Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
68 kB
Datum
28.06.2011
Erstellt
20.06.11, 18:02
Aktualisiert
21.06.11, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 25.05.2011
- Der Bürgermeister Az: 32-51-21 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 465-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
28.06.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Nutzung des Parkplatzes der Fa. ALDI am Sittardweg
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Berichterstatter: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 465-IX
1. Sachverhalt:
Der ALDI-Discountmarkt (ALDI) betreibt in 53902 Bad Münstereifel, Trierer Str. 20, eine Filiale.
Bisher hat ALDI der Stadt Bad Münstereifel gestattet, den Kundenparkplatz mit insgesamt rd. 115
Stellplätzen außerhalb der Öffnungszeiten des Discounters unentgeltlich für Besucher der Stadt
als Parkplatz zu nutzen. Lediglich nachts ist der Parkplatz mit einer Schranke verschlossen.
Durch die Einführung der Gebührenpflicht auf den Parkplätzen Bleiche und Zimmerei an
Wochentagen und bedingt durch die Lage, werden die Kundenstellplätze auf dem ALDIGrundstück überwiegend von Anliegern, Geschäftskunden der südlichen Kernstadt und
Tagestouristen genutzt. Dies führt zu Engpässen bei der Versorgung von ALDI-Kunden mit
geeigneten Stellplätzen.
Die Stadt Bad Münstereifel und ALDI haben ein gemeinsames Interesse, diesem Umstand
entgegenzuwirken und die Nutzung des ALDI-Parkplatzes aufgrund einer Nutzungsvereinbarung
neu zu regeln.
Beabsichtigt ist, die Höchstparkdauer durch Parkscheibenregelung auf eine Stunde zu begrenzen.
Dies soll durch Verkehrszeichen entsprechend angeordnet und durch die Stadt Bad Münstereifel
überwacht und geahndet werden.
2. Rechtliche Würdigung
Bei der bisherigen Nutzung des Parkplatzes handelt es sich um ein privatrechtliches
Nutzungsverhältnis der jeweiligen Parkplatzbenutzer, da es sich zurzeit um keinen öffentlichen
Parkplatz handelt.
Für eine Nutzung mit eingeschränkter Höchstparkdauer bedarf es einer Regelung mittels
Verkehrszeichen und einer entsprechenden Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde des
Kreises Euskirchen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten der Beschilderung werden von ALDI übernommen. Für die Stadt Bad Münstereifel
werden prognostizierte Einnahmen von ca. 4.000 Euro jährlich für Verwarn- und Bußgelder
erwartet.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Es entsteht kein nennenswerter zusätzlicher personeller Aufwand, da die erforderlichen Kontrollen
im Rahmen der regelmäßigen Kontrollgänge der Parkplätze Zimmerei und eifelbad eingebunden
werden können.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Gem. einer mit ALDI zu treffenden Nutzungsvereinbarung öffnet ALDI den Parkplatz für den
öffentlichen Verkehr (Park- und Parksuchverkehr). Die Parkzeit soll während der Öffnungszeiten
von ALDI, derzeit montags bis samstags 8 bis 20 Uhr, mittels Parkscheibe auf eine Stunde
beschränkt werden. Sonn- und feiertags bleibt der Parkplatz in der Zeit von 8 bis 20 Uhr ohne
zeitliche Beschränkung nutzbar.
Die Überwachung der Parkzeitbeschränkung erfolgt durch die Stadt, die die hierbei
ausgesprochenen Verwarngelder vereinnahmt.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Der vorgeschlagenen Nutzung des ALDI-Parkplatzes wird zugestimmt.