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Beschlussvorlage (Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
150 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
08.06.17, 09:01
Aktualisiert
08.06.17, 09:01
Beschlussvorlage (Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - L/Kr Vorlage 436 /X.L. Z.4 Datum: 07.06.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.06.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 27.06.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 04.07.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt den Sachstand im Rahmen der Umsetzung des Förderprojektes des Kreises Euskirchen zur Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, im Rahmen eines Planungsgespräches mit dem Kreis Euskirchen sowie dem beauftragten Fachbüro des Kreises die weitere Vorgehensweise sowie den Versorgungsumfang zu erörtern und abzustimmen. Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 04.04.2017 beschlossen, im Rahmen der Umsetzung des Förderprojektes des Kreises Euskirchen zur Breitbandversorgung vordringliche Maßnahmen im Entwicklungsbereich (innerhalb der Ortslagenabrundungssatzung) der jeweiligen Ortslagen des Gemeindegebietes sowie des Gewerbegebietes Zingsheim und der Eifelhöhenklinik Marmagen umzusetzen. Weiterhin wurde beschlossen, dass für die im Außenbereich des Gemeindegebietes liegenden Einzelgehöfte eine Einzelfallentscheidung vor Ausführung von Maßnahmen erfolgen muss, wobei bei der Entscheidung die Privilegierung (land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb) des jeweiligen Grundstückes zu prüfen und zu berücksichtigen ist. Zwischenzeitlich haben weitere Abstimmungsgespräche mit dem Kreis Euskirchen stattgefunden und der aktuelle Sachstand im Rahmen der Bürgermeisterkonferenz am 28.04.2017 vorgestellt: Nach Zusage von Bund und Land zur Förderung des Breitbandausbaus startete der Kreis Euskirchen am 25.07.2016 ein Auswahlverfahren, um unter Nutzung der gewählten Investitionsbeihilfen für das Wirtschaftlichkeitslückenmodell ein geeignetes Telekommunikationsunternehmen zu ermitteln, welches die notwendige Aufrüstung der Infrastruktur mit anschließendem Betrieb für die Dauer von mindestens 7 Jahren übernimmt. Hierbei wurde das Ausbaugebiet des Kreises Euskirchen im Rahmen des Auswahlverfahrens in zwei Gebietslose unterteilt, um 3 mittelständische Interessen hinreichend zu berücksichtigen. Ein Los umfasst die Kommunen Kall, Schleiden, Nettersheim, Hellenthal, Dahlem und Blankenheim. Im Rahmen des Auswahlverfahrens wurde dann in Erfahrung gebracht, dass verschiedene Telekommunikationsunternehmen den Eigenausbau des Breitbandnetzes eigenwirtschaftlich ohne öffentliche Fördermittel vorantreiben würden. Um dem anstehenden Auswahlverfahren die aktuelle Ausbausituation inklusive Eigenausbau zugrundezulegen und somit Lösungen durch den Markt nicht zu behindern bzw. Fehlinvestitionen öffentlicher Mittel zu vermeiden wurde zeitgleich zum Auswahlverfahren eine erneute Markterkundung durchgeführt. Im Rahmen des 2. Markterkundungsverfahrens wurden die Telekommunikationsunternehmen aufgefordert, verbindlich darzustellen, ob sie in den nächsten 3 Jahren den Aufbzw. Ausbau der Netze für die Breitbandgrundversorgung im Ausbaugebiet beabsichtigen. Als Ergebnis des Markterkundungsverfahrens war festzustellen, dass sich die Anzahl der unterversorgten Anschlüsse aufgrund von gemeldeten Eigenausbauabsichten gegenüber den vorliegenden Daten stark reduziert haben. Der Kreis Euskirchen hatte das Förderantragsverfahren mit 18.694 unterversorgten Anschlüssen begonnen und hierfür eine Zusage auf Förderung erhalten. Im Rahmen der Bekanntmachung des Teilnahmewettbewerbes waren es nach interner Datenbereinigung 12.937 unterversorgte Anschlüsse, nach erneutem Markterkundungsverfahren verbleiben noch 8.217 Anschlüsse für das gesamte Kreisgebiet. Aufgrund der vorgenannten Situation ist seitens des Kreises unter Einbeziehung eines juristischen Beraters nunmehr vorgesehen, das übriggebliebene, d.h. noch unterversorgte Gebiet des Kreises zu identifizieren, mit einer neuen Netzplanung zu versehen und die Kalkulation zu aktualisieren. Nach Einreichung der aktualisierten Unterlagen beim Projektträger soll im nächsten Schritt ein Änderungsbescheid mit einer neuen Fördermittelsumme erstellt werden. Trotz der nun entstandenen Verzögerung durch die vorgenannte Situation geht der Kreis davon aus, dass der bisher kommunizierte Zeitplan für den Breitbandausbau Gültigkeit behält. Demnach wird der flächendeckende Ausbau mit schnellem Internet im Kreis Euskirchen zum 31.12.2018 abgeschlossen sein. 4 Unabhängig von der vorgenannten Situation hat die Gemeinde beim Kreis Euskirchen beantragt, dass kurzfristig ein Planungsgespräch mit dem beauftragten Fachbüro (TÜV Rheinland) und dem Kreis erfolgt, bei welchem die weitere Vorgehensweise und die einzubeziehenden Maßnahmen innerhalb des Gemeindegebietes erörtert und abgestimmt werden sollen. Hierbei soll insbesondere auch nochmals auf die Wichtigkeit der kurzfristigen Anbindung der Ortslage Roderath, Verbesserungsmaßnahmen im Gewerbegebiet Zingsheim, Anbindung der Eifelhöhenklinik in Marmagen sowie Maßnahmen im Siedlungsbereich hingewiesen werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister