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Beschlussvorlage (Vertretung im Amt gem. § 16 Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim i. V. m. § 68 GO NRW hier: Bestellung eines Verhinderungsvertreters)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
137 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
28.06.17, 11:00
Aktualisiert
28.06.17, 11:00
Beschlussvorlage (Vertretung im Amt gem. § 16 Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim i. V. m. § 68 GO NRW
hier:	Bestellung eines Verhinderungsvertreters) Beschlussvorlage (Vertretung im Amt gem. § 16 Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim i. V. m. § 68 GO NRW
hier:	Bestellung eines Verhinderungsvertreters)

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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER BM - Vorlage 705 /X.L. Datum: 28.06.2017 An den Gemeinderat Sitzungstag: 04.07.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Vertretung im Amt gem. § 16 Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim i. V. m. § 68 GO NRW hier: Bestellung eines Verhinderungsvertreters Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim bestellt Frau Daniela Glehn mit Wirkung vom 05.07.2017 auf unbestimmte Zeit zur Verhinderungsvertreterin des Bürgermeisters nach § 16 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim. Begründung: Mit der Bestellung von Gemeindeamtsrat Norbert Crump zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters nach § 68 Absatz 1 GO NRW i. V. m. § 16 Absatz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim wird die Stelle des Verhinderungsvertreters nach § 16 Absatz 2 der Hauptsatz vakant. Zwecks Wahrung einer ununterbrochenen Vertretungsregelung und Sicherstellung aller erforderlichen organisatorischen Abläufe wurde die Funktion einer/eines Verhinderungsvertreter/in in die Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim verankert. Es wird aus diesem Grunde vorgeschlagen, Frau Gemeindeamtsrätin Daniela Glehn zur Verhinderungsvertreterin zu bestellen. Frau Glehn erfüllt in ihrer Person alle notwendigen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen und zeichnet sich durch besondere Kompetenzen innerhalb der Verwaltung aus. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister