Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
210 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
12.09.17, 12:41
Aktualisiert
12.09.17, 12:41
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 767 /X.L.
Datum: 11.09.2017
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
19.09.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
26.09.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Feststellung des Jahresabschlusses 2016 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung und Entlastung des Bürgermeisters gem. § 96 Absatz 1 GO NRW
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Bestätigung des RPA vom 19.09.2017 (in der Entwurfsfassung)
Nein
2
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt gem. § 96 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung. Der ausgewiesene Überschuss in Höhe von
332.936,28 € wird der Ausgleichsrücklage zur Deckung von Fehlbeträgen
in künftigen Jahren zugeführt.
2. Der Rat beschließt gem. § 96 Absatz 1 GO NRW die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters zu erteilen.
Begründung:
Es wird auf die Ausführungen zum Jahresabschluss 2016 mit Vorlage 766 verwiesen.
Desweiteren wird darauf hingewiesen, dass die Vorlage in der dargestellten Form
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rechnungsprüfungsausschuss in der unmittelbar zuvor tagenden Sitzung in seinem Beschluss dem Vorschlag gemäß Vorlage 766 folgt.
Nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss mit dem beigefügten Bestätigungsvermerk in seiner Sitzung vom 19. September 2017 das Ergebnis seiner Beratungen zusammengefasst hat, hat er dem Gemeinderat empfohlen, den Jahresabschluss 2016 in der geprüften Fassung nach § 96 Absatz 1 GO NRW festzustellen und die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters zu erteilen.
Darüber hinaus hat der Rat auch über die Behandlung des Jahresabschlusses zu
entscheiden.
Mit den Jahresabschlüssen 2009 und 2010 musste zum fiktiven Ausgleich des
Haushalts eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage erfolgen.
Die Jahresüberschüsse 2011 und 2012 wurden jeweils der Ausgleichsrücklage
zum Ausgleich von Fehlbeträgen in späteren Jahren zugeführt. Der Jahresfehlbetrag 2013 in Höhe von -86.658,99 EUR, der Jahresfehlbetrag 2014 in Höhe von
-499.333,52 € und der Fehlbetrag 2015 mit -55.741,05 € wurden wiederum fiktiv über die Ausgleichsrücklage ausgeglichen.
Die prognostische Entwicklung der Ausgleichsrücklage unter Berücksichtigung der
mittelfristigen Finanzplanung des aktuellen Haushalts 2017 und des tatsächlichen
Jahresergebnisses 2016 stellt sich wie folgt dar:
Haushaltsjahr
Eröffnungsbilanz
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
Jahresrechnungsergebnis
-1.662.041,94
-153.884,89
459.319,94
109.392,94
-86.658,99
-499.333,52
-55.741,05
332.936,28
rd. 71.000,00
rd.-40.000,00
rd. 255.000,00
rd. 479.000,00
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Stand der Ausgleichsrücklage
3.275.914 EUR
1.613.872 EUR
1.459.987 EUR
1.919.307 EUR
2.028.700 EUR
1.942.041 EUR
1.442.707 EUR
1.386.963 EUR
1.719.900 EUR
1.790.900 EUR
1.750.900 EUR
2.005.900 EUR
2.484.900 EUR
3
Nach der Feststellung des Jahresabschlusses ist dieser nach § 96 Absatz 2 GO
NRW unverzüglich der Aufsichtsbehörde (Kreis Euskirchen) anzuzeigen und danach öffentlich bekannt zu machen sowie bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses, also dem für das Jahr 2017, zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.
gez. Pracht
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Bürgermeister