Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
148 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
06.09.17, 13:01
Aktualisiert
06.09.17, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Kur.
Vorlage 749 /X.L.
Datum: 05.09.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
12.09.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
19.09.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
26.09.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Greußstraße;
Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen
der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 und § 4
Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen:
a) Zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung
Frohngau, Greußstraße, gem. §§ 3 und 4, Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
sind die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungen vorzunehmen und die
in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse zu fassen.
b) Darüber hinaus wird der Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs.1 BauGB für
diese 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau,
Greußstraße, entsprechend der beigefügten Planzeichnung mit Begründung
gefasst. Nach Satzungsbeschluss wird dieser gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.
Begründung:
In seiner Sitzung am 04.07.2017 hat der Rat der Gemeinde Nettersheim beschlossen, die Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Bereich Greußstraße, dahingehend zu ändern, dass Außenbereichsflächen der Grundstücke Gemarkung
Frohngau, Flur 3, Nr. 39 und Nr. 40 gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden.
Aufgrund dessen wurde der Satzungsentwurf mit Begründung zu dieser 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung von Frohngau für die Dauer eines Monats
öffentlich ausgelegt. Die Frist endete zum 31.08.2017.
Es wird vorgeschlagen, zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der
öffentlichen Auslegung die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungen vorzunehmen und die in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse zu fassen.
Die 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Greußstraße mit
Begründung ist dieser Vorlage als Anlagen 2-4 beigefügt.
3
Es wird vorgeschlagen, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch
(BauGB) zu fassen, und anschließend gem. § 10 Abs. 3 öffentlich bekannt zu machen.
gez. Pracht
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Bürgermeister