Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich; Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
226 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
08.09.17, 09:00
Aktualisiert
13.09.17, 10:00
Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64)

öffnen download melden Dateigröße: 226 kB

Inhalt der Datei

Erweiterung =============== GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 578 /X.L. Z.1 Datum: 07.09.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 12.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 19.09.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 26.09.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauen im Außenbereich; Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: 1. Die Ausführungen in der nachfolgenden Begründung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Die Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper, Gemünd, ist im Rahmen der Erschließung des Guts Horrido an das gemeindliche Ver- und Entsorgungsnetz zu beteiligen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Anschlussnehmers. Begründung: In seiner Sitzung am 22.11.2016 hat der Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beschlossen: „Es wird beschlossen, eine Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) dann herbeizuführen, wenn zum vorliegenden Bauantrag auf Erneuerung der Dachkonstruktion, energetische Sanierung der Außenfassade sowie Erneuerung und Umnutzung des vorhandenen Viehunterstandes in einen Unterstand für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Engelgau befindlichen Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64 die in Abstimmung mit dem Bauordnungsamt zur Vervollständigung des Bauantrages noch angeforderten Unterlagen sowie die Stellungnahmen der zu beteiligenden Fachbehörden vorliegen.“ Um die Bauangelegenheit voranzubringen wurde seitens der Bauherren zwischenzeitlich ein Ingenieurbüro mit der Erschließungsplanung beauftragt, wobei Ziel ist, keine Alternativplanungen vorzusehen, sondern vorhandene Netzanknüpfungspunkte zu nutzen. Dabei soll ein noch abzuschließender Erschließungsvertrag sämtliche mit der wege-, ver- und entsorgungsmäßigen Erschließung verbundenen Forderungen aufnehmen. Folgende Erschließungsmaßnahmen sind für die Wohn- und Stätte für Land-und Forstwirtschaft vorgesehen: 1. Wasserversorgung Vorgesehen ist, ausgehend von Gut Horrido eine Wasserhausanschlussleitung bis zur Martinusstraße (rd. 3 km) in Nettersheim zu verlegen. Angaben zur Dimensionierung der Leitung, Übergabeschacht sowie evtl. erforderliche Formstücke, Druckerhöhungsanlage, künftige Abnahmemenge, 3 Vermeidung von Rückkopplungen/Bakterienaufkommen etc. liegen derzeit noch nicht vor. Für weitere Detailabstimmungen sollte die Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper, Gemünd, beteiligt sowie zwingend die bereits angeforderte Stellungnahme des Gesundheitsamtes abgewartet werden. In dem noch zu schließenden Erschließungsvertrag ist vorzusehen, dass alle Unterhaltungsarbeiten ab Übergabeschacht sowie die Planungsleistungen des Büros Gotthardt & Knipper zu Lasten des Anschlussnehmers gehen. Die Löschwasservorhaltung soll über Löschwassertanks mit 90 cbm Inhalt vorgesehen werden. 2. Abwasser-/Niederschlagswasserbeseitigung Ausgehend von Gut Horrido soll eine Schmutzwasserleitung bis zum Kanalverbindungssammler Engelgau – Nettersheim verlegt werden. Eine Anschlussmöglichkeit besteht im Bereich der Ahekapelle bei Engelgau. Hierzu muss eine Querung des Genbaches erfolgen sowie eine kleine Abwasserpumpstation errichtet werden. Die Abwasserleitung selbst soll im Bereich der Querungsstelle an das Brückenbauwerk über den Genfbach angebracht werden. Da auch hier keine detaillierte Maßnahmenbeschreibung vorliegt und sowohl eine Prüfung noch freier Kapazitäten des Kanalverbindungssammlers Engelgau – Nettersheim erforderlich ist als auch der bauliche Zustand der Brücke über den Genfbach aufzunehmen ist, sollte auch hier die Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper beteiligt werden. Auch die derzeit in Prüfung befindlichen Retentionsmaßnahmen im Bereich des Genfbaches sind zu berücksichtigen. Nach Aussage des Planers hat die Untere Wasserbehörde des Kreises Euskirchen der Querung des Genfbaches bereits zugestimmt. Es ist vorgesehen, das anfallende Niederschlagswasser im Bereich Gut Horrido soll auf dem Grundstück zu versickern. 3. Weitere Versorgungsmaßnahmen 4 Angeschlossen soll Gut Horrido sowohl an das Gasversorgungsetz sowie an das Netz zur Telekommunikation mit Verlegung von Glasfaserkabel. Hierzu ist ein gesonderter Termin mit allen Ver- und Entsorgungsträgern vorgesehen. 4. Inanspruchnahme von Wirtschaftswegen, Zwischenlagerung von Aushub- und Baumaterial Die Trasse der Versorgungsleitungen wie zuvor beschrieben soll ausgehend von Gut Horrido über den südlich gelegenen Wirtschaftsweg bis zur Martinusstraße in Nettersheim vorgesehen werden. Dabei wurde seitens des Erschließungsplaners bereits eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen eingeholt mit der Maßgabe, dass die Trasse in Wegemitte vorzusehen ist, damit eine Beanspruchung der Bankettbereiche möglichst vermieden wird. Es handelt sich bei den Wegen weitestgehend um asphaltierte Oberflächen. Die Ausführung der Erdarbeiten soll dabei von Oktober bis März abgeschlossen sein. Lagerflächen während der Bauphase sind am Parkplatz Schützenplatz sowie auf einer Privatfläche Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 9 Nr. 120 vorgesehen. Hierzu sind insbesondere bezüglich der Privatfläche noch Detailabstimmungen erforderlich, da hier ein in Schotter ausgebauter Wirtschaftsweg in Anspruch genommen werden soll. Der geplante Trassenverlauf ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister