Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 1, Marmagen, Teilbereich Weißdornweg, für das Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 374)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
152 kB
Datum
13.06.2017
Erstellt
07.06.17, 13:00
Aktualisiert
07.06.17, 13:00
Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 1, Marmagen, Teilbereich Weißdornweg, für das Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 374) Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 1, Marmagen, Teilbereich Weißdornweg, für das Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 374) Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 1, Marmagen, Teilbereich Weißdornweg, für das Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 374)

öffnen download melden Dateigröße: 152 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 718 /X.L. Datum: 06.06.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.06.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 1, Marmagen, Teilbereich Weißdornweg, für das Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 374 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 1, Marmagen, Bereich Weißdornweg, zur Errichtung eines Gartenhauses außerhalb der überbaubaren Fläche auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 374 zuzustimmen. Begründung: Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 374 beabsichtigt, im südlichen Bereich seines mit einem Wohnhaus und Garage bebauten Grundstückes ein Gartenhaus zu errichten. Das Grundstück befindet sich im Weißdornweg, und zwar im Kreuzungsbereich zur Schleidener Straße hin. Es ist teilweise mit einer Hecke umgeben. Der Bebauungsplan F 1, Nettersheim, weist auf dem zuvor genannten Grundstück im Bereich der Kreuzung Weißdornweg/Schleidener Straße keine überbaubare Fläche aus. Sowohl das Wohnhaus als auch die Garage befinden sich jedoch innerhalb des „Baufensters“ im Weißdornweg. Das geplante Gartenhaus soll in Richtung Schleidener Straße im Bereich der nicht überbaubaren Fläche errichtet werden. Insgesamt soll eine Fläche von rd. 17,5 qm beansprucht werden. Von der Schleidener Straße aus gesehen wird der Standort des Gartenhauses zwischen zwei Bäumen hinter der Grundstückseinfriedung vorgesehen. Die im Bebauungsplan festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 wird eingehalten. Gem. § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) kann von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und u. a. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Der Standort des Gartenhauses ist städtebaulich vertretbar. Darüber hinaus werden nachbarliche Belange nicht berührt, da dieser Standort zur Schleidener Straße hin vorgesehen ist. Es wird daher vorgeschlagen, dem Antrag auf Befreiung zuzustimmen. 3 Aus dem beigefügten Luftbild- und Bebauungsplanauszug ist der Standort des geplanten Gartenhauses markiert. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister