Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
158 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
05.09.17, 11:01
Aktualisiert
05.09.17, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 764 /X.L.
Datum: 05.09.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
12.09.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
19.09.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
26.09.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen,
Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, für die Instandsetzung und den Anstrich der Fassade an der Hofanlage Pfalzstraße 9, Zingsheim, eine Förderung in Höhe von
3.000,00 € bei Gesamtkosten in Höhe von 8.709,76 € aus dem Interkommunalen
Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren
Begründung:
Im Rahmen der Bauberatung wurden Objekteigentümern über die Möglichkeiten
zur Verbessung der Gebäudeansichten durch Reinigungs- und Instandsetzungsmaßnahmen und somit des Erscheinungsbildes informiert. Es wurde daraufhin
der nachfolgende Förderantrag vorgelegt:
Objekt Pfalzstraße 9, Zingsheim
Es handelt sich hierbei um eine Fachwerkwinkelhofanlage, die am 04.09.1990 in
die Denkmalliste der Eifelgemeinde Nettersheim eingetragen wurde. Vorgesehen
ist, die Fensterumrandungen und Fensterrahmen am Giebel des Fachwerkhauses
zu überarbeiten und neu zu streichen. Des Weiteren soll die Fassade des rechten
Nebengebäudes instandgesetzt und gestrichen sowie die Luckentür in gleicher
Art erneuert werden. Bei Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 8.709,76 €
wird empfohlen, einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € zu gewähren.
Das LVR-Amt für Denkmalpflege hat das Benehmen zu dieser Maßnahme hergestellt.
gez. Pracht
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Bürgermeister