Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
149 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
31.05.17, 11:01
Aktualisiert
31.05.17, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB III -
Vorlage 698 /X.L.
Datum: 30.05.2017
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
06.06.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
27.06.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.07.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
hier: Entfernung eines Fichtenbestandes im Bereich der Erft
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
1. Die Entfernung eines Fichtenbestandes in Abt. 121 G im Rahmen des
Forstwirtschaftsplanes 2017 durchzuführen.
2. Die Maßnahme ist maximal gewinnbringend durchzuführen unter eventueller Förderung im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
NRW.
3. Gegebenenfalls die Maßnahme im Rahmen des Öko-Kontos durchzuführen.
4. Die Verwaltung zu beauftragen, ein zukünftiges Bewirtschaftungskonzept
dieser Fläche in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Landschaftsbehörde zu erarbeiten und diese in Geldwerten zu refinanzieren.
5. Eine Wiederaufforstung mit Nadelholz hat zu unterbleiben.
Begründung:
In der Erftaue stockt in Abt. 123 G ein 50-jähriger Fichtenbestand, der aufgrund
seines schlechten Pflegezustandes (fehlende Durchforstungen in der Vergangenheit) höchstgradig windwurfgefährdet ist. Desweiteren ist es im vergangenen
Jahr zu verstärktem Käferbefall gekommen. Der Bestand stellt zwischenzeitlich
eine latente Gefahr für die K 34 dar. Es wird daher vorgeschlagen, den 0,24 ha
großen Fichtenbestand gänzlich zu entfernen.
Das aufstockende Holz wurde in Rahmen einer beschränkten Ausschreibung frei
Stock ausgeschrieben. Der Einsatz des Harvesters, insbesondere durch die Straßennähe, scheint die günstigste Arbeitsmethode zu sein. Eine Wiederaufforstung
mit Nadelholz hat zu unterbleiben.
Da durch die Entfernung der Fichte im Bereich der Bachaue der Erft eine hohe
ökologische Aufwertung stattfinden würde, wird vorgeschlagen, die Maßnahme
unter Förderung im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie oder unter Nutzung des
Ökokontos durchzuführen.
Die Verwaltung hat bereits erste Gespräche bzgl. der Machbarkeit dieser Maßnahme bei der Unteren Wasserbehörde geführt.
Im Rahmen der Planungen der Weiterentwicklung dieses Auenbereichs wird ein
Entwicklungskonzept erstellt, welches in der kommenden Ausschusssitzung für
Forst- und Landwirtschaft vorgestellt werden könnte.
3
Es wird vorgeschlagen wie folgt zu beschließen:
1. Die Entfernung eines Fichtenbestandes in Abt. 121 G im Rahmen des
Forstwirtschaftsplanes 2017 durchzuführen.
2. Die Maßnahme ist maximal gewinnbringend durchzuführen unter eventueller Förderung im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
NRW.
3. Gegebenenfalls die Maßnahme im Rahmen des Öko-Kontos durchzuführen.
4. Die Verwaltung zu beauftragen, ein zukünftiges Bewirtschaftungskonzept
dieser Fläche in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Landschaftsbehörde zu erarbeiten und diese in Geldwerten zu refinanzieren.
5. Eine Wiederaufforstung mit Nadelholz hat zu unterbleiben.
gez. Pracht
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Bürgermeister