Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
153 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
13.06.17, 11:00
Aktualisiert
13.06.17, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III -
Vorlage 724 /X.L. Z.1
Datum: 13.06.2017
ERWEITERUNG
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
13.06.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
27.06.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.07.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich "Brotkiste"
hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher
Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt:
2
1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit den
Nachbargemeinden im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4
Abs. 2 BauGB zur 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim,
Teilbereich „Brotkiste“, werden die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungen vorgenommen und die in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse gefasst.
2. Die Verwaltung wird beauftragt die Verhandlungen hinsichtlich der Glasfaserversorgung im Plangebiet mit der Telekom zu führen.
3. Darüber hinaus fasst der Gemeinderat zu dem als Anlage 2 beigefügten
Planentwurf mit Änderungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des
Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht zur 4. Änderung des
Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich „Brotkiste“, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
4. Der Satzungsbeschluss ist in der vorgeschriebenen Form bekannt zu machen.
Begründung:
In Ergänzung zu Vorlage 724 / X.L. ist zur Telekommunikationsversorgung des
Gebietes darzustellen, dass seitens der Telekom die Verlegung von Glasfaseranschlüssen bis in die Wohngebäude (FTTH-Versorgung) in Erwägung gezogen
wird. Es wird daher empfohlen, die Verwaltung zu beauftragen, die Verhandlungen hinsichtlich der Glasfaserversorgung mit der Telekom zu führen.
In der Begründung ist dies bereits unter 4.1.2 dargestellt.
gez. Pracht
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Bürgermeister