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Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich "Brotkiste" hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht 2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
153 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
13.06.17, 11:00
Aktualisiert
13.06.17, 11:00
Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich "Brotkiste"
hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich "Brotkiste"
hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Vorlage 724 /X.L. Z.1 Datum: 13.06.2017 ERWEITERUNG An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.06.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 27.06.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 04.07.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich "Brotkiste" hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht 2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt: 2 1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit den Nachbargemeinden im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zur 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich „Brotkiste“, werden die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungen vorgenommen und die in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse gefasst. 2. Die Verwaltung wird beauftragt die Verhandlungen hinsichtlich der Glasfaserversorgung im Plangebiet mit der Telekom zu führen. 3. Darüber hinaus fasst der Gemeinderat zu dem als Anlage 2 beigefügten Planentwurf mit Änderungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht zur 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich „Brotkiste“, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) 4. Der Satzungsbeschluss ist in der vorgeschriebenen Form bekannt zu machen. Begründung: In Ergänzung zu Vorlage 724 / X.L. ist zur Telekommunikationsversorgung des Gebietes darzustellen, dass seitens der Telekom die Verlegung von Glasfaseranschlüssen bis in die Wohngebäude (FTTH-Versorgung) in Erwägung gezogen wird. Es wird daher empfohlen, die Verwaltung zu beauftragen, die Verhandlungen hinsichtlich der Glasfaserversorgung mit der Telekom zu führen. In der Begründung ist dies bereits unter 4.1.2 dargestellt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister