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Beschlussvorlage (Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie hier: Entfernung eines Fichtenbestandes im Bereich der Erft)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
149 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
31.05.17, 11:01
Aktualisiert
31.05.17, 11:01
Beschlussvorlage (Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
hier:	Entfernung eines Fichtenbestandes im Bereich der Erft) Beschlussvorlage (Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
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hier:	Entfernung eines Fichtenbestandes im Bereich der Erft)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III - Vorlage 698 /X.L. Datum: 30.05.2017 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 06.06.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 27.06.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 04.07.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie hier: Entfernung eines Fichtenbestandes im Bereich der Erft Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, 1. Die Entfernung eines Fichtenbestandes in Abt. 121 G im Rahmen des Forstwirtschaftsplanes 2017 durchzuführen. 2. Die Maßnahme ist maximal gewinnbringend durchzuführen unter eventueller Förderung im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie NRW. 3. Gegebenenfalls die Maßnahme im Rahmen des Öko-Kontos durchzuführen. 4. Die Verwaltung zu beauftragen, ein zukünftiges Bewirtschaftungskonzept dieser Fläche in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Landschaftsbehörde zu erarbeiten und diese in Geldwerten zu refinanzieren. 5. Eine Wiederaufforstung mit Nadelholz hat zu unterbleiben. Begründung: In der Erftaue stockt in Abt. 123 G ein 50-jähriger Fichtenbestand, der aufgrund seines schlechten Pflegezustandes (fehlende Durchforstungen in der Vergangenheit) höchstgradig windwurfgefährdet ist. Desweiteren ist es im vergangenen Jahr zu verstärktem Käferbefall gekommen. Der Bestand stellt zwischenzeitlich eine latente Gefahr für die K 34 dar. Es wird daher vorgeschlagen, den 0,24 ha großen Fichtenbestand gänzlich zu entfernen. Das aufstockende Holz wurde in Rahmen einer beschränkten Ausschreibung frei Stock ausgeschrieben. Der Einsatz des Harvesters, insbesondere durch die Straßennähe, scheint die günstigste Arbeitsmethode zu sein. Eine Wiederaufforstung mit Nadelholz hat zu unterbleiben. Da durch die Entfernung der Fichte im Bereich der Bachaue der Erft eine hohe ökologische Aufwertung stattfinden würde, wird vorgeschlagen, die Maßnahme unter Förderung im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie oder unter Nutzung des Ökokontos durchzuführen. Die Verwaltung hat bereits erste Gespräche bzgl. der Machbarkeit dieser Maßnahme bei der Unteren Wasserbehörde geführt. Im Rahmen der Planungen der Weiterentwicklung dieses Auenbereichs wird ein Entwicklungskonzept erstellt, welches in der kommenden Ausschusssitzung für Forst- und Landwirtschaft vorgestellt werden könnte. 3 Es wird vorgeschlagen wie folgt zu beschließen: 1. Die Entfernung eines Fichtenbestandes in Abt. 121 G im Rahmen des Forstwirtschaftsplanes 2017 durchzuführen. 2. Die Maßnahme ist maximal gewinnbringend durchzuführen unter eventueller Förderung im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie NRW. 3. Gegebenenfalls die Maßnahme im Rahmen des Öko-Kontos durchzuführen. 4. Die Verwaltung zu beauftragen, ein zukünftiges Bewirtschaftungskonzept dieser Fläche in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Landschaftsbehörde zu erarbeiten und diese in Geldwerten zu refinanzieren. 5. Eine Wiederaufforstung mit Nadelholz hat zu unterbleiben. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister