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Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
213 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
09.06.17, 09:00
Aktualisiert
09.06.17, 09:00
Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)) Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)) Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm))

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 731 /X.L. Datum: 07.06.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.06.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 27.06.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 04.07.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, folgende Zuwendungen zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) in den Sanierungsgebieten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren: Lfd.Nr. Objekt 1. Buschgasse Marmagen 4, 2. Grafschaftsgasse Nettersheim 1, 3. Brunnenstraße Zingsheim 3, 4. Gemarkung Zingsheim, Flur 7 Nr. 308, Petrusstraße 2, Zingsheim Kirchstraße 15, Zingsheim 5 Maßnahme Entfernung der Altverkleidung, Reinigung und Instandsetzung der Fassade Reinigung, Instandsetzung und Anstrich der Fassade, Überarbeitung des Ortgangbrettes Reinigung und Anstrich der Fassade sowie Überarbeitung des Terrassenbereichs Anbringung eines Außenputzes auf dem Nebengebäude Reinigung und Instandsetzung der Fassade am Wohngebäude und der angrenzenden Scheune Gesamtkosten der Maßnahme, € Fördersumme, € 4.869,52 2.435,00 5.652,07 2.825,00 8.688,79 3.000,00 8.447,81 3.000,00 8.498,50 3.000,00 Begründung: Im Rahmen der Bauberatung wurden eine Reihe von Objektinhabern über die Möglichkeiten zur Verbesserung der Gebäudeansichten durch Reinigungs- und Instandsetzungsmaßnahmen und somit des Erscheinungsbildes informiert. Bislang wurden die nachfolgenden Förderanträge vorgelegt. Es wird empfohlen, eine Förderung wie folgt zu gewähren: 1. Objekt Buschgasse 4, Marmagen Das Gebäude wurde in der Vergangenheit mit Platten verkleidet. Es handelt sich um ein Gebäude, das teils in Bruchstein, teils jedoch auch in Fachwerkbauweise errichtet wurde. Im Rahmen des Eigentumswechsels beabsichtigt der neue Eigentümer, die Altverkleidung zu entfernen, die Fachwerkbalken und Gefache zu reinigen und Instand zu setzen, die Fensterleibungen zu überarbeiten sowie im Anschluss mit einem Farbanstrich zu versehen. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden mit 4.869,52 € beziffert. Es wird vorgeschlagen, einen Zuschuss in Höhe von 2.435,00 € zu gewähren. 3 2. Objekt Grafschaftsgasse 1, Nettersheim Es handelt sich bei diesem Objekt um ein Baudenkmal i. S. des § 9 Denkmalschutzgesetz (DSchG). Die Eigentümerin beabsichtigt, eine Reinigung, Instandsetzung und einen Neuanstrich der Fassade vorzunehmen sowie das Ortgangbrett zu überarbeiten. Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf 5.652,07 €, so dass empfohlen wird, einen Zuschuss in Höhe von 2.825,00 € bereit zu stellen. Die Erlaubnis gem. § 9 DSchG ist zu erteilen. 3. Objekt Brunnenstraße 3, Zingsheim Auch an diesem Gebäude soll die Fassade gereinigt und mit einem Neuanstrich versehen werden. Darüber hinaus soll der Terrassenbereich überarbeitet werden. Nach den vorliegenden Kostenvoranschlägen belaufen sich die Kosten für diese Maßnahmen auf 8.688,79 €. Es wird vorgeschlagen, einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € zu gewähren. 4. Nebengebäude auf dem Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 7 Nr. 308, Petrusstraße 2, Zingsheim Vorgesehen ist, das Nebengebäude mit einem Verputz zu versehen. Das Gebäude wurde im Jahre 1969 errichtet und wurde bislang unverputzt belassen. Die jetzige Maßnahme trägt zur Verbesserung des Ortsbildes bei. Die Maßnahme ist mit Gesamtkosten von 8.447,81 € angesetzt, so dass vorgeschlagen wird, hierzu einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € zu gewähren. 5. Objekt Kirchstraße 15, Zingsheim Der Eigentümer beabsichtigt ebenfalls die Reinigung, Instandsetzung und den Neuanstrich am Wohngebäude sowie am angrenzenden Scheunengebäude. Nach den vorgelegten Kostenvoranschlägen belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf 8.498,50 €, so dass vorgeschlagen wird, einen Zuschuss von 3.000,00 € zu gewähren. Dem Antragsteller ist es möglich, zeitnah den Auftrag für diese Maßnahmen zu erteilen, so dass empfohlen wird, einen vorzeitigen Maßnahmebeginn zuzulassen. Es zeichnet sich ab, dass bis zur Sitzung des Gemeinderates noch weitere Förderanträge eingehen werden, so dass hierüber entsprechende Empfehlungen noch ergehen werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister