Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
154 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
21.06.17, 10:24
Aktualisiert
21.06.17, 10:24
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Kur
Vorlage 724 /X.L. Z.2
Datum: 20.06.2017
ERWEITERUNG
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
27.06.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.07.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich "Brotkiste"
hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher
Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt:
1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit den
Nachbargemeinden im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4
Abs. 2 BauGB zur 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim,
Teilbereich „Brotkiste“, werden die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungen vorgenommen und die in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse gefasst.
2. Die Verwaltung wird beauftragt die Verhandlungen hinsichtlich der Glasfaserversorgung im Plangebiet mit der Telekom zu führen.
3. Darüber hinaus fasst der Gemeinderat zu dem als Anlage 2 beigefügten
Planentwurf mit Änderungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des
Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht zur 4. Änderung des
Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich „Brotkiste“, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
4. Der Satzungsbeschluss ist in der vorgeschriebenen Form bekannt zu machen.
Begründung:
In der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen,
vom 23.05.2017 wurde gefordert, dass die vertiefte Art-für-Art Analyse vor Satzungsbeschluss der Unteren Naturschutzbehörde vorzulegen und mit ihr abzustimmen ist.
Die vorliegende Art-für-Art-Analyse (Anlage 2) wurde am 09. Juni per E-Mail vorgelegt und mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen abgestimmt.
Die Anlage 1 zur Vorlage 724 / X.L wurde um die neue Stellungnahme des Kreises Euskirchen unter Nr. 10.3 ergänzt. Die Ergänzung wurde farblich gekennzeichnet.
Es wird vorgeschlagen, zur den ergänzten Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit
den Nachbargemeinden im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes
mit Begründung und Umweltbericht zur 4. Änderung des Bebauungsplanes G14,
Nettersheim, Teilbereich „Brotkiste“, die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungen vorzunehmen und die in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse zu fassen.
gez. Pracht
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Bürgermeister