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Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
210 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
14.09.17, 12:37
Aktualisiert
14.09.17, 13:08
Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung) Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung) Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung) Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I - Wi Vorlage 776 /X.L. Datum: 14.09.2017 ERWEITERUNG An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 19.09.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 26.09.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Kindergartenbedarfsplanung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beauftragt die Verwaltung, für das Jahr 2018 und folgende 1. die Kindergartenbedarfsplanung den dargestellten Anforderungen anzupassen 2. die notwendigen Förderanträge für die zusätzlichen Plätze in den Kindertageseinrichtungen Nettersheim und Zingsheim zu stellen 3. die entsprechenden Haushaltsveranschlagungen im Haushalt 2018 vorzunehmen. Begründung: Die Kindergartenbedarfsplanung für das nächste Kindergartenjahr muss entsprechend der Regelungen des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz)) bis zum 15.03. j. J. abgeschlossen sein. Bei der Abschätzung des Platzbedarfs werden die Anmeldeergebnisse des aktuellen Kindergartenjahres, die Geburtenentwicklung und das zu erwartende Anmeldeverhalten der Eltern zu Grunde gelegt. Alle angemeldeten Kinder in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Nettersheim für 2017/2018 konnten bisher einen Betreuungsvertrag erhalten. Es zeichnet sich jedoch bereits jetzt ab, dass weitere Bedarfe, insbesondere im U3Bereich, die nachträglich von Eltern angemeldet wurden, nicht mehr gedeckt werden können. Die Gruppenstärken in den Kindertageseinrichtungen sind bereits ausgereizt. Es zeigt sich, dass das bisherige Platzangebot selbst bei Ausnutzung von Überbelegungen nicht mehr ausreicht. Aktuelle Belegung der Kindertageseinrichtungen Einrichtung Familienzentrum Nettersheim Gruppen 1 x II, 2 x III Kindertagesstätte Zingsheim 1 x II, 1 x I, 1 x III Kindertagesstätte Tondorf Kath. Kindergarten Marmagen DRK Kindergarten Engelgau 1 x I, 1 x III 1½ x I, ½ x III ½ x I, ½ x III U3-Kinder 15 (3 Plätze Überbelegungen in 2018 auf Antrag an KJA/LJA) 14 (davon 1 inklusiv) Gesamt 61 6 Ü3-Kinder 46 (davon 1 Kind inklusiv, Antrag 1 weiteres Kind) 32 (davon 7 inklusiv, Antrag 2 weitere Kinder) 43 10 31 41 3 20 23 46 49 3 Erläuterung: Gruppenform I: 20 Kinder im Altern von zwei Jahren bis zur Einschulung, davon max. 6 Kinder unter drei Jahren 10 Kinder im Alter von unter drei Jahren 25 Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung Gruppenform II: Gruppenform III: Die Gruppen können je nach Raumangebot mit bis zu zwei Kindern überbelegt werden. Die Geburtenrate steigt wieder bundesweit und so ist auch in der Gemeinde Nettersheim ein leichter Anstieg – 61 Geburten in 2016 – zu verzeichnen. Zwar ist die Geburtenrate auch durch Flüchtlinge mit beeinflusst, diese Kinder haben auch entsprechend deutschen Kindern einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr und sind daher auch vor dem Hintergrund der Residenzpflicht als zukünftige Nachfrager zu berücksichtigen. Eine Überprüfung des Anmeldeverhaltens in den letzten Jahren zeigt, dass zwischenzeitlich für fast 35 % der ein- bis zweijährigen Kinder eine Betreuung gewünscht wird: 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 59 59 50 57 51 57 Geburten U3 Ü3 U3 Ü3 U3 Nettersheim 11 12 Zingsheim 0 2 8 2 0 15 Tondorf 5 11 6 Engelgau 0 11 Marmagen 6 Summe 22 Quote Ü3 U3 Ü3 U3 9 3 0 12 16 6 2 11 13 6 11 6 0 7 2 7 5 5 12 6 9 41 19 49 23 42 19,49 2017/18 Ü3 U3 Ü3 U3 Ü3 12 8 11 10 12 4 0 11 10 11 10 4 10 4 14 6 11 5 6 3 3 2 7 3 5 3 3 4 10 3 11 5 5 7 4 31 40 21 51 35 42 37 21 28,44 19,63 32,41 34,26 Es ist davon auszugehen, dass der zweite Geburtstag der regelmäßige Einstieg in die Kindertagesbetreuung werden wird. Darüber hinaus zeichnet sich ab, dass die Betreuungsquote bei den einjährigen Kindern noch weiter ansteigen wird, was gravierende Auswirkungen auf das Platzangebot in den Kindertageseinrichtungen haben wird, da diese nur in der Gruppenform II mit zehn Betreuungsplätzen, gleichzeitig aber dem höchsten Platzbedarf betreut werden können. Bereits jetzt werden über den Kita-Navigator Vormerkungen für 2018 und 2019 von den Eltern vorgenommen, die den Bedarf an weiteren Plätzen signalisieren. Nach Durchführung der eigentlichen Anmeldewochen, die wieder von Oktober bis Ende d. J. stattfinden, werden die Ergebnisse auszuwerten und die Planung zu konkretisieren sein. Auch vor dem Hintergrund, dass die aktuelle Baulandnachfrage zu rund 80 % von jungen Familien mit Kindern kommt, ist die Kindergartenbedarfsplanung akut zu beleuchten. Es wird derzeit von einem zusätzlichen Bedarf von 35 Kindern pro Jahr ausgegangen, so dass die bisherige dreigruppige Einrichtung in Nettersheim auf vier bis fünf Gruppen aufgestockt werden müsste. Anfängliche Überlegungen, Räume im 4 Hauptschulgebäude dafür zu nutzen, sind nicht umzusetzen, da die Raumanforderungen nicht gewährleistet werden können. Das Kindergartengebäude selbst bietet aufgrund seiner Hanglage allerdings die Aufstockung um ein Stockwerk. In der Einrichtung in Zingsheim, die gleichzeitig Therapiezentrum ist, ist aufgrund der vorhandenen Dachlandschaften eine Aufstockung des Gebäudes nicht möglich. Allerdings könnte das in unmittelbarer Nachbarschaft befindliche Schwimmhallengebäude, durch bauliche Veränderungen entsprechend umgenutzt werden, so dass sich eine direkte räumliche Verbindung zum Kindergartengebäude umsetzten ließe. Die Schaffung der zusätzlichen Plätze kann über einen entsprechenden Investitionskostenzuschuss des Landes (Runderl. d. Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration vom 3. August 2017) in Höhe von 30.000,00 Euro pro Platz (Fördersatz 90 %) realisiert werden. Gleichzeitig wird geprüft, ob die Aktivierung der dritten Gruppe im katholischen Kindergarten in Marmagen, eine Option darstellt. Die beschriebenen Veränderungen in der gemeindlichen Kindergartenlandschaft sollen möglichst zu Beginn des kommenden Jahres umgesetzt werden, damit die Plätze parallel zur Baulandentwicklung zur Verfügung stehen. Vor dem Hintergrund, dass derzeit bereits nicht alle Kindergartenbedarfe im U3-Bereich gedeckt werden können, wird im Gemeindeblatt für die Ausbildung zur Tagesmutter geworben werden. Für Anfang Oktober ist ein Gespräch mit der zuständigen Fachaufsicht des Landesjugendamtes sowie mit dem Jugendamt des Kreises Euskirchen terminiert, um die dargestellte Entwicklung gemeinsam zu erörtern und die Planungen abzustimmen, damit schnellstmöglich entsprechende Schritte eingeleitet werden können. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister