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Beschlussvorlage (Ergebnisse der Verkehrsschau vom 03.05.2017)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
344 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
08.06.17, 11:00
Aktualisiert
08.06.17, 11:00

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I - Pa Vorlage 728 /X.L. Datum: 06.06.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.06.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 27.06.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 04.07.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Ergebnisse der Verkehrsschau vom 03.05.2017 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Verkehrsschau vom 03.05.2017 zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister die ergangenen Verkehrsanordnungen gem. § 45 StVO umzusetzen und die Gestaltungsaufträge für die Bereiche Schulstraße (Punkt 5) und Höhenweg/Schule (Punkt 6) zu erteilen. Begründung: Am Mittwoch, 03.05.2017 fand eine Verkehrsschau statt. Folgende Punkte wurden hierbei beraten: 1. Frohngau, Ausbau Ortsdurchfahrt Die Kreisstraße 34 in der Ortsdurchfahrt Frohngau wird in Kürze ausgebaut. Unabhängig von der sonstigen Baumaßnahme sind die Verkehrsführung an einer Engstelle sowie die Situation am Ortseingang aus Fahrtrichtung Roderath noch abschließend zu klären. Die Engstelle befindet sich künftig auf Höhe Helterstraße 1 – 5. Es wird dort ein einseitiger Gehweg vorgesehen, der gegenüber dem heutigen Zustand verbreitert sein wird. Dadurch einsteht eine Engstelle von ca. 3,50 m Fahrbahnbreite, die Sichtverhältnisse an dieser Stelle sind gut. Damit der Gehweg nicht überfahren wird, ist er mit einem Hochbord zu versehen. Nach erfolgtem Umbau bestehen gegen eine Reduzierung der Geschwindigkeit im Engpass keine Bedenken. Es ist aus beiden Richtungen zu beschildern mit Verkehrszeichen 121 StVO in Verbindung mit Verkehrszeichen 274-53 StVO. Diese Beschilderung wird in den allgemeinen Beschilderungsplan der Ausbaumaßnahme einfließen. Im Bereich vor dem ehemaligen Kindergarten ist derzeit eine Beschilderung aus Verkehrszeichen 274, 276 und 136 StVO vorhanden („Zöpelbaum“). Diese Beschilderung ist zu entfernen, da der Kindergarten nicht mehr besteht. Vielmehr ist dieser Bereich in die außerhalb der Kreisstraße bestehenden Tempo-30-Zone zu integrieren. Die vorhandene Beschilderung ist entsprechend anzupassen. Abzuklären ist zudem die Notwendigkeit der Einrichtung einer geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahme am Ortseingang aus Fahrtrichtung Roderath. Der Kreis Euskirchen wird eine Messung der Verkehrsbelastung und der Geschwindigkeiten durchführen. Sollte das Ergebnis die Einrichtung einer solchen Maßnahme nahelegen, so muss in der Örtlichkeit geklärt werden, ob und wo der Fahrbahnverlauf eine entsprechende und noch zu beschreibende Maßnahme zulässt. 3 2. Marmagen, Bau eines Kreisverkehrsplatzes L 204 / Kölner Straße / Konrad-Adenauer-Straße Die Gemeinde Nettersheim informiert die Verkehrskommission darüber, dass mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW Gespräche geführt und Vorplanungen zum Umbau des Einmündungsbereiches L 204 / Konrad-Adenauer-Straße / Wirtschaftswege erstellt worden sind. Das planerische Konzept liegt vor. Ein Antrag zur Finanzierung im Rahmen des Städtebauprogramms ist gestellt. Sollte die Finanzierung sichergestellt werden können, kann mit dem Umbau des Kreuzungsbereiches begonnen werden. Die Maßnahme wird seitens der Verkehrskommission befürwortet. Durch den geplanten Umbau kann mit einer deutlichen Verbesserung der Geschwindigkeitssituation am Ortseingang Marmagen gerechnet werden. Aktuell wurde die Anzahl der in Marmagen einfahrenden Fahrzeuge aus Richtung Bahrhaus kommend über einen Zeitraum von 7 Tagen gemessen, hiernach fahren durchschnittlich täglich 553 Fahrzeuge in den Ort ein. 3. Besucherleitsystem/Touristische Beschilderung In der Verkehrskommission wurden Möglichkeiten der touristischen Beschilderung für die Gemeinde Nettersheim besprochen. Diese wird derzeit überarbeitet um an Hand der in der Verkehrsschau gemachten Vorgaben eine Umsetzung vorzubereiten. 4. Nettersheim, Verkehrssituation Steinfelder Straße Die Steinfelder Straße ist zwischen Abzweig Bahnhofstraße und Haus Nr. 14 als verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet worden. Das Verkehrszeichen 325 StVO bei Einfahrt in die Steinfelder Straße ist für den aus der Bahnhofstraße aus Richtung Bahnhof kommenden Verkehr sehr spät erkennbar. Die Verkehrskommission beschließt, eine Änderung des Standortes weiter in den Bereich der Steinfelder Straße hinein. Gegen das linksseitig aufgestellte Durchfahrtsverbot für Lkw-Verkehr bestehen keine Bedenken. Die Straßenverkehrsordnung lässt eine Linksaufstellung zu, wenn auf der rechten Straßenseite keine sinnvolle und akzeptable Möglichkeit der Beschilderung besteht. In der Verkehrskommission wurde ausführlich besprochen, dass Parken innerhalb eines verkerhsberuhigten Bereiches nur auf ausdrücklich ausgeweisenen Parkflächen zulässig ist. Ziel einer Verkehrsberuhigung ist die Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich. 5. Nettersheim, Schulstraße, Planung eines verkehrsberuhigten Bereiches Im Verlauf der Schulstraße liegen das Jugendgästehaus, die Turn- und Schwimmhalle. Das Aufkommen an Besuchern (Kinder, Schüler, Gäste, Bewohner) liegt bei ca. 25.000 jährlich. Die Gemeinde prüft die Möglichkeiten zur Einrichtung eines ver- 4 kehrsberuhigten Bereiches in diesem Abschnitt der Schulstraße, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung kann dort grundsätzlich ein verkerhsberuhigter Bereich eingerichtet werden. Bedingung ist, dass die vorgeschriebenen baulichen Voraussetzungen erfüllt werden. Die Schulstraße ist derzeit einseitig mit einem Gehweg ausgestattet. Dieser müsste entfallen und stattdessen eine einheitliche und höhengleiche Verkehrsfläche entstehen, in der auch optisch erkennbar alle Verkehrsteilnehmer vorhanden sind, aber die Aufenthaltsfunktion gleichberechtigt ist. Bereits die bauliche Umgestaltung sollte den Kraftfahrer optisch auf den verkehrsberuhigten Bereich hinführen. Auch hier ist zu bedenken, dass ein Parken nur in ausdrücklich markierten Parkbuchten zulässig ist; dies gilt auch für die Anwohnerfahrzeuge. Es wird vorgeschlagen, für diesen Bereich einen Gestaltungsauftrag zu vergeben und die Möglichkeiten einer Förderung zu prüfen. 6. Nettersheim, Höhenweg, Verkehrssituation auf Höhe der Schule Im Verlauf des Höhenweges ist auf Höhe der Schule eine gesonderte Zufahrt in den damit abseits der Straße gelegenen Bereich der Bushaltestelle vorhanden. Die Einfahrt in den Haltestellenbereich ist aus Richtung Höhenweg durch Verkehrszeichen 250 StVO verboten, ausgenommen sind nur Busse. Der Ausfahrtsbereich aus der Haltestelle in den Höhenweg ist durch Findlinge gestaltet. Die Führung der Verkehrsteilnehmer aus Richtung Bushaltestelle, aber auch aus Richtung Höhenweg erfolgt neben den Findlingen durch Richtungstafeln. Es ist regelmäßig festzustellen, dass Richtungstafeln mutwillig entwendet oder verdreht werden. Dadurch entstehen Gefahrensituationen für alle Verkehrsteilnehmer, da die Leitung der Verkehrsteilnehmer unvollständig oder sogar falsch ist. Es kann keine ordnungsgemäße Beschilderung sichergestellt werden, da ein Einfluss auf Vandalismus nicht möglich ist. Der Ausfahrtsbereich und die Anbindung an den Höhenweg sollten daher planerisch überarbeitet und umgestaltet werden. Es bietet sich z.B. an, die „Nebenanlage“ außerhalb der Fahrbereiche durch eine Grünfläche zu ersetzen. Es wird vorgeschlagen, einen Gestaltungsauftrag zur Erstellung eines Konzeptes für den gesamten Bereich der Schule im Rahmen der Städtebauförderung zu erteilen. 7. Nettersheim, Höhenweg, Verkehrssituation an der Zufahrt Sportplatz Der Höhenweg liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone. Seinerzeit wurden alle Kreuzungsbereiche im Höhenweg mit Ausnahme der Kreuzungsbereiches Höhenweg/Zufahrt zum Sportplatz zur Verdeutlichung der in dieser Zone geltenden Rechtsvor-Links Regelung mit Haifischzähnen markiert. Damit hat der aus Richtung REWEKreisel kommende Verkehr auf dem Höhenweg dem vom Sportplatz kommenden Verkehr Vorfahrt zu gewähren. Da die Einfahrt zum Sportplatz zunächst nicht unbedingt als Straße zu erkennen ist und auch keine Haifischzähne vorhanden sind, führt die vorhandene Situation zu Unsicherheiten und Gefahren, es ist daher die Beschilderung mit Verkehrszeichen 205/301 StVO anzubringen. 5 8. Gemeindeverbindungsstraße Nettersheim - Bahrhaus, Kreisverkehr Das Durchfahrtsverbot für Lkw-Verkehr von Bahrhaus kommend wurde zwischenzeitlich hinter den Kreisverkehr versetzt, so dass die Anlieferung des Rewe-Marktes berechtigt stattfinden kann. Zusätzlich war aus der Vergangenheit ein Vorwegweiser für Lkw-Verkehr in Richtung L 205 vorhanden. Da das Durchfahrtverbot für LKW eindeutig erkennbar ist und zudem durch den Kreisverkehr eine vorhandene Wendemöglichkeit besteht, kann der Vorwegweiser entfernt werden. 9. Gemeindeverbindungsstraße Nettersheim - Bahrhaus, Leiteinrichtungen Die fehlende bzw. schlechte Mittelmarkierung im Straßenverlauf wurde in der Verkehrsschau besprochen. Inzwischen wurden die Anzahl und die Geschwindigkeit der dort fahrenden Fahrzeuge ermittelt. In beide Richtungen fahren täglich ca. 320 Fahrzeuge, die gemessenen Geschwindigkeiten liegen bei ca. 73% aller Fahrzeuge über der zugelassenen Geschwindigkeit. Die Verkehrskommission rät an, im Hinblick auf Unfälle in Folge nicht vorhandener Markierungen etc. den Gemeindeunfallversicherungsverband in die Entscheidung der Notwendigkeit einer Markierung einzubeziehen. Dies wird unter Einbeziehung der nun vorliegenden Messergebnisse erfolgen. Sobald ein Ergebnis hierzu vorliegt, wird über dieses entsprechend informiert. 10. Zingsheim, Verkehrsspiegel Ecke Weidenstraße / Kirchstraße Im genannten Kreuzungsbereich wird eine schlechte Sicht im Einmündungsbereich beklagt und um Aufstellung eines Verkehrsspiegels gebeten. Durch den Spiegel soll die Sicht aus Fahrtrichtung Weidenstraße beim Abbiegen in die Kirchstraße verbessert werden. Nach Besichtigung der Örtlichkeit wird das Aufstellen eines Verkehrsspiegels durch die Verkehrskommission nicht befürwortet. Es handelt sich um eine Tempo-30-Zone. Beim Vorfahren bis zur Mitte der Weidenstraße kann der Gegenverkehr rechtzeitig erkannt werden. 10. Tondorf, Nelkenstraße, Verkehrssituation Anwohner der Nelkenstraße hatten über die Verkehrsbelastung und die gefahrenen Geschwindigkeiten in der Nelkenstraße geklagt. Zwischenzeitlich wurde eine Messung durchgeführt. Über 7 Tage wurde ein Fahrzeugaufkommen von der Mechernicher Straße kommend in Richtung Euskirchener Straße von 627 Fahrzeugen gemessen. Die Geschwindigkeiten lagen bei 490 Fahrzeugen bis zu 30 km/h, 114 Fahrzeuge zwischen 30 und 40 km/h und lediglich 21 Fahrzeuge zwischen 40 und 50 km/h, 2 Fahrzeuge waren schneller als 50 km/h. Dieses Ergebnis stellt eine absolut zumutbare Verkehrsbelastung dar. Sie ist als sehr gering zu bezeichnen. Auch die Geschwindigkeiten bewegen sich in einem hinnehmbaren Bereich. Sie rechtfertigen nicht die Durchführung von verkehrslenkenden Maßnahmen, die Verkehrskommission sieht daher keinen Handlungsbedarf. 6 11. Verkehrssituation im Bereich der L 194 Eicherscheid - Holzmülheim – Tondorf, hier: Belastung durch Motorräder Die Thematik war bereits mehrfach Gegenstand der Beratungen. Die Verkehrskommission stellt fest, dass verkehrsregelnde Maßnahmen keinen Einfluss auf das Aufkommen von Motorrädern und die Lärmbelastung durch diese Verkehre nehmen können. Es gibt zwischenzeitlich diverse Initiativen, die sich um eine Reduzierung der Motorradverkehre und der negativen Auswirkungen bemühen. Es muss Ziel sein, über den Gesetzgeber und das Verkehrsministerium zu einer geänderten Rechtslage sowohl im Hinblick auf die Ausstattung der Fahrzeuge als auch deren Nutzung zu kommen. Einfluss kann derzeit nur über Kontrollen genommen werden. Die Zuständigkeit für die Überwachung des fließenden Verkehrs liegt bei der Polizei und der Bußgeldstelle des Kreises Euskirchen. Die Polizei kontrolliert insbesondere dort, wo es die Unfalllage erfordert. Auch Messstellen für die mobile Verkehrsüberwachung durch die Bußgeldstelle des Kreises Euskirchen werden nur in Abstimmung mit der Polizei ausgewählt. Der Bereich Holzmülheim stellt lt. Polizei keinen Unfallschwerpunkt dar. Unabhängig vom Ergebnis der Verkehrsschau wird sich die Verwaltung ggf. unter Beteiligung des Kreises Euskirchen bemühen, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine Verbesserung der Situiation zu erreichen. 12. Bahnübergang Römerplatz Mit Anordnung vom 12.11.2014 wurde im Bereich Römerplatz / Grafschaftsgasse/ Kaninhecke ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet. Das Straßenverkehrsamt des Kreises Euskirchen berichtet, dass nach Mitteilung der DB Netz diese Änderung der Planfeststellung des Jahres 2010 nicht zulässig ist. Eine Beteiligung der DB Netz AG und des Eisenbahnbundesamtes sei erforderlich. Die derzeitige technische Ausgestaltung des Bahnübergangs mit Berechnung der Schließzeiten der Schrankenanlage ist auf eine Fahrzeuggeschwindigkeit von 30 km/h ausgelegt. Für eine Schrittgeschwindigkeit sind die Voraussetzungen nicht erfüllt; die Berechnung der Schließzeiten müsste angepasst werden. Unabhängig von einer Neuberechnung der Schließzeiten wird bahnseits die Auffassung vertreten, dass ein verkehrsberuhigter Bereich mit einer zulässigen Aufenthaltsmöglichkeit von Personen, insbesondere auch Kindern, innerhalb des Bahnkörpers mit dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit unvereinbar ist. Mit Datum vom 12.04.2017 wurde die Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereiches angeordnet und die Beschilderung entsprechend abgeändert. Da die Einrichtung des verkehrsberuhigten Bereiches im Zusammenhang mit der Umgestaltung des gesamten Bahnhofsumfeldes von der Gemeinde Nettersheim und der Bahn gemeinsam geplant und abgestimmt wurde, wird die Verwaltung Rücksprache mit den seinerzeitigen Planungspartnern nehmen und mit den zuständigen Vertretern der DB Netz AG und des Eisenbahnbundesamtes das weitere Vorgehen und die bahnrechtlichen Möglichkeiten abstimmen. Sollte dies zu einem anderen Ergebnis führen als die zurzeit getroffene Verkehrsanordnung ist eine weitere Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt erforderlich. 7 13. Baugebiet G 14, Anbindung an die K 59 - Teilabschnitt „Brotkiste“ - Das neue Baugebiet G 14 wird durch einen neuen Kreisverkehr an die K 59 angeschlossen. Die Strecke zwischen Abzweig L 205 und dem neuen Kreisverkehr ist relativ kurz. Seitens der Verkehrskommission bestehen keine Bedenken, wenn nach Bau des Kreisverkehrs die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits am Abzweig von der L 205 auf 70 km/h reduziert wird. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister