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Beschlussvorlage (Feststellung des Gesamtabschlusses 2010 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung und Entlastung des Bürgermeisters gem § 116 (1) i.V.m. § 96 (1) S.4 GO NRW)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
182 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
11.09.17, 13:28
Aktualisiert
11.09.17, 13:28
Beschlussvorlage (Feststellung des Gesamtabschlusses 2010 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung und Entlastung des Bürgermeisters gem § 116 (1) i.V.m. § 96 (1) S.4 GO NRW) Beschlussvorlage (Feststellung des Gesamtabschlusses 2010 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung und Entlastung des Bürgermeisters gem § 116 (1) i.V.m. § 96 (1) S.4 GO NRW)

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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 676 /X.L. Datum: 11.09.2017 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 19.09.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 26.09.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Feststellung des Gesamtabschlusses 2010 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung und Entlastung des Bürgermeisters gem § 116 (1) i.V.m. § 96 (1) S.4 GO NRW Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Entwurf Bestätigungsvermerk RPA v. 19.09.2017 2 Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt gem. § 116 GO NRW die Feststellung des Gesamtabschlusses 2010 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung. Der Gesamtjahresfehlbetrag beläuft sich auf 362.906,11 €. 2. Der Rat beschließt gem. § 116 (1) i. V. m. § 96 (1) GO NRW die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters zu erteilen. Begründung: Es wird auf die Ausführungen zum Gesamtabschluss 2010 mit Vorlage 675 verwiesen. Zudem steht diese Vorlage unter dem Vorbehalt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss in der unmittelbar zuvor tagenden Sitzung in seinem Beschluss dem Vorschlag gemäß Vorlage 675 folgt. Nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss mit dem beigefügten Bestätigungsvermerk in seiner Sitzung vom 19. September 2017 das Ergebnis seiner Beratungen zusammengefasst hat, hat er dem Gemeinderat empfohlen, den Gesamtabschluss 2010 in der geprüften Fassung nach § 116 (1) i. V. m. § 96 (1) GO NRW festzustellen und die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters zu erteilen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister