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Beschlussvorlage (2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Greußstraße; Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
148 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
06.09.17, 13:01
Aktualisiert
06.09.17, 13:01
Beschlussvorlage (2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Greußstraße;
Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Greußstraße;
Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Greußstraße;
Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Kur. Vorlage 749 /X.L. Datum: 05.09.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 12.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 19.09.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 26.09.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Greußstraße; Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen: a) Zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Greußstraße, gem. §§ 3 und 4, Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungen vorzunehmen und die in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse zu fassen. b) Darüber hinaus wird der Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs.1 BauGB für diese 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Greußstraße, entsprechend der beigefügten Planzeichnung mit Begründung gefasst. Nach Satzungsbeschluss wird dieser gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Begründung: In seiner Sitzung am 04.07.2017 hat der Rat der Gemeinde Nettersheim beschlossen, die Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Bereich Greußstraße, dahingehend zu ändern, dass Außenbereichsflächen der Grundstücke Gemarkung Frohngau, Flur 3, Nr. 39 und Nr. 40 gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden. Aufgrund dessen wurde der Satzungsentwurf mit Begründung zu dieser 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung von Frohngau für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Frist endete zum 31.08.2017. Es wird vorgeschlagen, zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungen vorzunehmen und die in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse zu fassen. Die 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Greußstraße mit Begründung ist dieser Vorlage als Anlagen 2-4 beigefügt. 3 Es wird vorgeschlagen, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen, und anschließend gem. § 10 Abs. 3 öffentlich bekannt zu machen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister