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Beschlussvorlage (Nutzung des Parkplatzes der Fa. ALDI am Sittardweg)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
68 kB
Datum
28.06.2011
Erstellt
20.06.11, 18:02
Aktualisiert
21.06.11, 18:05
Beschlussvorlage (Nutzung des Parkplatzes der Fa. ALDI am Sittardweg) Beschlussvorlage (Nutzung des Parkplatzes der Fa. ALDI am Sittardweg)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 25.05.2011 - Der Bürgermeister Az: 32-51-21 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 465-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Nutzung des Parkplatzes der Fa. ALDI am Sittardweg __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 465-IX 1. Sachverhalt: Der ALDI-Discountmarkt (ALDI) betreibt in 53902 Bad Münstereifel, Trierer Str. 20, eine Filiale. Bisher hat ALDI der Stadt Bad Münstereifel gestattet, den Kundenparkplatz mit insgesamt rd. 115 Stellplätzen außerhalb der Öffnungszeiten des Discounters unentgeltlich für Besucher der Stadt als Parkplatz zu nutzen. Lediglich nachts ist der Parkplatz mit einer Schranke verschlossen. Durch die Einführung der Gebührenpflicht auf den Parkplätzen Bleiche und Zimmerei an Wochentagen und bedingt durch die Lage, werden die Kundenstellplätze auf dem ALDIGrundstück überwiegend von Anliegern, Geschäftskunden der südlichen Kernstadt und Tagestouristen genutzt. Dies führt zu Engpässen bei der Versorgung von ALDI-Kunden mit geeigneten Stellplätzen. Die Stadt Bad Münstereifel und ALDI haben ein gemeinsames Interesse, diesem Umstand entgegenzuwirken und die Nutzung des ALDI-Parkplatzes aufgrund einer Nutzungsvereinbarung neu zu regeln. Beabsichtigt ist, die Höchstparkdauer durch Parkscheibenregelung auf eine Stunde zu begrenzen. Dies soll durch Verkehrszeichen entsprechend angeordnet und durch die Stadt Bad Münstereifel überwacht und geahndet werden. 2. Rechtliche Würdigung Bei der bisherigen Nutzung des Parkplatzes handelt es sich um ein privatrechtliches Nutzungsverhältnis der jeweiligen Parkplatzbenutzer, da es sich zurzeit um keinen öffentlichen Parkplatz handelt. Für eine Nutzung mit eingeschränkter Höchstparkdauer bedarf es einer Regelung mittels Verkehrszeichen und einer entsprechenden Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Euskirchen. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten der Beschilderung werden von ALDI übernommen. Für die Stadt Bad Münstereifel werden prognostizierte Einnahmen von ca. 4.000 Euro jährlich für Verwarn- und Bußgelder erwartet. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Es entsteht kein nennenswerter zusätzlicher personeller Aufwand, da die erforderlichen Kontrollen im Rahmen der regelmäßigen Kontrollgänge der Parkplätze Zimmerei und eifelbad eingebunden werden können. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Gem. einer mit ALDI zu treffenden Nutzungsvereinbarung öffnet ALDI den Parkplatz für den öffentlichen Verkehr (Park- und Parksuchverkehr). Die Parkzeit soll während der Öffnungszeiten von ALDI, derzeit montags bis samstags 8 bis 20 Uhr, mittels Parkscheibe auf eine Stunde beschränkt werden. Sonn- und feiertags bleibt der Parkplatz in der Zeit von 8 bis 20 Uhr ohne zeitliche Beschränkung nutzbar. Die Überwachung der Parkzeitbeschränkung erfolgt durch die Stadt, die die hierbei ausgesprochenen Verwarngelder vereinnahmt. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: Der vorgeschlagenen Nutzung des ALDI-Parkplatzes wird zugestimmt.