Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
159 kB
Datum
06.06.2017
Erstellt
31.05.17, 11:01
Aktualisiert
31.05.17, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Wil
Vorlage 701 /X.L.
Datum: 30.05.2017
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
06.06.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt folgende Befreiungen von
der Baumschutzsatzung:
1. Eine Linde, Antrag des Grunstückeigentümers „Stritterhofer Weg 1“, 53947
Nettersheim-Marmagen
2. Eine Kastanie, Antrag des Grundstückeigentümers „Helterstraße 13“,
53947 Nettersheim-Frohngau
3. Sieben Fichten, Antrag des Grundstückeigentümers „Auf der Heide 14“,
53947 Nettersheim-Zingsheim
Begründung:
Zu 1:
Auf dem Grundstück „Stritterhofer Weg 1“ in Marmagen stockt eine
ortsbilprägende Linde die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fällt.
Die Linde befindet sich zwischen den Wohnhäusern 1 und 3. Bei diesem besonderen Fall ist keine Erkrankung des Baumes festzustellen.
Dem Antragsteller entsteht allerdings eine besondere Härte, da durch sehr starken Wurzeleinwuchs eine Nutzung der Garage nicht mehr möglich ist. Diese geht
nicht mehr vollständig zu öffnen. Darüber hinaus wurden die dortigen Stützmauern, sowie der Belag der Zufahrt bereits stark in Mitleidenschaft gezogen. Diese
Schäden sind zwar auf eine nicht ordnungsgemäße und fachgerechte Verarbeitung zurück zu führen, allerdings haben die jetzigen Eigentümer diese nicht zu
verschulden. Zum Erwerbszeitraum war das Haus bereits errichtet und ein Einwuchs nicht erkennbar.
Aus v.g. Gründen ist für diese Linde eine Befreiung von der Baumschutzsatzung
auszusprechen. Als Ersatz ist die Pflanzung einer neuen Linde zu fordern.
Zu 2:
Auf dem Grundstück „Helterstraße 13“ in Frohngau stockt im Grenzbereich des
Grundstücks hin zum Gehweg eine Kastanie die unter den Schutzbereich der
Baumschutzsatzung fällt.
Der Baum hat eine sehr negative Entwicklung, sodass die Vitalität in Frage zu
stellen ist. Des Weiteren hat sich bereits die Rinde breitflächig gelöst und ein Ast
droht abzubrechen.
Aus diesen Gründen ist eine Befreiung von der Baumschutzsatzung für die Kastanie auszusprechen. Als Ersatz ist die Pflanzung eines ortstypischen Laubbaumes
zu fordern.
3
Zu 3:
Auf dem Grundstück „Auf der Heide 14“ in Zingsheim stocken 7 Fichten, die unter
den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fallen.
Fünf Fichten befinden sich auf dem Mitarbeiterparkplatz, die zwei weiteren im
Bereich der Werkszufahrt. Bei Windbruch, der grundsätzlich nicht ausgeschlossen
werden kann, besteht somit eine Gefahr für die Nutzer des Parkplatzes und die
KFZ-Fahrzeuge sowie für den Verkehr der die Werkseinfahrt nutzen muss.
Aus v.g. Gründen ist daher eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen. Auf eine Ersatzbepflanzung ist zu verzichten, da der Bewuchs auf dem
Grundstück bereits sehr vielfältig ist.
gez. Pracht
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Bürgermeister