Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
210 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
14.09.17, 12:37
Aktualisiert
14.09.17, 13:08
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I - Wi
Vorlage 776 /X.L.
Datum: 14.09.2017
ERWEITERUNG
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
19.09.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
26.09.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Kindergartenbedarfsplanung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beauftragt die Verwaltung, für das Jahr 2018
und folgende
1. die Kindergartenbedarfsplanung den dargestellten Anforderungen anzupassen
2. die notwendigen Förderanträge für die zusätzlichen Plätze in den Kindertageseinrichtungen Nettersheim und Zingsheim zu stellen
3. die entsprechenden Haushaltsveranschlagungen im Haushalt 2018 vorzunehmen.
Begründung:
Die Kindergartenbedarfsplanung für das nächste Kindergartenjahr muss entsprechend der Regelungen des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz)) bis zum 15.03. j. J. abgeschlossen sein. Bei
der Abschätzung des Platzbedarfs werden die Anmeldeergebnisse des aktuellen
Kindergartenjahres, die Geburtenentwicklung und das zu erwartende Anmeldeverhalten der Eltern zu Grunde gelegt.
Alle angemeldeten Kinder in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde
Nettersheim für 2017/2018 konnten bisher einen Betreuungsvertrag erhalten. Es
zeichnet sich jedoch bereits jetzt ab, dass weitere Bedarfe, insbesondere im U3Bereich, die nachträglich von Eltern angemeldet wurden, nicht mehr gedeckt
werden können. Die Gruppenstärken in den Kindertageseinrichtungen sind bereits ausgereizt. Es zeigt sich, dass das bisherige Platzangebot selbst bei Ausnutzung von Überbelegungen nicht mehr ausreicht.
Aktuelle Belegung der Kindertageseinrichtungen
Einrichtung
Familienzentrum
Nettersheim
Gruppen
1 x II,
2 x III
Kindertagesstätte
Zingsheim
1 x II,
1 x I,
1 x III
Kindertagesstätte
Tondorf
Kath. Kindergarten
Marmagen
DRK Kindergarten
Engelgau
1 x I,
1 x III
1½ x I,
½ x III
½ x I,
½ x III
U3-Kinder
15
(3 Plätze Überbelegungen in
2018 auf Antrag
an KJA/LJA)
14
(davon 1 inklusiv)
Gesamt
61
6
Ü3-Kinder
46
(davon 1 Kind
inklusiv,
Antrag 1 weiteres Kind)
32
(davon 7 inklusiv,
Antrag 2 weitere Kinder)
43
10
31
41
3
20
23
46
49
3
Erläuterung:
Gruppenform I:
20 Kinder im Altern von zwei Jahren bis zur Einschulung,
davon max. 6 Kinder unter drei Jahren
10 Kinder im Alter von unter drei Jahren
25 Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung
Gruppenform II:
Gruppenform III:
Die Gruppen können je nach Raumangebot mit bis zu zwei Kindern überbelegt werden.
Die Geburtenrate steigt wieder bundesweit und so ist auch in der Gemeinde
Nettersheim ein leichter Anstieg – 61 Geburten in 2016 – zu verzeichnen. Zwar
ist die Geburtenrate auch durch Flüchtlinge mit beeinflusst, diese Kinder haben
auch entsprechend deutschen Kindern einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr und sind daher auch vor dem
Hintergrund der Residenzpflicht als zukünftige Nachfrager zu berücksichtigen.
