Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
175 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
07.09.17, 13:13
Aktualisiert
07.09.17, 13:13
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 743 /X.L.
Datum: 07.09.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
12.09.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
19.09.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
26.09.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Entwicklung der Nahwärmeversorgung Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, für die zukünftig umzusetzenden Maßnahmen im
Rahmen der Nahwärmeversorgung Nettersheim entsprechende Mittel in den
Wirtschaftsplänen 2018ff der Biowärme Nettersheim zu veranschlagen.
Begründung:
In den vorangegangenen Sitzungsphasen sowie in der Sondersitzung des Gemeinderates am 05.09.2017 wurden weitreichende Beschlüsse zur Nahwärmeversorgung Nettersheim gefasst. Der Sachstand im Zentralort Nettersheim stellt
sich derzeit wie folgt dar:
1.
Vorzeitige Auflösung der Leasingverträge
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.07.2016 beschlossen, die bestehenden Leasingverträge zum 01.01.2017 aufzulösen. In diesem Zusammenhang
wird auf Vorlage 450 verwiesen. Die Auflösung wurde fristgerecht zum
01.01.2017 umgesetzt. Somit befinden sich seitdem der Holzhackschnitzelkessel
(WVT) und das Leitungsnetz im Eigentum der Biowärme Nettersheim.
2.
Entwicklungspotenzial bestehendes Nahwärmenetz
Das bestehende Nahwärmnetz erschließt derzeit die Bereiche Familienzentrum,
Haus Tannenblick II, bestehendes Neubaugebiet G 14 (mit Sportlerheim Sportzentrum), Teilabschnitt Jugendgästehaus bis Steinfelder Straße sowie Teilabschnitt bis Naturzentrum.
Angeschlossen sind 51 private Kunden und 9 kommunale Gebäude (einschließlich
der Einrichtungen Schulzweckverband mit Schulzentrum sowie Turn- und
Schwimmhalle).
Die Nahwärmezentrale befindet sich im Keller des Schulzentrums. Sie besteht
aus zwei Hackschnitzelkesseln (WVT und Binder mit jeweils 450 kW) und zwei
Spitzenlastkesseln (Gas, mit jeweils 400 kW). Bei den Gaskesseln handelt es sich
um die ursprüngliche Wärmeversorgung des Schulzentrums.
Das Entwicklungspotenzial in dem Teilabschnitt Jugendgästehaus bis Steinfelder
Straße und in dem Teilabschnitt bis Naturzentrum ist derzeit erschöpft. Dies ist
vor allem auf das Verbindungsstück vom Höhenweg bis zum Abzweig im Bereich
Turn- und Schwimmhalle zurückzuführen (DN 80). Mittelfristig ist eine Erneuerung dieses „Nadelöhrs“ mit einer Ausweitung der Dimensionierung in Betracht zu
ziehen.
Auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim Flur 6 Nr. 405 wurde im Jahre
2013 die Möglichkeit einer Ringleitung Schulstraße/Grabenweg/Höhenweg geschaffen. In diesem Zusammenhang wird auf Vorlage 990 verwiesen. Über diese
Ringleitung kann in Zukunft bei einem entsprechenden Bedarf im Bereich Grabenweg/Höhenweg das Nahwärmenetz unterhalb des Höhenweges extrem entlastet und zusätzliches Anschlusspotenzial geschaffen werden. Ein entsprechender Bedarf im Bereich Grabenweg/Höhenweg liegt derzeit jedoch nicht vor.
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Analysiert wurde in der Zwischenzeit nochmals die Möglichkeit auch die Teilbereiche des Baugebietes G 14 „Auf Graben“ und „Brotkiste“ mit Nahwärme zu versorgen. In diesem Zusammenhang wird auf Vorlage 757 verwiesen.
Nach einer ersten Einschätzung wird sich der Wärmebedarf „Auf Graben“ und
„Brotkiste“ auf rund 500 kW belaufen. Perspektivisch sind aber auch noch die
Fläche oberhalb Haus Tannenblick und die Fläche zwischen Höhenweg/“Auf Graben“ in die Betrachtung mit einzubeziehen.
Basierend auf den vorliegenden Ersterkenntnissen wird es bei einer entsprechenden Ertüchtigung doch möglich sein, die zuvor genannten Bereiche über die Anlagen der Biowärme Nettersheim mit Wärme zu versorgen.
In diesem Zusammenhang müssen insbesondere aber noch die Heizzentrale
(Hydraulik etc.), die Dimensionierung der Versorgungsleitung von der Heizzentrale bis zum Abzweig Höhenweg/Neubaugebiet G 14/ Turn- und Schwimmhalle und
die Versorgungssicherheit ggf. mit einem zusätzlichen Spitzenlastkessel im Bereich Turn- und Schwimmhalle vertieft untersucht werden.
Eine Kapazitätserhöhung der Hackschnitzelkessel in der Heizzentrale wird voraussichtlich aufgrund des zur Verfügung stehenden Platzbedarfes und der Dimensionierung der Schornsteine nicht möglich sein. Der WVT-Kessel (Ursprungskessel)
hat bereits ein Alter von 16 Jahren erreicht, so dass mittelfristig über eine Erneuerung nachzudenken ist.
Dagegen ist es bei den Gaskesseln nicht ausgeschlossen, die Kapazität zu erhöhen. Die Gaskessel haben in der Zwischenzeit auch schon ein gewisses Alter erreicht (31 bzw. 30 Jahre) , so dass mittelfristig eine Erneuerung in Betracht zu
ziehen ist.
Die Leitung von der Heizzentrale bis zum Abzweig Höhenweg/Neubaugebiet G
14/Turn- und Schwimmhalle ist derzeit in DN 100 ausgelegt. Ob diese Kapazität
bei einem Anschluss der Teilbereiche „Auf Graben“ und „Brotkiste“ ausreichend
ist, muss im Gesamtkontext nochmals eingehender überprüft werden.
Entlastet werden könnte dieses Leitungsstück durch einen zusätzlichen Spitzenlastkessel im Bereich Turn- und Schwimmhalle. Hierdurch würde auch eine größere Versorgungssicherheit für den Teilabschnitt Jugendgästehaus bis Steinfelder
Straße sowie für den Teilabschnitt bis Naturzentrum erreicht. Sollte auf dem Leitungsstück vom Höhenweg bis zur Turn- und Schwimmhalle so zum Beispiel eine
Leckage auftreten, wäre es möglich, die genannten Teilabschnitte über den Spitzenlastkessel mit Wärme Not zu versorgen.
In die weiteren Betrachtungen sind auch Fördermöglichkeiten im Rahmen Städtebau und die energetische Ertüchtigung der kommunalen Gebäude im Rahmen
Städtebau (Reduzierung Wärmebedarf) einzubeziehen.
Bezüglich der Kooperation mit einem privaten Betreiber für die Nahwärmeversorgung im Neubaugebiet G 14 (Bestand sowie Teilbereiche „Auf Graben und Brotkiste) - bei Abnahme der Wärme von der Biowärme Nettersheim an einem
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Übergabepunkt Hauptleitung Zufahrt Sportplatz - wird nochmals auf die Vorlage
757 verwiesen.
Die Kooperation hätte den Vorteil, dass ein starker Partner gefunden werden
könnte, der über technisches Know-how (Planung und Realisierung, Kundenbetreuung, Bereitschaftsdienste, Notversorgung etc.) sowie entsprechendes Fachpersonal verfügt.
Eine Grundvoraussetzung für das Vorgenannte ist jedoch, dass eine einheitliche
Preisfindung sicherstellt ist, damit sich die derzeitigen Konditionen für die Endabnehmer nicht verändern.
In Kürze ist diesbezüglich ein weiterer runder Tisch vorgesehen, an dem alle Akteure (technische und wirtschaftliche Betrachtung) beteiligt werden. Danach werden die weiteren Untersuchungs- und Umsetzungsschritte festgelegt.
3.
Nahwärmeverbund
Nettersheim
Rosenthalstraße
mit
Heizzentrale
Kloster
Zum Nahwärmeverbund Rosenthalstraße und zur Heizzentrale im Kloster
Nettersheim hat der Gemeinderat in den vorangegangenen Sitzungsphasen weitreichende Beschlüsse gefasst. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlagen
792, 262, 464 und 593 verwiesen.
Zum Nahwärmeverbund Rosenthalstraße liegen in der Zwischenzeit eine konkrete
Entwurfsplanung und eine konkrete Leistungsbeschreibung vor. Die Realisierung
soll einhergehen mit der baulichen Entwicklung im Bereich Klosterstraße/Röderpesch/Rosenthalstraße.
In der Heizzentrale Kloster wurden in der Zwischenzeit umfangreiche Baummaßnahmen durchgeführt. So konnte der zukünftige Pelletbunker im baulichen Bestand hergestellt werden. Weiterhin wurde die Grube in der zukünftigen Heizzentrale verschlossen. Die Pelletkessel und der vorhanden Gaskessel befinden sich
derzeit in der Aufstellung bzw. Positionierung. Darüber hinaus finden die technischen Installationen statt. Ziel ist es, die Arbeiten bis zur kommenden Heizperiode soweit abzuschließen, dass eine Wärmeversorgung für das Kloster sichergestellt werden kann.
gez. Pracht
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Bürgermeister