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Beschlussvorlage (Bebauungsplanentwurf G 14, 4. Änderung, Teilbereich "Brotkiste" - Offenlegungsexemplar)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
2,3 MB
Datum
04.04.2017
Erstellt
31.03.17, 12:42
Aktualisiert
31.03.17, 12:42
Beschlussvorlage (Bebauungsplanentwurf G 14, 4. Änderung, Teilbereich "Brotkiste" - Offenlegungsexemplar)

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Gradientenhöhen (Straßenplanung) in m ü. NHN 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 194 Flur 15 WA3 II 0,4 191 W eg 0,8 64 Auf Graben 184 63 E W eg L 20 5 62 61 A1 60 WA2 II 0,4 0,8 hu tz 33 Lä rm sc 59 32 58 31 57 pr iv . 30 ED 56 29 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 505,92 506,39 506,86 502,26 502,72 503,14 503,52 503,85 504,15 504,41 504,66 504,91 505,16 505,41 505,66 505,91 506,16 506,41 506,66 506,91 507,16 507,36 507,49 507,55 507,55 507,50 507,45 507,40 507,35 507,30 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 Art der baulichen Nutzung 507,25 507,20 507,16 507,20 499,63 498,93 498,23 497,60 497,06 496,63 496,29 496,02 495,75 495,48 54 Baugesetzbuch - BauGB - i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) 2. Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung -BauNVO-) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) 3. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 -PlanzV 90-) vom 18.12.1990 (BGBl. I. S. 58) 4. Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 270) 5. Bauordnung für das Land Nordrhein Westfalen (Landesbauordnung -BauO NRW- i. d. F. der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256) (§9 Abs.1 Nr.1 BauGB) WA (§9 Abs.1 Nr.1 BauGB) 0,4 Grundflächenzahl 0,8 Geschoßflächenzahl II Zahl der Vollgeschosse, als Höchstmaß Bauweise, Baulinien, Baugrenzen (§9 Abs.1 Nr.2 BauGB) Baugrenze C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden-Nierfeld Schleiden, den ..............20.... Allgemeines Wohngebiet Maß der baulichen Nutzung Entwurfsbearbeitung: E ED ........................................................................... Dipl.-Ing. Wilfried Claesgens o Einzelhäuser zulässig Einzel- und Doppelhäuser zulässig Offene Bauweise Maximal Traufhöhe Maximal Firsthöhe Verkehrsflächen Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Flurstücke sind mit der erforderlichen Genauigkeit dargestellt und stimmen mit dem Katasternachweis überein. Der Gebäudenachweis entspricht der Örtlichkeit. 268 27 1. VERFAHRENSVERMERKE 28 55 185 499,96 500,51 501,00 501,39 501,68 501,87 501,96 501,95 501,84 501,63 501,36 501,09 500,82 500,55 500,34 500,22 500,21 500,29 500,48 500,76 501,15 501,63 502,13 502,63 503,10 503,57 504,04 504,51 504,98 505,45 RECHTSGRUNDLAGEN (§9 Abs.1 Nr.11 BauGB) 26 W 53 eg Stamm d=0,3 Stamm d=0,3 Flur 14 Euskirchen, den ..............20.... 25 Stamm d=0,3 52 Straßenbegrenzungslinie W eg 267 24 Öffentliche Straßenverkehrsflächen ......................................................................... Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung Schild Stamm d=0,2 51 Es wird bescheinigt, dass die Festlegung der städtebaulichen Planung geometrisch eindeutig ist. 23 Wiwe 50 Brotkiste Stamm d=0,2 49 74 22 266 Euskirchen, den ..............20.... 73 Stamm d=0,3 Grünflächen ......................................................................... (§5 Abs.2 Nr.5 BauGB) 192 21 48 72 Stamm d=0,2 priv. Stamm Stamm d=0,2 d=0,2 20 47 Stamm d=0,2 71 263 Stamm d=0,2 46 Gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Rat der Gemeinde Nettersheim in seiner Sitzung am ..............20.... die Aufstellung eines Bebauungsplanes für dieses Gebiet beschlossen. 70 19 A2 Stamm d=0,2 We 59 Stamm d=0,4 68 44 264 Stamm d=0,2 FLÄCHEN FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT 17 116 67 43 66 16 Flächen für die Landwirtschaft 42 We g 15 II 162 41 Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Der Beschluss des Rates der Gemeinde Nettersheim zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes vom ..............20.... wurde am ..............20.... ortsüblich bekannt gemacht. 280 14 0,4 0,8 (§9 Abs.1 Nr.18 BauGB) ......................................................................... ......................................................................... (Bürgermeister) (Ratsmitglied) 65 Stamm d=0,4 (§9 Abs.1 Nr.20, Nr.25 und Abs.6 BauGB) 40 13 14 39 ED Str 10 WA2 Spielplatz Nettersheim, den ..............20.... g 11 K 18 Stamm d=0,2 Stamm d=0,2 Öffentliche Grünflächen 69 45 Stamm d=0,2 Stamm d=0,3 aß e 163 Nettersheim, den ..............20.... Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 7 12 37 8 11 160 10 (§9 Abs.1 Nr.17 BauGB) WA1 II 159 7 34 priv. Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen oder für die Gewinnung von Steinen, Erden und anderen Bodenschätzen Der Rat der Gemeinde Nettersheim stimmte am ..............20.... diesem Bebauungsplan mit Begründung zu und beschloss die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB). pr iv . Straße 8 35 Anpflanzung von Sträuchern 158 9 36 Anpflanzung von Bäumen ......................................................................... (Bürgermeister) 38 19 0,4 6 Nettersheim, den ..............20.... A1 0,8 Schild 5 ......................................................................... ......................................................................... (Bürgermeister) (Ratsmitglied) 2-6 E 4 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches (§9 Abs.7 BauGB) Stamm d=0,2 272 3 Stamm d=0,2 268 Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung z.B. von Baugebieten oder Abgrenzung des Maßes der Nutzung innerhalb eines Baugebietes Dieser Bebauungsplan mit Begründung hat gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) nach ortsüblicher Bekanntmachung vom ..............20.... in der Zeit vom ..............20.... bis zum ..............20.... einschließlich öffentlich ausgelegen. 2 271 Stamm d=0,3 Fläche für Aufschüttungen Sonstige Festsetzungen und Darstellungen 164 20 Thielsheck Private Grünflächen 161 265 Stamm d=0,2 189 Wirtschaftsweg Mögliche Grundstückseinteilung 1 21 82 Boesten 1 84 86 8888 Stamm d=0,5 Stamm d=0,5 Flur 10 214 2 992 215 Gra 218 9988 263 23 Weg 217 259 25 219 127 32 220 222 22 C. Hinweise 1.0 Bodendenkmalpflege 221 1.1 Es wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. 30 1.2 Das allgemeine Wohngebiet wird in die Teilgebiete WA 1, WA 2 und WA 3 gegliedert. 1.3 Folgende Ausnahmen gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO 4. Gartenbaubetriebe 5. Tankstellen sind nicht zulässig. Apfel, Birne, Kirsche, Pflaume, Pfirsich, Walnuss, Quitte (jew. Lokalsorte) 2.0 Erdbebenzonen 7.0 Die Höhe der baulichen Anlagen wird in den allgemeinen Wohngebieten wie folgt beschränkt: · · Höhenlinien C+K Gotthardt+Knipper Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit den §§ 4 und 28 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) am ..............20.... (in der durch ___________ Eintragungen geänderten Fassung) vom Rat der Gemeinde Nettersheim als Satzung beschlossen worden. INGENIEURGESELLSCHAFT mbH BERATENDE INGENIEURE Nettersheim, den ..............20.... ......................................................................... ......................................................................... (Bürgermeister) (Ratsmitglied) GEMEINDE NETTERSHEIM Das Plangebiet befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Karte zu DIN 4149 Juni 2006, in der Erdbebenzone 1 mit der Untergrundklasse R (Gebiete mit felsartigem Untergrund). Die in der 01 N 4149 genannten bautechnischen Maßnahmen sind zu berücksichtigen. 2.0 2.1 Höhenlage in Meter über NHN (NormalHöhenNull) 228 Faulbaum, Hasel, Hundsrose, Weißdorn (ein- und zweigriffelig), Schlehe, Wasser-Schneeball, Rotbuche Weitere standortgerechte und heimische Gehölze sind zulässig. ......................................................................... (Bürgermeister) 6 Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das LVR Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Bergahorn, Feldahorn, Sommerlinde, Eberesche Bebauungsplan Nettersheim G14 Gemäß § 11 des Baugesetzbuches (BauGB) ist mir dieser Bebauungsplan angezeigt worden. 3.0 Traufhöhe (TH): Die maximale Traufhöhe, jeweils bezogen auf den Bezugspunkt, darf die gemäß Nutzungsschablone im Plan festgesetzte Höhe nicht überschreiten. Dabei ist die Traufhöhe die Höhenlage der Schnittkante der Außenwand mit Dachoberkante. An Gebäudefronten, die angrenzend an den durch xxxxxx gekennzeichneten Baugrenzen von diesen zurückgesetzt oder in einem Winkel bis einschließlich 90° zu diesen angeordnet und auf die angrenzenden Verkehrsflächen ausgerichtet sind, werden Mindestanforderungen an den passiven Schallschutz festgesetzt. Firsthöhe (FH): Die maximale Firsthöhe, jeweils bezogen auf den Bezugspunkt, darf die gemäß Nutzungsschablone im Plan festgesetzte Höhe nicht überschreiten. · Maximale Gebäudehöhe: Die maximale Gebäudehöhe, jeweils bezogen auf den Bezugspunkt, ist der oberste Punkt der Gebäudekante bzw. der First. · Bezugspunkt: Die Bestimmung der maximalen Gebäudehöhe bezieht sich auf die Höhe der Straßengradiente im Bereich der dem Baugrundstück erschließungstechnisch zugeordneten öffentlichen Verkehrsfläche (Straße), gemessen in der auf die Gesamtlänge bezogene Mittelachse des Gebäudes. Kampfmittel Beim Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der Erd-Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde, die nächstgelegene Polizeidienststelle/Feuerwehr oder direkt der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Außenstelle Köln, Tel. 0221 / 2292595 zu verständigen. An den betreffenden Fassaden sind nach außen abschließende Bauteile von Aufenthaltsräumen dergestalt auszuführen, dass schalltechnische Nachweise zum Schutz gegen Außenlärm gemäß der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise“, Ausgabe November 1989, veröffentlicht in den „DIN-Mitteilungen“, November 1989, Hrsg.: DIN Deutsches Institut für Normung e.V., in Verbindung mit der VDI-Richtlinie 2719 „Schalldämmung von Fenstern und Zusatzeinrichtungen“, August 1987, Hrsg.: Deutsches Institut für Normung e.V., geführt werden können. Dabei ist der III der Tabelle 8 . Flurstücksnummer Flurstücksgrenze 270 44 vorhandenes Gebäude, mit Hausnummer Flurgrenze Artenliste: 1.0 126 Nettersheim, den ..............20.... 11 We g Planungsrechtliche Festsetzungen 95 Dieser Bebauungsplan mit Begründung hat gemäß § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) nach ortsüblicher Bekanntmachung vom ..............20.... in der Zeit vom ..............20.... bis zum ..............20.... einschließlich erneut öffentlich ausgelegen. 223 265 24 225 224 ben 216 4 994 Stamm d=0,5 213 Gradientenhöhen (Straßenplanung) Allgemeine Darstellungen 212 0 990 267 266 ......................................................................... (Bürgermeister) 1 22 211 51 Stamm d=0,2 A. Baugrenze mit besonderen Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen (§9 Abs.1 Nr.24 BauGB) Nettersheim, den ..............20.... Verfügung vom ..............20.... (AZ.: ________________________) Bei Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung (z. B. Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten) wird eine vorherige Sicherheitsdetektion empfohlen. Köln, den ..............20.... Niederschlagswasser Im Auftrage Regierungspräsident 4.0 Gemarkung Nettersheim, Flur 10 und 15 Zur Entlastung der Kanalisation durch starken Oberflächenabfluss und zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung wird empfohlen, bei den jeweiligen Bauvorhaben Maßnahmen zur Niederschlagswassersammlung und -nutzung (z. B. Anlage von Gründächern, Sammlung von Niederschlagswasser zur Bewässerung, z. B. in Zisternen o. ä.) vorzusehen. B. ......................................................................... 1.0 3.0 5.0 3.1 Für das gesamte allgemeine Wohngebiet gilt die offene Bauweise. 3.2 In den Teilgebieten WA 1 und WA 3 des allgemeinen Wohngebiets sind ausschließlich Einzelhäuser zulässig. 3.3 Im Teilgebiet WA 2 sind Einzelhäuser und Doppelhäuser zulässig. 1.1 Abfallwirtschaft Der Einbau von Recyclingstoffen ist nur nach vorhergehender wasserrechtlicher Erlaubnis zulässig. Bauschutthaltige oder ogranoleptisch auffällige Bodenmaterialien sind in Abstimmung mit der Unteren Abfallbehörde zu entsorgen. Als Dachformen sind Sattel-, Walm- oder Krüppelwalmdächer zulässig mit einer Dachneigung von 30° - 45° bei Doppelhäusern 35° - 45° bei Einzelhäusern Ausnahmsweise können gegeneinander versetzte Pultdächer zugelassen werden. Dacheinschnitte sind nicht zulässig. 1.2 4.1 4.2 Gemäß § 12 (6) BauNVO in Verbindung mit § 23 (5) BauNVO sind Garagen sowie Stellplätze, die nicht gleichzeitig als Garagenzufahrt dienen, nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und deren geradliniger Verlängerung zur seitlichen Grundstücksgrenze zulässig. 1.3 Vor geschlossenen Garagen ist im Bereich der Zufahrt ein Mindestabstand von 5,0 m zur Straßenbegrenzungslinie einzuhalten. Bei überdachten Stellplätzen (Carports) ist im Bereich der Zufahrt ein Mindestabstand von 3,0 m zur Straßenbegrenzungslinie einzuhalten. 4.3 Bei Eckgrundstücken ist bei der Errichtung von Stellplätzen, überdachten Stellplätzen (Carports) und von geschlossenen Garagen ein seitlicher Abstand von 1,0 m zur Straßenbegrenzungslinie einzuhalten. 4.4 Ausnahmsweise können einzelne Stellplätze im Bereich zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der vorderen Baugrenze zugelassen werden, auch wenn diese nicht gleichzeitig als Garagenzufahrt dienen, soweit ein Mindestabstand von 1,0 m zur Straßenbegrenzungslinie eingehalten wird. 4.5 Nebenanlagen und Einrichtungen gemäß § 14 (1) BauNVO sind auch auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zulässig, jedoch nur bis zu 30 m³ umbauter Raum je Grundstück. 4.6 Je Wohnung sind in den allgemeinen Wohngebieten mindestens 1,5 Stellplätze nachzuweisen. Im WA 1 ist für Gebäude mit mehr als 3 Wohnungen mindestens 1 Stellplatz je Wohnung nachzuweisen. Die Dachdeckung ist in anthrazitfarbigen bis schwarzen Dachziegeln, unglasiert oder in Naturschiefer auszuführen. 1.5 Es ist nur eine einheitliche Dachneigung zulässig. Das Dach soll symmetrisch aufgebaut sein. 1.6 Die Dächer von aneinander gebauten Gebäuden (Doppelhäuser) sind mit der gleichen Dachneigung und dem gleichen Dacheindeckungsmaterial nach Struktur und Farbton auszubilden. 1.7 Auf Dachflächen montierte Solar- und Photovoltaikanlagen sind allgemein zulässig. Sie dürfen den jeweiligen Dachfirst nicht überragen. Sie sind in der Farbgebung der jeweiligen Dachfläche im Rahmen der handelsüblichen Möglichkeiten anzugleichen. Sie müssen die gleiche Neigungsrichtung wie die entsprechende Dachfläche aufweisen. 5.2 Im Teilgebiet WA 1 des allgemeinen Wohngebiets sind je Gebäude maximal 6 Wohnungen zulässig. 6.0 zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Fassaden · Für die Gestaltung der Außenwandflächen sind nur Ziegel, Putz, Naturschiefer, Holz oder konstruktives Fachwerk zulässig. Hierbei sind Ziegel nur ohne glasierte Oberflächen und im Normalformat zulässig. Putze sind ohne modische Oberflächendekore in weißer oder mit Naturfarbtönen abgetönter Färbung zu verwenden. Glasierte oder metallische Oberflächen, Waschbeton oder Platten (Ausnahme: Naturschiefer) sind ausgeschlossen. · (1) Nr. 20 und Innerhalb des allgemeinen Wohngebiets sind entlang der rückwärtigen Grundstücksgrenzen zu den Nachbargrundstücken jeweils 3,0 m breite Grünstreifen anzulegen und dauerhaft zu unterhalten. Entlang der seitlichen Grundstücksgrenzen zu den Nachbargrundstücken sind jeweils 1,5 m breite Grünstreifen anzulegen und dauerhaft zu unterhalten. Einfriedungen sind maximal bis zu einer Höhe von 0,80 m zur Straße und bis zu 1,80 m zu den seitlichen und hinteren Grundstücksgrenzen zulässig. Sie sind als Staketenzaun, Laubhecke, Trockenmauer oder Maschendraht (dieser nur in Kombination mit einer Laubhecke) zulässig. In diesen Grünstreifen sind je angefangene 1 m² ein Strauchgehölz oder eine Laubhecke entsprechend der nachstehenden Artenliste zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten. Zusätzlich sind je angefangene 100 m² der Grundstücksfläche ein Obstbaum oder ein Baum 1. Ordnung entsprechend der nachstehenden Artenliste zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten. 3.0 6.2 In den als "Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern" festgesetzten Flächen ist je angefangene 1 m² ein Strauchgehölz oder eine Laubhecke entsprechend der nachstehenden Artenliste zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten. 6.3 Anzupflanzende Bäume haben beim Pflanzen mindestens 1,5 m hoch zu sein (gemessen ab Wurzelballenoberkante). Sträucher haben beim Pflanzen zweimal verschult und mindestens 0,80 m hoch zu sein. Einfriedungen Nettersheim, den ..............20.... ......................................................................... (Bürgermeister) Werbeanlagen Das Anbringen von Werbeanlagen pro Betriebseinheit ist auf max. 0,5 m² begrenzt. Werbeanlagen vor der straßenseitigen Baugrenze sind unzulässig. 9.0 Bei Bauanträgen auf den zur Kreisstraße angrenzenden Grundstücken ist der Straßenbaulastträger im Genehmigungsverfahren zu beteiligen. 10.0 Aufhebung bisheriger Festsetzungen Mit der Rechtsverbindlichkeit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nettersheim G14 treten Teile des bisherigen Bebauungsplanes Nettersheim G14, die den Geltungsbereich der 4. Änderung der Bebauungsplanes Nettersheim G14 betreffen, außer Kraft. 11.0 2.0 Der Bebauungsplan hat am ..............20.... Rechtskraft erlangt. Heimische Baumaterialien Es wird empfohlen, heimische und nachwachsende bzw. möglichst recyclefähige bzw. ortstypische Baumaterialien wie z. B. Holz, Lehm oder Bruchstein zu verwenden. Bei einer Doppelhausbebauung ist für beide Doppelhaushälften nur ein einheitliches Fassadenmaterial zulässig. Zur einheitlichen Fassadengestaltung gehören auch die Außentür und die Fensteranlagen. 25 BauGB) 6.1 7.0 8.0 5.0 In den Teilgebieten WA 2 und WA 3 des allgemeinen Wohngebiets sind je Haus nicht mehr als 2 Wohnungen zulässig. Dachaufbau- und -ausbauten bei Sattel-, Walm- und Krüppelwalmdächern sind nur bei eingeschossigen Gebäuden zulässig. Sie sind nur zulässig, wenn sie von mindestens 1 m breiten Dachflächen umgeben und als Einzelgauben ausgebildet sind, deren Breite das Höhenmaß nicht überschreiten und deren Summen der Gesamtlänge nicht mehr als 1/3 der Gesamtfirstlänge betragen darf. Die Eindeckung der Gauben hat im Material der Dachdeckung oder in Naturschiefer zu erfolgen. Auf einer Dachseite können Dachgauben und Dachflächenfenster nur in einer Ebene liegen und nicht übereinander angeordnet werden. Dachflächenfenster über 1 m² Fläche sind nicht zulässig. 1.4 1.8 5.1 Im Rahmen der Neuanlage von Wohngärten und Grünflächen ist eine durchwurzelbare Bodenschicht herzustellen. Aufzubringende Böden müssen die gemäß § 12 Abs. 2 Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) die in Anhang 2 dieser Verordnung aufgeführten Vorsorgewerte einhalten. Sollten Anhaltspunkte für schädliche Bodenverunreinigungen bestehen, ist der Boden vom Bauherrn vor Einbau in Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde untersuchen zu lassen. Drempel sind nur bei Gebäuden mit einem Vollgeschoss zulässig. Planstand: 10.03.2017 / 28.03.2017 Mit dieser Bekanntmachung wurde ebenfalls auf die Vorschriften der §§ 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 und den Abs. 4 sowie § 215 Abs. 1 (BauGB) und § 4 Abs. 6 (GO NRW) hingewiesen. 6.0 4.0 Gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) ist die Durchführung des Anzeigeverfahrens mit Hinweis auf die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes am ..............20.... orstüblich bekannt gemacht worden. DIN-Normen Die in dieser Satzung in Bezug genommenen DIN-Vorschriften finden jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung Anwendung. Sie können bei der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim, während der Öffnungszeiten eingesehen und auch über die Beuth-Verlag GmbH Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin kostenpflichtig bezogen werden. Zufahrten Garagenzufahrten und sonstige Zufahrten sind mit Schotter, Ökopflaster oder Rasengittersteinen versickerungsfähig zu gestalten. 4.0 Die nicht überbaubare Grundstücksflächen innerhalb des allgemeinen Wohngebiets sind als Nutz- oder Ziergärten anzulegen. Änderungen nach Offenlage Die Änderungen nach Offenlage sind in Kursiv und unterstrichen ergänzt oder geändert worden. M. 1:10.000