Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
158 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
08.06.17, 15:38
Aktualisiert
08.06.17, 15:38
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III –L/Kr
Vorlage 710 /X.L.
Datum: 08.06.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
13.06.2017
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
20.06.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
27.06.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.07.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erschließung Baugebiet F7, Marmagen, "Die Acht Morgen" - 1. Teilabschnitt
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, im Rahmen der baulichen Entwicklung des Baugebietes F 7 –
„Die Acht Morgen“ – in Marmagen zunächst auf einem 1. Teilbereich in Verlängerung des Steinfelder Weges sowie ausgehend von der Jahnstraße in nördlicher
Richtung die Erschließung durchzuführen. Des Weiteren beschließt der Rat, ggf.
zusätzliche Mittel überplanmäßig im Haushalt bzw. Eigenbetrieb Abwasser bereitzustellen.
Begründung:
Im Zusammenhang mit der Veräußerung von gemeindlichen Baugrundstücken im
Bereich des Bebauungsplanes F 5 – Jahnstraße – in Marmagen hat der Rat bereits in seiner Sitzung am 27.09.2016 beschlossen, ausgehend von der Jahnstraße die Erschließung des Teilbereiches F 5 – Jahnstraße – in nördlicher Richtung
durchzuführen (siehe Vorlage 518). Mit diesen Erschließungsarbeiten soll kurzfristig begonnen werden. In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, die Erschließungsstraße auf einem weiteren Teilbereich in Richtung des zukünftigen Baugebietes F 7 „Die Acht Morgen“ zu verlängern, damit auf diesem Teilabschnitt bereits eine Bebauung von Grundstücken gewährleistet werden kann.
Des Weiteren ist beabsichtigt, in Verlängerung des Steinfelder Weges die Erschließung kurzfristig zu sichern. In diesem Bereich hat die Fahrbahn bereits eine
bituminöse Befestigung als Art „Baustraße“, so dass auf diesem Teilbereich lediglich Ver- und Entsorgungsleitungen zu verlegen sind, damit im Anschluss hieran
die bauliche Nutzung der angrenzenden Grundstücke gewährleistet ist. Die vorgesehene Erschließung des 1. Teilabschnittest ist im beigefügten Lageplanauszug
dargestellt.
Im Haushaltsplan 2017 stehen derzeit 50.000,00 € sowie im Eigenbetrieb Abwasser 30.000,00 € zur Verfügung. Sofern diese Mittel für die Erschließungsarbeiten
im Jahre 2017 nicht ausreichen sollten, wären zusätzliche Mittel überplanmäßig
bereitzustellen. Die Wasserversorgung ist über den Wasserverband Oleftal zu sichern. Derzeit wird geprüft, inwieweit ebenfalls für das neue Baugebiet die Anbindung über Glasfaserkabel sichergestellt werden kann.
gez. Pracht
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Bürgermeister