Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
144 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
01.06.17, 11:51
Aktualisiert
01.06.17, 11:51
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Kur
Vorlage 707 /X.L.
Datum: 01.06.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
13.06.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
27.06.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.07.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Greußstraße
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Bereich
Greußstraße, dahingehend zu ändern, dass Außenbereichsflächen des Grundstückes Gemarkung Frohngau, Flur3 Nr. 39 (Anlage 1) gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen
werden.
Darüber hinaus wird beschlossen, das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
Zur Erstellung der erforderlichen Planunterlagen mit Begründung ist das Planungsbüro Lanzerath, Euskirchen nach vorheriger Einholung eines Angebotes zu
beauftragen.
Begründung:
Für das Grundstück Gemarkung Frohngau, Flur 3 Nr. 39 liegt eine Anfrage zur
Bebauung mit einem Einfamilienhaus auf einer Fläche von ca. 500 qm vor. Das
Grundstück liegt an der Greußstraße und befindet sich außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Frohngau. Um das geplante Vorhaben zu realisieren, ist
eine Erweiterung dieser Ortslagenabrundungssatzung erforderlich. Es wird daher
vorgeschlagen, die Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Bereich Greußstraße,
dahingehend zu ändern, dass Außenbereichsflächen des Grundstückes Gemarkung Frohngau Flur 3 Nr. 39 (Anlage 1) gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch
(BauGB) in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden.
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
Eine grundsätzliche positive Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln ist bereits
erfolgt.
3
Zur Erstellung der erforderlichen Planunterlagen mit Begründung sollte das Planungsbüro Lanzerath, Euskirchen, nach vorheriger Einholung eines Angebotes
beauftragt werden.
Die Planungskosten werden vom künftigen Bauherren übernommen.
Aus dem beigefügten Planauszug ist der Änderungsbereich ersichtlich.
gez. Pracht
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Bürgermeister