmaßnahme „Bahnhof Nettersheim“.
1.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Die Wertveränderungen ergeben sich neben den Abschreibungen und Umbuchungen aus nachstehenden Zugängen:
Bezeichnung
Ordnungsamtfahrzeug (EU-GN 82)
Betrag
8.498,84 EUR
Kindergartenbus (EU-GN 160)
27.071,20 EUR
Nachaktivierung (EU-GN 910)
558,19 EUR
Bauhoffahrzeug (EU-GN 10)
Summe:
1.573,41 EUR
37.701,64 EUR
1.2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung
Neben den Wertveränderungen durch Abschreibungen und Umbuchungen erklären sich die Veränderungen im Wesentlichen durch den Zukauf folgender
Ausstattungsgegenstände in 2016:
Bezeichnung
Tragkraftspritze Löschgruppe Pesch
Betrag
15.508,20 EUR
Beschallungshalle HKZ
3.411,25 EUR
Küche Annex
2.600,00 EUR
Schulküche, Grundschule Zingsheim
7.776,38 EUR
Kühlschrank Eifelhaus
IT Anlage Naturzentrum
585,00 EUR
19.217,39 EUR
Frankiermaschine
1.654,10 EUR
Parkautomat
4.795,70 EUR
Geschwindigkeitsmessanlage
2.445,88 EUR
Wärmebildkamera
4.956,35 EUR
4 Stück Atemschutzgeräte Tondorf
5.970,39 EUR
Trockner, Eifelhaus
583,98 EUR
Anlage
Seite
4
6
Anhang zum Jahresabschluss 2016
Beamer, Naturzentrum
2.479,51 EUR
2 Stück Sicherheitstrupptaschen
1.901,62 EUR
Betriebs- u. Geschäftsausstattung
(GWG 2016)
Hardware Verwaltung
21.462,84EUR
Hardware Verwaltung (GWG 2016)
1.134,66 EUR
Hochdruckreiniger
3.107,21 EUR
Tauchpumpe
1.085,28 EUR
6.995,35 EUR
Stihl Freischneider
753,37 EUR
Zelt
1.118,60 EUR
Viking Rasenmäher
1.749,30 EUR
Hochdruckreiniger Kaltwasser
630,40 EUR
Maschinen (GWG 2016)
2.355,15 EUR
Zukäufe Festwert Feuerwehr
Summe:
20.644,76 EUR
134.922,67 EUR
1.2.7 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
In den Anlagen im Bau sind die laufenden Baumaßnahmen, die vor dem
31.12.2016 begonnen, aber noch nicht beendet worden sind, enthalten.
Es handelt sich um folgende Buchwerte:
Bezeichnung
Friedhof Zingsheim
Holzentwicklungspark
Integriertes Handlungskonzept Dorfentwicklung
Betrag
14.737,08 EUR
545.444,69 EUR
41.934,51 EUR
Integriertes Handlungskonzept Städtebau
186.623,72 EUR
Kloster Nettersheim
261.279,80 EUR
Kloster Nettersheim – Ausstattung-
1.934,80 EUR
Ausbau Eifeler Kräuterpfad
1.539,86 EUR
Steinfelder Str. 9/9a
32.236,12 EUR
Umbau Alte Schule Buir
72.895,71 EUR
Umbau Vereinshaus Engelgau
21.903,68 EUR
Anlage
Seite
4
7
Anhang zum Jahresabschluss 2016
Umbau U3 Kindergarten Zingsheim
Baugebiet T 4, Akazienstraße/Ratzenbüchel
39.298,14 EUR
174.357,89 EUR
Masterplan Nettersheim
91.749,27 EUR
Anbau Dorfsaal Tondorf
56.805,39 EUR
Windkraftanlagen
81.798,19 EUR
Turnhalle Marmagen
8.376,03 EUR
Umbau Alte Schule Pesch
3.255,91 EUR
Masterplan Sport und Gesundheit
23.443,40 EUR
Teilverrohrung Hirschbergbach Zingsheim
5.355,00 EUR
Naherholungsgebiet Marmagen Wanderwerg
Gillesbach
4.015,42 EUR
EU Wasserrahmenrichtlinie
8.015,36 EUR
Überdachung Jugendzeltplatz
1.606,50 EUR
Energ. Stadtsanierung, „Integ. Quartierskonzept“
GESAMT
27.981,26 EUR
1.706.587,73 EUR
1.3 Finanzanlagen
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet.
1.3.1 Beteiligungen
Hier sind Anteilswerte der Gemeinde Nettersheim am Wasserverband Oleftal,
Musikschulzweckverband Schleiden und der KDVZ erfasst. Weiterhin erfolgten
Nachaktivierungen der Beteiligungen an der Eegon und der Nordeifel Tourismus GmbH.
Beteiligung
Wasserverband Oleftal (7,6 %)
Betrag
965.595,43 EUR
Musikschulzweckverband (9,88%)
4.497,92 EUR
Nordeifel Tourismus GmbH
1.200,00 EUR
Eegon
500,00 EUR
KDVZ
1,00 EUR
GESAMT
971.794,35 EUR
Anlage
Seite
4
8
Anhang zum Jahresabschluss 2016
Die Bewertung der Anteile erfolgte in Abstimmung mit den weiteren beteiligten
Kommunen gemäß § 55 Abs. 6 GemHVO mit dem anteiligen Eigenkapital bzw.
vorsichtig geschätzten Zeitwert bzw. bei neu erworbenen Beteiligungen mit
den Anschaffungskosten.
Im Übrigen ist die Gemeinde Mitglied im Wasserbeschaffungsverband Hermesberg und im Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim.
1.3.2 Sondervermögen
Die Eigenbetriebe der Gemeinde Nettersheim, das Gemeindewasserwerk, der
Eigenbetrieb Abwasser und der Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim sind hier
unverändert mit dem Wert des Eigenkapitals zum Eröffnungsbilanzstichtag
erfasst.
1.3.3 Wertpapiere des Anlagevermögens
Unter der Position Wertpapiere des Anlagevermögens befindet sich die Versorgungsrücklage, die im KVR-Fonds angelegt ist. Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Wertzuwächse werden erst bei Verkauf realisiert.
1.3.4 Ausleihungen
1.3.4.1 Sonstige Ausleihungen
Die sonstigen Ausleihungen umfassen den Genossenschaftsanteil der Gemeinde an der VR Bank Nordeifel eG mit 250,00 EUR.
2. Umlaufvermögen
2.1 Vorräte
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
Der in der Bilanz ausgewiesene Betrag für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
Waren wurde anhand der Inventur ermittelt. Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips unter Berücksichtigung der Wiederbeschaffungskosten.
Die Wertveränderungen der RHB, Waren, hier: Warenbestand Lebensmittel
Küche JGH und Warenbestand Museumsshop stellen sich zum 31.12.2016 wie
folgt dar:
Bezeichnung
Lebensmittel
Museumsshop
Wert 01.01.2016
Warenbestandsminderung(-)
/mehrung (+)
Wert 31.12.2016
4.735,60 EUR
2.143,76 EUR
2.591,84 EUR
37.068,55 EUR
-5.872,89 EUR
31.195,66 EUR
Anlage
Seite
4
9
Anhang zum Jahresabschluss 2016
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert. Spezielle Risiken sind durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Für allgemeine Risiken wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet.
Zu den Restlaufzeiten der Forderungen wird auf den Forderungsspiegel, der als
Anlage zu diesem Anhang beigefügt ist, verwiesen.
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus
Transferleistungen
2.2.1.1 Gebühren
Zum 31.12.2016 betrugen die offenen Gebührenforderungen unter Berücksichtigung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen EUR 256.040,12.
2.2.1.2 Beiträge
Zum 31.12.2016 betrugen die offenen Beitragsforderungen EUR 5.427,65.
2.2.1.3 Steuern
Bei diesen Forderungen handelt es sich um Steuerforderungen. Ihr Wert liegt
nach Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigung bei EUR 104.085,84.
2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen
Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Forderungen aus Zuschüssen und
Sozialleistungen, deren Wert zum 31.12.2016 bei EUR 1.154,19 liegt.
2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
Zum 31.12.2016 betrugen die offenen sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen unter Berücksichtigung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
EUR 61.341,97.
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen
2.2.2.1 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich
Bei dieser Bilanzposition werden die privatrechtlichen Forderungen ausgewiesen. Sie beinhalten insbesondere Forderungen aus Verkaufserlösen, Mieten
und Pachten und aus Reservierungs- und Seminargebühren. Der Wert liegt
zum 31.12.2016 bei EUR 308.397,24.
2.2.2.2 Privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen
Bei dieser Bilanzposition werden die Forderungen gegenüber den drei Eigenbetrieben ausgewiesen. Ihr Wert liegt zum 31.12.2016 bei EUR 123.065,03.
Anlage 4
Seite 10
Anhang zum Jahresabschluss 2016
2.2.3.
Sonstige Vermögensgegenstände
Bei dieser Bilanzposition werden insbesondere die debitorischen Kreditoren,
Transferleistungen und die Mietforderung ggü. dem Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim ausgewiesen. Der Wert liegt zum 31.12.2016 bei
EUR 508.318,21.
2.3
Liquide Mittel
3.
Aktive Rechnungsabgrenzung (RAP)
Als liquide Mittel werden die Bestände der Bankkonten, Fest- und Tagesgelder
sowie der Barkasse ausgewiesen. Die liquiden Mittel werden zum Nennwert
angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit
nach diesem Tag darstellen.
Neben den Rechnungsabgrenzungsposten wie z. B. im Bereich der Mieten
wurde ein Aktivposten für die bereits im Dezember 2016 ausgezahlten Beamtengehälter für Januar 2017 gebildet.
C
1.
Passiva
Eigenkapital
1.1
Allgemeine Rücklage
Die
Allgemeine
Rücklage
beträgt
zum
Stichtag
31.12.2016
EUR 70.710.739,32.
Gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO NKFWG sind Erträge und Aufwendungen aus dem
Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Absatz
3 Satz 1 GO mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Mit der Regelung
soll erreicht werden, dass Geschäftsvorfälle, die nicht der laufenden Verwaltungstätigkeit zuzurechnen sind, keine Auswirkungen auf das Jahresergebnis
haben.
Die Allgemeine Rücklage hat sich im Haushaltsjahr 2016 wie folgt verändert:
Stand zum 01.01.2016
Nachaktivierung Beteiligungen
Korrektur Grundstücksbewertung
Aufwendungen aus Abgängen von
Anlagevermögen
Erträge aus Abgängen von
Anlagevermögen
Stand zum 31.12.2016
EUR
70.746.792,32
1.700,00
-33.864,00
-4.603,00
714,00
70.710.739,32
Anlage 4
Seite 11
Anhang zum Jahresabschluss 2016
1.2
Ausgleichsrücklage
1.3
Jahresüberschuss
2.
Sonderposten
In der Bilanz wurde eine Ausgleichsrücklage zusätzlich zur allgemeinen Rücklage als gesonderter Posten des Eigenkapitals gebildet. Sie besitzt eine Pufferfunktion für die doppischen Jahresabschlüsse, d.h. Fehlbeträge aus der Ergebnisrechnung können mit der Ausgleichsrücklage verrechnet werden.
Die Ausgleichsrücklage beträgt nach Verrechnung des Jahresfehlbetrages 2015
EUR 1.386.963,28 und wird nach Zuführung des Jahresüberschusses 2016 bei
EUR 1.719.899,56 liegen.
Hier wird der aktuelle Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung 2016 ausgewiesen. Er liegt bei EUR 332.936,28.
Die Sonderposten beinhalten vereinnahmte Investitionspauschalen, zweckgebundene Zuwendungen und Zuschüsse sowie vereinnahmte Beiträge. Die Sonderposten werden entsprechend der Restnutzungsdauer der damit finanzierten
Anlagegüter aufgelöst.
Darüber hinaus wurde im Haushaltsjahr 2016 erstmals ein Sonderposten für
den Gebührenausgleich bilanziert. Die Auflösung des Sonderpostens wird in
den nächsten vier Jahren erfolgen.
Zugänge der Mittel im Haushaltsjahr werden mit dem Nennbetrag erfasst, der
auf die finanzierten Anlagegüter entfällt.
Die Entwicklung der Sonderposten zum 31.12.2016 stellt sich wie folgt dar:
Sopo f. Zuwendungen
Sopo f. Beiträge
Sopo f. Gebührenausgleich
Sonstige Sopo
INSGESAMT
2.1
Stand
31.12.2015
TEUR
16.049,6
3.580,3
Zuführung
TEUR
4.169,57
0,00
Auflösung
TEUR
457,51
102,06
Abgang
TEUR
0,00
0,00
Stand
31.12.2016
TEUR
19.761,66
3.478,24
0,00
2.667,9
22.297,8
137,46
1.128,27
5.435,30
0,00
438,04
997,61
0,00
0,00
0,00
137,46
3.358,13
26.735,49
Sonderposten für Zuwendungen
Hierbei handelt es sich um Zuwendungen und Leistungen Dritter in Form von
Fördermitteln für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens. Sie wurden gebildet für Straßen, Dorferneuerung,
Infrastrukturmaßnahmen, Bücherei, Gebäude, Wartehäuser, Forst, Kindergärten, Schulen sowie Feuerwehr.
Die Sonderposten für Zuwendungen zum Stichtag 31.12.2015 betrugen
EUR 16.049.581. Aufgrund von Sonderpostenauflösungen und teilweise Neubildungen (Fertigstellung u.a. P+R Parkplatz Nettersheim, Bahnhof Nettersheim, Küche Annex und Erwerb Kloster Nettersheim) innerhalb des Jahres
2016
ergibt
sich
zum
Stichtag
31.12.2016
ein
Betrag
i. H. v.
EUR 19.761.646,56.
Anlage 4
Seite 12
Anhang zum Jahresabschluss 2016
2.2
Sonderposten für Beiträge
Es handelt sich hierbei um Beitragszahlungen der Anlieger im Wesentlichen für
Straßen.
Nach Auflösung der Sonderposten liegt diese Position zum 31.12.2016 bei
EUR 3.478.235,00.
2.3
Sonderposten für den Gebührenausgleich
Hier sind die haushaltsmäßigen Überdeckungen aus einzelnen gemeindlichen
Aufgabenbereichen anzusetzen, die aufgrund einer Gebührenkalkulation nach
dem Kommunalabgabengesetz entstanden und entsprechend dieser rechtlichen Grundlage von der Gemeinde gegenüber den Gebührenzahlern wieder
auszugleichen sind (vgl. § 6 Absatz 2 KAG NRW).
Die Gemeinde ist verpflichtet, eine bei einer kostenrechnenden Einrichtung am
Ende eines Kalkulationszeitraums bestehende Kostenüberdeckung innerhalb
der nächsten 4 Jahre wieder auszugleichen (§ 6 Absatz 3 KAG NRW).
Ein solcher Überschuss ist durch die Bildung eines Sonderpostens für den Gebührenausgleich auf der Passivseite der Bilanz darzustellen.
Im Rahmen der Gebührennachkalkulation 2016 für den Regiebetrieb Abfall
hat sich bei der Restmüllgebühr ein Gebührenüberschuss in Höhe von
29.828,49 € und bei der Biomüllgebühr eine Gebührenunterdeckung in Höhe
von 5.311,75 € ergeben. Eine Subventionierung der Biomüllgebühren wurde
bei seinerzeitiger Anpassung der Abfallgebühren als rechtlich und sachlich vertretbar beschlossen. Der hierdurch verbleibende Jahresüberschuss 2016 von
24.516,74 € ist entsprechend den gesetzlichen Vorschriften dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zugeführt worden.
Im Gebührenhaushalt Straßenreinigung wurde nach § 6 KAG NRW ein dreijähriger Kalkulationszeitraum (Jahre 2014 – 2016) zugrunde gelegt.
Die entsprechende Gebührennachkalkulation über diesen Zeitraum hat insgesamt aufgrund der für die hiesige Region außergewöhnlich milden Winterperioden eine Gesamtüberdeckung in Höhe von 112.945,10 € ergeben, die ebenfalls dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zugeführt wurde und deren
Auflösung im Rahmen der nächsten Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum zu berücksichtigen ist.
2.4
Sonstige Sonderposten
Zuwendungen für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen, welche weder unter die Sonderposten für Zuwendungen noch für Beiträge fallen, werden den sonstigen Sonderposten zugeordnet.
Anlage 4
Seite 13
Anhang zum Jahresabschluss 2016
Zum 31.12.2016 liegen diese Sonderposten nach Auflösung und Neubildung
bei EUR 3.358.149,14.
Die noch nicht verwendeten Beträge der Schulpauschale, der Sportpauschale,
der Allgemeinen Investitionspauschale sowie der Feuerschutzpauschale werden in Höhe von insgesamt EUR 1.964.687,28 im Haushaltsjahr 2016 unter
den sonstigen Verbindlichkeiten als erhaltene Anzahlungen ausgewiesen.
3.
Rückstellungen
3.1
Pensionsrückstellungen
Die Rückstellungen werden nach dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht
für sämtliche erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen gebildet.
Die Pensionsrückstellungen beinhalten neben den künftigen Versorgungslasten
auch die Ansprüche auf Beihilfen nach § 88 Landesbeamtengesetz. Der Wert
für die Pensionsrückstellungen wurde auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens nach Heubeck von der Rheinischen Versorgungskasse ermittelt. Dabei wird eine kalkulatorische Gleichverteilung der Belastungen aus den Pensions- bzw. Beihilfeverpflichtungen über die Dauer des aktiven
Dienstverhältnisses unterstellt. Als Finanzierungsbeginn wurde dabei der Beginn des Kalenderjahres angesetzt, im Verlauf dessen das Dienstverhältnis
beim ersten Dienstherrn begonnen hat. Der Rechnungszins beträgt in Übereinstimmung mit § 36 GemHVO 5%. Als Biometrische Rechungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck. Für die Höhe der Versorgung
werden die zum 31.12.2016 maßgeblichen Werte in Ansatz gebracht.
Das rechnungsmäßige Pensionierungsalter wurde für die Beamtinnen und Beamten mit der auf volle Jahre gerundeten Regelaltersgrenze gemäß § 31 Landesbeamtengesetz NRW angesetzt.
Der Wert der Pensionsrückstellungen beträgt nach Auflösung bzw. Verbrauch
und entsprechender Zuführung zum 31.12.2016 EUR 4.683.222,00.
Die Bewertung der Beihilfeverpflichtung beschränkt sich auf die Verpflichtungen ab Eintritt des Versorgungsfalles. Die versicherungsmathematische Bewertung der Beihilfeverpflichtungen erfolgt auf der Grundlage von Kopfschadenstatistiken unter Berücksichtigung eines altersabhängig steigenden Schadenprofils. Mit den Wahrscheinlichkeitstafeln 2013 wurden die Kopfschadenstatistiken auf eine neue, erweiterte Datenbasis umgestellt. Da die neuen Statistiken insbesondere in höheren Altern einen signifikant anderen Verlauf aufweisen als die bisherigen Wahrscheinlichkeitstafeln war zum 31.12.2014 eine Bewertungsanpassung erforderlich. Die Bewertung erfolgt nun unter Einschluss
der Statistiken für ambulante und stationäre Pflege.
Der Wert der Beihilferückstellung beträgt zum 31.12.2016 EUR 1.454.774,00.
Die Wertsteigerung gegenüber dem Vorjahr hat sich im Wesentlichen durch
die krankheitsbedingte vorzeitige Pensionierung einer Beamtin in 2016 ergeben.
Anlage 4
Seite 14
Anhang zum Jahresabschluss 2016
3.2
Instandhaltungsrückstellungen
Für unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen ist gem. § 36 Absatz 3
GemHVO NRW dann eine Rückstellung zu bilden, wenn die Nachholung
der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt ist und die Instandhaltung als bisher unterlassen bewertet werden muss. Eine unterlassene Instandhaltung liegt immer dann vor, wenn eine Maßnahme trotz Notwendigkeit über
den Bilanzzeitraum hinaus verschoben wird.
Die Rückstellungen zum 31.12.2016 setzen sich wie folgt zusammen:
Wert in EUR
31.12.2016
Bezeichnung
Dach Grundschule Marmagen
149.419,40
Fenst.,Tür.,Sonnens. Altbau GS Mar
89.296,25
Kücheneinrichtung Jugendgästehaus
36.000,00
Außenfass./Fenster FWHaus Zingsheim
0,00
Toranlage FW-Haus Zingsheim
0,00
Flachdach FW-Haus Zingsheim
0,00
Beseitig. winterbedingter Straßenschäden
702,54
Heizungsanlage Bauhof Auf Helwen
37.971,80
Dach Bauhof Auf Helwen
46.928,09
Brückenbauwerke
energetische Rückstellungen
1.240,57
220.887,11
582.445,76
3.3
Sonstige Rückstellungen
Nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO NRW wurden im Wesentlichen folgende
Rückstellungen gebildet:
a. Urlaubsrückstellungen
Für nicht beanspruchten Urlaub der Beschäftigten zum Bilanzstichtag besteht die Verpflichtung, entsprechende Rückstellungen zu bilden. Die
Rückstellungen belaufen sich zum 31.12.2016 auf EUR 140.317,65. Die
Ermittlung erfolgt anhand von individuell auf Grundlage der Bruttopersonalkosten ermittelten Stundensätzen der Mitarbeiter. Aufgrund teilweiser
hoher Resturlaubsbestände erfolgte hier in 2016 ein erhöhter Wertzuwachs.
Anlage 4
Seite 15
Anhang zum Jahresabschluss 2016
b. Rückstellungen für Altersteilzeit
Bei tariflich Beschäftigten wurden Vereinbarungen über Altersteilzeit geschlossen. Mit dem Zeitpunkt der geschlossenen Vereinbarung sowie
während der sogenannten "Arbeitsphase" wurden in diesen Fällen Rückstellungen für anfallende Aufwendungen in der Zeit der Freistellung angesammelt. Die Ermittlung der Höhe erfolgte auf der Grundlage der Vergütung je betroffenen Mitarbeiter. Die Wertveränderung zur Schlussbilanz
des Vorjahres resultiert aus einer entsprechenden Inanspruchnahme der
Beträge für die betroffenen Beschäftigten in der sog. „Freizeitphase“. Die
Rückstellungen wurden zum 31.12.2016 vollständig verbraucht.
c. Rückstellung für Verpfl. § 107 b BeamtVG
Ein Rückstellungsansatz in der gemeindlichen Bilanz wegen der Beteiligung der Gemeinde an künftigen Versorgungslasten anderer Dienstherrn
von Beamtinnen und Beamten kann wegen mehrerer beamtenrechtlicher
Rechtsvorschriften notwendig werden. So ist eine Gemeinde nach dem
Versorgungslastenverteilungsgesetz (VLVG NRW) oder nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag (vorher: § 107b des Beamtenversorgungsgesetz) verpflichtet, sich an den künftigen Versorgungslasten des
neuen Dienstherrn einer abgegebenen Beamtin oder eines abgegebenen
Beamten zu beteiligen, soweit von ihr nicht bereits vorher eine Ausgleichsleistung oder eine Abfindung gezahlt wurde.
Die Rückstellungen belaufen sich zum 31.12.2016 auf EUR 6.729,00.
d. Rückstellungen für Prüfungen und Sonstige Sachverhalte
Die Rückstellungen beinhalten Aufwendungen für einen anhängigen
Rechtsstreit in Sachen GEZ-Gebührenpflicht für Rundfunkempfänger in
Feuerwehrfahrzeugen und eine rechtliche Überprüfung umsatzsteuerrechtlicher Sachverhalte für die Jahre 2010 bis 2012. Weiterhin wurden
im laufenden Kalenderjahr Mittel für die Jahresabschlussprüfung 2016 zugeführt sowie eine Rückstellung für eine ungewisse Verbindlichkeit im
Rahmen eines Grundstückserwerbs gebildet.
Die Rückstellungen belaufen sich zum 31.12.2016 auf EUR 68.964,36.
e. Archivierungskosten
Die Rückstellungen betreffen die Kosten für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen der Gemeinde in Höhe von EUR 100.600,00.
Anlage 4
Seite 16
Anhang zum Jahresabschluss 2016
4.
Verbindlichkeiten
Der Ansatz der Verbindlichkeiten entspricht ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind aus dem als Anlage beigefügten
Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich.
4.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
4.1.1 vom öffentlichen Bereich
Unter diesem Bilanzposten sind die Kredite ausgewiesen, die von der Gemeinde vom öffentlichen Bereich aufgenommen wurden.
4.1.2 vom privaten Kreditmarkt
Hier sind die Kredite ausgewiesen, die am privaten Kreditmarkt aufgenommen
wurden.
4.2
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Hier ist ein Liquiditätskredit über den Jahreswechsel hinaus bei der Kreissparkasse Euskirchen erfasst.
4.3
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Hierunter fallen Verbindlichkeiten aus dem laufenden Geschäftsbetrieb (Lieferanten).
4.4
sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten
aus erhaltenen Anzahlungen (2.414,68 TEUR), gegenüber den Eigenbetrieben
Abwasser und Gemeindewasserwerk (194,76 TEUR), Personalverbindlichkeiten
(26,6 TEUR), Verbindlichkeiten ggü. Kreis Euskirchen aus Kindergartenbeiträgen (26,5 TEUR) und Sozialleistungen (62,8 TEUR) sowie dem Eigenanteil am
Konjunkturpaket II (27,9 TEUR).
Darüber hinaus beinhalten die sonstigen Verbindlichkeiten die kreditorischen
Debitoren in Höhe von 122,8 TEUR.
Anlage 4
Seite 17
Anhang zum Jahresabschluss 2016
5.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP)
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden vor dem Bilanzstichtag erhaltene Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit
nach diesem Tag darstellen.
Die Position umfasst Friedhofsgebühren für Grabnutzungsrechte, die von den
Erwerbern zum Zeitpunkt des Erwerbs in voller Höhe für den gesamten Nutzungszeitraum entrichtet werden. Die hier ausgewiesenen Beträge wurden bereits vor dem Bilanzstichtag vereinnahmt und werden ratierlich entsprechend
der Nutzungszeit erfolgswirksam aufgelöst.
D.
Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung wurde unter Beachtung des § 38 GemHVO NRW erstellt.
1. Ordentliche Erträge
Die Steuern und ähnlichen Abgaben belaufen sich auf TEUR 7.550 und enthalten im Wesentlichen Gewerbesteuer (TEUR 2.649), den Gemeindeanteil an
der Einkommensteuer (TEUR 3.129) und die Grundsteuer B (TEUR 1.081).
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen mit insgesamt TEUR 2.372 umfassen im Wesentlichen die Schlüsselzuweisungen mit TEUR 1.831 und die
Auflösung aus Sonderposten für Zuwendungen in Höhe von TEUR 458.
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte in Höhe von 1.013 TEUR beinhalten mit TEUR 102 Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Beiträge,
Gebühren für die Straßenreinigung in Höhe von TEUR 130 sowie für Abfall in
Höhe von insgesamt TEUR 604.
Die privatrechtlichen Leistungsentgelte in Höhe von TEUR 2.197 setzen sich im
Wesentlichen aus Erträgen für Übernachtungen (TEUR 611), Miet- und Pachteinnahmen in Höhe von TEUR 406 sowie Erlösen aus Holz- und Hackschnitzelverkäufen in Höhe von TEUR 825 zusammen.
Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen in Höhe von TEUR 2.751 umfassen mit TEUR 1.187 Personal- und Sachkostenerstattungen sowie mit
TEUR 178 Kostenerstattungen der Eigenbetriebe.
Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen mit TEUR 1.534 sind neben den Konzessionsabgaben mit TEUR 215 vor allem die Auflösung sonstiger Sonderposten wie z. B. aus der Investitionspauschale, Schul- und Sportpauschale in Höhe von TEUR 438 und aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von insgesamt TEUR 369 enthalten.
Anlage 4
Seite 18
Anhang zum Jahresabschluss 2016
2. Ordentliche Aufwendungen
Die Personalaufwendungen beinhalten die Löhne, Gehälter und Bezüge für die
im Jahresdurchschnitt 185 Beschäftigten der Gemeinde Nettersheim.
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mit TEUR 2.756 betreffen
unter anderem Aufwendungen im Zusammenhang mit der Straßenentwässerung (TEUR 226), Energiekosten (TEUR 433), Schülerbeförderungskosten
(TEUR 81), Betriebskosten für Hauung und Rücken (TEUR 272) sowie sonstige
Abfallbeseitigungskosten (TEUR 224).
Die gesamten Transferaufwendungen mit TEUR 6.357 beinhalten hauptsächlich
mit TEUR 4.362 die Kreisumlage sowie die Gewerbesteuerumlage (TEUR 392)
und Allgemeine Umlagen (z. B. Erftverbandsumlage und KDVZ-Umlage) mit
TEUR 166. Weiterhin ist darin die Umlage an den Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim (TEUR 462) enthalten.
E.
Finanzrechnung
In der Finanzrechnung werden entsprechend § 39 GemHVO die Einzahlungen
und Auszahlungen jeweils für die Teilbereiche Verwaltungstätigkeit, Investitionstätigkeit sowie Finanztätigkeit gesondert ausgewiesen.
Im Übrigen wird auf die Ausführungen zur Finanzrechnung im Lagebericht
verwiesen.
F. Teilrechnungen
Die jeweiligen Teilrechnungen zur Ergebnis- und Finanzrechnung wurden entsprechend den gemäß § 4 GemHVO NRW aufgestellten Teilplänen erstellt
(§ 40 GemHVO NRW).
G
Sonstige Angaben
1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Gemeinde hat sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen in Höhe von TEUR 465,8.
Anlage 4
Seite 19
FORDERUNGSSPIEGEL
zum
31. Dezember 2016
Gemeinde Nettersheim, Nettersheim
Gesamtbetrag
des
Haushaltsjahres
EUR
Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
EUR
Restlaufzeit
1 bis 5 Jahre
EUR
Restlaufzeit
über 5 Jahre
EUR
Gesamtbetrag
des
Vorjahres
EUR
256.040,12
5.427,65
104.085,84
243.480,93
1.114,35
101.447,48
11.896,31
4.313,30
2.453,94
662,88
0,00
184,42
267.215,56
6.662,64
125.362,06
1.154,19
1.154,19
0,00
0,00
28.171,56
61.341,97
46.475,05
10.750,38
4.116,54
79.086,58
2. Privatrechtliche Forderungen
2.1 gegenüber dem privaten
Bereich
2.2 gegen Sondervermögen
308.397,24
123.065,03
298.728,80
123.065,03
5.810,89
0,00
3.857,55
0,00
307.897,98
85.833,65
3. Summe aller Forderungen
859.512,04
815.465,83
35.224,82
8.821,39
900.230,03
1. Öffentlich-rechtliche
Forderungen und Forderungen
aus Transferleistungen
1.1 Gebühren
1.2 Beiträge
1.3 Steuern
1.4 Forderungen aus
Transferleistungen
1.5 Sonstige öffentlichrechtliche Forderungen
Anlage 1 zum Anhang
VERBINDLICHKEITENSPIEGEL
zum
31. Dezember 2016
Gemeinde Nettersheim, Nettersheim
Gesamtbetrag
des
Haushaltsjahres
EUR
Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
EUR
Restlaufzeit
1 bis 5 Jahre
EUR
Restlaufzeit
über 5 Jahre
EUR
Gesamtbetrag
des
Vorjahres
EUR
1.1 vom öffentlichen Bereich
1.1.1 vom sonstigen öffentlichen
Bereich
3.104.737,92
93.680,92
629.304,00
2.381.753,00
3.187.153,29
1.2 vom privaten Kreditmarkt
1.2.1 von Banken und
Kreditinstituten
2.604.507,23
158.093,43
357.077,31
2.089.336,49
2.845.270,91
2. Verbindlichkeiten aus Krediten
zur Liquiditätssicherung
2.1 vom öffentlichen Bereich
2.700.000,00
2.700.000,00
0,00
0,00
3.650.000,00
3. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
740.486,74
740.486,74
0,00
0,00
715.999,33
4. Sonstige Verbindlichkeiten
3.053.547,02
3.031.267,02
22.280,00
0,00
6.457.828,90
12.203.278,91
6.723.528,11
1.008.661,31
4.471.089,49
16.856.252,43
1. Verbindlichkeiten aus Krediten
für Investitionen
5. Summe aller Verbindlichkeiten
Für die ausgewiesenen Verbindlichkeiten wurden keine Sicherheiten gestellt.
Anlage 2 zum Anhang
Gemeinde Nettersheim
Anlagennachweis zum 31. Dezember 2016
1
1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
Stand
31.12.2015
€
2
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Abgang
Zugang
U=
Umbuchung
€
€
4
3
26.276,99
Stand
31.12.2016
€
5
Stand
31.12.2015
€
6
Abschreibungen
Abgang
Zugang
€
7
€
8
Stand
31.12.2016
€
9
Restbuchwert
Stand
Stand
31.12.2016
31.12.2015
€
€
10
11
6.372,61
0,00
32.649,60
21.739,99
2.912,61
0,00
24.652,60
7.997,00
4.537,00
0,00
585.966,85
0,00
232,80
0,00
0,00
6.488.763,88
118.668,04
84.251,85
0,00
202.919,89
6.285.843,99
5.784.128,99
1.681,40
2.250.428,16
0,00
0,00
0,00
0,00
2.250.428,16
2.251.876,76
4.661,76
33.357.762,34
0,00
0,00
0,00
0,00
33.357.762,34
33.362.424,10
1.2
Sachanlagen
Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1 Grünflächen
5.902.797,03
1.2.1.2 Ackerland
2.251.876,76
U=
U=
1.2.1.3 Wald, Forsten
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
Summe 1.2.1
33.362.424,10
2.043.860,70
793,45
324.866,38
1.719.787,77
0,00
0,00
0,00
0,00
1.719.787,77
2.043.860,70
43.560.958,59
793,45
586.199,65
331.209,54
43.816.742,15
118.668,04
84.251,85
0,00
202.919,89
43.613.822,26
43.442.290,55
12.147,82
0,00
81.779,95
0,00
0,00
0,00
1.977.554,64
3.715.699,83
677.801,83
175.787,66
499.368,76
50.578,18
25.749,82
71.488,00
22.104,29
0,00
0,00
0,00
201.537,48
570.856,76
72.682,47
1.776.017,16
3.144.843,07
605.119,36
1.789.619,16
3.216.331,07
545.443,70
U=
Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder- und
Jugendeinrichtungen
1.2.2.2 Grundstücke mit Schulen
1.2.2.3 Grundstücke mit Wohnbauten
1.2.2
1.2.2.4 Grundstücke mit sonstigen Dienst-,
Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden
1.965.406,82
3.715.699,83
596.021,88
9.441.740,07
U=
Summe 1.2.2
15.718.868,60
U=
1.2.3
Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund und Boden des
Infrastrukturvermögens
15.240.293,38
305.684,26
19.903,71
399.612,03
19.903,71
0,00
9.767.328,04
725.570,59
136.507,71
0,00
862.078,30
8.905.249,74
8.716.169,48
0,00
16.138.384,34
1.451.305,19
255.849,82
0,00
1.707.155,01
14.431.229,33
14.267.563,41
15.240.293,38
15.240.060,58
0,00
0,00
0,00
0,00
15.240.060,58
1.064.168,00
0,00
-232,80
0,00
0,00
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
1.2.3.3 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und
Verkehrslenkungsanlagen
0,00
1.064.168,00
177.460,00
35.492,00
0,00
212.952,00
851.216,00
886.708,00
20.413.887,36
62.367,81
0,00
20.476.255,17
3.218.144,36
482.973,81
0,00
3.701.118,17
16.775.137,00
17.195.743,00
1.2.3.4 Sonstige Bauten des
Infrastrukturvermögens
Summe 1.2.3
2.273.831,90
38.992.180,64
0,00
62.367,81
-232,80
0,00
0,00
2.273.831,90
39.054.315,65
129.949,30
3.525.553,66
17.747,00
536.212,81
0,00
0,00
147.696,30
4.061.766,47
2.126.135,60
34.992.549,18
2.143.882,60
35.466.626,98
U=
0,00
4.153.699,95
0,00
4.182.247,96
7.392,01
28.748,95
0,00
36.140,96
4.146.107,00
21.156,00
U=
37.701,64
28.125,87
9.564,68
2.178.795,03
828.103,14
142.190,51
5.281,68
965.011,97
1.213.783,06
1.294.429,06
U=
144.870,09
13.194,79
47.251,51
951.747,95
303.462,58
101.729,88
46.931,51
358.260,95
593.487,00
537.472,00
U=
995.421,97
-4.800.891,17
0,00
1.706.587,73
0,00
0,00
0,00
0,00
1.706.587,73
5.512.056,93
U=
1.640.766,99
0,00
388.025,73
108.028.820,81
6.234.484,62
1.148.983,82
52.213,19
7.331.255,25
100.697.565,56
100.541.594,93
U=
1.700,00
0,00
15,94
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
971.794,35
13.215.743,38
66.848,37
250,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
971.794,35
13.215.743,38
66.848,37
250,00
970.094,35
13.215.743,38
66.832,43
250,00
U=
1.2.4
1.2.5
1.2.6
1.2.7
Bauten auf fremdem Grund und Boden
Maschinen und technische Anlagen,
Fahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen,
Anlagen im Bau
Summe 1.2
1.3
1.3.1
1.3.2
1.3.3
1.3.4
Finanzanlagen
Beteiligungen
Sondervermögen
Wertpapiere des Anlagevermögens
Sonstige Ausleihungen
Summe 1.3
Summe Anlagevermögen
28.548,01
2.122.532,20
840.934,58
5.512.056,93
106.776.079,55
970.094,35
13.215.743,38
66.832,43
250,00
14.252.920,16
1.715,94
0,00
14.254.636,10
0,00
0,00
0,00
0,00
14.254.636,10
14.252.920,16
121.055.276,70
1.648.855,54
388.025,73
122.316.106,51
6.256.224,61
1.151.896,43
52.213,19
7.355.907,85
114.960.198,66
114.799.052,09
114960198,7
0,00
113.500.148,44
118.754.567,03
5154418,59
161.146,57
335.812,54
161.146,57
Anlage 3 zum Anhang
RÜCKSTELLUNGSSPIEGEL zum 31.12.2016
Gemeinde Nettersheim
Stand zum
01.01.2016
Verbrauch/
Auflösung
2016
Zuführung 2016
Stand zum 31.12.2016
Art der Rückstellung
Euro
Pensionsrückstellung
Beihilferückstellung
Instandhaltungsrückstellungen
Rückstellung f. Prallschutz
Rückstellung Altersteilzeit
Rückstellung Verpfl. § 107b BeamtVG
Rückstellung Urlaub
Rückstellung Archivierung
Rückstellung f. Prüfungsk./Sonstiges
Summe
4.278.429,00
1.352.527,00
861.241,44
0,00
15.991,78
13.724,00
69.502,39
100.600,00
28.939,36
6.720.954,97
Euro
29.224,00
9.504,00
278.795,68
0,00
15.991,78
6.995,00
69.502,39
10.060,00
14.280,00
434.352,85
Euro
434.017,00
111.751,00
0,00
0,00
0,00
0,00
140.317,65
10.060,00
54.305,00
750.450,65
Euro
4.683.222,00
1.454.774,00
582.445,76
0,00
0,00
6.729,00
140.317,65
100.600,00
68.964,36
7.037.052,77
296191,99
Anlage 4 zum Anhang
Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
Lagebericht
zur Jahresrechnung 2016
der Gemeinde Nettersheim
gem. § 37 Abs. 1 i. V. m.
§ 48 GemHVO NRW
Anlage 5
Seite
1
Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
Vorbemerkung
Gemäß § 95 der Gemeindeordnung NW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Die Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung NW (GO NW), insbesondere der VI. Abschnitt (§§ 37 bis 48 GemHVO), sind
dabei zu beachten.
Die Bilanz muss ein den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens- und Schuldenlage entsprechendes Bild vermitteln.
Nach § 37 GemHVO ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht nach § 48 beizufügen.
Der Lagebericht soll einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr geben und so gefasst werden, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt wird.
Dazu ist ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben.
Über Vorgänge von besonderer Bedeutung auch solcher, die nach Schluss des
Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten.
Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang
der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu
enthalten.
In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12
GemHVO NRW, soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf
die im Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden.
Auch ist auf Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen; zu Grunde liegende Annahmen sind anzugeben.
Bei den nachstehenden Ausführungen handelt es sich um den Lagebericht des achten NKF-Abschlusses für das Haushaltsjahr 2016.
Anlage 5
Seite
2
Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
Allgemeine Rahmenbedingungen
Strukturdaten
Einwohnerstand der Gemeinde Nettersheim
2008
Bouderath
Buir
Engelgau
Frohngau
Holzmülheim
Marmagen
Nettersheim
Pesch
Roderath
Tondorf
Zingsheim
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
279
226
628
470
272
274
235
613
449
257
274
235
598
449
255
276
231
596
449
245
270
226
598
449
242
269
227
589
447
224
272
226
592
437
225
278
225
590
429
239
271
223
588
445
228
1.661
1.786
1.636
1.776
1.610
1.758
1.605
1.755
1.589
1.708
1.573
1.711
1.577
1.706
1.601
1.718
1.589
1.728
570
178
861
870
7.801
581
179
843
852
7.695
562
176
838
849
7.604
569
175
815
859
7.575
558
185
839
831
7.495
540
187
835
848
7.450
533
186
835
843
7.432
523
182
879
845
7.509
521
193
874
844
7.504
Fläche nach Nutzungsarten
Ortschaften
Fläche des Gemeindegebietes insgesamt
11
9.435 ha
Diese untergliedert sich in
a) Siedlungs- und Verkehrsflächen
1.062 ha
Gebäude- und Freiflächen,
Betriebsflächen
Erholungsflächen
Verkehrsflächen
b) Freiflächen außerhalb der Siedlungs- und Verkehrsflächen
Landwirtschaftsflächen
Waldflächen
Wasserflächen
Moor, Heide, Umland,
andere Nutzungen
417
38
606
ha
ha
ha
8.374 ha
4.292 ha
4.007 ha
59 ha
11 ha
5 ha
Anlage 5
Seite
3
Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
Schulwesen
Stand
Grundschulen/Grundschulverbund
Marmagen
Zingsheim
08.2015
08.2016
96
151
99
150
Hauptschule
Nettersheim (integriert im Schulzweckverband Blankenheim/Nettersheim seit dem Schuljahr 2013/14)
149
68
Kindergärten
Gemeindliche Einrichtungen
Kindergarten Nettersheim
Kindergarten Tondorf
Kindergarten Zingsheim
46
39
33
49
42
35
19
36
23
38
Einrichtungen sonstiger Trägerschaften
Kindergarten Engelgau ( DRK )
Kindergarten Marmagen ( kirchlich )
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte im Gemeindegebiet Nettersheim (Arbeitsort)
Quelle: IT NRW
insgesamt
davon
männlich
davon
weiblich
Stichtag
Stichtag
Stichtag
Stichtag
Stichtag
Stichtag
Stichtag
30.06.2015 30.06.2014 30.06.2013
30.06.2012
30.06.2011 30.06.2010 30.06.2009
1.677
1.340
1.310
1.235
1.207
1.205
1.279
818
655
631
593
598
581
859
685
679
642
609
624
627
652
Beim Nachweis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach dem Arbeitsortprinzip werden die Beschäftigten der Gemeinde zugeordnet, in der der Betrieb liegt, in dem sie beschäftigt sind. Die Statistikauswertung zum Stichtag 30.06.2016
liegt bei Erstellung des Lageberichts leider noch nicht vor.
Anlage 5
Seite
4
Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
Interne Organisation
Das Finanz– und Rechnungswesen ist bei der Gemeinde Nettersheim im Fachbereich II
angesiedelt. Die Finanzbuchhaltung unterteilt sich in die Geschäftsbuchhaltung (ehem.
Kämmerei) und die Zahlungsabwicklung (Gemeindekasse).
Die Geschäftsbuchhaltung beinhaltet die Aufgabenfelder
•
•
•
•
•
•
Haushaltsplanung und Jahresabschluss
Haushaltsausführung
Zentrale Buchungsstelle
Anlagenbuchhaltung
Kosten- und Leistungsrechnung
Controlling und Berichtswesen
Die Zahlungsabwicklung erfasst insbesondere
• Ausführung des Zahlungsverkehrs (Annahme von Einzahlungen und Leistung von
Auszahlungen)
• Offene-Posten-Verwaltung einschließlich Mahnwesen und Zwangsvollstreckung
Sowohl für die Geschäftsbuchhaltung als auch für die Zahlungsabwicklung wurden
gem. § 93 Abs. 2 und unter Beachtung des Absatzes 5 der GO NRW je ein Verantwortlicher und ein Stellvertreter benannt.
Dem Bürgermeister obliegt die Aufsicht über die Finanzbuchhaltung.
Wirtschaftliche Lage der Gemeinde
Gesamtwirtschaftliche Lage und kommunale Finanzentwicklung
Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2016 in einem unruhigen außenwirtschaftlichen
Umfeld solide gewachsen. Vor allem die staatlichen und privaten Konsumausgaben,
aber auch die Bauinvestitionen legten kräftig zu. Die Investitionen in Ausrüstungen erhöhten sich ebenfalls, aber verhaltener. Mit der starken Binnennachfrage nahmen die
Importe stärker zu als die Exporte.
Das positive Jahresergebnis unterstreicht, dass sich die Konjunktur in Deutschland im
Jahresschlussquartal 2016 belebt hat.
Die Aussichten für die Weltwirtschaft haben sich tendenziell verbessert. Die weltweite
Industrieproduktion nimmt weiter zu.
Der Arbeitsmarkt entwickelte sich erfreulich und auch der Ausblick bleibt positiv.
(Auszüge aus der Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie zur wirtschaftlichen Lage
2016 vom 12.01.2017).
Anlage 5
Seite
5
Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
Entwicklung der kommunalen Finanzen 2016:
Die Haushaltssituation der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ist nach wie
vor kritisch. Dies belegt die aktuelle Haushaltsumfrage des Städte- und Gemeindebundes NRW, an der sich alle 359 kreisangehörigen Mitgliedskommunen mit rund
9,4 Mio. Einwohnern beteiligt haben.
"Trotz der wieder erfreulichen Steuereinnahmen, vor allem bei der Gewerbesteuer, und
der hohen Schlüsselzuweisungen kann für die Kommunalfinanzen keine grundlegende
Trendwende festgestellt werden", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und
Gemeindebundes NRW bei der Vorstellung der Umfrageergebnisse. Steigende Ausgaben insbesondere im Sozialbereich zehrten die guten Steuererträge wieder auf. Hinzu
kommen Lasten durch die steigende Zahl von Flüchtlingen und weiterer Konsolidierungsdruck durch gestiegene Personalkosten. Daher forderten die NRW-Kommunen:
- Eine bessere Dotierung und gerechtere Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs
- die Weiterentwicklung des Stärkungspaktes Stadtfinanzen
- eine nachhaltige und kostendeckende Unterstützung durch Bund und Land bei
der Bewältigung der Flüchtlingsproblematik.
"Die andauernde strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen in NRW führt dazu,
dass im Jahr 2017 nur 41 Mitglieder des Verbandes einen strukturellen Haushaltsausgleich erreichen können - weniger als noch im letzten Jahr", machte Schneider deutlich. Dies bedeute, dass den gesetzlich geforderten Normalfall nur etwa jede achte Mitgliedskommune erreichen könne. Alle anderen Kommunen schafften den Haushaltsausgleich nur, indem sie ihr Eigenkapital aufzehrten.
Der Städte- und Gemeindebund macht in seiner Berichterstattung auch auf einen Rekordstand an Liquiditätskrediten aufmerksam. Die bloßen Kredite zur Liquiditätssicherung - ohne Anleihen und sonstige Wertpapierschulden - seien trotz harter Konsolidierungsmaßnahmen abermals auf einen neuen Rekordstand angewachsen, wodurch die
anhaltend schwierige Lage der Kommunalfinanzen noch einmal deutlich werde. Zum
3. Quartal 2016 verzeichneten die NRW-Kommunen und Gemeindeverbände einen Kassenkreditstand von 26,7 Mrd. Euro. Ende 2015 hatte dieser Wert noch 25,9 Mrd. Euro
betragen, was einer Steigerung von rund 800 Millionen Euro innerhalb eines Dreivierteljahres entspreche.
Auf der Ertragsseite profitiere die Gewerbesteuer weiterhin von der guten wirtschaftlichen Entwicklung, wobei diese in den einzelnen Städten und Gemeinden unterschiedlich ausgeprägt sei. In den Haushaltsplanungen 2017 gingen die Kämmereien von einem weiteren Zuwachs des Gewerbesteueraufkommens um 1,64 Prozent gegenüber
2016 auf rund 4,2 Mrd. Euro aus. Der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz liege
2017 in den StGB NRW-Mitgliedskommunen bei 445 Prozentpunkten. Damit komme es
zu einer Anhebung von drei Punkten gegenüber dem Vorjahr. Dies lasse sich auch mit
der Anhebung der fiktiven Hebesätze im Gemeindefinanzierungsgesetz durch das Land
und mit den Konsolidierungsvorgaben aus dem Stärkungspaktgesetz erklären.
Deutlicher als bei der Gewerbesteuer zeige sich der Konsolidierungsdruck in den Kommunalhaushalten bei der Grundsteuer B. Hier gebe es 2017 wieder einen deutlichen
Anstieg der durchschnittlichen Hebesätze um 17 Punkte auf 527 Prozentpunkte.
Anlage 5
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6
Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
Ein signifikanter Zusammenhang bestehe zwischen Realsteuerhebesätzen und Gemeindegröße. Die tatsächliche Staffelung belege das unterschiedliche Hebesatzpotenzial der
kommunalen Familie. Denn Kommunen im kreisangehörigen Raum müssten den Anreiz
niedriger Gewerbesteuerhebesätze bieten, damit sie im landesweiten Standortwettbewerb um Unternehmen, Arbeitskräfte und Wertschöpfungspotenzial - sprich: im Bemühen um eine positive Entwicklung ihres Gemeinwesens - erfolgreich bestehen und
Nachteile, die sich aus Lage oder Größe der Kommune ergäben, zum Teil kompensieren
können.
Entscheidende Ursache für die andauernde strukturelle Unterfinanzierung der Städte
und Gemeinden sei der Anstieg der Sozialkosten. Die jährlichen Aufwendungen für soziale Leistungen - Sozialtransferauszahlungen - beliefen sich für die NRW-Kommunen
im Jahre 2016 auf gut 19,4 Mrd. Euro, was gegenüber 2015 einem Zuwachs von fast
acht Prozent entspreche.
Die Kreisumlage bilde auch 2017 einen wesentlichen Ausgabenblock der kreisangehörigen Kommunen.
(Auszüge aus der Berichterstattung des NWStGB zur Haushaltsumfrage 2017)
In mehreren Stellungnahmen des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes geht dieser darauf ein, dass das Ziel interkommunaler Verteilungsgerechtigkeit im
kommunalen Finanzausgleich zunehmend verfehlt werde. Dies hänge vor allem damit
zusammen, dass das System der Einwohnerveredelung einwohnerstarke Städte durch
die Anerkennung realer Ausgaben als Bedarf favorisiere, während bei der Berechnung
der Steuerkraft erhebliche Einnahmevorteile der größeren Städte durch die Wirkung
einheitlicher fiktiver Realsteuerhebesätze "weggerechnet" würden. Dies führe dazu,
dass die für einen Einwohner im kreisfreien Bereich und im kreisangehörigen Bereich
zur Verfügung stehenden Ressourcen immer weiter auseinanderklafften. Über den
kommunalen Finanzausgleich erfolgte eine sich verstärkende Umverteilung von Mitteln
in den kreisfreien Bereich, die dort verausgabt und nach der Logik des Verteilungssystems wiederum als Indikatoren für einen höheren Bedarf gewertet würden.
Der Städte- und Gemeindebund NRW geht in seinem Positionspapier vor allem auch auf
die Auswirkungen der strukturellen Ungleichbehandlung und der Benachteiligung des
ländlichen Raums für die Städte und Gemeinden und deren Bürgerinnen und Bürger ein
und erklärt richtigerweise, dass für die Bürgerinnen und Bürger in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden die dargestellten Ungleichgewichte zu einer Verstärkung
bzw. Verfestigung unterschiedlicher Lebensverhältnisse führe.
Der aktuell von der Bertelsmann Stiftung veröffentlichte Kommunale Finanzreport 2017
zeigt auf, dass das Gefälle zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen
weiter zunimmt. In einer Pressemitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW vom
09.08.2017 wird dargelegt, dass viele der in der Studie erwähnten finanzschwachen
Kommunen in NRW liegen. Speziell die Lage der NRW-Kommunen werde durch die
bundesweiten Trends aktuell nicht realitätsnah wiedergegeben. Gleichwohl würden die
regionalen Unterschiede in der Studie herausgestellt, etwa mit Blick auf den immens
hohen Bestand an Kassenkrediten der nordrhein-westfälischen Kommunen.
Anlage 5
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7
Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
Diejenigen Kommunen, denen es finanziell schlecht gehe, könnten sich wegen der negativen Begleitumstände häufig nicht aus dieser Lage befreien. So bestätigt die Studie
schlechtere Ausgangsbedingungen bei Infrastruktur und Standortqualität für viele
NRW-Kommunen. Darüber hinaus sind diese typischerweise gezwungen, ihre Steuersätze hoch anzusetzen, und werden von hohen Sozialausgaben belastet. So sind die
kommunalen Sozialausgaben bundesweit 2016 im Vergleich zum Vorjahr um
5,3 Mrd. Euro auf 59,3 Mrd. Euro angestiegen. Der kommunale Investitionsrückstand
beträgt bundesweit mehr als 126 Mrd. Euro. Außerdem birgt die hohe Kreditlast wegen
der zu erwartenden Steigerung der Zinsen ein enormes Risiko.
Die nachgewiesenen Unterschiede in der Wirtschaftskraft zwischen den Kommunen und
die Tatsache, dass viele NRW-Kommunen trotz größter Anstrengungen ihre Altschulden
nicht reduzieren können, machten deutlich, dass es ein dauerhaftes und nachhaltiges
Engagement aller staatlichen Ebenen braucht, um den Kommunen die notwendigen
Spielräume zurückzugeben. "Das Auseinanderdriften der kommunalen Familie beweist,
dass Einzelprogramme wie der Stärkungspakt Stadtfinanzen, der bisher zu großen Teilen von den Kommunen selbst finanziert wird, nur punktuell helfen können", legte der
Städte- und Gemeindebund dar. Angesichts zunehmender Aufgaben und weiterer Kostensteigerungen - insbesondere im Sozialbereich - seien zusätzliche Entlastungen nötig. Deren Volumen müsse an die Entwicklung der Ausgaben gekoppelt sein. "Ansonsten droht uns eine kommunale Zweiklassengesellschaft aus denjenigen, die sich gerade
noch über Wasser halten können, und denjenigen, die das nicht schaffen", warnte der
NWStGB. Eine flächendeckende Konsolidierung sei absolut dringlich vor dem Hintergrund, dass eine Rettung finanzschwacher Kommunen bei nachlassender Konjunktur
zunehmend unrealistischer werde.
Die Finanzlage der Gemeinde Nettersheim fügt sich in das Bild der Kommunen des
ländlichen Raums in Nordrhein-Westfalen ein.
Die zunehmende Finanznot vor allem der ländlichen Kommunen zeigt sich auch im
Kreis Euskirchen, so dass hier etliche Städte und Gemeinden bereits seit Jahren ihre
Ausgleichsrücklage aufgezehrt haben und ihre Allgemeine Rücklage verringern bzw.
sich gar in der Haushaltssicherung befinden. Die mit der strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen einhergehende zunehmende Verschuldung schränkt zudem die
Handlungsmöglichkeiten kommender Generationen erheblich ein.
In dem im Januar 2014 für den Kreis Euskirchen veröffentlichten Sozialbericht wird
hinsichtlich der Demografie- und Arbeitsmarktsituation der Gemeinde Nettersheim zusammenfassend empirisch dargestellt, dass Nettersheim eine rückläufige Bevölkerungsentwicklung, mit Wanderungsverlusten gegenüber dem Kreis Euskirchen und den
Umlandkreisen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie dem sonstigen
Deutschland habe. Die Gemeinde Nettersheim zeigt für den Zeitraum der empirischen
Untersuchung (Jahre 2006 bis 2012) eine konstante Beschäftigungsentwicklung bei
niedriger Arbeitslosigkeit.
Dieser Sozialbericht soll den Auftakt für eine datengestützte laufende integrierte Beobachtung sozialer, demografischer, bildungsbezogener, arbeitsmarktbezogener,
wohnungsbezogener und gesundheitsbezogener Entwicklungen darstellen, anhand dessen Handlungsempfehlungen und Zielvorgaben gegeben werden.
Anlage 5
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8
Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
Die positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung Deutschlands spiegelte sich auch in der
Gemeinde Nettersheim in einem Mehrertrag aus Gewerbesteuer wie auch beim Anteil
an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer wieder. So lagen die Gewerbesteuererträge rd. 500 TEUR über denen des Vorjahres und die aus dem Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer und Umsatzsteuer überstiegen das Vorjahr um rd. 105 TEUR.
Die Hebesätze für die Grundsteuer wurden zum 01.01.2016 erhöht, und zwar bei der
Grundsteuer A von 325 v. H. auf 342 v. H. und bei der Grundsteuer B von 433 v. H.
auf 450 v. H.
Entsprechend den Umlagekriterien des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2016 erhöhte
sich die Schlüsselzuweisung des Landes gegenüber dem Vorjahr um rd. 771 TEUR.
Der Anteil der Gemeinde an der Allgemeinen Kreisumlage, der Jugendamtslage und der
VHS-Umlage stieg in 2016 ggü. dem Vorjahr mit rd. 57 TEUR auf einen Betrag von rd.
4,18 Mio. EUR. Die ÖPNV-Umlage sank rd. 151 TEUR ggü. der des Vorjahres.
Wichtige Ergebnisse und Entwicklungen in
der Gemeinde in 2016
Das Haushaltsjahr 2016 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 332.936,28 EUR.
Das Ergebnis ist zum Teil durch Einmaleffekte wie die Auflösung nicht mehr benötigter
Instandhaltungsrückstellung sowie die Aktivierung von Eigenleistungen im Rahmen des
Integrierten Handlungskonzeptes für die Förderkulisse im Städtebau bzw. der Dorferneuerung und der Investitionsmaßnahme Bahnhof und Kloster Nettersheim beeinflusst
worden. Ohne diese ertragswirksamen Buchungen wäre das Jahresergebnis 2016 rd.
290 TEUR schlechter ausgefallen.
Zum Haushaltsverlauf im Einzelnen wird auf die nachstehenden Ausführungen verwiesen.
Im Zuge der Einbringung des Haushalts 2016 und der vorangegangenen Zusammenarbeit in der Haushaltskommission des Rates der Gemeinde Nettersheim wurde verdeutlicht, dass die Veränderungen ggü. der Planungen des Vorjahres im Wesentlichen mit
den Auswirkungen der Flüchtlingsunterbringung und –betreuung zusammenhängen.
Die positive Entwicklung bei den Gewerbesteuereinnahmen wie auch die für 2016 angekündigte höheren GFG-Mittel des Landes wurden im Rahmen der Planungen bereits
berücksichtigt ebenso wie eine positive Entwicklung im Bereich der Grundstücksveräußerungen, die die Planungen 2016 bereits in eine günstigere Ausgangslage als die des
Vorjahres versetzten.
In Anbetracht einer nach wie vor schwierigen Liquiditätslage der Gemeinde und die
hiermit einhergehende Notwendigkeit von Kassenkrediten für Aufwendungen im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit erforderte auch die Planung 2016 weiterhin
einen Ermächtigungsrahmen von 5 Mio. EUR.
Mit Aufstellung des Haushalts 2016 wurde von einem Jahresfehlbetrag von rd.
71,5 TEUR ausgegangen. Zudem wurden in Anbetracht der noch bestehenden AusAnlage 5
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Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
gleichsrücklage auch für den überschaubaren Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung nicht die Gefahr eines Haushaltssicherungskonzeptes und damit die Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung prognostiziert.
Wie in den Vorjahren wurde auch mit Einbringung des Haushalts 2016 deutlich gemacht, dass neben konstanten Sparbemühungen, einer stetigen Aufgabenkritik und
einem effektiven und kontinuierlichen Immobilienmanagement in der Zukunft entscheidende Bedeutung für die Konsolidierung des Haushalts der Gemeinde zukomme.
Laut Finanzplan 2016 sollte - wie bereits in den beiden Vorjahren - kein Bestand mehr
an eigenen Finanzmitteln zur Verfügung stehen und zum Jahresschluss bzw. über den
Jahreswechsel hinaus die Inanspruchnahme eines Liquiditätskredites erforderlich sein.
Vor dem Hintergrund des im weiteren Bericht näher bezeichneten tatsächlichen Jahresverlaufs und des bereits aus dem Vorjahr mitgeführten, d. h. nicht getilgten Kassenkredites von 3,65 Mio. EUR lag der Stand der Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung zum 31.12.2016 bei 2,7 Mio. EUR.
Zur Sicherung der notwendigen Liquidität wurde in der Haushaltssatzung ein entsprechender Kreditrahmen von 5,0 Mio. EUR festgesetzt.
Mit der Haushaltssatzung 2016 wurde kein Ermächtigungsrahmen für die Aufnahme
von Investitionskrediten eingeräumt.
Im Haushalt 2016 wurden Investitionsmaßnahmen in Höhe von rd. 3 Mio. EUR bei erwarteten höchstmöglichen Zuschüssen in Höhe von rd. 2,1 Mio. EUR und einer zusätzlichen Allgemeinen Investitionspauschale von rd. 805 TEUR geplant.
Tatsächlich wurden im Jahr 2016 Investitionsauszahlungen in Höhe von rd.
1,4 Mio. EUR, denen Investitionseinzahlungen von rd. 1,9 Mio. EUR gegenüberstanden,
getätigt. Auf die Ausführungen im späteren Berichtsverlauf wird verwiesen.
Zur detaillierten Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2016 wird auf die nachfolgenden
Analysen zur Bilanz, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung sowie den Abschnitt Chancen und Risiken verwiesen.
Anlage 5
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Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
Vermögens- und Kapitalstruktur
Die Schlussbilanz zum Stichtag 31.12.2016 weist in Aktiva und Passiva eine Bilanzsumme von EUR 119.329.064,45 aus. Dabei beläuft sich die Allgemeine Rücklage, das
Eigenkapital im engeren Sinne, auf EUR 70.710.739,32.
Aggregiert stellen sich die Bilanzwerte wie folgt dar:
AKTIVA
1. Anlagevermögen
(immateriell und materiell)
2. Finanzanlagen
3. Umlaufvermögen
4. Aktive Rechnungsabgrenzung
31.12.2016
100.705.562,56
31.12.2015
100.546.131,93
14.254.636,10
14.252.920,16
4.242.083,96
3.925.356,42
126.781,83
128.102,88
PASSIVA
1. Eigenkapital
davon
Allgemeine Rücklage
Ausgleichsrücklage
Jahresüberschuss/fehlbetrag
2. Sonderposten
3. Rückstellungen
4. Verbindlichkeiten
5. Passive Rechnungsabgrenzung
Summe
119.329.064,45
118.852.511,39
31.12.2016
72.430.638,88
31.12.2015
72.133.755,60
70.710.739,32
1.386.963,28
332.936,28
70.746.792,32
1.442.704,33
-55.741,05
26.735.492,54
22.297.803,28
7.037.052,77
6.720.954,97
12.203.278,91
16.856.252,42
922.601,35
843.745,11
119.329.064,45
118.852.511,39
Aktiva
Vermögensstruktur
Die Vermögensstruktur hat sich im Haushaltsjahr 2016 gegenüber dem Vorjahr nicht
wesentlich verändert.
Das immaterielle und materielle Anlagevermögen bildet mit rd. 84,4 % (Vorjahr:
84,6 %) betraglich den größten Posten der Bilanz. Zum Anlagevermögen zählen Vermögensgegenstände, die nicht nur vorübergehend gehalten werden, sondern dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb der Gemeinde zu dienen.
Ein hoher Wert beim Anlagevermögen ist Indiz für langfristig gebundenes Kapital.
Innerhalb des Anlagevermögens stellt das Sachanlagevermögen den mit Abstand
größten Vermögenswert des gesamten Anlagevermögens dar.
Der Anteil des Umlaufvermögens an der Bilanzsumme kann mit rd. 4,2 Mio. EUR
oder 3,6 % (Vorjahr: 3,3 %) als eher geringfügig bezeichnet werden. Die Erhöhung um
rd. TEUR 318 resultiert im Wesentlichen aus einem Anstieg der liquiden Mittel.
Anlage 5
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Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
Passiva
Kapitalstruktur
Die Passivseite der Bilanz gibt Auskunft darüber, wie das Vermögen finanziert wurde.
Ein hoher Fremdkapitalanteil verursacht in Zeiten eines erholten Zins- und Kapitalmarktes hohe Zinsaufwendungen, die die Ergebnisplanung / Ergebnisrechnung belasten.
Das Eigenkapital der Gemeinde Nettersheim von rd. 72,4 Mio. EUR setzt sich zusammen aus der Allgemeinen Rücklage, der Ausgleichsrücklage und dem Jahresergebnis.
Die Höhe der Ausgleichsrücklage in der Eröffnungsbilanz belief sich nach Korrektur auf
3.275.913,790 EUR. Die Jahresfehlbeträge 2009, 2010, 2013, 2014 und 2015 konnten
bilanziell über diese Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Die Jahresüberschüsse 2011
und 2012 wurden dieser Rücklage wiederum zum Ausgleich von Fehlbeträgen in künftigen Jahren zugeführt. Die Ausgleichsrücklage im Haushaltsjahr 2016 lag bei
1.386.963,28 EUR.
Wenngleich bei einer unveränderten strukturellen Unterfinanzierung die Haushaltslage
der Gemeinde kritisch bleibt und auch in Folgejahren teilweise Fehlbeträge erwartet
werden müssen, so wird derzeit über den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung
noch nicht von einem vollständigen Aufzehren der noch bestehenden Ausgleichsrücklage ausgegangen.
Somit müssen für diesen Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung noch nicht die
haushaltsrechtlichen Konsequenzen eines Haushaltssicherungskonzeptes befürchtet
werden.
Die Sonderposten umfassen mit insgesamt ca. 26,7 Mio. EUR einen Anteil an der Bilanzsumme von rd. 22,4 % (Vorjahr: 18,8 %), und verteilen sich mit rd. 19,8 Mio. EUR
auf die Sonderposten für Zuwendungen, rd. 3,5 Mio. EUR auf Sonderposten für Beiträge, rd. 2,4 Mio. EUR auf die sonstigen Sonderposten und rd. 137 TEUR auf Sonderposten für den Gebührenausgleich.
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich setzt sich zusammen aus einer Gebührenüberdeckung im Regiebetrieb Abfall in 2016 in Höhe von 24.516,74 € und einer
Gebührenüberdeckung im Bereich Straßenreinigung/Winterdienst über den Kalkulationszeitraum 2014-2016 in Höhe von insgesamt 112.945,10 €.
Diese Gebührenüberschüsse werden von der Gemeinde in den nächsten betreffenden
Gebührenkalkulationen berücksichtigt, da sie den Bestimmungen über den Ausgleich
der Kostenüber- bzw. –unterdeckungen nach § 6 Absatz 2 Satz 3 KAG NRW unterliegen.
Die gebildeten Rückstellungen haben sich einerseits durch die Inanspruchnahme und
Auflösung von Instandhaltungsrückstellungen (Reduzierung um rd. TEUR 279) reduziert, die Pensions- und sonstigen Rückstellungen allerdings wegen hoher Zuführungen
Anlage 5
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Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
im Bereich der Pensionen (aufgrund einer vorzeitigen Pensionierung) und der Urlaubsrückstellungen (hoher Restbestand an Urlaubstagen) in diesem Bereich erhöht.
Die Entwicklung der Rückstellungen ist im Rückstellungsspiegel zum 31.12.2016 (Anlage zum Anhang) ersichtlich.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich durch die ordentliche
jährliche Tilgung und durch die Reduzierung der Inanspruchnahme der Liquiditätskredite im Jahresverlauf von 3,65 Mio. EUR auf 2,7 Mio. EUR verringert.
Die sonstigen Verbindlichkeiten haben sich zum Vorjahr vor allem im Bereich der noch
nicht verwendeten Investitionszuschüsse (erhaltene Anzahlungen) und Pauschalen verringert, und zwar im Gesamten um über 3 Mio. EUR.
Unter der Bilanzposition Passive Rechnungsabgrenzung sind Einnahmen vor dem
Stichtag der Schlussbilanz passiviert, die einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach
diesem Tag darstellen. Dies sind überwiegend die über die Laufzeit abzugrenzenden
Zahlungen für die Grabnutzungsrechte.
Bilanzkennzahlen
Für vergleichende Betrachtungen auch im interkommunalen Austausch wurden anhand
des NKF- Kennzahlensets nachfolgende Kennzahlen ermittelt:
Vermögenslage:
Anlagenintensität
Die Anlagenintensität stellt ein Verhältnis zwischen dem Anlagevermögen und dem Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her. Die Anlagenintensität gibt Hinweise
auf die finanzielle Anpassungsfähigkeit und Flexibilität einer Kommune.
Eine hohe Anlagenintensität hat in der Regel hohe Fixkosten in Form von Abschreibungen zur Folge.
Anlagenintensität
=
Anlagevermögen
X 100 =
x %
Bilanzsumme
Die Quote der Gemeinde Nettersheim beträgt 84,40 %.
Im Vergleich zur Schlussbilanz des Vorjahres hat sich die Quote um rd. 0,20 %-Punkte
verringert.
Anlage 5
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Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
Infrastrukturquote
Die Infrastrukturquote beleuchtet als Verfeinerung der Kennzahl "Anlagenintensität"
das bei der Gemeinde vorhandene Infrastrukturvermögen. Die Infrastrukturquote verdeutlicht, in welchem Umfang das kommunale Vermögen in der Infrastruktur gebunden
ist. Da das Infrastrukturvermögen in der Regel nur schwer veräußerbar ist, kann die
Quote nur langfristig beeinflusst werden.
Infrastrukturquote
=
Infrastrukturvermögen
X 100 =
x %
Bilanzsumme
Die Infrastrukturquote der Gemeinde Nettersheim liegt bei 29,32 %.
Die Quote hat sich im Vergleich zur Schlussbilanz des Vorjahres um 0,52 %-Punkte
verringert.
Finanzlage:
Eigenkapitalquote I
Die Eigenkapitalquote I misst den Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital auf der
Passivseite der kommunalen Bilanz. Die Eigenkapitalquote kann bei einer Kommune ein
wichtiger Bonitätsindikator sein. Je höher die Eigenkapitalquote, desto unabhängiger ist
die Kommune von externen Kapitalgebern.
Eigenkapitalquote I =
Eigenkapital
X 100 =
x %
Bilanzsumme
Die Eigenkapitalquote I der Gemeinde Nettersheim beträgt 60,7 %. Sie hat sich im
Vergleich zur Schlussbilanz des Vorjahres um 0,01 %-Punkte erhöht.
Eigenkapitalquote II
Die Eigenkapitalquote II misst den Anteil des "wirtschaftlichen Eigenkapitals" am Gesamtkapital auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Weil bei den Kommunen die
Sonderposten als Bilanzposten mit Eigenkapitalcharakter einen wesentlichen Ansatz in
der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße "Eigenkapital" um die "langfristigen" Sonderposten erweitert. Bei den Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen sowie den
"Sonstigen Sonderposten" handelt es sich um Beträge, die i.d.R. nicht zurückzuzahlen
und nicht zu verzinsen sind. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich wird hierbei
nicht berücksichtigt, da er innerhalb einer festgelegten Frist an den Gebührenzahler
zurück zu zahlen ist.
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Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
Eigenkapitalquote II =
Eigenkapital + SOPO
X 100 =
x %
Bilanzsumme
Die Eigenkapitalquote II der Gemeinde Nettersheim beträgt 82,99 %.
Zum Schlussbilanzstichtag des Vorjahres lag die Eigenkapitalquote II bei 79,45 %.
Fremdkapitalquote
Die Fremdkapitalquote gibt an, wie hoch der Anteil des Fremdkapitals am Gesamtkapital ist. Die Verbindlichkeiten und Rückstellungen bilden zusammen das "Fremdkapital"
zur Ermittlung der Fremdkapitalquote.
Fremdkapitalquote II =
Fremdkapital
X 100 =
x %
Bilanzsumme
Die Fremdkapitalquote der Gemeinde Nettersheim beträgt 16,12 %.
Sie lag in der Schlussbilanz des Vorjahres bei 19,88 %.
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote (KVbQ)
Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird, kann mit Hilfe der
Kennzahl „Kurzfristige Verbindlichkeitsquote“ beurteilt werden.
Kurzfristige Verbindlichkeitenquote
=
Kurzfristige Verbindlichkeiten
X 100 =
x %
Bilanzsumme
Unter der Wertgröße „Kurzfristige Verbindlichkeiten“ sind die Teilansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO zu erfassen, die eine Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr haben. Diese Teilansätze sind dem Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO zu
entnehmen.
Die kurzfristige Verbindlichkeitenquote der Gemeinde, die im Vorjahr bei 9,36 % lag,
beträgt zum 31.12.2016 5,63 %.
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Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
Analyse der Ertragslage
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung:
Die Steuern und ähnlich Abgaben fielen mit einem Gesamtergebnis von TEUR 7.551
in 2016 rd. TEUR 1.082 besser aus als dies bei Planveranschlagung erwartet wurde.
Dies basiert allein in Höhe von rd. TEUR 1.049 im Bereich der Gewerbesteuern aufgrund entsprechender rückwirkender Erhöhung von Gewerbesteuermessbeträgen in
zahlreichen Fällen und höherer Vorauszahlungsbescheide. Hinzu kamen durch Art- und
Wertfortschreibungen auch im Bereich der Grundsteuer B höhere Erträge als erwartet,
und zwar in Höhe von rd. TEUR 33.
Bei der Gewerbesteuer wirkten sich rückwirkende Erhöhungen von Gewerbesteuermessbeträgen bei gleichzeitiger Anpassung der Vorausleistungsbescheide für das aktuelle Veranlagungsjahr positiv aus. Nachdem im Vorjahr Gewerbesteuererträge in Höhe
von 2.148.318,66 EUR verzeichnet wurden, lag der Ertrag in 2016 bei insgesamt
2.682.014,68 EUR, was einen Anteil von 15,36 % (Vorjahr 13,22 %) aller ordentlichen
Erträge der Gemeinde ausmachte.
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit EUR 3.128.506,07 lag entsprechend
der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung mit rd. TEUR 8 unter den Erwartungen.
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer mit EUR 230.818,82 bewegte sich im Rahmen des Planansatzes und beinhaltete den entsprechenden auf die Gemeinde entfallenden Anteil aus der Entlastungsmilliarde des Bundes. Die Kompensationsleistungen
fielen mit 313.546,49 EUR rd. TEUR 5 höher als erwartet aus.
Während sich Zweitwohnungssteuer und Vergnügungssteuer weitestgehend im Bereich
der Planansätze bewegten, lagen die Erträge aus der Hundesteuer rd. 2,6 TEUR über
dem Planansatz.
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen umfassen im Wesentlichen mit rd.
TEUR 1.831 die Schlüsselzuweisung des Landes und mit rd. TEUR 458 die Erträge aus
der Auflösung der Sonderposten. Die Schlüsselzuweisung fiel gemäß den Umlagegrundlagen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2016 rd. TEUR 771 höher als im Vorjahr
aus. Im Rahmen der Aktivierung von Anlagevermögen im Zuge von Fördermaßnahmen
erzielte die Gemeinde ggü. dem Vorjahr rd. TEUR 28 höhere Auflösungen aus Sonderposten.
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte liegen mit TEUR 1.013 rd. TEUR 2,5
über dem Vorjahresergebnis. Hier werden Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
für Straßenbaubeiträge in Höhe von TEUR 102 ausgewiesen. Zudem werden hier die
Abfallgebühren mit TEUR 604, die Straßenreinigungs- bzw. Winterdienstgebühren mit
TEUR 130, die Friedhofsgebühren mit TEUR 19, das Essensgeld mit TEUR 73, die Benutzungsgebühren mit TEUR 37 sowie die Standesamts- und Verwaltungsgebühren mit
TEUR 49 gebucht.
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Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
Im Bereich der privatrechtlichen Leistungsentgelte wurden die Erträge um rd.
TEUR 484 gegenüber dem Planansatz unterschritten.
Ursächlich hierfür waren hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückgebliebene Mieterträge (im Rahmen der Flüchtlingsversorgung), wie auch Holzverkäufe und mit den
Übernachtungszahlen korrespondierend unter den Ansätzen bleibende Erträge in den
Naturerlebniseinrichtungen. Grund dieser in den letzten Jahren rückläufigen bzw. stagnierenden Erträge im Bereich des Jugendgästehauses ist u. a. der zwischenzeitliche
Wegfall des Alleinstellungsmerkmals im Bereich der Umweltbildung. In den letzten Jahren haben sich in der Region andere Einrichtungen etabliert, die ein ähnlich qualifiziertes Umweltprogrammangebot bereithalten, so dass die Konkurrenz am Markt erheblich
gewachsen ist. Hinzu kommen die zusätzlichen Auswirkungen des demografischen
Wandels, da in Anbetracht zurückgehender Kinderzahlen auch die Klassenstärken zurückgegangen sind.
Hinzu kommt zudem, dass die angesetzten Erträge aus Veranstaltungen nicht wie geplant generiert werden konnten. Denen stehen allerdings auf Aufwandsseite auch geringere Kosten gegenüber.
Im Bereich der Kostenerstattungen und Kostenumlagen wurde der Planansatz um
rd. TEUR 1.277 unterschritten, deren Hauptgrund mit rd. TEUR 982 in einer unter den
Erwartungen bleibenden erforderlichen Unterbringung von Flüchtlingen und den hierfür
angesetzten Kostenerstattungspauschalen des Landes nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz lag. Hinzu kam, dass die Verhandlungen zur Ausgleichserstattung für die Verbesserung der Quartiers- und Nahrungsraumfunktion zum speziellen Artenschutz im
Rahmen des geplanten Weiterbaus der BAB 1 in 2016 noch nicht zum Abschluss gebracht werden konnte.
Im Bereich der periodenfremden Erträge schlugen neben der Erstattung der Überzahlung gemäß Endabrechnung des Jahresabschlusses 2015 mit dem Schulzweckverband
Blankenheim-Nettersheim, Betriebskostenabrechnungen für Vorjahre und Einzelfallhilfen für Vorjahre im Rahmen der integrativen Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder zu Buche.
Die sonstigen ordentlichen Erträge in Höhe von rd. TEUR 1.534 liegen rd. TEUR 413
über den Plansätzen. Dies rührt im Wesentlichen aus einem um rd. TEUR 200 höheren
Erlös aus der Veräußerung von Grundstücken und einer um rd. TEUR 187 höheren Auflösung aus Instandhaltungsrückstellungen, da die hierüber geplanten Maßnahmen
größtenteils zwischenzeitlich im Rahmen des Interkommunalen Entwicklungskonzeptes
Blankenheim-Nettersheim und der hierfür beantragten Förderungen abgewickelt werden sollen.
Im Zuge der Abwicklung der Investitionsmaßnahmen Bahnhof Nettersheim, Kloster
Nettersheim wie auch der Erarbeitung von integrierten Handlungskonzepten wurden
Eigenleistungen in Höhe von rd. TEUR 52 aktiviert und somit ertragswirksam verbucht. Diese werden nach Fertigstellung der jeweiligen Investitionsmaßnahmen über
die Nutzungsdauer des geschaffenen Anlagevermögens als Anschaffungs- und Herstellungskosten mit abgeschrieben.
Anlage 5
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Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
Aufgrund der obigen Darlegungen fielen die ordentlichen Erträge insgesamt rd.
423 TEUR niedriger als geplant aus.
Die Personalaufwendungen überschreiten mit rd. TEUR 613 den geplanten Ansatz.
Diese Überschreitung begründet sich alleine bereits mit rd. TEUR 339 in einer den
Planansatz überschreitenden Zuführung zur Pensions- und Beihilferückstellung im Zusammenhang mit der krankheitsbedingten vorzeitigen Zurruhesetzung einer Beamtin,
mit TEUR 90 in einer höheren Zuführung zur Urlaubsrückstellung im Rahmen von höheren Resturlaubsbeständen des Personals, mit rd. TEUR 50 in einer nicht möglichen Verrechnung von Personalaufwendungen für Instandhaltungsaufwendungen, da diese nicht
durchgeführt wurden, mit rd. TEUR 36 in einer höheren Versorgungsumlage für Beamte
aufgrund entsprechender Neueinstellungen und mit rd. TEUR 100 in einer im Rahmen
von Fördermaßnahmen erfolgten Verstärkung des Personals.
Die Ursache für die Planunterschreitung der Versorgungsaufwendungen mit rd.
TEUR 12 liegt überwiegend in den Planansatz unterschreitenden Beihilfeaufwendungen
für die Ruhestandsbeamten.
Die Ursache für die Plan-Ist Abweichung von -605 TEUR bei den Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen liegt im Wesentlichen in Minderaufwendungen für den
Bereich der Naturerlebniseinrichtungen, geringere Energieaufwendungen überwiegend
durch eine geringere Inanspruchnahme von Flüchtlingsunterkünften in Anbetracht geringerer Flüchtlingszahlen und auch hiermit verbundenen geringeren Unterhaltungsaufwendungen. Zudem wurden aufgrund des milden Winters die Aufwandsansätze für
den Winterdienst erneut unterschritten.
Bei den Planansätzen der Abschreibungen resultieren die Abweichungen von rd.
52 TEUR im Wesentlichen aus einer noch nicht an die aktualisierten Ansätze des Anlagevermögens angepasste Planung und zusätzlichen Abschreibungsaufwand aufgrund
fertiggestellter Investitionsmaßnahmen sowie aus der Abschreibung auf Festwerte.
Die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten belaufen sich auf insgesamt
998 TEUR.
Der gegenüberstehende Abschreibungsaufwand lag bei TEUR 1.152.
Die Transferaufwendungen in Höhe von rd. TEUR 6.357 beinhalten mit rd.
4.362 TEUR die Kreisumlage einschließlich der ÖPNV-Umlage, mit rd. 392 TEUR die
Gewerbesteuerumlage, mit rd. 166 TEUR die Umlagen an den Erftverband und die
KDVZ und mit 462 TEUR die Umlagevorauszahlung an den Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim, die Krankenhausumlage mit rd. 87 TEUR und die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz i. H. v. rd. TEUR 770.
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen in Höhe von rd. TEUR 1.239 beinhalten
im Wesentlichen Aufwandsentschädigungen (TEUR 132), allgemeine Betriebs-, Büround Verwaltungskosten (TEUR 130), Fuhrparkkosten (TEUR 121), Grundbesitzabgaben,
Versicherungskosten und Schadensfälle (TEUR 246) und die Nebenkostenerstattung
(56 TEUR) für die Mitnutzung der an den Schulzweckverband ins wirtschaftliche EigenAnlage 5
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Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
tum übertragenen Gebäude (Hauptschulgebäude und Turn- und Schwimmhallengebäude Nettersheim). Zudem sind dort die Miet- und Mietnebenkosten (122 TEUR) für Asylunterkünfte und für das Bürogebäude der Fa. Schmitz verbucht. Auch fallen hier die
Forstverbandsaufwendungen (15 TEUR) zu Buche.
Desweiteren sind periodenfremde Aufwendungen (109 TEUR) entstanden, die im Wesentlichen mit 36 TEUR aus der Endabrechnung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes
2014, mit 16 TEUR aus der Spitzabrechnung der Umlagezahlung an den Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim für 2013 und 2014 und aus verschiedensten Endabrechnungen für Vorjahre entstanden sind.
Das ordentliche Jahresergebnis beträgt rd. TEUR 460 und liegt damit um TEUR 380
über dem Ansatz bzw. rd. TEUR 375 besser als im Vorjahr. Ohne Berücksichtigung der
Einmaleffekte aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von insgesamt TEUR 369
und der Aktivierung von Eigenleistungen von rd. TEUR 52 hätte sich nur ein Jahresgewinn von rd. TEUR 39 ergeben.
Die Finanzerträge der Gemeinde lagen mit rd. 29 TEUR rd. 3 TEUR über dem geplanten Ansatz. Dies resultiert überwiegend aus einer höheren Veranlagung von Nachzahlungszinsen im Zuge von Gewerbesteuernachveranlagungen für Vorjahre.
Die Zins- und sonstigen Finanzaufwendungen mit TEUR 156 liegen um TEUR 22
unter dem Planansatz, was vor allem mit geringeren Aufwendungen für die Inanspruchnahme der Liquiditätskredite zusammenhing.
Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit stellt ein Abbild des wirtschaftlichen
Handelns der Gemeinde dar. Es zeigt sich, dass aufgrund der oben dargelegten Ausführungen das Jahresergebnis 2016 mit einem Überschuss von 332.936,28 EUR rund
404 TEUR besser als die Planungen lag. Dieser Überschuss kann der Ausgleichsrücklage
zur Deckung von Fehlbeträgen in Folgejahren zugeführt werden.
Anlage 5
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Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
NKF-Kennzahlen:
Die kommunalen Haushalte sollen auf Basis der bestehenden rechtlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Haushaltsbewirtschaftung erstellt werden.
Um den Kommunen die Einhaltung dieser Vorgaben zu erleichtern, ist in gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden der
Kommunen (GV) sowie der GPA NRW und Vertretern der örtlichen Rechnungsprüfung (VERPA) unter Federführung des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW ein NKF-Kennzahlenset erstellt worden, welches die sachgerechte Beurteilung der
wirtschaftlichen Lage der Kommunen in NRW anhand einheitlicher Kriterien ermöglichen soll.
Nachstehend erfolgt die Darstellung dieser NKF-Kennzahlen zur Beurteilung der Ertrags- und Aufwandslage der Gemeinde
Nettersheim im Vergleich der Jahre 2015 und 2016:
NKF-Kennzahl
2016
2015
0,92%
1,06%
(Steuererträge - GewSt.Umlage - Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit) / (ordentliche Erträge - GeNetto-Steuerquote bzw.
wSt.Umlage - Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit) x 100 bzw. alternativ bei Kreisen u. GemeindeverbänAllgem. Umlagenquote
den (Allgemeine Umlage / ordentliche Erträge) x 100
41,83%
41%
Zuwendungsquote
(Erträge aus Zuwendungen / ordentliche Erträge) x 100
13,58%
9,7%
Personalintensität
(Personalaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) x 100
32,10%
32,0%
Sach- und Dienstleis(Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen / ordentliche Aufwendungen) x 100
tungsintensität
16,21%
16,3%
Transferaufwandsquote
37,39%
37,8%
Zinslastquote
(Finanzaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) x 100
(Transferaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) x 100
Anlage 5
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Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
Analyse der Finanzlage
Erläuterungen zur Finanzrechnung:
Die Gesamtfinanzrechnung zeigt eine Veränderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln in Höhe von 277.015,73 EUR, so dass der Endbestand an liquiden Mitteln unter
Berücksichtigung des veränderten Bestandes beim Jagdpachtsammelkonto als fremder
Finanzmittel bei 2.840.466,21 EUR lag. Hierin ist zu berücksichtigen, dass dieser Liquiditätsbestand die zum 31.12.2016 nicht getilgten Liquiditätskredite in Höhe von insgesamt 2,7 Mio. EUR nicht berücksichtigt. Der konkrete Liquiditätsbestand der Gemeinde
(nach Abzug des Jagdpachtsammelkontos mit einem Bestand zum 31.12. von
62.241,09 EUR) lag damit zum 31.12.2016 bei 78.225,12 EUR (Vorjahr:
-1.148.790,61 EUR).
Wesentliche Abweichungen werden zu den einzelnen Ergebnispositionen erläutert.
Bezüglich der Einzahlungen für Steuern und ähnliche Abgaben wird auf die obigen
Erläuterungen zu den entsprechenden Erträgen der Ergebnisrechnung verwiesen. Die
betragsmäßigen Abweichungen hängen mit nicht ertragswirksamem und jahresübergreifendem Zahlungsverkehr zusammen.
Die Plan-Ist-Abweichung bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen in Höhe
von rd. 2 TEUR hängt mit jahresübergreifendem Zahlungsverkehr zusammen.
Die Abweichung bei den sonstigen Transfereinzahlungen in Höhe von TEUR 849
hängt neben jahresübergreifenden Zahlungen mit der separaten Ausweisung des Zahlungsflusses zwischen Kreis und Gemeinde hinsichtlich der delegierten Aufgaben im
Bereich Soziales und dem Zahlungsverkehr zwischen den Konten des Kernhaushalts
und der drei Eigenbetriebe zusammen.
Die Differenz zwischen den Plan-Ist-Ansätzen in Höhe von rd. -148 TEUR bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten beruht im Wesentlichen auf der nicht erfolgten Umsetzung der Dorferneuerungsmaßnahme an der Turnhalle in Marmagen, die
nunmehr im Jahr 2017 im Rahmen der geförderten ländlichen Entwicklung umgesetzt
wird.
Hinsichtlich der Ursache für die Differenz bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten in Höhe von -327 TEUR wird auf die Erläuterungen zum korrespondierenden
Ansatz bei den Erträgen der Ergebnisrechnung verwiesen. Hinzu kommen Differenzen
aufgrund von jahresübergreifendem Zahlungsverkehr.
Auch zur Plan-Ist-Abweichung bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen mit
TEUR -1.324 wird auf die obigen Ausführungen zu den korrespondierenden Konten der
Ergebnisrechnung und auf Differenzen aufgrund von jahresübergreifendem Zahlungsverkehr verwiesen.
Anlage 5
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Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
Bezüglich der sonstigen Einzahlungen wird auf die obigen Ausführungen zu den entsprechenden Erträgen in der Ergebnisrechnung verwiesen. Abweichungen ggü. der Ergebnisrechnung ergeben sich überwiegend aus dem Ausweis der Einzahlungen aus
Grundstücksveräußerungen in der Finanzrechnung unter dem Zahlungsverkehr für Investitionstätigkeit.
Die Zinsen und sonstigen Finanzeinzahlungen bewegen sich insgesamt im Rahmen
des Ansatzes.
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ergibt sich eine höhere Einzahlung aus
laufender Verwaltungstätigkeit gegenüber dem Planansatz in Höhe von rd.
TEUR 88.
Bezüglich der Personalauszahlungen wird auf die entsprechenden Ausführungen zur
Analyse der Aufwandslage verwiesen.
Die Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen betragen 2.847 TEUR und liegen somit rd. TEUR 515 unter dem Planansatz. Zur Begründung wir auch hier auf die
Ausführungen zu den entsprechenden Aufwandspositionen der Ergebnisrechnung verwiesen. Weitere Abweichungen gegenüber den Aufwandskonten ergeben sich aufgrund
des jahresübergreifenden Zahlungsverkehrs.
Die Überschreitung des Planansatzes bei den Zinsen und sonstigen Finanzauszahlungen von rd. TEUR 21 hängt überwiegend mit periodenfremden Auszahlungen zusammen.
In Anbetracht der zur Ergebnisrechnung dargelegten Planabweichungen im Bereich der
Transferaufwendungen ist auch in der Finanzrechnung bei den Transferauszahlungen
eine Planabweichung in Höhe von rd. TEUR -218 entstanden. Auch hier schlägt jahresübergreifender Zahlungsverkehr zu Buche.
Bezüglich des Inhalts und der Zusammensetzung der Position sonstige Auszahlungen wird auf die Erläuterungen zu der korrespondierenden Aufwandsposition der Ergebnisrechnung verwiesen.
Die oben dargelegten Ausführungen spiegeln sich in Minderauszahlungen im Bereich
der laufenden Verwaltungstätigkeit gegenüber dem Planansatz in Höhe von rd.
TEUR 291 wieder.
Es zeigt sich, dass die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit die Auszahlungen in 2016 überstiegen haben, so dass sich ein positiver Saldo aus Verwaltungstätigkeit i. H. v. rd. TEUR 347 ergeben hat. Hierdurch hat sich die kritische Liquiditätslage der Gemeinde in 2016 verbessert, so dass zu den 3,65 Mio. € Kassenkreditsumme zu Beginn des Jahres im Laufe des Jahres Tilgungen möglich waren und mit
Ablauf des Jahres nur noch 2,7 Mio. € in Anspruch genommen wurden. Auch diese hätten rein rechnerisch in Anbetracht des oben beschriebenen Bestandes an eigenen FiAnlage 5
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Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
nanzmitteln getilgt werden können, was allerdings in Anbetracht einer gesicherten täglichen Zahlungsfähigkeit de facto nicht möglich war.
Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
Im Haushaltsjahr 2016 konnten zwar diverse geplante Investitionsvorhaben nicht realisiert werden, jedoch wurden insgesamt TEUR 2.589 an Investitionseinzahlungen und
insgesamt TEUR 1.389 an Investitionsauszahlungen verzeichnet.
In Anbetracht der tatsächlich begonnenen bzw. durchgeführten Investitionsvorhaben
konnten einschließlich der Pauschalförderungen in Form der Allgemeinen Investitionspauschale, der Schul- und Bildungspauschale, der Sportpauschale und Feuerschutzpauschale Gesamtfördermittel in Höhe von TEUR 1.933 und Einzahlungen aus Grundstücksveräußerungen in Höhe von TEUR 655 verzeichnet werden.
Es entstand ein Saldo aus der Investitionstätigkeit von TEUR 1.201, was unter Berücksichtigung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit zu einem Finanzmittelüberschuss von rd. TEUR 1.548 führte.
Der Saldo aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von rd. TEUR -1.271 umfasst
überwiegend die Aufnahme der Liquiditätskredite der Gemeinde sowie die Tilgungsleistungen der Kommunalen Darlehen und Liquiditätskredite.
Mit dem Jahresabschluss 2016 wurden keine Ermächtigungsübertragungen nach § 22
Gemeindehaushaltsverordnung NW vorgenommen.
Gesamtbeurteilung zur Lage der Gemeinde
Die Lage der Gemeinde im Haushaltsjahr 2016 hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht
entspannt, so dass mit einem Überschuss von rd. TEUR 333 ein tatsächlicher Haushaltsausgleich möglich wurde und nicht nur ein fiktiver über die Ausgleichsrücklage wie im
Vorjahr. Auch die Liquiditätslage der Gemeinde hat sich in 2016 wieder verbessert,
wenngleich zwecks Gewährleistung einer täglichen Zahlungsfähigkeit der Gemeinde
nach wie vor die Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten erforderlich war.
Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Gemeinde Nettersheim/Prognosebericht
Chancen und allgemeine Maßnahmen
Die Gemeinde Nettersheim hat sich – wie überhaupt der ländliche Raum - zunehmend
seiner Kernkompetenzen besonnen und begonnen, diese konsequent für eine zukunftsfähige regionale Entwicklung auszubauen. Die Stärke der Eifel sind vor allem die hervorragenden räumlichen Potenziale der einzigartigen Mittelgebirgslandschaft. Hierdurch
nimmt der Tourismus inzwischen einen der wichtigsten Wirtschaftszweige der Region
ein. Die Gemeinde Nettersheim hat diese Chance, die sich hieraus bietet, erkannt und
Anlage 5
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Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
mit ihren Einrichtungen wie dem Naturzentrum, dem Jugendgästehaus und dem Holzkompetenzzentrum eine Initialwirkung für die örtliche Infrastruktur und das hiesige
Gewerbe erreicht. Es konnten hierdurch wirtschaftliche Rahmenbedingungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen aber auch zur Ansiedlung von Unterkunftsbetrieben, von Einzelhandelsgeschäften und Kleingewerbebetrieben geschaffen werden.
Daneben konnten die positiven Entwicklungsmöglichkeiten der Forst- und Holzwirtschaft durch den Aufbau eines regionalen Netzwerks genutzt werden, um die Potenziale, die sich in diesem Bereich für die gesamte Region bieten, weiter zu entwickeln und
zusätzliche Einkommens- wie Beschäftigungsmöglichkeiten für die Region aufzutun.
Dabei geht es neben der stofflichen Nutzung vor allem auch um die energetische Nutzung von Holz und anderen regenerativen Energiequellen. Diese werden über den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim einer wachsenden Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern sowie gemeindlichen Gebäuden zur Verfügung gestellt.
Frühzeitig wurde auch der Wert der naturräumlichen und historischen Besonderheiten
erkannt. Ihrem Erhalt und insbesondere der Vermittlung dieser Schätze an eine breite
Öffentlichkeit wird seit vielen Jahren eine hohe Bedeutung beigemessen. Mit dem im
Jahr 2014 neu eröffneten Archäologischen Landschaftspark und der Beteiligung am „Erlebnisraum Römerstraße“ hat die Gemeinde Nettersheim hier eine weitere touristische
Belebung geschaffen. Damit einher geht die kontinuierliche Entwicklung eines naturnahen und erlebnisorientierten Tourismus sowie der Ausbau von Bildungseinrichtungen
mit dem Naturzentrum Eifel als Herzstück.
Gerade in den letzten Jahren wurde ergänzend das Angebot im Bereich Kultur ausgebaut. Naturzentrum, Bildungswerk, Literaturhaus, Kulturbahnhof und Familienzentrum
bilden hier die wesentlichen Bausteine.
Die Stabilisierung und die weiterhin angestrebte Steigerung der Besucherzahlen im Naturzentrum und Archäologischen Landschaftspark lassen auch für die Zukunft eine konstante Entwicklung erhoffen.
Dauerhaft müssen Teilbereiche, deren Aufwand- bzw. Ertragslage nicht zufriedenstellend sind, analysiert und wenn möglich über den Förderverein Naturschutz, Heimatund Kulturpflege e. V. oder ehrenamtlich Tätige abgewickelt werden. Ebenso sind alle
Mitarbeiter aufgerufen, neue Einnahmequellen mit zu erschließen und Ideen, die am
Kundenwunsch orientiert sind, zu entwickeln.
Vorrangiges Ziel ist es, die haushaltswirtschaftliche Situation stabil auszurichten und
hierdurch eine nachhaltige wirtschaftliche Sicherung der Einrichtungen zu erreichen.
Die Gemeinde Nettersheim zeichnet sich zudem durch ein ausgeprägtes bürgerschaftliches Engagement aus. Bürgerinnen und Bürger unterstützen die Gemeindeverwaltung
durch Eigenleistungen bei Infrastrukturmaßnahmen.
Ferner kann die Gemeinde Nettersheim in Relation zu Kommunen vergleichbarer Größenordnung ein überaus aktives Vereinsleben vorweisen. Die Eigeninitiative und vielfältigen Aktivitäten der Vereine tragen zu einer Entlastung des gemeindlichen Haushalts
bei und verhindern zusätzliche Mehrbelastungen der Privathaushalte. Hierdurch werden
die Konsequenzen des demografischen Wandels und die Auswirkungen der sogenannten „Landflucht“ der letzten Jahre etwas abgemildert.
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Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
Den zunehmenden Auswirkungen des demografischen Wandels stellt sich die Gemeinde
Nettersheim sehr offensiv. Bereits erkennbarem bzw. zu erwartendem strukturellen
Leerstand wird mit einem optimierten Leerstandsmanagement begegnet. So werden
die Probleme und Ursachen für den Leerstand analysiert, in einem weiteren Schritt der
Handlungsbedarf zur Verbesserung der Leerstandsproblematik eruiert und gemeinsam
mit den Akteuren vor Ort über neue Nutzungskonzepte und –ideen nachgedacht. Ein
erfolgreiches Leerstandsmanagement wirkt sich hierbei auf die positive Wahrnehmung
und Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinde aus. Zahlreiche diesbezügliche auch geförderte Maßnahmen wurden über den sogenannten Masterplan Nettersheim durchgeführt.
Zudem begegnet die Gemeinde dem demografischen Wandel mit einer Stärkung der
Familien- und Kinderfreundlichkeit und zukunftsorientierten Maßnahmen und Angeboten für Senioren.
Die Gemeinde Nettersheim stellt mit ihrer direkten Anbindung an die Bundesautobahn
A 1 und ihrer in den letzten Jahren noch optimierten Bahnanbindung für die Bevölkerung des Köln-Bonner-Raumes wie auch der Aachener Region einen attraktiven Wohnstandort dar.
Dies zeigt sich aktuell in einem erheblich gewachsenen Interesse an Baulandflächen in
der Gemeinde Nettersheim, denen sich die Gemeinde Nettersheim aufgrund entsprechender Beschlüsse des Gemeinderates in 2016 und 2017 durch den Ankauf größerer
Flächen in den Ortslagen Marmagen, Nettersheim und Zingsheim und die entsprechende Ausweisung als neue Baulandflächen stellt.
Durch eine permanente Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanungen und des
permanenten Ausbaus der Betreuungsmöglichkeiten in Kindergärten und Schulen erfährt die Gemeinde Nettersheim gerade auch durch junge Familien einen guten Zuspruch. Diese Familienfreundlichkeit, die sich auch durch die Bezuschussung im Bereich
der Kindergartenbeförderung, der Mittagsmahlzeiten und des Kindergartenbeitrags der
Eltern bei Inanspruchnahme des höchsten Betreuungsumfangs zeigt, gilt es – soweit
die Haushaltslage dies weiterhin zulässt – auch in den Folgejahren aufrecht zu erhalten.
Für den Schulbereich befindet sich die Gemeinde Nettersheim darüber hinaus in einem
regionalen Verbund, der sich mit der diesbezüglichen Entwicklungsplanung regional
und damit gemeindeübergreifend auseinandersetzt, um hier frühzeitig Alternativen bezüglich rückläufiger Schülerzahlen zu entwickeln und den Schulstandort Nettersheim
für die Zukunft im interkommunalem Verbund durch alternative Schulformen zu sichern. Mit den intensiven Bemühungen zur Einrichtung einer Gesamtschule mit der
Gemeinde Blankenheim im Sinne eines alternativen, zukunfts- und bedarfsorientierten
Schulangebotes im Südkreis konnte schließlich im Jahr 2012 mit der Genehmigung einer solchen Schule bei Auslaufen der Hauptschule ein entsprechender Erfolg verzeichnet werden und dadurch auch im Bereich der schulischen Bildung die Region zukunftssicher gestaltet werden.
In Anbetracht rückläufiger Geburten- und damit auch Grundschülerzahlen hat die Gemeinde Nettersheim zum Schuljahr 2013/14 zur Sicherung beider Grundschulstandorte
die Bildung eines Grundschulverbundes Gemeinde Nettersheim mit den Standorten
Marmagen und Zingsheim beschlossen.
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Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
Wie oben bereits beschrieben sind in den letzten Jahren große Anstrengungen von Seiten der Gemeinde Nettersheim, vor allem auch mit der Nachbargemeinde Blankenheim,
unternommen worden, um Synergieeffekte zu erzielen und sich als Standorte für Tourismus und Bildung zu positionieren.
Ebenso wurden in den letzten Jahren bereits Investitionen in den Gebäudebestand der
kommunalen Einrichtungen vorgenommen.
Das große Infrastrukturprojekt Eifel-Bahnhof Nettersheim wurde in 2015 weitestgehend fertiggestellt.
Zudem beteiligt sich die Gemeinde an in die Gesamtstrategie passenden Verbundprojekten wie z. B. Eifel-Vital, dem interkommunalen Klimaschutzmanagement und LitEifel.
Zudem hat Nettersheim in weitere kommunale Infrastrukturmaßnahmen investiert z.T. unter erheblicher Beteiligung der Vereine -, und zwar von der Stärkung der Sportund Freizeiteinrichtungen – zu nennen ist hier vor allem das Kunstrasenprojekt in Nettersheim im Jahr 2015 – bis hin zur Ertüchtigung von Wasser- und Nahwärmenetzen in
den drei zentralen Ortslagen Marmagen, Nettersheim und Zingsheim.
Auch der Breitbandausbau wurde unter immenser Beteiligung der Bevölkerung in den
letzten Jahren erfolgreich forciert.
Die Eifelgemeinde Nettersheim sah sich wie die überwiegende Anzahl der Kommunen in
der Region in den letzten Jahren mit sinkenden Einwohnerzahlen konfrontiert. Unter
anderem sind es Abwanderung und Alterung der Bevölkerung, die es zunehmend erschweren, die Daseinsvorsorge aufrecht zu erhalten bzw. Anpassungen erforderlich
machen. Um einem fortschreitenden Funktions- und Attraktivitätsverlust der zentralen
Ortslagen als Versorgungs-, Arbeits-, Kultur- und Bildungsstandorte zu begegnen, der
im schlimmsten Fall zu einer weiteren Verstärkung der Abwanderung hätte führen können, haben die Gemeinden Blankenheim und Nettersheim beschlossen, sich den Herausforderungen gemeinsam zu stellen sowie Kräfte zu bündeln und ein interkommunales Entwicklungskonzept zu erarbeiten. Im Rahmen interkommunaler Zukunftskonferenzen wurde ein interkommunales Leitbild mit differenzierten Zielsetzungen in verschiedenen Handlungsfeldern entwickelt. Diese gemeinsam getragenen Zielsetzungen
gilt es nunmehr auf lokaler Ebene umzusetzen. Hierbei rücken – auch vor dem Hintergrund der Zielsetzung einer nachhaltigen Raumentwicklung – die bestehenden Siedlungsschwerpunkte in den Fokus der Betrachtungen, die für das jeweilige Gemeindegebiet zentrale Funktionen wahrnehmen. Deshalb wurden bei der Erarbeitung des integrierten interkommunalen Entwicklungskonzeptes die Zentralorte Blankenheim (Gemeinde Blankenheim) und die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim (jeweils
Gemeinde Nettersheim) als relevante Vertiefungsbereiche identifiziert. In diesen Ortsteilen, die im Gesamtgefüge beider Kommunen wichtige wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Zentren darstellen, ist die Funktionsfähigkeit angesichts der genannten Herausforderungen gefährdet, so dass vor allem dort Maßnahmen ergriffen werden sollen,
die die Daseinsvorsorge nachhaltig sichern und stärken. Auf der Grundlage des im Jahr
2015 entwickelten Interkommunalen Entwicklungskonzeptes Blankenheim-Nettersheim
werden nunmehr in den Jahren 2016 bis 2023 umfangreiche Maßnahmen unter Inanspruchnahme von Fördermitteln aus der neuen Förderkulisse der Städtebauförderung
unter Aufbringung des jeweiligen kommunalen Finanzierungsanteils kontinuierlich umgesetzt.
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Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
Risiken und künftige Entwicklung der Gemeinde Nettersheim
Wenngleich die Gemeinde Nettersheim analog zur konjunkturellen Lage des Landes in
den Jahren 2015 und 2016 wieder höhere Gewerbesteuereinnahmen verzeichnen konnte, wird nicht mehr das hohe Niveau der letzten kameralen Jahre erreicht. In der Gemeinde werden 39 % der derzeit 405 gewerbesteuerpflichtigen Betriebe nach Abzug
entsprechender Freibeträge zur Gewerbesteuer veranlagt, wobei allein fünf Betriebe rd.
44 % der Gesamtgewerbesteuererträge aufbringen.
Die Gewerbesteuer ist nach wie vor wichtiger Bestandteil der Gemeindefinanzierung. Je
nach gesamtwirtschaftlicher Entwicklung unterliegt sie jedoch starken Schwankungen
und ist deshalb nur schwer planbar.
Hinzu kommt die Belastung durch die hohen Aufwendungen und Auszahlungen insbesondere im sozialen Bereich, die überwiegend über die Umlageverbände (Kreisumlage
und Landschaftsumlage) der Gemeinde belastet werden und deren Entwicklung von der
Gemeinde nicht beeinflusst bzw. gesteuert werden kann.
Die Entwicklungen im Bereich der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern
und die in 2015 krisenhafte Zuspitzung der Anzahl neuankommender Geflüchteter führt
seither auf kommunaler Ebene durch die finanziellen wie auch räumlich begrenzten
Ressourcen zu erheblichen finanziellen wie organisatorischen Herausforderungen.
Der Städte- und Gemeindebund NRW legt seit Jahren in seinen Stellungnahmen zu den
Gemeindefinanzierungsgesetzen richtigerweise dar, dass die kommunale Unterfinanzierung das Hauptproblem der Kommunen ist. Als zentrale Ursache hierfür lässt sich die
Absenkung des Verbundsatzes seit Anfang der achtziger Jahre ausmachen, da die hierdurch in den GFG 1982 bis 2016 den Kommunen vorenthaltene Finanzausgleichsmasse
vollständig dem Volumen der kommunalen Gesamtverschuldung in NordrheinWestfalen entspricht. Deshalb stellen zwischenzeitlich viele Kommunen wie auch der
Städte- und Gemeindebund NRW die Forderung, den Verbundsatz mittelfristig wieder
auf das bis Anfang der achtziger Jahre bestehende Niveau von 28,5 v.H. anzuheben.
Der derzeitige Verbundsatz von nur noch nominell 23 v. H. entzieht den Kommunen
derzeit jährlich etwa 2,3 Mrd. Euro.
Zudem hat sich die Verteilung der Schlüsselzuweisungen im Vergleich zu der des GFG
2000 einseitig zugunsten kreisfreier Städte verschoben, die inzwischen je Einwohner
70 Prozent mehr an Schlüsselzuweisungen erhalten als der kreisangehörige Raum.
Die wesentlichen Positionen im Haushalt der Gemeinde Nettersheim sind auf Ertragsseite
der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer,
die Gewerbesteuer sowie
die Schlüsselzuweisungen des Landes und
auf Aufwandsseite
die Kreisumlage.
Diese stehen alle in deutlicher Abhängigkeit zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Entwicklung unseres Landes und sind damit nicht autark zu beeinflussen.
Anlage 5
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Eine stabile Ertragssituation bei den kommunalen Steuererträgen ist wichtige Voraussetzung für eine langfristig geordnete Haushaltswirtschaft.
Unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung und damit weitestgehend stabil sind
die Erträge aus den Grundsteuern A und B.
Die Grundsteuer A weist das geringste Aufkommen bei den Realsteuern aus.
Die Grundsteuer B erweist sich als stabiler Ertragsfaktor, die anders als die Gewerbesteuer keinen starken Schwankungen unterliegt.
Mit der Aufstellung des Haushaltsplans 2016 wurde zwecks Haushaltskonsolidierung
eine Anhebung der Realsteuerhebesätze vorgenommen. So wurden die Realsteuerhebesätze für die Grundsteurer A von 325 v. H. auf 342 v. H. und für die Grundsteurer B
von 433 v. H. auf 450 v. H. beschlossen. Die Gewerbesteuer wurde nach ihrer Erhöhung zum 01.01.2015 auf 433 v. H. in 2016 nicht erneut angehoben. Im Haushaltsjahr
2017 blieben diese Hebesätze unverändert.
Die Anteile an den Gemeinschaftssteuern (Umsatzsteuer und Einkommensteuer) stellen
einen wichtigen Baustein der Gemeindefinanzierung dar, sind jedoch nicht unmittelbar
über Hebesätze durch die Kommune beeinflussbar.
Der Hauptaufwandsposten des gemeindlichen Haushalts ist die Kreisumlage, die sich
aufgrund einer niedrigeren ÖPNV-Umlage in 2016 ggü. dem Vorjahr um rd. TEUR 94
reduziert hat.
In 2017 wird sich die Kreisumlage mit insgesamt rd. 4,5 Mio. EUR erneut erhöhen.
Bewertung der Haushaltssituation und Reaktionen auf bestehende Risiken
Der Haushalt 2016 war der 8. Haushalt nach den Vorschriften für das Neue Kommunale
Finanzmanagement.
Die Gemeinde Nettersheim hat in Anbetracht der hohen Steuerkraftmesszahl in 2009
keine Schlüsselzuweisungen erhalten. Seit 2010 ist das Recht auf Schlüsselzuweisungen wegen der gesunkenen Eigensteuerkraft wieder aufgelebt. Die Schlüsselzuweisung
lag zwar in 2016 ggü. dem Vorjahr rd. 770 TEUR höher, erreicht jedoch durch die geänderten Kriterien des Länderfinanzausgleichs nicht mehr das Niveau der letzten kameralen Haushaltsjahre.
Um die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Nettersheim zu stabilisieren, wurde bei erkennbar werdender Haushaltslage bereits im Frühherbst 2009 eine „Haushaltssicherungsgruppe“ bzw. „Haushaltskommission“ eingerichtet, die seither jährlich im Zuge
der Haushaltsplanungen aktiv ist. In dieser Gruppe, welche sowohl aus Ratsvertretern
einzelner Fraktionen und Mitarbeitern aus der Verwaltung besteht, werden Möglichkeiten der Ertragsverbesserungen, Aufwandsreduzierungen sowie alternative Finanzierungsmöglichkeiten im Pflichtaufgaben- wie auch im freiwilligen Aufgabenbereich z. B.
über Fördervereine bzw. -kreise und ehrenamtliche Tätigkeiten eruiert, um weitere
Entwicklungsmöglichkeiten aufzutun bzw. ein Festhalten an den in den letzten Jahrzehnten mühevoll erarbeiteten Standards zu ermöglichen. Sämtliche HaushaltspositioAnlage 5
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Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
nen werden hierbei kontinuierlich auf ihr Erfordernis überprüft und nach Dringlichkeit
kategorisiert.
Im Zuge dieser Haushaltskommission wurde entschieden, dass ein Masterplan für Sport
und Gesundheit sowie ein Klimaschutzkonzept erstellt, Umstrukturierungen im ÖPNV
überprüft, ein Mehr an Holzeinschlag realisiert sowie sich an ein regionales Netz von
Verbünden bzw. zentralen Verwaltungsstellen angeschlossen werden soll. Auch wurden
die Lehrschwimmbecken einer kritischen Kosten-Nutzen- wie auch Bedarfsanalyse unterworfen und das Lehrschwimmbecken Zingsheim auf dieser Basis geschlossen. Auch
wurden die Realsteuern sowie Gebühren in einigen Gebührenhaushalten im verträglichen Umfang angehoben.
Im Zusammenhang mit einem stetigen Einwohnerrückgang in den letzten Jahren und
dem demografischen Wandel hat sich die Gemeinde seit 2009 den neuen Herausforderungen gestellt und befindet sich seither in einem stetigen Prozess der Verwaltungsoptimierung wie auch in der Entwicklung neuer Kompetenzen. Hierbei werden auch zunehmend Möglichkeiten der Optimierung und Kompetenzbündelungen in Form interkommunaler Zusammenarbeit geprüft, die auch zum Teil schon umgesetzt wurden.
Genannt seien hier beispielhaft der Bereich der schulischen Zusammenarbeit, der touristischen Zusammenarbeit, des Klimaschutzes und des Projektes „Eifel vital“ mit
Nachbarkommunen sowie das oben beschriebene interkommunale Entwicklungskonzept
mit der Gemeinde Blankenheim im Rahmen der Städtebauförderung.
Zur Stabilisierung der Haushaltswirtschaft der Gemeinde wurden in den Eigenbetrieben
wie auch im Bereich der Realsteuern und der Gebühren moderate Erhöhungen vorgenommen.
In den Bereichen Sport und Gesundheit wurden in den letzten Jahren Maßnahmen auf
der Grundlage von Kosten-Nutzen-Analysen und dem aktuellen Bedarf der örtlichen
Vereine umgesetzt. Im Bereich der Gesundheitsförderung und der weiteren touristischen Entwicklung der Gemeinde und der Region wurde in 2012 in Kooperation mit
Nachbarkommunen das Projekt „Eifel vital“ etabliert.
Das Lehrschwimmbecken in Zingsheim wurde im Verlauf des Jahres 2011 aus Sanierungsgründen geschlossen und auf der Basis aktueller Kosten-Nutzen-Analysen nicht
mehr in Betrieb genommen.
Auf Grundlage der aktuellen Haushaltsplandaten der Gemeinde und der mittelfristigen
Finanzplanung bis zum Jahr 2020 wird derzeit ab dem Haushaltsjahr 2019 mit weiteren
ausgeglichenen Haushalten gerechnet, so dass ein Aufzehren der Ausgleichsrücklage
wie auch die Erforderlichkeit eines Haushaltssicherungskonzeptes nicht erwartet werden.
Nach Jahren des reinen Schuldenabbaus wurde in 2012 zur Finanzierung des Waldkaufs
ein langfristiger Kredit von TEUR 970 aufgenommen. Im Haushaltsjahr 2013 wurden
dann neben Liquiditätsdarlehen in Höhe von 1,5 Mio. EUR zur Abwicklung der Investitionsmaßnahmen Förderdarlehen in Höhe von 1,02 Mio. EUR aufgenommen. Im Haushaltsjahr 2014 wurden die Liquiditätskredite um 1,5 Mio. EUR auf insgesamt
3 Mio. EUR aufgestockt und aus dem noch vorhandenen Ermächtigungsrahmen des
Vorjahres TEUR 980 an sehr zinsgünstigen Förderdarlehen aufgenommen. Im HausAnlage 5
Seite 29
Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
haltsjahr 2015 wurden Verträge über zusätzliche Kassenkreditmittel in Höhe von weiteren TEUR 650 und über weitere zinsgünstige – bzw.-lose Förderkredite von TEUR 860
abgeschlossen. Im Haushaltsjahr 2016 konnte die Gemeinde Nettersheim aufgrund der
oben beschriebenen günstigeren Liquiditätslage die Kassenkredite auf 2,7 Mio. EUR
reduzieren. Investitionsdarlehen wurde keine neuen abgeschlossen.
Künftige Entwicklung des Haushalts
In der Haushaltsplanung 2017 in Form des 1. Nachtrags wird mit einem Überschuss
von rd. TEUR 72 geplant.
Die Finanzzuweisungen des GFG 2017 liegen wieder ungefähr auf dem Niveau des Jahres 2015 und damit rd. TEUR 700 unter denen des Haushaltsjahres 2016, dies herrührend aus der wieder angestiegenen Steuerkraft der Gemeinde im Referenzzeitraum.
Diese Finanzlücke kann jedoch durch Ausgleichsleistungen im Forstbereich von rd. 670
TEUR und höheren Grundstückserlösen aufgefangen werden.
In den Folgejahren wird bei Wegfall der Einmaleffekte und gleichbleibend geringen
Schlüsselzuweisungen einer hiermit verbundenen Verschlechterung der Haushaltslage
der Gemeinde durch einen erwarteten Mehrerlös aus Grundstücksveräußerungen im
Rahmen des Neuerwerbs und der Neuausweisung von Baulandflächen in Marmagen,
Nettersheim und Zingsheim begegnet.
Mit der Haushaltsplanung 2017 in Form der 1. Nachtragssatzung wurden Investitionsauszahlungen in Höhe von rd. 6,9 Mio. EUR eingeplant, denen neben der Allgemeinen
Investitionspauschale mit dem GFG 2017 i. H. v. rd. TEUR 842 konkrete Einzelförderungen von rd. 3,9 Mio. EUR und Grundstückserlöse von rd. TEUR 830 gegenüber stehen werden.
Entwicklung der Ausgleichrücklage 2012 bis 2017
Auf der Grundlage der ordentlichen Jahresergebnisse der Vorjahre, des aktuell ausgewiesenen Jahresergebnisses 2016 und des laut Haushaltsplan vorgesehenen Ergebnisses 2017 zeigt sich nachstehende Entwicklung des Bestandes der Ausgleichsrücklage:
Jahr
2012
2013
2014
2015
2016
2017
Jahresergebnis
in TEUR
Stand
Ausgleichsrücklage
01.01.
in TEUR
109
-87
-499
-56
333
72
1.919
2.029
1.942
1.443
1.387
1.720
zum
Anlage 5
Seite 30
Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag haben sich nicht ergeben.
Verantwortlichkeiten in 2016
Angaben gemäß § 95 Abs. 2 GO NRW
Name,
Vorname
Beruf / Funktion
Pracht,
Wilfried
Bürgermeister
Piehler,
Alfred
Allg. Vertreter
Bannert,
Roland
Rechtsanwalt
Breitbach
Werner
Falkenberg,
Herbert
Selbständig
Falkenberg,
Josef
Geißler,
Ferdi
Bauüberwachung-/
Betreuung in einem
Hochbau- Planungsbüro
Diplom-Ingenieur
Rentner
Mitgliedschaften in den Verbandsversammlungen/Mitgliederversammlungen/Genossenschaftsversammlungen
(Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen
der Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form)
- Förderschulzweckverband Blankenheim, Dahlem, Nettersheim
- Musikschulzweckverband Schleiden
- Zweckverband der kdvz
- Wasserverband Oleftal
- Energiebeirat „Elektrizität“
- Wasserbeschaffungsverband Hermesberg
- Städte- und Gemeindebund NW
- Fischereigenossenschaft
- Förderschulzweckverband Blankenheim, Dahlem, Nettersheim
- Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
- Musikschulzweckverband Schleiden
- Zweckverband kdvz
- Wasserverband Oleftal
- Energiebeirat „Elektrizität“
- Wasserbeschaffungsverband Hermesberg
- Städte- und Gemeindebund NW
- Fischereigenossenschaft
- Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
- Wasserverband Oleftal
- Jagdgenossenschaft Marmagen/Wald
- Jagdgenossenschaft Marmagen/Feld
- Angliederungsgenossenschaft Steinfeld
./.
- Schulzweckverband Blankenheim-Netttersheim
- Jagdgenossenschaft Tondorf
- Angliederungsgenossenschaft Engelswiesen/Auel Tondorf
- Wasserbeschaffungsverband Hermesberg
- Jagdgenossenschaft Roderath/Bouderath
- Jagdgenossenschaft Holzmülheim
- Städte- und Gemeindebund NW
- Förderschulzweckverband Blankenheim, Dahlem, Nettersheim
- Jagdgenossenschaft Nettersheim/Feld
- Jagdgenossenschaft Engelgau/Nettersheim
- Angliederungsgenossenschaft Eigenjagdbezirk Müller, Engelgau und
Angliederungsgenossenschaft Mürel
- Fischereigenossenschaft
- Wasserbeschaffungsverband Hermesberg
- Verbandsversammlung Wasserverband Eifel-Rur
Anlage 5
Seite 31
Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
Hickert,
Christiane
Hilger,
Franz Josef
Joepen,
Michael
Kaufm. Angestellte
Kurth,Guido
Industriemeister
Mahlberg,
Franz Peter
Mayer,
Gerhard
Techn. Angestellter
Müllenborn,
Albert
Pospig, Dirk
Poth, Edwin
Berater für Vorsorge
und Versicherungen
Dipl.-Physiker
Landesrechnungshofbeamter
Techniker/Sachbearbeiter
Reuter, Karl
Pensionär
Diplom-Finanzwirt
KFZ-Sachverständiger
Rosenbaum,
Burkhard
Drucker/Sachbearbeiter
Schmidt,
Bruno
Stukkateurmeister
Schmitz,
Ralf
Energieanlagenelektroniker
Schruff,
Gertrud
Dipl.-Sozialpädagogin
Zingsheim,
Franz-Josef
Landwirtschaftsmeister
- Förderschulzweckverband Blankenheim, Dahlem, Nettersheim
- Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
- Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
- Städte- und Gemeindebund NW
- Jagdgenossenschaft Buir
- Jagdgenossenschaft Tondorf
- Angliederungsgenossenschaft Engelswiesen/Auel Tondorf
- Städte- und Gemeindebund NW
- Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
- Jagdgenossenschaft Engelgau/Frohngau
- Jagdgenossenschaft Roderath/Bouderath
- Jagdgenossenschaft Holzmülheim
- Jagdgenossenschaft Buir
./.
- Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
- Energiebeirat „Elektrizität“
- Wasserbeschaffungsverband Hermesberg
- Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
- Städte- und Gemeindebund NW
- Wasserbeschaffungsverband Hermesberg
- Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
- Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
- Jagdgenossenschaft Nettersheim/Feld
- Jagdgenossenschaft Engelgau/Nettersheim
- Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
- Musikschulzweckverband Schleiden
- Jagdgenossenschaft Zingsheim/Feld
- Jagdgenossenschaft Pesch
- Jagdgenossenschaft Mechernich/Weyer I
- Anliegergenossenschaft Eigenjagdbezirk der Gemeinde Zingsheim/Wald
- Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
- Wasserverband Oleftal
- Jagdgenossenschaft Marmagen/Wald
- Jagdgenossenschaft Marmagen/Feld
- Anliegergenossenschaft Eigenjagdbezirk des Staates Steinfeld
- Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
- Energiebeirat „Elektrizität“
- Jagdgenossenschaft Zingsheim/Feld
- Jagdgenossenschaft Pesch
- Jagdgenossenschaft Mechernich/Weyer I
- Verbandsvorsteher Wasserbeschaffungsverband Hermesberg
- Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
- Musikschulzweckverband Schleiden
- Angliederungsgenossenschaft Eigenjagdbezirk Müller, Engelgau und
Angliederungsgenossenschaft Mürel
- Angliederungsgenossenschaft Eigenjagdbezirk der Gemeinde Zingsheim/Wald
- Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
Anlage 5
Seite 32
Gemeinde Nettersheim
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An die Gemeinde Nettersheim:
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung,
die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der
Gemeinde Nettersheim
für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die
Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von NordrheinWestfalen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde. Unsere Aufgabe ist es,
auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht
über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht
abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 101 Abs. 1 GO NRW und entsprechend § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des
durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich
festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der
Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für
unsere Beurteilung bildet.
____________________________
0814020029/216019086/01092017
Druckdatum 08.09.2017
Anlage
Seite
6
1
Gemeinde Nettersheim
Rechtliche Grundlagen
Name:
Gemeinde Nettersheim
Gründung:
Durch Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes vom 14. Dezember 1972 (GV NRW, S. 414).
Kreiszugehörigkeit: Kreis Euskirchen
Satzung:
Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim vom 27. Oktober 2009, zuletzt
geändert am 13. Dezember 2016
Bürgermeister:
Wilfried Pracht
Kämmerin:
Daniela Glehn
Ratsmitglieder:
Hinsichtlich der Zusammensetzung des Gemeinderates verweisen wir auf den
Lagebericht der Gemeinde.
Ortschaften
Bouderath
Buir
Engelgau
Frohngau
Holzmülheim
Marmagen
Nettersheim
Pesch
Roderath
Tondorf
Zingsheim
____________________________
0814020029/216019086/01092017
Druckdatum 08.09.2017
31.12.2016
31.12.2015
31.12.2014 31.12.2013 31.12.2012
Einwohner
Einwohner
Einwohner
Einwohner
Einwohner
271
278
272
269
270
223
225
226
227
226
588
590
592
589
598
445
429
437
447
449
228
239
225
224
242
1.589
1.601
1.577
1.573
1.589
1.728
1.718
1.706
1.711
1.708
521
523
533
540
558
193
182
186
187
185
874
879
835
835
839
844
845
843
848
831
7.504
7.509
7.432
7.450
7.495
Anlage
Seite
7
1
Gemeinde Nettersheim
Finanzanlagen und Beteiligungen einschließlich Sondervermögen
−
Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk (100 %),
−
Eigenbetrieb Abwasser (100 %),
−
Eigenbetrieb Biowärme (100 %),
−
Musikschulzweckverband Schleiden (9,88 %),
−
Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim,
−
Wasserverband Oleftal (7,60 %),
−
Nordeifel Tourismus GmbH,
−
Eegon,
−
Rheinische Versorgungskasse (KVR-Fonds: 884,522 Fondsanteile),
−
Genossenschaftsanteil VR Bank Nordeifel.
-.-.-.-.-.-
____________________________
0814020029/216019086/01092017
Druckdatum 08.09.2017
Anlage
Seite
7
2
Gemeinde Nettersheim
Zusammensetzung und Entwicklung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (ohne Abgrenzungen)
Darlehensgeber
Stand
31.12.2015
Stand
31.12.2016
Ursprüngliche
Darlehenshöhe
Auszahlungskurs
Zinsen
Tilgung zzgl.
e. Z.
Zinsbindung
Tilgung
Zinsaufwand
€
€
€
€
%
%
%
bis
€
45.210,61
45.210,57
0,04
629.437,27
100,00
4,71
3,58
2016
1.001,29
17.11.2004
KfW
4745438
277.299,00
14.596,00
262.703,00
437.855,00
96,67
2,15
3,33
2025
12.555,04
14.10.2005
NRW Bank
4200867382
165.000,00
2.430,00
162.570,00
165.000,00
100,00
1,93
5,00 ab 2017
2023
3.184,52
04.06.2014
NRW Bank
4200867374
340.000,00
5.000,00
335.000,00
340.000,00
100,00
1,93
5,00 ab 2017
2023
6.562,00
04.06.2014
NRW Bank
4200721233
515.000,00
15.160,00
499.840,00
515.000,00
100,00
1,39
5,00 ab 2016
2024
7.132,17
04.06.2013
NRW Bank
4201393974
770.000,00
0,00
770.000,00
770.000,00
100,00
0,75
2024
5.775,00
22.10.2014
NRW Bank
4201393933
210.000,00
0,00
210.000,00
210.000,00
100,00
0,75
2024
1.575,00
22.10.2014
NRW Bank
4201911585
656.000,00
0,00
656.000,00
656.000,00
100,00
0,00
2026
0,00
09.12.2015
NRW Bank
4201647064
130.000,00
0,00
130.000,00
130.000,00
100,00
0,44
572,00
04.06.2013
74.000,00
100,00
0,42
310,80
04.06.2013
öffentliche Hand
NRW Bank
3007870722
NRW Bank
4201656875
74.000,00
0,00
74.000,00
3.182.509,61
82.396,57
3.100.113,04
75.009,92
52.719,47
22.290,45
441.007,76
100,00
3,00
8,14886
2017
2.745,47
19.07.2004
DG Hyp
3217100100
209.442,86
10.740,68
198.702,18
322.220,00
100,00
3,67
3,00
2035
7.538,74
23.06.2005
DG Hyp
3217100101
108.800,00
6.400,00
102.400,00
128.000,00
100,00
2,12
5,00
2022
2.272,64
04.09.2012
DG Hyp
3217100102
201.450,00
11.850,00
189.600,00
237.000,00
100,00
2,12
5,00
2022
4.207,94
04.06.2014
Commerzbank
7073224870
151.013,92
103.941,07
47.072,85
1.133.776,33
100,00
5,26
4,49
2017
6.594,25
30.04.1998
Postbank
6128879004
372.813,52
16.690,96
356.122,56
528.361,00
100,00
5,49
1,50
2017
20.241,48
04.06.2002
VR Bank
2000208216
891.591,74
21.695,92
869.895,82
970.000,00
100,00
2,6
2,00
2022
22.924,04
12.04.2012
828.751,76
2.838.873,72
6.021.383,33
14.898,06
238.936,16
321.332,73
813.853,70
2.599.937,56
5.700.050,60
850.398,00
100,00
2,56
Öffentliche Hand Insgesamt
Privater Kreditmarkt
WL Bank
28071900
WL Bank
28071902
Privater Kreditmarkt Insgesamt
Insgesamt
____________________________
0814020029/216019086/01092017
Druckdatum 08.09.2017
3,00 ab 2019
Datum der
Schuldurkunde
38.667,82
21.073,78
87.598,34
126.266,16
Anlage 8