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Beschlussvorlage (Sachstandsbericht zur Hochwasserproblematik und möglichen Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbachs)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
157 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
08.06.17, 09:01
Aktualisiert
08.06.17, 09:01
Beschlussvorlage (Sachstandsbericht zur Hochwasserproblematik und möglichen Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbachs) Beschlussvorlage (Sachstandsbericht zur Hochwasserproblematik und möglichen Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbachs) Beschlussvorlage (Sachstandsbericht zur Hochwasserproblematik und möglichen Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbachs)

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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III –L/Kr Vorlage 331 /X.L. Z.1 Datum: 07.06.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.06.2017 Betriebsausschuss Sitzungstag: 20.06.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 27.06.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 04.07.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Sachstandsbericht zur Hochwasserproblematik und möglichen Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbachs Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt den Sachstand zur Hochwasserproblematik und möglicher Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbaches zur Kenntnis. Weiterhin beschließt der Rat, mit Nachdruck darauf einzuwirken, dass die seinerzeitigen Planfeststellungsbeschlüsse im Zusammenhang mit der Entwässerung der A1 dahingehend geändert werden, dass diese dem aktuellen Stand der Technik sowie der aktuellen Entwässerungssituation der A1 angepasst werden. Begründung: Die Gemeinde war in der Vergangenheit intensiv darum bemüht, dass durch bauliche Maßnahmen eine Entschärfung der Situation im Bereich der Einleitungsstellen der A1 erfolgt, um hierdurch das Einzugsgebiet des Genfbaches zu entlasten. Bei den Gesprächen mit den Fachbehörden hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass der Landesbetrieb die Auffassung vertritt, dass der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahre 1978 im Zusammenhang mit dem Bau der A1 hinsichtlich der Entwässerung maßgebend ist und aufgrund dessen keine baulichen Maßnahmen notwendig sind. Hierzu wurde entgegnet, dass u.a. wie bereits im Zusammenhang mit der Einreichung der „Kleinen Anfrage“ im Landtag seitens des zuständigen Ministeriums des Landes NRW erklärt worden sei, dass das derzeitige Entwässerungssystem an der A1 im Bereich zwischen den Anschlussstellen Nettersheim und Blankenheim in Abstimmung mit der zuständigen Wasserbehörde überprüft werde und hierbei auch die Versiegelung des Mittelstreifens Berücksichtigung findet. Gleichzeitig wurde bestätigt, dass die vorhandenen Einleitungsstellen der Autobahn A1 nicht mehr den heute geltenden Anforderungen entsprechen und im Rahmen der derzeitigen Überprüfung des Entwässerungssystems in Abstimmung mit der zuständigen Wasserbehörde die dann erforderlichen Anpassungen vorgenommen werden. Hinsichtlich der Zuständigkeit konnte zwischenzeitlich Klarheit erzielt werden, dass für die „nachträgliche Regelung“ der Entwässerung der A1 die Bezirksregierung in Köln zuständig ist. Aufgrund dessen hat der Kreis Euskirchen mit Schrei- 3 ben vom 28.04.2017 die Änderung der Planfeststellungsbeschlüsse unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Technik sowie der aktuellen Entwässerungssituation der A1 bei der Bezirksregierung beantragt. Das Schreiben ist als Anlage zur Kenntnis beigefügt. Unabhängig hiervon wird die Gemeinde ebenfalls gegenüber der Bezirksregierung auf die bekannte Problematik hinweisen und eine schnellstmögliche Änderung der seinerzeitigen Planfeststellungsbeschlüsse beantragen. Neben notwendigen Maßnahmen im Bereich der Einleitungsstellen der A1 sind im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zielführend Maßnahmen am Gewässer, des Hochwasserschutzes und der Abwasserbeseitigung angedacht, die ebenfalls eine Entschärfung der Situation im Bereich des Genfbaches erreichen sollen. Dies ist im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen Hellenthal, Kall und Schleiden im Rahmen eines „Pilotprojekt nachhaltige Gewässerlandschaft Eifel“ vorgesehen. Hierzu wurde bereits unter Mitwirkung der Kommunalagentur NRW eine Projektskizze erstellt. Die 4 Kommunen sind nunmehr darum bemüht, diese beim Ministerium vorzustellen und auf dieser Grundlage eine Förderung und letztlich Umsetzung von Maßnahmen zu erreichen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister