Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
158 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
31.03.17, 12:42
Aktualisiert
31.03.17, 12:42
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 454 /X.L. Z.6
Datum: 31.03.2017
ERWEITERUNG
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.04.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste" in
Nettersheim gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB);
a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken und Anregungen im
Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen,
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 BauGB
b) Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
c) Öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3
Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen:
a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen werden
die in der, der Vorlage beigefügten Anlage dargestellten Abwägungen vorgenommen und hierzu die in den Empfehlungen aufgeführten Beschlüsse gefasst. Bezüglich der Abwasserbeseitigung wird beschlossen, diese innerhalb
des Teilbereichs „Brotkiste“ im Trennsystem mit zentraler Versickerung außerhalb des Baugebietes durchzuführen.
b) Der Geltungsbereich wird für den Teilbereich des Bebauungsplanes G 14
„Brotkiste“ um die Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. Nr. 184
und Flur 10 Nr. 161 (nordöstlich an das Plangebiet angrenzende Wirtschaftswege) erweitert. Dabei ist das Flurstück Nr. 184 als „Fläche für die Landwirtschaft“ darzustellen und das Flurstück Nr. 161 als „Fläche für die Landwirtschaft“ und „öffentliche Verkehrsfläche mit Fußweg“ auszuweisen. Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird
hiermit beschlossen.
c) Der beigefügte Planentwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Brotkiste“ mit Begründung und Umweltbericht ist gem. § 3 Abs. 2
BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Begründung:
Der Planentwurf mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht ist
dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
gez. Pracht
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Bürgermeister