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Beschlussvorlage (Jahresabschluss zum 31.12.2016 hier: Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
210 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
12.06.17, 09:00
Aktualisiert
12.06.17, 09:00
Beschlussvorlage (Jahresabschluss zum 31.12.2016
hier: Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim) Beschlussvorlage (Jahresabschluss zum 31.12.2016
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 682 /X.L. Datum: 12.06.2017 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 20.06.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 27.06.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 04.07.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jahresabschluss zum 31.12.2016 hier: Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Prüfbericht zur Jahresabschlussprüfung 2016 2 Beschlussvorschlag: 1) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim zum 31.12.2016 unter Berücksichtigung des vorliegenden Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz und vorbehaltlich des abschließenden Prüfvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW. 2) Er beschließt ferner, den eingetragenen Jahresverlust in Höhe von 2.223,30 € auf neue Rechnung ins Folgejahr vorzutragen. Begründung: Der Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Betriebsleiter des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim, hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31.12.2016 aufgestellt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz, hat im Mai und Juni d. J. die Prüfung des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung der Eigenbetriebsverordnung NRW, des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und der Betriebssatzung des Eigenbetriebes durchgeführt. Der Prüfbericht nebst Testat liegt dieser Vorlage in digitaler Form bei. a) Jahresverlust gemäß Passivseite der Bilanz Das Jahresergebnis 2016 der Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim beläuft sich auf einen Fehlbetrag von 2.223,30 €. Mit dem Zwischenbericht zum 30.09.2016 wurde noch ein Überschuss von rd. 3 TEUR prognostiziert. Die Abweichung hat sich im Wesentlichen durch witterungsbedingte, erhebliche Gebühreneinbußen ergeben. Zum tatsächlichen Geschäftsverlauf 2016: Die Ertragslage des Unternehmens zeigte sich in 2016 gegenüber dem Vorjahr durch witterungsbedingte erheblich niedrigere Verbräuche bei den Groß- wie Kleinabnehmern negativer als dies bei Planveranschlagung erwartet wurde. Das Jahresergebnis 2016 liegt bei einem Fehlbetrag in Höhe von 2.223,30 EUR. Das Jahresergebnis verschlechterte sich damit rd. 5,0 TEUR gegenüber dem Vorjahr. Dies vor allem, da die Verkaufserlöse aus der Wärmeabnahme rd. 40,0 TEUR unterhalb derer des Vorjahres lagen. Für die Reparatur von Hausübergabestationen wurden mit dem Jahresabschluss zum 31.12.2015 9,0 TEUR an Instandhaltungsrückstellungen gebildet, die im 1. Quartal 2016 nachgeholt und folglich in voller Höhe aufgelöst wurden. Aus dem Hackschnitzelbezug aus den Freischneideaktionen von Wirtschaftswegen konnte in 2016 mit rd. 17,2 TEUR im Vergleich zum Vorjahr wieder ein höherer Ertrag verzeichnet werden. 3 b) Entwicklung der Kapitalrücklage Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat in seiner Sitzung vom 30.09.2014 beschlossen, auf der Grundlage des § 10 Absatz 6 Satz 3 EigVO NRW dem außerplanmäßigen Ausgleich des nicht getilgten Verlustvortrages aus Vorjahren in Höhe von 132.932,30 EUR im Wirtschaftsjahr 2014 aus der Kapitalrücklage zuzustimmen. Der Jahresverlust 2014 in Höhe von 4.590,68 € wurde ebenso wie der Jahresgewinn 2015 in Höhe von 2.456,77 EUR auf neue Rechnung ins Folgejahr vorgetragen. Damit stellt sich die Kapitalrücklage wie folgt dar: Stand der Kapitalrücklage nach Verrechnung des Verlustvortrages 2009 – 2013 Verlustvortrag 2014 Gewinn 2015 Verlustvortrag 2016 15.283,24 € -4.590,68 € 2.456,77 € -2.223,30 € c) Gebührenbedarf Im Rahmen der Gebührenkalkulation 2012 wurde eine Gebührenerhöhung der Verbrauchsgebühr von 60,00 € auf 65,00 € pro Megawattstunde beschlossen. Diese wurde seither nicht mehr verändert. Mit der Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2015 wurde die Grundgebühr ausgehend von einer Gesamtanschlussleistung in Höhe von 3.105,50 kW ab 01.01.2015 um 2,00 EUR pro kW erhöht. Die Gebührennachkalkulation auf Basis der Ist-Werte 2016 hat insgesamt eine Unterdeckung in Höhe von TEUR 3,7 ergeben, die sich aus einer Unterdeckung bei der Verbrauchsgebühr in Höhe von TEUR 13,8 und einer Überdeckung bei der Grund- und Bereitstellungsgebühr von TEUR 10,1 zusammensetzt. Mit dem aktuellen Wirtschaftsplan 2017 wurden keine Gebührenanpassungen vorgenommen. An einem Ausbau der Tarifabnehmerzahl wird weiterhin kontinuierlich gearbeitet. Die weitere Gebührenentwicklung wird im Wesentlichen durch die witterungsbedingt oftmals stark schwankenden Umsatzerlöse maßgeblich beeinflusst. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister