Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
137 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
28.06.17, 11:00
Aktualisiert
28.06.17, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
BM -
Vorlage 705 /X.L.
Datum: 28.06.2017
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.07.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Vertretung im Amt gem. § 16 Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim i. V. m.
§ 68 GO NRW
hier: Bestellung eines Verhinderungsvertreters
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim bestellt Frau Daniela Glehn mit Wirkung vom
05.07.2017 auf unbestimmte Zeit zur Verhinderungsvertreterin des Bürgermeisters nach § 16 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim.
Begründung:
Mit der Bestellung von Gemeindeamtsrat Norbert Crump zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters nach § 68 Absatz 1 GO NRW i. V. m. § 16 Absatz 1 der
Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim wird die Stelle des Verhinderungsvertreters nach § 16 Absatz 2 der Hauptsatz vakant.
Zwecks Wahrung einer ununterbrochenen Vertretungsregelung und Sicherstellung aller erforderlichen organisatorischen Abläufe wurde die Funktion einer/eines
Verhinderungsvertreter/in in die Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim verankert.
Es wird aus diesem Grunde vorgeschlagen, Frau Gemeindeamtsrätin Daniela
Glehn zur Verhinderungsvertreterin zu bestellen.
Frau Glehn erfüllt in ihrer Person alle notwendigen fachlichen und persönlichen
Voraussetzungen und zeichnet sich durch besondere Kompetenzen innerhalb der
Verwaltung aus.
gez. Pracht
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Bürgermeister