Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
185 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
03.07.17, 12:22
Aktualisiert
03.07.17, 12:22
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 731 /X.L. Z.2
Datum: 03.07.2017
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.07.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen,
Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, folgende weitere Zuwendung zur Neugestaltung von
Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) in den Sanierungsgebieten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren:
Lfd.Nr.
Objekt
7.
Kölner
Straße
Marmagen
Maßnahme
55,
Instandsetzung
der Fassade
und
Neuanstrich
Gesamtkosten
der Maßnahme,
€
23.122,64
Fördersumme,
€
3.000,00
Begründung:
In der Vorlage 731/X.L. wurde dargestellt, dass bis zur Sitzung des Gemeinderates am 04.07. noch weitere Anträge auf Förderung zur Neugestaltung von Fassaden in historischen Ortskernen von Marmagen und Nettersheim eingehen können, denen bereits eine Bauberatung vorangegangen ist. Es wird empfohlen, einem weiteren Antrag auf Förderung wie folgt zuzustimmen:
7.
Objekt Kölner Straße 55, Marmagen
Die Fachwerkfassade des Gebäudes weist eine Reihe von Rissen auf, die im Zuge
der vorgesehenen Sanierungsmaßnahme geschlossen bzw. überarbeitet oder in
Teilen erneuert werden sollen. Des Weiteren soll die Holzverschalung insgesamt
abgeschliffen und mit einem neuen Anstrich versehen werden. Die Gesamtkosten
der Maßnahme belaufen sich auf 23.122,64 €, so dass vorgeschlagen wird, entsprechend den Förderrichtlinien vom 13.12.2016 den Höchstsatz von 3.000,00 €
zu gewähren.
Es handelt sich bei diesem Objekt um ein Baudenkmal i. S. des § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW). Die Verwendung der vorgesehenen Materialien entspricht den Vorgaben des Denkmalschutzes, so dass die
Denkmalrechtliche Erlaubnis hierzu erteilt werden kann.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister
3