Eine Überprüfung des Anmeldeverhaltens in den letzten Jahren zeigt, dass zwischenzeitlich für fast 35 % der ein- bis zweijährigen Kinder eine Betreuung gewünscht wird:
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
59
59
50
57
51
57
Geburten
U3
Ü3
U3
Ü3
U3
Nettersheim
11
12
Zingsheim
0
2
8
2
0
15
Tondorf
5
11
6
Engelgau
0
11
Marmagen
6
Summe
22
Quote
Ü3
U3
Ü3
U3
9
3
0
12
16
6
2
11
13
6
11
6
0
7
2
7
5
5
12
6
9
41
19
49
23
42
19,49
2017/18
Ü3
U3
Ü3
U3
Ü3
12
8
11
10
12
4
0
11
10
11
10
4
10
4
14
6
11
5
6
3
3
2
7
3
5
3
3
4
10
3
11
5
5
7
4
31
40
21
51
35
42
37
21
28,44
19,63
32,41
34,26
Es ist davon auszugehen, dass der zweite Geburtstag der regelmäßige Einstieg in
die Kindertagesbetreuung werden wird. Darüber hinaus zeichnet sich ab, dass die
Betreuungsquote bei den einjährigen Kindern noch weiter ansteigen wird, was
gravierende Auswirkungen auf das Platzangebot in den Kindertageseinrichtungen
haben wird, da diese nur in der Gruppenform II mit zehn Betreuungsplätzen,
gleichzeitig aber dem höchsten Platzbedarf betreut werden können.
Bereits jetzt werden über den Kita-Navigator Vormerkungen für 2018 und 2019
von den Eltern vorgenommen, die den Bedarf an weiteren Plätzen signalisieren.
Nach Durchführung der eigentlichen Anmeldewochen, die wieder von Oktober bis
Ende d. J. stattfinden, werden die Ergebnisse auszuwerten und die Planung zu
konkretisieren sein.
Auch vor dem Hintergrund, dass die aktuelle Baulandnachfrage zu rund 80 % von
jungen Familien mit Kindern kommt, ist die Kindergartenbedarfsplanung akut zu
beleuchten.
Es wird derzeit von einem zusätzlichen Bedarf von 35 Kindern pro Jahr ausgegangen, so dass die bisherige dreigruppige Einrichtung in Nettersheim auf vier bis
fünf Gruppen aufgestockt werden müsste. Anfängliche Überlegungen, Räume im
4
Hauptschulgebäude dafür zu nutzen, sind nicht umzusetzen, da die Raumanforderungen nicht gewährleistet werden können. Das Kindergartengebäude selbst
bietet aufgrund seiner Hanglage allerdings die Aufstockung um ein Stockwerk.
In der Einrichtung in Zingsheim, die gleichzeitig Therapiezentrum ist, ist aufgrund
der vorhandenen Dachlandschaften eine Aufstockung des Gebäudes nicht möglich. Allerdings könnte das in unmittelbarer Nachbarschaft befindliche Schwimmhallengebäude, durch bauliche Veränderungen entsprechend umgenutzt werden,
so dass sich eine direkte räumliche Verbindung zum Kindergartengebäude umsetzten ließe.
Die Schaffung der zusätzlichen Plätze kann über einen entsprechenden Investitionskostenzuschuss des Landes (Runderl. d. Ministeriums für Kinder, Familie,
Flüchtlinge und Integration vom 3. August 2017) in Höhe von 30.000,00 Euro pro
Platz (Fördersatz 90 %) realisiert werden.
Gleichzeitig wird geprüft, ob die Aktivierung der dritten Gruppe im katholischen
Kindergarten in Marmagen, eine Option darstellt.
Die beschriebenen Veränderungen in der gemeindlichen Kindergartenlandschaft
sollen möglichst zu Beginn des kommenden Jahres umgesetzt werden, damit die
Plätze parallel zur Baulandentwicklung zur Verfügung stehen. Vor dem Hintergrund, dass derzeit bereits nicht alle Kindergartenbedarfe im U3-Bereich gedeckt
werden können, wird im Gemeindeblatt für die Ausbildung zur Tagesmutter geworben werden.
Für Anfang Oktober ist ein Gespräch mit der zuständigen Fachaufsicht des Landesjugendamtes sowie mit dem Jugendamt des Kreises Euskirchen terminiert,
um die dargestellte Entwicklung gemeinsam zu erörtern und die Planungen abzustimmen, damit schnellstmöglich entsprechende Schritte eingeleitet werden können.
gez. Pracht
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Bürgermeister