Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Neuwahl eines Ortsvorstehers/einer Ortsvorsteherin für den Ort Pesch)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
183 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
28.03.17, 13:00
Aktualisiert
28.03.17, 13:00
Beschlussvorlage (Neuwahl eines Ortsvorstehers/einer Ortsvorsteherin für den Ort Pesch) Beschlussvorlage (Neuwahl eines Ortsvorstehers/einer Ortsvorsteherin für den Ort Pesch) Beschlussvorlage (Neuwahl eines Ortsvorstehers/einer Ortsvorsteherin für den Ort Pesch)

öffnen download melden Dateigröße: 183 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I – Z Vorlage 614 /X.L. Datum: 28.03.2017 An den Gemeinderat Sitzungstag: 04.04.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Neuwahl eines Ortsvorstehers/einer Ortsvorsteherin für den Ort Pesch Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Sachverhalt: Der bisherige Ortsvorsteher des Ortes Pesch, Herr Ewald Bauer, hat mit Schreiben vom 13.12.2016 gegenüber der Gemeinde Nettersheim schriftlich erklärt, dass er sein Mandat als Ortsvorsteher aus persönlichen Gründen zum 31.03.2017 niederlegen werde. Demzufolge ist der Ortsvorsteher für den Ort Pesch neu zu wählen. Für die Wahl ist der Rat der Gemeinde ausschließlich zuständig. Für den Fall eines vorzeitigen Ausscheidens des Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin während der Wahlzeit ist der Nachfolger/die Nachfolgerin für den Rest der Wahlzeit des Rates nach § 39 Absatz 6 i. V. m. § 50 Absatz 2 GO NW zu wählen. Ersatzwahlen bei vorzeitigem Ausscheiden erfolgen grundsätzlich im Wege der Mehrheitswahl. Abgestimmt wird entweder einstimmig über einen einheitlichen Wahlvorschlag, auf den sich die Ratsmitglieder zuvor einigen konnten oder im Wege der Mehrheitswahl über einen (nicht einheitlich zuvor abgestimmten) oder mehrere Vorschläge. Gemäß § 40 Absatz 2 Satz 5 GO NW zählt bei der Mehrheitsermittlung die Stimme des Bürgermeisters mit. Bei der Wahl hat der Rat das bei seiner eigenen Wahl in dem betreffenden Gemeindebezirk erzielte Stimmenverhältnis zu berücksichtigen. Bei der Kommunalwahl 2014 entfielen für den Ort Pesch 119 Stimmen (46,30 %) auf die CDU 52 Stimmen (20,23 %) auf die SPD 45 Stimmen (17,51 %) auf die FDP 41 Stimmen (15,95 %) auf die UNA Grundsätzlich sollte der Ortsvorsteher/die Ortsvorsteherin von der stärksten Partei gestellt werden. Ein Ortsvorsteher/eine Ortsvorsteherin sollte in der Ortschaft wohnen, für die er/sie bestellt wird, dem Rat angehören oder angehören können. Der Ortsvorsteher/die Ortsvorsteherin hat die Belange seiner/ihrer Ortschaft gegenüber dem Rat zu vertreten. Im Rahmen dieser Befugnisse ist er/sie jederzeit berechtigt und verpflichtet, Wünsche, Anregungen und Beschwerden aus seiner/ihrer Ortschaft aufzugreifen und an den Rat oder den für die Entscheidung über die Angelegenheit zuständigen Ausschuss weiterzuleiten. Gemäß § 3 Absatz 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim kann der Bürgermeister den Ortsvorsteher/die Ortsvorsteherin mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung beauftragen. Der Ortsvorsteher/die Ortsvorsteherin führt diese Geschäfte in Verantwortung gegenüber dem Bürgermeister durch. Zur Abgeltung des ihm/ihr durch die Wahrnehmung seiner/ihrer Aufgaben entstehenden Aufwandes erhält er/sie gemäß § 3 Absatz 5 der Hauptsatzung und § 3 39 Absatz 7 GO NW in Verbindung mit § 3 Absatz 2 der Entschädigungsverordnung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 188,90 € monatlich. Der/Die Wahlvorschlag/-vorschläge erfolgen in der Ratssitzung. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister