Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
226 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
08.09.17, 09:00
Aktualisiert
13.09.17, 10:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Erweiterung
===============
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 578 /X.L. Z.1
Datum: 07.09.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
12.09.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
19.09.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
26.09.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
1. Die Ausführungen in der nachfolgenden Begründung werden zustimmend zur
Kenntnis genommen.
2. Die Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper, Gemünd, ist im Rahmen der
Erschließung des Guts Horrido an das gemeindliche Ver- und Entsorgungsnetz
zu beteiligen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Anschlussnehmers.
Begründung:
In seiner Sitzung am 22.11.2016 hat der Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss beschlossen:
„Es wird beschlossen, eine Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) dann herbeizuführen, wenn zum vorliegenden Bauantrag auf Erneuerung
der Dachkonstruktion, energetische Sanierung der Außenfassade sowie Erneuerung und Umnutzung
des vorhandenen Viehunterstandes in einen Unterstand für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge
auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Engelgau befindlichen Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64 die in Abstimmung mit dem Bauordnungsamt zur Vervollständigung des Bauantrages noch angeforderten Unterlagen sowie die Stellungnahmen der zu beteiligenden Fachbehörden vorliegen.“
Um die Bauangelegenheit voranzubringen wurde seitens der Bauherren zwischenzeitlich ein Ingenieurbüro mit der Erschließungsplanung beauftragt, wobei
Ziel ist, keine Alternativplanungen vorzusehen, sondern vorhandene Netzanknüpfungspunkte zu nutzen. Dabei soll ein noch abzuschließender Erschließungsvertrag sämtliche mit der wege-, ver- und entsorgungsmäßigen Erschließung verbundenen Forderungen aufnehmen.
Folgende Erschließungsmaßnahmen sind für die Wohn- und Stätte für Land-und
Forstwirtschaft vorgesehen:
1.
Wasserversorgung
Vorgesehen ist, ausgehend von Gut Horrido eine Wasserhausanschlussleitung bis zur Martinusstraße (rd. 3 km) in Nettersheim zu verlegen. Angaben zur Dimensionierung der Leitung, Übergabeschacht sowie evtl. erforderliche Formstücke, Druckerhöhungsanlage, künftige Abnahmemenge,
3
Vermeidung von Rückkopplungen/Bakterienaufkommen etc. liegen derzeit
noch nicht vor. Für weitere Detailabstimmungen sollte die Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper, Gemünd, beteiligt sowie zwingend die bereits
angeforderte Stellungnahme des Gesundheitsamtes abgewartet werden.
In dem noch zu schließenden Erschließungsvertrag ist vorzusehen, dass
alle Unterhaltungsarbeiten ab Übergabeschacht sowie die Planungsleistungen des Büros Gotthardt & Knipper zu Lasten des Anschlussnehmers gehen.
Die Löschwasservorhaltung soll über Löschwassertanks mit 90 cbm Inhalt vorgesehen werden.
2.
Abwasser-/Niederschlagswasserbeseitigung
Ausgehend von Gut Horrido soll eine Schmutzwasserleitung bis zum Kanalverbindungssammler Engelgau – Nettersheim verlegt werden. Eine Anschlussmöglichkeit besteht im Bereich der Ahekapelle bei Engelgau. Hierzu
muss eine Querung des Genbaches erfolgen sowie eine kleine Abwasserpumpstation errichtet werden. Die Abwasserleitung selbst soll im Bereich
der Querungsstelle an das Brückenbauwerk über den Genfbach angebracht
werden.
Da auch hier keine detaillierte Maßnahmenbeschreibung vorliegt und sowohl eine Prüfung noch freier Kapazitäten des Kanalverbindungssammlers
Engelgau – Nettersheim erforderlich ist als auch der bauliche Zustand der
Brücke über den Genfbach aufzunehmen ist, sollte auch hier die Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper beteiligt werden. Auch die derzeit in
Prüfung befindlichen Retentionsmaßnahmen im Bereich des Genfbaches
sind zu berücksichtigen.
Nach Aussage des Planers hat die Untere Wasserbehörde des Kreises Euskirchen der Querung des Genfbaches bereits zugestimmt.
Es ist vorgesehen, das anfallende Niederschlagswasser im Bereich Gut
Horrido soll auf dem Grundstück zu versickern.
3.
Weitere Versorgungsmaßnahmen
4
Angeschlossen soll Gut Horrido sowohl an das Gasversorgungsetz sowie an
das Netz zur Telekommunikation mit Verlegung von Glasfaserkabel. Hierzu
ist ein gesonderter Termin mit allen Ver- und Entsorgungsträgern vorgesehen.
4.
Inanspruchnahme von Wirtschaftswegen, Zwischenlagerung von
Aushub- und Baumaterial
Die Trasse der Versorgungsleitungen wie zuvor beschrieben soll ausgehend von Gut Horrido über den südlich gelegenen Wirtschaftsweg bis zur
Martinusstraße in Nettersheim vorgesehen werden. Dabei wurde seitens
des Erschließungsplaners bereits eine Ausnahmegenehmigung der Unteren
Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen eingeholt mit der Maßgabe,
dass die Trasse in Wegemitte vorzusehen ist, damit eine Beanspruchung
der Bankettbereiche möglichst vermieden wird. Es handelt sich bei den
Wegen weitestgehend um asphaltierte Oberflächen. Die Ausführung der
Erdarbeiten soll dabei von Oktober bis März abgeschlossen sein.
Lagerflächen während der Bauphase sind am Parkplatz Schützenplatz sowie auf einer Privatfläche Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 9 Nr.
120 vorgesehen. Hierzu sind insbesondere bezüglich der Privatfläche noch
Detailabstimmungen erforderlich, da hier ein in Schotter ausgebauter
Wirtschaftsweg in Anspruch genommen werden soll.
Der geplante Trassenverlauf ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister