Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
161 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
13.06.17, 11:00
Aktualisiert
13.06.17, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M/Kur.
Vorlage 689 /X.L. Z.1
Datum: 13.06.2017
ERWEITERUNG
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
13.06.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
27.06.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.07.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen "Die Acht
Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen,
"Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB
im Parallelverfahren
a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken und Anregungen
im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der benachbarten
Kommunen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
b) Öffentliche Auslegung der Planentwürfe mit Begründung und Umweltbericht
gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt:
a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung, werden die in der Anlage
1 dargestellten Abwägungen vorgenommen und hierzu die in Spalte 4 aufgeführten Beschlüsse gefasst.
b) Den Teilbereich Flur 10, Nr. 317 aufgrund des angrenzenden
Gebwerbebetriebes als Mischgebiet auszuweisen.
c) Den Planbereich im Bereich Eifelhöhenklinik geringfügig zu verkleinern, um
einer späteren Entwicklung eines Kreisverkehres nicht entgegenzustehen.
d) Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen hinsichtlich der Glasfaserversorgung im Plangebiet mit der Telekom sowie der innogy TelNet
GmbH zu führen.
e) Die Planentwürfe der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil
Marmagen, „Die Acht Morgen“ (Anlage 2) sowie der Neuaufstellung des
Bebauungsplanes F 7, Marmagen, „Die Acht Morgen“ mit Begründung und
Umweltbericht (Anlage 3) sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen.
Begründung:
In Ergänzung zu Vorlage 689 / X.L. ist zur Telekommunikationsversorgung des
Gebietes darzustellen, dass seitens der Telekom die Verlegung von Glasfaseranschlüssen bis in die Wohngebäude (FTTH-Versorgung) ausgehend von der Anschlussstelle in Nettersheim über eine Anbindung entlang eines Wirtschaftsweges
in Richtung Marmagen über Freileitungen ermöglicht werden könnte.
Alternativ ist eine Versorgung über die innogy TelNet GmbH denkbar, die bereits
mit Glasfaser den Ort Marmagen versorgt. Hier wäre über bereits vorhandene
innerörtliche Glasfaserkabel eine Anbindung des Baugebietes denkbar.
Es wird daher vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, die Verhandlungen
hinsichtlich der Glasfaserversorgung mit der Tlekom und der innogy TelNet GmbH
zu führen.
Nach Aufnahme dieser Thematik wurde die Begründung (Anlage 1) entsprechend
geändert.
gez. Pracht
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Bürgermeister