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Beschlussvorlage (2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Greußstraße)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
144 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
01.06.17, 11:51
Aktualisiert
01.06.17, 11:51
Beschlussvorlage (2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Greußstraße) Beschlussvorlage (2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Greußstraße) Beschlussvorlage (2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Greußstraße)

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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Kur Vorlage 707 /X.L. Datum: 01.06.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.06.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 27.06.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 04.07.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Greußstraße Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, die Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Bereich Greußstraße, dahingehend zu ändern, dass Außenbereichsflächen des Grundstückes Gemarkung Frohngau, Flur3 Nr. 39 (Anlage 1) gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden. Darüber hinaus wird beschlossen, das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Zur Erstellung der erforderlichen Planunterlagen mit Begründung ist das Planungsbüro Lanzerath, Euskirchen nach vorheriger Einholung eines Angebotes zu beauftragen. Begründung: Für das Grundstück Gemarkung Frohngau, Flur 3 Nr. 39 liegt eine Anfrage zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus auf einer Fläche von ca. 500 qm vor. Das Grundstück liegt an der Greußstraße und befindet sich außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Frohngau. Um das geplante Vorhaben zu realisieren, ist eine Erweiterung dieser Ortslagenabrundungssatzung erforderlich. Es wird daher vorgeschlagen, die Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Bereich Greußstraße, dahingehend zu ändern, dass Außenbereichsflächen des Grundstückes Gemarkung Frohngau Flur 3 Nr. 39 (Anlage 1) gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Eine grundsätzliche positive Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln ist bereits erfolgt. 3 Zur Erstellung der erforderlichen Planunterlagen mit Begründung sollte das Planungsbüro Lanzerath, Euskirchen, nach vorheriger Einholung eines Angebotes beauftragt werden. Die Planungskosten werden vom künftigen Bauherren übernommen. Aus dem beigefügten Planauszug ist der Änderungsbereich ersichtlich. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister