Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
184 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
09.06.17, 11:01
Aktualisiert
09.06.17, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III -
Vorlage 724 /X.L.
Datum: 09.06.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
13.06.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
27.06.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.07.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich "Brotkiste"
hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher
Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt:
1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit den
Nachbargemeinden im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4
Abs. 2 BauGB zur 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim,
Teilbereich „Brotkiste“, werden die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungen vorgenommen und die in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse gefasst.
2. Darüber hinaus fasst der Gemeinderat zu dem als Anlage 2 beigefügten
Planentwurf mit Änderungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des
Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht zur 4. Änderung des
Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich „Brotkiste“, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
3. Der Satzungsbeschluss ist in der vorgeschriebenen Form bekannt zu machen.
Begründung:
Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim hat in seiner Sitzung am 04.04.2017,
Vorlage 454/X.L. Z.4, beschlossen, den Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht zur 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Brotkiste“
für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen (Auslegungs- und Offenlagebeschluss).
Der Bebauungsplanentwurf mit dem Entwurf der Begründung, dem Entwurf des
Umweltberichts incl. der Bilanzierung gem. Landschaftsgesetz NRW, dem Entwurf
der textlichen Festsetzungen, der Pflanzliste, der artenschutzrechtlichen Prüfung
(ASP I), Stand: 09.02.2017, des Gutachtens Geräuschemissionen und –
immissionen durch Straßenverkehr, Stand: 27.03.2017, des Geotechnischen Berichts – Versickerung, Kanal- und Straßenbau, Kontaminierung, geotechnik west,
Stand: 05.03.2017 lagen in der Zeit vom 24.04.2017 – 30.05.2017 zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
3
Es wird vorgeschlagen, zu den eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit,
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Abstimmung
mit den Nachbargemeinden im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht zur 4. Änderung des Bebauungsplanes G14, Nettersheim, Teilbereich „Brotkiste“, die in der Anlage 1 dargestellten
Abwägungen vorzunehmen und die in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse zu fassen.
gez. Pracht
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Bürgermeister